Vorstellung Nutzungskonzept für die Innenstadt von Coesfeld & frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 80. Änderung FNP Bürgerversammlung am 02.11.2016
Gliederung des Vortrags 1. Vorstellung informelles Nutzungskonzept Innenstadt 1. Planungsanlass 2. Erläuterung Bestandserfassung 3. Erläuterung Nutzungskonzept 4. Rückfragen > bitte mit Rückfragen solange warten bis wir Sie umfassend informiert haben. 2. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 80. Änderung FNP 1. Planungsanlass 2. Erläuterung 80. Änderung des Flächennutzungsplans Bereich Süringstraße, Kupferstraße 3. Rückfragen > bitte mit Rückfragen solange warten bis wir Sie umfassend informiert haben. Stadt Coesfeld Fachbereich 60 2
Bürgerversammlung 02.11.2016 Ausschnitt Flächennutzungsplan und Bebauungspläne Innenstadt Stadt Coesfeld Fachbereich 60 3
Bürgerversammlung 02.11.2016 Planungsanlass Allgemein: i.v.m. Flächennutzungsplanänderungen Aufhebung alter und / oder Aufstellung neuer Bebauungspläne in der Innenstadt rechtlich notwendig Urteil des Verwaltungsgerichts Münster zur 7. Änderung des B-Plan Nr. 5 im Jahr 2014: - Festsetzungen zum MK-Gebiet dort unzulässig! - Auch andere B-Pläne mit MK-Festsetzungen sollten geprüft werden! Schaffung Planungssicherheit für Eigentümer und Investoren Stadt Coesfeld Fachbereich 60 4
Bürgerversammlung 02.11.2016 Warum zuerst ein informelles Nutzungskonzept? Informelles Konzept > keine unmittelbare formalrechtliche Rechtswirkung Handlungsgrundlage aus Gesamt-Betrachtung Innenstadt Leitbild zur Überarbeitung der formalrechtlichen Bebauungspläne in der Innenstadt Innenstadtkonzept: bestimmt Art der baulichen Nutzung ( was darf ich bauen ) für Beurteilung von Planvorhaben Noch nicht: Maß der baulichen Nutzung ( wie darf ich bauen ) Stadt Coesfeld Fachbereich 60 5
Bürgerversammlung 02.11.2016 Warum zuerst ein informelles Nutzungskonzept? Berücksichtigt werden: v.a. Integrierte Handlungs- und Maßnahmenkonzept Innenstadt Coesfeld (2013), das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (2010) und das Parkraumkonzept (2011) Entscheidungsgrundlage: Änderung vorhandener B-Plan oder Aufhebung vorhandener B-Plan und Entscheidung nach 34 BauGB Innenbereich oder Neuaufstellung Bebauungsplan Stadt Coesfeld Fachbereich 60 6
Abgrenzung informelles Nutzungskonzept Stadt Coesfeld Fachbereich 60 7
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Entwurf Nutzungskonzept Innenstadt Stadt Coesfeld Fachbereich 60 13
Bürgerversammlung 02.11.2016 Nutzungskonzept Innenstadt: was steckt konkret hinter Farben 1. Innenstadt wird in verschiedene Baugebiete vielfach neu aufgeteilt Kerngebiete.. MK im B-Plan >> M-Fläche im FNP Mischgebiete... MI im B-Plan Allgemeine und Besondere Wohngebiete.. WA/WB im Plan >> W-Fläche im FNP >> M-Fläche im FNP Gemeinbedarfs- und Sondergebietsflächen... Zeichen und SO mit Zweckbindung >> nur Farbe + S-Fläche 2. jeweils unterschiedliche Nutzungen in den Baugebieten (nach BauNVO) zulässig z.b. Wohngebäude Einzelhandelsbetriebe Stadt Coesfeld Fachbereich 60 14
Vergleich Nutzungskonzept Innenstadt 2016 mit bestehenden Bebauungsplänen aus den 1980er Jahren bzw. unbeplanter Innenbereich Stadt Coesfeld Fachbereich 60 15
