PaulPopescu Kein positives Interesse bei anfänglicher Unmöglichkeit und anfänglich unbehebbaren Mängeln Nomos
Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Einführung 13 Erster Teil: Die Haftung des Schuldners auf das positive Interesse bei anfänglicher Gesamtunmöglichkeit 16 1. Kapitel 16 A. Rechtslage vor dem 01.01.2002 16 B. Rechtslage nach dem 01.01.2002 17 I. Die Unvereinbarkeit des 311 a Abs. 2 BGB mit der geltenden allgemeinen Schadensdogmatik 18 1. Der Begriff der Pflichtverletzung als Synonym für das Fehlverhalten des Schuldners 19 2. Fehlende Kausalität zwischen einschlägigem Fehl verhalten und beanspruchtem Schaden 20 II. Die eigentliche Problematik, welche die neu eingeführte Vorschrift des 311 a Abs. 2 BGB mit sich bringt - Schutzrecht ohne Vorliegen eines Substanzrechts 21 III. Zusammenfassender Überblick über die herrschenden Begründungsmodelle in der Rechtswissenschaft 26 1. 311 a Abs. 2 BGB als Verschuldenshaftung verbunden mit Garantieerklärungen 27 2. Garantiehaftung mit legislatorisch angeordneter Entlastungsmöglichkeit 27 3. Kombinierte Haftung aus Garantie- und Verschuldenselementen 28 4. Zusammenfassung - Legitimationsgrund nach allen Auffassungen nicht ersichtlich 29 2. Kapitel 34 A. Ideologische Begründung von 311 a Abs. 2 BGB als Grundlage für ein neues Substanzrecht 34 I. Einführung und Entstehungsgeschichte des 311 a Abs. 2 BGB 34
II. Sachliche Begründungsversuche der Haftung auf das positive Interesse 36 1. Einheitliche Regelung zwischen subjektiver und objektiver anfänglicher Unmöglichkeit 36 2. Die Lehre von der Vorzugswürdigkeit eines Anspruchs auf das positive Interesse gegenüber einem Anspruch auf das negative Interesse 37 a.) Die Wirksamkeitsvoraussetzungen des Vertrages und die Rechtsfolge eines nicht erfüllbaren Vertrages 39 b.) Die Wirksamkeitsdefizite eines auf einer anfänglich unmöglichen Leistung gerichteten Vertrags 40 42 c.) Der Nichtigkeitsbegriff nach 306 BGB a. F. d.) Stellungnahme ^ aa.) Der Parteiwille als ausschließliche Grundlage des Vertrages 46 (1.) Schutzrechte sind Folgen von Substanzrechten und nicht umgekehrt ^ (2.) Die Rechtsnatur und die Reichweite eines zivilrechtlichen Vertrages 48 (3.) Übereinstimmender Parteiwille begründet das entsprechende Substanzrecht 50 5 x bb.) Die Wirkungslosigkeit des 311 a Abs. 1 BGB cc.) Wirksamkeitsanordnung nach 311 a Abs. 1 BGB läuft dem Parteiwillen zuwider - 306 BGB a. F. hatte nur 51 einen deklaratorischen Charakter dd.) Kriterium der Sinnlosigkeit maßgeblich für die Vertragsnichtigkeit 53 54 ee.) Parallele zur nachträglichen Unmöglichkeit ff.) Parteiabrede umfasst keine Schutzpflichten nach 241 55 Abs. 2 BGB gg.) Der Zirkelschluss zwischen 311 a Abs. 1 BGB und 56 311a Abs. 2 BGB hh.) Die These von der gewollten Verpflichtung zu einem 58 geringeren Umfang"» ) Die Lehre von der Vorverlagerung der Schutzpfüchten 59 Ü) 311 aabs. 1 BGB als Ewigkeitsklausel" kk.) Auf eine anfänglich unmögliche Leistung gerichteter W öffentlich-rechtlicher Vertrag bleibt nichtig 65 11-) Zusammenfassung»1- Unerfüllbarer Vertrag als Grundlage für das Erfüllungsinteresse? 66 W
3. Das unterbliebene Deckungsgeschäft und der entgangene Gewinn als Argument eines Teils der Lehre für die Erfüllungshaftung des Schuldners 68 a.) Kein Erfüllungsinteresse aufgrund Fehlens eines tatsächlich eingetretenen Schadens am Beispiel des entgangenen Gewinns 69 aa.) Der Begriff des Schadens, insbesondere der des entgangenen Gewinns 70 bb.) Verletzte Rechtsposition in Fällen anfänglicher Unmöglichkeit 71 b.) Zusammenfassung 73 4. Die - lediglich vermeintlich - bestehenden Beweisschwierigkeiten 74 5. Die postulierte Verkehrsfreundlichkeit" des 311 a Abs. 2 BGB 75 6. Keine Differenzierung zwischen anfanglicher und nachträglicher Unmöglichkeit als Ziel des Gesetzgebers 76 7. Das Ziel des Gesetzgebers wurde verfehlt 79 8. Das Äquivalenzverhältnis - der eigentliche Grund einer auf den Vertrauensschaden beschränkten Haftung 84 8 a. Der Inhalt der subjektiven Äquivalenz 85 B. Ergebnis zur Ideologischen Begründung 87 3. Kapitel 88 A. Dogmatische Begründungsversuche zu 311 a Abs. 2 