Anwesenheitsliste HD-GR/2019/011. Anwesend waren: 1. Bürgermeister Rehder, Horst 2. Bürgermeister Schüßler, Oliver 3. Bürgermeister Gotthardt, Axel

Ähnliche Dokumente
Gemeinderats-Sitzung Geroldshausen am

Niederschrift. Markt Kleinheubach. 19:30-20:00 Uhr

GEMEINDE FELDKIRCHEN Landkreis Straubing-Bogen. Niederschrift. über die 29. Sitzung des Gemeinderates Feldkirchen

NIEDERSCHRIFT. 10. Sitzung des Bauausschusses Sitzungsdatum Mittwoch, Zuhörer: 4. Teilnehmende Personen: Vorsitzender: Herr Harald Mundl

Gemeinde Emmerting Seite 199. Niederschrift über die 21. öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom

Niederschrift. Markt Kleinheubach. 19:30-20:40 Uhr

Anlage 4 zu TOP 5 -öffentlicher Teil- ( )

Bebauungsplan. Baugebiet "Sandfeld"

Seite: 12 Sitzungstag: Beschlussprotokoll

Beschlussprotokoll der Stadtratssitzung vom öffentlicher Teil -

Stadt Weilheim i.ob EINLADUNG. zur Sitzung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umweltfragen (Bauausschuss)

T A G E S O R D N U N G :

Niederschrift. 8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses. - öffentlicher Teil -

Gemeinde Weißensberg

Gemeinde Kumhausen *Landkreis Landshut*

Veröffentlichung der Beschlüsse gem. 41 b Abs. 5 GemO Baden-Württemberg

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates

Öffentliche Sitzung des Bauausschusses Rott a. Inn. Sitzungstag: Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses

6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses

Niederschrift. über die 25. öffentliche Sitzung des. Grundstücks-, Bau- und Umweltausschusses. in Wasserburg (Bodensee) am Dienstag,

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

Gesamte Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung der Gemeindevertretersitzung

Gemeinde Weißensberg

Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Scherstetten

Niederschrift. über die 22. öffentliche Sitzung des. Grundstücks-, Bau- und Umweltausschusses. in Wasserburg (Bodensee) am Dienstag,

Gemeinde Kirchheim a.n.

Niederschrift über die Sitzung

Stadt Wörth a.d. Donau

Stadt Wörth a.d. Donau

NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE ÖFFENTLICHE SITZUNG DES GEMEINDERATES

Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses

N I E D E R S C H R I F T über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates am

Öffentliche Beschlüsse aus der Sitzung des Marktgemeinderates Kirchseeon vom

Öffentliche Niederschrift

Gemeinde Kirchheim a.n.

G E M E I N D E G I L C H I N G

Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung am Von 23 Mitgliedern waren 21 anwesend.

Niederschrift. Marktgemeinderat Donaustauf

Gemeinde Meißenheim Winkelstraße 28, Meißenheim Tel , Fax ,

22. Sitzung des Bauausschusses der Stadt Mitterteich vom

Niederschrift. über die 34. öffentliche Sitzung des. Grundstücks-, Bau- und Umweltausschusses. in Wasserburg (Bodensee) am Dienstag,

Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth

Niederschrift. Markt Kleinheubach. 19:30-20:35 Uhr

Niederschrift über die Sitzung

über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses des Gemeinderates Grünwald am Montag, 20. Januar 2014, Uhr

Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates Schöllkrippen

a) Vorstellung der überarbeiteten Planung (Vorentwurf)

Gemeinde Anzing Seite 276 I/ W. 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom

Niederschrift. öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Stadtrates Datum Donnerstag, Sitzungssaal des Rathauses Sitzungsbeginn 18:30 Uhr

Öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom Zahl der anwesenden Gemeinderatsmitglieder: 17 Abwesend waren: 0

über die Sitzung des Stadtrates Ellingen

Gemeinde Kirchheim a.n.

Niederschrift über die 76. öffentliche Sitzung des Gemeinderates Solnhofen am

Sitzung des Gemeinderates vom

Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Aicha vorm Wald

Planfassung vom Begründung Textliche Festsetzungen Lageplan Verfahrensvermerke

NIEDERSCHRIFT über die öffentliche. Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses. vom 28. November 2014 im Sitzungssaal des Rathauses

Niederschrift. über die 11. Sitzung des Werkausschusses am Dienstag, , 17:30 Uhr im Ratssaal Offenbach.

K r e i s P i n n e be r g. (ohne Umweltbericht) zur

Öffentliche Sitzung des Stadtrates Wemding am 29. November 2016

Öffentliche Beschlüsse aus der Sitzung des Marktgemeinderates Kirchseeon vom

45. Sitzung der Leg.-Periode 2001/2006. N i e d e r s c h r i f t

5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses

über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses des Gemeinderates Grünwald am Montag, 17. Januar 2011, Uhr

Niederschrift. über die Sitzung des Gemeinderates vom 18. September im Sitzungssaal des Rathauses

Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Wiesen

über die Sitzung des Stadtrates Ellingen am Donnerstag, dem 06. März 2008, Uhr

Beschlussbuch des Zweckverbandes Ernst-Mach-Gymnasium Haar

Gemeinde Haundorf Staatlich anerkannter Erholungsort

Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung Rottenbuch

Gemeinde Aura an der Saale

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost

Utting Lkr. Landsberg a. Lech

Niederschrift der Sitzung des Marktgemeinderates der Marktgemeinde Parkstein

Internetbericht. über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom im Sitzungssaal des Rathauses in Tuchenbach.

Stadt Marktheidenfeld

N i e d e r s c h r i f t. ü b e r d i e. S i t z u n g d e s M a r k t g e m e i n d e r a t e s. S c h l i e r s e e. v o m 16.

Gemeinde Schwabbruck Landkreis Weilheim-Schongau

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB

Protokoll der Sitzung des BAUAUSSCHUSSES der Stadt Mitterteich

Aus der Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Leingarten am 01. Juni 2017

NIEDERSCHRIFT über die Sitzung des Ferienausschusses der STADT FREILASSING

Gemeinde Anzing Seite 287 I/ W. 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom

Beschlüsse des Gemeinderates vom

NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE ÖFFENTLICHE SITZUNG DES BAU- UND ORTSPLANUNGSAUSSCHUSSES

Öffentliche Niederschrift

Niederschrift über die Sitzung

Beratung im StUWi Drucksache Nr. 102/2017

5. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Natursteinmauer auf dem Grundstück Fl.Nr. 293/7 der Gemarkung Waging (Gotenstr.

