MARKT ERGOLDSBACH E-026/8 N I E D E R S C H R I F T (Nr. 03/2011) über die Sitzung des Bauausschusses Ergoldsbach am 28. April 2011 im Rathaus-Sitzungssaal. Anwesend: Erster Bürgermeister Ludwig Robold, Vorsitzender die Mitglieder des Bauausschusses Günther Wisgalla (i. V. für MGR Franz Deinhart) Karl-Heinz Böhm Josef Rosenwirth Helmuth Radlmeier Johann Hummel Georg Eichstetter Maximilian Wittmann Josef Paintner Abwesend: Franz Deinhart (beruflich verhindert) Sonstige Anwesende: keine Schriftführer: VFA Franz Kerscher Beginn: 19:00 Uhr Ende: 21:35 Uhr Zuhörer: 2 Presse: keine Die Beschlussfähigkeit im Sinne des Art. 47 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung war gegeben.
Tagesordnung: A) Öffentlicher Teil: P. 1 Änderung der Straßenböschung beim Einmündungsbereich Almweg / Waldweg; hier: Ortsbesichtigung P. 2 Besichtigung der Aloisius-Marterl in Siegensdorf P. 3 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 24.03.2011 P. 4 Vorbescheidantrag des Herrn Stefan Hauner auf Neubau eine Einfamilienhauses mit PKW-Doppelgarage an der Weinbergstraße, Flst.Nr. 1529, Gemarkung Ergoldsbach P. 5 Bauantrag der Eheleute Alex und Irina Angler auf Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Carport in Ergoldsbach, Am Kapellenberg 31 P. 6 Nutzungsänderung der Eheleute Robert und Ilse Großmann wegen Umbau einer Arztpraxis mit Wohnhaus in ein Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück Lindenweg 7 in Ergoldsbach P. 7 Nutzungsänderung der Herrn Mehmet Sözer auf Erweiterung der Spielothek beim Grundstück Rottenburger Str. 10 in Ergoldsbach P. 8 Bauantrag der Eheleute Albert und Irmgard Diewald auf Anbau eines Carports an die bestehende Garage in Ergoldsbach, Hans-Gierl-Str. 22 P. 9 Antrag auf isolierte Befreiung der Eheleute Günter und Nicole Köhl auf Überdachung der Terrasse auf dem Grundstück Drosselweg 7 in Ergoldsbach P. 10 Antrag auf isolierte Befreiung von Frau Jutta Krikellis auf Anbau eines Holzschuppens an die bestehende Garage auf dem Grundstück Am Alten Sportplatz 15 in Ergoldsbach P. 11 Tekturplan von Herrn Thomas Stempfhuber auf Errichtung eines Einfamilienhauses in Ergoldsbach, Dir.-Hoegl-Str. 52 P. 12 Antrag des Gewerbevereins Ergoldsbach auf Errichtung von Werbeanlagen an der Bayerbacher und Rottenburger Straße P. 13 Mitteilungen, Berichte und Anfragen B) Nichtöffentlicher Teil: -2-
Sitzungsverlauf: Bei den Tagesordnungspunkten 1,2 und 4 wurden Ortsbesichtigungen durchgeführt. A) Öffentlicher Teil: P. 1 Änderung der Straßenböschung beim Einmündungsbereich Almweg / Waldweg; hier: Ortsbesichtigung Herr Bürgermeister Robold begrüßte bei diesem Tagesordnungspunkt den Grundstücksangrenzer Herrn Heribert Schweiberger und führte aus, dass zwischen dem Grundstück Schweiberger und dem Gemeindegrund eine Stützmauer errichtet wird. Es wurde daher die bestehende Böschung entfernt. Nach Fertigstellung der Stützmauer entsteht durch den Böschungsabtrag ein Seitenstreifen von durchschnittlich 1,20 m. Herr Schweiberger ist bereit, im Einmündungsbereich der Straße eine Eckabschrägung mit einer Tiefe von ca. 1,00 m vorzunehmen. Das Lichtraumprofil der öffentlichen Verkehrsfläche kann dadurch erweitert werden. Beim Einmündungsbereich Almweg / Waldweg wird entlang des Grundstückes Almweg 11 ein Multifunktionsstreifen erstellt. Dieser Streifen soll mit Asphalt oder Rasenfugenpflaster befestigt werden. Dem Grundstückeigentümer des Anwesens Almweg 11 wird gestattet, dass der Stützfuß der geplanten Mauer ca. 30 cm in das gemeindliche Grundstück ragen kann. Die in Aussicht gestellte Grundabtretung (Eckabschrägung) ist nach Fertigstellung der Mauer notariell zu verbriefen. P. 2 Besichtigung des Aloisius-Marterl in Siegensdorf Herr Bürgermeister Robold erklärte, dass in einer der letzten Bauausschusssitzungen angeregt wurde, das Aloisius-Marterl in Siegensdorf wegen der geparkten Autos zu besichtigen. Vor Ort wurde festgestellt, dass direkt vor dem Aloisius-Marterl ein Auto parkt. Ein Anwohner aus Siegensdorf hat diese Grünfläche in den letzten Jahren gemäht. Es sollten wegen der Pflege keine Abgrenzungen angebracht werden. Von den parkenden Fahrzeugen beim Aloisius-Marterl in Siegensdorf wurde Kenntnis genommen. -3-
