Vorstellung Nutzungskonzept für die Innenstadt von Coesfeld & frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 80. Änderung FNP

Ähnliche Dokumente
Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplans Nr. 49 Hoffschlägerweg und Teilen seiner 1. Änderung

Öffentliche Beschlussvorlage 001/2018

Städtebaurecht. BauGB 34. Vorlesungsthema!

Baunutzungsverordnung

Urbane Gebiete. Dr. Rainer Voß Fachanwalt für Verwaltungsrecht/AnwaltMediator (DAA/FU Hagen) Kompetenz durch Spezialisierung

Liste der Änderungen infolge der Abwägung der zum 1. Entwurf eingegangenen Stellungnahmen

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Abteilung II

Europacity / Heidestraße. Bebauungspläne 1-62 und Bebauungspläne II-201c, 1-62/ 1-63

Informationen zum Bebauungsplan. Vorgaben, Merkmale, Erläuterungen und Ablauf.

Stuttgart - Vaihingen

Bebauungsplan 2465 Plantage Findorff. Fachausschusssitzung Bau, Verkehr und Umwelt am

Lernfeld 8 Bauprojekte entwickeln und begleiten

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung

Was bringt das Urbane Gebiet für die Stadtplanung?

Bebauungsplan. Vorlesungsthema

Gemeinde Juist. Neuaufstellung der Bebauungspläne in Bensersiel (insbesondere Taddigshörn, Lammertshörn und Oll Deep)

Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans

Bebauungsplan Nr. 75 der Gemeinde Rellingen Lohacker (Baumschule Steffen)

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

Belgisches Viertel. in Köln-Neustadt/Nord. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß 3 Absatz 1 Baugesetzbuch

Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02

Flächennutzungsplan Potsdam. Medienstadt Babelsberg

Planfeststellungsverfahren. von Fachplanungsrecht für Straße, Schiene, Wasser etc. von 1-13 a BauGB

Informationsveranstaltung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan XVII Februar 2016

B E Z I R K S A M T S V O R L A G E N R. 135 /17. - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am ( Prierosser Straße )

gem. 5 Abs. 5 BauGB zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes

Teil 2 Bauleitplanung: Erläuterung der Fachbegriffe

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH

Stadt Wittlich. Landwirtschaftsfläche: ha. Eigentum Stadt: ca. 281 ha. 139 ha Ackerland 142 ha Grünland. Siedlungs- u.

Vorhaben im unbeplanten Innenbereich nach 34 BauGB

Vorlesung / Übung. Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1. Wintersemester 2011/2012. Klausurfragen

Ergänzung zur Begründung der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6

18. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) Bebauungsplan Großer Garten IV, 3. Änderung Beratung Vorentwurf im BPA/Rat am

S T A D T V R E D E N

Bürgerinformationsveranstaltung zum Bebauungsplan Wohnsiedlung Ilsestraße

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH

STADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping

BEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke

Stadt Waltrop VBP Nr. 96 Nordring - Hochstraße Bürgerveranstaltung

Definitionen Standortvoraussetzungen Genehmigungsverfahren Beteiligungsmöglichkeiten Rechtliche Möglichkeiten Ausblick

Begründung zur 81. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Coesfeld. Begründung. zur 81. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Coesfeld

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost

Rahmenbedingungen für die bauliche Entwicklung. Leitbild Innenstadt Starnberg / Stärken- und Schwächenanalyse

Präambel. Teil B Text

ÄNDERUNG DER BAUSTUFENPLÄNE BESONDERS GESCHÜTZTE WOHNGEBIETE

Stadt Esens Landkreis Wittmund

Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600

Erläuterungsbericht. zum Bebauungsplan - Grüner Weg/Krefelder Straße -

Bebauungsplan Westlich Klingäckerstraße Frühzeitige Bürgerbeteiligung. Mittelstadt

Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung 44600

" # % " & '()*& !" - &" - & - /

Gemeinde Lohme. 3. Änderung des Flächennutzungsplans. Begründung Beschlussfassung: in Zusammenarbeit mit:

Flächennutzungsplan Vorbereitende Bauleitplan

Einwohnerversammlung der Gemeinde Flintbek

Teil B Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan G Steuerung des Einzelhandels im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Marzahn

Aufhebung Bebauungsplan Am Stein Begründung. Stadt Olsberg

Gemeinde Schwabbruck Landkreis Weilheim-Schongau

STADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)

Am Ochtmisser Kirchsteig

So ändern Sie einen Entwicklungsplan in Wildeshausen

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

Bebauungsplan zur Regelung der Art der baulichen Nutzung im Kernstadtbereich, 1. Änderung in Kehl-Stadt Textfestsetzungen

Übersicht sonstige verfügbare Bauflächen

Stadt Ratzeburg Kreis Herzogtum Lauenburg. Begründung. zur Satzung über den. Bebauungsplan Nr. 59, 1. Änderung

ÄNDERUNG DER BAUSTUFENPLÄNE BESONDERS GESCHÜTZTE WOHNGEBIETE

Grundzüge der Planung

Genehmigung von Biogasanlagen nach Baurecht

ZUR 1.ÄNDERUNG DES UUNGSPLANES NR. 23 PER GEMEINDE AHRENSBÖK

Einwohnerversammlung der Gemeinde Osterby

Begründung vom Bebauungsplan Nördlich der Christianstraße (zwischen Helmut-Bornefeld-Straße und Bahnhofstraße)

Schleswig-Holstein Der echte Norden

Bebauungsplan der Ortsgemeinde Föhren Am Sägewerk 1. Änderung. Begründung

Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee

Markt Sulzbach a. Main. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans. Grüne Lunge. Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch

Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungstermin. Einbringung Beratung Beschlussfassung

vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht

Stadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum

Hotel, Wohn- und Geschäftshaus am Neumarkt. Auswertung der Beteiligungen gemäß 13a III und 4 I BauGB. - Verfahrensstand: Entwurf -

Begründung zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 606 Amedorfer Straße Stadt Neustadt a. Rbge. Stadtteil Amedorf - Mandelsloh

Gemeinde Offenbach/Queich

Drucksachennummer VO/17/13436/61. Berichterstattung

Amtsblatt für die Stadt Büren

Stadt Rietberg. Bürgerinformationsveranstaltung am , Uhr GREIWE UND HELFMEIER

Regierung von Niederbayern

Gewährleistung einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung

Stadt Soest Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Erweiterung des Klinikum-Standortes Soest

Stadtbürgerschaft 19. Wahlperiode

GEMEINDE ASBACH- BÄUMENHEIM

Bebauungsplan. Hintere Ried II - 1. Änderung. Begründung

Begründung. zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan. Bereich Löwenberger Straße

Gemeinde Tiefenbach. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tiefenbach durch Deckblatt 11 im Bereich des GE Lohhof

Öffentliche Plandiskussion am 25. Januar 2016 Bebauungsplan-Entwurf Poppenbüttel 43 Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms

Große Kreisstadt Nördlingen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Änderung -

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard. FNP-Einzeländerung. Im Brühl. Gemarkung Bruchsal

Lichterfelde Süd: Vom Masterplan zum Bebauungsplan-Vorentwurf. Sachstandsbericht. Stadtplanungsausschuss Steglitz-Zehlendorf 10.

STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING

Stadt Tagesordnungspunkt 11 Neubrandenburg

Gemeinde Schwaig b.nbg.

Transkript:

Vorstellung Nutzungskonzept für die Innenstadt von Coesfeld & frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 80. Änderung FNP Bürgerversammlung am 02.11.2016

Gliederung des Vortrags 1. Vorstellung informelles Nutzungskonzept Innenstadt 1. Planungsanlass 2. Erläuterung Bestandserfassung 3. Erläuterung Nutzungskonzept 4. Rückfragen > bitte mit Rückfragen solange warten bis wir Sie umfassend informiert haben. 2. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 80. Änderung FNP 1. Planungsanlass 2. Erläuterung 80. Änderung des Flächennutzungsplans Bereich Süringstraße, Kupferstraße 3. Rückfragen > bitte mit Rückfragen solange warten bis wir Sie umfassend informiert haben. Stadt Coesfeld Fachbereich 60 2

