Günter Fartaczek, Steuerberater



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Transkript:

Unternehmensnachfolge Sichern Sie den Fortbestand Ihres Unternehmens Planung Potentiale Erfahrungen Handwerkskammer Karlsruhe Bühl, am 8. April 2014 Günter Fartaczek, Steuerberater www.fartaczek.de

Das Unternehmen ist zu Lebzeiten des Unternehmers oder für den Fall seines Todes betriebswirtschaftlich, rechtlich und steuerlich so zu organisieren, dass das Unternehmen als Ganzes im Interesse aller Beteiligten als lebenstauglicher Organismus erhalten bleibt. 2

Sicherung der Unternehmenskontinuität Herausforderung Erbschaft-/Schenkungsteuer Strategien zur Vermeidung der Einkommensteuer 3

Unerwarteter Todesfall Krisentestament und Vorsorgemaßnahmen. Generalvollmacht Statistische Lebenserwartung Endgültiges Testament Geplante Übergabe durch vorweggenommene Erbfolge oder Verkauf 4

Unternehmenskontinuität mit qualifizierten Nachfolger Versorgung des Seniorunternehmers und seiner Familie im Alter Familienfrieden bewahren durch Abfindung weichender Erben Nachfolge rechtzeitig planen Lebzeitige Übertragung des Unternehmens Gesellschaftsrechtliche Lösungen Erbrechtliche Lösung: Unternehmertestament 5

Familie schützen Verkauf Allmähliches Verabschieden vom Markt Liquidation Insolvenzantrag prüfen Tod des Unternehmers Ausschlagung der Erbschaft Nachlassinsolvenz 6

Versorgung Seniorunternehmer Weichende Erben Unternehmerehegatte Steuern Kaufpreis Kaufpreisraten Leibrenten Dauernde Last Nießbrauch Abfindung Pflichtteil Ausgleichszahlungen Pflichtteil Zugewinnausgleich Unterhaltsanspruch Erbschaft- /Schenkungsteuer Ertragsteuern 7

Unter mehreren Möglichkeiten ist die Unternehmensnachfolge so zu gestalten, dass die steuerlicher Gesamtbelastung des Unternehmenserben durch Erbschaftsteuer und Einkommensteuer möglichst gering ist. Unternehmertestament oder Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten? Planungssicherheit Der Steuergesetzgeber als Risiko 8

Strategische Potentiale Ergebniswirkung Finanzwirkung 1 2 3 Quo-vadis- Planung Märkte Kundenbedürfnisse und Kundenverhalten Wettbewerb Politische Rahmenbedingungen Gesellschaftliche Trends Gefahren Einfach so weitermachen wie bisher Nachmachen, was alle anderen auch tun Umsatz (Menge*Preis)./. Wareneinsatz = Rohgewinn./. Fixkosten = Betriebsergebnis Gewinn Jahresüberschuss + Abschreibungen = Cash Flow Soll AV UV Se. Haben EK FK Se. 9

Sicherung der Unternehmenskontinuität Herausforderungen Erbschaft-/Schenkungsteuer Strategien zur Vermeidung der Einkommensteuer 10

11

Erbschaftsteuer Vergleich Betriebsvermögen[ ] Privatvermögen [ ] Steuerwert 1.000.000 1.000.000 Standardverschonung -850.000 0 Zwischensumme 150.000 1.000.000 Freibetrag -150.000 0 Steuerpflichtige BMG 0 1.000.000 Persönlicher Freibetrag (nicht verbraucht) 400.000 Steuerpflichtiger Erwerb 0 600.000 Steuerklasse/Steuersatz I 7% I 15% Schenkungsteuer 0 90.000 Steuervorteil 90.000 12