Außerdem sollen die Planvorgaben nicht zuletzt auch dem Erhalt von Grünstrukturen Rechnung tragen. Darstellung Plangebiet:

Sitzung des Stadtrates vom 21. Januar 2016 Tagesordnung. Öffentliche Sitzung

Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am im Mehrzweckraum der Volksschule Ettringen Seite 44

Sche. über die öffentliche Sitzung Nr. 44 des Marktgemeinderates Hohenfels am 21. August 2018 in Hohenfels um Uhr im Sitzungssaal des Rathauses

Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses

Flächennutzungsplan-Änderung mit integrierter Grünordnung WA Allgemeines Wohngebiet Breiter Rain des Marktes Luhe-Wildenau

7. Sitzung des Gemeinderates Baiern vom um Uhr

Stadtverwaltung Lindau (B) Jahrgang 2016

Transkript:

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Heßdorf am Dienstag, 10. September 2019 im Sitzungssaal im Gemeindezentrum Heßdorf HD-GR/2019/011 Beginn: Ende: 19:00 Uhr 21:42 Uhr Anwesenheitsliste Anwesend waren: 1. Bürgermeister Rehder, Horst 2. Bürgermeister Schüßler, Oliver 3. Bürgermeister Gotthardt, Axel Gemeinderat Biermann, Erich Martin, Stefan Nagel, Dietmar Ort, Johann Ort, Markus Reif, Stefan Stiegler, Stefan Willert, Anja Windisch, Markus Wölfel, Jürgen Geschäftsstellenleiter Hofmann, Martin als Schriftführer Schäfer, Gerhart, Projektbegleiter zu TOP 4

Sitzung des Gemeinderates vom 10.09.2019 Seite 2 Fehlend: Gemeinderat Ackermann, Thomas Bäreis, Manfred Dittrich, Bernd Niepelt, Burkhardt Urlaub berufliche Gründe persönliche Gründe berufliche Gründe Erster Bürgermeister Rehder eröffnete die Sitzung des Gemeinderates und begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates, die Zuhörer, die Vertreter der Presse und denvertreter der Verwaltung. Herr Rehder stellte fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen worden war und die Mitglieder des Gemeinderates mehrheitlich anwesend und stimmberechtigt sind. Der Gemeinderat war daher beschlussfähig. Mit der Tagesordnung bestand Einverständnis. Ö f f e n t l i c h e T a g e s o r d n u n g 01 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 30.07.2019 02 Information über die Sachbehandlung früherer Gemeinderatsbeschlüsse; Feststellung des Wegfalls der Geheimhaltungsgründe aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung 03 Errichtung einer Bushaltestelle in Höhe des Gewerbeparks; Beratung und evtl. Beschlussfassung zur Umsetzung der Maßnahme 04 Sanierung der Grundschule Hannberg 04 A Information über den Sachstand 04 B Genehmigung der Nachträge Nr. 21 und 23 der Fa. Bauunternehmen Lukas GmbH für das Gewerk Baumeisterarbeiten 04 C Genehmigung der Nachträge Nr. 5, 7 und 11 der Fa. Grötsch Energietechnik für das Gewerk Wärmeversorgungsanlagen 05 1. Änderung des Bebauungsplanes "Hesselberg-West"; Billigung des Planentwurfes 06 Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung "Hesselberg-Nord" 06 A Behandlung der im Verfahren nach 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen 06 B Satzungsbeschluss 07 AA Hannberg; Auftragsvergabe zur technischen Ertüchtigung und Nachrüstung im Einzugsbereich der Abwasseranlage

Sitzung des Gemeinderates vom 10.09.2019 Seite 3 08 Neubau eines Durchlaufbeckens und Betriebsgebäudes der KAL Hannberg; Genehmigung des 7. Nachtragsangebotes der Fa. HTS Frankenbau 09 Nachrüstung des RÜ Dannberg mit einer Tauchwand 10 Anschaffung eines Mannschaftstransportwagens für die FF Hesselberg 10 A Vergabe Los 1 Fahrgestell 10 B Vergabe Los 2 Fahrzeugaufbau 10 C Vergabe Los 3 Beladung 11 Neubau FWGH Heßdorf 11 A Information über den Sachstand 11 B Vergabe der Arbeiten für die Schließanlage 11 C Genehmigung des 2. Nachtragsangebotes der Fa. Nendel & Sohn für das Gewerk Dacharbeiten 11 D Vergabe der Arbeiten zur Errichtung einer PV-Anlage 12 Stellungnahme zur vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Mitte" der Gemeinde Röttenbach 13 Behandlung von Bauanträgen 13 A Christine und Jürgen Steinmüller; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.-Nr. 578 der Gemarkung Heßdorf 13 B DFH Musterhäuser GmbH; Neubau eines Musterhauses auf Fl.-Nr. 163 der Gemarkung Heßdorf 13 C Kathrin Mirschberger; Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes auf Fl.-Nr. 384/3 der Gemarkung Heßdorf 14 Verschiedenes TOP 01 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 30.07.2019 Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 30.07.2019.

Sitzung des Gemeinderates vom 10.09.2019 Seite 4 TOP 02 Information über die Sachbehandlung früherer Gemeinderatsbeschlüsse; Feststellung des Wegfalls der Geheimhaltungsgründe aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung a) Die wilde Abwasserentsorgung im Bereich des Gasthaues Zur Linde wurde seitens der Verwaltung geklärt und auch eine entsprechende Rechnung gestellt. b) Zur Sinkkastenreinigung im Gemeindegebiet ist festzustellen, dass die Mitarbeiter der gemeindlichen Abwasserbeseitigung im Frühjahr und im Spätherbst diese Reinigungsarbeiten durchführen und die Anlagen auf evtl. Schäden untersuchen. c) In Bezug auf die nichtöffentlichen Beschlussfassungen aus der Sitzung vom 30.07.2019 besteht die Nichtöffentlichkeit bei allen Beschlusspunkten fort. TOP 03 Errichtung einer Bushaltestelle in Höhe des Gewerbeparks; Beratung und evtl. Beschlussfassung zur Umsetzung der Maßnahme Die jahrelangen Diskussionen um die Bushaltestellen in Höhe des Gewerbeparks haben im Ergebnis nun dazu geführt, dass seitens der staatlichen Verkehrsbehörden grundsätzliches Einverständnis besteht. Gleichwohl zeigen die doch etwas kontroversen Diskussionsbeiträge aus der Sitzung vom 30.07.2019 von einem unterschiedlichen politischen Meinungsbild, das klärungsbedürftig ist. Dazu liegen dem Gemeinderat die Schreiben des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 25.07.2019 und des Bund Naturschutz, Ortsgruppe Seebachgrund, vom 24.07.2019 vor. Zur Frage der möglicher Förderungen wurden seitens der Verwaltung inzwischen erste Gespräche geführt. Insoweit kommt nach den RZÖPNV eine Förderung in Betracht; diese Pauschalförderung erfolgt auf der Grundlage der Länge der Bordsteine. Inwieweit eine Förderung nach 2 GVFG möglich ist, konnte mit der Regierung von Mittelfranken in der Kürze der Zeit nicht abschließend geklärt werden. In der Diskussion hält es Herr Martin für wesentlich, dass die Bushaltestellen auch von Heßdorfer Bürgern genutzt werden können. Das vorliegende Schreiben des Landratsamtes sei grundsätzlich inhaltlich nachvollziehbar. Aus Kostengründen müsse sich die Baumaßnahme auf das Notwendige beschränken; eine Kostenobergrenze müsse von vorne herein festgestellt werden. Insoweit wird eine Kostensumme in Höhe von 500.000,00 (ohne Rechtsabbiegespur) genannt. Herr J. Ort geht von einer wesentlich höheren Kostensumme aus. An den bisherigen Planungsgedanken zur Errichtung einer beidseitigen Bushaltestelle an der St 2240 in Höhe des Gewerbeparks wird festgehalten. Für die Umsetzung wird eine Kostenobergrenze in Höhe von 500.000,00 festgesetzt.

