Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach 61 HBauO Eingang in der Gemarkung: Altona Südwest

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Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang in der Gemarkung: Altona Südwest

Transkript:

Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Altona Bezirksamt Altona - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - 22758 Hamburg ### ### ### ### Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt A/WBZ2 Fachamt Bauprüfung Jessenstraße 1-3 22767 Hamburg Telefon 040-4 28 11-63 63 Telefax 040-427 31 1276 E-Mail Zentrum-Wirtschaft-Bauen- Umwelt@altona.hamburg.de Ansprechpartnerin: ### Zimmer ### Telefon 040-4 28 11 - ### Telefax ### E-Mail ### GZ.: A/WBZ/06456/2014 Hamburg, den 21. November 2014 Verfahren Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach 61 HBauO Eingang 04.09.2014 Grundstück Belegenheit ### Baublock 201-020 Flurstück 01211 in der Gemarkung: Altona Südwest Änderung der Front, Umbau Sanitäreinrichtung, Erweiterung des Gastraumes (40 Plätze) GENEHMIGUNG Nach 72 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) in der geltenden Fassung wird unbeschadet der Rechte Dritter die Genehmigung erteilt, das oben beschriebene Vorhaben auszuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Genehmigung nicht die gegebenenfalls notwendige Einholung anderer öffentlich - rechtlicher Zulassungsentscheidungen ersetzt. Dieser Bescheid gilt nach 58 Absatz 2 HBauO auch für und gegen die Rechtsnachfolgerin oder den Rechtsnachfolger. WC Sprechzeiten: nach Vereinbarung im Service Zentrum oder beim Sachbearbeiter Öffentliche Verkehrsmittel: S1, S11, S2, S3, S31 Altona 112, 155 Große Bergstraße

Die bauordnungsrechtliche Genehmigung erlischt nach 73 Absatz 1 HBauO, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Sie kann auf schriftlichen Antrag nach 73 Absatz 3 HBauO jeweils um bis zu einem Jahr verlängert werden. Planungsrechtliche Grundlagen Bebauungsplan Altona-Altstadt 21 mit den Festsetzungen: MKg V, E Baunutzungsverordnung vom 23.01.1990 Daten zum Vorhaben Vorhaben nach 59 (1) HBauO Änderung Verfahrenswahl nach 59 (3) HBauO nach 61 HBauO - einfach genehmigungsbedürftig Gebäudeklasse nach 2 (3) HBauO Gebäudeklasse 5 Sonderbauten nach 2 (4) HBauO nein Grundstücksbesonderheiten Denkmalschutz s. Text - erkanntes Denkmal Überschwemmungsgebiet Bemessungswasserstand: NN + 7,30 m Ausführungsgrundlagen Bestandteil des Bescheides - die Vorlagen Nummer 11 / 1 Grundriss EG-1. OG 11 / 2 Grundflächenberechnung 11 / 4 Baubeschreibung 11 / 5 Betriebsbeschreibung 11 / 6 Ansicht Fassade 11 / 7 Rettungswege EG/OG 11 / 8 Schallschutznachweis Sie sind im Rahmen des gesetzlich geregelten Prüfungsumfanges verbindlich. Die Grüneintragungen in den Vorlagen sind zu beachten. Erteilte Abweichungen von öffentlich-rechtlichen Vorschriften 1. Folgende bauordnungsrechtliche Abweichung wird nach 69 HBauO zugelassen 1.1. von 52 Abs. 2 HBauO für das nicht barrierefrei erreichbare WC bzw. Verzicht auf ein Behinderten-WC in der Gaststätte bis max 40 Plätze. Bedingung Die Speisegaststätte darf nicht mehr als 40 Sitzplätze aufweisen. A/WBZ/06456/2014 Seite 2 von 8

Genehmigungseinschränkungen (aufschiebende Bedingung) 2. Mit den entsprechenden Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn über folgende Prüfgegenstände ein Ergänzungsbescheid erteilt worden ist: 2.1. Standsicherheit Hierfür ist der erforderliche Nachweis gemäß 14 der Bauvorlagenverordnung in der geltenden Fassung (BauVorlVO) zur Prüfung nachzureichen. 2.2. Nachweis des Wärmeschutzes und der Energieeinsparung Hierfür sind die erforderlichen Bauvorlagen gemäß 16 der Bauvorlagenverordnung in der geltenden Fassung (BauVorlVO) zur Prüfung nachzureichen. Diese Einschränkungen verlängern nicht die Geltungsdauer der Genehmigung nach 73 Absatz 1 HBauO. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle einlegen ( 70 VwGO). Der Bescheid umfasst auch die Anlage - bauordnungsrechtliche Auflagen und Hinweise Anlage - immissionsschutzrechtliche Auflagen und Hinweise Unterschrift Gebühr Über die Gebühr ergeht ein gesonderter Bescheid. Weitere Anlagen Formblatt - Mitteilung über die Innutzungnahme Anlage - Statistikangaben zur Umsetzung des HmbTG A/WBZ/06456/2014 Seite 3 von 8

