Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Micheldorf vom 16. August 2012 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes in Micheldorf Anwesende: Bürgermeister Heinz Wagner; Die Vizebürgermeister Anita Krämer und Ing. Wilhelm Schnitzler; das Gemeindevorstandsmitglied Isabella Leitner; die Gemeinderatsmitglieder Marina Ferditsch, Erich Stieger, Manfred Karl, Wilfried Pribanic, Wolfgang Wenger, Josef Wuttei, Franz Wilfried Leschanz, Tomy Lintschinger, und Walter Robitschko; die Ersatzmitglieder Ing. Manfred Jäger und Ing. Silke Leschanz Schriftführer: Amtsleiter Herwig Grün Entschuldigt abwesend: die Gemeinderatsmitglieder Ursula Rabensteiner und Gottfried Brandstätter; Die Einberufung der Sitzung erfolgte ordnungsgemäß nach den Bestimmungen der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung - K-AGO. Tagesordnung siehe Beilage 1. Punkt der Tagesordnung: Eröffnung und Bestellung der Protokollfertiger Der Bürgermeister eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Aufgrund des Ergebnisses der Vorberatungen im Gemeindevorstand stellt der Vorsitzende den Antrag, den Punkt 6. der Tagesordnung Beitritt zu einer Tourismusgemeinschaft von der Tagesordnung abzusetzen. Der Gemeinderat stimmt der vom Bürgermeister beantragten Änderung der Tagesordnung einhellig zu. Für die heutige Sitzung werden Vizebürgermeister Ing. Wilhelm Schnitzler und das Gemeinderatsmitglied Josef Wuttei als Protokollfertiger bestellt. Vor Eingang in die Tagesordnung wird von Ersatzmitglied Ing. Jäger ein Dringlichkeitsantrag über eine einheitliche Unterstützung für Essen auf Rädern für alle Micheldorfer Gemeindebürger eingebracht. Über die Dringlichkeit wird gemäß den Bestimmungen der K-AGO nach Erledigung der Tagesordnung abgestimmt. 2. Punkt der Tagesordnung: Finanzierungsplan und mittelfristiger Finanzplan Feuerwehrhaus mit Kultursaal
2 Der Bürgermeister berichtet von den Gesprächen mit LR Mag. Rumpold über die Finanzierung des Vorhabens Feuerwehrhaus mit Kultursaal und bringt dem Gemeinderat den Finanzierungsplan und den mittelfristigen Investitionsplan zur Kenntnis. Im Finanzierungsplan sind für die Jahre 2012 und 2013 Baukosten in der Höhe von jeweils 942.000,- ausgewiesen. Die Grunderwerbskosten betragen insgesamt 138.300,-. Für Planungsleistungen wurden in den Vorjahren bereits 43.500,- bezahlt, für 2012 sind dafür 99.000,- und im Jahr 2013 99.300,- vorgesehen. Der Architektenwettbewerb hat 10.000,- gekostet. Der gesamte Investitionsaufwand beträgt somit 2.274.100,-. Für die Bedeckung dieses Aufwandes ist im Jahr 2013 eine Schuldaufnahme (Darlehen) über 768.400,- vorgesehen. Aus dem Kärntner Bodenbeschaffungsfonds wurden bereits Mittel in der Höhe von 138.300,- gewährt. An Landesförderungen sind aus den vom Finanz- und Gemeindereferat gemeinsam verwalteten Konjunkturrücklagemitteln 100.000,- im Jahr 2011 zugesichert worden. Bedarfszuweisungsmittel gibt es für die Errichtung des Feuerwehr-hauses mit Kultursaal bis zum Jahr 2015 insgesamt 640.600,-. Aus dem Konjunkturpaket II des Landes Kärnten werden in den Jahren 2011 bis 2013 300.000,- zur Verfügung gestellt. Ein Betrag von 80.000,- ist an Bedarfszuweisungsmitteln außerhalb des Rahmens zugesichert. Aus den bestehenden Rücklagen der Gebührenhaushalte wird ein inneres Darlehen in der Höhe von 200.000,- in Anspruch genommen. Der offene Restbetrag von 46.800,- wird mit einer Zuführung aus dem ordentlichen Haushalt (Überschuss aus dem Rechnungsjahr 2011) finanziert. Der mittelfristige Investitionsplan weist derzeit einen BZ-Rahmen von 220.000,- aus. Im Jahr 2013 sind Rückzahlungen für Darlehen aus dem Regionalfonds in der Höhe von 38.100,- und dem Bodenbeschaffungsfonds in der Höhe von 29.200,- sowie für den Überbrückungskredit des Landes in der Höhe von 70.000,- und