2.1.3 Bedeutung der Rechtswidrigkeit von Widerrufsvorbehalt oder Auflage für den darauf gestützten Widerruf des im übrigen rechtmäßigen
|
|
- Klaus Krüger
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 INHALTSVERZEICHNIS von Band 2 6. Abschnitt: Mitwirkungsbedürftiger VA; Zusicherung; Nebenbestimmungen zum VA Der mitwirkungsbedürftige VA Vorliegen eines mitwirkungsbedürftigen VA Die auf den mitwirkungsbedürftigen VA anwendbaren Regeln Besonderheiten Die Zusicherung gemäß 38 VwVfG 178 Fall 51: Der noch gesperrte Bewilligungsbescheid Nebenbestimmungen zu Verwaltungsakten Begriffliche Abgrenzung der Nebenbestimmungen 180 Fall 52: Der nachtblinde Autofahrer Rechtmäßigkeit der Nebenbestimmungen 184 Fall 53: Hochhausantenne gegen Fernsehschatten Die Abwehr belastender NB zum begünstigenden VA 185 Fall 54: Aufenthaltserlaubnis befristet und unpolitisch Rechtslage nach isolierter Aufhebung der Auflage 189 Zusammenfassende Übersicht Abschnitt: Widerruf und Rücknahme von VAen; Wiederaufgreifen des Verfahrens Einführung Die Aufhebung eines VA Rechtsgrundlagen für die Aufhebung durch Widerruf und Rücknahme Grundsätzliche Unterscheidungen bei Widerruf und Rücknahme Der Widerruf des Verwaltungsakts gemäß 49 VwVfG Der Widerruf des begünstigenden VA gemäß 49 Abs. 2 VwVfG Der Widerruf bei Änderung der Sach-oder Rechtslage 192 Fall 55: Schlechte Arbeit als Widerrufsgrund? Die Anwendung des 49 Abs. 2 VwVfG auf rechtswidrige begünstigende VAe Bedeutung der Rechtswidrigkeit von Widerrufsvorbehalt oder Auflage für den darauf gestützten Widerruf des im übrigen rechtmäßigen begünstigenden VA Der Widerruf des rechtmäßigen belastenden VA Wirkung des Widerrufs 197
2 3. Die Rücknahme des Verwaltungsakts gemäß 48 VwVfG Die Rücknahme des rechtswidrigen begünstigenden VA Die Rücknahme eines VA, der eine Geld- oder Sachleistung zum Gegenstand hat :, 198 Fal 56: Berichtigung der Witwenpension Die Rücknahme sonstiger begünstigender VAe nach 48 Abs. 3 VwVfG / 202 Fall 57: Falsche Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit Die Rücknahme rechtswidriger belastender VAe Verwaltungsakte mit Doppelwirkung und Änderungsbescheide Aufhebung von VAen mit adressatenbegünstigender und drittbelastender Wirkung (sog. Doppelwirkung) Aufhebung im Rechtsbehelfsverfahren gemäß 50 VwVfG Unanfechtbarkeit des VA mit Doppelwirkung Änderungsbescheide Das Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens nach 51 VwVfG 205 Fall 58: Falsches Verfahren bei Abwasserprobe 205 Zusammenfassende Übersicht Teil: Öffentlich-rechtlicher Vertrag, Planung, Leistungsverwaltung Abschnitt: Der öffentlich-rechtliche Vertrag Begriffsmerkmale Regelung Regelung auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts Abgrenzung zum mitwirkungsbedürftigen VA Die Arten des öffentlich-rechtlichen Vertrages Koordinations- und subordinationsrechtlicher Vertrag...: Koordinationsrechtliche Verträge Subordinationsrechtliche Verträge Bedeutung der Unterscheidung von koordinations- und subordinationsrechtlichen Verträgen Der Prozeßvergleich als öffentlich-rechtlicher Vertrag Das Zustandekommen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages Die Rechtmäßigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages 213 Fall 59: Der Folgekostenvertrag Wirksamkeit und Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages nach 59 VwVfG 219 Fall 60: Fortführung von Fall
3 6. Leistungsstörungen im öffentlich-rechtlichen Vertrag Anwendung der allgemeinen Leistungsstörungsregeln des BGB über 62 S. 2 VwVfG 222 Fall 61: Wanderweg-Fall Änderung der für den Vertrag maßgeblichen rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse nach 60 VwVfG Die Durchsetzung der Ansprüche aus öffentlich-rechtlichen Verträgen der richtige Rechtsweg ' Die Durchsetzung durch verwaltungsgerichtliche Klage Sofortige Vollstreckung Vorgehen durch VA 224 Zusammenfassende Übersicht Abschnitt: Planung Normenkontrollverfahren nach 47 VwGO Einführung Rechtliche Qualifizierung der "Planung" bzw des "Plans" Formelle Anforderungen Materielle Anforderungen Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Planung und den Rechtsschutz 228 Fall 62: Die Baumschule im östlichen Plangebiet Rechtswirkungen eines Planes Die Rechtsstellung des Bürgers im Hinblick auf Vornahme, Fortbestand und Befolgung von Plänen Rechtsanspruch auf Planung Plangewährleistung Abänderbarkeit eines Planes Entschädigungsansprüche aufgrund Planänderung Anspruch auf Befolgung oder Vollziehung eines geltenden Planes. 234 Zusammenfassende Übersicht Abschnitt: Leistungsverwaltung, Beschaffungsverwaltung, Teilnahme der öffentlichen Hand am Wirtschaftsverkehr Besonderheiten der Leistungsverwaltung Einführung Gegenstand der Leistungsverwaltung Gestaltungen der Vergabe und Abwicklung von Zuwendungen
