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Transkript:

B-026/7 GEMEINDE BAYERBACH b. Ergoldsbach N I E D E R S C H R I F T (Nr. 1/2015) über die Sitzung des Gemeinderates Bayerbach b. Ergo. am Mittwoch, den 29. Januar 2015 im Sitzungssaal des Rathauses Bayerbach, Marktstr. 4 Anwesend: Erster Bürgermeister Ludwig Bindhammer, Vorsitzender 2. Bürgermeister Ludwig Eisgruber 3. Bürgermeister Klaus Mittermeier die Mitglieder des Gemeinderates GR Florian Bindhammer GR Niklas Foidl GR in Gerlinde Gahr GR Werner Klanikow GR in Veronika Meindl GR Stephan Neumeier GR in Maria Spanner GR Hans Vögl GR Jürgen Weinzierl GR Stephan Wollrab Abwesend: niemand Sonstige Anwesende: Herr Dipl. Ing. Tobias Eberl, IB Ferstl zu TOP 4 Herr Hartmut Klenner, Kämmerer zu TOP 8 Herr Stefan Gschwendtner, Bauhofleiter Schriftführer: VAng. Robert Meindl Beginn: 19.00 Uhr Ende: 21.50 Uhr Zuhörer: 3 Presse: keine Die Beschlussfähigkeit im Sinne des Art. 47 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung war gegeben.

Tagesordnung: P. 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 10. Dezember 2014 P. 2 Flächennutzungsplanänderung durch Deckblatt Nr. 12 Prücklfeld ; hier: Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeitsbeteiligung) und im Verfahren nach 4 Abs. 2 BauGB (Behörden und Träger öffentlicher Belange) sowie Feststellungsbeschluss P. 3 Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 24 Prücklfeld ; hier: Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeitsbeteiligung) und im Verfahren nach 4 Abs. 2 BauGB (Behörden und Träger öffentlicher Belange) sowie Satzungsbeschluss P. 4 Neubau Herbst- und Winterstraße im Baugebiet Prücklfeld; hier: Vorstellung der Planung durch Herrn Dipl.-Ing. Eberl P. 5 Bauanträge P. 6 Mitteilungen, Berichte und Anfragen B) Nichtöffentlicher Teil: Sitzungsverlauf: Herr Bürgermeister Bindhammer begrüßte die Zuhörerinnen und Zuhörer sowie die Mitglieder des Gemeinderates zur Sitzung recht herzlich. Er stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest und erkundigte sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung. A) Öffentlicher Teil: P. 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 10. Dezember 2014 Gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 10. Dezember 2014 wurden keine Einwendungen erhoben. P. 2 Flächennutzungsplanänderung durch Deckblatt Nr. 12 Prücklfeld ; hier: Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeitsbeteiligung) und im Verfahren nach 4 Abs. 2 BauGB (Behörden und Träger öffentlicher Belange) sowie Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat hat am 30.01.2013 beschlossen, den genehmigten Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nr. 12 Prücklfeld zu ändern. - 2 -

Nach der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB hat der Gemeinderat die Änderung des Flächennutzungsplanes in seiner Sitzung am 13.11.2014 gebilligt. Der Flächennutzungsplan-Entwurf mit dem Erläuterungsbericht in der Fassung vom 02.12.2014 wurde gemäß 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 05.12.2014 bis 09.01.2015 öffentlich ausgelegt. Auf die Auslegung wurde mit Bekanntmachung vom 24.11.2014, ausgehängt am 26.11.2014 und abgenommen am 12.01.2015, hingewiesen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 03.12.2014 von der Auslegung benachrichtigt. Bei der Beteiligung der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen nachfolgende Stellungnahmen ein. 2.1 Das Landratsamt Landshut Untere Bauaufsichtsbehörde teilte mit Bestätigung vom 09.12.2014 mit, dass keine Äußerung erfolgt. 2.2 Vom Landratsamt Landshut Untere Immissionsschutzbehörde ging keine Stellungnahme ein. 2.3 Das Landratsamt Landshut Untere Naturschutzbehörde teilte mit Bestätigung vom 09.12.2014 mit, dass eine schriftliche Stellungnahme erfolgt. 2.4 Die Regierung von Niederbayern Höhere Landesplanungsbehörde teilte mit Schreiben vom 12.12.2014 mit, dass die Anregungen der vorangegangenen Stellungnahme hinsichtlich der vorhandenen Reserveflächen berücksichtigt worden sind, somit besteht Einverständnis mit der vorliegenden Planung. 2.5 Vom Wasserwirtschaftsamt Landshut ging keine Stellungnahme ein. 2.6 Das Vermessungsamt Landshut teilte mit Bestätigung vom 04.12.2014 mit, dass keine schriftliche Stellungnahme erfolgt. 2.7 Vom Landesamt für Denkmalpflege, München ging keine Stellungnahme ein.. 2.8 Das Landratsamt Landshut, Herr Dipl.-Ing. Valenta teilte mit Bestätigung vom 11.12.2014 mit, dass keine Äußerung erfolgt. 2.9 Das Staatliche Bauamt Landshut teilte mit Schreiben vom 18.12.2014 mit, dass die Belange des Staatlichen Bauamtes Landshut nicht betroffen sind. - 3 -

2.10 Das Landratsamt Landshut Gesundheitsamt - teilte mit Schreiben vom 11.12.2014 mit, dass keine Einwände aus hygienischer Sicht bestehen. 2.19 Von der Handwerkskammer Niederbayern Oberpfalz, Deggendorf ging keine Stellungnahme ein. 2.22 Der Wasserzweckverband Mallersdorf teilte mit Schreiben vom 19.12.2014 mit, dass auf die Stellungnahme vom 14.10.2014 (AZ: 611) verwiesen wird. 2.29 Von der Deutschen Telekom GmbH, Landshut ging keine Stellungnahme ein. 2.30 Vom Ingenieurbüro Ferstl, Landshut ging keine Stellungnahme ein. Mit 13 : 0 Stimmen wurde beschlossen: F e s t s t e l l u n g s b e s c h l u s s Der Gemeinderat stellt die Flächennutzungsplanänderung durch Deckblatt Nr. 12 Prücklfeld in der Fassung vom 02.12.2014, mit dem Erläuterungs- und Umweltbericht in der Fassung vom 02.12.2014 fest. P. 3 Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 24 Prücklfeld ; hier: Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeitsbeteiligung) und im Verfahren nach 4 Abs. 2 BauGB (Behörden und Träger öffentlicher Belange) sowie Satzungsbeschluss Nach der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB hat der Gemeinderat den Vorentwurf in seiner Fassung vom 23.09.2014 und der Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 23.09.2014 gebilligt. Der Entwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 02.12.2014 wurde gemäß 3 Abs. 2 BauGB vom 05.12.2014 bis 09.01.2015 öffentlich ausgelegt. Auf die Auslegung wurde mit Bekanntmachung vom 24.11.2014, ausgehängt am 26.11.2014 und abgenommen am 12.01.2015 hingewiesen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 03.12.2014 von der Auslegung benachrichtigt. 1. Bei der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 BauGB gingen nachfolgende Stellungnahmen ein: - Fehlanzeige - - 4 -

2. Bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB gingen nachfolgende Stellungnahmen ein: 2.1 Das Landratsamt Landshut Untere Bauaufsichtsbehörde teilte mit Bestätigung vom 09.12.2014 mit, dass keine Äußerung erfolgt. 2.2 Vom Landratsamt Landshut Untere Immissionsschutzbehörde ging keine Stellungnahme ein. 2.3 Das Landratsamt Landshut Untere Naturschutzbehörde teilte mit Schreiben vom 07.01.2015 mit, dass keine Äußerung erfolgt. 2.4 Die Regierung von Niederbayern Höhere Landesplanungsbehörde teilte mit Schreiben vom 12.12.2014 mit, dass die Anregungen der vorangegangenen Stellungnahme hinsichtlich der vorhandenen Reserveflächen berücksichtigt worden sind, somit besteht Einverständnis mit der vorliegenden Planung. 2.5 Vom Wasserwirtschaftsamt Landshut ging keine Stellungnahme ein. 2.6 Das Vermessungsamt Landshut teilte mit Bestätigung vom 04.12.2014 mit, dass keine schriftliche Stellungnahme erfolgt. 2.7 Vom Landesamt für Denkmalpflege, München ging keine Stellungnahme ein. 2.8 Das Landratsamt Landshut, Herr Dipl.-Ing. Valenta teilte mit Schreiben vom 11.12.2014 folgende Stellungnahme mit: Zu den textlichen Festsetzungen: 0.2.1 und 0.2.2 Dachform Pultdach: Die in der Stellungnahme vom 20.10.2014 geäußerten Bedenken gegen die Dachform Pultdach bleiben bestehen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Alte Gärtnerei aus dem Jahre 2013 wurde diese Dachform mit Rücksicht auf die vorhandene Dachlandschaft und das Ortsbild nicht festgesetzt. Auch wenn vereinzelt im Gemeindebereich und im Ortsbereich Pultdächer anzutreffen sind, so stellt diese Dachform die Ausnahme dar. Im Zuge einer nachhaltigen Bauleitplanung zu Gunsten der Wahrung des dörflichen Erscheinungsbildes sollte hier auf die Festsetzung der Dachform Pultdach verzichtet werden. Auf untergeordneten Gebäuden wie Garagen und Carports kann diese Dachform verträglich sein. Präambel: Die Datumsangaben haben sich gegenüber der letzten Stellungnahme nochmals geändert. BauGB letzte Änderung 20.11.2014, BayBO letzte Änderung 17.11.2014. - 5 -

0.7.1 Festsetzung von Grenzgaragen: Es fehlt der Höhenbezugspunkt für die maximal zulässige Wandhöhe. In der vorgehenden Auslegung wurde hier die OK Erschließungsstraße gewählt. Dies ist zu ergänzen. Mit 12 : 1 Stimmen wurde beschlossen: Vom Schreiben des Landratsamtes Landshut, Hr. Dipl.-Ing. Valenta vom 11.12.2014 wurde Kenntnis genommen. 0.2.1 und 0.2.2 Dachform Pultdach: In den vergangenen Jahren wurden im Gemeindebereich mehrere Pultdächer und auch Flachdächer genehmigt. Da sich dieser Bauherrenwunsch in den vergangenen Jahren deutlich entwickelt hat und der Gemeinderat regelmäßig diesbezüglich Befreiungen befürwortet hat und das sicher auch weiterhin tun wird, soll die Dachform Pultdach in den Festsetzungen beibehalten werden. 0.7.1 Festsetzung von Grenzgaragen Die Festsetzung 0.7.1 wird wie folgt geändert/ergänzt: Talseitig von der Erschließungsstraße liegende Garagen und Carports dürfen bis an die Grenze herangebaut werden. Die Wandhöhe wird auf max. 3,00 m ab OK Erschließungsstraße, gemessen im Schnittpunkt der Erschließungsstraße und der anzubauenden Grenze, festgesetzt. Präambel: Die Datumsangaben werden wie folgt korrigiert. BauGB letzte Änderung 20.11.2014 BayBO letzte Änderung 17.11.2014 2.10 Das Staatliche Bauamt Landshut teilte mit Schreiben vom 18.12.2014 mit, dass die Belange des Staatlichen Bauamtes Landshut nicht betroffen sind. 2.10 Das Landratsamt Landshut Gesundheitsamt teilte mit Schreiben vom 11.12.2014 mit, dass keine Einwände aus hygienischer Sicht bestehen. 2.19 Von der Handwerkskammer Niederbayern Oberpfalz, Deggendorf ging keine Stellungnahme ein. 2.23 Der Wasserzweckverband Mallersdorf teilte mit Schreiben vom 19.12.2014 mit, dass auf die Stellungnahme vom 14.10.2014 (AZ: 611) verwiesen wird. - 6 -

