Ergänzender Mandantenfragebogen zur Verbraucherinsolvenz

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Transkript:

Ergänzender Mandantenfragebogen zur Verbraucherinsolvenz Allgemeines Name, Vorname Geburtsname Geburtsdatum Geburtsort Familienstand, seit wann? Erlernter Beruf, z. Zt. tätig als? Ehefrau/-mann oder Partner/in einer eingetragenen Partnerschaft (Name und Geburtsdatum) Haben Ehepartner/in oder Partner/in eigenes Einkommen? Höhe? Kind1: Vorname, Name, Geb.-Dat. Wohnt bei Ihnen? Eigenes Eink. Mtl. Barunterhalt? Kind2: Vorname, Name, Geb.-Dat. Wohnt bei Ihnen? Eigenes Eink. Mtl. Barunterhalt? Kind3: Vorname, Name, Geb.-Dat. Wohnt bei Ihnen? Eigenes Eink. Mtl. Barunterhalt? Kind4: Vorname, Name, Geb.-Dat. Wohnt bei Ihnen? Eigenes Eink. Mtl. Barunterhalt? Kind5: Vorname, Name, Geb.-Dat. Wohnt bei Ihnen? Eigenes Eink. Mtl. Barunterhalt? Bankverbindung Bankverbindung Haben Sie bei Ihrer jetzigen Bank Schulden? Ist Ihr Girokonto überzogen? Ist Ihr Konto gepfändet? -1-

Verbraucherinsolvenzverfahren Sind Sie selbständig tätig? Waren Sie jemals wirtschaftlich selbständig tätig? Wie viele Gläubiger haben Sie? Bestehen Forderungen aus Arbeitsverhältnissen Ihnen gegenüber (z.b. ehemaliger Arbeitnehmer, der Sozialversicherungen oder des Finanzamtes)? Einkommen Bitte aktuelle Belege, z. B. Lohnabrechnunge, Bewillungsbescheide etc. beifügen! Lohn/Gehalt brutto/netto, Anschrift des Arbeitgebers: Gilt ein Tarifvertrag? Anspruch auf Urlaubs- oder Weihnachtsgeld? Arbeitslosengeld? Hilfe zum Lebensunterhalt? Kindergeld? Erziehungsgeld? Einkünfte aus sonstigen Sozialleistungen (Wohngeld, Renten, etc.):? Unterhaltszahlungen an Sie oder die Kinder? Sonstige Einkünfte (z.b. aus Vermietung einer Eigentumswohnung)? Pfändungen/Abtretungen Liegen Einkommenspfändungen und/oder Kontopfändungen vor? (bitte Pfändungs- u. Überweisungsbeschluss in Kopie beifügen) Haben Sie Ihre pfändbaren Einkommensanteile (z.b. in einem Darlehensvertrag) abgetreten? -2-

Ist im Arbeitsvertrag/Tarifvertrag festgelegt, dass Gehaltsabtretungen von Ihrem Arbeitgeber nicht akzeptiert werden? Vermögen Bitte denken Sie daran, alle Vermögenswerte, welcher Art auch immer, anzugeben! Sie gefährden Ihre Restschuldbefreiung und machen sich u.u. strafbar, wenn Sie unvollständige Angaben machen! Bitte fügen Sie, wenn vorhanden, Belege bei! Barvermögen? Guthaben auf Girokonten? Wertpapiere, Aktien oder sonstige Beteiligungen/Genossenschaftsanteile? Lebens-/Rentenversicherung (bitte Versicherung, Versicherungsnr. und Rückkaufswert angeben)? Spar-/Bausparverträge (auch Verträge mit vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers)? Mietkaution (Anschrift d. Vermieters)? Fahrzeuge (Kennzeichen, Baujahr, Wert)? Bitte geben Sie auch Fahrzeuge an, die nur aus versicherungstechnischen Gründen auf Ihren Namen zugelassen sind! Uhren, Schmuck, Gold und Wertsachen? Grundstücke, Haus- oder Wohneigentum (bitte Grundbuchauszug beifügen)? Wird dieses von Ihnen bewohnt? Ist ein Wohnrecht eingetragen? Ihre Forderungen Dritten gegenüber (z.b. gegenüber dem Arbeitgeber)? Weiteres Guthaben oder Sachen von Wert in Ihrem Eigentum? -3-

