N i e d e r s c h r i f t

Ähnliche Dokumente
N i e d e r s c h r i f t

N i e d e r s c h r i f t

N i e d e r s c h r i f t. S i t z u n g d e s B a u - und U m w e l t a u s s c h u s s e s

N i e d e r s c h r i f t

Niederschrift. Markt Kleinheubach. 19:30-20:00 Uhr

N i e d e r s c h r i f t

N i e d e r s c h r i f t

GEMEINDE FELDKIRCHEN Landkreis Straubing-Bogen. Niederschrift. über die 29. Sitzung des Gemeinderates Feldkirchen

Gemeinde Weißensberg

N i e d e r s c h r i f t

Öffentliche Sitzung des Bauausschusses Rott a. Inn. Sitzungstag: Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses

Niederschrift. über die 25. öffentliche Sitzung des. Grundstücks-, Bau- und Umweltausschusses. in Wasserburg (Bodensee) am Dienstag,

N i e d e r s c h r i f t

Niederschrift. über die 22. öffentliche Sitzung des. Grundstücks-, Bau- und Umweltausschusses. in Wasserburg (Bodensee) am Dienstag,

Gemeinde Kumhausen *Landkreis Landshut*

Gemeinderats-Sitzung Geroldshausen am

Niederschrift. Markt Kleinheubach. 19:30-20:40 Uhr

Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Aicha vorm Wald

Gemeinde Anzing Seite 276 I/ W. 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom

G E M E I N D E G I L C H I N G

Stadt Wörth a.d. Donau

In öffentlicher Sitzung am Dienstag, den 08. Juli 2008 gefasste Beschlüsse des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses

Niederschrift. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses

Niederschrift. 8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses. - öffentlicher Teil -

N I E D E R S C H R I F T. über die Sitzung des. Gemeinderates Aicha vorm Wald. Sitzungstag: Sitzungsort: Aicha vorm Wald

Öffentliche Niederschrift

T A G E S O R D N U N G :

N i e d e r s c h r i f t

SITZUNGSNIEDERSCHRIFT

N I E D E R S C H R I F T. über die öffentliche Sitzung. des Bauausschusses. am

N I E D E R S C H R I F T. (Nr. 03/2016) 31. Mai 2016

über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses des Gemeinderates Grünwald am Montag, 17. Januar 2011, Uhr

Stadtverwaltung Lindau (B) Jahrgang 2016

Öffentliche Sitzung des Bauausschusses Rott a. Inn. Sitzungstag Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses

Sitzung Gemeinderat Schlehdorf

Stadt Wörth a.d. Donau

2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses

Stadt Wörth a.d. Donau

Niederschrift. Marktgemeinderat Donaustauf

NIEDERSCHRIFT. 10. Sitzung des Bauausschusses Sitzungsdatum Mittwoch, Zuhörer: 4. Teilnehmende Personen: Vorsitzender: Herr Harald Mundl

Gemeinde Anzing Seite 533 I/ W. 2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom

Gemeinde Weißensberg

Protokoll der Sitzung des BAUAUSSCHUSSES der Stadt Mitterteich

N I E D E R S C H R I F T. (Nr. 06/2016) 07. Dezember 2016

Beschluss: Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0. Beschluss:

Gemeinde Sigmarszell zugestellt:...

22. Sitzung des Bauausschusses der Stadt Mitterteich vom

Niederschrift Nr. 6. über die öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses am von 16:30 bis 19:45 Uhr

Herr Pfannerstill kommt später (ab TOP 4) Herr Steinbrecher kommt später (ab TOP 3)

Niederschrift

Niederschrift. Markt Kleinheubach. 19:30-20:35 Uhr

Beglaubigter Auszug aus der Niederschrift. über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom

Niederschrift Nr. 9. über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am von 17:00 bis 20:25 Uhr

Gemeinde Kiefersfelden

N I E D E R S C H R I F T

NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE ÖFFENTLICHE SITZUNG DES BAU- UND ORTSPLANUNGSAUSSCHUSSES

NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE ÖFFENTLICHE SITZUNG DES GEMEINDERATES

Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung Rottenbuch

über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses des Gemeinderates Grünwald am Montag, 20. Januar 2014, Uhr

