Gemeindeverwoltung Worb, Prosidiolobteilung, 8orenplotz 1, Pastfoch, 376 Warb Telefan 31 8387, Telefox 31 83879, www.worb.ch rb C> Verbindet Stadt und Land An den Grossen Gemeinderat Worb, 6. Oktober 214 Wohnungen Wohnpark Alpina; Verkauf: Genehmigung Sitzung Nr. 17 Datum 6.1.214 Troktandum Beschlussesnummer Geschfiftsnummer 145 Archivnummer 24/11/13 1 Ausgangslage Die Gemeinde Worb besitzt im Wohnpark Alpina am Ballenbuhlweg 3 Wohnungen mitje 4 112 Zimmern. Die Wohnungen wurden 24 erstellt und stammen aus der seinerzeitigen Naturalabgeltung des Infrastrukturbeitrages der Uberbauung Lindhalde. Diese bilden mit einer aktuellen Nettorendite von rund 4 Prozent (ca. CHF 25'.-- pro Jahr) eine gute Kapitalanlage, werdenjedoch nicht zur Aufgabenerfullung einer Gemeinde benotigt. Zudem sind in den nachsten Jahren die ersten Erneuerungsinvestitionen in der Siedlung zu erwarten, an welchen sichjede Wohnung solidarisch beteiligen muss. Aufgrund des Grundsatzentscheides des Grossen Gemeinderates, nicht betriebsnotwendige Anlagewerte zu veraussern, sol1endiese Wohnungen verkauft werden. Der Verkauf soll jedoch nur erfolgen, wenn ein angemessener Verkaufserlos erzielt werden kann. 2 Wohnungsbeschreibung 2.1 Umfang und Ausstattung Bei den Wohnungen handelt es sich urn 4 Yz-Zimmer-Wohnungenmit separatem Zugang, gutem Ausbaustandard und schoner Aussicht. Die Wohnungen haben alle ahnliche Grundrisse und eine Flache von rund 115 Quadratmetern, sowie einen Balkon mit einer Flache von 15 Quadratmetern. Die Boden des Eingangsbereichs, der Nassraume sowie des Wohn- und Essbereichs sind mit Keramikplatten belegt. Die drei Zimmer sind mit Parkettboden in Eiche ausgestattet. Samtliche Wande sind mit einem weissen Abrieb und die Decken mit einem weissen Spritzputz versehen. In den Nassraumen und der Kuche sind die exponierten Wandbereiche mit Keramikplatten verkleidet. Die Kuche verfugt tiber ein Glaskeramikkochfeld, einen separaten Backofen und eine Granitabdeckung. Die Raume weisen ungefahr folgende Flachen auf: Raum Entree Zimmer 1 Zimmer 2 Zimmer 4 1--. Flache 17,5 m2 12,6 m2 14,5 m2 16, m2 Raum Flache Bad 52m2, Dusche/WC 2 4,6m Kuche/Wohnen/Essen 44,8 m2 Total 115,2m2 2.2 Anlagewerte Urn einen verbindlichen Preis fur die Wohnungen festlegen zu konnen, wurden diese durch einen Fachmann geschatzt. Die Schatzung ergab einen Wert von 595' Franken mit einem Spielraum von plus/minus 1 Prozent. Unter Berucksichtigung eines Spielraumes von rund 5 Prozent prasentieren sich die Werte der Wohnungen wie folgt:
Seite 2 Bezeichnung Amtl. Wert Buchwert GVB-Wert Ertragswert Mindestpreis Ballenbuhlweg 3; 1. QG, Links 351'88 485' 355' 41' 56' Ballenbuhlweg 5; 2. QG, Rechts 361'73 485' 35,5' 41' 57' Ballenbuhlweg 11; 1. QG, Links 364'68 485' 355' 41' 57' Total 1'78'29 1'455' 1'65' 1'23' 1'7' 2.3 Verkaufsverfahren Analog den bisherigen Verkaufsverfahren gilt fur den Verkauf der Wohnungen am Ballenbuhlweg der Grundsatz, dass die Qbjekte bestmoglichst verkauft werden mussen. Das heisst, der Zuschlag erfolgt an das hochste Angebot (Bietverfahren). Die Durchfuhrung des Verkaufsverfahrens ist tiber eine Immobilienfirma vorgesehen. Die Kompetenz zur Organisation des Verkaufsverfahrens und die Zuschlagserteilungen werden dell).gemeinderat ubertragen. ( 3 Preisvorgabe Aufgrund der Tatsache, dass mit den Wohnungen aktuell eine Nettorendite von rund 4 Prozent erwirtschaftet wird, muss ein angemessener Verkaufserlos erzielt werden. Der Verkauf soil deshalb nur vollzogen werden, wenn der Kaufpreis exklusive Einstellhallenplatz mindestens 56' beziehungsweise 57' Franken betragen wird. Sollte dieser Verkaufspreis nicht realisiert werden, wird das Verkaufsverfahren eingestellt. 4 Antrag und Beschluss Beschluss: 1. Der Verkauf der 3 Wohnungen am Ballenbuhlweg in Worb wird nach Massgabe der Botschaft an den Grossen Gemeinderat genehmigt. 2. Der Verkauf erfolgt an das hochste Angebot. 3. Sollte der Verkaufspreis exkl. Einstellhallenplatz fur die Wohnung Ballenbuhlweg 3 den Betrag von 56' Franken und fur die Wohnungen Ballenbuhlweg 5 und 11 den Betrag von 57' Franken nicht erreichen, wird das Verkaufsverfahren eingestellt. 4. Die Ausfuhrung dieses Beschlusses ist Sache des Gemeinderates. Freundliche Grusse 1 laus Gfeller Gemeindeprasident.. Christian Reusser Gemeindeschreiber
Beilagen Situationsplan Grundrissskizze Fotos Seite 3
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