Sitzung des Gemeinderates vom 10.09.2019 Seite 5 TOP 04 TOP 04 A Sanierung der Grundschule Hannberg Information über den Sachstand Der Bauabschnitt I wurde wie angestrebt pünktlich zum Schulanfang bezogen. Die Einschulung der Erstklässler fand dazu in der neuen Schulaula statt. Parallel zur Umzugsphase wurden auch die Bauarbeiten für den Bauabschnitt II aufgenommen. Die Bauarbeiten der Außenanlagen (Parkplatz Schule) werden weiter fortgeführt genauso wie die Arbeiten in der Schulturnhalle. Herr Schäfer erläutert die aktuelle Kostenaufstellung; diese Aufstellung war dem Gemeinderat erst kurz vor der Sitzung zur Verfügung gestellt worden. Herr Schäfer stellt dazu fest, dass die Kostenprognose nach der Worst-Case-Einschätzung bei 12,153 Mio. liegt. Wesentliche Überschreitungen der Auftragssummen sind nicht zu erwarten. Die Ausführungen von Herrn Schäfer führen zu einer sehr intensiven Diskussion. Hierzu wird festgestellt, dass der Kostenansatz für die Außenanlagen fehlt. Im Weiteren bestehen Zweifel, ob ein Konsens mit der Kostenprognose des Architekten besteht. Die Kernfrage des Gemeinderates zur voraussichtlichen Kostenendsumme wird nicht ausreichend beantwortet. Herr Bodem und Herr Schäfer mögen dazu eine Kostenabstimmung vornehmen. TOP 04 B Genehmigung der Nachträge Nr. 21 und 23 der Fa. Bauunternehmen Lukas GmbH für das Gewerk Baumeisterarbeiten Die vorliegenden Nachtragsangebote Nr. 21 und 23 der Fa. Bauunternehmen Lukas GmbH beinhalten folgenden Leistungen: a) Der Nachtrag Nr. 21 betrifft Bestandsschmutzwasser- und Mischwasserleitungen, die neu an bestehende Schächte angeschlossen sind und im Bestand, also bei früheren Baumaßnahmen, nicht fachgerecht ausgeführt worden waren. Die Leitungen waren nicht wasserdicht an die Schächte angeschlossen worden. Diese Bestandsleitungen sind deshalb fachgerecht an die Abwasserschächte anzuschließen. Die Wasserdichtigkeit wird mittels einer Kernbohrung in der Betonschachtwand sowie einer zur Bestandsleitung passenden Ringraumdichtung realisiert. Der Nachtrag mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 4.822,40 wurde durch das Büro Dess + Falk GmbH und durch Herrn Schäfer fachtechnisch und rechnerisch geprüft und wird zur Annahme empfohlen. Aus Gründen des Baufortschritts und des anstehenden Schulbeginns wurden diese Arbeiten bereits ausgeführt. b) Der Nachtrag Nr. 23 beinhaltet Positionen für die fachgerechte Sandumhüllung von Rohrleitungen größerer Dimensionen (DN 200 250), die bei der LV-Erstellung

Sitzung des Gemeinderates vom 10.09.2019 Seite 6 versehentlich nicht berücksichtigt waren. In diesem Nachtrag sind die fehlenden Positionen für beide Bauabschnitte enthalten. Der Nachtrag mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 2.698,92 wurde durch das Büro Dess + Falk GmbH und durch Herrn Schäfer fachtechnisch und rechnerisch geprüft und wird zur Annahme empfohlen. Der Gemeinderat genehmigt das Nachtragsangebot Nr. 21 vom 11.07.2019 mit einer geprüften Bruttoangebotssumme in Höhe von 4.822,40 und das Nachtragsangebot Nr. 23 vom 26.07.2019 mit einer geprüften Bruttoangebotssumme in Höhe von 2.698,92 der Fa. Bauunternehmen Lukas GmbH. TOP 04 C Genehmigung der Nachträge Nr. 5, 7 und 11 der Fa. Grötsch Energietechnik für das Gewerk Wärmeversorgungsanlagen Die vorliegenden Nachtragsangebote der Fa. Grötsch Energietechnik GmbH für das Gewerk Wärmeversorgungsanlagen beinhalten folgende Leistungen: a) Der Nachtrag Nr. 5 enthält Rohrleitungen als durchgehende Verbindungsleitungen zwischen dem 1. und 2. Bauabschnitt. Dieser Nachtrag ist dadurch begründet, dass die Rohrleitungen aufgrund der Verwendung von vorbereiteten Leerrohren als eine zusammenhängende Einheit geliefert werden müssen, so dass die Verwendung zusammengeschweißter und isolierter Leitungen nicht möglich war. Diese notwendige Leistung war nicht absehbar und demnach auch nicht im Hauptauftrag enthalten. somit technisch notwendig. Der Nachtrag mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 4.498,70 wurde durch das Büro Dess + Falk GmbH und Herrn Schäfer fachtechnisch und rechnerisch geprüft und wird zur Annahme empfohlen. b) Der Nachtrag Nr. 7 bezieht sich auf Flansche, die als Gegenstücke zu bereits installierten Zortström-Verteilern notwendig werden. Die im Nachtrag enthaltenen Flansche, T-Stücke, Reduzierungen und Doppelnippel wurden in der Zentrale verbaut und waren versehentlich nicht im Haupt-LV aufgenommen. Die Gegenflansche sind für die Rohrleitungsanschlüsse am Verteiler unabdingbar und somit technisch notwendig. Der Nachtrag mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 558,84 wurde durch das Büro Dess + Falk GmbH und Herrn Schäfer fachtechnisch und rechnerisch geprüft und wird zur Annahme empfohlen. c) Der Nachtrag Nr. 11 beinhaltet die Installation von Ventilen und Armaturen für den Anschluss der Heizkreise der Lüftungsgeräte, die in einer anderen Dimension als ausgeschrieben eingesetzt werden. Abzugspositionen für Ventile, Armaturen und Dienstleistungen, die nicht ausgeführt werden, sind in Abzug gebracht.

