Checkliste für Vereine zur Umstellung auf SEPA-Zahlverfahren



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Transkript:

Checkliste für Vereine zur Umstellung auf SEPA-Zahlverfahren Jetzt starten nicht lange warten! Ab Februar 2014 wird SEPA den bisherigen Zahlungsverkehr vollständig ersetzen. In Ihrem Verein müssen Sie dabei viele Prozesse berücksichtigen, die nur mit einem entsprechenden Vorlauf rechtzeitig und gezielt angepasst werden können. Je eher Sie die Umstellung intern abstimmen und vorbereiten, desto entspannter können Sie in die SEPA-Zukunft starten. Damit Ihr Verein fit für SEPA wird, haben wir für Sie eine Check- und Arbeitshilfe entwickelt. Für Fragen steht Ihnen Ihre Raiffeisenbank südöstl. Starnberger See eg gerne zur Verfügung und unterstützt Sie. Was ist zu tun? Hinweise und Empfehlungen Umsetzungsstand SEPA-Überweisung 1 SEPA-Zahlungen - elektronisch Elektronische SEPA-Zahlungen sind im XML-Format zu erstellen. Das DTA- Format darf ab 01.02.2014 nicht mehr verarbeitet werden. SEPA-Überweisungen müssen elektronisch eingereicht werden. Sie können nicht mehr per beleghaft/ Diskette/USB-Stick/Datenträger beauftragt werden. Vereinbaren Sie ggf. einen Online- Banking-Zugang mit entsprechenden Berechtigungen. Überweisungsverkehr geprüft und geregelt. Online-Banking-Zugang vorhanden. 2 SEPA-Zahlungen - Verwendungszweck In den SEPA-Zahlungen sind die Verwendungszweck-Angaben auf 140 Zeichen begrenzt. Passen Sie ggf. Ihre Verwendungszwecke entsprechend an. 3 SEPA-Vordrucke Verwenden Sie Gutschriftsträger zur Rechnungsbeilage? SEPA-Gutschriftsträger besorgen!. Verwendungszwecklänge geprüft und ggf. angepasst. Neue Vordrucke besorgt 4 Briefpapier / Druckvorlagen / Rechnungen / Internetauftritt 5 Mitgliederinformation - Überweisungszahler Überprüfen Sie ihr Briefpapier / Druckvorlagen / etc. auf Ergänzung der Gläubiger-ID und Kontoverbindungsdaten (IBAN u. BIC) Informieren Sie Ihre Mitglieder (vor allem Überweisungszahler) und Geschäftspartner (bei Bedarf) rechtzeitig über Änderungen und neue Bankdaten (IBAN/BIC). Mitglieder informiert Geschäftspartner informiert Sie ziehen Ihre Mitgliedsbeiträge per Lastschrift mit Einzugsermächtigung ein? Was ist zu tun? Hinweise und Empfehlungen Umsetzungsstand Das können Sie heute schon tun 1 Beantragen einer Gläubiger- Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank Jeder Lastschrifteinreicher benötigt eine eindeutige ID. Dies wird über die Internetseite http://www.glaeubiger-id.bundesbank.de beantragt. Die Bundesbank teilt Ihnen diese Gläubiger-ID (Creditor Identifier CI) kostenlos dann per email mit. CI liegt schon vor CI beantragt CI erhalten die CI lautet: DE Sie benötigen hierfür eine Email-Adresse. Als eingetragener Verein wählen Sie im Online-Formular bei der Beantragung der Personengruppe Juristische Person des Privatrechts (z.b. AG, GmbH, e.v.). Als nicht eingetragener Verein wählen Sie im Online-Formular bei der Beantragung Checkliste für Vereine zur Umstellung auf SEPA (Stand 07/2013) Seite 1 von 11

