Amt Hüttener Berge Der Amtsdirektor 24358 Ascheffel, 24.10.18 Vorlagen-Nr. 10/2018/030 Az.: 701.32 / III Schriftstück-ID 288032 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Termin Status TOP Ausschuss für Bauangelegenheiten und Umweltschutz 06.11.2018 öffentlich 8. Holtsee Gemeindevertretung Holtsee 03.12.2018 öffentlich 11. Zeitleistenabgleich der geplanten Straßen- und Kanalsanierung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Umweltschutz empfiehlt der Gemeindevertretung die Kenntnisnahme und Rückmeldung an den Ausschuss für Bauangelegenheiten und Umweltschutz, 1. ob und wann dieser sich mit Intervallverkürzungen und insbesondere Kontrollen des Kanalnetzes zwischen Meierei und Pumpwerk und jährlicher Sichtkontrolle der sanierten Schächte befassen soll. 2. was mit den Kanalschadensklassen 0-3 geschehen soll. 3. das Amt um Beantwortungsunterstützung der u.g. Fragen zum Strassenausbau zu bitten. 4. die Bitte/Beauftragung des Amtes mit einer synoptischen aktualisierten Darstellung der Kosten und Zeiten der geplanten Straßen- und Kanalsanierungskosten in Form einer einfachen Übersichtstabelle lt. Muster für die nächsten 5 Jahre: 2019 2020 2021 2022 2023 Strassensanierung Kanalsanierung Sachverhalt: Mit Arbeiten zum Aufbau des Kanalkatasters der Gemeinde Holtsee wurde 2010 begonnen. Nach der Vermessung und Datenaufbereitung wurde im Herbst 2011 das Entwässerungssystem der Gemeinde Holtsee gereinigt und inspiziert. Die festgestellten Schäden wurden gem. der Klassifizierung nach ISYBAU in Schadensklassen von 0-5 eingeteilt, wobei Klasse 5 die schwersten Schäden bezeichnet.
Die Sanierung der Kanalschäden der bautechnischen Zustandsklassen 4 und 5 wurde im Jahre 2017 abgeschlossen. Die Baukosten beliefen sich auf brutto 200.801,32 (geschlossene Sanierung = 89.323,33, offene Sanierung 111.477,99 ). Die Kosten für Ingenieurleistungen Kanalsanierung Objektplanung betrugen 24.945,48. Für die weitere Abarbeitung der Sanierungsschäden siehe beiliegende Email vom Ingenieurbüro (unten). Reinigungsintervalle der Kanalisation für die ablagerungsgefährdeten Kanalhaltungen sind bis dato nicht erfolgt. Hier wurden 33 Kanalhaltungen ermittelt, welches einer ungefähren Länge von rd. 1.700 m entspricht. Sollte eine Reinigung der vorgenannten Kanalhaltungen angedacht werden, so ist je nach Verschmutzungsgrad mit jährlichen Kosten von rd. 6.000,00 zu rechnen. Gemäß Selbstüberwachungsverordnung ist die vorhandene SW-Kanalisation in 15 Jahren (2026) und die RW-Kanalisation nach 20 Jahren (2031) erneut zu inspizieren. Es wurde am 08.10.14 diskutiert, ob es sinnvoll ist, dieses Intervall ggf. zu verkürzen. Gemäß Bericht des Ingenieurbüros sollte das Kanalnetz zwischen Meierei und Pumpwerk alle 2 bis 3 Jahre kontrolliert werden. Diese Empfehlung resultiert aus der nicht oder nicht mehr vorhandenen Glasur innerhalb der Steinzeugrohre. Da die Glasur ausschließlich der Verringerung der Rauigkeit dient und ausreichend Gefälle vorhanden ist, ist dies auch e-her als Hinweis zu werten. Die sanierten Schächte in dem Netzabschnitt sollten jährlich einer Sichtkontrolle unterliegen. Eine Verlegung der Schmutz- und Regenwasserkanalisation im Harzhofer Weg aus dem Hang in den Straßenkörper ist ein Vorschlag des Ingenieurbüros. Die Leitungen sind im Jahr 2017 im erforderlichen Maß saniert worden. Wann eine Verlegung erfolgt liegt ausschließlich im Entscheidungsprozess der Gemeinde. Die Maßnahme wäre dann mit dem Straßenbau gemäß Erhaltungskonzept zur systematischen Straßenerhaltung zu kombinieren. Die Erhaltungskosten bis 2024 wären entsprechend anzupassen. Unbearbeitet und unbeantwortet ist die Frage, was mit den Schadensklassen 0-3 geschieht. Jutta Montag 12. Oktober 2017: Als nächster Schritt bietet sich für die Abarbeitung des Sanierungsvolumens die Sanierung der nächst geringeren Zustandsklasse 3 an. Die Kosten dafür belaufen sich gem. Vorplanung auf rd. 350.000. Unserer Einschätzung nach ist die Sanierung dieser Schadensklasse jedoch aktuell nicht zwingend erforderlich.