Anlage zum Bescheid BAUORDNUNGSRECHTLICHE AUFLAGEN UND HINWEISE Zuständige Stelle für die Überwachung Bezirksamt Altona Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Jessenstraße 1-3 22767 Hamburg AUFLAGEN Gestaltung 3. Die Fassadenfläche im Erdgeschoss muss im Farbton der Oberschosse gehalten werden; der helle Farbton darf nicht verwendet werden. Brandschutz - Rettungswege 4. Türen im Zuge von Rettungswegen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen und dürfen keine Schwellen haben. Sie dürfen nicht versperrt werden und müssen, während der Betriebszeit, von innen leicht zu öffnen sein. Schlüsselkästen sind nicht zulässig. Elektrische Verriegelungen von Türen in Rettungswegen sind nur zulässig, wenn die Türen im Gefahrenfall jederzeit geöffnet werden können. Die Rettungswege müssen frei von Hindernissen sein. 5. An Abzweigungen notwendiger Flure, an den Zugängen zu notwendigen Treppenräumen, an Kreuzungen sowie an Ausgängen der Rettungswege müssen dauerhaft und gut sichtbar Sicherheitszeichen nach ASR A1.3 und DIN EN 7010 angebracht werden. Die Sicherheitszeichen müssen lang nachleuchtend oder bebzw. hinterleuchtet sein. HINWEISE 6. Der Beginn der Ausführung ist der Bauaufsichtsbehörde spätestens eine Woche vorher mitzuteilen ( 72a Abs. 4 HBauO). 7. Die Bauherrin oder der Bauherr hat die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung mindestens zwei Wochen vorher der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Dies gilt nicht für die Beseitigung von Anlagen und die Errichtung von nicht baulichen Werbeanlagen ( 77 Abs. 2 HBauO). 8. Weitere Hinweise, Merkblätter und Broschüren für Ihre Bauausführung finden Sie unter dem Link: "http://www.hamburg.de/baugenehmigung/583468/start-merkblaetter.html". A/WBZ/06456/2014 Seite 4 von 8

Anlage zum Bescheid IMMISSIONSSCHUTZRECHTLICHE AUFLAGEN UND HINWEISE Zuständige Stelle für die Überwachung Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Altona Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt A/VS 31 Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Jessenstraße 1-3 22767 Hamburg Tel.-Nr.: 040-4 28 116038 Fax.-Nr.: 040-4273 - 11288 E-Mail: Umwelt-Hotline@altona.hamburg.de AUFLAGEN Vorschriften: Bei der Ausführung und dem Betrieb der Anlage sind folgende Vorschriften einzuhalten: die Vorschriften der 22-25 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) über nicht genehmigungsbedürftige Anlagen die Vorschriften der aufgrund von 23 erlassenen Rechtsverordnungen Auflagen 9. Allgemein: Der o.a. Betrieb einschl. aller Nebeneinrichtungen ist so zu errichten, zu führen und zu unterhalten, dass gem. 22 Bundes-Immissionsschutzgesetz(BImSchG) schädliche Umwelteinwirkungen nicht zu befürchten sind. Insbesondere ist dafür zu sorgen, dass die Allgemeinheit und die Nachbarschaft weder durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen gefährdet, erheblich beeinträchtigt oder erheblich belästigt werden. 10. Lärm: Die gesamte Anlage ist so zu betreiben, dass durch den Lärmbeitrag der Anlage einschließlich aller Nebeneinrichtungen die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) vom 26.08.98 in der gültigen Fassung nicht überschritten werden. 11. Auf dem im Bebauungsplan Altona-Altstadt 21 als Mischgebiet ausgewiesenen Grundstück sind die Emissionen so zu beschränken, dass gem. TA-Lärm Pkt. 6.1 c folgende Immissionsrichtwerte an den jeweiligen Immissionsorten eingehalten werden: 12. Tagsüber 60 db(a), in der Zeit von 6. - 22. Uhr, A/WBZ/06456/2014 Seite 5 von 8