das Bankdarlehen für das Feuerwehrhaus ebenfalls in der Höhe von 70.000,- vorgesehen. Im Jahr 2014 sind Tilgungsraten in der Höhe von 140.000,- für das Überbrückungsdarlehen, 10.000,- für das Bodenbeschaffungsfondsdarlehen und 70.000,- für das Bankdarlehen eingeplant. Für das Jahr 2015 sind die Restzahlungen für den Überbrückungskredit mit 140.000,- und das Bodenbeschaffungsdarlehen mit 10.000,- sowie eine Tilgungsrate für das Bankdarlehen mit 70.000,- ausgewiesen. In den Jahren 2016 bis 2018 sind die Tilgungsraten für das Bankdarlehen mit je 70.000,- und die Rückzahlungen für das innere Darlehen mit je 41.000,- geplant. Die Rückzahlung des Bankdarlehens und des inneren Darlehens wird aus Bedarfszuweisungsmitteln erfolgen. GRM-Ersatzmitglied Ing. Jäger stellt fest, dass somit Rückzahlungen von insgesamt 1.350.000,- fällig werden. Er erkundigt sich, über welchen Zeitraum dies erfolgen soll. Vzbgm. Ing. Schnitzler ist der Ansicht zwar ein neues Rüsthaus notwendig ist, dass der Kultursaal nur eine Belastung für die Gemeinde sein wird. Auch die geplante Finanzierung des gesamten Vorhabens wird von Vzbgm. Ing. Schnitzler abgelehnt. GRM Leschanz erkundigt sich, aus welchen Gebührenhaushalten Rücklagen für das innere Darlehen entnommen werden sollen. Der Bürgermeister erklärt zur Anfrage von Ersatzmitglied Ing. Jäger, dass die Rückzahlung des Überbrückungskredites in den Jahren 2013 bis 2015 erfolgen wird und das innere Darlehen ab 2016 in fünf Jahresraten beglichen wird. Die Laufzeit für das Darlehen wird 15 Jahre betragen. Zum inneren Darlehen stellt der Vorsitzende fest, dass insgesamt Rücklagen in der Höhe von ca. 400.000,- vorhanden sind und eine Aufteilung der Entnahme zwischen den Rücklagen aus den Gemeindewohnhäusern in der Pfarrstraße und dem Kanalhaushalt vorgesehen ist. Er betont, dass mit der Inanspruchnahme des inneren Darlehens kein Nachteil für die Gebührenhaushalte entsteht, weil nur dort Rücklagen entnommen werden, wo ausreichende Reserven gegeben sind und der Betrag samt bankmäßigen Guthabenzinsen wieder eingezahlt wird. GRM Lintschinger möchte wissen, ob die Bedarfszuweisungsmittel in der veranschlagten Höhe für die Zukunft gesichert sind. Dazu führt der Bürgermeister aus, dass die Mittel, wie sie im
3 Finanzierungs- und Investitionsplan ausgewiesen sind, mit der Gemeindeaufsicht beim Amt der Kärntner Landesregierung abgestimmt sind. Der Gemeinderat beschließt den Finanzierungsplan und den mittelfristigen Finanz- und Investitionsplan für das Vorhaben Feuerwehrhaus mit Kultursaal mit 9:6 Stimmen (Gegenstimmen von der Fraktion Die Freiheitlichen in Micheldorf BZÖ Liste Manfred Jäger ). 3. Punkt der Tagesordnung: Auftragsvergabe Feuerwehrhaus mit Kultursaal Der Vorsitzende berichtet, dass die Ausschreibung für die Arbeiten zur Errichtung des Feuerwehrhauses mit Kultursaal stattgefunden hat und nun nach Prüfung aller eingelangten Angebote entsprechende Vergabevorschläge vorliegen. Die Gesamtsumme Bau- und Haustechnikarbeiten beträgt 1.668.310,69. Die Einrichtung des Rüsthauses und des Kultursaales wird 180.974,36 kosten. Für Unvorhergesehenes sind 5 % der Baukosten vorgesehen. An Honoraren und Nebenkosten sind 222.000,- veranschlagt. Alle Anbieter wurden über die beabsichtigte Zuschlagserteilung schriftlich informiert und hatten die Möglichkeit, eine Stellungnahme dazu abzugeben. Nachdem innerhalb der nach den Vergaberichtlinien festgesetzten Frist keine Stellungnahme eingelangt ist, kann die Auftragsvergabe an die Billigstbieter erfolgen. Billigstbieter sind unter anderem: Baumeisterarbeiten Porr Bau GmbH 554.858,80 + USt HKLS-Installationen Unterweger GmbH 246.840,04 + USt Elektro-Installationen Sbardellati 168.474,80 + USt Zimmermeisterarbeiten Kulmesch GmbH 159.002,02 + USt Schwarzdecker u. Spengler Leopold GmbH 108.408,75 + USt 1.237.584,41 + USt Der Gemeinderat beschließt mit 9:6 Stimmen (Gegenstimmen von der Fraktion Die Freiheitlichen in Micheldorf BZÖ Liste Manfred Jäger ) die Auftragsvergabe an die angeführten Firmen. Die weiteren Aufträge zur Fertigstellung des Vorhabens Feuerwehrhaus mit Kultursaal werden nach Bedarf in den nächsten Sitzungen des Gemeinderates vergeben werden. 