Vergleich Nutzungskonzept Innenstadt 2016 mit bestehenden Bebauungsplänen aus den 1980er Jahren bzw. unbeplanter Innenbereich Stadt Coesfeld Fachbereich 60 16
Vergleich Nutzungskonzept Innenstadt 2016 mit bestehenden Bebauungsplänen aus den 1980er Jahren bzw. unbeplanter Innenbereich Stadt Coesfeld Fachbereich 60 17
Bürgerversammlung 02.11.2016 Kerngebiete (dunkelbraun) Ziel: Erhalt von Kerngebieten nach BauNVO - wo planungsrechtlich vertretbar -, weil generelle Zulässigkeit auch von großflächigem Einzelhandel hohe Ausnutzungsgrade / Bebaubarkeit möglich (GRZ, GFZ) höhere Lärmwerte möglich viele innenstadttypische Nutzungen zulässig siehe 7 BauNVO > z.b. Geschäfts-, Büro-, Verwaltungsgebäude, Einzelhandelsbetriebe, Speise-u. Schankwirtschaften, nicht störendes Gewerbe Aber: Wohnen wird stark reglementiert Tendenz max. 1/3! Stadt Coesfeld Fachbereich 60 18
Ausschuss für Umwelt ǀ Planen ǀ Bauen 28.06.2016 28.06.2016 Stadt Coesfeld Stadt Fachbereich Coesfeld60 Fachbereich 60 19
Bürgerversammlung 02.11.2016 Mischgebiete (hellbraun) Ziel: Ausweisung Mischgebiet, wenn kein Kerngebieten nach BauNVO planungsrechtlich vertretbar, weil Anteil Wohnnutzung zu hoch Mischgebiete dienen dem Wohnen u. nicht störendem Gewerbe (Verhältnis von ca. 50 / 50 %) zulässig sind u.a. Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Speise- u. Schankwirtschaften, Gewerbebetriebe (siehe 6 BauNVO) Großflächiger Einzelhandel nur mit Verträglichkeitsgutachten!! Festsetzung im Bebauungsplan mit städtebaulicher Begründung: Hohe Ausnutzungsgrade für GRZ und GFZ aufgrund Bestandsituation Altstadt Abstandsflächenunterschreitung nach Bauordnung aufgrund Bestandsituation Altstadt Nur noch geringere Lärmwerte möglich Stadt Coesfeld Fachbereich 60 20
Ausschuss für Umwelt ǀ Planen ǀ Bauen 28.06.2016 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 21
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Bürgerversammlung 02.11.2016 Allgemeines Wohngebiet (rot) Ziel: wenn vorwiegend Wohngebäude das Gebiet prägen Ausweisung Allgemeines Wohngebiet (gem. 4 BauNVO) Im Allgemeinen Wohngebiet Wohngebäude zulässig nur der Versorgung des Gebiets dienende Läden etc. zulässig > Einzelfallprüfung nur geringe Lärmwerte zulässig > Schutz Wohnen allg. geringe Ausnutzungsgrade GRZ / GFZ zulässig > ggf. mit städtebaulicher Begründung höhere Ausnutzungsgrade möglich Abstandsflächenunterschreitung nach Bauordnung nur mit städtebaulicher Begründung > z.b. aufgrund Bestandsituation Altstadt Stadt Coesfeld Fachbereich 60 23
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Bürgerversammlung 02.11.2016 Besonderes Wohngebiet (dunkelrot) Ziel: wenn im Gebiet Mischung von Wohnen und sonstigen Nutzungen vorhanden ist und das Überwiegen des Wohnens gewollt ist Ausweisung besonderes Wohngebiet (gem. 4a BauNVO) Im besonderen Wohngebiet im vergleich zum Allgemeinen Wohngebiet mehr Nutzungen zulässig (z.b. Läden, Gewerbebetriebe, Geschäfts- und Bürogebäude) höhere Lärmwerte als im Allgemeinen Wohngebiet zulässig (wie im Mischgebiet) höhere Ausnutzungsgrade (GRZ / GFZ) als im Allgemeinen Wohngebiet (wie im Mischgebiet) Stadt Coesfeld Fachbereich 60 26
Ausschuss für Umwelt ǀ Planen ǀ Bauen 28.06.2016 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 27
