Lfd. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Stellungnahme vom. 1 Deutsche Telekom AG, T-Com EnBW Regional AG Gashochdruck

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1 Lfd. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Stellungnahme vom 1 Deutsche Telekom AG, T-Com Regierungspräsidium Stuttgart Raumordnung / Denkmal Evangelische Lukasgemeinde EnBW Regional AG Gashochdruck Landeshauptstadt Stuttgart Verband Region Stuttgart Landratsamt Ludwigsburg Kabel BW GmbH & Co. KG - 9 Große Kreisstadt Leonberg - 10 Große Kreisstadt Ditzingen - 11 Stadt Gerlingen, Stadtkämmerei, Herr Kern - 12 Stadt Gerlingen, Steuerabteilung, Herr Schölkopf - 13 Stadt Gerlingen, Tiefbauabteilung, Herr Bernert Im Planungsprozess involviert 14 Stadt Gerlingen, Baurechtsamt, Herr Schmidt - 15 Stadt Gerlingen, Amt für Jugend und Soziales, Herr Fritzsche - Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 1

2 1. Anregung / Stellungnahme Deutsche Telekom AG Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 2

3 Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 3

4 Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 4

5 Behandlungs-/Beschlussvorlage zur Anregung / Stellungnahme Deutsche Telekom AG Der von der Telekom AG beigefügte Leitungsplan wird zur Kenntnis genommen. Die Anregungen zu den bestehenden Telekommunikationsanlagen werden bei der Erschließung des Gebietes berücksichtigt. Im Rahmen der Planung der Erschließungsmaßnahme wird die Deutsche Telekom AG frühzeitig einbezogen. Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 5

6 2. Anregung / Stellungnahme Regierungspräsidium Stuttgart Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 6

7 Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 7

8 Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 8

9 Behandlungs-/Beschlussvorlage zur Anregung / Stellungnahme Regierungspräsidium Stuttgart Zur Denkmalpflege Die Stadt Gerlingen nimmt die Anregungen der Denkmalpflege dankend zur Kenntnis. Sobald der Gemeinderat der Stadt Gerlingen dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf zugestimmt hat, wird die Grabungsuntersuchung abgestimmt und vor Durchführung der Erschließungsmaßnahme ausgeführt. Zur Raumordnung Die zustimmende Stellungnahme zur Ausweisung der Wohnbauflächen im Gehenbühl wird dankend zur Kenntnis genommen. Die Abgrenzung des Flächennutzungsplanes aus dem Jahr 1984 ist nicht identisch mit den beiden vorhandenen Bebauungsplänen aus den Jahren 1962 und Danach hätte die Abgrenzung weiter westlich erfolgen können. Mit der geplanten Ausweisung neuer Wohnbauflächen wird ebenfalls die westliche Abgrenzung des Flächennutzungsplanes überschritten. Es wird die Anregung des Regierungspräsidiums aufgegriffen, den Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen. Selbstverständlich wird in der Begründung zum Bebauungsplanentwurf der Nachweis aufgenommen, dass durch die Neuausweisung der Wohnbebauung mit 0,5 ha die im Flächennutzungsplan vorhandenen Reserveflächen überschritten werden. Die Stadt Gerlingen hat die 1984 festgelegten Erweiterungsflächen bewusst nicht ausgeschöpft. Der im Regionalplan dargestellte Zuwachs an Wohnbauflächen mit 13 ha bis zum Jahr 2020 wird derzeit noch nicht beansprucht, da das Augenmerk auf die Verdichtung der vorhandenen Bebauung ausgerichtet ist. Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 9

10 3. Anregung / Stellungnahme Evangelische Lukasgemeinde Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 10