4. Punkt der Tagesordnung: Darlehensaufnahme Feuerwehrhaus mit Kultursaal Die Volksbank GHB Kärnten AG, die Kärntner Sparkasse, die Bank Austria, die BAWAG/PSK und die Hypo Alpe Adria wurden eingeladen, ein Angebot für ein Darlehen über 800.000,- bei einer Laufzeit von insgesamt 15 Jahren mit den Varianten flexible Verzinsung mit Bindung an den EURIBOR und Fixzinssatz für drei bzw. fünf Jahre abzugeben. Es sind nachstehend angeführte Angebote eingelangt:
Aufschlag zum EURIBOR fix 3 Jahre fix 5 Jahre Volksbank GHB Kärnten 1,250 % 2,900 % 3,200 % BAWAG/PSK 1,300 % 2,250 % 2,650 % Bank Austria 1,300 % 2,210 % 2,650 % Kärntner Sparkass 1,650 % --- --- 4 Die halbjährlichen Tilgungsraten betragen bei der derzeit günstigsten Variante flexibler Zinssatz mit Aufschlag zum Euribor - 30.486,19. Der Gemeinderat spricht sich mit 9 : 6 Stimmen (Gegenstimmen von der Fraktion Die Freiheitlichen in Micheldorf BZÖ Liste Manfred Jäger ) grundsätzlich für die Variante flexibler Zinssatz mit Aufschlag zum Euribor aus. 5. Punkt der Tagesordnung: Erweiterung des Aufgabenbereiches der Gemeinde Micheldorf Infrastrukturentwicklungs-KG Damit für künftige Baumaßnahmen beim Volksschulgebäude eine Rückerstattung der Vorsteuer erfolgen kann, ist es notwendig, dass die Liegenschaft mit dem Schulgebäude in der Hirter Straße Nr. 3 noch im August 2012 als Sacheinlage in die Gemeinde Micheldorf Infrastrukturentwicklungs-KG eingebracht wird und das Mietverhältnis zwischen der Gemeinde Micheldorf Infrastrukturentwicklungs-KG und der Gemeinde Micheldorf noch vor dem 1. September 2012 beginnt. Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat den entsprechenden Sacheinlagevertrag und den Mietvertrag für das gegenständliche Objekt zur Kenntnis. Der Gemeinderat genehmigt den Sacheinlagevertrag, mit dem die Liegenschaft Volksschule Micheldorf in das Eigentum der Gemeinde Micheldorf Infrastrukturentwicklungs-KG übertragen wird, sowie den Mietvertrag für die Volksschule, abgeschlossen zwischen der Gemeinde Micheldorf und der Gemeinde Micheldorf Infrastrukturentwicklungs-KG, einstimmig. 6. Punkt der Tagesordnung: Beitritt zu einer Tourismusorganisation Die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes wird auf Antrag des Gemeindevorstandes auf eine der nächsten Gemeinderatssitzungen vertagt. Der Bürgermeister verliest den von GRM Rabensteiner unterzeichneten Dringlichkeitsantrag betreffend eine einheitliche Unterstützung für Essen auf Rädern für alle Micheldorfer Gemeindebürger. Die Dringlichkeit wird vom Gemeinderat einstimmig abgelehnt. Der Antrag wird dem Ausschuss für Angelegenheiten der Familien und des Fremdenverkehrs zur Behandlung zugewiesen.
5 7. Punkt der Tagesordnung: Berichte Bürgermeister: Die Stadtgemeinde Althofen teilt mit, dass für das geplante interkommunale Altstoffsammelzentrum eine Zusage des Landes vorliegt, wonach 30 % der Gesamterrichtungskosten ca. 195.000,- an Fördermitteln gewährt werden. Der Vorsitzende stellt fest, dass eine Beteiligung an diesem Altstoffsammelzentrum in Althofen nicht sehr günstig erscheint und er teilt mit, dass die Firma Pauer angekündigt hat, dass die Errichtung eines solchen Altstoffsammelzentrums auf dem Betriebsgelände in Gasteige geprüft wird. Damit ist die Tagesordnung erschöpft. Keine weiteren Vorbringen. Der Bürgermeister schließt die Sitzung um 20.30Uhr. Schriftführer: Protokollfertiger: Bürgermeister: