Verkürzte Fassung der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Eching

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Transkript:

Verkürzte Fassung der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Eching am Montag, den 12.03.2012 im Sitzungssaal der Gemeinde Eching. Vorsitzender: Andreas Held, 1. Bürgermeister Schriftführer: Marcus Koslow Der Vorsitzende erklärte die Sitzung um 19.00 Uhr für eröffnet. Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden, und dass Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung gemäß Art. 52 Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekannt gemacht worden sind. Von den 17 Mitgliedern (einschließlich Vorsitzender) des Gemeinderates sind 17 anwesend. Der Vorsitzende stellte fest, dass der Gemeinderat somit nach Art. 47 Abs. 2/3 GO- Art. 34 Abs. 1 KommZG beschlussfähig ist. I. Öffentlicher Teil 1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.02.2012 Die Sitzungsniederschrift vom 27.02.2012 wird genehmigt. 2. Bauleitplanung der Gemeinde Eching Baugebiet Steinfeld III Vorstellung des Bebauungsgebietes Steinfeld III durch Hern Florian Wimmer vom Planungsbüro HOEWI-Architekten GmbH aus Landshut und Frau Linke vom Planungsbüro Linke + Kerling aus Landshut. Frau Linke und Herr Wimmer stellen zwei Varianten für die Bebauung des Baugebiets Steinfeld III im Ortsteil Weixerau vor, die bereits im Vorfeld mit der Verwaltung und dem Bauausschuss besprochen und abgestimmt worden sind. Die Varianten unterscheiden sich im Wesentlichen dadurch, dass bei Variante 1 ein Wendehammer im Gegensatz zu einer kammähnlichen Straßenführung geplant ist und eine Parzelle mehr eingeplant werden konnte. Die Mitglieder des Gemeinderats legen sich fest, dass der Vorentwurf - Variante 2 - mit den im Laufe der Sitzung beschlossenen Änderungen zur weiteren Planung verwendet werden soll. Beschluss: 16 / 1 Die textlichen Festsetzungen in Bezug auf die Dachform (auch Flachdach) werden vom Gremium genehmigt.

Beschluss: 10 / 6 Bei den textlichen Festsetzungen zu den Einfriedungen werden als maximal zulässige Zaunhöhe 120 cm festgelegt, die sowohl zur Straße hin als auch zwischen den Grundstücken gelten soll. Wenn eine Hecke als Einfriedung verwendet wird, wird die maximale Höhe straßenseitig auf 150 cm begrenzt. Beschluss: 14 / 3 Bei einer Hecke als Einfriedung zwischen zwei Grundstücken, wird die maximale Höhe ebenso auf 150 cm begrenzt. Beschluss: 13 / 4 Sollte eine Hecke als Einfriedung gewählt werden, wird die Bepflanzung mit Nadelhölzern (auch Thujen) abgelehnt. Beschluss: 3 / 14 Insgesamt stimmen die Sitzungsteilnehmer dem Vorentwurf in der geänderten Version zu und beauftragen die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den beiden Planungsbüros, das verkürzte Verfahren nach 13 a BauGB durchzuführen. Im Rahmen des Verfahrens soll eine verkürzte Behördenbeteiligung nach 4 Abs.1 BauGB und Bürgerbeteiligung nach 3 Abs. 1 BauGB erfolgen. 3. Bauanträge Ein Bauherr aus Moosburg stellt einen Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf Grundstück mit Flur-Nr. 466/56 der Gemarkung Eching im Ortsteil Weixerau, Wallerstraße 13 Eine Genehmigungsfreistellung ist aufgrund einer Abweichung vom Bebauungsplan Kiesgrubenfeld nicht möglich. Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu.

Zu dem Bauantrag auf Errichtung eines Gewerbegebäudes auf einer Teilfläche von Grundstück mit Flur-Nr. 1753/4 der Gemarkung Berghofen im Gewerbegebiet GE- Haselfurth-Erweiterung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. BayBO bezüglich der Brandschutzvor- Für die Erteilung einer Abweichung nach Art. 63 schriften ist die Gemeinde Eching nicht zuständig. Ein Ehepaar aus Viecht legt einen Bauantrag zum Anbau an eine bestehende Doppelhaushälfte auf Grundstück mit Flur-Nr. 547/16 der Gemarkung Viecht in Viecht, Hauptstraße 15 f vor. Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb einer rechtskräftigen Ortsabrundungssatzung für den Ortsteil Viecht und fügt sich in die Umgebungsbebauung ein. Der Bauplan wird vom Gremium genehmigt. Ein Bauherr aus Heinzelwinkl beantragt den Neubau einer Doppelgarage mit Anbau eines Abstellraumes für Müllcontainer und Fahrrädern auf Grundstück mit Flur-Nr. 343/5 der Gemarkung Eching in Heinzelwinkl 1 A. Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben zu. Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich, fällt jedoch unter 35 Abs. 2 BauGB und ist somit zulässig. 4. Wahl von weiteren Feldgeschworenen Der Gemeinderat wählt folgenden neuen Feldgeschworenen in geheimer Abstimmung (Art. 11 Abs. 3 AbmG i.v.m. Art. 51 3 GO): Herbert Bürger, Viecht Der Gemeinderat bestätigt das Ergebnis dieser Wahl. 5. Dienstanweisung für die elektronische Archivierung von Rechnungsbelegen (DA-Scan) Kämmerer Koslow gibt auszugsweise den Inhalt der DA Scan dem Gemeinderat zur Kenntnis. Die Dienstanweisung ist notwendig geworden, weil für die elektronische Archivierung von Rechnungsbelegen besondere Vorschriften zu beachten sind. Sie basiert auf einer Vorlage des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes und des Landratsamtes Landshut.

