Steuerliche Fragen bei der Unternehmensgründung



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Transkript:

UnternehmBAR Die Workshopreihe im WiSe 09/10 - Workshoptermin 4: 18.01.2010 Universität Tübingen Steuerliche Fragen bei der Unternehmensgründung Dr. Gerhard Braun WP StB Folie 1

Übersicht 1. Steuerarten 2. Einkommensteuer 3. Körperschaftsteuer 4. Gewerbesteuer 5. Umsatzsteuer 6. Steuern bei Grundstücken 7. Pflichten bei und nach Gründung 8. abschließende Empfehlung Folie 2

Herausforderung Unternehmensführung Einkommensteuer Mietrecht Controlling Gewerbesteuer Jahresabschluss Planung Patentrecht Körperschaftsteuer Buchhaltung Personalabrechnung Arbeitsrecht Produkt Kunden Markt Vertragsrecht Finanzierung Organisation Strategie Grundsteuer Grunderwerbsteuer Investition Handelsrecht Markenrecht Personal Gesellschaftsrecht Umsatzsteuer Lohnsteuer Folie 3

1. Steuerarten Welche Steuern können anfallen? Ertragssteuern Einkommensteuer Körperschaftsteuer Gewerbesteuer Umsatzsteuer Steuern bei Grundstücken Grundsteuer Grunderwerbsteuer Folie 4

2. Einkommensteuer Wer zahlt als Unternehmer Einkommensteuer? - Einzelunternehmer: Kaufleute, Kleingewerbetreibende, Freiberufler - Gesellschafter von Personengesellschaften: GbR, OHG, KG (inkl. der Kommanditisten der GmbH&Co.KG) - Partnerschaftsgesellschaft - Gesellschafter, die von ihrer Gesellschaft Vergütungen erhalten: Geschäftsführervergütung, Arbeitslohn, Darlehenszinsen, Mietzahlungen, Lizenzgebühren usw. - Gesellschafter von Kapitalgesellschaften (KapG) bei Gewinnausschüttungen GmbH, AG, Unternehmergesellschaft (sog. Mini-GmbH) usw. Folie 5

2. Einkommensteuer Bemessungsgrundlage für Einkünfte aus unternehmerischer Tätigkeit - Gewinn (ermittelt nach steuerlichen Regeln, insbes. 4 7k EStG) - bei KapG: Gewinnausschüttung - Vergütungen, die der Gesellschafter erhält Gesamtsystem der Einkommensteuer: Gewinn + andere Einkünfte (Lohn, Miete, Zinsen, Dividenden usw.) - Sonderausgaben (z.b. KiSt) und außergewöhnliche Belastungen = zu versteuerndes Einkommen Folie 6

2. Einkommensteuer Steuertarif 0 8.004 52.882 250.730 Freibetrag: keine Besteuerung (Verheiratete: 16.008 ) progressiver Anstieg: 15% 42% (Verheiratete: 105.764 ) proportionaler Steuersatz: 42% (Verheiratete: 501.460 ) proportionaler Steuersatz: 45% Folie 7

2. Einkommensteuer Freibetrag ab 2010: 8004 Folie 8

2. Einkommensteuer Ergänzungssteuern Solidaritätszuschlag Bemessungsgrundlage: festgesetzte ESt Tarif: 5,5% Kirchensteuer Bemessungsgrundlage: festgesetzte ESt Tarif: Baden-Württemberg und Bayern 8% sonstige Bundesländer 9% Folie 9

2. Einkommensteuer Beispiel zur Berechnung der Einkommensteuer Gewinn andere Einkünfte Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen zu versteuerndes Einkommen Steuerbelastung durchschnittlicher Steuersatz 9.000 5.000 1.000 13.000 973 7,48 % 75.000 20.000 5.000 90.000 29.736 33,04 % Folie 10

2. Einkommensteuer Ablauf der Besteuerung bei Personengesellschaften 1. Steuerveranlagung der Personengesellschaft - Feststellung des Gewinns nach steuerlichen Regeln - Feststellung der Verteilung des Gewinns auf die Gesellschafter (einschließlich an die Gesellschafter gezahlte Vergütungen, die steuerlich zum Gewinn rechnen) 2. Besteuerung beim Gesellschafter Wichtig: Die ESt wird durch den Gesellschafter bezahlt, nicht durch die Gesellschaft. Folie 11

