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1 N I E D E R S C H R I F T über die sechzehnte Sitzung der Gemeindevertretung vom 17. April 2013 in Fussingen, Dorfgemeinschaftshaus Beginn: Uhr Ende: Uhr Sitzungsunterbrechung von Uhr bis Uhr Für diese Niederschrift enthalten die Seiten 1 bis 8 Verhandlungsniederschriften und Beschlüsse mit den laufenden Nummern 1 bis 4 EISENKOPF, Vorsitzender STEINHAUER, Schriftführer Anwesend: 1. Herr Marc Eisenkopf 14. Herr Ralph Blattmann 2. Herr Richard Blum 15. Frau Maria Clarius 3. Frau Maria Bußweiler 16. Herr Erich Eich 4. Herr Björn Gärtner 17. Herr Thomas Erler 5. Herr Manfred Lischeck 18. Herr Michael Franz 6. Herr Bernd Scherer 19. Herr Dr. Wolfgang Hofmann 7. Herr Matthias Schreiner 20. Herr Marco Jeuck 8. Frau Ina Zey 21. Herr Wolfgang Jost 9. Herr Christopher Krahl 22. Herr Andreas Kaltz 10. Herr Peter Krahl 23. Herr Jörn Reichwein 11. Herr Walter Meuser 24. Herr Thomas Rudersdorf 12. Herr Theobald Röhl 25. Herr Hans-Josef Wüst 13. Herr Frank Zipp Nicht stimmberechtigt: 1. Herr Bürgermeister Lothar Blättel 2. Herr Jörg Blum 3. Herr Gerd Tirsch 4. Herr Peter Jeuck Gemeindeverwaltung: 1. Herr Thomas Steinhauer, Schriftführer 2. Frau Simone Mühl, Finanzverwaltung 3. Herr Dominik Kaiser, Bauverwaltung 4. Herr Michael Hahn, Bauverwaltung

2 Die Mitglieder der Gemeindevertretung waren durch Einladung vom auf Mittwoch, den , Uhr, unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen worden. Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Ladungsfrist Einwendungen nicht erhoben wurden. Die Gemeindevertretung war nach der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. T A G E S O R D N U N G 1. Mitteilungen a) des Vorsitzenden der Gemeindevertretung b) des Bürgermeisters 2. Beratung und evtl. Beschlussfassung über die Vorlage und Feststellung der geprüften Eröffnungsbilanz zum Az :2009 EB Vorlage 2/ Beratung und evtl. Beschlussfassung über die Vergabe der Deckensanierungsarbeiten in den Wasserkammern des Hochbehälters, Ortsteil Fussingen Az : Sanierung WK Vorlage 7/ Beratung und evtl. Beschlussfassung zu dem Aufstellungsbeschluss zur Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans Auf Bühl, Waldbrunn(Westerwald)-Ellar, und der Flächennutzungsplanänderung für den Geltungsbereich Az :053 Vorlage 8/2013 TOP 1 Mitteilungen a) des Vorsitzenden der Gemeindevertretung -- Der Vorsitzende der Gemeindevertretung teilte mit, dass die nächsten Sitzungen der Gemeindevertretung für den bzw geplant seien. -- b) des Bürgermeisters --

3 1. Hinsichtlich des Vorhabens interkommunaler Windpark Westerwald wurden wir bekanntlich beim Entwurf des Teilregionalplans Energie Mittelhessen nicht berücksichtigt. Unser Planungsbüro hat daraufhin eine gemeindliche Stellungnahme für alle betroffenen Gemeinden im Rahmen der Offenlage ausgearbeitet. Die Stellungnahme habe ich den Fraktionsvorsitzenden zugeleitet. Sie war mit dem Kreisbeigeordneten Helmut Jung und dem Bundesverband Windenergie, Landesverband Hessen, abgestimmt. Das Ergebnis müssen wir zunächst abwarten. Bevor das Ergebnis nicht vorliegt, werden wir auch bezüglich der im Teilregionalplan ausgewiesenen Fläche Waldbrunn(Westerwald)-Lahr, Pilzberg, keine weiteren Maßnahmen unternehmen. 2. Zwischenzeitlich ist die aufsichtsbehördliche Genehmigung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 bei der Gemeinde eingegangen. Den Text habe ich ebenfalls an die Fraktionen weitergeleitet. Ich möchte es allerdings nicht versäumen, auf eine Passage in der Genehmigung hinzuweisen, in der die Kommunalaufsicht auf eine weitere angemessene Anpassung der Realsteuerhebesätze hinweist. Danach unterschreiten die in der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesätze der Realsteuern den gewogenen Landesdurchschnitt für Hessen deutlich. Bei Kommunen mit anhaltend defizitärer Haushaltswirtschaft müssten die Steuerhebesätze, insbesondere für die Grundsteuer B, deutlich über dem Landesdurchschnitt in der jeweiligen Gemeindegrößenklasse liegen. Danach wäre eine Erhöhung der Grundsteuer B von unseren bisher 240 % auf 320 % angesagt. Dies würde einer Einnahmenerhöhung von ,00 entsprechen. Weiterhin wird festgestellt, dass die Ausweitung freiwilliger Aufgaben, unter Berücksichtigung der derzeit prognostizierten Entwicklung, nicht in Betracht komme. Einer Reduzierung der Verschuldung bzw. der Vermeidung weiterer Schulden sei absolute Priorität einzuräumen. Eine kurze Bemerkung dazu: Wir müssen sicherlich diese Hinweise der Kommunalaufsicht in der Aufstellung des Haushalts für das Jahr 2014 berücksichtigen. Ich komme aber nicht umhin, darauf hinzuweisen, dass die Gemeinde Waldbrunn(Westerwald) nicht nur fast alle freiwilligen Leistungen gestrichen hat, sondern auch intensiv bemüht ist, die Defizite zu begrenzen. Solange die permanente Unterfinanzierung der Kommunen nicht beendet und die Aufgabenübertragung reduziert wird, ist eine Konsolidierung der gemeindlichen Haushalte kaum zu bewältigen. Die Übernahme von Schulden durch das Land Hessen kann keineswegs darüber hinwegtäuschen, dass im kommunalen Finanzausgleich erhebliche Summen reduziert wurden. 3. Breitbandversorgung für den Landkreis Limburg-Weilburg: Landrat Michel verweist wiederum darauf, dass die bisherige Strategie durch den kostenlosen Einsatz der Telekom in Limburg und Elz hinfällig geworden ist. Er habe in der Folge mit den Nachbarlandkreisen Kontakt aufgenommen und gleichzeitig Gespräche mit der Telekom geführt. Im Ergebnis könnte ein Projekt im Landkreis bzw. in Partnerschaft mit Nachbarlandkreisen gestartet werden, das vorsieht, dass der Landkreis und seine Gemeinden für einen FTTC-Anschluss die Tiefbaukosten mit Leerrohr finanzieren, der gesamte Rest über die Telekom abgewickelt wird. Die Projektkosten/Beratungskosten werden zunächst auf rd ,-- geschätzt, auf die Gemeinde Waldbrunn(Westerwald) würden rd. 768,-- entfallen. Die gemeinsam auszuschreibenden Tiefbaukosten für den Landkreis werden auf ca. 8 Millionen Euro kalkuliert. Auf die Gemeinde Waldbrunn(Westerwald) entfallen evtl. rd ,00 Euro. Damit würde das Leerrohrnetz in das Eigentum der Gemeinde übergehen.