2.30 Von der Deutschen Telekom GmbH, Landshut ging keine Stellungnahme ein. 2.30 Das Ingenieurbüro Ferstl, Landshut teilte mit Schreiben vom 07.01.2015 folgende Stellungnahme mit: Eine Abwasserbeseitigung im Trennsystem ist zwingend vorgeschrieben. Das häusliche Schmutzwasser wird über die neu zu erstellende Schmutzwasserkanalisation und die vorhandene Mischkanalisation der Kläranlage zugeführt. Aufgrund der anstehenden Böden ist eine Versickerung des gesammelten Regenwassers nicht möglich. Das Oberflächenwasser der öffentlichen Verkehrsflächen wird über ein Rigolensystem zurückgehalten und gedrosselt dem Bayerbacher Bach zugeführt. Die Ableitung des Regenwassers der Parzellen erfolgt dezentral. Hierzu sind auf den einzelnen Parzellen Regenwasserpufferschächte mit Zisterne (siehe Anlage) zu erstellen. Grundsätzlich empfehlen wir die Erstellung der Regenwasserzisternen mit den allgemeinen Erschließungsarbeiten. Von einer nachträglichen oder privaten Erstellung wird ausdrücklich abgeraten, da diese erfahrungsgemäß zur Nicht-Einhaltung der wasserrechtlichen Vorgaben führt. Im Gemeinderat wurde diskutiert, ob die Regenwasserpufferanlagen gleich bei der Erschließung eingebaut werden. Die Kosten für eine normale Regenwasserpufferanlage kostet ca. 4.000,00. Mit 13 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Vom Schreiben des Ingenieurbüros Ferstl, Landshut vom 07.01.2015 wurde Kenntnis genommen. - 7 -

Die Regenwasserpufferanlagen sollen mit den allgemeinen Erschließungsarbeiten für alle Bauparzellen hergestellt werden, dabei ist darauf zu achten, dass die Größen entsprechend der gemeindlichen Entwässerungssatzung gewählt werden. Beim Kauf eines Baugrundstückes vor Beginn der Erschließungsarbeiten soll eine Option für die Erstellung einer kombinierten Regenwasserpufferanlage mit Zisterne zur Wahl stehen. Mit 13 : 0 Stimmen wurde beschlossen: S a t z u n g s b e s c h l u s s Die Gemeinde Bayerbach b. Ergoldsbach erlässt gemäß 2 Abs. 1 und 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. ls.2414), Artikel 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 06.01.1993 (BayRS 2020/1/1/1). Artikel 81 Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl S. 588; BayRS 2132-1-I) der Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. ls. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. ls. 466) den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 24 Prücklfeld in der Fassung vom 02.12.2014 als S a t z u n g. P. 4 Neubau Herbst- und Winterstraße im Baugebiet Prücklfeld; hier: Vorstellung der Planung durch Herrn Dipl.-Ing. Eberl Herr Bürgermeister Bindhammer erinnerte, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 13.11.2014 den Planungsauftrag für den Neubau der Herbst- und Winterstraße im Baugebiet Prücklfeld an das Ingenieurbüro Ferstl, Landshut, vergeben hat. Herr Dipl.-Ing. Eberl bedankte sich für die Einladung und stellte mittels Power-Point Präsentation seinen Vorschlag für den Neubau der Herbst- und Winterstraße mit Kanalisation vor. Regelaufbau Straße, Breite: 4,50 5,50 m: Asphaltdeckschicht Asphalttragschicht Schottertragschicht Frostschutzschicht Bodenverbesserung 4,0 cm 10,0 cm 15,0 cm 26,0 cm 40,0 cm - 8 -

