Amt Gramzow, den N i e d e r s c h r i f t Nr. 0005/13 über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Randowtal am

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1 Amt Gramzow, den N i e d e r s c h r i f t Nr. 0005/13 über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Randowtal am Beginn: Ende: Ort : Uhr Uhr Sportlerheim, Schmölln 6 in Randowtal Anwesenheit anwesend entschuldigt unentschuldigt Herr Lars-Andreas Sieh Herr Marco Adam Herr Thomas Einbock Herr Heinz Knorn Herr Matthias Konschake Herr Klaus Linke Herr Manfred Rosemann Herr Joachim Olearius Herr Manfred Manke Gäste: Herr Michalczyk, Herr Krüger (Ortsvorsteher des OT Ziemkendorf) und Frau Kluge (Ortsbeiratsmitglied des OT Ziemkendorf) Vertreter des Amtes: Herr Schulz (Amtsdirektor) Protokollführer: Frau Lobback I. ÖFFENTLICHER TEIL: TOP Betreff Vorlagen-Nr. 01 Eröffnung der Sitzung 02 Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit 03 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 04 Einwohnerfragestunde 05 Terminkontrolle 06 Bestätigung der Sitzungsniederschrift vom öffentlicher Teil 07 Beschlüsse Bildung einer Schiedsstelle/ Wahl von Schiedspersonen 0071/ vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 Wollin - Wohngebäude 0074/13 am Dorfsee der Stadt Penkun Klage Gemeinde Randowtal / Wasser- und Bodenverband 0077/13 Uckerseen Grundsatzbeschluss über die Wahl eines Ortsbeirates bzw. eines 0079/13 Ortsvorstehers bei der nächsten Kommunalwahl Beschluss zur Beantragung von investive Bedarfszuweisungen gemäß 16 Abs. 1 Satz e Ziffer 3 BbgFAG für Infrastrukturmaßnahmen im Gemeindebereich Randowtal 0081/13

2 -2-08 Informationen, Mitteilungen und Anfragen Info zum Antrag auf Gewährung von investiven Hilfen aus dem Ausgleichsfond 0076/13 Zu TOP 01: Eröffnung der Sitzung Der Bürgermeister der Gemeinde Randowtal, Herr Sieh eröffnet die Sitzung und begrüßt alle anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung sowie die Gäste. Zu TOP 02: Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit Die Ladung zur Sitzung erfolgte ordnungsgemäß. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, von 9 Mitgliedern der Gemeindevertretung sind 7 Abgeordnete anwesend. Zu TOP 03: Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung Der Bürgermeister stellt fest, dass keine Beschlussvorlage zur Änderung der Tagesordnung im öffentlichen Teil vorliegt. Die Gemeindevertreter stimmen der Tagesordnung im öffentlichen Teil zu. Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