Bürgerversammlung 02.11.2016 Ausschnitt Flächennutzungsplan und Bebauungspläne Innenstadt Stadt Coesfeld Fachbereich 60 3

Bürgerversammlung 02.11.2016 Planungsanlass Allgemein: i.v.m. Flächennutzungsplanänderungen Aufhebung alter und / oder Aufstellung neuer Bebauungspläne in der Innenstadt rechtlich notwendig Urteil des Verwaltungsgerichts Münster zur 7. Änderung des B-Plan Nr. 5 im Jahr 2014: - Festsetzungen zum MK-Gebiet dort unzulässig! - Auch andere B-Pläne mit MK-Festsetzungen sollten geprüft werden! Schaffung Planungssicherheit für Eigentümer und Investoren Stadt Coesfeld Fachbereich 60 4

Bürgerversammlung 02.11.2016 Warum zuerst ein informelles Nutzungskonzept? Informelles Konzept > keine unmittelbare formalrechtliche Rechtswirkung Handlungsgrundlage aus Gesamt-Betrachtung Innenstadt Leitbild zur Überarbeitung der formalrechtlichen Bebauungspläne in der Innenstadt Innenstadtkonzept: bestimmt Art der baulichen Nutzung ( was darf ich bauen ) für Beurteilung von Planvorhaben Noch nicht: Maß der baulichen Nutzung ( wie darf ich bauen ) Stadt Coesfeld Fachbereich 60 5

Bürgerversammlung 02.11.2016 Warum zuerst ein informelles Nutzungskonzept? Berücksichtigt werden: v.a. Integrierte Handlungs- und Maßnahmenkonzept Innenstadt Coesfeld (2013), das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (2010) und das Parkraumkonzept (2011) Entscheidungsgrundlage: Änderung vorhandener B-Plan oder Aufhebung vorhandener B-Plan und Entscheidung nach 34 BauGB Innenbereich oder Neuaufstellung Bebauungsplan Stadt Coesfeld Fachbereich 60 6

Abgrenzung informelles Nutzungskonzept Stadt Coesfeld Fachbereich 60 7

Stadt Coesfeld Fachbereich 60 8

Stadt Coesfeld Fachbereich 60 9

Stadt Coesfeld Fachbereich 60 10

Stadt Coesfeld Fachbereich 60 11

Stadt Coesfeld Fachbereich 60 12

Entwurf Nutzungskonzept Innenstadt Stadt Coesfeld Fachbereich 60 13

Bürgerversammlung 02.11.2016 Nutzungskonzept Innenstadt: was steckt konkret hinter Farben 1. Innenstadt wird in verschiedene Baugebiete vielfach neu aufgeteilt Kerngebiete.. MK im B-Plan >> M-Fläche im FNP Mischgebiete... MI im B-Plan Allgemeine und Besondere Wohngebiete.. WA/WB im Plan >> W-Fläche im FNP >> M-Fläche im FNP Gemeinbedarfs- und Sondergebietsflächen... Zeichen und SO mit Zweckbindung >> nur Farbe + S-Fläche 2. jeweils unterschiedliche Nutzungen in den Baugebieten (nach BauNVO) zulässig z.b. Wohngebäude Einzelhandelsbetriebe Stadt Coesfeld Fachbereich 60 14

Vergleich Nutzungskonzept Innenstadt 2016 mit bestehenden Bebauungsplänen aus den 1980er Jahren bzw. unbeplanter Innenbereich Stadt Coesfeld Fachbereich 60 15

Vergleich Nutzungskonzept Innenstadt 2016 mit bestehenden Bebauungsplänen aus den 1980er Jahren bzw. unbeplanter Innenbereich Stadt Coesfeld Fachbereich 60 16

Vergleich Nutzungskonzept Innenstadt 2016 mit bestehenden Bebauungsplänen aus den 1980er Jahren bzw. unbeplanter Innenbereich Stadt Coesfeld Fachbereich 60 17