Markt Euerdorf mit Ortsteil Wirmsthal

35. Sitzung des Bauausschusses der Stadt Mitterteich vom

Niederschrift über eine Sitzung des

6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses

Gemeinde Weißensberg

GEMEINDE KIRCHDORF A. D. AM P E R

Niederschrift über die 59. Sitzung des Marktgemeinderates Waal

anwesend abwesend Abwesenheitsgrund

GEMEINDE KIRCHDORF A. D. AM P E R

NIEDERSCHRIFT über die öffentliche. Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses. vom 28. November 2014 im Sitzungssaal des Rathauses

Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom

N I E D E R S C H R I F T. (Nr. 04/2012) 31. Juli 2012

Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses

N I E D E R S C H R I F T

GEMEINDE DENKENDORF. Landkreis Eichstätt

NIEDERSCHRIFT. über die öffentlichen Verhandlungen des Technischen Ausschusses vom 24. März 2015

Stadt Marktheidenfeld

Gemeinde Sulzemoos Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom Öffentlicher Teil

Gemeinde Anzing Seite 287 I/ W. 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom

über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses des Gemeinderates Grünwald am Montag, 16. Februar 2009, 19:00 Uhr

Niederschrift. über die 34. öffentliche Sitzung des. Grundstücks-, Bau- und Umweltausschusses. in Wasserburg (Bodensee) am Dienstag,

Stadt Wörth a.d. Donau

N i e d e r s c h r i f t. ü b e r d i e. S i t z u n g d e s M a r k t g e m e i n d e r a t e s. S c h l i e r s e e. v o m 16.

Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Scherstetten

über die Sitzung des Stadtrates Ellingen am Donnerstag, dem 06. März 2008, Uhr

SEITE über die Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses des Marktes Biberbach. am in Biberbach

Sitzungsniederschrift. am

TOP Gegenstand SV Nr.

Niederschrift

Niederschrift. Marktgemeinderat Donaustauf

N i e d e r s c h r i f t. A h o l m i n g

Gemeinderats-Sitzung Geroldshausen am

N I E D E R S C H R I F T

Gemeinde Kirchheim a.n.

Protokoll Ausschuss für Technik und Umwelt

Niederschrift

am im Rathaus der Gemeinde Zell - öffentlich -

N I E D E R S C H R I F T

Gemeinde Anzing Seite 330 I/ W. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom

Transkript:

N i e d e r s c h r i f t ü b e r d i e ö f f e n t l i c h e S i t z u n g d e s B a u - u n d U m w e l t a u s s c h u s s e s d e r G e m e i n d e S a a l d o r f - S u r h e i m Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses Sitzungstag: Dienstag, 09. Oktober 2012 Sitzungsbeginn: 17.00 Uhr Ende: 19.00 Uhr Vorsitzender: Niederschriftsführer: Erster Bürgermeister Nutz VA Eder Gemeinderatsmitglieder Anwesend: Abwesend: Abwesenheitsgrund: Buchwinkler Andreas Eder Robert Gaugler Albert Hagenauer Franz Höhn Norbert Kern Bernhard Mooser Franz Rehrl Franz Von der Verwaltung: Hinterseer, Bräuer, Niederauer Vorsitzender: Schriftführer Nutz, 1. Bürgermeister Eder, VA

Öffentlicher Teil: Tagesordnung 1. Genehmigung des Sitzungsprotokolls 2. Bauanträge 2.1. Heinz Stefan, Jettingen Rekultivierung einer ehemaligen Kiesgrube; Straßenerschließung 2.2. Thanbichler Andreas, Laufen Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage 2.3. Heinz Johann, Gausburg Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle 3. Bauvoranfragen 3.1. Dumberger Doris, Surheim Umnutzung einer Garage in Verkaufsladen 4. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Surheim-Südost wegen Errichtung einer Terrassenüberdachung (Feil) 5. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Laufener Straße in Surheim zur Errichtung eines Betriebsleiterhauses (Stubhann) 6. Aufstellungsbeschluss zum Erlass einer Ergänzungssatzung für Schign (Schneider) 7. Verschiedenes 7.1. Anfragen und Informationen Seite 374

