Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007



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KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen abgeleitet. DKV Deutsche Krankenversicherung AG Ansprechpartner: Melanie Brunstein Telefon: 02 21 / 5 78 31 23 Datum: 24. November 2006 Nachfolgend erhalten Sie die voraussichtlichen Daten ab dem 01.01.2007 zu folgenden Sozialversicherungszweigen: - Rentenversicherung - Arbeitslosenversicherung - Krankenversicherung - Pflegeversicherung Es sind jeweils die voraussichtlichen Werte ab 2007 sowie die zurzeit gültigen Werte angegeben. Die aktuellen Werte sind fett gedruckt. Soweit nur ein Wert angegeben ist, hat sich dieser zum Vorjahr nicht verändert. 1

Inhaltsverzeichnis Seite 1. Rentenversicherung/RV 4 1.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 4 1.2 Bezugsgröße 4 1.3 Beitragssatz 4 1.4 Geringfügigkeitsgrenze 4 1.5 Höchstbeitrag in der RV der Arbeiter und Angestellten 4 1.6 Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte 4 1.7 Regelbeitrag für pflichtversicherte Selbstständige und Handwerker 4 2. Arbeitslosenversicherung 5 2.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 5 2.2 Bezugsgröße 5 2.3 Beitragssatz 5 2.4 Höchstbeitrag 5 3. Krankenversicherung (bundesweit) 6 3.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 6 3.2 Jahresarbeitsentgeltgrenzen (JAEG)/Versicherungspflichtgrenzen 6 3.3 Bezugsgröße 6 3.4 Durchschnittlicher allgemeiner Beitragssatz in der GKV 7 3.4.1 Durchschnittlicher allgemeiner Beitragssatz (ST) 7 3.4.2 Durchschnittlicher allgemeiner Beitragssatz (GKV+AG-Zuschuss) 7 3.5 Durchschnittlicher allgemeiner Höchstbeitrag 7 3.5.1 Durchschnittlicher allgemeiner Höchstbeitrag (ST) 7 3.5.2 Durchschnittlicher allgemeiner Höchstbeitrag (GKV) 7 3.6 Maximaler Arbeitgeberzuschuss für PKV-Versicherte 8 3.7 Geringfügigkeitsgrenze 8 3.8 Krankengeld-Höchstbetrag 8 3.9 Einkommensgrenze in der Familienversicherung 9 3.10 Studentenbeitrag 9 3.11 Mindestbeitrag für freiwillig GKV-Versicherte 10 3.11.1 Mindestbeitrag für selbstständige Personen 10 3.11.2 Mindestbeitrag für nicht-selbstständige Personen 11 2

4. Pflegeversicherung (bundesweit) 12 4.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 12 4.2 Jahresarbeitsentgeltgrenzen (JAEG)/Versicherungspflichtgrenzen 12 4.3 Bezugsgröße 12 4.4 Beitragssatz 12 4.5 Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte 13 4.6 Maximaler Arbeitgeberzuschuss für PKV-Versicherte 13 4.7 Studentenbeitrag 13 3

1. Rentenversicherung/RV 1.1 Beitragsbemessungsgrenze West Ost jährlich 63.000 EUR 54.600 EUR 52.800 EUR) 5.250 EUR 4.550 EUR 4.400 EUR) 1.2 Bezugsgröße West Ost jährlich 29.400 EUR 25.200 EUR 24.780 EUR) 2.450 EUR 2.100 EUR 2.065 EUR) 1.3 Beitragssatz West Ost 19,9 % 19,9 % 1.4 Geringfügigkeitsgrenze West Ost 400 EUR 400 EUR 1.5 Höchstbeitrag in der RV der West Ost Arbeiter und Angestellten 1.044,75 EUR 905,45 EUR 1.023,75 EUR 858,00 EUR) 1.6 Mindestbeitrag für West Ost freiwillig Versicherte 79,60 EUR 79,60 EUR 78 EUR 78 EUR) 1.7 Regelbeitrag für pflichtver- West Ost sicherte Selbst. und Handwerker 487,55 EUR 417,90 EUR 477,75 EUR 402,68 EUR) 4

2. Arbeitslosenversicherung 2.1 Beitragsbemessungsgrenze West Ost jährlich 63.000 EUR 54.600 EUR 52.800 EUR) 5.250 EUR 4.550 EUR 4.400 EUR) 2.2 Bezugsgröße West Ost jährlich 29.400 EUR 25.200 EUR 24.780 EUR) 2.450 EUR 2.100 EUR 2.065 EUR) 2.3 Beitragssatz West Ost 4,2 % 4,2 % 2.4 Höchstbeitrag West Ost 220,50 EUR 191,10 EUR 341,25 EUR 286 EUR) 5

3. Krankenversicherung (bundesweit) 3.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) jährlich 42.750,00 EUR 3.562,50 EUR 3.2 Jahresarbeitsentgeltgrenzen (JAEG) / Versicherungspflichtgrenzen Allgemeine JAEG jährlich 47.700,00 EUR 47.250,00 EUR) 3.975,00 EUR 3.937,50 EUR) bzw. jährlich Besondere JAEG 42.750,00 EUR 3.562,50 EUR für Personen, die am 31.12.2002 wegen Überschreitung der JAEG versicherungsfrei und an diesem Tag bereits PKV vollversichert waren. 3.3 Bezugsgröße jährlich 29.400 EUR 2.450EUR 6

3.4 Durchschnittlicher allgemeiner Beitragssatz in der GKV 3.4.1 Durchschnittlicher allgemeiner Beitragssatz zur Ermittlung des Höchstbeitrages im Standardtarif 14,2 % 3.4.2 Durchschnittlicher allgemeiner Beitragssatz zur Ermittlung des Höchstbeitrages in der GKV bzw. des maximalen Arbeitgeberzuschusses 13,3 % 3.5 Durchschnittlicher allgemeiner Höchstbeitrag 3.5.1 Durchschnittlicher allgemeiner Höchstbeitrag im Standardtarif 505,88 EUR Der durchschnittliche allgemeine Höchstbeitrag im Standardtarif wird jeweils zum 01.01. des Jahres ermittelt und ergibt sich aus dem durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatz der Krankenkassen zum 01.01. des Vorjahres (siehe Punkt 3.4.1) angewandt auf die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze /BBG 2007 (14,2 % x 3.562,50 EUR). 3.5.2 Durchschnittlicher allgemeiner Höchstbeitrag in der GKV 473,81 EUR Der durchschnittliche allgemeine Höchstbeitrag in der GKV ergibt sich aus dem durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatz der Krankenkassen zum 01.01. des Vorjahres (siehe Punkt 3.4.2) angewandt auf die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze /BBG 2007 (13,3 % x 3.562,50 EUR). Die Hälfte dieses Beitrages ist der maximale Arbeitgeberzuschuss. 7

Achtung: Seit dem 01.07.2005 gilt für Mitglieder (Arbeitnehmer, Studenten, Rentner etc.) der GKV ein zusätzlicher Beitragssatz von 0,9 % vom Bruttoeinkommen (jedoch maximal von der BBG) der allein vom Mitglied zu tragen ist (kein AG-Zuschuss). Die tatsächlichen Kosten, die der Kunde zu tragen hat, sind also höher: Höchstbeitrag in der GKV 473,81 EUR + 0,9 % vom Brutto, max. BBG 32,06 EUR Tatsächlicher Beitrag 505,87 EUR 3.6 Maximaler Arbeitgeberzuschuss für PKV-Versicherte (mit Krankengeldanspruch) 236,91 EUR Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung beträgt die Hälfte des Betrages, der sich unter Anwendung des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes der Krankenkassen vom 01.01. des Vorjahres (siehe Punkt 3.4.2) auf die bei Versicherungspflicht zugrunde zu legenden beitragspflichtigen Einnahmen d. h. bei versicherungsfreien Beschäftigten: Beitragsbemessungsgrenze (13,3 % x 3.562,50 EUR : 2) ergibt, höchstens jedoch die Hälfte des Betrages, den der Beschäftigte für seine Krankenversicherung zu zahlen hat. 3.7 Geringfügigkeitsgrenze 400 EUR 3.8 Krankengeld-Höchstbetrag täglich 83,13 EUR Der Krankengeld-Höchstbetrag entspricht 70 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung dividiert durch 30 Tage. 8