Sitzung des Gemeinderates vom 10.09.2019 Seite 7 Der Nachtrag mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 925,13 wurde durch das Büro Dess + Falk GmbH und Herrn Schäfer fachtechnisch und rechnerisch geprüft und wird zur Annahme empfohlen. Der Gemeinderat genehmigt folgende Nachtragsangebote der Fa. Grötsch Energietechnik GmbH, Hersbruck: Nr. 5 vom 07.01.2019 mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 4.498,70 Nr. 7 vom 01.08.2019 mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 558,14 Nr. 11 vom 30.07.2019 mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 925,13 TOP 05 1. Änderung des Bebauungsplanes "Hesselberg-West"; Billigung des Planentwurfes In der Sitzung vom 02.04.2019 hat der Gemeinderat die Änderung des Bebauungsplanes Hesselberg-West beschlossen und das Büro Stadt & Land, Neustadt/Aisch, mit der Änderungsplanung beauftragt. Gegenstand der Änderungsplanung ist die Zulassung weiterer Dachformen (WD, FD). Die gegenständliche Änderung ist im vorliegenden Planentwurf des Büros Stadt & Land (Stand 24.07.2019) sowie in der diesbezüglichen Begründung dargestellt. Diese Unterlagen liegen dem Gemeinderat vor. Der Gemeinderat billigt die Entwurfsplanung des Büros Stadt & Land, Neustadt/Aisch, i.d.f. vom 24.07.2019 einschließlich Begründung; die diesbezügliche Planzeichnung ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren abzuwickeln. TOP 06 Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung "Hesselberg-Nord"

Sitzung des Gemeinderates vom 10.09.2019 Seite 8 TOP 06 A Behandlung der im Verfahren nach 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen Für das gegenständliche Bauleitplanverfahren fand in der Zeit vom 20.05. 21.06.2019 die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB statt. Gegenstand der Bauleitplanung ist die Ausweisung von zwei Baurechten am nördlichen Ortsrand von Hesselberg für den Eigenbedarf junger Bürger. Die notwendigen Erschließungsanlagen sind bereits weitgehend vorhanden. Die ergangenen Stellungnahmen liegen dem Gemeinderat in Kopie vor und werden wie folgt behandelt: a) Regierung von Mittelfranken, Stellungnahme vom 06.06.2019 Die Stellungnahme wird mit der Feststellung zur Kenntnis genommen, dass die Flächenausweisung ausschließlich für den rechtlich gesicherten Eigenbedarf von örtlichen Nachkommen erfolgt. Für eine Verknüpfung mit der Rücknahme einer unverhältnismäßig großen Fläche wird keine planungsrechtliche Grundlage gesehen; eine solche Verknüpfung wird zurückgewiesen. 13 : 0 b) Landratsamt Erlangen-Höchstadt, städtebauliche und planungsrechtliche Stellungnahme vom 19.06.2019 Weder das BauGB noch sonstige planungsrechtliche Vorschriften enthalten eine Rechtsgrundlage für das Verlangen, dass eine EE-Satzung nur dann in Kraft treten könne, wenn ein FNP-Verfahren abgeschlossen ist. Im Weiteren wird auf den rechtlich gesicherten Eigenbedarf verwiesen. Vielmehr ist aus der bisherigen Planung und aus der aktuellen Beschlusslage des Gemeinderates vom 12.03.2019 (Herausnahme HB 1, Neuaufnahme der gegenständlichen Baufläche) die gemeindliche Planungsabsicht klar erkennbar. Das diesbezügliche Verlangen des Landratsamtes wird wegen der fehlenden Rechtsgrundlage zurückgewiesen. Die graphische Darstellung des Gebietes und die redaktionellen Änderungsvorschläge werden berücksichtigt. 13 : 0 c) Landratsamt Erlangen-Höchstadt, SG Kreisentwicklung, Klimaschutz; Stellungnahme vom 17.06.2019 Die sehr allgemeinen Hinweise werden zustimmend zur Kenntnis genommen. 13 : 0

Sitzung des Gemeinderates vom 10.09.2019 Seite 9 d) Landratsamt Erlangen-Höchstadt, immissionsschutzrechtliche Stellungnahme vom 29.05.2019 Die Stellungnahme wird mit der Feststellung zur Kenntnis genommen, dass das AELF beteiligt worden ist. Diese Stellungnahme wurde zudem mit der Feststellung hinterfragt, dass Einwendungen und Bedenken seitens des AELF nicht bestehen. An der Art der baulichen Nutzung als WA wird deshalb festgehalten, weil die bereits südlich und westlich vorhandenen bzw. ausgewiesenen Gebiete die gleiche Nutzungsart haben und die absehbare weitere Entwicklung ganz eindeutig in Richtung Wohnen geht. Die Hinweise zu den haustechnischen Anlagen werden als Anhang der Begründung beigefügt. 13 : 0 e) Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Stellungnahmen weiterer Sachgebiete Die Stellungnahmen des Umweltamtes, des SG Naturschutz, des SG Verkehrssicherheit, des SG Kommunale Abfallwirtschaft und des SG Hygiene- und Infektionsschutz werden zur Kenntnis genommen. 13 : 0 f) Wasserwirtschaftsamt Nürnberg, Stellungnahme vom 07.06.2019 Die sehr allgemeine Stellungnahme wird mit der Feststellung zur Kenntnis genommen, dass eine Entwässerung im Trennsystem wegen der fehlenden Vorflut nicht möglich ist. Weitere Festlegungen werden im Rahmen der Erschließungsplanung erfolgen. Die Hinweise werden in den Planteil aufgenommen. 13 : 0 g) Deutsche Telekom Technik GmbH, Stellungnahme vom 05.06.2019 Die Stellungnahme wird mit der Feststellung zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der Erschließung die Neuverlegung von Leitungen erforderlich wird. Eine rechtzeitige Beteiligung wird erfolgen. 13 : 0

Sitzung des Gemeinderates vom 10.09.2019 Seite 10 h) Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth, Stellungnahmen vom 13.06.2019 und 09.07.2019 Südlich des nebenerwerblichen Aussiedlerbetriebes Dengler sind bereits Wohnbauflächen WA ausgewiesen, die größtenteils näher am Betrieb liegen und auch nicht durch eine Gemeindeverbindungsstraße getrennt sind. Zukünftig wird sich auch in Hesselberg die Entwicklung noch weiter in Richtung Wohnnutzung verschieben, so dass die dargestellte bauliche Nutzung als richtig und zutreffend gesehen wird und unverändert bleibt. Nachteilige immissionsschutzrechtliche Auswirkungen sind durch die gegenständliche Bauleitplanung nicht zu erwarten. 13 : 0 i) weitere Stellungnahmen Folgende Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen: Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Nürnberg, Stellungnahme vom 19.06.2019 Zweckverband zur Wasserversorgung der Seebachgruppe, Stellungnahme vom 18.06.2019 Planungsverband Region Nürnberg, Stellungnahme vom 28.05.2019 Bayernwerk Bamberg, Stellungnahme vom 20.05.2019 Stadt Höchstadt a.d. Aisch, Stellungnahme vom 11.06.2019 Gemeinde Großenseebach, Stellungnahme vom 18.06.2019 Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst. 13 : 0 j) Beteiligung der Öffentlichkeit Es wird festgestellt, dass im Rahmen der Bürgerbeteiligung gemäß 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen ergangen sind. 13 : 0 TOP 06 B Satzungsbeschluss Der Gemeinderat beschließt unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse die von der Arbeitsgemeinschaft Stadt & Land, Neustadt/Aisch, ausgearbeitete Einbeziehungs-

