N I E D E R S C H R I F T Nr. 1/2014 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Gutach im Breisgau am 28. Januar 2014 im Bürgersaal Bleibach Beginn: Ende: 19:05 Uhr 20:20 Uhr Anwesend: 1. Vorsitzender Bürgermeister Singler 2. Gemeinderäte Eble, Dorer, Burger, Oswald, Rötzer, Stiefvater, Bucher, Weiner, Weis, Wernet, Reich, Elsner, Stratz 3. Beamte, Angestellte, usw. Jungblut, Adam, Joos, Berger, Sofia Es fehlen entschuldigt: Es fehlen unentschuldigt: Urkundspersonen: Schuler Keine Elsner, Wernet Der Gemeinderat ist beschlussfähig, da 14 Mitglieder anwesend sind. 1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Fragestunde) 2. Bekanntgaben 3. Haushalt 2014 3.1 Vorläufige Bildung von Haushaltsresten aus dem Haushaltsjahr 2013 3.2 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2014 4. Vorstellung jährlicher Spendenbericht der Gemeinde Gutach im Breisgau für das Jahr 2013 4.1 Beschluss zur Zustimmung 4.2 Kenntnisnahme Spendenbericht 2013 zur Vorlage beim Landratsamt Emmendingen 5. Bildung des Gemeindewahlausschusses zur Kommunalwahl am 25. Mai 2014 - Beschlussfassung - - 1 -
6. Ausschreibung der Erschließungsarbeiten für das Neubaugebiet Alte Ziegelei. - Beschlussfassung- 7. Antrag der Windimpuls GmbH & Co. KG, Im Hausgrün 27 in Emmendingen, auf Erteilung eines Vorbescheids nach 9 BImSchG zur Feststellung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit der Windkraftanlage Eckleberg (REpower 3.2 M114, Leistung: 3,2 MW, Rotor-Durchmesser: 114m, Nabenhöhe 143m, Gesamthöhe: 200m) auf dem Grundstück Flurst. Nr. 45 im Ortsteil Siegelau - Beschlussfassung 8. Antrag auf Anbringung eines Hinweisschildes der Firma StickStoff GmbH, Am Stollen 1/2 in Gutach im Breisgau - Beschlussfassung - 9. Anfragen aus dem Gemeinderat Eingangs gedachte der Gemeinderat in einer Gedenkminute des verstorbenen Pfarrers Klaus Frey 1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Fragestunde) Keine 2. Bekanntgaben Herr Singler berichtet dem GR, dass die Ausschreibung der Breitbandversorgung am 22. Februar 2013 ausgelaufen ist. Es wurde nur ein Angebot von Telekom abgegeben. Weil das Angebot über 150.000,- liegt gibt es keine Förderung. Insoweit ist die Maßnahme vorerst gescheitert. Herr Singler informiert über eine noch laufende kreisweite Aktion in der Hoffnung, dass Siegelau doch noch versorgt werden kann. Herr Singler wird wieder berichten. 3. Haushalt 2014 3.1 Vorläufige Bildung von Haushaltsresten aus dem Haushaltsjahr 2013 3.2 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2014 Kämmerin Joos erläutert ausführlich den Haushaltsplan und verweist auf die einzelnen Positionen, die im Haushaltsjahr 2014 relevant werden. Insgesamt liegt eine positive Haushaltsbilanz vor, was sich nach Aussage von Kämmerin Joos auch in der gegenwärtigen Pro-Kopf-Verschuldung von Gutach im Breisgau mit 275,56 wiederspiegelt. Kämmerin Joos beschließt die Erläuterungen des Haushaltsplanes mit der Bemerkung, dass im Haushaltsjahr 2014 keine neue Kreditaufnahme vorgesehen ist. Das Volumen des Vermögenshaushaltes 2014 ist um rund 800.000 höher als das des Vorjahres. 3.1 Der Gemeinderat stimmt der Bildung der Haushaltsreste gem. der Anlage zu dieser Niederschrift einstimmig zu. - 2 -
3.2 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird zur Beschlussvorlage gemäß 79 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg vorgelegt: 1. Einnahmen/Ausgaben: 12.524.380 2. Kreditaufnahme: 0 3. Verpflichtungsermächtigungen: 894.000 Der Gemeinderat beschließt den Haushaltsplan 2014 für die Gemeinde Gutach im Breisgau samt Haushaltssatzung mit 14 Ja-Stimmen einstimmig. Die Haushaltssatzung ist als Anlage dieser Niederschrift beigefügt. BM Singler und die Fraktionssprecher bedanken sich bei Frau Joos und bei Herrn Heizmann, wobei der GR auch vermerkte zwischen freiwilligen und Pflichtaufgaben zu unterscheiden, eine mittelfristige Finanzplanung im Auge zu behalten und eine Aufgabenerledigung zu optimieren. 4. Vorstellung jährlicher Spendenbericht der Gemeinde Gutach im Breisgau für das Jahr 2013 4.1 Beschluss zur Zustimmung 4.2 Kenntnisnahme Spendenbericht 2013 zur Vorlage beim Landratsamt Emmendingen Zu 4.1 Der Gemeinderat hat gemäß 78 Abs. 4 GemO über den Spendenbericht 2013 zu entscheiden und über die Annahme von Spenden und Zuwendungen, für die noch kein separater Annahmebeschluss vorliegt. GR Rötzer und Stratz haben wegen Befangenheit zur Spende der Volksbank (Beschäftigter und Aufsichtsratsvorsitzender) an der Abstimmung und Beratung nicht teilgenommen. Den Zuwendungen gem. Anlage und dem Zustimmungsdatum 28.1.2014 wird einstimmig mit 12 Ja-Stimmen das Einvernehmen über die Annahme erteilt. Zu 4.2 Der Spendenbericht wird ohne Einwände vom Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen. 5. Bildung des Gemeindewahlausschusses zur Kommunalwahl am 25. Mai 2014 - Beschlussfassung BM Singler erklärt sich als Kreistagskandidat für befangen. 1. Stellv. Bürgermeister Bernhard Stratz übernimmt diesen Tagesordnungspunkt. Für die Durchführung der Kommunalwahl ist ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Dem Gemeindewahlausschuss obliegt die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses. Der Gemeindewahlausschuss übernimmt gleichzeitig die Aufgaben des Briefwahlvorstands. Als Mitglieder des Gemeindewahlausschusses werden folgende Wahlberechtigte vorgeschlagen: Stratz Bernhard als Vorsitzender Jungblut Paul als Stellvertretender Vorsitzender Fehrenbach Dieter als Beisitzer Kern Thomas als Beisitzer Dorer Werner als Beisitzer Stellvertreter Schätzle Otmar als Beisitzer Stellvertreter Fehrenbach Rafaela - Schriftführerin Die vorgeschlagenen Personen nehmen im Fall ihrer Wahl das Amt an. Die Wahl vorstehender Mitglieder erfolgt einstimmig. - 3 -
Der Übernahme der Aufgaben des Briefwahlvorstands durch den Gemeindewahlausschuss stimmt der Gemeinderat einstimmig zu. Ferner stimmt der GR der Ergebnisermittlung der Kommunalwahl am Montag zu. Einstimmiger Beschluss. 6. Ausschreibung der Erschließungsarbeiten für das Neubaugebiet Alte Ziegelei. - Beschlussfassung- Die Erschließungsarbeiten für das Neubaugebiet Alte Ziegelei sollen noch dieses Frühjahr ausgeschrieben und begonnen werden. Die Verwaltung hat gemeinsam mit Herrn Himmelsbach vom Ingenieurbüro Himmelsbach und Reichert GbR, Müllheim die Erschließung in Ablauf und Ausführung vorgeplant. Die Vorplanung wurde der Arbeitsgruppe des Neubaugebiets Alte Ziegelei am 21.01.2014 vorab vorgestellt und mit dieser besprochen. Herr Adam, Bauamt, hat in der heutigen Sitzung die geplante Erschließung vorgestellt. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Ausschreibung der Erschließungsarbeiten für das Neubaugebiet Alte Ziegelei entsprechend der Vorabplanung mit der Arbeitsgruppe und der heutigen Vorstellung im Gemeinderat, und die Verwaltung gemeinsam mit dem Ingenieurbüro Himmelsbach und Reichert GbR, Müllheim mit der Veröffentlichung der Erschließungsarbeiten zu beauftragen. Eine Vergabe erfolgt dann im GR. 7. Antrag der Windimpuls GmbH & Co. KG, Im Hausgrün 27 in Emmendingen, auf Erteilung eines Vorbescheids nach 9 BImSchG zur Feststellung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit der Windkraftanlage Eckleberg (REpower 3.2 M114, Leistung: 3,2 MW, Rotor-Durchmesser: 114m, Nabenhöhe 143m, Gesamthöhe: 200m) auf dem Grundstück Flurst. Nr. 45 im Ortsteil Siegelau - Beschlussfassung Die Windimpuls GmbH & Co. KG möchte auf dem Eckleberg, Grundstück Flurst. Nr. 45 eine Windkraftanlage mit einer Gesamthöhe von 200 m, einer Nabenhöhe von 143 m und einem Rotor-Durchmesser von 114 m errichten. Das Grundstück befindet sich innerhalb der im Rahmen der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans für Konzentrationsflächen zur Windenergie ausgewiesenen Zone Eckleberg. Nach dem Abschluss der frühzeitigen Beteiligung und den Auswertungen der in diesem Zusammenhang eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, entfiel diese Konzentrationszone vorerst aufgrund des nicht eingehaltenen Mindestabstands zu bewohnten Anwesen von 400m. Auf den ausdrücklichen Antrag der Gemeinde wurde sie jedoch wieder in die Planung (Offenlage) mit aufgenommen. Die Fortschreibung stagniert jedoch seit dem Abschluss und der Auswertung der im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen. Aufgrund der Stellungnahmen speziell des Landratsamts und des Regierungspräsidiums ist innerhalb der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft zu klären, wie mit der Flächennutzungsplanfortschreibung weiter verfahren werden soll. Aus diesem Grund ist die Fortschreibung des Flächennutzungsplans für den Bereich Windenergie noch immer im Prozess. - 4 -