3 -3- Zu TOP 04: Einwohnerfragestunde Herr Michalczyk: - hat die Beschlussvorlage über die Schülerbeförderungskosten (BV 0058/13) gelesen und möchte nun bei der Gemeindevertretung erfragen, wie zukünftig die Schulbezirkssatzung der Gemeinde gestaltet wird. Der Beschlussvorlage war zu entnehmen, dass die Gemeinde die Absicht hat, die Schulbezirkssatzung mit der Gemeinde Gramzow wieder zu lösen. - plädiert für die Gramzower Grundschule, denn diese überzeugt mit ihrem Konzept- jeder Gemeindevertreter kann sich Vorort davon überzeugen Herr Sieh: - hat in Gesprächen mit Eltern erfahren, dass mehrere Eltern ihre Kinder fremd beschulen lassen wollen, weil Mobbing an der Gramzower Schule mit den Randowtaler Kindern betrieben wird - möchte im Herbst eine Gesprächsrunde mit den Eltern zukünftiger Einschüler führen und erfragen, wo die Kinder zukünftig beschult werden sollen - sollte der Elternwille nicht die Gramzower Schule befürworten, so muss über eine Änderung der Schulbezirkssatzung nachgedacht werden - die Änderung der Schulbezirkssatzung gilt dann nur für die zukünftigen Schüler, die jetzigen Kinder können in Gramzow verbleiben und auch die Schülerbeförderung nach Gramzow ist abgesichert Herr Michalczyk: - hat mit den Eickstedter Eltern bereits gesprochen und diese möchten ihre Kinder in Gramzow beschulen lassen Herr Einbock: - erläutert, dass Herr Michalczyk sein Anliegen mit der GV Gramzow besprechen sollte, denn diese Gemeindevertretung beschließt über die Anträge der Fremdbeschulung - die Gemeindevertretung Randowtal vertritt die Auffassung, dass dem Elternwille auf Fremdbeschulung durch die GV Gramzow stattzugeben ist - weil die Gemeindevertretung Gramzow Eltern zwingt ihre Kinder in Gramzow beschulen zu lassen, ziehen Eltern mit ihren Kindern nach Prenzlau, Penkun etc.- dies ist nicht im Sinne der Gemeinde Herr Konschake: - auch ihm wurde zugetragen, dass es Probleme in der Gramzower Schule gibt, insbesondere auch mit der Schulleiterin- so fanden die Kinder am ersten Schultag kein Namensschild auf ihrem Platz, die einen Antrag auf Fremdbeschulung gestellt hatten, diesem aber nicht zugestimmt worden ist - in der besagten Beschlussvorlage 00058/13 stimmte die GV Randowtal zu, anteilige Schülerbeförderungskosten für die Randowtaler Kinder zu übernehmen - die Gemeindevertretung Gramzow wurde aufgefordert, sich mit ebenfalls 50 % zu beteiligen- bis jetzt gibt es kein Feedback Herr Michalczyk: - bei der Betreuung oder Beförderung von Kindern sollte nicht zwingend das Geld im Vordergrund stehen und die Gemeindevertretung sollte dem Bürgerwillen stattgeben - wird die negativen Anmerkungen bezüglich der Schule und der Schulleiterin entsprechend erfragen und auswerten

4 -4- Herr Konschake: - der Bürgermeister, Herr Sieh und er selbst suchten bereits das Gespräch mit dem Bürgermeister der Gemeinde Gramzow bezüglich der Bezuschussung der Schülerbeförderungskosten, denn die Gemeinde Randowtal erwartet eine positive Beschlussfassung der Gemeindevertretung Gramzow - vielleicht wäre es auch angebracht, wenn ein Gespräch mit der Schulleiterin von Gramzow stattfinden würde - abschließend soll erwähnt werden, dass es allen Eltern ermöglicht werden soll, ihre Kinder dort beschulen zu lassen, wo sie der Meinung sind, dass dies das Beste für ihr Kind ist Frau Kluge: - am Gutshaus (Ziemkendorf 13 b) droht das Kellergewölbe einzustürzen verantwortlich: BA/OA - die Badestelle in Grenz ist sehr ungepflegt- Besteht die Möglichkeit, dass die Gemeindearbeiter die Badestelle wieder in ihren Reinigungsrhythmus integrieren? Herr Sieh: - wird dies veranlassen Herr Krüger: - hat im Januar 2013 an das BA/OA ein Straßenloch (Grenz 13) zur Reparatur angemeldetbis dato keine Reaktion, so dass er dies nun selbst repariert hat Zu TOP 05: Terminkontrolle - keine offenen Termine Herr Sieh: - bittet um Aussagen zur Außenbereichssatzung (Können Innenbereiche erweitert werden?) in der nächsten Sitzung verantwortlich: BA/OA Zu TOP 06: Bestätigung der Sitzungsniederschrift vom öffentlicher Teil Die Sitzungsniederschrift vom öffentlicher Teil wurde von den Gemeindevertretern bestätigt. Herr Adam: - die Sitzungsniederschriften sollten erst nach der Bestätigung durch die GV ins Internet gestellt werden verantwortlich: HA Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