4 Nach Angaben des Landrates ist diese Vorgehensweise lediglich eine Variante, die er in Gesprächen mit der Telekom verfestigen will. Die Versammlung bzw. die Bürgermeister stimmten dem ersten Schritt mit den Beratungskosten in der Summe von ,00 zu. In einem späteren Termin wird der jeweilige Sachstand bekanntgegeben. 4. Zum Antrag der CDU-Fraktion in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wegen Überprüfung eines einfachen Bebauungsplans für das Anwesen in Lahr, Flur 3, Flurstücke 62 64, darf ich mitteilen, dass der Antrag dem Kreisbauamt vorgelegt wurde, mit der Bitte um Stellungnahme gemäß den neuesten Erkenntnisse. Eine Beantwortung liegt im Augenblick noch nicht vor, wird aber, sobald es möglich ist, an die Gemeindevertretung weitergeleitet. 5. Bezüglich des Pfarrhausumbaus in Waldbrunn(Westerwald)-Hausen zur Einrichtung einer U-3 Betreuung hatten wir im Laufe der Maßnahme Mehrausbaukosten errechnet, bei denen sich der Verwaltungsrat der Kirchengemeinde St. Laurentius Hausen bereiterklärt hatte, sich an den Mehrkosten mit 50 %, höchstens jedoch ,00, zu beteiligen. Nach der jetzigen Fertigstellung der Maßnahme haben wir über den Verwaltungsrat um die Überweisung des Betrages von ,00 gebeten. Mit Schreiben vom 25. Februar 2013 teilte uns dann Herr Pfarrer Weber für den Verwaltungsrat Hausen mit, ich zitiere: Die Zusage des VRK Hausen, aus dem Kaufpreis für das Pfarrhaus eine Mitfinanzierung von Mehrausbaukosten für die Kinderkrippe zu leisten, steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt, dass seitens des Bistums dem zugestimmt wird. Das Bistum hat es jedoch auf zweimalige Nachfrage des VRK Hausen abgelehnt, Mittel aus dem Kaufpreis freizugeben. Es empfiehlt, Landesmittels des Kindergartens dafür bereit zu stellen. Allerdings stand noch nicht fest, wie hoch die verfügbaren Landesmittel sind. Der VRK wollte erneut versuchen, eine Zustimmung des Bistums zur Freigabe von Mitteln aus dem Kaufpreis zu erhalten. Nach einer weiteren Erinnerung durch mich an den Verwaltungsrat der Katholischen Kirchengemeinde hat am im Rathaus ein Gespräch mit Herrn Pfarrer Weber stattgefunden, in dem er mitteilt, dass die Zustimmung des Bistums zur Freigabe von Mitteln aus dem Kaufpreis nicht erfolgt ist. Weiterhin teilte er mit, dass die derzeit vorhandenen Rücklagen aus Landesmitteln für den Kindergarten Hausen in Höhe von insgesamt ,00 zu einem großen Teil für anstehende Baumaßnahmen im Außengelände der U-3 Krippe verwendet werden sollen. Das bedeutet, dass der Verwaltungsrat sich nicht mit ,00 an den Mehrkosten beteiligen will. 6. Im Investitionshaushalt 2013 haben wir u.a. einen Zuschuss für den Dachausbau im Kindergarten Ellar i. H. von ,00 veranschlagt, ebenso einen Zuschuss zur Dachaufstockung als Restbetrag i. H. von 9.000,00. Da die Gemeinde von der Kommunalaufsicht gehalten ist, äußerst sparsam zu wirtschaften und der Kindergarten voraussichtlich nicht unerhebliche Landesmittel zur Verfügung hat, beabsichtige ich, diesen Betrag vorerst nicht auszuzahlen. 7. In der Rechtsangelegenheit TuS Lahr./. Gemeinde Waldbrunn(Westerwald) hat heute die Verkündung der Entscheidung durch den Richter des Amtsgerichts Limburg stattgefunden. Im Ergebnis wird der Klage des TuS Lahr wegen Zahlung einer Monatsmiete für die Halle Lahr stattgegeben. Die ausführliche Begründung der Entscheidung wird den Beteiligten zugesandt. Unser Anwalt empfiehlt dringend und unabhängig von der Frage eines Berufungsverfahrens, gegen das Urteil des Amtsgerichtes erstinstanzliche Klage beim Landgericht Limburg auf negative Feststellung zu erheben, dass im fraglichen