11 Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 11

12 Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 12

13 Behandlungs-/Beschlussvorlage zur Anregung / Stellungnahme Evangelische Lukasgemeinde Dass die Lukaskirchengemeinde sich auf vorbildliche Weise im Stadtgebiet Gehenbühl vernetzt fühlt und sich als gesellschaftlicher Mittelpunkt bezeichnet wird positiv zur Kenntnis genommen. Die Lukaskirchengemeinde begrüßt die Schaffung neuen Wohnraums, sieht diesen jedoch nicht in unmittelbarer Nähe zur Kirche und trägt Bedenken vor: 1. Lärmbelästigung Die Verwaltung hat das Problem von Lärmquellen im Bereich von Wohngebieten in der Art berücksichtigt in dem eine schalltechnische Untersuchung dem Bebauungsplanentwurf beigefügt wird. Lärmbelästigungen gehen von der Lukaskirche, von dem Familienzentrum, vom Kinderspielplatz und vom Bolzplatz aus. Entsprechend ihrer Intensität und Strahlung sind die Lärmquellen in westlicher Richtung angelegt. Am westlichen Rand befindet sich der Bolzplatz, in Richtung Wohngebiet folgen dann der Kinderspielplatz, das Familienzentrum und dann die Lukaskirche. Damit wird die vorhandene Wohnbebauung in der Blumenstraße nicht beeinträchtigt. Bei geregelten Nutzungen unter Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten ist eine Verträglichkeit gegeben. Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 13

14 2. Verkehrsstauungen auf Zufahrtswegen Die Verkehrswege entsprechen mit den geplanten Querschnitten den Anforderungen die durch die Wohn- und öffentliche Nutzung zu erwarten sind. Der Bebauungsplan legt die Lage und Art der Verkehrswege fest. Der genaue Querschnitt wird dann in der Ausführungsplanung durch ein Ingenieurbüro festgelegt. Die Verkehrsbewegungen der Wohnbaugrundstücke, des Kindergartens, der Kindergrippe und des Familienzentrums erfolgen jeweils zu unterschiedlichen Zeiten, so dass ein Verkehrsstau nicht zu erwarten ist. Zudem handelt es sich um eine öffentliche Einrichtung für das Wohnquartier Gehenbühl ohne überörtliche Ausstrahlung. Deshalb ist damit zu rechnen, dass ein nicht unerheblicher Fußgängerverkehr stattfinden wird. Zudem werden im Plangebiet zwei Fußwege von der Haltestelle des ÖPNV in der Blumenstraße zur neuen Einrichtung geführt. 3. Parkplatzangebot reicht nicht aus Gesetzlich ist ein Stellplatz pro Wohnungseinheit nachzuweisen. Es wird angenommen, dass ca. 30 Wohnungseinheiten entstehen. Somit sind 30 Stellplätze auf den Wohnbaugrundstücken nachzuweisen. Zusätzlich werden im Plangebiet 35 öffentliche Stellplätze angeboten. Die Stellplätze des Kindergartens und des Familienzentrums sind auf dem öffentlichen Grundstück gesondert nachzuweisen. Damit wird ein überaus großzügiges Stellplatzangebot im Plangebiet vorgehalten. 4. Schutzmaßnahmen gegen Hochwasser gehen zu Lasten des Gebäudebestandes Hochwasser entsteht nur bei Starkregenereignissen. Das dem Bebauungsplan beigefügte Bodengutachten deutet auf eine schlechte Versickerungsfähigkeit des Bodens hin. Die Abwässer werden nicht über die Blumenstraße abgeleitet. Der Regenwasserkanal wird das Regenwasser aus dem gesamten neuen Gebiet, in Richtung Nordwesten (Seewiesen) ableiten und somit die bestehende Bebauung nicht beeinträchtigen. Die geplante Bebauung um die Lukaskirche wird höhenmäßig angehoben und wirkt wie ein Wall, der den Wasserfluss abweist. Im Gegensatz zur Annahme der Kirchengemeinde würde sich die Situation verbessern. 5. Gebäudehöhen wirken konzeptionell unschlüssig Die Höhe der Bebauung entlang der Blumenstraße spiegelt die Wohnform wieder. Der Geschoßwohnungsbau ist dreigeschossig. Der Ein- und Zweifamilien-Wohnungsbau ist grundlegend zweigeschossig. Die Trennung ist konzeptionell begründet. Die Kirchengemeinde mit ihrem 30m hohen Turm wird vom Geschosswohnungsbau flankiert und von Ein- und Zweifamilienhäusern eingefasst. Somit wird die vorhandene städtebauliche Struktur weitergeführt. Dreigeschossig an der Blumenstraße, zweigeschossig am Ortsrand. Ziel umfangreiche Neubebauung Die Lukaskirchengemeinde schlägt eine umfangreiche Neubebauung mit einer Verbindungsstraße zwischen der Weilimdorfer- und der Feuerbacher Straße vor, die Hochwasserrückhaltebecken und einen Stadtpark enthalten sollte. Hier werden die planungsrechtlichen Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt Gerlingen ebenso verkannt wie die Freihaltung der Kaltluftschneisen. Die Ausweisung von weit reichenden Bauflächen des Wohnquartiers Gehenbühl in westlicher Richtung würde die vorhandene Kaltluftschneide durchschneiden und die regionalplanerischen Entwicklungsmöglichkeit weit überschreiten. Eine bauliche Weiterentwicklung in westlicher Richtung in den vorgeschlagenen Dimensionen ist deshalb nicht zulässig. Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 14

