Windkraft im Visier Akzeptanz der Windenergie Landesplanung und Windkraft N Dr. Natalie Scheck Referat: Landesentwicklungsplan, Landesplanung
Landesplanung und Windkraft System der räumlichen Planung Raumordnungsgesetz Landesplanung Rechtsgrundlage: HLPG / ROG Instrument: Landesentwicklungsplan Hessen Erarbeitung : HMWVL (oberste Landesplanungsbehörde) Rechtsgrundlage: HLPG / ROG Instrument: Regionalpläne (Nord-, Mittel-, Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan) Erarbeitung: RP/Regionalverband Rechtsgrundlage: BauGB / BauNVO Instrument: Flächennutzungsplan / Bebauungspläne Erarbeitung: Städte / Gemeinden 2
Übersicht: Wie kann die Windenergienutzung räumlich gesteuert werden? Festlegungen im Landesentwicklungsplan Hessen 2000 Stand der Regionalpläne Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans 3
Wie kann Windenergienutzung räumlich gesteuert werden? N
Windenergie - Steuerungsmöglichkeiten Windenergieanlage (WEA) sind im Außenbereich privilegiert ( 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) Außenbereich ( 35 BauGB) Gebiet mit Bebauungsplan im Zusammenhang bebauter Ortsteil ( 34 BauGB) vereinfachtes, fiktives Beispiel 5
Windenergie - Steuerungsmöglichkeiten Windenergieanlage (WEA) sind im Außenbereich privilegiert ( 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) WEA sind i.d.r zulässig, wenn: die Erschließung gesichert ist, keine öffentlichen Belange entgegen stehen, sie keinen Zielen der Raumordnung widersprechen. Öffentliche Belange stehen WEA in der Regel dann entgegen, wenn im Regionalplan/Flächennutzungsplan eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist. Auswirkungen von WEA reichen i.d.r. über das Gebiet einer Gemeinde hinaus. Die Regionalplanung ist besonders geeignet, WEA sachgerecht zu steuern. 6
Windenergie - Steuerungsmöglichkeiten Gebietskategorien in Raumordnungsplänen ( 8 Abs. 7 ROG) Vorranggebiete: Gebiete für bestimmte, raumbedeutsame Nutzungen / Funktionen, die andere raumbedeutsame Nutzungen ausschließen, soweit diese mit der vorrangigen Nutzungen / Funktionen nicht vereinbar sind. Vorbehaltsgebiete: Gebiete in denen bestimmten, raumbedeutsamen Nutzungen / Funktionen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen ein besonderes Gewicht beigemessen wird. Eignungsgebiete: Gebiete, die für bestimmte raumbedeutsame Maßnahmen geeignet sind, die städtebaulich nach 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen sind und an anderer Stelle im Planungsraum ausgeschlossen werden. 7
Windenergie - Steuerungsmöglichkeiten Vorranggebiete für Windenergienutzung Innerhalb von VRG für Windenergie (Bestand / Planung) sind Windenergieanlagen (WEA) mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar. Außerhalb von VRG für Windenergie ist die Errichtung von WEA nicht grundsätzlich ausgeschlossen ( Einzelfallentscheidung). Einzelfallentscheidung: Ziele der Raumordnung stehen entgegen Einzelfallentscheidung: Ziele der Raumordnung stehen nicht entgegen VRG für Windenergie - Bestand VRG für Windenergie - Planung bestehende WEA geplante WEA 8
Windenergie - Steuerungsmöglichkeiten Vorranggebiete für Windenergienutzung mit Ausschlusswirkung Innerhalb von VRG für Windenergie (Bestand / Planung) sind Windenergieanlagen (WEA) mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar. Außerhalb von VRG für Windenergie mit Ausschlusswirkung ist die Errichtung von WEA nicht zulässig. Ausschlussfläche (WEA nicht zulässig) VRG für Windenergie - Bestand VRG für Windenergie - Planung bestehende WEA 9 geplante WEA
Landesentwicklungsplan (LEP) Hessen 2000 N
Landesentwicklungsplan Hessen 2000 Landesentwicklungsplan Hessen Plantext + Karte (1:200.000) Regierungsbezirk Kassel Regionalplan Nordhessen RP Gießen Enthält u.a. textliche Festlegungen für die Regionalplanung zur Windenergie Konkretisierung RP Darmstadt Regionalplan Mittelhessen 2010 Regionalplan Mittelhessen Plantext + Karte (1:100.000) Enthält textl./zeichnerische Festlegungen Plankarte: Vorranggebiet für Windenergie 11