5 -5- Zu TOP 07: Beschlüsse Betreff: 0071/13 Bildung einer Schiedsstelle/ Wahl von Schiedspersonen Begründung der Beschlussvorlage: Gemäß 1 Abs.1 des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Schiedsstellengesetz- SchG) hat jede Gemeinde zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten eine Schiedsstelle einzurichten und zu unterhalten. Der Bereich einer Schiedsstelle soll in der Regel nicht mehr als zehntausend Einwohner umfassen. Werden nicht in allen amtsangehörigen Gemeinden Schiedsstellen gebildet, richtet das Amt nach 135 Abs. 5 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Schiedsstellen ein, wenn diese durch Beschluss dem Amt diese Aufgabe übertragen haben. In diesem Falle obliegt dem Amtsausschuss die Einteilung der Schiedsstellenbereiche und die Wahl der Schiedspersonen. Bereits 1994 haben die ehemaligen Gemeinden Eickstedt, Schmölln und Ziemkendorf dem Amt Gramzow diese Aufgabe übertragen und gehörten somit zum Schiedsstellenbereich des Amtes Gramzow Die Gemeinde Zichow und der Ortsteil Polßen gehörten aber noch zu Schiedsstellen von ehemaligen Ämtern und damit zum Amtsgerichtsbezirk Schwedt. Im Jahre 2012 wurden die Gerichtsbezirke so verändert, dass nun u. a. auch Zichow und der Ortsteil Polßen zum Amtsgericht Prenzlau gehören. In den letzten Jahren hat sich bestätigt, dass eine Schiedsstelle (derzeitig: eine Schiedsperson- Herr Mändle/ eine Stellvertreterin- Frau Cunow) für den Amtsbereich Gramzow ausreichend ist. Wegen Zeitablauf wird eine Neuwahl der Schiedspersonen notwendig. Durch die Veränderung der Gerichtsbezirke und der notwendigen Neuwahl der Schiedspersonen wird die erneute Beschlussfassung zur Übertragung der Aufgabe zur Bildung einer Schiedsstelle auf das Amt Gramzow erforderlich. Erfolgt keine Übertragung auf das Amt muss die Gemeinde eine eigene Schiedsstelle einrichten und unterhalten. Beschlussfassung: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Randowtal beschließt dem Amt Gramzow die Aufgabe der Bildung einer Schiedsstelle und die Wahl der Schiedspersonen zu übertragen. Anwesende Vertreter haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an Beschluss Nr. 0071/13

6 -6- Betreff: 0074/13 vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 Wollin - Wohngebäude am Dorfsee der Stadt Penkun Begründung der Beschlussvorlage: Die Stadtvertretung Penkun hat am in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 Wollin-Wohngebäude am Dorfsee und die Begründung öffentlich auszulegen und die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu benachrichtigen. Der Entwurf mit Begründung einschließlich geotechnischer Bericht liegen vom bis zum während der Sprechzeiten im Amt Löcknitz-Penkun öffentlich aus. Die Gemeindevertretung wird gebeten, eine Stellungnahme hinsichtlich beabsichtigter oder bereits eingeleiteter Planungen und sonstige Maßnahmen soweit diese für das Plangebiet von Bedeutung sein könnten abzugeben. Anlage: Planzeichnung mit Planzeichenerklärung und textlichen Festsetzungen. Alle weiteren vorliegenden die Planung betreffenden Unterlagen liegen beim Amtsleiter zu Einsichtnahme vor. Beschlussfassung: Die Gemeindevertretung teilt dem Amt Löcknitz-Penkun mit, dass keine Informationen vorliegen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials für den Bebauungsplan zweckdienlich sind. Anwesende Vertreter haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an Beschluss Nr. 0074/13