Sitzung des Gemeinderates vom 10.09.2019 Seite 11 und Ergänzungssatzung Hesselberg-Nord einschließlich Begründung, beide in der Fassung vom 10.09.2019, gemäß 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, im Vollzug der Beschlussfassung des Gemeinderates vom 02.10.2018 den Eigenbedarf dinglich zu sichern und danach den Satzungsbeschluss bekannt zu machen. TOP 07 AA Hannberg; Auftragsvergabe zur technischen Ertüchtigung und Nachrüstung im Einzugsbereich der Abwasseranlage Die Arbeiten für die elektro-, mess-, fernwirk- und prozessleittechnische Ausrüstung der Außenstationen wurden gemäß VOB/A beschränkt-öffentlich ausgeschrieben. Insgesamt wurden 9 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Beim Submissionstermin am 14.08.2019 lagen 3 Kostenangebote vor. Die Ausschreibung des Loses elektrotechnische Ausrüstung umfasst im Wesentlichen folgende auszuführende Leistungen: Bei den 5 Außenstationen (PW/RÜ Röhrach, PW/RÜB Niederlindach, PW/RÜ Klebheim, PW/RÜ Dannberg, PW/RÜ Hesselberg) müssen die SPS-Steuerungen mit Fernwirkfunktion erneuert bzw. nachgerüstet und an das Fernwirk- und Prozessleitsystem Fabrikat FlowChief angebunden werden. Außerdem müssen bei den 5 Außenstationen die Überlaufmessungen nachgerüstet werden. Beim RÜ Hesselberg wird insoweit ein Datenlogger mit Überlaufmessung notwendig. Die 5 Außenstationen und der Datenlogger werden mittels GPRS-Verbindungen an das bestehende Fernwirk- und Prozessleitsystem der AA Heßdorf angebunden; dieses System dient zur Steuerung, Überwachung und Protokollierung der AA Heßdorf. Weiterhin ist die Anpassung der Elektroinstallation und des Potentialausgleiches der Außenstationen enthalten. Mindestbieter ist die Fa. Spangler Automation, Dietfurt-Töging, mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 126.954,51 brutto. Die weiteren Angebote liegen bei 162.216,78 und bei 167.514,97. Die Kostenberechnung hatte 130.970,45 brutto betragen; diese wird um 3,1 % unterschritten. Die eingegangenen Angebote wurden durch das Planungsbüro Scheiderer, Schwabach, fachlich und rechnerisch geprüft; ebenso wurde die fachliche Eignung des Mindestbieters ohne Beanstandung geprüft. Die Fa. Spangler GmbH ist bereits Auftragnehmer für die fernkwirk- und prozessleittechnische Ausrüstung der AA Hannberg. Nach erfolgter Prüfung und Wertung der Angebote wird die Vergabe an den Mindestbieter mit einer vorläufigen Auftragssumme in Höhe von 126.954,51 brutto vorgeschlagen.

Sitzung des Gemeinderates vom 10.09.2019 Seite 12 Die Arbeiten für die elektro-, mess-, fernwirk- und prozessleittechnische Ausrüstung der Abwasseraußenstationen werden entsprechend dem Kostenangebot vom 12.08.2019 an den Mindestbieter, die Fa. Spangler GmbH, Dietfurt-Töging, mit einer vorläufigen Auftragssumme in Höhe von ca. 126.954,51 brutto vergeben. TOP 08 Neubau eines Durchlaufbeckens und Betriebsgebäudes der KAL Hannberg; Genehmigung des 7. Nachtragsangebotes der Fa. HTS Frankenbau Die gegenständliche Preisvereinbarung Nr. 7 beinhaltet folgende Bauleistungen: a) Verlegung einer Induktionsschleife Im Betriebsgelände wird zum Öffnen des Tores eine Induktionsschleife im Asphalt auch aus Gründen der Betriebs- und Arbeitssicherheit eingebaut. Dazu ist ein Detektor erforderlich. b) Veränderung der Zaunhöhe für das Becken Gemäß dem DWA-Merkblatt M 176 müssen Massivbecken eine Umzäunung in einer Höhe von 1,70 2,00 m haben. Dadurch wird eine Erhöhung des Drahtzaunes von 1,50 m auf 1,75 m und eine Verlängerung der Pfosten und Streben auf 1,75 m erforderlich. Bei den angesetzten Positionen für die Zaunerhöhung handelt es sich um Materialmehrkosten; diese Arbeiten sind noch nicht begonnen. Die vorliegende Preisvereinbarung wurde durch das Ing.-Büro GBI geprüft und mit einer Kostensumme in Höhe von 2.481,57 brutto festgestellt und wird zur Annahme empfohlen. Der Gemeinderat genehmigt den Nachtrag Nr. 7 der Fa. HTS Frankenbau zur Verlegung einer Induktionsschleife und zur Veränderung der Zaunhöhe auf 1,75 m für das Becken mit einer Mehrkostensumme in Höhe von 2.481,57 brutto. TOP 09 Nachrüstung des RÜ Dannberg mit einer Tauchwand Nach den Vorgaben des aktuellen Wasserrechtsbescheides des Landratsamtes Erlangen- Höchstadt ist für die Rückhaltung von Schwimmstoffen in die Vorflut (Graben zum

Sitzung des Gemeinderates vom 10.09.2019 Seite 13 Mohrbach) eine klappbare Tauchwand erforderlich. Diese Nachrüstung muss bis zum 31.12.2019 hergestellt sein. Für diese Maßnahme liegt ein geprüftes Kostenangebot der Fa. Metallbau Greil GmbH, Röttenbach, mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 4.165,00 vor. Das Ing.-Büro GBI hat versucht, weitere Kostenangebote zu erhalten. Aufgrund des relativ geringen Leistungsumfangs und der derzeitigen Firmenauslastung war kein weiteres Angebot zu erhalten. Die Beauftragung der Fa. Greil Metallbau GmbH wird daher empfohlen. Entsprechend dem Kostenangebot vom 30.07.2019 wird die Fa. Metallbau Greil GmbH, Röttenbach, mit der Erstellung einer klappbaren Tauchwand für den RÜ Dannberg mit einer Bruttosumme in Höhe von 4.165,00 beauftragt. TOP 10 Anschaffung eines Mannschaftstransportwagens für die FF Hesselberg Am 27.02.2018 beschloss der Gemeinderat die Beschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeuges für die FF Hesselberg mit der Option einer Beschaffungskooperation mit der FF Großenseebach. Für die Beschaffung zweier MTW`s für die beiden Feuerwehren wurde Herr Dipl.-Ing. (FH) Christian Rieck als Berater beauftragt. Dazu liegt dem Gemeinderat das Ergebnis der Ausschreibung eines MTW`s für die FF Hesselberg vor. Beim Submissionstermin am 13.08.2019 lagen insgesamt 4 Angebote aufgeteilt in 3 Lose vor. Nach Prüfung und Wertung der Angebote durch Herrn Rieck ergeben sich für die Gemeinde Heßdorf folgende Vergabesummen: Los 1: Fahrgestell Ford Transit Los 2: Fahrzeugaufbau Los 3: Beladung 38.377,20 brutto 20.949,95 brutto 2.711,02 brutto Die Beschaffungskosten des Mannschaftstransportfahrzeuge für die Gemeinde Heßdorf betragen somit 62.038,17 brutto für Fahrgestell, Aufbau und Beladung. Dieser Betrag ist im Haushalt 2019 eingestellt. Mit Bescheid vom 27.06.2019 hat die Regierung von Mittelfranken eine Festbetragsfinanzierung in Höhe von 13.750,00 bewilligt. In der Diskussion bleibt die Frage offen, warum für das ausgewählte Fahrgestell nur ein Angebot eingeholt worden war und örtliche Firmen nicht beteiligt waren.