Regelaufbau Multifunktionsstreifen, Breite: 2,00 m: Rasenfugenpflaster Split Schottertragschicht Frostschutzschicht Bodenverbesserung 10,0cm 3,0 cm 15,0 cm 27,0 cm 40,0 cm Regelaufbau Gehweg, Breite: 1,50 m: Betonpflaster Split Schottertragschicht Frostschutzschicht Bodenverbesserung 10,0cm 3,0 cm 15,0 cm 27,0 cm 40,0 cm - 9 -

Trennsystem - Schmutzwasser -> vorhandenes Mischsystem - Öffentliches Oberflächenwasser -> Rigolenrückhaltung - Privates Oberflächenwasser -> dezentrale Rückhaltung auf Grundstücken Rigolenrückhaltung: Regenwasserzisternen der Grundstücke - 10 -

Herstellungskosten (brutto) Straßenbau: 515.000,- Verkehrsflächen: 465.000,- Fußweg und Grünstreifen: 50.000,- Entwässerung 417.000,- Schmutzwasserkanal: 106.000,- Regenwasserkanal u. Rigole: 133.000,- Hausanschlüsse inkl. Schächte und Zisternen: 178.000,- Herstellungskosten: ca. 930.000,- Herstellungskosten ohne Zisternen: ca. 830.000,- Herr Dipl.-Ing. Eberl erklärte abschließend, dass die Ausschreibung der Straßen und des Kanals Ende Februar im Staatsanzeiger veröffentlicht werden soll. Wenn Mitte März die Submission stattfinden kann, so könnte Ende März die Vergabe und der Baubeginn Anfang April erfolgen. Herr Bürgermeister Bindhammer teilte mit, dass die Tendenz zur öffentliche Ausschreibung geht. Die Erfahrungen hierbei sind sehr gut. Mit 13 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Vom Neubau der Herbst- und Winterstraße im Baugebiet Prücklfeld wurde Kenntnis genommen. Den geplanten Straßenführungen sowie dem festgelegten Kanalsystem wird zugestimmt. Das Ingenieurbüro Ferstl, Landshut, wird beauftragt, eine öffentliche Ausschreibung für den Straßen- und Kanalbau durchzuführen. P. 5 Bauanträge a) Bauantrag des Herrn Ludwig Rieder auf Neubau einer Betriebstankstelle in Bayerbach b. Ergoldsbach, Marktstr. 19 Herr Bürgermeister Bindhammer berichtete, dass Herr Ludwig Rieder am 27.01.2015 einen Bauantrag zum Neubau einer Betriebstankstelle auf seinem Grundstück, Marktstr. 19, FlStNr. 16, Gemarkung Bayerbach eingereicht hat. - 11 -

Mit 13 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Vom Bauantrag des Herrn Ludwig Rieder auf Errichtung einer Betriebstankstelle auf dem Grundstück, FlStNr. 16, Gemarkung Bayerbach, Marktstraße 19 in 84092 Bayerbach b. Ergoldsbach wurde Kenntnis genommen und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. b) Bauantrag von Frau Franziska Rieder auf Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 8 Wohneinheiten auf dem Grundstück, FlStNr. 64/20, Gemarkung Bayerbach, Lindenstr. 9 Herr Bürgermeister Bindhammer berichtete, dass Frau Franziska Rieder auf dem Grundstück FlStNr. 64/20, Gemarkung Bayerbach, Lindenstraße 9, ein Mehrfamilienwohnhaus mit 8 Wohneinheiten errichten möchte. Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 23 Alte Gärtnerei und benötigt eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten: Punkt 0.2.1 Das geplante Gebäude hat 3 Vollgeschoße mit einem Pultdach. Im Bebauungsplan sind max. 2 Vollgeschoße und als Dachform Satteldach und Walmdach festgesetzt. Das 3. Vollgeschoß ergibt sich aus der vorhandenen Topographie, wobei die zulässigen Wandhöhen eingehalten werden. Das Pultdach entspricht dem Bauherrenwunsch. Wegen der nicht vorhandenen Blickbeziehung zum historischen Ortskern ist dies vertretbar. Punkt 0.3.2 Es sind Abgrabungen bis zu 1,35 m und Aufschüttungen bis 0,90 m notwendig. Lt. Bebauungsplan sind Abgrabungen bzw. Aufschüttungen bis max. 0,75 m ab natürlichem Gelände zulässig. - 12 -