Landesentwicklungsplan Hessen 2000 Zum Thema Windenergie enthält der LEP nur textliche Festlegungen Auftrag an die Regionalplanung. 11.1. Energiebereitstellung Grundsätze und Ziele (Auszug) Ziel: Für Räume mit ausreichenden natürlichen Windverhältnissen sind in den Regionalplänen Bereiche für die Windenergienutzung auszuweisen. Kriterien für die Ausweisung sind insbesondere: eine hinreichende Windgeschwindigkeit im Nahbereich vorhandene Einspeisepunkte in das regionale Elektrizitätsnetz hinreichende Abstände zu Siedlungsbereichen Berücksichtigung der Erfordernisse des Natur-, Landschafts- und Lärmschutzes sowie der Land- und Forstwirtschaft. 12
Landesentwicklungsplan Hessen 2000 11.1. Energiebereitstellung Grundsätze und Ziele (Auszug) Ziel: In die Regionalpläne sind regional bedeutsame Planungen und Maßnahmen aufzunehmen, die eine Optimierung der Energieinfrastruktur unter den vorgenannten Grundsätzen unterstützen. [ ] Die Errichtung von Anlagen, die diesen Zielsetzungen entsprechen, ist mit Ausnahme von Windkraftanlagenparks in den regionalplanerischen Bereichen für Industrie und Gewerbe mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar. 13
Regionalplanung / Regionalpläne Nord-, Mittel- und Südhessen N N Regierungsbezirk Gießen (Planungsregion Mittelhessen)
Regionalplanung Aufstellung und Änderung der Regionalpläne Erarbeitung der Regionalpläne obere Landesplanungsbehörde Weitere Maßgaben / Beschluss über den Entwurf Regionalversammlung (Vertreter aus Landkreisen, kreisfreien Städten, kreisangehörigen Gemeinden > 50.000 Einwohnern). u.a. Beschluss: Bei der Neuaufstellung der Regionalpläne sind Vorranggebiete für Windenergienutzung mit Ausschlusswirkung festzulegen. Verordnung zur Änderung der Planzeichenverordnung Regionalpläne vom 18. September 2005 (StAnz. 2005, S. 648 f.) 15
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Regionalpläne Ermittlung der VRG für Windenergienutzung - Methodik - (vereinfachte Darstellung) Festlegung von Ausschluss- und Restriktionskriterien (z.b. Abstände) Verschneidung mit der ornithologischen Bewertung Verschneidung mit Windgutachten Festlegung von Mindestflächengrößen Potenzialflächen Abwägung Vorranggebiete (VRG) mit Ausschlusswirkung 16
Regionalpläne Ausschuss-/Restriktionskriterien Regionalplan Nordhessen 2009 Regionalplan Mittelhessen 2010 Entwurf Regionalplan Südhessen / RegFNP 17
Regionalpläne weitere Kriterien Winddaten / Mindestgröße (Auszug) Nordhessen: Ausschluss von Gebieten, die Windgeschwindigkeiten von < 5,0 m/s in 80 m Höhe aufweisen. Mindestflächengröße für VRG > 20 ha Mittelhessen: Ausschluss von Gebieten, die eine mittlere Windgeschwindigkeit von < 4,0 m/s in 50 m Höhe aufweisen. Mindestflächengröße für VRG > 18 ha Südhessen: Ausschluss von Gebieten, die eine durchschnittliche Windgeschwindigkeit von < 4,0 m/s in 50 m Höhe aufweisen. Mindestflächengröße für VRG > 18 ha 18
Regionalpläne Stand der Pläne Regionalplan Nordhessen 2009 Zielfestlegungen für Vorranggebiete für Windenergienutzung sind unwirksam. (Ziel 2, Kapitel 5.2.2 Regenerative Energieerzeugung) Begründung: Reduzierung der ermittelten Potentialflächen (10.700 ha) auf 1.213 ha (Planung) ist nicht nachvollziehbar (Urteil VGH 17. März 2011). Beschluss der RV (11.04.2011) zur Neuaufstellung des Teilplans "Windenergienutzung". Regionalplan Mittelhessen 2010 Enthält textliche und zeichnerische Festlegungen zum Thema Windenergienutzung. Die Plankarte enthält Vorranggebiete für Windenergienutzung mit Ausschlusswirkung. Beschluss der RV (01.10.2008) zur Änderung des Regionalplans Mittelhessen 2010 nach In-Kraft-Treten soll ein Teilplan Erneuerbare Energien erstellt werden. Regionalplan Südhessen (einschließl. RegFNP) Der zur Genehmigung vorgelegte Plan enthält keine Festlegungen zum Thema Windenergie. Beschluss der RV (17.12.2010) zur Aufstellung eines Teilplans Windenergienutzung. 19 RV = Regionalversammlung
Windenergie aktueller Stand Bestand: ca. 550 Anlagen mit 645 MW Leistung Ziel 2020*: 7 TWh Strom aus Windenergie (2006: ca. 0,6 TWh) Raumordnerische Steuerung nur in Mittelhessen (VRG für Windenergie mit Ausschlusswirkung) In Nord-/Südhessen: keine wirksamen/keine Festlegungen zu WEA in den Regionalplänen Bestehende Windenergieanlagen (Standorte vergrößert dargestellt) Vorranggebiet für Windenergie 20