3.9 Einkommensgrenze in der Familienversicherung 350 EUR Die Einkommensgrenze in der Familienversicherung beträgt 1/7 der en Bezugsgröße (1/7 x 2.450 EUR = 350 EUR). Ehegatten, eingetragene Lebenspartner (nach LPartG) und Kinder des GKV- Mitglieds sind nur dann ohne eigenen Beitrag in der Familienversicherung versichert, wenn deren Gesamteinkommen 350 EUR nicht übersteigt. Bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung gilt eine Entgeltobergrenze von 400 EUR, bis zu der eine beitragsfreie Familienversicherung möglich ist. Kinder sind nicht familienversichert, wenn: - der mit den Kindern verwandte Ehegatte (oder eingetragene Lebenspartner nach dem LPartG) des Mitglieds nicht Mitglied der GKV ist und - sein Gesamteinkommen die für ihn geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und - sein Gesamteinkommen regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitgliedes ist. 3.10 Studentenbeitrag Wintersemester 2006/2007 47,53 EUR 9

3.11 Mindestbeitrag für freiwillig GKV-Versicherte Der Mindestbeitrag für freiwillig GKV-Versicherte wird unterschieden in selbstständige und nicht-selbstständige Personen. 3.11.1 Mindestbeitrag für selbstständige Personen Ob der allgemeine, der ermäßigte oder der erhöhte Beitragssatz der jeweiligen Kasse zugrunde gelegt wird, richtet sich nach dem Leistungsbeginn des Krankengeldes: Allgemein = Leistungsbeginn ab 43. Tag Ermäßigt = kein Anspruch auf Krankengeld Erhöht = Leistungsbeginn vor dem 43. Tag. Der Mindestbeitrag für selbstständige Personen wird wie folgt errechnet: 3/4 x Bezugsgröße x allg./erm./erh. Beitragssatz der jeweiligen Kasse Beispiel: Ein bei der BARMER/BEK freiwillig versicherter Selbstständiger mit einem Krankengeldanspruch vor dem 43. Tag zahlt einen Mindestbeitrag in Höhe von 284,81 EUR an die BEK: 3/4 x 2.450 EUR x 15,5 % (angenommener erhöhter Beitragssatz der BEK) Ausnahme: Bezieher des Gründungszuschusses sowie Altfälle der Ich- AG 1/2 x Bezugsgröße x allg./erm./erh. Beitragssatz der jeweiligen Kasse 10

3.11.2 Mindestbeitrag für nicht-selbstständige Personen Der Mindestbeitrag für nicht-selbstständige Personen wird wie folgt errechnet (Annahme: Versicherungsschutz ohne Krankengeld). 1/3 x Bezugsgröße x ermäßigten Beitragssatz der jeweiligen Kasse Beispiel: Ein bei der BEK freiwillig versicherter Nicht-selbstständiger zahlt einen Mindestbeitrag in Höhe von 110,25 EUR: 1/3 x 2.450 EUR x 13,5 % (ermäßigter Beitragssatz der BEK) 11

4. Pflegeversicherung (bundesweit) 4.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) jährlich 42.750,00 EUR 3.562,50 EUR 4.2 Jahresarbeitsentgeltgrenzen (JAEG) / Versicherungspflichtgrenzen Allgemeine JAEG jährlich 47.700,00 EUR 47.250,00 EUR) 3.975,00 EUR 3.937,50 EUR) bzw. jährlich Besondere JAEG 42.750,00 EUR 3.562,50 EUR für Personen, die am 31.12.2002 wegen Überschreitung der JAEG versicherungsfrei und an diesem Tag bereits PKV vollversichert waren. 4.3 Bezugsgröße jährlich 29.400 EUR 2.450EUR 4.4 Beitragssatz mit Kind 1,7% Kinderlose ab 23. Lebensjahr 1,95 % 12