7 Betreff: 0077/13 Klage Gemeinde Randowtal / Wasser- und Bodenverband Uckerseen Begründung der Beschlussvorlage: -7- Das Amt Gramzow und das Amt Brüssow trafen sich mit dem Wasser- und Bodenverband Uckerseen um eine Einigung im Klageverfahren herbeizuführen. Dabei wurde dem Wasser- und Bodenverband der Vergleich vom Verwaltungsgericht Potsdam unterbreitet. Den Inhalt des Vergleiches finden Sie im Anhang. Für diesen Vergleich sprechen: - kein weiteres Kostenrisiko aller Beteiligten, - eine finanzielle Sicherheit bei Umlageausfällen durch Klagen, - der Verband bleibt beim Klageverfahren gegen die Umlage in der Pflicht die Rechtmäßigkeit der Mitgliedsbeiträge darzulegen. Dem Vergleich spricht entgegen: - ein eventuelles Obsiegen würde zur Kostenfreiheit und zur Beitragserstattung führen. Die Beiträge des Verbandes würden aber nach Heilung ihrer Satzung wieder erhoben werden. Der gerichtliche Vergleich gilt nur im Zusammenhang mit der Klage gegen den Bescheid des Jahres Um diesen Vergleich einzugehen bedarf es der Zustimmung der Gemeindevertretung. Für eine Lösung der Folgejahre wird dem Verband eine Vereinbahrung angeboten, die sich an dem Inhalt des Vergleiches für das Jahr 2012 anlehnt. Stimmt der Wasser- und Bodenverband Uckerseen diesem ebenfalls zu, so werden auch zukünftig anfallende Ausfälle durch Widersprüche mit anhängenden Klageverfahren vom Verband bei dessen Verschulden zur Hälfte mitgetragen. Herr Sieh erläutert die Beschlussvorlage. Beschlussfassung: 1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Randowtal beschließt dem Vergleich im Klageverfahren gegen den Wasser- und Bodenverband Uckerseen 2012 zuzustimmen. 2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Randowtal stimmt der Erarbeitung einer außergerichtlichen Vereinbarung mit dem Wasser- und Bodenverband Uckerseen für die Folgejahre zu. Anwesende Vertreter haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an Beschluss Nr. 0077/13

8 -8- Betreff: 0079/13 Grundsatzbeschluss über die Wahl eines Ortsbeirates bzw. eines Ortsvorstehers bei der nächsten Kommunalwahl Begründung der Beschlussvorlage: Am finden in Verbindung mit der Europawahl die nächsten landesweiten Kommunalwahlen statt. Die Gemeinde hat nun in Form eines Grundsatzbeschlusses die Möglichkeit zu bestimmen, ob für die nächste Wahlperiode weiterhin ein Ortsbeirat in den jeweiligen Ortsteilen fungieren soll oder ob lediglich ein Ortsvorsteher für die Ortsteile zu wählen ist. Es besteht auch die Möglichkeit, dass für die Ortsteile unterschiedliche Entscheidungen getroffen werden, so z.b. wird für den Ortsbeirat Schmölln ein Ortsvorsteher gewählt und für die Ortsteile Eickstedt und Ziemkendorf kann ein Ortsbeirat gewählt werden. Wird bestimmt, dass ein Ortsbeirat zu wählen ist, wählt dieser dann aus seiner Mitte den Ortsvorsteher. Sollte entschieden werden, dass die Ortsteile zukünftig nur noch einen Ortsvorsteher haben werden, wird dieser im Zuge der Kommunalwahl direkt gewählt. Die Amtszeit des direkt gewählten Ortsvorstehers und die Wahlperiode des direkt gewählten Ortsbeirates sowie das Wahlverfahren richten sich nach den Bestimmungen des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes. Die Zuständigkeiten des Ortsbeirates und die des Ortsvorstehers unterliegen den 46 und 47 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (siehe Anlage). Der Ortsvorsteher und die Mitglieder des Ortsbeirates können eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten. Für das Jahr 2013 wurden folgende Haushaltsmittel bereitgestellt: - Aufwandsentschädigung OB Eickstedt = Aufwandsentschädigung OB Ziemkendorf = Aufwandsentschädigung OB Schmölln = Aufwandsentschädigung OV Eickstedt = Aufwandsentschädigung OV Ziemkendorf = Aufwandsentschädigung OV Schmölln = Sollte die Beschlussfassung lauten, dass in einem oder mehreren Ortsteilen nur noch ein Ortsvorsteher fungieren soll, so ist die Änderung der Hauptsatzung in einer der darauffolgenden Sitzungen dahingehend zu ändern. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung Randowtal beschließt, dass bei der nächsten landesweiten Kommunalwahl ( ) für den Ortsteil Schmölln ein direkt zu wählen ist. (Ortsvorsteher oder Ortsbeirat) Herr Linke: - Wieso beschäftigen wir uns schon jetzt mit dieser Problematik bzw. wer hat veranlasst, das der Beschluss heute auf die Tagesordnung gesetzt wird? Herr Sieh: - er selbst hat um diese Beschlussvorlage gebeten und möchte frühzeitig die Problematik erörtern - schlägt vor, dass zukünftig, um Kosten für die Allgemeinheit zu sparen, nur noch Ortsvorsteher fungieren und diese vor der Sitzung eine sogenannte Bürgersprechstunde abhalten und mit diesen Informationen dann der GV - Sitzung beiwohnen