4 IV Inhaltsverzeichnis 1.2 Rechtliche Gestaltung und Rechtsgrundlage bei einstufig öffentlichrechtlicher Gewährung von Subventionen 238 Fall 63: Abruptes Ende des Kindertheaters? Die Zweistufentheorie Inhalt und Bedeutung 242 Fall 64: Kredit für Betriebsverlagerungen Sonderfälle der Zweistufentheorie Leistungsgewährung ohne gesonderte öffentlich-rechtliche Entscheidung zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Verwaltungsprivatrecht) Fall 65: Nachträgliche Verbilligung sanierter Wohnhäuser Beschaffungsverwaltung; erwerbswirtschaftliche Tätigkeit des Staates (Beteiligung am allgemeinen Wirtschaftsverkehr) Beschaffungs- (Bedarfsdeckungs-) und fiskalische Verwaltung Gegenstand der Beschaffungs- und Fiskalverwaltung Die rechtliche.bindung des Staates im Bereich der Beschaffungsverwaltung 248 Fall 66: Hoflieferant der Bundespost für Fernsehtürme Die erwerbswirtschaftliche Tätigkeit des Staates Hauptfragen in diesem Zusammenhang Rechtsgrundsätze für die Beurteilung erwerbswirtschaftlicher Betätigung des Staates 252 Zusammenfassende Übersicht Teil: Subjektive Rechte und Pflichten im Verwaltungsrecht Abschnitt: Subjektive Rechte, Klagebefugnis und Rechtsverletzung Das subjektive öffentliche Recht, Begriff und Voraussetzungen 255 Fall 67: Klageausschluß bei Asyl- und Einbürgerungsstreitigkeiten Die Verletzung des subjektiven öffentlichen Rechts Funktion des subjektiven öffentlichen Rechts im Verwaltungsrecht Klagebefugnis und Rechtsverletzung bei der Anfechtungsklage Die Klagebefugnis gemäß 42 Abs. 2 VwGO Bedeutung der Klagebefugnis ; Geltendmachen einer Rechtsverletzung als Voraussetzung der Klagebefugnis Verhältnis und Abgrenzung von Klagebefugnis und tatsächlicher Rechtsverletzung 258
5 3. Klagebefugnis und Rechtsverletzung bei der Verpflichtungsklage Die Klagebefugnis gemäß 42 Abs. 2 VwGO Begründetheitsprüfung und Rechtsverletzung bei der Verpflichtungsklage Aufbau nach 113 Abs. 4 VwGO Prüfung der Begründetheit des Anspruchs 260 Fall 68: Konkurrenzschutz durch Straßenverkehrsbehörde? Klagebefugnis und Rechtsverletzung in Drittbeteiligungsfällen Klagebefugnis und Umfang der Begründetheitsprüfung bei Anfechtung begünstigender VAe mit belastender Drittwirkung 263 Fall 69: Kohlekraftwerk mit vermindertem Lärmschutz Baurechtliche Nachbarklage Gewerberechtliche Konkurrentenklage Erteilung der Gewerbeerlaubnis an einen Konkurrenten Subventionierung eines Konkurrenten Konkurrenzsituation bei Bewerbung um eine begrenzte Zahl von Rechtspositionen Klage auf Einschreiten gegen das Verhalten eines Dritten Klagebefugnis im Umweltschutzrecht Klagebefugnis des einzelnen Bürgers Verbandsklage für Umweltschutzvereine 270 Zusammenfassende Übersicht Abschnitt: Unterlassungsanspruch gegenüber schlichtem Verwaltungshandeln; Abgabenpflichten des Bürgers; Pfichtennachfolge Einführung Rechte und Pflichten zwischen Bürger und Behörde allgemein Rechte und Pflichten von Bedeutung im Verwaltungsrecht Ansprüche nach Staatshaftungsrecht Rechte und Pflichten im übrigen Unterlassungsansprüche des Bürgers gegenüber der Verwaltung; Rechtmäßigkeit schlichten Verwaltungshandelns 273 Fall 70: Klage gegen einen öffentlich-rechtlichen Kläffer Die öffentlichen Abgaben Die Arten der öffentlichen Abgaben Die Rechtsgrundlagen für Gebühren und Beiträge Spezialregelungen Allgemeine Regelungen Gebührenordnung oder. Beitragsordnung als Rechtsgrundlage Anwendung der abgabenrechtlichen Regelungen 277
6 VI Inhaltsverzeichnis 3.3 Die begriffliche Abgrenzung von Steuer, Gebühr und Beitrag Steuer Gebühr Beitrag Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen für die Erhebung von Abgaben Gebühren 279 Fall 71: Frischwassermenge als Maßstab für Kanalisationsgebühren Beiträge 283 Fall 72: Heranziehung zur Fremdenverkehrsabgabe Öffentlich-rechtliche Rechts- und Pflichtennachfolge (Einzelnachfolge und Erbfolge) 284 Fall 73: Schwimmhalle statt Garage 284 Zusammenfassende Übersicht.: Teil: Ergänzungen zum Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Verwaltung Abschnitt: Das Widerspruchsverfahren Übersicht über die außergerichtlichen Rechtsbehelfe Nichtförmliche Rechtsbehelfe Förmliche Rechtsbehelfe Petition nach Art 17 GG Sinn und Zweck des Widerspruchsverfahrens Die Zulässigkeit des Widerspruchs Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges VA als Verfahrensgegenstand 290, 3.3 Ausschluß des Widerspruchs Formelle Voraussetzungen Einhaltung der Widerspruchsfrist Widerspruchsbefugnis Die Begründetheit des Widerspruchs Umfang der Überprüfung 292 Fall 74: Widerspruch gegenüber einer Ausbildungsnote Abhilfeentscheidung und Widerspruchsbescheid. Die Entscheidungsbefugnisse der Widerspruchsbehörde Abhilfeentscheidung Widerspruchsbescheid : Die Zulässigkeit der reformatio in peius im Widerspruchsverfahren Fall 75: Der Bungalow im Kleingarten 295