15 Familienzentrum und Kindertageseinrichtung an der Blumenstraße Seitens der Lukaskirchengemeinde wird vorgeschlagen die öffentliche Einrichtung an der Blumenstraße zu errichten. Dies würde voraussetzen, dass bei einer zweigeschossigen Bauweise, eine bebaute Fläche von ca. 700 m² pro Geschoß notwendig wäre. Ein solcher Gebäudekörper wäre massiv und ist in der Blumenstraße ungünstig zu platzieren. Zudem würde die Lärmausstrahlung ungehindert auf die bestehende Wohnbebauung in der Blumenstraße wirken. Dies wäre nicht begründbar. Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 15

16 Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 16

17 Behandlungs-/Beschlussvorlage zur Anregung / Stellungnahme Evangelische Lukasgemeinde -Bauausschuss- Problempunkte Grundwassersituation/Zufluss Oberflächenwasser Wie vom Bauausschuss angeführt wird bei der Bauausführung des Plangebietes der Zufluss an Oberflächenwasser verhindert. Zusätzliches Gelände für die Lukaskirche Der Hinweis, dass die Freifläche im nördlichen Bereich nicht benötigt wird, nehmen wir dankend entgegen und legen hier öffentliche Stellplätze an. Lage Familienzentrum Synergien zwischen dem Familienzentrum und Lukaskirchengemeinde müssen sich entwickeln. Die beidseitigen Lärmquellen sind, laut schalltechnischer Untersuchung, gegenüber dem geplanten Wohngebiet verträglich. Erschließung Familienzentrum mittels neuer Straße Die geplanten Nutzungen auf dem öffentlichen Grundstück sind zeitlich entflochten, die Straßenquerschnitte nehmen das prognostizierte Verkehrsaufkommen auf, so dass die Leistungsfähigkeit der Erschließungsstraße gegeben ist. Lösungsansätze Zusätzliches Gelände für die Lukaskirche Der Hinweis der Erwerbsabsichten von Grundstücksflächen beim Kirchgarten sollte kurzfristig durch einen Kaufantrag konkretisiert werden. Selbstverständlich können wir in diesem Bebauungsplanverfahren den Wunsch der Kirchengemeinde berücksichtigen und entsprechende Grundstücksflächen bilden, die von der Kirchengemeinde genutzt werden. Die gewünschten Abmessungen und die Größe kann übernommen werden. Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 17

18 Dem Vorschlag, dass die Kommune im Bereich des Pfarrbüros Parkplätze einrichten soll, werden wir nicht entgegentreten. Da die Kirchengemeinde auch zur Herstellung von Stellplätzen verpflichtet ist, will die Kommune hier nicht eingreifen und der Kirchengemeinde ihre Möglichkeiten nehmen. Lage Familienzentrum Bei dem vorliegenden Entwurf wirkt bereits die Lukaskirche als Lärmschutzwall für das Familienzentrum. Die schalltechnische Untersuchung belegt die Verträglichkeit, so dass ein anderer angedachter Standort näher zur Lukaskirche nur die in der Blumenstraße vorhandene Wohnbebauung beeinträchtigen würde. In wie weit die Kindertageseinrichtung und das Familienzentrum mehrgeschossig ausgeführt werden kann entscheidet die weitere Untersuchung der Tragfähigkeit des Untergrundes und wird durch die daraus resultierenden Baukosten beeinflusst. Die Entscheidung wird erst getroffen, wenn ein Architekt die Kosten festgelegt hat. Der Bebauungsplan klärt diese Frage nicht, er legt nur den Planungsrahmen fest. Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 18

19 4. Anregung / Stellungnahme EnBW Regional AG Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 19