Die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten, Herrn Paech vom LRA Landshut, zur Dienstanweisung wird ebenfalls in Auszügen wiedergegeben und der Gemeindeverwaltung zur Beachtung und Umsetzung aufgegeben. Die Sitzungsteilnehmer stimmen dem Erlass der Dienstanweisung zu. 6. Erstellen einer Straßenbeleuchtung im Ortsteil Viecht entlang der Kreisstraße LA 18 Entlang der Kreisstraße LA 18 beim Baugebiet Viecht-Süd sind drei Straßenlampen vorgesehen, die noch errichtet werden müssen. Die Mitglieder des Gemeinderates entscheiden sich gegen das Angebot der E.ON Bayern AG, die Lampen mit Gelblicht auszustatten und befürworten die Ausstattung mit LED-Leuchten. 7. Zusatzvereinbarung Sonderleuchtmittel zum Straßenbeleuchtungsvertrag In der Zusatzvereinbarung Sonderleuchtmittel zum Straßenbeleuchtungsvertrag, der zwischen dem Energieversorger E.ON Bayern AG und der Gemeinde Eching abgeschlossen wurde, wird geregelt, dass bei Ausfall eines LED-Moduls die Zusatzkosten (Materialaufwand) zusätzlich von E.ON Bayern AG verrechnet werden und die Gemeinde diese Kosten zusätzlich bezahlen muss. Der Betrag von EUR 6,-- pro installlierter LED-Leuchte für einen Zeitraum von 5 Jahren wird der Gemeinde nach 5 Jahren bzw. Ablauf des Straßenbeleuchtungsvertrages gutgeschrieben, weil die Leuchtmittel nicht im Turnus von 5 Jahren getauscht werden. 8. Informationen des Bürgermeisters Vom Vorsitzenden werden Informationen zu den nachfolgend genannten Punkten zur Kenntnis gegeben: Die Verlegung der Leerrohre für den DSL Ausbau in den Ortsteilen Berghofen und Haunwang wurde nach dem Winter am Montag, den 12.03.2012 wieder aufgenommen. Die Verlegungsarbeiten sollten Ende März 2012 abgeschlossen sein. Im Zuge der Freischaltung des schnellen Internets Ende Juli 2012 für die Ortsteile Berghofen und Haunwang wird eine Informationsveranstaltung der Telekom am Mittwoch, den 20.06.2012 im Landgasthof Wild in Haunwang stattfinden. In der Veranstaltung werden die Fragen zur Technik, Tarife und Beantragung des schnellen DSL-Zugangs informiert. Bürgermeister Held teilt dem Gremium mit, dass die Straßenbeleuchtung mit LED-Leuchten seit heute (Montag, den 12.03.2012 im Baugebiet Viecht-Süd installiert wird

Weiter informiert er die Mitglieder des Gremiums, wie hoch die Kosten pro m³ umbauter Raum bei der Kostenschätzung im März 2010 waren und wie hoch die Kosten pro m³ umbauter Raum nach Fertigstellung sind. Die Gründe der Abweichung wurden erläutert. Von den Mitgliedern des Gemeinderates werden folgende Themen zur Sprache gebracht: Ein Gemeinderat will künftig bei jeder Tagesordnung des Gemeinderates den Tagesordnungspunkt Bekanntmachung von Beschlüssen aus nicht öffentlicher Sitzung aufgeführt haben, damit die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, die nach Abstimmung öffentlich gemacht werden können, auch an dieser Stelle bekannt gegeben werden können. Ein Gemeinderat frägt nach, wieso die verkürzte Fassung von der letzten Gemeinderatssitzung noch nicht auf der Homepage online gestellt wurde. Der Antrag eines Gemeinderates auf Einführung eines Arbeitskreises für eigene Brandschutzbedarfsplanung innerhalb der Gemeinde, zusammen mit den Führungskräften der gemeindlichen Feuerwehren wird abgelehnt, weil ein alljährliches Dienstgespräch mit den Kommandanten stattfindet und die Ausstattung der einzelnen Feuerwehren mit den Führungskräften des Landkreises Landshut abgestimmt werden muss. Die Alarmierung nicht seitens der Gemeinde festgelegt werden kann, sondern die Alarmierung von der Leitstelle nach notwendigen Gerätschaften erfolgt. Beschluss: 2 / 15 Weiter stellt ein Gemeinderat die Frage, ob nicht eine gemeindliche Satzung für Feuerwehreinsätze erstellt werden soll, um die Kosten bei Ölschäden, Tierrettung, usw. verrechnen zu können. Hierzu stellt der Bürgermeister fest, dass bereits in der Vergangenheit Feuerwehreinsätze, wie Beseitigung von Ölspuren, usw. seitens der Gemeinde verrechnet wurden. Ein Gemeinderat frägt nach, ob das Angebot für die Straßenlampe beim Buswartehäuschen (unterhalb der Schloßgaststätte) von E.ON Bayern AG eingegangen ist. Die Straßenleuchte sollte auf jeden Fall vor Aufbringung der Verschleißschicht beim Gehweg erstellt werden. ohne Beschluss...... Vorsitzender Schriftführer Andreas Held, 1. Bürgermeister Marcus Koslow