7 VII 6. Ergänzungen zur Funktion des Widerspruchsverfahrens als Zulässigkeitsvoraussetzung der Anfechtungs- und Verpflichtungsklage Durchführung des Widerspruchsverfahrens Entbehrlichkeit des Vorverfahrens Durchführung des Widerspruchsverfahrens bereits gegen anderen, im Zusammenhang stehenden VA Rügelose Einlassung der beklagten Behörde Versäumung der Widerspruchsfrist Folge der Fristversäumung Zweitbescheid trotz verfristeten Widerspruchs 299 Zusammenfassende Übersicht Abschnitt: Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsprozeß Einführung Die praktische Bedeutung des vorläufigen Rechtsschutzes Arten des vorläufigen Rechtsschutzes Der vorläufige Rechtsschutz gegenüber belastenden Verwaltungsakten nach 80 VwGO ; Die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage 303 Fall 76: Widerspruch des entlassenen Beamten auf Probe Der Ausschluß der aufschiebenden Wirkung kraft Gesetzes Abs. 2 Nr 1 VwGO, Abs. 2 Nr 2 VwGO Abs. 2 Nr 3 VwGO Die Anordnung der sofortigen Vollziehung durch die Behörde nach 80 Abs. 2 Nr 4 VwGO sowie das verwaltungsgerichtliche Vollzugsaussetzungsverfahren nach 80 Abs. 5 VwGO 307 Fall 77: Untersagungsverfügung gegenüber Malerbetrieb Die einstweilige Anordnung Die einstweilige Anordnung nach 123 VwGO 313 Fall 78: Vorläufige Versetzung in die Unterprima? Die einstweilige Anordnung nach 47 Abs. 7 VwGO Besondere Problemfälle bei der Abgrenzung der Anwendungsbereiche von 80 VwGO und 123 VwGO Leistungseinstellungsbescheide Verwaltungsakte mit einheitlicher Regelung, aber mehreren Adressaten Faktische Vollziehung eines VA durch die Behörde 318 Fall 79: Versiegelung einer Werkshalle 318
8 VIII Inhaltsverzeichnis 4.4 Vorläufiger Rechtsschutz bei Verwaltungsakten mit drittbelastender Doppelwirkung 319 Fall 80: Einfamilienhaus mit Blick ins Grüne > Zusammenfassende Übersicht STICHWORTVERZEICHNIS 325
Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsrechtsschutz
Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsrechtsschutz Grundriss für die Ausund Fortbildung von Horst Suckow vormals Fachhochschullehrer an der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege,
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort zur 3. Auflage Abbildungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturauswahl
Vorwort zur 3. Auflage Abbildungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturauswahl V XIII XV XIX A. Überblick zum allgemeinen Verwaltungsrecht 1 1 B. Grundlagen des Verwaltungsrechts 3 2 I. Die öffentliche
MehrRuhr-Universität Bochum
Ruhr-Universität Bochum Vorlesung Verwaltungsprozessrecht Sommersemester 2008 Priv.-Doz. Dr. Johannes Rux Juristische Fakultät Gebäude GC 7/137 Universitätsstr. 150 44780 Bochum Telefon: 0234/32-26818
MehrL E R N Z I E L. - mit Hilfe dieser Grundlagen die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns im Einzelfall beurteilen
Fachbereiche: Kommunaler Verwaltungsdienst Staatlicher Verwaltungsdienst Fach: Gesamtstunden: Allgemeines Verwaltungsrecht (AVR) 195 Die Studierenden sollen L E R N Z I E L - die allgemein für das Veraltungshandeln
MehrVerwaltungsrecht - Fälle und Lösungen
Dieter Schmalz Verwaltungsrecht - Fälle und Lösungen 3. Auflage Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Seite I. Einordnung der Fälle in die Systematik des Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozeßrechts
MehrEinführung in das Verwaltungsprozessrecht
Einführung in das Verwaltungsprozessrecht Übersicht der wichtigsten Klagearten Klagetyp Klageziel Klageart nach VwGO Gestaltungsklage Aufhebung eines VA Anfechtungsklage ( 42 I 1. Alt. VwGO) Leistungsklage
Mehr14 Anfechtungsklage Prüfungsschema
Prüfungsschema A. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 40 I 1 VwGO; öffentlich rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art; keine besondere Rechtswegzuweisung B. Zulässigkeit I. Statthafte
MehrInhalt. Verzeichnis der Übersichten 12. Teil I Grundlagen der Sozialverwaltung
Inhalt Verzeichnis der Übersichten 12 Teil I Grundlagen der Sozialverwaltung Kapitel 1 Sozialverwaltungsrecht im Rechtssystem 16 1.1 Bürgerliches und öffentliches Recht 16 1.2 Sozialrecht 19 1.3 Gerichtszweige
MehrVerwaltungsrecht 4. Auflage 2015. Basiswissen. Wüstenbecker. Alpmann Schmidt
B Basiswissen Wüstenbecker Verwaltungsrecht 4. Auflage 2015 Alpmann Schmidt 1. Teil: Allgemeines Verwaltungsrecht... 1 1. Abschnitt: Gegenstand des Verwaltungsrechts... 1 A. Die verwaltungsrechtliche Klausur...
MehrAllgemeines Verwaltungsrecht
Allgemeines Verwaltungsrecht Vorlesungsgliederung 1. Die Verwaltung A. Verwaltung als gesellschaftliche und staatliche Erscheinung B. Die öffentliche Verwaltung I. Begriff der Verwaltung 1. Materieller
MehrVorwort zur 8. Auflage... V 1. Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur... XV 1. Abkürzungen... XVII 1
Seite Rn. Vorwort zur 8. Auflage........................... V 1 Zum Autor................................. VI 1 Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur............... XV 1 Abkürzungen................................