20 Behandlungs-/Beschlussvorlage zur Anregung / Stellungnahme EnBW Regional AG Die vorhandene Gashochdruckleitung ist im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes in ihrem Bestand dargestellt. Die Planzeichnung von vier Baumstandorten innerhalb des Schutzstreifens wird herausgenommen. Zur Rechtsklarheit wird unter dem Punkt 2.1 Leitungsrecht im Textteil des Bebauungsplanes folgende Erläuterung aufgenommen: Im Schutzstreifen dürfen für die Dauer des Bestehens der HGD keine Einwirkungen vorgenommen werden, die den Bestand bzw. den Betrieb der Gasleitung beeinträchtigen oder gefährden. Es dürfen keine Bäume sondern nur Sträucher gepflanzt werden. Ist durch bebauungsplanmäßige Nutzungsänderungen oder durch den Verkauf eines Grundstücks die Gashochdruckleitung betroffen, muss zuvor die Leitung und der Schutzstreifen durch Eintragung einer dinglichen Sicherung für die EnBW Energie Baden-Württemberg Aktiengesellschaft, Karlsruhe, im Grundbuch gesichert werden oder es muss vertraglich sichergestellt sein, dass die Kosten einer eventuell notwendig werdenden Änderung/Umlegung vom Veranlasser getragen werden. Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 20

21 5. Anregung / Stellungnahme Landeshauptstadt Stuttgart Behandlungs-/Beschlussvorlage zur Anregung / Stellungnahme Landeshauptstadt Stuttgart Die Mitteilung der Landeshauptstadt Stuttgart wird zur Kenntnis genommen. Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 21

22 6. Anregung / Stellungnahme Region Stuttgart Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 22

23 Behandlungs-/Beschlussvorlage zur Anregung / Stellungnahme Region Stuttgart Die positive Zustimmung des Verbandes der Region Stuttgart wird zur Kenntnis genommen. Die Erweiterung von 0,5 ha Wohnbaufläche des beplanten Ortsrandes wird in der nächsten Flächennutzungsplanfortschreibung berücksichtigt. 7. Anregung / Stellungnahme Landratsamt Ludwigsburg Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 23

24 Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 24

25 Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 25

26 Behandlungs-/Beschlussvorlage zur Anregung / Stellungnahme Landratsamt Ludwigsburg Das Landratsamt schlägt einen Verfahrenswechsel vor, da nach deren Auffassung die Grundzüge der Planung allein durch Umwidmung von ca. 0,45 ha Grünfläche zu einer Wohnbebauung berührt wird, obwohl das Plangebiet eine Fläche von 2,66 ha aufweist. Dieser Auffassung können wir nicht folgen, zumal entsprechend den Ausführungen des VGH München (129 II 74) die Grundzüge der Planung erst dann berührt werden, wenn die Änderung des räumlichen Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes auf etwa 1/5 der Fläche beruht. Mit unserer Ausweisung wird dieses Fünftel nicht erreicht. Damit würde auch keine Verpflichtung bestehen eine Umweltprüfung durchzuführen bei der die naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsregelung anzuwenden ist. Im bisherigen Verfahren wurden bereits die Umweltaspekte sehr detailliert untersucht, so dass auf weiterreichende Untersuchungsgrundlagen zurückgegriffen werden kann. Der sich aus der bisherigen individuellen Beteiligung im vereinfachten Verfahren ergebene geringe Aufwand beeinträchtigt zeitlich einen Verfahrenswechsel zu einem Normalverfahren nicht. Deshalb kann auch zur Vermeidung von Abwägungsfehlern der Verfahrenswechsel vorgenommen werden. Die Bedarfs- und Bauflächenbilanz wird, wie bereits vom Regierungspräsidium angesprochen, in der Begründung zum Bebauungsplanentwurf aufgegriffen und im Wege der Berichtigung des Flächennutzungsplanes angepasst. Für das Angebot des Landratsamtes zumindest den Neubau des Kindergartens mit Familienzentrum im vereinfachen Verfahren zu behandeln, da die Voraussetzungen gegeben sind und damit kurzfristig eine Baugenehmigung nach 33 BauGB erteilt werden könne, bedanken wir uns recht herzlich und kommen gegebenenfalls darauf zurück. I. Naturschutz und Eingriffs- Ausgleichsregelung Die Anregungen zum Artenschutz werden aufgenommen und im Textteil des Bebauungsplanentwurfes Punkt 2.5 Artenschutz eingefügt: Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 26