3. Körperschaftsteuer Wer zahlt Körperschaftssteuer? - Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft usw.) - sonstige Körperschaften Folie 12

3. Körperschaftsteuer Bemessungsgrundlage Gewinn (ermittelt nach steuerlichen Regeln: insbes. 4 bis 7k EStG und einige Sonderregeln im KStG) Steuertarif einheitlich 15% zusätzlich Solidaritätszuschlag als Ergänzungssteuer: 5,5% auf die festgesetzte KSt Folie 13

4. Gewerbesteuer Wer zahlt Gewerbesteuer? - Einzelkaufleute, Kleingewerbetreibende - Personenhandelsgesellschaften: OHG, KG - GbR, wenn Gewerbebetrieb - Kapitalgesellschaften nicht: Freiberufler (Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ingenieure, beratende Betriebswirte usw.) Folie 14

4. Gewerbesteuer Bemessungsgrundlage Bemessungsgrundlage der GewSt: Gewerbeertrag Gewinn (nach steuerlichen Regeln) + Hinzurechnungen - Kürzungen = Gewerbeertrag Folie 15

4. Gewerbesteuer wichtige Hinzurechnungen: 100% Entgelte für Schulden + 20% der Miet- und Pachtzinsen (Mobilien) + 65% der Miet- und Pachtzinsen (Immobilien) + 25% der bezahlten Lizenzgebühren (z.b. Software), u.ä - Freibetrag 100.000 davon 25% wichtige Kürzungen: 1,2% des Einheitswerts des Grundbesitzes 100% Gewinne aus Beteiligungen an gewerblichen Personengesellschaften bzw. aus Beteiligungen > 15% an Kapitalgesellschaften Folie 16

4. Gewerbesteuer Beispiel zu Hinzurechnungen: Entgelte für Schulden Miet- und Pachtzinsen (mobil) davon 20% Miet- und Pachtzinsen (immobil) davon 65% Zwischensumme Freibetrag Zwischensumme Hinzurechnung (25%) 50.000 15.000 3.000 50.000 32.500 87.500 100.000 0 0 50.000 25.000 5.000 200.000 130.000 185.000 100.000 85.000 21.250 Folie 17

4. Gewerbesteuer Tarif Freibetrag (nicht für KapG): 24.500 Steuermesszahl: 3,5% Hebesatz (von der Gemeinde festgesetzt): mind. 200% effektiver Steuersatz: Steuermesszahl * Hebesatz München Tübingen Norderfriedrichskoog Beispiele für Hebesätze: Hebesatz 490 % effektiver Steuersatz 17,5 % 360 % 12,6 % 200 % 7,0 % Folie 18

4. Gewerbesteuer Gewerbesteuer-Anrechnung Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften bekommen die festgesetzte GewSt auf ihre ESt angerechnet (bei PersG anteilig). Die GewSt wirkt also wie eine Vorauszahlung auf die ESt. Anrechnungsbetrag: Gewerbeertrag * Steuermesszahl * 380% max. die tatsächlich bezahlte GewSt vollständige Kompensation der GewSt bis zu einem Hebesatz von 380% Achtung: keine Erstattung der GewSt, sofern festgesetzte ESt nicht für Anrechnung ausreicht Anrechnung nur auf ESt auf Einkünfte aus Gewerbebetrieb u.u. geht GewSt-Anrechnung ins Leere Folie 19

4. Gewerbesteuer Beispiel zur Anrechnung der GewSt: Hebesatz: 400%, Gewerbeertrag nach Freibetrag: 100.000 zu zahlende GewSt: 100.000 * 3,5% * 400% = 14.000 davon anrechnungsfähig: 100.000 * 3,5% * 380% = 13.300 ESt auf Einkünfte aus Gewerbebetrieb: 30.000 Gewerbesteueranrechnung 13.300 resultierende GewSt-Belastung: 700 Folie 20

4. Gewerbesteuer Ablauf der Besteuerung bei Personengesellschaften 1. Personengesellschaft bezahlt GewSt selbst. 2. GewSt-Anrechnungsbetrag pro Gesellschafter wird bei Steuerveranlagung der PersG festgestellt und dann bei der ESt- Veranlagung der Gesellschafter berücksichtigt. Folie 21