MehrSachbereich: Verwaltung und Verwaltungsrecht im demokratischen Rechtsstaat
Sachbereich: Verwaltung und Verwaltungsrecht im demokratischen Rechtsstaat Begriff und Aufgaben der öffentlichen Verwaltung nennen 1 Verwaltung im System der Gewaltenteilung Staatsrecht Einordnung des
MehrAllgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozeßrecht Vorlesungsübersicht
1 Grundkurs Verwaltungsrecht I SS 2005 Prof. Dr. Jochen Rozek Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozeßrecht Vorlesungsübersicht 1. Teil: Allgemeines Verwaltungsrecht 1. Abschnitt: Einführung
Mehr1. ABSCHNITT: DAS WIDERSPRUCHSVERFAHREN 1 1 EINLEITUNG
1. ABSCHNITT: DAS WIDERSPRUCHSVERFAHREN 1 1. ABSCHNITT: DAS WIDERSPRUCHSVERFAHREN 1 EINLEITUNG diff.: Widerspruchsverfahren als Sachurteilsvoraussetzung und Prüfung der Erfolgsaussichten eines Widerspruchs
MehrPraktische Einführung in das verwaltungsgerichtliche Verfahren
Praktische Einführung in das verwaltungsgerichtliche Verfahren Dr. Edgar Bosch Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof und Prof. Dr. Jörg Schmidt Vizepräsident des Verwaltungsgerichtshofs Honorarprofessor
MehrExamens-Repetitorium Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht
Examens-Repetitorium Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht von Dr. Robert Uerpmann-Wittzack o. Professor an der Universität Regensburg 4., neu bearbeitete Auflage %} C.F. Müller Vorwort
MehrAufbau einer verwaltungsrechtlichen Klage
Aufbau einer verwaltungsrechtlichen Klage A) Zulässigkeit der Klage I. Deutsche Gerichtsbarkeit (NUR BEI ANLASS ZU PRÜFEN) z.b. 173 VwGO i.v.m. 18,19 GVG II. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 1. Aufdrängende
MehrGliederung. Öffentliches Recht I Sommersemester PD Dr. Jürgen Kühling, LL.M. A. Einführung. I. Konzept der Vorlesung
Öffentliches Recht I Sommersemester 2004 Gliederung Gliederung A. Einführung I. Konzept der Vorlesung II. Literaturhinweise zum Öffentlichen Recht III. Was ist Öffentliches Recht? Abgrenzung zum Privatrecht
MehrVerwaltungsprozessrecht in der Klausur
Schriftenreihe der juristischen Schulung/ Studium 3 Verwaltungsprozessrecht in der Klausur von Klaus Stern, Prof. Dr. Hermann-Josef Blanke 9., vollständig neu bearbeitete und erweiterte Auflage Verwaltungsprozessrecht
MehrAG VerwR Teil 1 / Woche 2
AG VerwR Teil 1 / Woche 2 Einführung: Prüfung der Erfolgsaussichten einer Anfechtungsklage (Aufbauschema) Entscheidungskompetenz des Gerichts - Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, 40 VwGO - Zuständigkeit
MehrPraktische Einführung in das verwaltungsgerichtliche
Praktische Einführung in das verwaltungsgerichtliche Verfahren von Dr. Edgar Bosch Präsident des Verwaltungsgerichts Stuttgart a. D. und Prof. Dr. Jörg Schmidt Vizepräsident des Verwaltungsgerichtshofs
MehrImmissionsschutzrecht I
Klausurprobleme im Immissionsschutzrecht Anspruch auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung im förmlichen Verfahren ( 10 BImSchG i.v.m. 4. BImSchVO) im vereinfachten Verfahren ( 19 BImSchG);
MehrIII. Rechtsbindung der Verwaltung
III. Rechtsbindung der Verwaltung Rechtsbindung Grundlage: Art. 20 Abs. 3 GG (Bindung an Recht und Gesetz) das heißt: 1. Kein Handeln ohne Gesetz (= Vorbehalt) 2. Kein Handeln gegen das Gesetz (= Vorrang
MehrFristen und Termine im Verwaltungsrecht
Fristen und Termine im Verwaltungsrecht von Dr. Helmut Linhart Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof a. D. 4., überarbeitete Auflage, 2007 ::jehle Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis
MehrAufbau einer verwaltungsrechtlichen Klage
Aufbau einer verwaltungsrechtlichen Klage A) Zulässigkeit der Klage I. Deutsche Gerichtsbarkeit (NUR BEI ANLASS ZU PRÜFEN) z.b. 173 VwGO i.v.m. 18,19 GVG II. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 1. Aufdrängende
Mehr9 Verwaltungsvertrag Begriff
Begriff Verwaltungsvertrag: 54 S. 1 VwVfG: Vertrag, durch den ein Rechtsverhältnis auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts begründet, geändert oder aufgehoben wird. Der Vertrag muss von einer Behörde abgeschlossen
MehrRuhr-Universität Bochum
Übersicht 1 Grundlagen 2 Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit 3 Der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten 4 Das Widerspruchsverfahren und der informelle Rechtsschutz 5 Die Anfechtungsklage 6 Die Verpflichtungsklage
MehrDie Klage hat Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist.
Lösung zu Sachverhalt 4 Die Klage hat Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. A. Zulässigkeit 1) Verwaltungsrechtsweg - 40 VwGO - öffentlich-rechtliche Streitigkeit: - Festlegung der Streitigkeit:
Mehr4. Aufhebung nach Wiederaufgreifen des Verfahrens ( 51 VwVfG)
6 Teil: Handlungsformen der Verwaltung A Der Verwaltungsakt VII Der Tod von Verwaltungsakten 1 Rücknahme ( 48 VwVfG) 2 Widerruf ( 49 VwVfG) 3 Begleitmaßnahmen: Vermögensrechtliche Folgen der Aufhebung
MehrVerwaltungsprozessrecht
ALPMANN SCHMIDT Verwaltungsprozessrecht 4. Auflage 2004 9 783894 767662 ISBN 3-89476-766-9 Hans-Gerd Pieper Rechtsanwalt Verwaltungsprozessrecht 4., durchgesehene und aktualisierte Auflage 2004 ISBN 3-89476-766-9
MehrAufbauschemata. 15. Auflage Th. Müller. Öffentliches Recht. Alpmann Schmidt
A Aufbauschemata Th. Müller Öffentliches Recht 15. Auflage 2015 Alpmann Schmidt INHALTSVERZEICHNIS A. Verfassungsrecht... 1 I. Staatsorganisation... 1 1. Bundestag... 1 a) Funktion und Kompetenzen... 1
MehrVerwaltungsrecht I. 11. Vorlesung. Handlungsformen der Verwaltung VI Verwaltungsakt. Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder
Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 11. Vorlesung Handlungsformen der Verwaltung VI Verwaltungsakt Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Handlungsformen der Verwaltung IV Programm für heute Das Ende
MehrSachbereich: Begriff, Wesen und Arten der Verwaltung
Sachbereich: Begriff, Wesen und Arten der Verwaltung Begriff und Aufgaben der drei Funktionen der Staatsgewalt beschreiben Begriff der Verwaltung - Die Dreiteilung der Staatsgewalt (Art. 20 Abs. 3 GG,
MehrA. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges Gericht
Obersatz: Die Klage des G hat Erfolg, wenn sie vor dem zuständigen Gericht erhoben, zulässig und begründet ist. Teil I: Allgemeine Feststellungsklage A. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges Gericht I.