Bürgerversammlung 02.11.2016 Sondergebiete (orange) Ziel: wenn sich Gebiet in seiner Nutzung wesentlich von übrigen Baugebieten der BauNVO unterscheidet Ausweisung Sondergebiete a) Großflächiger Einzelhandel, wo kein Kerngebiet! b) Klinikgebiet im Bereich des Krankenhauses Im Sondergebiet hat die Gemeinde Definitionsmacht der zulässigen Anlagen (keine Bindung an Nutzungsarten der BauNVO) > Nutzungen im SO können auf Einzelfall zugeschnitten werden Großflächiger Einzelhandel nur im Kerngebiet und im Sondergebiet uneingeschränkt (ohne gutachterlichen Nachweis) zulässig Stadt Coesfeld Fachbereich 60 28
Ausschuss für Umwelt ǀ Planen ǀ Bauen 28.06.2016 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 29
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Bürgerversammlung 02.11.2016 Gemeinbedarfsflächen (lila) Ziel: wenn gezielt Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarf vorsorglich gesichert werden sollen Ausweisung Flächen für den Gemeinbedarf Nutzungen i.d.r. auch in anderen Baugebieten zulässig aber hier wird konkrete Zweckbestimmung festgesetzt bzw. gesichert Beispiel: Rathaus (als zentrale Einrichtung der Verwaltung auch im MK zulässig) Sicherung Standorte wie z.b. Kirchen, Arbeitsamt, Liebfrauen- / Lambertischule, Pulverturm, Stadtbücherei, Museum im Walkenbrückentor Keine Neuanlagen (neuen Gemeinbedarfsflächen) derzeit geplant! Stadt Coesfeld Fachbereich 60 32
Ausschuss für Umwelt ǀ Planen ǀ Bauen 28.06.2016 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 33
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Bürgerversammlung 02.11.2016 Öffentliche Parkplätze (hellblau) Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung: Parkplatz Sicherung auch zukünftiger öffentlicher Parkplätze private Parkplätze, straßenbegleitende öffentliche Parkplätze und Tiefgaragen wurden hierbei außer Acht gelassen. Mittelstraße, Davidstraße, Marienring, Holtwicker Straße (Parkplatz Agentur für Arbeit), Weberstraße (Parkplatz an der Stadtbibliothek), Burgring, Kreuzung Münsterstraße / Walkenbrückenstraße, Kreuzung Münsterstraß / Schützenring, Kreuzung Basteiring / Borkener Straße, Pfauengasse, Wiesenstraße, Hohe Lucht / Neustraße. zukünftig nicht mehr (öffentliche) Stellplätze: Parkplätze im Bereich der Kapuzinerstraße und an der Hohen Lucht (nördlich der Straße) > stattdessen Baulückenschließung im Allgemeines Wohngebiet Stadt Coesfeld Fachbereich 60
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Ausschuss für Umwelt ǀ Planen ǀ Bauen 28.06.2016 28.06.2016 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 37
B-Plan 3 1 5 2 B-Plan 2 4 2. Neuaufstellung B-Plan im Bereich Davidstraße > Nachnutzung ehemalige Post, Berkelpromenade, Parkplatz Davidstraße B-Plan 5 B-Plan 6 3 Ausblick / wie geht es weiter: Prüfung a) Neuaufstellung B-Pla oder b) (Teil-)Aufhebung alte B-Päne festlegen 1. Aufstellung Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 144 Geschäftshaus Neustraße, Kl. Viehstraße, Pumpengasse (Offenlagebeschluss gefasst) B-Plan 8 3. Neuaufstellung B-Plan Parkdeck Mittelstraße - falls erforderlich Stadt Coesfeld Fachbereich 60 38