Damit diese Grünfläche ohne Hindernisse gemäht werden kann, sollen keine Zäune oder Findlinge angebracht werden. Direkt vor dem Aloisius-Marterl ist ein Schild mit der Aufschrift Bitte nicht Parken aufzustellen. P. 3 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 24.03.2011 Mit 9 : 0 Stimmen wurde die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 24.03.2011 genehmigt. P. 4 Vorbescheidantrag des Herrn Stefan Hauner auf Neubau eines Einfamilienhauses mit PKW-Doppelgarage an der Weinbergstraße, Flst.Nr. 1529, Gemarkung Ergoldsbach Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass sich das geplante Bauvorhaben von Herrn Stefan Hauner auf dem Grundstück Flst.Nr. 1529, Gmkg. Ergoldsbach, im Außenbereich befindet. Das Grundstück ist im gültigen Flächennutzungsplan des Marktes Ergoldsbach als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Darüber hinaus ist die Erschließung nicht gesichert, weil das Bauvorhaben über keine Abwasserleitungen verfügt. Eine Zufahrt könnte zwar über den nördlich gelegenen öffentlichen Feld- und Waldweg erfolgen, jedoch ist dort dann kein ausreichender Platz als Wendemöglichkeit für die Müllabfuhr vorhanden. Der Wasserzweckverband Rottenburger-Gruppe hat mit Schreiben vom 27.04.2011 mitgeteilt, dass das betreffende Grundstück wasserseitig nicht erschlossen ist. Vom Vorbescheidantrag des Herrn Stefan Hauner auf Neubau eines Einfamilienhauses mit PKW-Doppelgarage an der Weinbergstraße, Flst.Nr. 1529, Gmkg. Ergoldsbach, wurde Kenntnis genommen. Dem geplanten Vorhaben kann nicht zugestimmt werden. Die Anfrage war abzulehnen, weil das geplante Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften widerspricht. Für die Durchführung des Verfahrens zum Erlass eines Vorbescheides gelten die gleichen Vorschriften und Grundsätze, wie für das Baugenehmigungsverfahren. Das Grundstück Flst.Nr. 1529, Gmkg. Ergoldsbach, liegt weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes im Sinne des 30 Abs. 1 BauGB noch innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Sinne des 34 Abs. 1 BauGB, also im Außenbereich. -4-
Die Zulässigkeit des Vorhabens des Antragstellers richtet sich nach 35 BauGB. Da es sich nicht um ein privilegiertes Vorhaben im Sinne des 35 Abs. 1 BauGB handelt, ist es nach 35 Abs. 2 nur zulässig, wenn durch seine Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt jedoch hier vor. Darüber hinaus ist die Erschließung nicht gesichert, weil das Bauvorhaben über keine ausreichende Zufahrt verfügt und die erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen nicht vorhanden sind. P. 5 Bauantrag der Eheleute Alex und Irina Angler auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport in Ergoldsbach, Am Kapellenberg 31 Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass sich das geplante Bauvorhaben der Eheleute Alex und Irina Angler im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 33 Kapellenberg befindet und wegen der geplanten Überschreitung der Wandhöhe (gepl. ca. 6,90 m; zulässig 6,00 m) und der Firsthöhe beim Wohnhaus (gepl. ca. 8,80 m; zulässig 8,00 m) nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht. Vom Bauantrag der Eheleute Alex und Irina Angler auf Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Carport in Ergoldsbach, Am Kapellenberg 31, wurde Kenntnis genommen und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Wegen der geplanten Überschreitung der Wandhöhe um ca. 0,90 m und der Firsthöhe beim Wohnhaus um 0,80 m wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 33 Kapellenberg gemäß 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt. P. 6 Nutzungsänderung der Eheleute Robert und Ilse Großmann wegen Umbau einer Arztpraxis mit Wohnhaus in ein Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück Lindenweg 7 in Ergoldsbach Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass die Eheleute Robert und Ilse Großmann die bestehende Arztpraxis mit Wohnhaus auf dem Grundstück Lindenweg 7 in ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten umbauen wollen. Die erforderlichen Stellplätze wurden auf dem Grundstück nachgewiesen. -5-