Bürgerversammlung 02.11.2016 Kerngebiete (dunkelbraun) Ziel: Erhalt von Kerngebieten nach BauNVO - wo planungsrechtlich vertretbar -, weil generelle Zulässigkeit auch von großflächigem Einzelhandel hohe Ausnutzungsgrade / Bebaubarkeit möglich (GRZ, GFZ) höhere Lärmwerte möglich viele innenstadttypische Nutzungen zulässig siehe 7 BauNVO > z.b. Geschäfts-, Büro-, Verwaltungsgebäude, Einzelhandelsbetriebe, Speise-u. Schankwirtschaften, nicht störendes Gewerbe Aber: Wohnen wird stark reglementiert Tendenz max. 1/3! Stadt Coesfeld Fachbereich 60 18

Ausschuss für Umwelt ǀ Planen ǀ Bauen 28.06.2016 28.06.2016 Stadt Coesfeld Stadt Fachbereich Coesfeld60 Fachbereich 60 19

Bürgerversammlung 02.11.2016 Mischgebiete (hellbraun) Ziel: Ausweisung Mischgebiet, wenn kein Kerngebieten nach BauNVO planungsrechtlich vertretbar, weil Anteil Wohnnutzung zu hoch Mischgebiete dienen dem Wohnen u. nicht störendem Gewerbe (Verhältnis von ca. 50 / 50 %) zulässig sind u.a. Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Speise- u. Schankwirtschaften, Gewerbebetriebe (siehe 6 BauNVO) Großflächiger Einzelhandel nur mit Verträglichkeitsgutachten!! Festsetzung im Bebauungsplan mit städtebaulicher Begründung: Hohe Ausnutzungsgrade für GRZ und GFZ aufgrund Bestandsituation Altstadt Abstandsflächenunterschreitung nach Bauordnung aufgrund Bestandsituation Altstadt Nur noch geringere Lärmwerte möglich Stadt Coesfeld Fachbereich 60 20

Ausschuss für Umwelt ǀ Planen ǀ Bauen 28.06.2016 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 21

Ausschuss für Umwelt ǀ Planen ǀ Bauen 28.06.2016 28.06.2016 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 22

Bürgerversammlung 02.11.2016 Allgemeines Wohngebiet (rot) Ziel: wenn vorwiegend Wohngebäude das Gebiet prägen Ausweisung Allgemeines Wohngebiet (gem. 4 BauNVO) Im Allgemeinen Wohngebiet Wohngebäude zulässig nur der Versorgung des Gebiets dienende Läden etc. zulässig > Einzelfallprüfung nur geringe Lärmwerte zulässig > Schutz Wohnen allg. geringe Ausnutzungsgrade GRZ / GFZ zulässig > ggf. mit städtebaulicher Begründung höhere Ausnutzungsgrade möglich Abstandsflächenunterschreitung nach Bauordnung nur mit städtebaulicher Begründung > z.b. aufgrund Bestandsituation Altstadt Stadt Coesfeld Fachbereich 60 23

Ausschuss für Umwelt ǀ Planen ǀ Bauen 28.06.2016 28.06.2016 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 24

Ausschuss für Umwelt ǀ Planen ǀ Bauen 28.06.2016 28.06.2016 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 25

Bürgerversammlung 02.11.2016 Besonderes Wohngebiet (dunkelrot) Ziel: wenn im Gebiet Mischung von Wohnen und sonstigen Nutzungen vorhanden ist und das Überwiegen des Wohnens gewollt ist Ausweisung besonderes Wohngebiet (gem. 4a BauNVO) Im besonderen Wohngebiet im vergleich zum Allgemeinen Wohngebiet mehr Nutzungen zulässig (z.b. Läden, Gewerbebetriebe, Geschäfts- und Bürogebäude) höhere Lärmwerte als im Allgemeinen Wohngebiet zulässig (wie im Mischgebiet) höhere Ausnutzungsgrade (GRZ / GFZ) als im Allgemeinen Wohngebiet (wie im Mischgebiet) Stadt Coesfeld Fachbereich 60 26

Ausschuss für Umwelt ǀ Planen ǀ Bauen 28.06.2016 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 27