Sitzung des Gemeinderates vom 10.09.2019 Seite 14 TOP 10 A Vergabe Los 1 Fahrgestell Hierzu liegen 3 Angebote vor. Günstigster Anbieter ist die Fa. Schäfer für einen Ford Transit mit einem Gesamtpreis in Höhe von 38.377,20 brutto. Die beiden anderen Angebote liegen bei 44.625,00 brutto (Fahrzeug MAN TGE 3.180) und 45.553,20 brutto (VW Crafter 35 HD MR). Die Angebote wurden nach den in der Ausschreibung festgelegten Bewertungskriterien gewertet. Nach Prüfung und Wertung der Angebote wird die Vergabe des Los 1 Fahrgestell an die Fa. Schäfer, Obererdingen, vorgeschlagen. Entsprechend dem Vergabevorschlag von Herrn Rieck vom 19.08.2019 wird das Los 1 Fahrgestell des MTW für die FF Hesselberg an die Fa. Martin Schäfer GmbH, Robert- Bosch-Ring 4, 75038 Obererdingen, zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 38.377,20 vergeben. TOP 10 B Vergabe Los 2 Fahrzeugaufbau Für Los 2 Fahrzeugaufbau liegen 3 Angebote vor. Günstigster Anbieter ist die Fa. Compoint mit einem Gesamtangebotspreis in Höhe von 20.949,95 brutto. Die beiden anderen Angebote liegen bei 23.433,48 brutto und 38.438,19 brutto. Die Angebote wurden nach den in der Ausschreibung festgelegten Bewertungskriterien gewertet. Nach Prüfung und Wertung der Angebote wird die Vergabe des Los 2 Fahrzeugaufbau an die Fa. Compoint vorgeschlagen. Entsprechend dem Vergabevorschlag von Herrn Rieck vom 19.08.2019 wird Los 2 Fahrzeugaufbau des MTW für die FF Hesselberg an die Fa. Compoint GmbH & Co KG, Breitweidig 3, 91301 Forchheim, zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 20.949,95 vergeben.

Sitzung des Gemeinderates vom 10.09.2019 Seite 15 TOP 10 C Vergabe Los 3 Beladung Für Los 3 Beladung liegen 2 Angebote vor. Günstigster Anbieter ist die Fa. Krümpelmann mit einem Gesamtpreis in Höhe von 2.711,02 brutto. Das zweite Angebot liegt bei 3.468,85 brutto. Die Angebote wurden nach den in der Ausschreibung festgelegten Bewertungskriterien gewertet. Nach Prüfung und Wertung der Angebote wird die Vergabe des Los 3 Beladung an die Fa. Krümpelmann vorgeschlagen. Entsprechend dem Vergabevorschlag von Herrn Rieck vom 19.08.2019 wird Los 3 Beladung des MTW der FF Hesselberg an die Fa. Krümpelmann GmbH, Meisenstraße 24, 84030 Ergolding, zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 2.711,02 vergeben. TOP 11 TOP 11 A Neubau FWGH Heßdorf Information über den Sachstand Derzeit wird im FWGH Heßdorf der Zementestrich eingebaut. Die Fensterbauarbeiten und Außentüren sind abgeschlossen bis auf die T 30-Tür im Flur des 1. OG. Die Dämmarbeiten an der Fassade werden in dieser Woche abgeschlossen. Stahltüren und Tore sind eingebaut, die Zargen der Stahltüren müssen noch aus-gerichtet und mit Mörtel hinterfüllt werden. Die Rohinstallation der Haustechnik ist größtenteils abgeschlossen. Die Ausschreibungen WC-Trennwände, Außenanlagen und Teeküche laufen im Moment; der Submissionstermin hierfür ist für den 11.09.2019 bestimmt. Die letzten Ausschreibungen Beschilderung, Waschmaschine/Trockner und Baufeinreinigung sind in Vorbereitung. Der Gerüstabbau steht an; dieser muss allerdings noch mit den Arbeiten der Fa. Nendel und mit dem Aufbau der PV-Anlage koordiniert werden. Zur Kostensituation ist Folgendes anzumerken: a) Zum Stand 08.07.2019 waren die Gesamtkosten für Baukonstruktion, technische Gebäudeausstattung, Außenanlagen und Möblierung (Kostengruppen 300 600) mit 1.954.392,93 veranschlagt; die Mehrkosten waren mit 323.499,95 ermittelt.

Sitzung des Gemeinderates vom 10.09.2019 Seite 16 b) Nach der aktuellen Kostensituation (Stand 03.09.2019) betragen die genannten Gesamtkosten 1.988.119,73 ; aktuell ist von Mehrkosten in Höhe von 418.954,16 auszugehen. Diese Veränderung ist dadurch bedingt, dass die aktuellen Angebotspreise der Gewerke Sanitärtechnik und Betonkernaktivierung korrigiert und die Vergabesummen der Gewerke Fernmeldeanlagen, Zutrittskontrolle und PV-Anlage eingearbeitet worden sind. Die Gewerke Zutrittskontrolle und PV-Anlage waren in der Kostenberechnung deshalb nicht berücksichtigt, da zum Entwurfszeitpunkt noch keine diesbezüglichen Überlegungen bestanden, diese aber in der Zeitphase der Werkplanung entstanden. Die aktuellen Rechnungssummen zu diesen Leistungen betragen 943.258,96 ; auf das Kostenkontrollblatt wird Bezug genommen. TOP 11 B Vergabe der Arbeiten für die Schließanlage Die notwendigen Arbeiten des Gewerkes Fernmeldetechnik für die informationstechnischen Anlagen und die Zugangskontrolle wurden gemäß VOB/A beschränkt öffentlich ausgeschrieben. Insgesamt wurden 6 Firmen unter Berücksichtigung einer örtlichen Streuung mit der Bitte um Abgabe eines Kostenangebotes angeschrieben. Beim Submissionstermin am 15.08.2019 lag nur das Angebot der Fa. M.N.O Stühler vor. Die geprüfte Angebotssumme beträgt 22.706,99 brutto; die diesbezügliche Kostenberechnung lag bei 22.690,33. Die Kostenberechnung wird damit eingehalten. Das eingegangene Angebot wurde das Büro TGAerlangen geprüft. Das Angebot ist vollständig und mit gültiger Unterschrift versehen. Nach fachtechnischer, rechnerischer und wirtschaftlicher Prüfung sowie Referenzprüfung wurden weder Fehler noch spekulative Preise festgestellt. Nach erfolgter Prüfung und Wertung des Angebotes wird die Vergabe an den Mindestbieter mit einer vorläufigen Auftragssumme in Höhe von 22.706,99 brutto vorgeschlagen. Der Auftrag für die informationstechnischen Anlagen und die Zugangskontrolle aus dem Gewerk Fernmeldetechnik wird entsprechend dem Kostenangebot vom 12.08.2019 an den Mindestbieter, die Fa. M.N.O Stühler GmbH, Nürnberg, mit einer vorläufigen Auftragssumme in Höhe von ca. 22.706,99 brutto vergeben. Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 1 TOP 11 C Genehmigung des 2. Nachtragsangebotes der Fa. Nendel & Sohn für das Gewerk Dacharbeiten