Exkurs: Gemeinsame Handlungsempfehlung HMWVL/HMUELV (Staatsanzeiger 31. Mai 2010) Abstände WEA zu schutzwürdigen Räumen & Einrichtungen a) Empfohlene Abstände zu bebauten Gebieten 1000 m Abstand zu vorhandenen und geplanten, nach 3 bis 7 BauNVO dem Wohnen dienenden Gebieten. Bei Einzelgebäuden und Splittersiedlungen und weniger empfindlichen Nutzungen (z.b. Industrie & Gewerbe) können auch geringere Abstände gerechtfertigt sein. b) Abstände zu Verkehrswegen (bestehend / geplant) 150 m Abstand zu Bundesautobahnen, zweibahnigen Kraftfahrstraßen, überwiegend dem Fernverkehr dienenden Schienenwegen. 100 m zu sonstigen Straßen- und Schienenwegen sowie sonstigen Verkehrswegen. 21
Exkurs: Gemeinsame Handlungsempfehlung HMWVL/HMUELV (Staatsanzeiger 31. Mai 2010) Abstände WEA zu schutzwürdigen Räumen & Einrichtungen c) Ausschlussgebiete Grundfläche von Nationalparks Naturschutzgebiete Naturdenkmale Kernzone des Biosphärenreservates Schutz- und Bannwald Einzelfallprüfung Natura 2000-Gebiete Besonderer Artenschutz Schutz des Landschaftsbildes / Denkmäler Wald allein ist kein Hinderungsgrund für die Ausweisung von VRG für Windenergie. 22
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans N
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Zukunftsfähige Energie: Gesetzlicher Auftrag an die Raumordnung Den räumlichen Erfordernissen ist Rechnung zu tragen für: eine kostengünstige, sichere und umweltverträgliche Energieversorgung einschließlich des Ausbaus von Energienetzen ( 2 Abs. 2 Nr. 4 ROG). den Klimaschutz [...]. Dabei sind die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien, für eine sparsame Energienutzung [ ] zu schaffen ( 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG). Durch Festlegungen in Raumordnungsplänen zu konkretisieren in Abwägung mit anderen Grundsätzen der Raumordnung 24
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans LEP wird derzeit verwaltungsintern erarbeitet. Möglichkeiten der raumordnerischen Sicherung des für Erneuerbare Energien notwendigen Flächenbedarfs werden derzeit intensiv geprüft. Aktualisierung von Datengrundlagen / Gutachten ist in Auftrag gegeben worden (u.a. Daten zu windhöffigen Flächen). Regionale Energiekonzepte sind beauftragt worden und gehen in die Neuaufstellung des LEP mit ein. Ergebnisse des Hessischen Energiegipfels werden auf ihre Relevanz geprüft. 25
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Zentrale Fragestellungen: Wie sollte die Umsetzung landesplanerischer Vorgaben durch die Regionalplanung erfolgen? Welche inhaltlichen Anforderungen werden an den LEP hinsichtlich quantitativer und qualitativer Vorgaben für die Regionalplanung gestellt? Welchen Rechtscharakter sollen die Vorranggebiete Windenergie zukünftig haben? Sollen die Vorranggebiete Windenergie zukünftig eine Mindestgröße haben? 26
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Aktuell wird diskutiert: LEP sollte der Regionalplanung vorgeben: Vorranggebiete Windenergie in Verbindung mit dem Ausschluss des übrigen Planungsraums. Anteil von 2 % an der Landes-/Regionsfläche als Vorranggebiete Windenergie (siehe IWES- Studie zum Potenzial der Windenergienutzung an Land ). Berücksichtigung kommunaler Planungen und kommunaler Zusammenarbeit. Ermittlung Gemeindegrenzen überschreitender Vorranggebiete. Windhöffigkeit gewichtigstes Kriterium in der Abwägung zu Siedlungsnähe und Artenschutz. 27
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! N
Windenergie - Steuerungsmöglichkeiten Vorbehaltsgebiete für Windenergie Dem Bau von WEA soll bei der Abwägung ein besonderes Gewicht beigemessen werden. Die einzelnen Belange sind nicht abschließend abgewogen. Kein Vorrang für WEA aber Aspekt Windenergie soll auf dieser Fläche ein besonderes Gewicht beigemessen werden. Kein Ausschlussfläche (WEA ggf. zulässig Einzelfallentscheidung) 29 Vorbehaltsgebiet für Windenergie
Windenergie - Steuerungsmöglichkeiten Eignungsgebiete für Windenergie Ausschluss von Windenergie außerhalb der Eignungsgebiete Innerhalb des Gebietes Eignung für Windenergie aber kein Vorrang Kein Vorrang für WEA Ausschlussfläche (WEA nicht zulässig) 30 Eignungsgebiet für Windenergie