nachts 45 db(a), in der Zeit von 22. - 6. Uhr. 13. Bei direkt angrenzenden betriebsfremden schutzbedürftigen Räumen: Für die Beurteilung der Geräuschübertragung innerhalb von Gebäuden ist die TA- Lärm Pkt. 6.2 heranzuziehen. Unabhängig von der Gebietsausweisung gelten folgende Richtwerte: 14. Tagsüber 35 db(a), in der Zeit von 6. - 22. Uhr, nachts 25 db(a), in der Zeit von 22. - 6. Uhr. 15. Der Nachweis nach DIN 4109 wurde für folgende Nutzung vorgelegt: Küche und Gastraum sind im Erdgeschoss, Sanitär- und Personalaufenthaltsräume im 1. Obergeschoss angesiedelt. 16. Sollte in den Betriebsräumen eine Musiklautstärke/Fernseher betrieben werden, ist diese Anlage vor Inbetriebnahme von einem Fachbetrieb auf 65 db(a) (Hintergrundmusik) mittels Limiter einzuregeln. Solange kein Bericht über die Einregelung der Beschallungsanlage vorliegt, ist Beschallung nicht zulässig. Bei einer Beschallungslautstärke über 65 db(a), muss zunächst ein Nachweis nach TA- Lärm erbracht werden, dass die Räume über eine entsprechende Schalldämmung verfügen. 17. Fenster und Türen sind bei lärmintensiven Tätigkeiten ständig geschlossen zu halten. 18. Luft: Die entstehenden Wrasen und Dämpfe sind über eine Küchendunst-Abzugshaube mit Fortluftkanal über Dach in den freien Luftstrom abzuleiten. Die Anlage ist mindestens einmal jährlich von einer Fachfirma warten zu lassen. Mit der Fachfirma ist ein Wartungsvertrag abzuschließen, der dem Fachamt Verbraucherschutz - Technischer Umweltschutz - zur Bauabnahme vorzulegen ist. ( 22 BImSchG) 19. Die Höhe der Austrittsöffnung für die Küchenabluft wird entsprechend der VDI 2052 (Raumlufttechnische Anlagen für Küchen) i. V. m. der VDI 3895 (Anlagen zum Garen und Wärmebehandeln von Lebensmitteln) auf mindestens 1 m über die Oberkanten der im Umkreis von 10 m befindlichen Lüftungsöffnungen (Fenster, Türen etc.) des gleichen und benachbarter Gebäude festgelegt. 20. Nach VDI 3895 gilt generell: Abgase sind so abzuleiten, dass ein ungestörter Abtransport mit der freien Abluftströmung möglich wird. Ist die Überdachführung in Ausnahmen nicht wirksam, sind Maßnahmen nach Ziffer 2.3 (Verfahren zur Abgasreinigung, siehe Ausführungen zu Geruchsfiltern) zu ergreifen. Werden Abgase über Schornsteine abgeleitet, sind folgende Mindestbedingungen üblicherweise einzuhalten: 5 m über Firsthöhe der Wohngebäude in 50 m Umkreis. 21. Bei Einsatz von Geruchsfiltern (Aktivkohle, thermische Nachverbrennung oder Ähnlichem) kann ggf. von einer Überdachführung der Fortluft abgesehen werden. Die Installation von Geruchsfiltern ist mit dem Fachamt Verbraucherschutz - Technischer Umweltschutz - abzustimmen. Entsprechende Auflagen über Wartung und Betrieb der Anlage werden nachträglich erteilt. A/WBZ/06456/2014 Seite 6 von 8

22. Herd und Abluftanlage sind so miteinander zu koppeln, dass ein Betrieb des Herdes nur bei eingeschalteter Abluftanlage möglich ist. Dies ist dem Fachamt Verbraucherschutz - Technischer Umweltschutz vor Inbetriebnahme schriftlich unter der oben genannten Adresse zu bestätigen. 23. Fenster und Türen sind ständig geschlossen zu halten. Stoßlüften nur bei eingeschalteter Abluftanlage! 24. Abfall: Für die nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) nicht überwachungspflichtigen Abfälle gilt: Die Anlagen sind so zu betreiben, dass die Entstehung von Abfällen nach Möglichkeit vermieden wird und die beim Betrieb der Anlagen unvermeidbar entstehenden Reststoffe ordnungsgemäß und schadlos verwertet oder soweit dies technisch nicht möglich oder wirt-schaftlich vertretbar ist ordnungsgemäß beseitigt werden. Lebensmittelhaltige Abfälle sind bis zu ihrem Abtransport durch den Landesbetrieb Hamburger Stadtreinigung/private Abholer so in verschlossenen Behältern zu verwahren, dass die Nachbarschaft nicht durch Gerüche belästigt werden kann und Tiere keinen Zugang zu den Abfällen finden können. ( 22 BImSchG i. V. m. KrWG) A/WBZ/06456/2014 Seite 7 von 8

Anlage STATISTIKANGABEN ZUR UMSETZUNG DES HmbTG Dieser Bescheid wird im Hamburger Informationsregister veröffentlicht ( 3 Abs. 1 Nr. 13 HmbTG). Vor der Veröffentlichung werden persönliche Daten aus dem Dokument entfernt. Für das Informationsregister wird der Bescheid um folgende Angaben ergänzt: Art der Baumaßnahme: Änderung Art des Gebäudes nach künftiger Nutzung: Wohngebäude Zahl der Vollgeschosse: 5 Vollgeschosse A/WBZ/06456/2014 Seite 8 von 8