Beispiel Betriebsübergabe Alt. 1 Alt. 2 Alt. 3 Wert des Betriebsvermögens 1.000.000 2.000.000 3.000.000./. Verschonungsabschlag 85% - 850.000-1.700.000-2.550.000 = nicht begünstigtes Betriebsvermögen 150.000 300.000 450.000./. Abzugsbetrag - 150.000-75.000 - = Steuerpflichtiges Betriebsvermögen - 225.000 450.000./. Persönlicher Freibetrag - - 225.000-400.000 Steuerpflichtiger Erwerb - - 50.000 Steuersatz 7% Erbschaftsteuer 3.500 Begünstigtes Vermögen mit bis zu 2.778.000 EUR erbschaftsteuerfrei 13

gewerbliche oder freiberufliche Betriebe Teilbetriebe Mitunternehmeranteil (OHG / KG) Anteil an einer Kapitalgesellschaft (GmbH) Schenker / Erblasser zu mehr als 25% unmittelbar beteiligt ist < 25% Poollösung denkbar aus mehr als 25% verschenkt / vererbt wird 14

Ansatz mit dem gemeinen Wert (=Verkehrswert) Ermittlung mit Hilfe eines vereinfachten Ertragswertverfahren (Finanzverwaltung) Vereinfachter Ertragswert = korrigierter Durchschnittsertrag der letzten 3 Jahre * Kapitalisierungsfaktor (2013: 6,55% oder Faktor: 15,2671) Kritik am vereinfachten Ertragswertverfahren Vergangenheitsbezogen Nicht berücksichtigt werden Finanzstruktur Branchenrisiken unternehmensspezifische Risiken 15

Keine Überentnahmen um mehr als 150 TEUR Verschonungsregelungen Behaltensfrist von 5 / 7 Jahren Lohnsummenkontrolle über 5 / 7 Jahre Bewertung des Vermögens Kein schädliches Verwaltungsvermögen Begünstigtes Vermögen 16

5 Haltedauer für Betriebsvermögen 7 Haltedauer für Betriebsvermögen Optionsmodell 5 Ausgangslohnsumme 400% 7 Ausgangslohnsumme 700% -2 Einlagesperre für Verwaltungsvermögen -5 Durchschnittliche Lohnsumme Jahre Keine Überentnahmen von > 150 TEUR! 17

13a ErbStG Regelverschonung Optionsverschonung Steuerbefreiung 85% 100% Antrag Kraft Gesetz Antrag Verwaltungsvermögen max. 50% max. 10% Fortführungsfrist 5 Jahre 7 Jahre Mindestlohnsumme 400% 700% bis..arbeitnehmer 20 20 Gleitender Abzugsbetrag 150.000 EUR (bei 450TEUR = 0) Der Verschonungsabschlag entfällt rückwirkend und zeitanteilig wenn: der Erwerber innerhalb der Behaltensfrist schädlich verfügt im 5- bzw. 7-Jahreszeitraum die Summe der jährlichen Lohnsummen < 400%/700% der Ausgangslohnsumme ( Q-Lohnsumme der letzten 5 J.) 18

Abschmelzung des Verschonungsabschlags bei schädlicher Verwendung innerhalb der Behaltensfrist von 5 / 7 Jahren bei Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs Veräußerung von wesentlichen Betriebsgrundlagen oder deren Überführung ins Privatvermögen Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften aber Reinvestitionsregelung 6 Monatsregelfrist Reinvestition in Liquidität, sofern kein schädliches Verwaltungsvermögen Veräußerung zur Tilgung von Schulden möglich Überentnahmen von mehr als 150 TEUR während 5/7 Jahresfrist 19

Verwaltungsvermögen = nicht steuerbegünstigt Vermietete Grundstücke (Ausnahmen u.a. für Betriebsaufspaltung und Sonderbetriebsvermögen) Anteile an Kapitalgesellschaften mit 25% oder weniger Anteile an Mitunternehmerschaften und Kapitalgesellschaften mit überwiegendem Verwaltungsvermögen Wertpapiere, Fonds (auch Geldmarktfonds),.. Kunstgegenstände Geldvermögen, Geschäftsguthaben, u. Geldforderungen werden (nach Abzug von Schulden) - soweit sie 20% des anzusetzenden Wert des Betriebsvermögens - ab 6.6.2013 als schädliches Verwaltungsvermögens angesetzt. Keine kurzfristige Vermögenszuführung Junges Vermögen: Vorbesitzzeit 2 Jahre beachten 20