der Personengruppe Personenvereinigungen. Sofern sich Änderungen in der Person des Antragstellers ergeben, ist eine neue Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Bundesbank zu beantragen. Die bisherige Gläubiger-ID ist schriftlich zu löschen. Weitere Informationen / Online-Formular dazu auf der Homepage der Bundesbank unter folgenden Link: https://extranet.bundesbank.de/scp 2 Teilen Sie der Bank die Gläubiger-ID mit Damit Sie Lastschriften einreichen können, muss die Gläubiger-ID des Vereins bei der Bank hinterlegt sein. 3 Abschluss einer neuen Inkassovereinbarung mit der Bank 4 Nutzen Sie für neue Mitglieder die neuen Lastschrift-Mandate bzw. bis zum Übergang auf SEPA ein Kombimandat Änderungen sind ebenfalls der Bank mitzuteilen. Im Zuge der SEPA-Umstellung muss auch die "Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch Lastschriften" erneuert werden. Hierfür benötigen wir die o.g. Gläubiger-Identifikation Bislang haben Sie sich von Ihren Mitgliedern eine Einzugsermächtigung unterschreiben lassen. Unter SEPA spricht man von Mandaten. Häufig wird die Einzugsermächtigung auf der Beitrittserklärung bzw. dem Aufnahmeantrag erteilt. Mit der Umstellung muss das Formular an den neuen Wortlaut/ die neuen Bestandteile angepasst werden. Dort sind auch bereits die Felder vorhanden, in denen die zukünftig erforderliche internationale Kontonummer (IBAN) und die internationale Bankenkennung (BIC) eingetragen werden können. Diese Informationen sind aus den Bankkarten und Kontoauszügen entnehmbar. Bis zum Übergang auf SEPA können Sie ein Kombimandat nutzen, wo das alte und neue Formular vereint ist. CI der Bank mitgeteilt Vereinbarung abgeschlossen Aufnahmeantrag bzw. Beitrittserklärung angepasst. Es gibt kein eigenes Beitrittsformular bzw. Aufnahmeantrag mit Einzugsermächtigung Mandatsformulare wurden von der Bank besorgt Aufbau und Text eines SEPA-Mandats: Die üblichsten Arten sind am Ende dieses Dokuments für Sie angehängt. Bei der Gestaltung eines Formulars für ein SEPA-Mandat SEPA-Kombimandat ist wichtig, dass Sie folgenden Inhalt und Formulierungen verwenden. Eine Abweichung eine Einschränkung (z.b. Vereinbarung zum Verzicht auf Pre- Notifikation (Vorabinformation)) macht das Mandat ungültig! Die Gestaltung des SEPA-Lastschriftmandats ist nicht festgelegt, sondern nur der Inhalt. Der rechtlich relevante Text des SEPA-Lastschriftmandats ist im folgenden Wortlaut anzugeben: Ich/Wir ermächtige(n) [Name des Zahlungsempfängers], Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise(n) ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die von [Name des Zahlungsempfängers] auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zusätzlich müssen folgende Angaben auf dem SEPA-Lastschriftsmandat enthalten sein: Name, Adresse und Gläubiger-Identifikationsnummer des Vereins Mandatsreferenz (siehe unten) Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen eine einmalige Zahlung gegeben wird. Name, Adresse, Kontoverbindung und Unterschrift des Kontoinhabers sowie Datum und Unterschrift. Ist der Kontoinhaber nicht identisch mit dem Zahlungspflichtigen (z.b. Einzug vom Konto eines Elternteils) ist dies ausdrücklich zu nennen. 5 Mandatsreferenz festlegen Im unter 4. erwähnten Lastschrift-Mandat ist eine Mandatsreferenz (diese kann aus bis zu 35 alphanumerischen (Buchstaben und/ Zahlen) Zeichen bestehen um Fehler bei der Erfassung zu Mandatsreferenz entschieden Referenz = Mitgliedsnummer Checkliste für Vereine zur Umstellung auf SEPA (Stand 07/2013) Seite 2 von 11