Verlustverrechnung Verlustrücktrag (nicht bei GewSt) max. 511.500 (bei Verheirateten 1023.000 ) auf vorhergehendes Kalenderjahr, nur auf Antrag führt zur Erstattung der entsprechenden Vorjahressteuer durch das Finanzamt Verlustvortrag grundsätzlich unbegrenzt In den Jahren nach dem Verlust können geltend gemacht werden: Sockelbetrag: 1.000.000 darüber hinaus 60% des verbleibenden Gewinns Verrechnung betrieblicher Verluste mit privaten Einkünften möglich bei: - Einzelkaufmann, Freiberufler, Personengesellschaften - GmbH&CoKG: begrenzt auf die Kapitaleinlage ( 15a EStG) nicht möglich bei Kapitalgesellschaften Folie 22

Steuerbelastungsvergleich Gewinnanteil GewSt (H = 360 % 12,6 %) KSt (15 %) Soli (5,5 %) Ausschüttung zu versteuern ESt (35 %) Anrechnung GewSt (380%) Soli (5,5 %) GmbH 100,00 12,60 15,00 0,83 71,58 60 % 15,03 0,83 Einzelunt./PersG 100,00 12,60 35,00 12,60 1,23 Netto-Gewinn 55,71 63,77 Folie 23

5. Umsatzsteuer Wer zahlt Umsatzsteuer? USt zahlen nur Unternehmer (Einzelpersonen und Gesellschaften): - wenn Ort der Lieferung oder Leistung in Deutschland und - das Geschäft nicht von der USt befreit ist Der Unternehmerbegriff nach 2 Abs. 1 UStG: Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt. Achtung: Geschäftsveräußerung im Ganzen gilt nicht als unternehmerische Tätigkeit. Folie 24

5. Umsatzsteuer Beispiele für Befreiungen von der USt: - Verkauf und Vermietung von Grundstücken ( 4 Nr. 12 a UStG) - Kreditgeschäfte ( 4 Nr. 8 UStG) (wenn nicht nach 9 UStG freiwillig zur USt optiert wurde) - Umsätze von Ärzten (Option nicht möglich) - Kleinunternehmer Unternehmer, deren Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 voraussichtlich nicht übersteigen wird. (Option möglich) Folie 25

5. Umsatzsteuer Vorsteuerabzug Ein Unternehmer, der eine mit USt belastete Lieferung oder Leistung bezieht, kann die darauf entfallene Vorsteuer abziehen. Er bekommt die in Rechnung gestellte USt vom Finanzamt erstattet bzw. mit der zu bezahlenden USt verrechnet. Folie 26

5. Umsatzsteuer Vorsteuerabzug Für den Vorsteuerabzug gelten verschiedene Voraussetzungen ( 15 UStG), die exakt und vollständig erfüllt sein müssen, z.b.: - tatsächlich USt-pflichtige Lieferung oder Leistung - ordnungsgemäße Rechnung ( 14, 14a UStG) - USt ist richtig berechnet - die Lieferung oder Leistung dient der Erzielung steuerpflichtiger Umsätze oder steuerbefreiter Exportumsätze durch Unternehmer Achtung: Rechnungen müssen in jeder Hinsicht korrekt sein. USt ist sehr formal! Folie 27

5. Umsatzsteuer Umsatzsteuerschuld Umsatzsteuer - Vorsteuer = Steuerschuld Umsatzsteuer: 19% bzw. 7% auf Nettoentgelt von Kunden (= 15,97% bzw. 6,54% auf Bruttoentgelt, im Zweifel ist Bruttoentgelt vereinbart) Der Unternehmer muss den geschuldeten Betrag an das Finanzamt abführen. Folie 28

5. Umsatzsteuer Umsatzsteuervoranmeldung Jeder Unternehmer muss regelmäßig eine USt Voranmeldung abgeben, in der er die Steuer für den Voranmeldezeitraum selbst zu berechnen hat, und die Steuer unaufgefordert entsprechend bezahlen. Meldung erfolgt elektronisch über das System ELSTER der Finanzverwaltung. Die Voranmeldung muss - je nach USt-Schuld im Vorjahr - vierteljährlich oder jährlich abgegeben werden. Existenzgründer: Im Jahr der Existenzgründung und im folgenden Jahr in jedem Fall monatlich. Folie 29