MehrDer öffentlich-rechtliche Vertrag, 54 ff. VwVfG
Der öffentlich-rechtliche Vertrag, 54 ff. VwVfG I. Definition Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist ein Vertrag, durch den ein Rechtsverhältnis auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts begründet, geändert
MehrVorlesung Öffentliches Recht II. Subventionsrecht II
Vorlesung Öffentliches Recht II Subventionsrecht II Wiederholung Inwieweit ist das EU-Beihilfenrecht im innerstaatlichen Recht unmittelbar wirksam? Bedarf eine Subvention stets einer formell-gesetzlichen
MehrUniv.-Prof. Dr. J. Ruthig WS 2008/09 Verwaltungsprozessrecht. Gliederung
Univ.-Prof. Dr. J. Ruthig WS 2008/09 Verwaltungsprozessrecht Gliederung 1 Einführung I. Klausur- und Examensrelevanz: Verwaltungsprozessrecht in der öffentlichrechtlichen Fallbearbeitung II. Verwaltung
Mehr-Übung zu Vorlesungen im Verwaltungsrecht- Lösung Fall 7
Lösung Fall 7 A. Zulässigkeit einer Klage auf Erlass einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für das Transportbetonwerk I. Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges gem. 40 I VwGO 1. keine aufdrängende
MehrAu f b a u h i nw e i s e I
C h r i s t i a n - Al b r e c h t s - U n i v e r s i t ä t z u K i e l R e c h t s w i s s e n s c h a f t l i c h e F a k u l t ä t Wiederholungs- und Vertiefungskurs WS 2010/11 Block 2: Allgemeines
MehrLösungshinweis Probeklausur Verwaltungsprozessrecht
Lösungshinweis Probeklausur Verwaltungsprozessrecht Ausgangsfall Was kann G tun? Ein Widerspruch kommt nicht in Betracht, da es nach 68 I 2, II VwGO i.v.m. 6 I 2 AG VwGO NRW eines Vorverfahrens nicht mehr
MehrFall 4: Verkehrsschildfall:
Fall 4: Verkehrsschildfall: L ö s u n g s h i n w e i s e : Obersatz: Die Klage des A vor dem angerufenen Verwaltungsgericht hat Aussicht auf Erfolg, wenn alle Sachentscheidungsvoraussetzungen gegeben
MehrVerwaltungsrecht. Ein Basisbuch. Carl Heymanns Verlag KG. Von Prof. Dr. Elmar Giemulla Prof. Nikolaus Jaworsky Prof. Dr.
Verwaltungsrecht Ein Basisbuch Von Prof. Dr. Elmar Giemulla Prof. Nikolaus Jaworsky Prof. Dr. Rolf Müller-Uri Dozenten an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung 7., erweiterte und überarbeitete
MehrÖffentlich rechtlicher Vertrag ( 54 ff. VwVfG/ 121 ff. LVwG)
Öffentlich rechtlicher Vertrag ( 54 ff. VwVfG/ 121 ff. LVwG) Öffentlich rechtliche Verträge Völkerrechtliche Verträge Verfassungsrechtliche Verträge Verwaltungsabkommen Staatskirchenverträge Verwaltungsrechtliche
MehrFachtutorium Allgemeines Verwaltungsrecht. Am Beispiel des Zuwendungsrechtes
Fachtutorium Allgemeines Verwaltungsrecht Am Beispiel des Zuwendungsrechtes Verwaltungs- und Klageverfahren Ausgangsverfahren Widerspruchsverfahren Klageverfahren Vom Ausgangsverfahren bis zum Klageverfahren
Mehr5. Teil: Der Ablauf von Verwaltungsverfahren F. Verwaltungsinformationsrecht
5 Teil: Der Ablauf von Verwaltungsverfahren F Verwaltungsinformationsrecht I Verfassungsrechtliche Grundlagen Informationsfreiheit (Art 5 Abs 1 Satz 1 GG) Recht auf informat Selbstbestimmung (Art 2 Abs
MehrFall 7 - Lösung. A.) Zulässigkeit:
Fall 7 - Lösung A.) Zulässigkeit: I. Verwaltungsrechtsweg 1. keine aufdrängende Sonderzuweisung 2. 40 I 1 VwGO: a) öffentlich-rechtliche Streitigkeit: (1) Festlegung der Streitigkeit: Bestehen des Ersten
MehrSeminar. Vorverfahren. (Widerspruchsverfahren)
Seminar Vorverfahren (Widerspruchsverfahren) 1 Inhaltsverzeichnis Einleitung Rechtsgrundlagen Vorverfahren, was ist das? Zweck des Vorverfahrens ( 68 VwGO) Das Vorverfahren ( 69 VwGO) Zulässigkeit des
MehrVerwaltungsrecht. abdrängende Sonderzuweisung (Art. 14 II S. 4 GG)
Verwaltungsrecht Erfolgsaussicht einer Klage (Zulässigkeit und Begründetheit) A. Zulässigkeit I. Verwaltungsrechtsweg eröffnet 40 I S. 1 VwGO aufdrängende Sonderzuweisung öffentlich rechtliche Streitigkeit
MehrVerwVfR und VerwPR (Einstweiliger Rechtsschutz 80 Abs. 5 VwGO)
Allgemeine Vorüberlegungen akzessorisch zur jeweiligen Klageart gewährt die VwGO vorläufigen Rechtsschutz in Fällen, in denen eine gerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig erreicht werden kann = Ausprägung
MehrAufbauschema 80 V. I. Verwaltungsrechtsweg in der Hauptsache, 40 I VwGO
Aufbauschema 80 V von Dr. Jens Tersteegen A. Zulässigkeit des Antrags I. Verwaltungsrechtsweg in der Hauptsache, 40 I VwGO II. Statthafte Antragsart Antragsbegehren: Faustregel: Antrag muss gerichtet sein