Bürgerversammlung 02.11.2016 Sondergebiete (orange) Ziel: wenn sich Gebiet in seiner Nutzung wesentlich von übrigen Baugebieten der BauNVO unterscheidet Ausweisung Sondergebiete a) Großflächiger Einzelhandel, wo kein Kerngebiet! b) Klinikgebiet im Bereich des Krankenhauses Im Sondergebiet hat die Gemeinde Definitionsmacht der zulässigen Anlagen (keine Bindung an Nutzungsarten der BauNVO) > Nutzungen im SO können auf Einzelfall zugeschnitten werden Großflächiger Einzelhandel nur im Kerngebiet und im Sondergebiet uneingeschränkt (ohne gutachterlichen Nachweis) zulässig Stadt Coesfeld Fachbereich 60 28

Ausschuss für Umwelt ǀ Planen ǀ Bauen 28.06.2016 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 29

Stadt Coesfeld Fachbereich 60 30

Stadt Coesfeld Fachbereich 60 31

Bürgerversammlung 02.11.2016 Gemeinbedarfsflächen (lila) Ziel: wenn gezielt Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarf vorsorglich gesichert werden sollen Ausweisung Flächen für den Gemeinbedarf Nutzungen i.d.r. auch in anderen Baugebieten zulässig aber hier wird konkrete Zweckbestimmung festgesetzt bzw. gesichert Beispiel: Rathaus (als zentrale Einrichtung der Verwaltung auch im MK zulässig) Sicherung Standorte wie z.b. Kirchen, Arbeitsamt, Liebfrauen- / Lambertischule, Pulverturm, Stadtbücherei, Museum im Walkenbrückentor Keine Neuanlagen (neuen Gemeinbedarfsflächen) derzeit geplant! Stadt Coesfeld Fachbereich 60 32

Ausschuss für Umwelt ǀ Planen ǀ Bauen 28.06.2016 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 33

Stadt Coesfeld Fachbereich 60 34

Bürgerversammlung 02.11.2016 Öffentliche Parkplätze (hellblau) Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung: Parkplatz Sicherung auch zukünftiger öffentlicher Parkplätze private Parkplätze, straßenbegleitende öffentliche Parkplätze und Tiefgaragen wurden hierbei außer Acht gelassen. Mittelstraße, Davidstraße, Marienring, Holtwicker Straße (Parkplatz Agentur für Arbeit), Weberstraße (Parkplatz an der Stadtbibliothek), Burgring, Kreuzung Münsterstraße / Walkenbrückenstraße, Kreuzung Münsterstraß / Schützenring, Kreuzung Basteiring / Borkener Straße, Pfauengasse, Wiesenstraße, Hohe Lucht / Neustraße. zukünftig nicht mehr (öffentliche) Stellplätze: Parkplätze im Bereich der Kapuzinerstraße und an der Hohen Lucht (nördlich der Straße) > stattdessen Baulückenschließung im Allgemeines Wohngebiet Stadt Coesfeld Fachbereich 60

Ausschuss für Umwelt ǀ Planen ǀ Bauen 28.06.2016 28.06.2016 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 36

Ausschuss für Umwelt ǀ Planen ǀ Bauen 28.06.2016 28.06.2016 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 37

B-Plan 3 1 5 2 B-Plan 2 4 2. Neuaufstellung B-Plan im Bereich Davidstraße > Nachnutzung ehemalige Post, Berkelpromenade, Parkplatz Davidstraße B-Plan 5 B-Plan 6 3 Ausblick / wie geht es weiter: Prüfung a) Neuaufstellung B-Pla oder b) (Teil-)Aufhebung alte B-Päne festlegen 1. Aufstellung Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 144 Geschäftshaus Neustraße, Kl. Viehstraße, Pumpengasse (Offenlagebeschluss gefasst) B-Plan 8 3. Neuaufstellung B-Plan Parkdeck Mittelstraße - falls erforderlich Stadt Coesfeld Fachbereich 60 38