9 -9- Herr Linke: - befürwortet die Beibehaltung der Ortsbeiräte, denn man kann Entscheidungen im größeren Gremium besprechen und Arbeitsaufgaben auf mehreren Schultern verteilen Herr Krüger: - ist ebenfalls für die Beibehaltung der Ortsbeiräte, denn wenn aus Ziemkendorf schon kein Bürger in der Gemeindevertretung vertreten ist, dann sollten zu mindestens im Ortsbeirat die Angelegenheiten des Ortsteiles besprochen werden können Herr Sieh: - fragt nach, ob in den OT Ziemkendorf und Eickstedt überhaupt genügend Kandidaten sich zur Wahl stellen und ob auch auf einen Teil der Aufwandsentschädigung verzichtet wird Herr Linke und Herr Krüger erklären, dass genügend Kandidaten zur Verfügung stehen. Herr Konschake: - die Frage der Kandidaten ist derzeit noch unrelevant, es sollte nun erst einmal entschieden werden, ob Ortsbeiräte oder Ortsvorsteher fungieren sollen Diskussion der GV- Mitglieder Fazit: Die Gemeindevertreter sprechen sich mehrheitlich für die Beibehaltung der Ortsbeiräte aus. 1. Beschlussfassung: Die Gemeindevertretung Randowtal beschließt, dass bei der nächsten landesweiten Kommunalwahl ( ) für die Ortsteile Schmölln, Eickstedt und Ziemkendorf ein Ortsbeirat direkt zu wählen ist. Anwesende Vertreter haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an Beschluss Nr. 0079/13 2. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung Randowtal beschließt, dass bei der nächsten landesweiten Kommunalwahl ( ) für den Ortsteil Eickstedt ein direkt zu wählen ist. (Ortsvorsteher oder Ortsbeirat)

10 Beschlussfassung: siehe 1. Beschlussfassung Anwesende Vertreter Beschluss Nr. 0079/13 haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an 3. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung Randowtal beschließt, dass bei der nächsten landesweiten Kommunalwahl ( ) für den Ortsteil Ziemkendorf ein direkt zu wählen ist. (Ortsvorsteher oder Ortsbeirat) 3. Beschlussfassung: siehe 1. Beschlussfassung Anwesende Vertreter Beschluss Nr. 0079/13 haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an

11 -11- Betreff: 0081/13 Beschluss zur Beantragung von investive Bedarfszuweisungen gemäß 16 Abs. 1 Satz e Ziffer 3 BbgFAG für Infrastrukturmaßnahmen im Gemeindebereich Randowtal Begründung der Beschlussvorlage: Die Gemeinde Randowtal hat die Möglichkeit für Infrastrukturmaßnahmen im Gemeindebereich Randowtal investive Bedarfszuweisungen zu beantragen. Durch den Bürgermeister Herrn Sieh wurden für die einzelnen Ortslagen wichtige Straßenbaumaßnahmen benannt. Für diese Maßnahmen wurde durch das Ingenieurbüro eine Aufgabenstellung mit entsprechender Kostenschätzung Regelprofil und Lageplanzeichnungen für eine mögliche Beantragung erarbeitet. Folgende Maßnahmen in der vorgeschlagenen Priorität sollten für eine Zuwendung beantragt werden: Geschätzte Baukosten 1. Aufgabenstellung , ,75 OL Schmölln BA Kreuzung beim Fleischer bis OA in Richtung Wollin BA Kreuzung mit der L 25 (Dorfstr. 85a) bis Anbindung OA in Rtg. Wollin 2. Aufgabenstellung 4 Ortslage Schwaneberg ,83 3. Aufgabenstellung 7 Ortslage Schmölln Gartenstraße ,30 4. Aufgabenstellung 8 Verbindungsstraße Schmölln Wollin ,30 5. Aufgabenstellung 9 Dorfstraße Wollin BA Glascontainerplatz BE bei Dorfstr. 47/ ,68 6. Aufgabenstellung 5 Verbindungsstraße Schwaneberg Wegnershof Vogelsang ,35 7. Aufgabenstellung 3 Angerumfahrung in Grenz ,40 8. Aufgabenstellung 1 Dorfstraße Ziemkendorf Kreuzung mit der L 252 bis Ende der Bebauung ,48 9. Aufgabenstellung 2 Verbindungsstraße Ziemkendorf Drense ,75 Gesamtbauvolumen ,50 Anlagen 1-10