4.5 Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte (mit Kind) Kinderlose ab 23. Lebensjahr 13,88 EUR 15,93 EUR 4.6 Maximaler Arbeitgeberzuschuss für PKV-Versicherte 30,28 EUR (Sachsen 12,47 EUR) 4.7 Studentenbeitrag Wintersemester 2006/2007 freiwillig in der SPV* mit Kind 13,88 EUR freiwillig in der SPV*, kinderlos ab 23. LJ. 15,93 EUR pflichtversichert in der SPV 7,92 EUR pflichtversichert in der SPV, kinderlos ab 23. LJ. 9,09 EUR * Studenten können sich beispielsweise dann freiwillig versichern, wenn sie infolge der Vollendung des 30. Lebensjahres oder des Abschlusses des 14. Fachsemesters aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind. 13

Stand: 20.10.2006 vorläufige Rechengrößen für 2007 Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung ( 159 SGB VI) Krankenversicherung ( 6 Abs. 1 Nr. 1 i.v.m. Abs. 6 SGB V) Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherung 6 Abs. 1 Nr. 1 i.v.m. Abs. 7* SGB V Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung 223 Abs. 3 SGB V, 55 Abs. 2 SGB XI Bezugsgröße 18 SGB IV Alte Bundesländer Neue Bundesländer 63.000,00 47.700,00 42.750,00 42.750,00 29.400,00 63.000,00 47.250,00 42.750,00 42.750,00 29.400,00 5.250,00 3.975,00 3.562,50 3.562,50 2.450,00 5.250,00 3.937,50 3.562,50 3.562,50 2.450,00 54.600,00 47.700,00 42.750,00 42.750,00 25.200,00 52.800,00 47.250,00 42.750,00 42.750,00 24.780,00 4.550,00 3.975,00 3.562,50 3.562,50 2.100,00 4.400,00 3.937,50 3.562,50 3.562,50 2.065,00 Alte Bundesländer Neue Bundesländer Einkommensgrenze für Familienversicherung 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V, 25 Abs. 1 Nr. 5 SGB XI Durchschnittlicher allgemeiner Beitragssatz der Krankenkassen vom 01.01.2006 Zuschuss zu einer privaten Krankenversicherung 245, 241a SGB V 257 Abs. 2 SGB V 350,00 13,3% 236,91 350,00 13,3% 236,91 350,00 13,3% 236,91 350,00 13,3% 236,91 * gilt für Arbeiter und Angestellte, die mit Beginn des 31.12.2002 wegen Überschreitens der an diesem Tag geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren. - 2 -

- 2 - PPV Alte Bundesländer Neue Bundesländer einzeln Höchstbeitrag PVN Ehegatten (150 %) Ehegatten einzeln (75 %) einzeln Höchstbeitrag PVB Ehegatten (150 %) Ehegatten einzeln (75 %) 60,56 90,84 45,42 24,22 36,34 18,17 60,56 90,84 45,42 24,22 36,34 18,17 60,56 90,84 45,42 24,22 36,34 18,17 60,56 90,84 45,42 24,22 36,34 18,17 Alte Bundesländer Neue Bundesländer Durchschnittlicher Höchstbeitrag der GKV Durchschnittl. allg. 257 Abs. 2 a Satz 1 Nr. 2 SGB V Beitragssatz der Zuschuss zur PPV Standardtarif Krankenkassen vom 1.1.2006 für einzeln Ehegatten Ehegatten den Standardtarif * 61 Abs. 2 SGB XI 150% einzeln (75 %) 505,88 758,82 379,41 14,2% 30,28 505,88 758,82 379,41 30,28 505,88 758,82 379,41 14,2% 30,28 505,88 758,82 379,41 30,28 in Sachsen 12,47 12,47 Die bisherigen Werte befinden sich in kleinen Buchstaben unter den aktuellen Werten * siehe dazu Anmerkungen im Sammelschreiben vom 20. Oktober 2006