5 Mietverhältnis mit dem TuS Lahr vom über die Turnhalle kein Mietzins in dem (bisher noch nicht streitgegenständlichen) Zeitraum April 2011 bis April 2013 geschuldet ist. Damit kann die Gemeinde in eine neue Sachbehandlung der Rechtsfragen durch das Landgericht eintreten und sich gleichzeitig ein Berufungsverfahren zum Oberlandesgericht Frankfurt offen halten. Angesichts der Bedeutung der Sache und der im Raum stehenden Summen rät unser Rechtsanwalt in jedem Falle zu dieser Vorgehensweise. 8. In der Frage Regressansprüche gegenüber dem Büro Seelbach in der Angelegenheit U3 Baumaßnahme hat Herr Seelbach eine schriftliche Stellungnahme abgegeben, die dem heutigen Protokoll beigefügt wird. Hierin weist er evtl. Regressansprüche zurück. Die Gemeinde hat eine Prüfung durch den Hessischen Städte- und Gemeindebund veranlasst. TOP 2 Beratung und evtl. Beschlussfassung über die Vorlage und Feststellung der geprüften Eröffnungsbilanz zum Az :2009 EB - Beschluss: Mit 25 gegen 0 Stimmen (einstimmig) wurde beschlossen: Die vom Gemeindevorstand aufgestellte und durch die Revision des Landkreises Limburg-Weilburg geprüfte Eröffnungsbilanz der Gemeinde Waldbrunn(Westerwald) zum wird in der vorgelegten Form festgestellt. TOP 3 Beratung und evtl. Beschlussfassung über die Vergabe der Deckensanierungsarbeiten in den Wasserkammern des Hochbehälters, Ortsteil Fussingen Az : Sanierung WK -- Beschluss: Mit 25 gegen 0 Stimmen (einstimmig) wurde beschlossen: Die Firma GSB Haungs GmbH, Postfach 15 20, Lahr, erhält den Auftrag für die Ausführung der Deckensanierungsarbeiten in den beiden Wasserkammern des Hochbehälters, Ortsteil Fussingen, mit einer Auftragssumme in Höhe von brutto ,47.

6 TOP 4 Beratung und evtl. Beschlussfassung zu dem Aufstellungsbeschluss zur Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans Auf Bühl, Waldbrunn(Westerwald)-Ellar, und der Flächennutzungsplanänderung für den Geltungsbereich Az :053 Bevor es zur Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt kam, wurde durch den Fraktionsvorsitzenden der CDU der Antrag gestellt, diesen Tagesordnungspunkt zurück in den Ausschuss für Bau-, Planungswesen, Landwirtschaft und Naturschutz zu verweisen. Vor der entsprechenden Abstimmung zu diesem Antrag, wurde das Protokoll des Ausschusses für Bau-, Planungswesen, Landwirtschaft und Naturschutz verlesen. Im Folgenden fand eine Sitzungsunterbrechung von Uhr bis Uhr statt. Nach Wiedereintritt in die Sitzung wurde über den Antrag der CDU-Fraktion, diesen Tagesordnungspunkt in den Ausschuss für Bau-, Planungswesen, Landwirtschaft und Naturschutz zurück zu verweisen, abgestimmt. Beschluss: Mit 12 gegen 13 Stimmen wurde der Antrag abgelehnt. Sodann erfolgte die eigentliche Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bau-, Planungswesen, Landwirtschaft Beschluss: Mit 13 gegen 6 Stimmen bei 6 Enthaltungen wurde beschlossen: Aufstellungsbeschluss I. Sachentscheidung: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Waldbrunn(Westerwald) beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Auf Bühl gem. 2 BauGB. i.v.m. 12 BauGB (vorhabenbezogener Bebauungsplan). Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 265, 266, 267 und 268 der Flur 005 in der Gemarkung Ellar. Der Bebauungsplan wird mit dem Ziel aufgestellt, die Nutzung der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bestehenden Gebäude mit maximal zwei Wohneinheiten und zur stationären Unterbringung von zu behandelnden Tieren, der innerörtlich befindlichen Tierarztpraxis der Besitzerin, bauleitplanerisch zu entwickeln und entsprechend festzusetzen. Zum Bebauungsplan ist ein Umweltbericht gem. 2 a BauGB zu erarbeiten. Um dem Entwicklungsgebot des 8 Abs. 2 BauGB Rechnung zu tragen, ist im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes eine Flächennutzungsplanänderung für den Geltungsbereich durchzuführen.

7 Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit sollen frühzeitig im Planverfahren beteiligt werden. Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte werden einem privaten Planungsbüro übertragen (Einschaltung eines Dritten gem. 4b BauGB). II. Kosten/ Folgekosten: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Gemeinde Waldbrunn(Westerwald) durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Sollte der Aufstellungsbeschluss gefasst werden, hat die Verwaltung dem Gemeindevorstand ein Durchführungs- und Erschließungsvertrag für den Planungsbereich zwischen der Vorhabenträgerin und der Gemeinde Waldbrunn(Westerwald) zur Beschlussfassung vor zu legen.

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