MehrVorlesung Öffentliches Recht II. Allgemeines Verwaltungsrecht II
Vorlesung Öffentliches Recht II Allgemeines Verwaltungsrecht II Wiederholung 19 GWB verbietet marktbeherrschenden Unternehmen bestimmte wettbewerbswidrige Verhaltensweisen. Nach 32 GWB kann die Kartellbehörde
MehrVorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/2008
Vorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/2008 1. Teil: Einführung 1 Grundlagen 2 Der Begriff des öffentlichen Rechts 2. Teil: Verfassungsrecht 3 Staatsfunktionen und Staatsorgane 4 Verfassungsprinzipien
MehrVerwaltung und Verwaltungs recht Rechts quellen der Verwaltung
Verwaltung und Verwaltungs recht Rechts quellen der Verwaltung formelle Gesetze Rechtsverordnungen Satzungen z.b. kommunale Satzungen Bebauungsplan Gewohnheitsrecht Richterrecht Verwaltungsvorschriften
MehrVerwaltungsrecht I. 25. Vorlesung. Verwaltungsprozessrecht (5) Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder
Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 25. Vorlesung Verwaltungsprozessrecht (5) Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Programm für heute Zulässigkeit und Begründetheit der allg. Feststellungsklage Fortsetzungsfeststellungsklage
MehrKarteikarten Verwaltungsrecht AT 2
Karteikarten Öffentliches Recht - Alpmann-Schmidt Karteikarten Verwaltungsrecht AT 2 mit Staatshaftungsrecht Bearbeitet von Claudia Haack, Hans-Gerd Pieper 9., überarbeitete Auflage 2015. Lernkarten. 87
MehrAllgemeines Verwaltungsrecht
Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. Gliederung A. Grundlagen I. Die öffentliche Verwaltung II. Das Verwaltungsrecht III. Die Rechtsquellen des Verwaltungsrechts IV. Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
MehrVerwaltungsrecht. Öffentliches Recht. Besonderheiten verwaltungsrechtlicher Fälle
Besonderheiten verwaltungsrechtlicher Fälle F Wie in den vorausgehenden Abschnitten werden im folgenden nur die Besonderheiten dargestellt, die sich bei der Bearbeitung öffentlich--rechtlicher Fälle ergeben.
MehrFall 10: Schlittschuhlaufen
Fall 10: Schlittschuhlaufen A. Zulässigkeit I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, 40 I VwGO 1. Öffentlich-rechtliche Streitigkeit Die Normen des POG sind streitentscheidend, also (+) 2. Nichtverfassungsrechtlicher
MehrINHALTSVERZEICHNIS. Einleitung 1
INHALTSVERZEICHNIS Einleitung 1 1. Teil: Das verwaltungsgerichtliche Verfahren 5 1. Abschnitt: Sachentscheidungsvoraussetzungen 5 1. Rechtsweg 5 1.1 Aufdrängende SpezialZuweisungen zum VG 6 1.2 Die Generalklausel
MehrBESONDERES VERWALTUNGSRECHT II (KOMMUNALRECHT, BAURECHT)
BESONDERES VERWALTUNGSRECHT II (KOMMUNALRECHT, BAURECHT) PD Dr. Andreas Funke Sommersemester 2011 Institut für Staatsrecht, Verfassungslehre und Rechtsphilosophie Email: Funke@jurs.uni-heidelberg.de 2
MehrAlcan-Fall. Wie wird das Verwaltungsgericht entscheiden? nach EuGH, Urteil vom Rs. C-24/95 (Land Rheinland-Pfalz/Alcan Deutschland GmbH)
Alcan-Fall nach EuGH, Urteil vom 20. 3. 1997 - Rs. C-24/95 (Land Rheinland-Pfalz/Alcan Deutschland GmbH) Die A-GmbH betreibt eine Aluminiumhütte mit 300 Mitarbeitern in Rheinland-Pfalz. Wegen finanzieller
MehrVerwaltungsrecht / Klage. Erfolgsaussicht einer Klage (Zulässigkeit und Begründetheit)
Verwaltungsrecht / Klage Erfolgsaussicht einer Klage (Zulässigkeit und Begründetheit) Damit die Klage Aussicht auf Erfolg hat, müsste sie zulässig und begründet sein. A. Zulässigkeit Damit die Klage zulässig
MehrVerwaltungsrecht I. 6. Vorlesung. Handlungsformen der Verwaltung II Der Verwaltungsakt Verfahren und Verfahrensfehler. Wintersemester 2015/16
Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 6. Vorlesung Handlungsformen der Verwaltung II Der Verwaltungsakt Verfahren und Verfahrensfehler Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Handlungsformen der Verwaltung
Mehr1. Teil: Zulässigkeit einer Verpflichtungsklage
Obersatz: Die Klage des S hat Erfolg, wenn sie vor dem zuständigen Gericht erhoben, zulässig und begründet ist. 1. Teil: Zulässigkeit einer Verpflichtungsklage A. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges Gericht
MehrStichwortverzeichnis
Die Zahlen bezeichnen die Nummern der Fälle. Abgrenzungstheorien 83, 351 Abhilfe Abhilfebescheid 617, 752 Rechtsbehelf 617 Widerspruchsverfahren 474 ff., 512 Abstimmung 705 Abstrakte Normenkontrolle Satzung