Persönliche Freibeträge Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III Ehegatte 500.000 Kind, Stiefkind 400.000 Enkel, wenn Eltern verstorben 400.000 Enkel 200.000 Urenkel 100.000 Eltern und Großeltern im Erbfall 100.000 Eltern und Großeltern bei Schenkung 20.000 Geschwister, Nichten und Neffen 20.000 Schwiegerkinder, Schwiegereltern 20.000 geschiedener Ehegatte 20.000 eingetragener Lebenspartner 500.000 übrige Erwerber 20.000 21

Tarifstruktur ab 2010 50% 50% 50% 40% 43% 35% 30% 30% 30% 25% 20% 15% 15% 11% 7% 19% 30% 23% 27% 30% 75.000 300.000 600.000 6.000.000 13.000.000 26.000.000 über 26.000.000 I II III Steuerklassenprivileg / Tarifbegrenzung für Betriebsvermögen: immer Steuerklasse I, wenn nicht gegen Behaltensregelungen verstoßen wird 22

Sicherung der Unternehmenskontinuität Herausforderung Erbschaft-/Schenkungsteuer Strategien zur Vermeidung der Einkommensteuer 23

Sicherung der Buchwertfortführung Vermeidung der Aufdeckung stiller Reserven Unentgeltliche Übertragung von Betrieben oder Mitunternehmeranteilen Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft nach Realteilungsgrundsätzen und andere Gestaltungen. Verlustnutzung Verlustvorträge nimmt der Erblasser mit ins Grab (BFH GrS 2/04 vom 12.3.2008) Auch Gewerbeverluste (GewSt) können bei einem Wechsel des Unternehmens verloren gehen 24

Familieninterne Nachfolgeregelung Externe Nachfolgeregelung Keine Nachfolge Betriebsverpachtung im Ganzen Verkauf des Unternehmens als Regelfall Betriebsaufgabe und Abwicklung Betriebsübertragung unentgeltlich oder entgeltlich Kaufpreisfindung Steuerbelastung des Veräußerers Steuervorteile des Erwerbers Steuerbelastung aus der Betriebsaufgabe Schuldzinsen als nachträgliche Betriebsausgaben 25

Laufend Aufdeckung stiller Reserven Gewinn Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit Begünstigt Buchwertfortführung Keine Gewinnrealisierung 26

Unentgeltliche Betriebsübertragung mit Buchwertfortführung Betriebsverpachtung im Ganzen Entgeltliche Betriebsveräußerung Betriebsübertragung gegen wiederkehrende Zahlungen Kaufpreisraten Leibrente Dauernde Last Wertsicherungsklausel 27

Wahlrecht des Verpächters Ruhender Gewerbebetrieb Buchwertfortführung Weiterhin Einkünfte aus Gewebebetrieb (ESt) Keine Gewerbesteuer Betriebsaufgabe Eindeutige Aufgabeerklärung gegenüber dem Finanzamt mit 3-Monats-Frist Privilegierte Einkommensbesteuerung der aufgedeckten stillen Reserven mit Freibetrag und ermäßigtem Steuersatz möglich Keine Gewerbesteuerbelastung Anschließend Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mit ggfs. höherer Gebäudeabschreibung 28

Umstrukturierung des Unternehmens vorab Familiengesellschaften Personengesellschaft Familien GmbH & Co. KG Auf das Sonderbetriebsvermögen achten Kapitalgesellschaft GmbH Betriebsaufspaltung Steuerverstricktes Anlagevermögen in einer gewerblich geprägten Besitz GmbH &. Co. KG halten Junior Betriebs-GmbH 29

Unternehmensverkauf als Regelfall Unternehmensbewertung und Kaufpreisbestimmung Preisobergrenze Preisuntergrenze Käufer Preis was man dafür bezahlt! Verhandlungsspielraum Verkäufer Wert was man dafür bekommt Die Kunst der Unternehmensbewertung liegt in der Argumentation und Interpretation von Chance und Risiko! 30