Vom Antrag auf Nutzungsänderung der Eheleute Robert und Ilse Großmann wegen Umbau einer Arztpraxis mit Wohnhaus in ein Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück Lindenweg 7 in Ergoldsbach wurde Kenntnis genommen und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. P. 7 Nutzungsänderung des Herrn Mehmet Sözer auf Erweiterung der Spielothek beim Grundstück Rottenburger Str. 10 in Ergoldsbach Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass Herr Mehmet Sözer seine bereits bestehende Spielothek im Obergeschoss um 4 Geldspielgeräte erweitern will. Der bisherige Billardraum soll aufgelöst und hierfür die Geldspielgeräte installiert werden. Vom Antrag auf Nutzungsänderung des Herrn Mehmet Sözer wegen der Erweiterung der Spielothek auf dem Grundstück Rottenburger Str. 10 in Ergoldsbach wurde Kenntnis genommen und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. P. 8 Bauantrag der Eheleute Albert und Irmgard Diewald auf Anbau eines Carports an die bestehende Garage in Ergoldsbach, Hans-Gierl-Str. 22 Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass sich das geplante Bauvorhaben der Eheleute Albert und Irmgard Diewald im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 Rottenburger Straße Nord befindet und wegen der geplanten abweichenden Dachform und neigung (gepl. Pultdach mit 12 DN; zulässig Satteldach mit 36-41 DN) nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht. Vom Bauantrag der Eheleute Albert und Irmgard Diewald auf Anbau eines Carports an die bestehende Garage in Ergoldsbach, Hans-Gierl-Str. 22, wurde Kenntnis genommen und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Wegen der geplanten abweichenden Dachform und neigung wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 18 Rottenburger Straße Nord gemäß 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt. -6-
P. 9 Antrag auf isolierte Befreiung der Eheleute Günter und Nicole Köhl auf Überdachung der Terrasse auf dem Grundstück Drosselweg 7 in Ergoldsbach Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass sich das geplante Bauvorhaben der Eheleute Günter und Nicole Köhl im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 33 Kapellenberg befindet und wegen der geplanten Baugrenzüberschreitung um ca. 2,98 m nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht. Vom Antrag auf isolierte Befreiung der Eheleute Günter und Nicole Köhl auf Anbau einer Terrassenüberdachung an das bestehende Wohnhaus in Ergoldsbach, Drosselweg 7, wurde Kenntnis genommen und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Wegen der geplanten Baugrenzüberschreitung um ca. 2,98 m wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 33 Kapellenberg gemäß 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt. P. 10 Antrag auf isolierte Befreiung von Frau Jutta Krikellis auf Anbau eines Holzschuppens an die bestehende Garage auf dem Grundstück Am Alten Sportplatz 15 in Ergoldsbach Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass Frau Jutta Krikellis auf ihrem Grundstück Am Alten Sportplatz 15 einen Holzschuppen errichten will. Das Gebäude selbst ist nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b BayBO i. V. m. Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 BayBO genehmigungsfrei. Wegen der Baugrenzüberschreitung um 2,50 m in Richtung Norden ist jedoch eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 30 Dörnbacher Straße Ost erforderlich. Alle Nachbarn sind, aufgrund ihrer geleisteten Unterschrift, mit dem Bauvorhaben von Frau Jutta Krikellis einverstanden. Vom Antrag auf isolierte Befreiung von Frau Jutta Krikellis auf Anbau eines Holzschuppens an die bestehende Garage in Ergoldsbach, Am Alten Sportplatz 15, wurde Kenntnis genommen und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Wegen der geplanten Baugrenzüberschreitung um 2,50 m in Richtung Norden wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 30 Dörnbacher Straße Ost gemäß 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt. -7-