MehrUniversität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft
Hamburger Examenskurs Universität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft Hamburger Examenskurs Öffentliches recht Universität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft (Hg.) Allgemeines Verwaltungsrecht
MehrVerwaltungsrecht I. 12. Vorlesung. Handlungsformen der Verwaltung VII Verwaltungsvertrag. Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder
Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 12. Vorlesung Handlungsformen der Verwaltung VII Verwaltungsvertrag Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Programm für heute Der Verwaltungsvertrag Zustandekommen
MehrDie Europäisierung der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Die Europäisierung der Verwaltungsgerichtsbarkeit Eine vergleichende Untersuchung zum deutschen, französischen und europäischen Verwaltungsprozeßrecht von Claus Dieter Classen ARTIBUS J. C. B. Mohr (Paul
MehrEinführung in die betriebliche Steuerlehre Herausgegeben von Dr. Thomas Schmallowsky
Einführung in die betriebliche Steuerlehre Herausgegeben von Dr. Thomas Schmallowsky Einführung in die betriebliche Steuerlehre Herausgegeben von Dr. Thomas Schmallowsky Band 1 Einführung in die betriebliche
MehrVorlesung Allgemeines Verwaltungsrecht Gliederung
Vorlesung Allgemeines Verwaltungsrecht Gliederung 1 Einführung I. Verwaltung als Staatsfunktion II. Entwicklung und Aufgaben der Verwaltung III. Überblick über die Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland
MehrBeamtenrecht. Die Beamtenbegriffe
Öffentliches Recht Übersicht zum BeamtenR Seite 1 von 6 Beamtenrecht Rechtsgebiet Bundesbeamte Landes- und Kommunalbeamte Grundlegende Rechtsstellung BBG (Sart. 160) BeamtStG (Sart. 150) und LBGe Besoldung
MehrFälle und Erläuterungen zum Allgemeinen Verwaltung srecht/ Verwaltungsprozeßrecht
JA -Repetitorium Fälle und Erläuterungen zum Allgemeinen Verwaltung srecht/ Verwaltungsprozeßrecht von Dr. iur. Volker Stein Richter am Verwaltungsgericht Lehrbeauftragter an der Universität Mainz Mitglied
MehrHenrike Vieregge. Subventionsrecht in Deutschland und Japan - ein Rechtsvergleich
Henrike Vieregge Subventionsrecht in Deutschland und Japan - ein Rechtsvergleich Veröffentlichungen der Deutsch-Japanischen Juristen Vereinigung Bd. 13 GLIEDERUNG UND INHALTSVERZEICHNIS ABKÜRZUNGS- UND
MehrBESONDERES VERWALTUNGSRECHT II (KOMMUNALRECHT, BAURECHT)
BESONDERES VERWALTUNGSRECHT II (KOMMUNALRECHT, BAURECHT) PD Dr. Andreas Funke Sommersemester 2011 Institut für Staatsrecht, Verfassungslehre und Rechtsphilosophie Email: Funke@jurs.uni-heidelberg.de 2
MehrInhaltsverzeichnis. Rn Seite. Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis. 1. Teil: Allgemeiner Teil
Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Rn Seite V XIX XXIII 1. Teil: Allgemeiner Teil 1. Abschnitt Einführung 1 1 A. Zur Arbeit mit diesem Buch 1 1 B. Hinweise zur Lösung von Klausuren im Allgemeinen
MehrVerwaltungsrecht I. 22. Vorlesung. Verwaltungsprozessrecht (2) Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder
Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 22. Vorlesung Verwaltungsprozessrecht (2) Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Programm für heute Klagearten besondere Sachentscheidungsvoraussetzungen der Anfechtungsklage
MehrPÜ Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht. Fall 9 reformatio in peius
Mattias Wendel, Maîtr. en droit (Paris I) Juristische Fakultät Walter-Hallstein-Institut www.mattiaswendel.eu mattias.wendel@staff.hu-berlin.de PÜ Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht
MehrDurch das Ausstellen des Feuerstättenbescheides wurden die Schornsteinfegerbetriebe erstmals mit öffentlichem Recht konfrontiert.
Kursangebot» Artikel als PDF drucken» Teilnahmebedingungen» Zur Anmeldung Titel Recht für Schornsteinfeger (Verwaltungsrecht) Beschreibung Durch das Ausstellen des Feuerstättenbescheides wurden die Schornsteinfegerbetriebe
MehrRepetitorium Allgemeines Verwaltungsrecht. Fall 15: Die böse Widerspruchsbehörde
Repetitorium Allgemeines Verwaltungsrecht Fall 15: Die böse Widerspruchsbehörde Der Rostocker Kleingärtner K besitzt in einer im Bebauungsplan als solcher ausgewiesenen Anlage für Dauerkleingärten einen
MehrVerwaltungsrecht III. Hemmer / Wüst / Christensen / grieger. Das Prüfungswissen. klausurtypisch. anwendungsorientiert. umfassend.