Veräußerer Erwerber Aufdeckung stiller Reserven im Anlagevermögen Steuervorteile aus höherem Abschreibungsvolumen Vergütung des Firmenwerts (Goodwill) Schuldzinsenabzug Ggfs. Freibetrag und ermäßigter Einkommensteuertarif 31

Einkommensteuerliche Vergünstigungen Freibetrag von 45.000 EUR mit Gleitklausel Ermäßigter Steuersatz mit 56% des durchschnittlichen Steuersatzes mindestens aber Eingangssteuersatz Faustformel: 15% - 25% (ohne Kirchensteuer) Voraussetzung Vollendung des 55. Lebensjahres oder dauernd berufsunfähig Auf Antrag nur einmal im Leben Freibetrag und ermäßigter Steuersatz Ansonsten Fünftel-Regelung möglich GmbH-Anteile ( ab 1%-Beteiligung im PV/BV) Bei Verkauf ab 2009: Teileinkünfteverfahren 60% des Gewinns nach tariflicher ESt Andere Steuerarten Gewerbesteuer: nein Umsatzsteuer: nein, bei Verkauf von Unternehmen im ganzen Grunderwerbsteuer: ja, wenn kein Befreiungstatbestand 32

SICHT DES VERKÄUFERS Aktiva Bilanz zum 31.12.2009 Passiva Anlagevermögen 20 Eigenkapital 25 Vorräte 90 Rückstellungen 20 Kundenforderungen 110 Bankverbindlichkeiten 100 sonstige Forderungen 6 Lieferantenverbindlichkeiten 95 Liquide Mittel 24 Sonstige Verbindlichkeiten 10 Bilanzsumme 250 Bilanzsumme 250 Kaufpreis 270 TEUR für sämtliche Anlagegüter, Vorräte und den Firmenwert. Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten verbleiben beim Veräußerer. Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn Kaufpreis Firmenwert 100 Kaufpreis Anlagegüter 80 Kaufpreis Vorräte 90 Kaufpreis gesamt 270 270 Buchwert Anlagen -20 Buchwert Vorräte -90 Buchwerte -110-110 Veräußerungsgewinn 160 Freibetrag -45 Schädlicher Bertrag 24-21 Veräußerungskosten -4 Veräußerungsgewinn steuerpflichtig 135 Steuerbelastung (ESt + Solz) 33 33

DEM VERKÄUFER NACH STEUERN.? Kaufpreis 270 Vermögensgegenstände Kundenforderungen 110 sonstige Forderungen 6 Liquide Mittel 24 140 Verbindlichkeiten Rückstellungen -20 Bankverbindlichkeiten -100 Lieferantenverbindlichkeiten -95 Sonstige Verbindlichkeiten -10-225 DEM KÄUFER ZUM LEBEN...? Planergebnis 90 Abschreibungen 25 Tilgungen Darlehen -27 Cash Flow 88 Private Einkommensteuer -22 Vorsorgeaufwendungen -24 Lebenshaltungskosten -36 Liquiditätsüberschuss 6 Veräußerungskosten -4 Steuerbelastung (ESt + Solz) -33-37 Liquiditätsüberschuss 148 34

35

Günter Fartaczek Steuerberater Hauptstr. 1e 77815 Bühl www.fartaczek.de 07 22 3 / 94 66 0 info@fartaczek.de 36

Zivilrecht Güterstand Erbrecht Pflichtteil Steuerrecht Einkommensteuer Erbschaftsteuer Regelungsbedarf für Vermögen und Einkünfte Vorweggenommene Erbfolge Versorgung Arbeitsfreies Einkommen Allmähliches Zurückziehen Erbfall Streitvermeidung Versorgung Hinterbliebene Testament statt Erbvertrag 37

Frühzeitige (5-10 Jahre) und sorgfältige Planung der Unternehmensnachfolge Verhindert eine Führungskrise Vermeidet das Risiko eines Liquiditätsengpasses Sorgt für optimale wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Verhältnisse Gewährleistet den Fortbestand des Unternehmens auf Dauer 38