P. 11 Tekturplan von Herrn Thomas Stempfhuber auf Errichtung eines Einfamilienhauses in Ergoldsbach, Dir.-Hoegl-Str. 52 Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass Herr Thomas Stempfhuber bereits eine Baugenehmigung für das Einfamilienhaus hat. In der Bauausschusssitzung vom 31.08.2010 wurde folgenden Abweichungen des Bebauungsplanes Nr. 24 Rottenburger Str. Nord-Erweiterung zugestimmt: - Baugrenzüberschreitung in Richtung Norden durch die Garage um ca. 5,00 m - Abweichung der Dachneigung (gepl. 20, erlaubt 30-45 ) - Überschreitung der Traufhöhe um ca. 1,20 m (gepl. ca. 5,70 m, erlaubt 4,50 m) - Abweichende Dachform aufgrund eines Toskanahauses (gepl. Zeltdach, erlaubt Satteldach) Beim Ausstecken des Gebäudes wurde nun festgestellt, dass er mit dem geplanten Gebäude zu tief in der Erde ist. Er möchte deshalb die Traufhöhe um weitere ca. 0,25 m erhöhen. Die Traufe würde somit eine Höhe von ca. 5,95 m (erlaubt 4,50 m) erreichen. Vom Tekturplan des Herrn Thomas Stempfhuber auf Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Dir.-Hoegl-Str. 52 wurde Kenntnis genommen. Wegen der geplanten Überschreitung der Traufhöhe um ca. 1,45 m wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 24 Rottenburger Str. Nord- Erweiterung gemäß 31 Abs. 2 BauGB unter der Voraussetzung zugestimmt, dass der Grundstücksnachbar von Flst.Nr. 1811/25, Gemarkung Ergoldsbach, seine Nachbarunterschrift erteilt. P. 12 Antrag des Gewerbevereins Ergoldsbach auf Errichtung von Werbeanlagen an der Bayerbacher und Rottenburger Straße Mit 9 : 0 Stimmen wurde beschlossen, diesen Tagesordnungspunkt in die Beratung aufzunehmen. Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass der Gewerbeverein Ergoldsbach mit Schreiben vom 28.04.2011 die Errichtung von Werbetafeln bei der Bayerbacher und Rottenburger Straße beantragt hat. Die vorgesehenen Plakatständer sollen an der Bayerbacher Straße gegenüber der Einfahrt zum neuen Baugebiet Kapellenberg und an der Rottenburger Straße beim Anwesen Haller auf Gemeindegrund aufgestellt werden. Die Größe beträgt ca. 4,00 m x 2,00 m. Es soll mit dieser Anlage auf diverse Veranstaltungen wie Rogatemarkt, Kirchweihmarkt, Gewerbeschau, Volksfest usw. hingewiesen werden. Es könnten auch örtliche Vereine diese Vorrichtung für Veranstaltungshinweise wie TSV, Fasching usw. nutzen. Der Plakatständer soll jeweils ca. 14 Tage vor der Veranstaltung aufgestellt werden. -8-
Es wird gebeten, dass der Markt Ergoldsbach sich um die Baugenehmigung kümmert und das Grundstück zur Verfügung stellt. Für die Aufstellung dieses vorgesehenen Plakatständers ist nach der Bayer. Bauordnung keine Genehmigung erforderlich. Gemäß Art. 57 BayBO sind Werbeanlagen genehmigungsfrei, wenn nach ihrem erkennbaren Zweck diese Anlage nur vorübergehend für höchstens zwei Monate angebracht wird. Vom Antrag des Gewerbevereins Ergoldsbach auf Errichtung von Plakatständern an der Bayerbacher Str. gegenüber der Einmündung zum Wohngebiet Kapellenberg und an der Rottenburger Str. beim Anwesen Haller wurde Kenntnis genommen und zugestimmt. Vor Erstellung der Bodenhülsen durch den Gewerbeverein wird der Markt Ergoldsbach in Absprache mit dem Straßenbauamt Landshut (wegen Bayerbacher Str.) und der Tiefbauabteilung des Landratsamtes Landshut (wegen Rottenburger Str.) den Standort festlegen. P. 13 Mitteilungen, Berichte und Anfragen Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass folgende Bauanträge im Büroweg an das Landratsamt Landshut weiter geleitet wurden: Bauantrag Michael Fuchs und Susanne Eppensteiner auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Ergoldsbach, Jahnstr. 16. Bauantrag Franz Forster auf Neubau von Garagen in Ergoldsbach, Obere Sonnenstr. 3. Bauantrag Christian Kindl auf Umbau eines Kuhstalls in zwei Wohnungen in Ergoldsbach, Herbststr. 2. Herr Bürgermeister Robold erklärte, dass mit der Autobahndirektion Südbayern wegen der zusätzlichen Auffahrt zwischen Ergoldsbach und Neufahrn ein Gespräch stattgefunden hat. Die Grundstücksangelegenheiten werden über das Amt für ländliche Entwicklung, TG Prinkofen, abgewickelt. Mit dem Neubau der Dörnbachtalbrücke soll am Montag, den 02.05.2011, begonnen werden. Der Grunderwerb für den Geh- und Radweg an der Rottenburger Str. erfolgt ebenfalls über das Amt für ländliche Entwicklung, TG Prinkofen. MGR Paintner fragte, wann die Beschriftung des Bürgerbusses erfolgt. -9-
Herr Bürgermeister Robold erwiderte hierauf, dass bereits mehrere Gespräche mit einer ortsansässigen Firma hierüber geführt wurden. Ein Angebot wurde jedoch bisher noch nicht vorgelegt. ENDE DER ÖFFENTLICHEN SITZUNG! P. 18 Veröffentlichung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse Zu TOP 13 wird veröffentlicht, dass der Auftrag für die Lieferung von drei Rauchschutztüren im Rathaus Ergoldsbach an die Firma Bernhard Aichner, Ergoldsbach, vergeben wurde. -10-