15. WirtschaftsTalk Wallenhorst Unternehmensnachfolge Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Markus Guth, Steuerberater
Die richtige Entscheidung treffen Steuerfreiheit darf kein vorrangiges Ziel sein Steueroptimierung ist gefragt Die günstigste Lösung ist nicht immer auch die beste, zu viele verschiedene Komponenten spielen zusammen: Wer ist der richtige Nachfolger persönliche Eignung? Haftungsfragen Testament Vertragliche Bindungen Betriebswirtschaftliche Entscheidungen Weitere Planung der Entwicklung des Unternehmens
Die richtige Entscheidung treffen Netzwerk verschiedener Berater kann notwendig sein Steuerberater Rechtsanwalt Bankberater Unternehmensberater Wirtschaftsförderer Gemeinsame Lösung Übergebender Unternehmer Übernehmender Unternehmer Gemeinsame Entscheidung
Planung der Nachfolge Übergabe mit kalter Hand zu spät Übergabe mit warmer Hand Langfristige Planung (wie, wann, wer) Branchenabhängig Übergangsphase Ermöglicht Gestaltung und angemessene Überführung
Planung der Nachfolge Familienextern MBO Käufer aus den eigenen Reihen MBI Kauf durch Firmenfremden Share Deal Asset Deal Trennung Vermögen und Geschäft Verpachtung
Planung der Nachfolge Familienintern Entgeltlich/Teilentgeltlich Unentgeltlich Gegen Versorgungsleistungen Entscheidung u.a. davon abhängig ob die Altersvorsorge gewährleistet ist Rechtzeitig vorsorgen oder Im Zuge der Unternehmensnachfolge versorgen
Planung der Nachfolge Bei Ergänzung der Altersvorsorge durch die Unternehmensnachfolge: Nicht nur auf den zukünftigen Erfolg des Unternehmens bauen Bestenfalls nur einen Teil vom Schicksal des Unternehmens abhängig gestalten
Planung der Nachfolge Nicht nur aber auch aus steuerlichen Gründen Gibt es Gestaltungsbedarf? Ist eine Umstrukturierung sinnvoll? Soll jemand beteiligt werden? GmbH GmbH&Co.KG Partnerschaftsgesellschaft durch Gründung, Formwechsel oder Umwandlung Gestreckte Weitergabe des Unternehmens
Übergabe des Unternehmens An Dritte naturgemäß nur für Gegenleistung mit möglicherweise einfachem Ablauf: Kaufpreis wird ermittelt Gewinn entsteht Wird besteuert Bestenfalls Freibetrag oder tarifliche Begünstigungen reduzieren die steuerliche Höhe
Übergabe des Unternehmens Familienintern üblicherweise ertragsteuerfreie Weitergabe und Buchwertfortführung möglich Aber: Bindung Nachfolger an Fortführung des Unternehmens Bei Nichteinhaltung der Sperrfrist Aufdeckung der stillen Reserven nachträglich beim Übergeber
Übergabe des Unternehmens Geld in Form von monatlichen Raten Buchwertfortführung möglich, wenn Kriterien für Versorgungsleistungen gegeben sind: Familiennachfolge Höhe am Bedarf des Übergebers bemessen Keine Gleichwertigkeit mit Unternehmenswert Sonderausgaben beim Erwerber Renteneinnahmen beim Übergeber
Entgeltliche Veräußerung Verkauf von EF oder Personengesellschaft Formel zur Ermittlung des Veräußerungsgewinnes Veräußerungspreis - Veräußerungskosten - Buchwert der veräußerten Wirtschaftsgüter = Veräußerungsgewinn Zusammentreffen von laufenden Gewinnen und außerordentlichen Einkünften in einem Jahr
Entgeltliche Veräußerung Freibetrag 16(4) EStG 55. Lebensjahr vollendet oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig Nur ein mal im Leben Freibetrag 45.000 Euro Abschmelzen um einen 136.000 Euro übersteigenden Gewinn
Entgeltliche Veräußerung 34(1) EStG Fünftelregelung Glättung des progressiven Steuersatzes Steuer auf 1/5 des Gewinnes x 5 oder 34(3) EStG Ermäßigter Steuersatz Steuersatz wird auf 56% des durchschnittlichen Steuersatzes des gesamten zu versteuernden Einkommens reduziert Mindeststeuersatz 14% Veräußerungsgewinn übersteigt 5 Mio nicht
Beispiel Entgeltliche Veräußerung Einzelhändler, 60 Jahre verkauft Unternehmen Kaufpreis 1.000.000 Euro ermittelt für: Grund und Boden 300.000 Euro Gebäude 300.000 Euro Betriebsausstattung 100.000 Euro Waren 200.000 Euro Firmenwert 100.000 Euro Buchwerte der Wirtschaftsgüter zum Zeitpunkt der Veräußerung 800.000 Euro. Es sind Veräußerungskosten in Höhe von 20.000 Euro entstanden.