27 Bei der Auswahl der Beleuchtung ist eine umweltfreundliche Beleuchtung zu verwenden. Die Beleuchtung von Gehölzen ist zu vermeiden. Weiterhin sind keine Insekten tötenden Lampengehäuse zu verwenden. Dafür sollen NAV Leuchten, die kein Streulicht erzeugen oder moderne LED-Leuchten bevorzugt werden. Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erfolgt über einen externen Gutachter. II. Wasserwirtschaft und Bodenschutz Die Ausführungsplanung der Abteilung von kommunalen Abwasser und Oberflächengewässer wird frühzeitig mit dem Landratsamt Ludwigsburg abgestimmt. Mit der Vorplanung wurde begonnen. In den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen zum Bebauungsplanentwurf wird aufgenommen, dass Flachdächer grundsätzlich extensiv zu begrünen sind. Bodenschutz Der Hinweis ist im Textteil enthalten. III. Abfallwirtschaft Bei der Ausführungsplanung der Straßenerschließung werden die Vorschriften der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft beachtet. IV. Immissionsschutz Begleitend zum Bebauungsplanverfahren hat das Ingenieurbüro für Umweltakustik, Heine + Jud, eine schallschutztechnische Untersuchung durchgeführt, die dem Bebauungsplan beigefügt wird. Zur Einhaltung der zulässigen Lärmschutzrichtwerten auf den Flächen für den Gemeindebedarf wird das nachfolgende Nutzungskonzept in dem Textteil des Bebauungsplanentwurfes übernommen: 2.7 Lärmschutz Familienzentrum / Räume der Kirchengemeinde Größere Veranstaltungen (Feste, Feiern, Musik, Grillen etc.) die bis nach 22:00 Uhr andauern, dürfen sich insgesamt an höchstens 14 Tagen pro Jahr und an nicht mehr als jeweils zwei aufeinander folgenden Wochenenden ereignen. (Wertung als sogenanntes seltenes Ereignis ). Der Innenpegel muss nach 22:00 Uhr auf maximal 90 db(a) reduziert werden. Nach 22:00 Uhr müssen die Fenster und Türen geschlossen werden. Eine Nutzung der Räume im Regelbetrieb ist tags und nachts möglich. Bei Pegelwerten im Inneren L 80 db(a) (Musik, Probebetrieb durch Vereine etc.) müssen die Fenster geschlossen werden. Nach 22:00 Uhr ist ein Probebetrieb bzw. laute Musik nicht möglich, jedoch eine Nutzung mit üblichen Kommunikationsgeräuschen wie Lesungen, Theateraufführungen etc Bolzplatz auf dem Grundstück 1757 Nutzungsbegrenzung, Spielbetrieb nur werktags zwischen 8.00 und 20:00 Uhr, d.h. nicht an Sonn- und Feiertagen sowie nicht in den besonders schutzbedürftigen Ruhezeiten sowie der Nachtzeit. Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 27

28 Am Spielfeld ist eine intensive Begrünung zwischen Sportanlage und der Wohnbebauung zu empfehlen, so dass die Sichtverbindung zwischen den bewohnten Gebäuden und dem Spielfeld weitgehend unterbrochen wird. Es sind Minimierungsmaßnahmen bei der Ausführungsplanung zu berücksichtigen: gedämmte Ballfangeinrichtungen (z.b. Zaun mit Kunststoffummantelung, Tore mit Netz anstelle Gitter etc.) V. Landwirtschaft 1. Der Feldweg Flst.Nr. 261 wird im Bebauungsplanentwurf wieder als Feldweg ausgewiesen. 2. Die Grundstücke Flst. Nr und 1758 sollen im Bestand erhalten bleiben. Es war nicht beabsichtigt eine landwirtschaftliche Nutzung zu untersagen. Die Wiesenflächen werden gem. 9 Abs. 1, Nr. 18 a BauGB ausgewiesen. 3. Im Textteil des Bebauungsplanentwurfes wird folgender Hinweis aufgenommen: 2.6 Landwirtschaft Die westlichen an den Wohnbauflächen angrenzenden Grundstücke werden landwirtschaftlich genutzt. Hier muss mit entstehenden Emissionen (Lärm, Geruch, Staub) saisonbedingt gerechnet werden. Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 28

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