Am 09.09.2013 beschloss Gemeindevertretung, ein Straßenerhaltungskonzept erstellen zu lassen. Am 17.11.2015 wurde das Konzept zur systematischen Straßenerhaltung (KSS, Kosten ) mit Empfehlungen für das Erhaltungsmanagement von Innerortsstraßen vorgestellt. Als Ergebnis wurde vorgestellt: Daraus wurde eine Investitionszeitleiste entwickelt: Straßenkataster Jahr Bauliche Straßenerneuerungskosten Bauliche Straßeninstandsetzungskosten Bauliche Straßenerhaltungskosten Gesamt 2015 1.078.500,00 97.900,00 1.176.400,00 2016 0,00 0,00 0,00 2017 94.300,00 52.300,00 146.600,00 2018 0,00 34.500,00 34.500,00 2019 40.600,00 62.400,00 103.000,00 2020 27.200,00 4.100,00 31.300,00 2021 79.700,00 0,00 79.700,00 2022 273.500,00 10.200,00 283.700,00 2023 75.500,00 131.800,00 207.300,00 2024 115.100,00 12.000,00 127.100,00 Gesamt 1.784.400,00 405.200,00 2.189.600,00 Am 04.12. 2017 beschloss die Gemeindevertretung Holtsee eine Resolution zum Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen im Schleswig- Holsteinischen Landtag zur Abschaffung der Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (Drs. 19/150). Enthalten ist in der Resolution u.a. auch dieser Satz: Da ohne Kompensation der Einnahmeausfälle keine wirkliche Wahlfreiheit besteht, könnten auch wir gezwungen sein, Anliegerbeiträge zu erheben, was zweifellos zu verständlichem Unmut in der Bevölkerung führen muss. Nachdem die Resolution in Bezug auf die Landesgesetzgebung wirkungslos blieb, bleibt die Fragen: Welche Bedeutung hat dieser seinerzeitige einstimmige GV-Beschluss in Bezug auf den oben zitierten Passus heute? Bedeutet der seinerzeitige Beschluss, dass die Gemeinde Holtsee zukünftig gezwungen sein kann, Anliegerbeiträge zu erheben? Oder ist mit dem Faktum des erlassenen Gesetzes zur Aufhebung der Erhebungspflicht für Straßenausbaubeiträge der seinerzeitige Gemeinderatsbeschluss obsolet? Finanzielle Auswirkungen: Derzeit nicht überschaubar, Zweck dieses Tagesordnungspunktes ist gerade diese Absehbarkeit der mittelfristigen finanziellen Auswirkungen.
Hinweis: Diese Sitzungsvorlage wurde durch Herrn GV Kühme erstellt. Im Auftrag Hoffmann
Anlage Email vom Ingenieurbüro