Erbrechtliche Ansprüche (Sind Sie z.b. Nacherbe?) Erwarten Sie in nächster Zeit eine Erbschaft? Überschuldung Altfall-Regelung: Waren Sie bereits vor dem 01.01.1997 überschuldet (zahlungsunfähig)? (bitte fügen Sie Belege, z.b. das Protokoll einer vor diesem Datum abgegebenen eidesstattlichen Versicherung, bei) Bürgschaften/Mithaftung Bürgschaften/Mithaftung bei Verträgen: Haben Sie sich in einem Kreditvertrag mitverpflichtet oder eine Bürgschaft übernommen? Hat sich jemand für Sie verpflichtet oder eine Bürgschaft für Sie übernommen? Gläubiger Sind Ihnen alle Gläubiger bekannt? Bitte die Excel-Tabelle vervollständigen und die Unterlagen dazu sortiert hereinreichen. Liegt Ihnen ein aktueller Schufa-Auszug vor? Stundung der Verfahrenskosten Höhe Ihrer Gesamtmiete (Kaltmiete, Nebenkosten, Strom, Gas, Wasser): Bitte unbedingt Beleg beifügen! Haben Sie die Restschuldbefreiung schon einmal beantragt? Sonstiges Vorstrafen: Sind Sie in den letzten 10 Jahren wegen einer Straftat verurteilt worden? Wenn ja, wegen welcher Delikte? Konkurs-/Insolvenzverfahren: Wurde über Ihr Vermögen oder über das Vermögen Ihrer Firma in den letzten 10 Jahren ein Konkurs-/Insolvenzverfahren eröffnet, durchgeführt oder mangels Masse abgewiesen? (Bitte Jahr und Aktenzeichen angeben) Bitte schildern Sie kurz die Hauptursachen Ihrer Überschuldung (z.b. Arbeitslosigkeit, Scheidung, fehlgeschlagene Selbstständigkeit) -4-

Haben Sie in den letzten 10 Jahren bedeutende Vermögenswerte verschenkt? Wenn ja, an wen und unter welchen Umständen? Haben Sie in den letzten 10 Jahren bedeutende Vermögenswerte entgeltlich veräußert? Wenn ja, an wen und unter welchen Umständen? Haben Sie in den letzten Jahren regelmäßig Steuererklärungen abgegeben bzw. einen Lohnsteuerjahresausgleich beantragt? Wenn nein: Welche Jahre sind noch offen? Belehrung über das Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren Rechtsanwalt Maier hat mich über folgende Punkte ausdrücklich informiert und belehrt: Über die Gerichtskosten des Verfahrens in Höhe von ca. EUR 1.500 bis EUR 2.500 und die Möglichkeit der Stundung dieser Kosten. Die Rechtsanwaltsgebühren sind hierin nicht enthalten. Über die Versagungsgründe des 290 Abs. 1 InsO. Über die Pflichten des Schuldners nach 295 Abs. 1 InsO in der Wohlverhaltensperiode. Über die Bekanntmachung des Verfahrens im Schuldnerregister, bei der Schufa, im Bundesanzeiger, in der Tagespresse oder im Internet während des gerichtlichen Verfahrens Über den Umstand, dass die Staatsanwaltschaft über die Eröffnung des Verfahrens bzw. die Abweisung mangels Masse informiert wird. Bei der Prüfung durch die Staatsanwaltschaft können Straftaten bekannt werden. Über die von der Restschuldbefreiung ausgenommenen deliktischen Forderungen und Unterhaltsforderungen nach 302 InsO. Über den Umstand, dass nur die Gläubiger an einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Entschuldungsplan teilnehmen, die von mir angegeben werden. Mir ist bekannt, dass ich alle Gläubiger angeben muss und keinen Gläubiger von dem Verfahren ausnehmen darf. Darüber, dass das Vormundschaftsgericht über einen Insolvenzantrag informiert wird, wenn der Schuldner oder die Schuldnerin Elternteil ist, um das Vermögen des Kindes ggf. gem. 1666, 1667 BGB zu schützen. Soweit ich Geschäftsführer einer GmbH war oder bin, wurde ich über die besondere Haftung des GmbH-Geschäftsführers und die eingeschränkten Möglichkeiten der Restschuldbefreiung bzgl. der Forderungen aus dieser Haftung informiert. Der Inhalt der erwähnten Vorschriften der Insolvenzordnung wurde mir erläutert, ich habe ihn mit den Belehrungen zur Kenntnis genommen. Die oben genannten Hinweise habe/n ich/wir zur Kenntnis genommen:,den Mandant/en -5-