B-Plan 3 1 5 B-Plan 2 5. Rahmenplanung Wettbewerb Neuaufstellung B-Plan Quartier Kapuzinerstraße > Planung Nachnutzung Martin-LutherSchule > Sicherung über B-Plan 4 2 4. Neuaufstellung oder Aufhebung B-Plan Bereich Letter Straße / B.v.-Galen-Str. / Beguinenstr. / Ritterstraße wegen Urteil erforderlich > zukünftig 34er-Gebiet? B-Plan 5 B-Plan 6 Insgesamt: FNP-Änderungen (MK-Darstellungen im FNP) 3 B-Plan 8 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 39

2 5 B-Plan 6 1 B-Plan 2 4 B-Plan 5 3 B-Plan 3 B-Plan 8 ggf. weitere Verfahren: - Neuaufstellung oder (Teil-)Aufhebung B-Plan 6 (übriger Bereich) - Neuaufstellung B-Plan im Bereich Krankenhaus wg. deren Planungen - Neuaufstellung oder Aufhebung B-Plan 2 - Neuaufstellung oder Aufhebung B-Plan 3 - ggf. vorhabenbezog. B-Plan im Bereich Kolpinghaus - Änderung B-Plan Nr. 8 > tlw. in B-Plan Promenade, Parkdeck oder Aufhebung Stadt Coesfeld Fachbereich 60 40

Rückfragen Und jetzt Ihre Fragen, Anregungen und Bedenken Stadt Coesfeld Fachbereich 60 z. Hd. David Naim Markt 8 48653 Coesfeld Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dipl.-Ing. Bauassesor David Naim Raum: 309 Tel.: (02541) 939-1809 E-Mail: david.naim@coesfeld.de E-Post: info@coesfeld.epost.de http://www.coesfeld.de Stadt Coesfeld Fachbereich 60 41

Bürgerversammlung 02.11.2016 80. Änderung des Flächennutzungsplanes Innenstadt Bereich Süringstraße, Kupferstraße heute: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Am 29.09.2016 gefasst: Aufstellungsbeschluss Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit Stadt Coesfeld Fachbereich 60 42

Bürgerversammlung 02.11.2016 Planungsanlass der rechtswirksame Flächennutzungsplan (von 1975) enthält mehrere Darstellungen, die nicht mehr der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung der Stadt Coesfeld entsprechen ein neuer Bebauungsplan im Bereich Davidstraße soll aufgestellt werden Ziel 1: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung des Standortes der ehemaligen Post Ziel 2: Planungsrechtliche Absicherung der Berkelpromenade Ziel 3: Anpassung der planungsrechtlichen Gegebenheiten zur Umstrukturierung des Parkplatzes an der Davidstraße Stadt Coesfeld Fachbereich 60 43

Bürgerversammlung 02.11.2016 Inhalt der 80. Flächennutzungsplanänderung 1. Überwiegende Teil im Änderungsbereich aktuell als Kerngebiet dargestellt > zukünftig nicht mehr Unterbegriff Kerngebiet, sondern übergeordnet Gemischte Baufläche Aus gemischter Baufläche (gem. 1 (1) Nr. 2 BauNVO) im FNP kann im Bebauungsplan sowohl ein Kerngebiet als auch ein Mischgebiet entwickelt werden > mehr Entwicklungsspielraum 2. Fläche der ehemaligen Post im FNP noch als Fläche des Gemeinbedarfs mit der Zweckbestimmung Post dargestellt > zukünftige Darstellung gemischte Baufläche 3. Parkplatz an der Davidstraße aktuell als Fläche für den ruhenden Verkehr ausgewiesen > zukünftige Darstellung gemischte Baufläche > Ausweisung als öffentlicher Parkplatz weiterhin Stadt Coesfeld Fachbereich 60 44 möglich!

Ausschuss für Umwelt ǀ Planen ǀ Bauen 14.09.2016 TOP 12 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 45

Rückfragen Und jetzt Ihre Fragen, Anregungen und Bedenken Stadt Coesfeld Fachbereich 60 z. Hd. David Naim Markt 8 48653 Coesfeld Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dipl.-Ing. Bauassesor David Naim Raum: 309 Tel.: (02541) 939-1809 E-Mail: david.naim@coesfeld.de E-Post: info@coesfeld.epost.de http://www.coesfeld.de Stadt Coesfeld Fachbereich 60 46