Erster Bürgermeister Nutz begrüßt die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses, die Zuhörer und die Presse, stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde, die Mehrheit des Bau- und Umweltausschusses anwesend und der Ausschuss damit beschlussfähig ist. 1. Genehmigung des Sitzungsprotokolls Beschluss: Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11. September 2012 wurde dem Gemeinderat zugestellt. Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift ohne Einwände und stimmt einer Veröffentlichung im Internet zu. 2. Bauanträge 2.1. Heinz Stefan, Jettingen Rekultivierung einer ehemaligen Kiesgrube; Straßenerschließung Sachverhalt: In der Sitzung am 07.08.2012 wurde vom Bau- und Umweltausschuss zum wiederholten Male das gemeindliche Einvernehmen zur Rekultivierung einer ehem. Kiesgrube durch Herrn Stefan Heinz verweigert. Von Seiten des Landratsamtes Berchtesgadener Land wurde zwischenzeitlich mitgeteilt, dass die hierzu angeführte Begründung rechtlich nicht ausreichend für eine Ablehnung ist und hat das Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens angekündigt. Derzeit ist lediglich die Frage der straßenmäßigen Erschließung noch ungeklärt. Laut Herrn Heinz sollte diese über den bestehenden Feldweg von der Sur-Arena aus erfolgen, der auch zur Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Grundstücke befahren wird. Von Seiten der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass sich dieser Weg im Eigentum der Gemeinde befindet, derzeit aber nicht öffentlich gewidmet ist. Allerdings weist dieser Weg zur Zeit wegen der Bewirtschaftung verschiedener landwirtschaftlicher Grundstücke bereits öffentlichen Charakter auf. Bei einer künftigen Ausbeutung des derzeit noch vorhandenen Kiesstockes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1762 Gemarkung Surheim wird dieser Weg ebenfalls als Zufahrt benötigt. Von Seiten der Verwaltung wird aufgrund der vorgenannten Sachlage vorgeschlagen, der beantragten Zufahrt über den vorhandenen Feldweg zuzustimmen. Aufgrund der fehlenden Widmung sollte dies über die Erteilung eines Geh- und Fahrtrechtes erfolgen, da dieses mit Auflagen versehen und zeitlich befristet werden kann. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss befürwortet den Vorschlag der Verwaltung und beschließt, auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1759 und 1760 Gemarkung Surheim zugunsten des Grundstückes Fl.Nr. 95 Gemarkung Surheim (Eigentümer: Stefan Heinz) ein Geh- und Fahrtrecht unter den nachfolgend aufgeführten Bedingungen einzutragen: Seite 375

Der Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 95 Gemarkung Surheim erhält das Geh- und Fahrtrecht für den bestehenden Feldweg auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1759 und 1760 Gemarkung Surheim. Der Weg ist derzeit in einer Breite von 3 m als sog. Feld- und Waldweg zur Bewirtschaftung der anliegenden landwirtschaftlichen Grundstücke hergestellt. Der Weg dient als Zufahrt für die Rekultivierung der ehemaligen Kiesgrube auf dem Grundstück Fl.Nr. 95 Gemarkung Surheim. - Falls der Weg im vorhandenen Ausbauzustand nicht für das Verkehrsaufkommen der Rekultivierungsmaßnahme ausreichend ist, hat der Berechtigte auf seine Kosten den Weg ausreichend zu befestigen, - der Feldweg ist auf einer Länge von 150 m ab Gemeindestraße Zubringer in einer Breite von 3 m staubfrei zu befestigen (Asphaltierung), - das Geh- und Fahrtrecht wird auf 5 Jahre befristet. Die Frist gilt ab Beurkundung des Geh- und Fahrtrechts, - während der Geltungsdauer des Geh- und Fahrtrechts unterliegt die Unterhaltslast und Verkehrssicherungspflicht für den Feldweg beim Berechtigten, - nach Abschluss der Rekultivierung bzw. nach Ablauf der Befristung hat der Berechtigte den Feld- und Waldweg entsprechend den anerkannten Regeln der Technik als Feld- und Waldweg in einer Breite von 3 m wieder herzustellen, - zur vorgenannten Unterhaltung und Wiederherstellung des Feldweges ist vom Berechtigten eine Bankbürgschaft in Höhe von 30.000,- bei zu hinterlegen, - die Kosten für das Geh- und Fahrtrecht (z.b. Notarkosten, Grundbucheintrag) sind vom Berechtigten zu tragen. Ausdrücklich wird festgehalten, dass die Zustimmung zur beantragten straßenmäßigen Erschließung keine Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens beinhaltet. 2.2. Thanbichler Andreas, Laufen Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage Sachverhalt: Herr Andreas Thanbichler beabsichtigt auf dem Grundstück Fl.Nr. 1138 Gemarkung Saaldorf in Abtsdorf die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage. Das Baugrundstück befindet sich innerhalb des bebauten Bereiches von Abtsdorf. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1138 Gemarkung Saaldorf in Abtsdorf das gemeindliche Einvernehmen. An der Ostseite des Gebäudes wird eine höhere Geländeanfüllung gefordert, damit sich das Gebäude harmonischer in das Gelände einfügt. Seite 376