B-Plan 3 1 5 B-Plan 2 5. Rahmenplanung Wettbewerb Neuaufstellung B-Plan Quartier Kapuzinerstraße > Planung Nachnutzung Martin-LutherSchule > Sicherung über B-Plan 4 2 4. Neuaufstellung oder Aufhebung B-Plan Bereich Letter Straße / B.v.-Galen-Str. / Beguinenstr. / Ritterstraße wegen Urteil erforderlich > zukünftig 34er-Gebiet? B-Plan 5 B-Plan 6 Insgesamt: FNP-Änderungen (MK-Darstellungen im FNP) 3 B-Plan 8 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 39
2 5 B-Plan 6 1 B-Plan 2 4 B-Plan 5 3 B-Plan 3 B-Plan 8 ggf. weitere Verfahren: - Neuaufstellung oder (Teil-)Aufhebung B-Plan 6 (übriger Bereich) - Neuaufstellung B-Plan im Bereich Krankenhaus wg. deren Planungen - Neuaufstellung oder Aufhebung B-Plan 2 - Neuaufstellung oder Aufhebung B-Plan 3 - ggf. vorhabenbezog. B-Plan im Bereich Kolpinghaus - Änderung B-Plan Nr. 8 > tlw. in B-Plan Promenade, Parkdeck oder Aufhebung Stadt Coesfeld Fachbereich 60 40
Rückfragen Und jetzt Ihre Fragen, Anregungen und Bedenken Stadt Coesfeld Fachbereich 60 z. Hd. David Naim Markt 8 48653 Coesfeld Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dipl.-Ing. Bauassesor David Naim Raum: 309 Tel.: (02541) 939-1809 E-Mail: david.naim@coesfeld.de E-Post: info@coesfeld.epost.de http://www.coesfeld.de Stadt Coesfeld Fachbereich 60 41
Bürgerversammlung 02.11.2016 80. Änderung des Flächennutzungsplanes Innenstadt Bereich Süringstraße, Kupferstraße heute: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Am 29.09.2016 gefasst: Aufstellungsbeschluss Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit Stadt Coesfeld Fachbereich 60 42
Bürgerversammlung 02.11.2016 Planungsanlass der rechtswirksame Flächennutzungsplan (von 1975) enthält mehrere Darstellungen, die nicht mehr der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung der Stadt Coesfeld entsprechen ein neuer Bebauungsplan im Bereich Davidstraße soll aufgestellt werden Ziel 1: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung des Standortes der ehemaligen Post Ziel 2: Planungsrechtliche Absicherung der Berkelpromenade Ziel 3: Anpassung der planungsrechtlichen Gegebenheiten zur Umstrukturierung des Parkplatzes an der Davidstraße Stadt Coesfeld Fachbereich 60 43
Bürgerversammlung 02.11.2016 Inhalt der 80. Flächennutzungsplanänderung 1. Überwiegende Teil im Änderungsbereich aktuell als Kerngebiet dargestellt > zukünftig nicht mehr Unterbegriff Kerngebiet, sondern übergeordnet Gemischte Baufläche Aus gemischter Baufläche (gem. 1 (1) Nr. 2 BauNVO) im FNP kann im Bebauungsplan sowohl ein Kerngebiet als auch ein Mischgebiet entwickelt werden > mehr Entwicklungsspielraum 2. Fläche der ehemaligen Post im FNP noch als Fläche des Gemeinbedarfs mit der Zweckbestimmung Post dargestellt > zukünftige Darstellung gemischte Baufläche 3. Parkplatz an der Davidstraße aktuell als Fläche für den ruhenden Verkehr ausgewiesen > zukünftige Darstellung gemischte Baufläche > Ausweisung als öffentlicher Parkplatz weiterhin Stadt Coesfeld Fachbereich 60 44 möglich!
Ausschuss für Umwelt ǀ Planen ǀ Bauen 14.09.2016 TOP 12 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 45
Rückfragen Und jetzt Ihre Fragen, Anregungen und Bedenken Stadt Coesfeld Fachbereich 60 z. Hd. David Naim Markt 8 48653 Coesfeld Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dipl.-Ing. Bauassesor David Naim Raum: 309 Tel.: (02541) 939-1809 E-Mail: david.naim@coesfeld.de E-Post: info@coesfeld.epost.de http://www.coesfeld.de Stadt Coesfeld Fachbereich 60 46