vermeiden, sollten keine Leerstellen vorhanden sein) einzutragen. Jedes Mandat benötigt eine eindeutige Referenznummer, die es im Verein nur einmal geben darf; oftmals kann für die Mandatsreferenz die Mitgliedsnummer genommen werden. Referenznummer wird wie folgt gebildet: Alternativ nummerieren Sie einfach fortlaufend durch. 6 Keine Lastschriftbelege für SEPA!!! Sie haben nur wenige Mitglieder und deshalb für Ihren Beitragseinzug die Lastschriften bisher beleghaft eingereicht? Unter SEPA gibt es keine Lastschriftformulare mehr! Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit ein Online-Banking- Zugang eingerichtet werden kann. 7 Keine Einreichung von DTA-Disketten (USB-Sticks, CD`s usw.) Unter SEPA ist die Einreichung von DTA- Datenträgern nicht mehr möglich. Übertragen Sie uns den Beitragseinzug einfach online. Sprechen Sie uns zur Umstellung an. - Die VR-NetWorld-Software ist dafür bereits vorbereitet 8 IBAN und BIC Um am SEPA-Zahlungsverkehr teilnehmen zu können, müssen Sie anstelle der Bankleitzahl und der Kontonummer den BIC (das ist die Adresse des Kreditinstituts) und die IBAN (das ist die internationale Kontonummer des Mitglieds) angeben. Diese Informationen müssen Sie von Ihrem Mitglied einholen diese aus Bankleitzahl und Kontonummer automatisch ermitteln lassen. Bei der automatischen Ermittlung besteht das Risiko eines Fehlers, so dass die von Ihnen eingereichte Lastschrift auch zurückgehen kann. Umstellung der beleghaften Lastschriften auf komfortable Online-Lastschriften wurde vereinbart. Umstellung der Datenträger auf komfortable Online- Übermittlung wurde vereinbart: Entscheidung Umsetzung: automatisch ermitteln Mitglieder anschreiben Auf unserer Homepage http://www.rbstarnbergersee.de finden Sie kostenlos unseren IBAN-Konverter zum Download. Das dazugehörige Kennwort erhalten Sie von Ihrem Berater. 9 SEPA-Fähigkeit Ihrer Software prüfen Die Software, mit der Sie Ihren Beitragseinzug durchführen, muss künftig alle notwendigen SEPA-Daten verarbeiten können wie z.b. Gläubiger-ID, Mandatsreferenz, IBAN, BIC usw. - Die VR-NetWorld-Software kann ab der Version 4.4 SEPA-Lastschriften verwalten. Zum Beispiel: Automatische Erzeugung der Mandatsreferenz Automatische Errechnung von IBAN/BIC anhand Kontonummer und Bankleitzahl (keine Garantie für Richtigkeit, da nicht alle Banken nach Standard umsetzen) Software ist auf aktuellem Stand / SEPA-fähig Software ist veraltet / nicht SEPA-fähig Update wurde bestellt. SEPA-Funktionen werden durch Online- Updates weiter ausgebaut. Verwenden Sie die Software eines Drittanbieters, klären Sie bitte mit diesem, ob das Programm SEPA-fähig ist. 10 Zeitpunkt für die Umstellung festlegen Legen Sie fest, ab wann Sie (nur noch) mit SEPA-Lastschriften arbeiten möchten Zeitpunkt definiert. Umstellung zum: Checkliste für Vereine zur Umstellung auf SEPA (Stand 07/2013) Seite 3 von 11

11 Künftige Termine für den Beitragseinzug festlegen (siehe Punkt 18 ff.) 12 Briefpapier / Druckvorlagen / Rechnungen / Spenden / Internetauftritt 13 Mitgliederinformation - Überweisungszahler Umstellung 14 Umwidmung / Wandlung Ihrer bestehenden Einzugsermächtigungen in SEPA-Lastschriftmandate Achtung! Die Umstellung muss zum 01.02.2014 abgeschlossen sein. Bislang haben Sie möglicherweise Ihre Beiträge eher innerhalb eines bestimmten Zeitraums etwa zum Jahresanfang / Mitte November eingezogen. Die SEPA-Lastschrift sieht einen exakten Fälligkeitstermin vor, der den Mitgliedern im Vorfeld mitgeteilt werden muss. Überprüfen Sie ihr Briefpapier / Druckvorlagen / etc. auf Ergänzung der Gläubiger-ID und Kontoverbindungsdaten (IBAN u. BIC) Informieren Sie Ihre Mitglieder (vor allem Überweisungszahler) und Geschäftspartner (bei Bedarf) rechtzeitig über Änderungen und neue Bankdaten (IBAN/BIC). Seit dem 9. Juli 2012 ist es möglich, die