12 -12- Herr Adam: - schlägt vor, über die einzelnen Maßnahmen separat abzustimmen, denn nicht alle Bürger sind gewillt, Straßenbaubeiträge zu zahlen bzw. sind Rentner und können dies nicht Herr Sieh: - um Fördermittel beantragen zu können, mussten Projekte beschrieben werden- ob überhaupt Geld fließt und in welcher Höhe ist derzeit unklar, so dass über die einzelnen Maßnahmen und deren Ausführung zu einem späteren Zeitpunkt beraten werden kannmöchte die Infrastruktur in der Gemeinde verbessern Herr Konschake: - wenn neue Sachen gebaut werden sollen, schreibt der Gesetzgeber eine Beteiligung der Bürger vor - wichtig ist erst einmal, dass Maßnahmen beantragt werden und welche letztlich ausgeführt werden, kann dann immer noch entschieden werden Herr Einbock: - schlägt vor, dass nach der Bewilligung pro Ortsteil eine Prioritätenliste erstellt wird Herr Krüger: - äußert den Wunsch, dass die Maßnahme 7 auf Rang 9 und die Maßnahme 9 auf Rang 7 gesetzt werden Beschlussfassung: Die Gemeindevertretung Randowtal beschließt für die o.g. Straßenbaumaßnahmen in der angegebenen Priorität einen Antrag auf investive Bedarfszuweisung gemäß 16 Abs. 1 Satz e Ziffer 3 BbgFAG zu stellen. Der erforderliche Antrag einschließlich der Unterlagen wird vom Amt zusammengestellt. Anwesende Vertreter haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an Beschluss Nr. 0081/13

13 -13- Zu TOP 08: Informationen, Mitteilungen und Anfragen Betreff: 0076/13 Info zum Antrag auf Gewährung von investiven Hilfen aus dem Ausgleichsfond Begründung der Informationsvorlage: Mit Schreiben vom , Eingegangen am , vom Landbrandenburg Ministerium des Innern hat die Gemeinde Randowtal schriftlich die Gewährung von nicht rückzahlbarer investiver Hilfe nach 16 BbgFAG in Höhe eines Gesamtbetrages von ,00 erhalten. Diese Bedarfszuweisung ist zweckbestimmt und ausschließlich für die investive Maßnahme zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Ortsteil Eickstedt (2.200 in 2013 und in 2014) zu verwenden. - Die Gemeindevertreter nehmen die Informationsvorlage zur Kenntnis. Weitere Informationen, Mitteilungen und Anfragen: Herr Krüger: - bittet darum, dass dem Landkreis mitgeteilt wird, dass unbedingt die Straßenschäden (Löcher) Ziemkendorf Ausbau beseitigt werden müssen verantwortlich: BA/OA - bittet darum, dass das alte FFW-Haus nicht sofort abgerissen wird, denn es besteht die Möglichkeit eventuell Fördermittel vom LK UM zu erhalten- sollte innerhalb der nächsten 8 Monate kein positives Votum seitens des LK UM erfolgen, so kann das Gebäude dann abgerissen werden Herr Adam: - an der Südseite des Eickstedter Friedhofes müsste der Zaun repariert werden verantwortlich: Kä Herr Linke: - der Dorfteich in Eickstedt verwildert- bittet um einen Vororttermin verantwortlich: BA/OA Herr Einbock: - trotz der Schulschließung ist die Arbeitsgemeinschaft Leichtathletik gut besucht und verzeichnet weiterhin Erfolge - die Gemeindevertretung sollte sich darüber Gedanken machen, ihnen ordentliche Sportbedingungen zur Verfügung zu stellen, z.b. Laufbahn, Weitsprung- und Kugelstoßbahn Bürgermeister Protokollführer Zur Kenntnis genommen: Schulz Amtsdirektor

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