Sitzung des Gemeinderates vom 10.09.2019 Seite 17 Der gegenständliche Nachtrag wurde notwendig, da die Putzarbeiten aufgrund mangelnder Angebote entfallen sind und somit die Anschlüsse der Wände an das Domicodach hergestellt werden müssen. Diese Anschlussarbeiten sollen durch die Fa. Nendel & Sohn ausgeführt werden. Das Nachtragsangebot der Fa. Nendel & Sohn vom 08.08.2019 wurde durch die Architekten fachlich und rechnerisch ohne Beanstandung geprüft und mit einer Nachtragssumme in Höhe von 6.212,92 brutto festgestellt; die Beauftragung wird vorgeschlagen. Der Gemeinderat genehmigt das vorgelegte 2. Nachtragsangebot der Fa. Nendel & Sohn, Heßdorf-Untermembach, vom 08.08.2019 zur Montage von Übergangsblechen mit einer Kostensumme in Höhe von 6.212,92 brutto. TOP 11 D Vergabe der Arbeiten zur Errichtung einer PV-Anlage Die Arbeiten wurden gemäß VOB/A beschränkt-öffentlich ausgeschrieben. Insgesamt wurden 5 Bieter unter Berücksichtigung einer örtlichen Streuung beteiligt; beim Submissionstermin am 14.08.2019 lag 1 Kostenangebot vor. Mindestbieter ist die Fa. Ikratos Solar- und Energietechnik GmbH, Weißenohe, mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 16.648,10 brutto. Die Kosten für die PV-Anlage waren auf 17.124,10 geschätzt. Für die Vergabe bleiben die mit angebotenen Wartungskosten auf die Dauer von 4 Jahren in Höhe von 780,00 netto jährlich unberücksichtigt; eine diesbezügliche Beauftragung müsste im Nachhinein im Rahmen des Unterhalts erfolgen. Das eingegangene Angebot wurde durch das Büro TGAerlangen fachlich und rechnerisch geprüft; ebenso wurde die fachliche Eignung des Mindestbieters ohne Beanstandung geprüft. Im Rahmen der Prüfung wurde ein Kalkulationsfehler berichtigt. Die angebotenen Fabrikate weichen von der LV-Vorgabe ab, werden aber als technisch gleichwertig beurteilt. Nach fachtechnischer, rechnerischer und wirtschaftlicher Prüfung wurden weder relevante Fehler noch spekulative Preise festgestellt. Nach erfolgter Prüfung und Wertung der Angebote wird die Vergabe an den Mindestbieter mit einer vorläufigen Auftragssumme in Höhe von ca. 16.648,10 brutto vorgeschlagen. In der Diskussion plädiert Herr Markus Ort dafür, aus Gründen des besseren Wirkungsgrades hoch montierte Module aufzubauen. Dieser Vorschlag wird geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt.

Sitzung des Gemeinderates vom 10.09.2019 Seite 18 Die Arbeiten für die Errichtung der PV-Anlage werden entsprechend dem Kostenangebot vom 06.08.2019 an den Mindestbieter, die Fa. Ikratos Solar- und Energietechnik GmbH, Weißenohe, mit einer vorläufigen Auftragssumme in Höhe von 16.648,10 brutto vergeben. Der Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, auf der Grundlage des vorliegenden Angebotes einen Wartungsvertrag, zunächst auf die Dauer von 4 Jahren, abzuschließen. TOP 12 Stellungnahme zur vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Mitte" der Gemeinde Röttenbach Das Änderungsgebiet umfasst den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Röttenbach- West. Die Gemeinde Röttenbach ist ein beliebter Wohnstandort im Stadt- und Umlandbereich des großen Verdichtungsraumes Erlangen-Fürth-Nürnberg. Dies findet seine Bestätigung in den derzeit bei der Gemeinde vorliegenden etwa 250 Anfragen nach Wohnbaugrundstücken; darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Anfragen nach mietbaren Wohnraum. Die Gemeinde möchte auf diese Anfragen positiv antworten können und verfolgt seit geraumer Zeit konsequent auch den Weg der Innenverdichtung, wo dies möglich ist und städtebauliche Vorteile bringt. Um dieser Nachfrage gerecht zu werden, beabsichtigt die Gemeinde Röttenbach die vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 Mitte. Das von der Planung betroffene Gebiet bezieht sich auf eine Fläche von 0,1444 ha und befindet sich im Norden der Gemeinde Röttenbach. Belange der Gemeinde Heßdorf werden durch die Planung nicht tangiert. Die Gemeinde Heßdorf erhebt gegen die vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 Mitte der Gemeinde Röttenbach keine Einwendungen bzw. Bedenken.

Sitzung des Gemeinderates vom 10.09.2019 Seite 19 TOP 13 TOP 13 A Behandlung von Bauanträgen Christine und Jürgen Steinmüller; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.-Nr. 578 der Gemarkung Heßdorf Es ist geplant, auf dem Grundstück Fl.-Nr. 578 Gemarkung Heßdorf (Lohestraße 22) ein Einfamilienhaus zu errichten. Das Gebäude soll ein Satteldach mit einer Dachneigung von 38, einen Kniestock von 0,75 m sowie eine Dachgaube und einen Zwerchgiebel erhalten. Die Gaube und der Zwerchgiebel sind mit einem Pultdach mit einer Dachneigung von 10 geplant. Das Vorhaben ist teilweise außerhalb der Baugrenze situiert. Des Weiteren soll das Gebäude ein Gaube mit einer Länge von 3,795 m sowie einen Erker mit einer Höhe von 1,84 m erhalten. Die Firstrichtung wurde um 90 gedreht. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Heßdorf Nr. 4 An den Lohäckern und der dazugehörigen Änderungssatzung. Der Bebauungsplan und die Satzung setzen folgendes fest: - Baugrenzen - Firstrichtung - Kniestock max. 0,50 m - Länge der Dachgauben max. 3,00 m - Erkerhöhe max. 1,80 m Das Bauvorhaben bedarf daher Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenzen, Firstrichtung, Länge der Dachgauben, Erkerhöhe sowie des Kniestockes. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 578 der Gemarkung Heßdorf (Lohestraße 22) und erteilt sein gemeindliches Einvernehmen gemäß 30 i.v.m. 36 BauGB. Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden gemäß 31 Abs. 2 BauGB Befreiungen hinsichtlich der Baugrenzen, der um 90 gedrehten Firstrichtung, des Kniestockes auf 0,75 m, der Länge der Dachgaube auf 3,795 m und der Erkerhöhe auf 1,84 m erteilt. TOP 13 B DFH Musterhäuser GmbH; Neubau eines Musterhauses auf Fl.-Nr. 163 der Gemarkung Heßdorf Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes und kann im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden.