bisherigen Einzugsermächtigungen, die Ihnen schriftlich vorliegen, in ein sogenanntes SEPA-Basis- Lastschriftmandat zu wandeln. Sie benötigen somit nicht von jedem Mitglied eine Unterschrift auf einem neuen Formular. Sie müssen Ihre Mitglieder von der Wandlung lediglich unterrichten und dabei die relevanten Daten angeben. Sie erfüllen Ihre Benachrichtigungspflicht beispielsweise während Ihrer Mitgliederversammlung, über Ihr Vereinsblatt per Brief / Mail an jedes einzelne Mitglied. Der Informationstext kann z.b. lauten: "Wir verwenden Ihre uns vorliegende Einzugsermächtigung ab (Umstellungszeitpunkt siehe Punkt 10) als SEPA-Mandat. Unsere Gläubiger-ID für den Lastschrifteinzug lautet: DExxxxxxxx (siehe Punkt 1).Als Mandatsreferenz verwenden wir Ihre Mitgliedsnummer (siehe Punkt 5)." Wir beabsichtigen, zum xx.xx.20xx (Umstellungszeitpunkt siehe Punkt 10) die uns vorliegende Einzugsermächtigung in SEPA-Basis-Mandate umzuwandeln. Unsere Gläubiger-ID lautet: DExxxxxxxx (siehe Punkt 1); Als Mandatsreferenz verwenden wir Ihre Mitgliedsnummer (siehe Punkt 5). Zum Beispiel können Sie auch beim letzten Einzug des Beitrags mit dem alten Einzugsermächtigungsverfahren im Verwendungszweck die notwendigen Informationen mit aufnehmen: Beitrag 2013 Ab 2014 Einzug mittels SEPA- Zahlungsverkehr. Unsere Gläubiger-ID: DExxxxxxxx (siehe Punkt 1) Ihre Mandatsreferenz: MG-Nr.1 (siehe Punkt 5) Beitrag 2013 Künftige Einzüge per SEPA -Basis-Lastschrift Unsere Gläubiger-ID lautet: DExxxxxxxx (siehe Punkt 1) Ihre Mandatsreferenz lautet MG-Nr.1 (siehe Punkt 5) Beitragstermin festgelegt auf: Mitglieder informiert Geschäftspartner informiert Einzugsermächtigungen liegen vor. Benachrichtigung der Mitglieder über die Wandllung erfolgt am / per: Checkliste für Vereine zur Umstellung auf SEPA (Stand 07/2013) Seite 4 von 11

Ihre Einzugsermächtigung nutzen wir ab 01.01.2014 als SEPA-Mandat. Ihren Beitrag von XX.XX EUR ziehen wir per SEPA-BASIS-LASTSCHRIFT ein. Unsere Gläubiger-ID lautet: DExxxxxxxx (siehe Punkt 1) Ihre Mandatsreferenz lautet MG-Nr.1 (siehe Punkt 5) Das Datum der Benachrichtigung wird als Ausstellungsdatum des Mandats verwendet. Sofern Sie von Ihrem Mitglied bereits ein Kombimandat vorliegen haben, müssen Sie nur noch den Umstellungszeitpunkt mitteilen. 15 Aufbewahrung der Mandate organisieren Bewahren Sie die Ermächtigungen geordnet auf. Im Streitfalle müssen Sie das Formular vorlegen können. Der Zahlungspflichtige hat bei autorisierten Lastschriften (gültiges Mandat liegt vor) ein Rückgaberecht (Erstattungsanspruch) von acht Wochen nach Buchung. Unautorisierte Lastschriften (es kann kein gültiges Mandat vorgelegt werden) können bis zu 13 Monate nach Buchung zurückgegeben werden. 16 Einholung neuer SEPA-Mandate Verwenden Sie ab dem Umstellungszeitpunkt (Punkt 10) nur noch SEPA-Mandate. Diese sind für alle neuen Mitglieder aber ggf. auch für jene notwendig die nicht gewandelt werden konnten, weil die Einzugsermächtigungen nicht vorlagen. Aufbewahrung geregelt Neue Formulare sind im Einsatz Bitte beachten Sie, dass die SEPA- Mandate und die umgewandelten alten Einzugsermächtigungen mindestens 14 Monate nach dem letztmaligen Einzug aufzubewahren sind. Beitragseinzug 17 Vorabinformation bzw. Pre-Notification) über die Beitragsbelastung Alle Mandate sind ab Erteilung gültig und verlieren diese 36 Monate nach dem letztmaligen Lastschrifteinzug. Bitte beachten Sie dies ggf. bei Mitgliedschafts Beitragsruhezeiten. Vorhandene noch nicht in Einsatz genommene Mandate bleiben unbegrenzt gültig. Die Regelungen zum SEPA- Lastschrifteinzug schreiben folgendes vor: Der Zahlungsempfänger hat dem Zahler spätestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit der SEPA-Basislastschrift den Einzug anzukündigen (z.b. durch Rechnungsstellung); Empfänger und Zahler können auch eine andere Frist vereinbaren. Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen genügt eine einmalige Unterrichtung unter Angabe der Fälligkeitstermine. Dies bedeutet, Sie sind verpflichtet, Ihre Mitglieder mit einem Vorlauf von mindestens 14 Tagen vor dem Fälligkeitstermin (siehe Punkt 11) über die Belastung zu informieren. Eine kürzere Vorlaufsfrist kann mit Ihren Mitgliedern beispielsweise in der Satzung vereinbart werden. kürzere Vorlaufsfrist wurde beschlossen und zwar: Vorabankündigung wurde geregelt. Mitteilung erfolgt am/per: Aufnahmeantrag wurde um Vorabankündigung ergänzt. Checkliste für Vereine zur Umstellung auf SEPA (Stand 07/2013) Seite 5 von 11

Es genügt eine generelle Vorabankündigung z.b. in der Einladung zur Mitgliederversammlung, im Vereinsblatt, per Aushang ähnlichem. Die Ankündigung könnte wie folgt aussehen: "Wir ziehen den Mitgliedsbeitrag jährlich zum 1. Montag im März ein. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag." die Vereinsbeiträge werden wir zum 20. April jeden Jahres einziehen. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag. werden wir 4 Wochen nach unserer Jahresversammlung einziehen. Die Vorabankündigung kann auch Bestandteil des Aufnahmeantrags / der Beitrittserklärung der Mitteilung über die Umdeutung der Einzugsermächtigungen sein! 18 Einreichung / Vorlauffristen Im bisherigen Lastschriftverfahren haben Sie diese bei uns eingereicht und wurden sofort verbucht (fällig bei Sicht). SEPA-Lastschriften müssen mit einem festen Fälligkeitsdatum und mit einer Vorlauffrist eingereicht werden. Diese beträgt vom Fälligkeitsdatum, dem. sog. D-Date gerechnet: - bei erstmaliger Einreichung einer SEPA-Basislastschrift pro Mitglied 6 Bankarbeitstage vor dem Fälligkeitstermin Zeitvorlauf eingeplant. Die Einreichung bei der Bank erfolgt am: - danach 3 Bankarbeitstage für die Folgelastschriften. Beachten Sie: Einreichungsdaten müssen uns jeweils 6 bzw. 3 Bankarbeitstage bis 12:00 Uhr vor dem Fälligkeitstermin vorliegen. Achtung: Gemeint ist damit nicht die erstmalige wiederholte Einreichung einer SEPA- Lastschrift durch Sie als Verein insgesamt. Vielmehr geht es um Ihr Mitglied, bei dem erstmals zum wiederholten Male auf Basis des vereinbarten Mandats eine SEPA-Lastschrift abgebucht wird. Beispiel: Sie haben 2013 für sämtliche Mitglieder erstmalig SEPA-Lastschriften eingereicht. Dabei haben Sie die Lastschriften 6 Tage vor Fälligkeitstermin bei uns eingereicht. 2014 führen Sie einen wiederholten Beitragseinzug durch. Dabei sind auch 3 neue Mitglieder zu belasten. Für jedes Mitglied, das bereits 2013 seinen Beitrag per SEPA-Lastschrift abgebucht bekommen hat, dürfen Sie "wiederholte" Lastschriften einreichen. Diese müssen spätestens 3 Arbeitstage vor Fälligkeit bei Ihrer Bank eingereicht werden. Für die o.g. 3 neuen Mitglieder ist es aber die "erstmalige" Lastschrift. Deshalb müssen diese drei Lastschriften 6 Tage vor Checkliste für Vereine zur Umstellung auf SEPA (Stand 07/2013) Seite 6 von 11