BGB 88 I. Einfuhrung 88 II. Defizite der dogmatischen Begründungsversuche 89 1. Die Herkunft des Leistungsversprechens" als Haftungsgrund und seine Bedeutung im deutschen Rechtssystem 91 2. Der Begriff des Leistungsversprechens in der neueren Zeit 91 3. Leistungsversprechen und Willenserklärung 93 4. Der Aufbau einer Schadensersatznorm nach dem Verschuldensprinzip 95 a.) Keine Vereinbarkeit des 311 a Abs. 2 BGB mit dem Verschuldensprinzip 97 b.) Die Lehre vom einheitlichen Haftungsprinzip 98 c.) Verschulden als oberstes Prinzip der Haftung 100 d.) Der Eingriff in den Entscheidungsfreiraum der Parteien 101 e.) Der Zusammenhang zwischen Schadenseintritt und dem Verschuldensprinzip 102
f.) Der Verschuldensbegriff nach dem Leitbild der Verfasser des BGB 105 g.) Sorgfaltspflichtverletzung als Garantiehaftung mit Entlastungsgrund? 106 h.) Verschulden gegen sich selbst" und Obliegenheitspflichten 109 i.) Zusammenfassung zum Verschuldensmodell 111 5. Die mangelnde Tauglichkeit der Nichterfüllung als Anknüpfungspunkt für das Verschulden 113 6. Der Wertungswiderspruch von 311 a Abs. 2 BGB zu 275 BGB 114 7. Das NichterfÜllen als solches als Haftungsgrund nur bei Vorliegen tatsächlicher Garantieerklärungen 11 7 a.) Die These vom Prinzip der Einheit der Obligation" 120 b.) Die Haltlosigkeit unterstellter immanenter Garantien 126 127 c.) Doppelsinnigkeit des Garantiebegriffs d.) Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum 311 a Abs. 2 BGB verneint das Vorliegen von immanenten Garantieerklärungen 128 e.) Keine Schätzungsmöglichkeit für den Wert der anfänglich unmöglichen Leistung - Heteronome Modifizierung des Vertragstyps 129 f.) Die Realitätsfremdheit unterstellter Garantieerklärungen 132 g.) Verstoß gegen Rechtswidrigkeitszusammenhang - versari in reillicita 133 B. Ergebnis zur dogmatischen Einordnung des 311 a Abs. 2 BGB! 34 4. Kapitel 135 A. Haftung auf das positive Interesse bei Kenntnis von überwindbaren Leistungshindemissen 135 B. Haftung auf das positive Interesse aufgrund eines wertenden Vergleichs mit anderen im BGB vorhandenen Anspruchsgrundlagen? I- Der Schadensersatzanspruch gemäß 179 BGB U. Der Schadensersatzanspruch aus 536 a Abs. 1 BGB l4,, W. D.e Ansprüche des Vermächtnisnehmers aus 2183 BGB l4! IV. Ergebnis 142 l38 138 10
C. Die Folgen des 311 a Abs. 2 BGB für die Rechtspraxis 142 D. Verschuldensunabhängiger Anspruch analog 122 BGB? 143 E. Zusammenfassung 145 Zweiter Teil: Der Schadensersatzanspruch des Käufers bei anfänglich unbehebbaren Mängeln 147 1. Kapitel 147 A. Rechtslage vor der Schuldrechtsreform 147 B. Rechtslage nach dem 01.01.2002 150 2. Kapitel 154 A. Der Zusammenhang zwischen der Nacherfüllungspflicht und Nichterfüllungsanspruch bei anfänglich unbehebbaren Mängeln 154 I. 439 Abs. 1 BGB als ausschließlicher Haftungsgrund für die Schadensersatzansprüche aus 437 Nr. 3, 280, 281,283 BGB 154 1. Der Anspruch aus 437 Nr. 3, 280, 281 BGB 154 2. Der Anspruch aus 437 Nr. 3, 280, 283 BGB 155 II. Die Bedeutung des 439 Abs. 1 BGB für das kaufrechtliche Sachmängelgewährleistungsrecht der 437 Nr. 3, 311 a Abs. 2 BGB 156 B. Die Konsequenz der aus 439 Abs. 1 BGB resultierenden Haftungsfolge für anfänglich unbehebbare Mängel 159 C. Die bisher ergangene Rspr. zu 439 BGB als Beleg für die Fragwürdigkeit der Norm und der mit ihr verbundenen Normen der 437 Nr. 3, 311a Abs. 2 BGB 161 D. Der fehlende Legitimationsgrund für eine legislatorisch angeordnete Nacherfüllungspflicht 162 I. Der Vergleich des 439 BGB mit der werkvertraglichen Nacherfüllungspflicht aus 634 Nr. 1,635 BGB 165 II. Vergleich mit dem mietvertraglichen Nacherfüllungsanspruch 166 11
E. Zusammenfassung und Konsequenzen für die Haftung aus 437 Nr. 3, 311a Abs. 2 BGB 167 F. Kein Erfiillungsinteresse aufgrund eines wertenden Vergleichs mit dem anfänglichen Gesamtunmöglichkeitsrecht 168 G. Nicht gerechtfertigte Privilegierung des Käufers durch die Vorschriften der 437 Nr. 3; 311 a Abs. 2 BGB im Vergleich zur Situation des nachträglich auftretenden unbehebbaren Mangels 169 H. Zusammenfassung 171 Dritter Teil: Gesamtzusammenfassung 172 Literaturverzeichnis 181 12