Sitzung des Gemeinderates vom 10.09.2019 Seite 20 Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. TOP 13 C Kathrin Mirschberger; Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes auf Fl.-Nr. 384/3 der Gemarkung Heßdorf Es ist geplant, auf dem Grundstück Fl.-Nr. 384/3 der Gemarkung Heßdorf (Grasweg 18) einen Doppelstabmattenzaun auf 1,20 m Höhe zu errichten. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Heßdorf Nord 1". Als Einfriedungen sind Hecken, Maschendrahtzäune und Holzlattenzäune straßenseitig bis zu einer Höhe von 1 m, an den restlichen Grundstückseiten bis zu 1,50 m, zulässig. Das Bauvorhaben bedarf daher Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich des Einfriedungsmaterials und der Einfriedungshöhe. Der Gemeinderat stimmt der isolierten Befreiung auf Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes zu und erteilt nach 31 Abs. 2 BauGB i.v.m. Art. 63 Abs. 3 BayBO Befreiungen hinsichtlich des Einfriedungsmaterials und der Einfriedungshöhe. TOP 14 Verschiedenes a) Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am 01.10.2019, 19.00 Uhr, statt. Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen: Brückensanierungen an den Straßen Niederlindach Hesselberg, Niederlindach Klebheim; Heßdorf, Zum Sportplatz Klimatisierung des Sitzungsaales Beitritt zu einem Zweckverband Verkehrsüberwachung Glasfaserausbau Grundschule Hannberg Funkturmthematik Klebheim Die weitere Behandlung des FNP/LSP soll in einer Sondersitzung stattfinden.

Sitzung des Gemeinderates vom 10.09.2019 Seite 21 b) Am Freizeitgelände wurden die Erdarbeiten (Anhebung des Geländes im Kleinkindbereich) durch den gemeindlichen Bauhof ausgeführt; die Flächen wurden nochmals angesät. Das Spielgerät für die Kleinkinder wird in den nächsten Tagen wieder aufgebaut. Ebenso werden die Arbeiten an der Balancestrecke sowie verschiedene kleinere Mängel erledigt. Das Volleyballfeld wird Ende September aufgebaut. c) Bereits seit längerer Zeit ist beim Verwaltungsgericht Ansbach ein Antrag der Deutschen Funkturm GmbH auf baurechtlichen Vorbescheid zum Neubau eines 40 m hohen Schleuderbetonmastes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 931 der Gemarkung Hannberg anhängig. Dieser Antrag ist durch das Verwaltungsgericht bisher nicht entschieden. Zu diesem baurechtlichen Antrag fand am 05.09.2019 beim Landratsamt Erlangen- Höchstadt ein Gütetermin in der Zielsetzung statt, die unterschiedlichen Standpunkte der Gemeinde und der Deutschen Funkturm GmbH anzunähern. Seitens der Deutschen Funkturm GmbH wurde ein alternativer Standort auf Fl.-Nr. 948 angeboten. Seitens der Gemeinde wird eine verbindliche Standorterklärung notwendig. Diese Entscheidung wird in der nächsten Sitzung des Gemeinderates zu treffen sein. d) Die Ausschreibungen für die Erschließungsarbeiten des Baugebietes Heßdorf-Süd wurden in der letzten Woche durch die Fa. KFB Baumanagement GmbH versandt. Insgesamt wurden 22 Firmen abgefragt; 8 Firmen haben die Ausschreibungsunterlagen angefordert. Abgabetermin ist der 26.09.2019. e) Der Antrag zur Errichtung eines Kulturschildes an der BAB A 3 wurde inzwischen formgerecht eingereicht. f) Zum Thema Parkplatzsituation im Bereich Erlanger Straße und Gemeindezentrum ist zu berichten, dass die neu ausgewiesenen 11 Angestelltenparkplätze bereits genutzt werden. Zur Befestigung dieser Parkplätze werden derzeit Kostenangebote eingeholt. Dazu wurde auch Kontakt zum Zweckverband KFÜ Südostbayern (Verkehrsüberwachung) aufgenommen. Die Behandlung dieses Themas ist für die Sitzung des Gemeinderates am 01.10.2019 vorgesehen. f) Herr Gotthardt regt an zu prüfen, ob seitens der Gemeinde Unterhalt und Pflege des unbefestigten Kirchensteiges übernommen werden kann. Die dortigen Anlieger seien für diese Arbeiten aus Altersgründen überfordert. Weiterhin bittet Herr Gotthardt um Auskunft zum aktuellen Sachstand der Rechtlerangelegenheit Hesselberg. Hierzu erklärt Herr Bürgermeister Rehder, dass ein gemeinsamer Termin zum Informationsaustauch voraussichtlich im November geplant ist. g) Herr Johann Ort bittet darum, die angefangenen Mäharbeiten entlang der Seebach fortzuführen und auch die Unterführungen der Brückenbauwerke zu reinigen. h) Auf Nachfrage von Herrn Gotthardt wird seitens der Verwaltung das Procedere für die Abwicklung von Hausanschlussarbeiten erläutert.

Sitzung des Gemeinderates vom 10.09.2019 Seite 22 i) Herr Biermann stellt die Frage, ob die Nachfolge des im nächsten Jahr ausscheidenden Geschäftsleiters bereits geregelt ist. Herr Bürgermeister Rehder verweist darauf, dass dieser Punkt in der nächsten VG-Sitzung behandelt werden wird. j) Herr Windisch moniert die noch fehlende vertragliche Regelung für die künftige Wärmeversorgung des Kath. Kindergartens. k) Herr Schüßler verweist darauf, dass Baumscheiben in Baugebieten immer wieder zugeparkt werden. Zum Schutz der Bäume sollten daher Metallroste aufgelegt werden. Herr Bürgermeister Rehder bittet um Klärung, um welche Stellen es insoweit geht. In der Bürgerfragestunde spricht Herr Zehner die Rechtlerangelegenheit Hesselberg an. Die Rechtler erwarten seitens der Gemeinde ein Signal bzw. eine Absichtserklärung, ob die beantragte Ablösung weiter verfolgt und ein Ablösevertrag erarbeitet werden kann. Ein diesbezüglicher Informationsaustausch wäre durchaus sinnvoll. Heßdorf, 12.09.2019 R e h d e r H o f m a n n 1. Bürgermeister Schriftführer