19 Rücklastschriften mangels Deckung / erneute Einreichung weitere Informationen Aktuelle Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage http://www.rb-starnbergersee.de und unter https://www.sepadeutschland.de der neuen Webseite der Deutschen Bundesbank. Fälligkeit (D-Date) eingereicht werden. Da dies in der Praxis schwer zu handhaben sein könnte und jede Lastschriftdatei nur einen D-Date enthalten darf, empfehlen wir Ihnen, grundsätzlich die Lastschriften 6 Bankarbeitstage vor dem Fälligkeitstermin einzureichen. Eine Alternative wäre der unterjährige (Teil-)Beitragseinzug für Neumitglieder, um dann zu den regelmäßigen Einzügen nur Folgelastschriften einreichen zu können. Auch wenn Sie Ihre Mitglieder per Vorabankündigung über den Fälligkeitstermin und die Beitragshöhe informieren, wird es in der Praxis immer wieder zu Rücklastschriften kommen. Sie werden vermutlich mit dem Mitglied Rücksprache halten und den Beitrag erneut einziehen. Beachten Sie, dass auch hier eine neue Vorabankündigung erfolgen muss und die Fristen gemäß der Punkte 17 u. 18 gelten. Wenn Sie wie oben empfohlen kürzere Fristen für die Vorabankündigung festgelegt haben, können Sie den erneuten Einzug zeitnah durchführen. Vorgehensweise bei Rücklastschriften geklärt. Muster für Lastschrifts-Mandate finden Sie auf http://www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de/uploads/media/120720_dk_beispiele_muster_sepa_lastschriftmandat- SDD_Basis-Core_09072012.pdf Die üblichsten Arten sind am Ende dieses Dokuments für Sie angehängt. Benötigen Sie Übersetzungen der SEPA-Mandats-Texte in verschiedene Sprachen, so finden Sie diese auf http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=core_sdd_mandate_transalations Muster-Mandatstexte in allen Sprachen des SEPA-Raums http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=the_sepa_direct_debit_mandate Eine Liste der häufigsten Fragen und Antworten sind zusammengestellt auf http://www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de/dk/zahlungsverkehr/sepa/inhalte-der-sepa/fragenantworten.html Beantragung der Gläubiger-Identifikationsnummer http://www.glaeubiger-id.bundesbank.de Fragen hierzu per Mail an: https://www.bundesbank.de/navigation/de/service/kontakt/kontakt_node.html?contact_id=25908 Checkliste für Vereine zur Umstellung auf SEPA (Stand 07/2013) Seite 7 von 11

Anlage: SEPA-Lastschriftmandat einer wiederkehrenden Lastschrift Musterverein e.v., Musterweg 2, 00000 Musterhausen Gläubiger-Identifikationsnummer DE99ZZZ05678901234 Mandatsreferenz 987543CB2 SEPA-Lastschriftmandat Ich/Wir ermächtige(n) den Musterverein e.v., Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die vom Musterverein e.v. auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserm Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vorname und Name (Kontoinhaber) Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort _ Kreditinstitut (Name und BIC) D E IBAN Datum, Ort und Unterschrift Anlage: SEPA-Lastschriftmandat einer wiederkehrenden Lastschrift mit späterer Mitteilung der Mandatsreferenz Musterverein e.v., Musterweg 2, 00000 Musterhausen Gläubiger-Identifikationsnummer DE99ZZZ05678901234 Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt SEPA-Lastschriftmandat Ich/Wir ermächtige(n) den Musterverein e.v., Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die vom Musterverein e.v. auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vorname und Name (Kontoinhaber) Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort _ Kreditinstitut (Name und BIC) D E IBAN Datum, Ort und Unterschrift Checkliste für Vereine zur Umstellung auf SEPA (Stand 07/2013) Seite 8 von 11

Anlage: SEPA-Lastschriftsmandat einer wiederkehrenden Lastschrift (Kontoinhaber ist nicht das Vereinsmitglied z.b. Elternteil) Musterverein e.v., Musterweg 2, 00000 Musterhausen Gläubiger-Identifikationsnummer DE99ZZZ05678901234 Mandatsreferenz 987543CB2 SEPA-Lastschriftmandat Ich/Wir ermächtige(n) den Musterverein e.v., Zahlungen von meinem/unserm Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die vom Musterverein e.v. auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vorname und Name (Kontoinhaber) Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort _ Kreditinstitut (Name und BIC) D E IBAN Datum, Ort und Unterschrift Dieses SEPA-Lastschriftmandat gilt für die Mitgliedschaft von Vorname und Name (Mitglied) Checkliste für Vereine zur Umstellung auf SEPA (Stand 07/2013) Seite 9 von 11

Anlage: Kombi-Mandat einer wiederkehrenden Lastschrift (vor der kompletten Umstellung auf SEPA) Musterverein e.v., Musterweg 2, 00000 Musterhausen Gläubiger-Identifikationsnummer DE99ZZZ05678901234 Mandatsreferenz 987543CB2 1. Einzugsermächtigung Ich/Wir ermächtige(n) den Musterverein e.v. widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem/unserem Konto einzuziehen. Kreditinstitut (Name und BLZ) Kontonummer 2. SEPA-Lastschriftmandat Ich/Wir ermächtige(n) den Musterverein e.v., Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die vom Musterverein e.v. auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. _ Kreditinstitut (Name und BIC) D E IBAN Vorname und Name (Kontoinhaber) Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort Datum, Ort und Unterschrift Checkliste für Vereine zur Umstellung auf SEPA (Stand 07/2013) Seite 10 von 11

Anlage: Beispielschreiben zur Umstellung vom Einzugsermächtigungsverfahren auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Musterverein e.v., Musterweg 2, 00000 Musterhausen Gläubiger-Identifikationsnummer DE99ZZZ05678901234 <<Name und Adresse des Mitglieds>> Umstellung der Lastschrifteinzüge vom Einzugsermächtigungsverfahren auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und weitere Nutzung Ihrer Einzugsermächtigung Sehr geehrte., wir nutzen bei der mit Ihnen bestehenden Geschäftsbeziehung für Zahlungen die Lastschrift (Einzugsermächtigungsverfahren). Als Beitrag zur Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area, SEPA) stellen wir ab dem [DATUM] auf das europaweit einheitliche SEPA-Basis-Lastschriftverfahren um. Die von Ihnen bereits erteilte Einzugsermächtigung wird dabei als SEPA-Lastschriftmandat weitergenutzt. Dieses Lastschriftmandat wird durch - unsere oben genannte Gläubiger-Identifikationsnummer und - die unten genannte Mandatsreferenz gekennzeichnet, die von uns bei allen Lastschrifteinzügen angegeben werden. Da diese Umstellung durch uns erfolgt, brauchen Sie nichts unternehmen. Lastschriften werden weiterhin von Ihrem folgenden Konto eingezogen: IBAN: DE45 0123 4567 8901 2345 67 BIC: GENODEF1MBK (VR-Bank Musterhausen eg, Musterhausen) Mandatsreferenz: 9876543CB21 Sollten diese Angaben nicht mehr aktuell sein, bitten wir Sie um Nachricht. Ihre IBAN und den BIC finden Sie z. B. auch auf Ihrem Kontoauszug. Sofern Sie Fragen zu diesem Schreiben haben, kontaktieren Sie uns gerne. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Musterverein e.v. Checkliste für Vereine zur Umstellung auf SEPA (Stand 07/2013) Seite 11 von 11