Entgeltliche Veräußerung Formel: Veräußerungspreis 1.000.000 Euro - Veräußerungskosten 20.000 Euro - Buchwert der veräußerten Wirtschaftsgüter 800.000 Euro = Veräußerungsgewinn 180.000 Euro Prüfung Freibetrag: 45.000 (180.000-136.000) = 1.000 Freibetrag Aber wahlweise Fünftelregelung oder ermäßigter Steuersatz.
Entgeltliche Veräußerung Erwerberseite Anschaffungskosten Aktivwerte in Bilanz Grund und Boden 300.000 Euro Gebäude 300.000 Euro Betriebsausstattung 100.000 Euro Waren 200.000 Euro Firmenwert 100.000 Euro
Entgeltliche Veräußerung Verkauf einer GmbH Formel zur Ermittlung des Veräußerungsgewinnes Veräußerungspreis - Veräußerungskosten - Anschaffungskosten = Veräußerungsgewinn Besonderheit: Teileinkünfteverfahren Freibetrag 9.060 Euro abschmelzend um 36.100 Euro übersteigende Beträge
Entgeltliche Veräußerung Beispiel GmbH Anteil von 100%, Privatvermögen Kaufpreis des gesamten Anteiles 1.000.000 Euro Eigene Anschaffungskosten 800.000 Euro Veräußerungskosten 20.000 Euro
Entgeltliche Veräußerung Formel mit Teileinkünfteverfahren: Veräußerungspreis 1.000.000 abzüglich 40% stfr. 400.000 600.000 Euro - Veräußerungskosten 20.000 abzügl. 40% 8.000 12.000 Euro - Anschaffungskosten 800.000 abzügl. 40% 320.000 480.000 Euro = Veräußerungsgewinn 108.000 Euro Kein FB
Entgeltliche Veräußerung Erwerberseite Anschaffungskosten der GmbH Anteile 1.000.000 Euro Dadurch keine Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter AK der Anteile werden erst bei Auflösung der GmbH oder Verkauf steuerlich berücksichtigt
Umsatzsteuer Bei direkter Nachfolge durch Veräußerung und Übergabe des ganzen Unternehmens Geschäftsveräußerung im Ganzen Nicht steuerbarer Vorgang Aber: Bei Umstrukturierung und Gestaltung in die Überlegungen einzubeziehen
Grunderwerbsteuer Übergang von Grundstücken/Immobilien In Niedersachsen 5% Bemessungsgrundlage Wert Grund und Boden und Immobilie Nicht bei vorweggenommener Erfolge Besonderheit: Anteilsvereinigung >95% sofern Gesellschaft Eigentümerin des Grundstücks
Grundsatz: Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer Wert der Bereicherung Es wird alles besteuert was beim Erwerber ankommt Persönliche und sachliche Freibeträge Ehegatten Eltern/Großeltern(Erbfall) Eltern/Großeltern(Schenkung) Kinder und Stiefkinder Enkel Geschwister/Nichten/Neffen Alle 10 Jahre erneuter Freibetrag 500.000 Euro 100.000 Euro 20.000 Euro 400.000 Euro 200.000 Euro 20.000 Euro
Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer Steuerklassen 1 2 3 Eheg./Kinder Geschwister übrige Wert d. stpfl. Erwerbes Eltern/Onkel Neffen/Nichten Bis 75.000 7 15 30 Bis 300.000 11 20 30 Bis 600.000 15 25 30 Bis 6.000.000 16 30 30 Bis 13.000.000 23 35 50 Bis 26.000.000 27 40 50 > 26.000.000 30 43 50
Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer Problematisch: Die Bewertung des Unternehmens nach Bewertungsgesetz u.a. durch das Vereinfachte Ertragswertverfahren Durchschnittlicher Gewinn der letzten drei Jahre Außergewöhnliche Vorfälle werden ausgenommen Angemessener Unternehmerlohn abgezogen Pauschalierter Ertragsteueraufwand 30% Ergebnis multipliziert mit Kapitalisierungsfaktor
Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer Beispiel 2012 2013 2014 Gewinn 190.000 200.000 210.000 Unternehmerlohn 60.000 60.000 60.000 Bereinigtes Betriebsergebnis 130.000 140.000 150.000 Ertragsteuer 30% 78.000 84.000 90.000 Betriebsergebnis 52.000 56.000 60.000 Durchschnittsertrag 56.000
Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer Durchschnittlicher Gewinn 56.000 Multipliziert mit Kapitalisierungsfaktor Kehrwert der Summe aus Basiszins und pauschalierter Risikoaufschlag Basiszins 2015 = 0,99% Risikoaufschlag 4,5% = 100/(4,5+0,99)=18,21 Unternehmenswert nach vereinfachtem Ertragswertverfahren 1.019.000 Euro
Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer Selbiges Unternehmen mit Ø 56 T Gewinn 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Basiszins 3,98 3,43 2,44 2,04 2,59 0,99 Kapitalisierungsfaktor 11,79 12,61 14,41 15,29 14,10 18,21 Unternehmenswert in T 660 706 806 856 790 1.020
Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer Vergünstigungen für Betriebsvermögen BVerfG v. 17.12.2014: Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer ist in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nicht in jeder Hinsicht mit der Verfassung vereinbar Neuregelung bis spätestens 30.06.2016 Rückwirkung? Widerrufsklausel!
Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer Grundsystematik in der IST-Situation Grundmodell Optionsmodell Verschonungsabschlag 85% 100% Verwaltungsvermögen 50% 10% Lohnsummenklausel 5 Jahre 7 Jahre 400% 700% Lohnsummentest nur bei Unternehmen >20 Mitarbeiter Vom restlichen Betrag bleiben 150.000 frei, abschmelzend um 50% des diesen Betrag übersteigenden Vermögens
Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer Geplante Änderungen Neudefinition des begünstigten Vermögens Dient dem Zweck nach originär land- und forstwirtschaftlicher, gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit Umfang geschäftlicher Nutzung min. 50%
Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer Finanzmitteltest Vermögenswerte nach Abzug der Schulden >20% des Betriebsvermögens Innerhalb von 2 Jahren zugeführte Finanzmittel ohnehin nicht zugehörig Cash GmbH damit endgültig gestorben 10% Schmutzgrenze geringfügiges nicht begünstigtes Vermögen unschädlich
Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer Verschonungsabschläge bleiben erhalten Lohnsummentest neu: ab >3 Mitarbeiter 85% 100% Jahre 5 7 Von 4-10 MA 250 500 Von 10-15 MA 300 565 >15 MA 400 700 Verringert sich ab 26 Mio (52 Mio) alle 1,5 Mio um 1% Grenze 116 Mio(142 Mio) 25% 40%
Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer Erlassmöglichkeit Ist Erwerber in der Lage Steuer aus erhaltenem und vorhandenem nicht begünstigtem Vermögen zu zahlen? Verschonungsbedarfsprüfung Soweit 50% des vorhandenen und übertragenen nicht begünstigten Vermögens nicht ausreichen wird Bedarf gesehen. Vermögender Erwerber nichtvermögender Erwerber
Handlungsbedarf? Beratungsbedarf bei Weitergabe von Betriebsvermögen: immer! Handlungsbedarf vorwiegend bei drei Gruppen: 1. Unternehmen mit max. 20 Mitarbeitern 2. Unternehmen über 26 Mio (52 Mio) die bei der Verschonungsbedarfsprüfung durchfallen 3. Verwaltungsvermögensquote max. 10/50%
Handlungsbedarf? Es ist eine umfassende Beratung gefordert Steuerberater Rechtsanwalt Bankberater Unternehmensberater Wirtschaftsförderer