Hemmer / Wüst / Christensen / grieger Verwaltungsrecht III Das Prüfungswissen.. für Studium und Examen 11. Auflage klausurtypisch. anwendungsorientiert. umfassend INHALTSVERZEICHNIS I 1. Abschnitt: Das
Mehr1. Welche verschiedenen Arten von Rechtsbehelfen werden im Bereich des Verwaltungsrechts
Arten der Rechtsbehelfe Karte 1 In der Verwaltungsrechtsklausur geht es in der Regel um die erstinstanzliche Überprüfung von Maßnahmen (bzw. Unterlassungen) der Verwaltung gegenüber dem Bürger. Davon zu
Mehr8 Verwaltungsakt (2) Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts
Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts Ein Verwaltungsakt ist rechtmäßig, wenn er in Anwendung einer rechtmäßigen Rechtsgrundlage erfolgte und formell und materiell rechtmäßig ist. Prüfung: I. Rechtsgrundlage
MehrLösung zu Fall 2. 1. Frage 1: Rechtmäßigkeit der Rücknahme der Baugenehmigung
Universität Trier Fachbereich Rechtswissenschaft Lehrstuhl Prof. Dr. Meinhard Schröder Julian Nusser Wissenschaftlicher Mitarbeiter Übung zu den Vorlesungen im Verwaltungsrecht Sommersemester 2008 Lösung
MehrVerwaltungsvollstreckung
Verwaltungsvollstreckung gerichtliches Vollstreckungsverfahren behördliches Vollstreckungsverfahren (= Verwaltungsvollstreckung) - Verwaltungsvollstreckung: zwangsweise Durchsetzung öffentlich rechtlicher
MehrVerwaltungsverfahren
Der fehlerhafte Verwaltungsakt maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt: Erlass des VA Beachte: grds. auch bei nachträglicher Änderung der Rechtslage, es sei denn, vom Gesetzgeber anders beabsichtigt (! berücksichtigen
MehrExamenskurs VwGO für Studenten und Referendare
Rechtswissenschaften und Verwaltung - Studienbücher Examenskurs VwGO für Studenten und Referendare mit Formulierungsbeispielen und Praxistipps Bearbeitet von Stephan Groscurth 1. Auflage 2014. Buch. XVII,
MehrDer verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz II Aufbauschema Leistungsklage
Der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz II Aufbauschema Leistungsklage Die sog. allgemeine Leistungsklage ist einschlägig bei einem Begehren, das sich auf die Vornahme oder Unterlassung eines Realaktes
MehrDie arbeitsrechtliche Konkurrentenklage
Die arbeitsrechtliche Konkurrentenklage Unter besonderer Beriicksichtigung beamtenrechtlicher Grundsàtze Von Dr. Stefan Seitz C.R Miiller Juristischer Verlag Heidelberg Inhaltsverzeichnis Vorwort V Einleitung
MehrFortsetzungsfeststellungskla ge Allgemeine Feststellungsklage Antrag auf Gewährung
Arten der Rechtsbehelfe Formlose Rechtsbehelfe: Nicht an Form oder Frist gebunden, Rechtsbehelfsführer muss keine eigene Beschwer vortragen (Popularbeschwerden möglich) Petition (Art. 17 GG) Bürger wendet
MehrAllgemeines Verwaltungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Verfassungsrecht (UNI-111/WS06/07)
Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker Fallbesprechung 11: Grenzen einer Zuwendung Allgemeines Verwaltungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Verfassungsrecht (UNI-111/WS06/07)
Mehr13 Verpflichtungsklage Prüfungsschema
Prüfungsschema A. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 40 I 1 VwGO; öffentlich rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art; keine besondere Rechtswegzuweisung B. Zulässigkeit I. Statthafte
MehrDenkmalschutz - mögliche Lösung. Die Verfassungsbeschwerde der D-AG hat Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist.
AG GRUNDRECHTE SS 2015 9. Termin, 24.6.2015 Art. 14 GG Denkmalschutz - mögliche Lösung Die Verfassungsbeschwerde der D-AG hat Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. A. Zulässigkeit I. Zuständigkeit
MehrFachgebiet Öffentliches Recht Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard)
Fachgebiet Öffentliches Recht Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard) Datum Version Titel Studierendenklausur 28.04.2010 1 Öffentliches Recht I WS 2009/10 FÖR-Klausurenpool: Studierendenklausur FÖR weist
MehrAllgemeines Verwaltungsrecht
Richard U. Haakh Richter am Verwaltungsgericht Verwaltungsgericht Stuttgart Allgemeines Verwaltungsrecht Manuskript zum Unterricht Ausbildung im gehobenen landwirtschafts-technischen Verwaltungsdienst
MehrAllgemeines Verwaltungsrecht
BACHELORSTUDIENGANG Module: Teilmodule: Allgemeine und spezielle Grundlagen des Verwaltungshandelns I Allgemeines Verwaltungsrecht Verwaltungsvollstreckung Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz Allgemeines
MehrDie Aufgaben des Verwalters bei Eingang eines belastenden Verwaltungsaktes. - Gebührenbescheid -
Die Aufgaben des Verwalters bei Eingang eines belastenden Verwaltungsaktes - Gebührenbescheid - I. Einleitung II. Die Haftung der Wohnungseigentümer als Gesamtschuldner II. Die Haftung der Wohnungseigentümer
MehrÖffentliches Recht im Assessorexamen
Öffentliches Recht im Assessorexamen Klausurtypen, wiederkehrende Probleme und Formulierungshilfen von Roland Kintz Richter am Verwaltungsgericht Neustadt a. d. Weinstraße Nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter
MehrBaer/ Perlitius/ Wrase Repetitorium Öffentliches Recht Allg. VwR, SthR, VwPrR WS 2004/05. Verwaltungsprozessrecht.
1. Verwaltungsrechtsweg Anfechtungsklage Aufdrängende Spezialzuweisung zum VG z.b. 126 BRRG, 59 SoldG, 54 BaföG Generalklausel 40 I 1 VwGO Öffentlich-rechtliche Streitigkeit Nichtverfassungsrechtlicher
Mehr1. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, 40 I 1 VwGO analog
Lösungshinweise Fall 5 Hundesteuer Vorüberlegung bezüglich der Art des Vorgehens von W: W geht zur Behörde und erklärt seinen Einspruch gegen den illegalen Bescheid. Seine Erklärung kann trotz falscher
MehrKonversatorium zum Grundkurs III Allgemeines Verwaltungsrecht
Konversatorium zum Grundkurs III Allgemeines Verwaltungsrecht SS 2011 Lösungshinweise Fall 5 Hundesteuer Vorüberlegung bezüglich der Art des Vorgehens von W W geht zur Behörde und erklärt seinen Einspruch
Mehr