5. Umsatzsteuer Zusammenfassende Meldungen Zusätzlich zu den Voranmeldungen muss der Unternehmer vierteljährlich (demnächst wohl monatlich) seine innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen (= Lieferungen und Leistungen innerhalb der europäischen Union) in einer so genannten Zusammenfassenden Meldung deklarieren. Folie 30

6. Steuern bei Grundstücken Bemessungsgrundlage: Einheitswert Grundsteuer Steuersatz: 0,035% (Steuermesszahl) * Hebesatz Hebesatz wird von der Gemeinde festgelegt, z.b.: Tübingen: 475 % 16,625 % Stuttgart: 420 % 14,4 % Reutlingen: 320 % 11,2 % Grunderwerbssteuer fällig, wenn Immobilien den Eigentümer wechseln Achtung: Gesellschafterwechsel 95 % gilt als Eigentümerwechsel. Bemessungsgrundlage: Gegenleistung, die der Verkäufer erhält. Tarif: 3,5% Folie 31

7. Pflichten bei und nach Gründung Welche steuerlichen Pflichten müssen bei der Gründung beachtet werden? Anmeldung - Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt (Gemeindeverwaltung) - Ausnahme Freiberufler: Meldung beim Finanzamt u.u. schon vor Gründung Meldung beim Finanzamt, - damit Vorgründungskosten leichter abgesetzt werden können - damit rechtzeitig USt-ID-Nr. zur Verfügung steht Folie 32

7. Pflichten bei und nach Gründung Welche steuerlichen Pflichten müssen bei der Gründung beachtet werden? Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Grundlage für die Zusammenarbeit mit dem Finanzamt (z.b. Festsetzung der Vorauszahlungen, Erteilung der USt-ID-Nr.) Anlaufkosten und enthaltene Vorsteuer abziehbar, auch wenn zeitlich vor der Gründung angefallen selbst bei einer fehlgeschlagenen Gründung sind die Vorgründungskosten abziehbar! Folie 33

7. Pflichten bei und nach Gründung Pflichten nach der Gründung Buchführung Geschäftsvorfälle müssen aufgezeichnet und mit Belegen nachgewiesen werden: einfache Einnahmen-Überschussrechnung oder kaufmännische doppelte Buchführung Aufbewahrungspflichten Steuerrechtlich bedeutsame Unterlagen müssen aufbewahrt werden (Fristen: 6 oder 10 Jahre). Steueranmeldungen Abgabe der notwendigen Steueranmeldungen für USt und LohnSt Folie 34

7. Pflichten bei und nach Gründung steuerliche Gewinnermittlung Der Gewinn muss für jedes Kalenderjahr entweder mithilfe einer Steuerbilanz oder einer Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt werden. Steuererklärungen Steuererklärungen müssen für jedes Kalenderjahr abgegeben werden. Ausstellung von Rechnungen Den Kunden müssen umsatzsteuerlich ordnungsgemäße Rechnungen ( 14, 14a UStG) ausgestellt werden. Digital nur, wenn elektronische qualifizierte Signatur. Folie 35

8. abschließende Empfehlung - Ohne Beratung durch eine sachkundige Person (Steuerberater usw.) bestehen erhebliche Risiken - steuerliche Verwertung der Gründungs- und Anlaufverluste - Versagung Vorsteuerabzug - Haftung für umsatzsteuerlich falsch ausgestellte Rechnungen - fehlerhafte Steuerveranlagung - Lohnsteuer-Haftung - Haftung für Sozialabgaben - Am Anfang kann ein ausführliches Beratungsgespräch (z.b. zwei Stunden) ausreichen. - Vorsicht bei Auslandsgeschäften (Einkauf und Verkauf) mit der USt: Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an. Holen Sie bei neuen Sachverhalten jeweils Beratung ein. Folie 36

8. abschließende Empfehlung - Bei Fragen zur Personalabrechnung helfen: - Arbeitgeberstelle Finanzamt (Risiko: nur Finanzamtsmeinung) - Krankenkasse, insbesondere AOK - Personalabrechnung (Lohnsteuer, Sozialversicherung, sonstige Meldungen) sollte aber von Fachleuten gemacht werden, z.b. Steuerberater - Bewahren Sie von Anfang an (schon vor der Gründung) Belege über alle Ausgaben auf (z.b. auch Kommunikationskosten). Dokumentieren Sie alle Fahrten und Reisen mit den zugehörigen Belegen für die Kosten. - Achten Sie auf die Formalien der Umsatzsteuer! Folie 37