2.3. Heinz Johann, Gausburg Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle Gemeinderat Albert Gaugler ist nach Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung persönlich beteiligt (Planfertiger) und somit von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Sachverhalt: Herr Johann Heinz beabsichtigt auf dem Grundstück Fl.Nr. 623 Gemarkung Surheim (westlich der Bahnlinie Freilassing-Mühldorf bei Gausburg) eine landwirtschaftliche Maschinenhalle zu errichten. Der landwirtschaftliche Betrieb von Herrn Heinz ist als privilegiert anzusehen. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zum Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 623 Gemarkung Surheim das gemeindliche Einvernehmen. Das Einvernehmen wird vorbehaltlich einer landwirtschaftlichen Privilegierung erteilt. Zur Gemeindestraße ist ein Abstand von 10 m einzuhalten. 3. Bauvoranfragen 3.1. Dumberger Doris, Surheim Umnutzung einer Garage in Verkaufsladen Sachverhalt: Der Bebauungsplan Surheim-Südost weist für das Grundstück Fl.Nr. 1863 Gemarkung Surheim Wohnbauflächen sowie Flächen für Garagen aus. Frau Dumberger beantragt für die bestehende Garage eine Umnutzung in gewerbliche Flächen. Geplant ist der Einbau eines Second-Hand-Geschäftes für Kinderbekleidung und Zubehör. Hierfür wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt. Die erforderlichen Stellplätze können nachgewiesen werden. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss befürwortet die Umnutzung der Garage samt Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Surheim-Südost. Die Grundzüge der Planung werden durch die Umnutzung nicht berührt, da die vorhandene Garage bereits jahrelang -ohne Probleme- gewerblich genutzt wurde und die erforderlichen Stellplätze nachgewiesen werden können. 4. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Surheim-Südost wegen Errichtung einer Terrassenüberdachung (Feil) Sachverhalt: Frau Maria Feil beantragt für die Errichtung einer Terrassenüberdachung beim Anwesen in Surheim, Jägerstraße 20 eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Surheim- Südost. Bei der Terrassenüberdachung handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Surheim-Südost für die Terrassenüberdachung beim Anwesen, Jägerstraße 20 in Surheim zu. Bei der Terrassenüberdachung handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben und die Grundzüge der Planung zum Bebauungsplan sind nicht berührt. Seite 377

5. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Laufener Straße in Surheim zur Errichtung eines Betriebsleiterhauses (Stubhann) Sachverhalt: Herr Tobias Stubhann plant zum bestehenden EDEKA-Markt auf dem Grundstück Fl.Nr. 4/1 Gemarkung Surheim ein Betriebsleiterhaus zu errichten. Hierzu legt er ein Konzept der Arch. Magg aus Freilassing für die künftige Entwicklung des EDEKA-Marktes vor. Das Vorhaben entspricht nicht den derzeitigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Laufener Straße in Surheim. Herr Stubhann beantragt deshalb eine Änderung des Bebauungsplanes. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss hält das vorgelegte Konzept ortsplanerisch für vertretbar und beschließt deshalb eine Änderung des Bebauungsplanes Laufener Straße in Surheim im beschleunigten Änderungsverfahren. Die Änderung dient der Nachverdichtung im innerörtlichen Bereich von Surheim. Das weitere Verfahren ist durchzuführen. 6. Aufstellungsbeschluss zum Erlass einer Ergänzungssatzung für Schign (Schneider) Sachverhalt: Die Eheleute Monika und Andreas Schneider möchten eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 2079 Gemarkung Saaldorf in Schign für den Eigenbedarf mit einem Einfamilienhaus bebauen. Das Grundstück befindet sich derzeit baurechtlich im Außenbereich. Die Eheleute Schneider beantragen deshalb den Erlass einer Ergänzungssatzung. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss sieht für eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 2079 Gemarkung Saaldorf in Schign die Voraussetzungen für eine Ergänzungssatzung als erfüllt. Diese Teilfläche wird von der bestehenden Bebauung des Ortsteiles Schign geprägt und bildet eine harmonische Abrundung des nordwestlichen Ortsbereiches von Schign. Der Bau- und Umweltausschuss beschließt deshalb den Erlass einer Ergänzungssatzung für eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 2079 Gemarkung Saaldorf. Die Teilfläche aus Fl.Nr. 2076 Gemarkung Saaldorf zwischen den Grundstücken Fl.Nrn. 2079 und 2072 Gemarkung Saaldorf wird aufgrund der vorhandenen Nutzung als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Zum Erhalt des ländlichen Charakters werden in der Ergänzungssatzung Vorgaben hinsichtlich Gebäude- und Grundstücksgröße, Geschosshöhe und Wohneinheiten getroffen. Das weitere Verfahren ist durchzuführen. 7. Verschiedenes 7.1. Anfragen und Informationen Beschlussfassung: Anwesend: 9 für: --- gegen: --- Sachverhalt: Gemeinderat Norbert Höhn berichtet über abgestellte Wohnmobile auf dem Gemeindegrundstück im Gewerbegebiet Helfau II. Seite 378

Gemeinderat Franz Mooser erinnert an die Sanierung der Schwellstraße in Saaldorf auf Höhe der Bäckerei Noppinger und macht auf den nach wie vor problematischen Einmündungsbereich der Kreisstraße BGL 3 in die Staatsstraße 2104 aufmerksam. Weiters erkundigt sich Gemeinderat Franz Mooser nach dem Sachstand zur Bauangelegenheit Schnappinger/Unterrainer in Sillersdorf. Gemeinderat Robert Eder verweist auf verwilderte unbebaute Grundstücke im Bereich der Raiffeisenstraße in Saaldorf. Ergebnis: Zur Sanierung der Schwellstraße in Saaldorf informiert Bau-Techn. Hinterseer, dass hierfür die Aufträge bereits vergeben sind. Für das Abstellen von Wohnmobilen auf der gemeindlichen Fläche im Gewerbegebiet Helfau II wurde laut Geschäftsleiter Niederauer keine Zustimmung durch die Gemeinde erteilt. Bürgermeister Ludwig Nutz geht auf die Problematik im Einmündungsbereich Kreisstraße BGL 2 in die Staatsstraße 2104 ausführlich ein. Hier wird umgehend mit dem Staatlichen Bauamt Traunstein Kontakt aufgenommen. Von Seiten der Gemeinde wurde bereits vor einiger Zeit eine Abbiegespur thematisiert. Zur Bauangelegenheit Schnappinger/Unterrainer gibt es gegenüber der letzten Sitzung nichts Neues. Das angekündigte Planungskonzept wurde bisher noch nicht vorgelegt. Wegen der verwilderten Grundstücke an der Raiffeisenstraße in Saaldorf wird die Verwaltung Kontakt mit den Grundstückseigentümern aufnehmen. Forderungen zur Beseitigung sind allerdings kaum möglich. Seite 379