Bei einem Antrag auf Errichtung einer Windkraftanlage ist es daher nun strittig, auf welcher Grundlage über diesen entschieden werden kann bzw. muss. Der bisherige Flächennutzungsplan bietet der Windkraft nach heutigem Stand voraussichtlich keinen substantiellen Raum und wäre daher möglicherweise anfechtbar. Mit welchem Ergebnis die Teilfortschreibung abgeschlossen wird, ist aktuell unklar. Aus diesem Grund stellt die Windimpuls GmbH & Co. KG nun den Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids nach 9 BImSchG. Dieser soll die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens feststellen. Die Errichtung einer Windkraftanlage im Bereich Eckleberg entspricht prinzipiell den Vorstellungen der Gemeinde. Dieser Standort harmoniert mit den bereits bestehenden Windkraftanlagen entlang der Gemarkungsgrenze zu Freiamt. Des Weiteren ist der vorgesehene Standort vom Antragsteller so gewählt, dass er den Mindestabstand von 400m zu bewohnten Anwesen einhält. Dies ist möglich, da in der bisherigen Flächennutzungsplanung von einer Fläche für mindestens drei Windkraftanlagen ausgegangen wird. Diese benötigen selbstverständlich eine größere Fläche als ein einzelnes Windrad, wodurch sich der 400m Radius deutlich erweitert. Die Windimpuls GmbH & Co. KG führte bereits die weiteren, für eine Genehmigung zwingend erforderlichen, umweltrelevanten Prüfungen ansatzweise durch und ist der Überzeugung, hier auf keine eine Genehmigung unmöglich machenden Probleme zu stoßen. Dieser Sachverhalt wurde von Frau Berger, Bauamt, vorgetragen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, das bauplanungsrechtliche Einvernehmen zur vorgesehenen Windkraftanlage zu erteilen. 8. Antrag auf Anbringung eines Hinweisschildes der Firma StickStoff GmbH, Am Stollen 1/2 in Gutach im Breisgau Die Firma StickStoff GmbH ist ansässig unter der Anschrift Am Stollen 1/2. Hierbei handelt es sich um die schmale Seitenstraße der Straße Am Stollen. Nach Aussage des Firmeninhabers wird die Firma von neuen Kunden sowie Lieferanten schlecht gefunden. Er kam daher auf die Verwaltung zu und fragte nach der Möglichkeit, unterhalb des Straßenschildes zur Seitenstraße ein Hinweisschild für seine Firma anzubringen. Nach Rücksprache mit den weiteren in dieser Seitenstraße ansässigen Firmen, besteht für diese aufgrund ihres alten, gleich bleibenden Kundenstamms dieses Problem nicht. Zunächst wurde von der Verwaltung vorgesehen, eine kleine Schildanlage für die in der Seitenstraße ansässigen Firmen aufzustellen. Nach Rücksprache mit den Firmen in der Seitenstraße stieß dies auf Interesse. Diese Schildanlage müsste allerdings auf dem privaten Grundstück des Anwesens Am Stollen 3 errichtet werden. Nach Rücksprache mit dem Grundstückseigentümer lehnte dieser die Aufstellung einer kleinen Schildanlage konsequent ab. Da für die Firma StickStoff die Problematik unverändert ist und die weiteren in der Seitenstraße angesiedelten Firmen keine Wegweiser benötigen stellt sich nun die Frage, der Firma StickStoff eine Sondergenehmigung zur Anbringung eines Wegweisers an das bestehende Straßenschild zu erteilen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, eine Sondergenehmigung zur Anbringung eines Wegweisers an das bestehende Straßenschild zu erteilen. - 5 -
9. Anfragen aus dem Gemeinderat Keine. Vorsitzender Urkundspersonen...... Singler, Bürgermeister GR Elsner Protokollführerin...... Sofia GR Wernet - 6 -