Kontakt Ihre Ansprechpartner sind: Dr. Gerhard Braun WP StB RWT Reutlinger Wirtschaftstreuhand GmbH Charlottenstraße 45-51, 72764 Reutlingen Telefon: 07121 489-512 gerhard.braun@rwt-gruppe.de Oliver Rupp RWT Reutlinger Wirtschaftstreuhand GmbH Charlottenstraße 45-51, 72764 Reutlingen Telefon: 07121 489-437 oliver.rupp@rwt-gruppe.de Folie 38

Vollständiger Name und Vollständiger Name und vollständige Anschrift des Musterlieferant XY Musterstr. 1 vollständige Anschrift des Leistungsempfängers 2 99999 Musterstadt 1 leistenden Unternehmers Steuernummer Finanzamt 111/222/33333 ab 01.07.2004: USt.ID-Nr. DE 444444444 NEU: Fortlaufende Angabe der vom Finanzamt Rechnungsnummer 8 An erteilten Steuernummer Kunde Z oder Ggf. Angabe USt-ID-Nr. des Straße 100 Angabe der vom Bundesamt Empfängers bei innergem. für Finanzen erteilten sonstiger Lieferung oder 11111 Stadt 3 USt-Identifikationsnummer Leistung innerhalb der EU 6 10. Januar 2007 Rechnung Nr. 123 ab 01.07.2004: ab 01.07.2004: USt-ID-Nr. Ausstellungsdatum der Zeitpunkt der Lieferung oder 9 Rechnung sonstigen Leistung oder bei Lieferung vom 2.1.2007 Anzahlungen der Zeitpunkt der Anzahlung 10 Waren 7% Waren 19% 2 Kisten Bier 20.00 ab 01.07.2004: 20 Flaschen Sekt 400,00 Aufschlüsselung nach Menge und handelsübliche 40 Beutel Milch 25,00 11 Steuersätzen Bezeichnung der Lieferung 30 Flaschen Speiseessig 30,00 oder sonstigen Leistung 4 Summe Waren 7 % 55,00 Summe Waren 19 % 420,00 Ausweis des Nettobetrages 7 Hinweis auf etwaige Umsatzsteuer 0 % Steuerbefreiung sowie Umsatzsteuer 7 % 3,85 Steuerschuldnerschaft des Umsatzsteuer 19 % 79,80 Leistungsempfängers nach Auf Entgelt entfallender 13b UStG 5 Rechnungsbetrag 58,85 499,80 5 Steuerbetrag Rechnungsbetrag gesamt 558,65 ab 01.07.2004: Anzuwendender Steuersatz 12 Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag bis zum.. auf das Konto Nr. XXX BLN XXX

Checkliste Eingangsrechnungen 1. vollständiger Name und vollständige Anschrift des Rechnungsausstellers 2. vollständiger Name und vollständige Anschrift des Rechnungsempfängers 3. Steuernummer, Umsatzsteuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 4. Ausstellungsdatum 5. Rechnungsnummer: fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenbzw. Buchstabenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmal vergeben wird. 6. Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der Leistung 7. der Zeitpunkt der Lieferung oder Zeitpunkt der sonstigen Leistung; ggf. der Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder Teilen des Entgelts bei Abrechnung über Anzahlungen Anmerkung: Bei Erteilung von Abschlags- und Anzahlungsrechnungen ist auf der Rechnung kenntlich zu machen, dass über eine noch nicht erbrachte Leistung abgerechnet wird. 8. nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsseltes Nettoentgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung (insb. Skonti, Boni und Rabatte) des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Nettoentgelt berücksichtigt ist 9. anzuwendender Steuersatz 10. auf das Entgelt entfallender Steuerbetrag oder im Falle einer Steuerbefreiung Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt 11. bei grenzüberschreitenden Lieferungen oder sonstigen Leistungen innerhalb der EU Umsatzsteuer-Identifikationsnummern sowohl des Leistenden als auch des Leistungsempfängers rwt-gruppe.de hoe/17.02.2004