Wegen der vorhandenen topographischen Gegebenheiten werden die zulässigen Abgrabungen um 0,60 m und die zulässigen Aufschüttungen um 0,15 m überschritten. Punkt 2.1 Die Geschoßflächenzahl (GFZ) wird mit 0,1 überschritten. Geplant 0,7, festgesetzt 0,6. Da wegen der topographischen Gegebenheiten auch das Untergeschoß ein Vollgeschoß ist, wird die GFZ geringfügig überschritten. Punkt 2.5 Die Grundflächenzahl (GRZ) wird mit 0,24 überschritten. Geplant 0,54, festgesetzt 0,3. Die GRZ des Hauptgebäudes ist mit 0,23 eingehalten. Für die Stellplätze und ihre Zufahrten wird die GRZ um 0,09 überschritten. Da sich das Gebäude mit der zulässigen Wand- und Firsthöhe im zulässigen Bereich des Bebauungsplanes befindet, sind die geplanten Abweichungen städtebaulich vertretbar. - 13 -

Mit 13 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Vom Bauantrag von Frau Franziska Rieder auf Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 8 Wohneinheiten auf dem Grundstück, FlStNr. 64/20, Gemarkung Bayerbach, Lindenstr. 9 wurde Kenntnis genommen und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Wegen der geplanten Abweichung im Punkt 0.2.1 (geplant, 3 Vollgeschoße und Dachform, Pultdach), der Abweichung im Punkt 0.3.2 (Überschreitung der Abgrabungen um 0,60 m und Aufschüttungen um 0,15 m), der Überschreitung der GFZ um 0,1 im Punkt 2.1 und der Überschreitung der GRZ um 0,24 im Punkt 2.5 wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 23 Alte Gärtnerei gemäß 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt. c) Antrag auf Vorbescheid von Herrn Ludwig Bindhammer auf Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 9 Wohneinheiten und Carports auf den Grundstücken FlStNr. 118/7, 118/14 und 118/16 (Tfl.), Gemarkung Bayerbach, Erlenweg 23 Herr Zweiter Bürgermeister Ludwig Eisgruber berichtete, dass Herr Ludwig Bindhammer auf den Grundstücken FlStNr. 118/7, 118/14 und 118/16 (Tfl.), Gemarkung Bayerbach, Erlenweg 23 ein Mehrfamilienwohnhaus mit 9 Wohneinheiten und Carports errichten möchte. Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 Erlenweg und benötigt eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten: Punkt 3.1.1 Das geplante Gebäude hat bergseitig 3 Vollgeschoße. Festgesetzt im Bebauungsplan ist bergseitig 1 Vollgeschoß (ohne DG). Die topographischen Gegebenheiten ergeben, dass das UG sinnvollerweise ein Vollgeschoß ist. Das DG ist als Vollgeschoß mit flachem Pultdach geplant und ergibt eine optimale Wohnraumeinteilung. Die Firsthöhe liegt 9,74 m über OK. FFB UG und ist damit ca. 0,15 m niedriger als die Firsthöhe des Nachbargebäudes auf FlStNr. 118. Bei einer Bebauungsplankonformen Bauweise U+E+D, 40 cm Kniestock und 35 Dachneigung hätte sich eine Firsthöhe von 10,52 m ergeben. Punkt 3.1.2 Das geplante Gebäude hat talseitig 3 Vollgeschoße. Festgesetzt im Bebauungsplan sind talseitig 2 Vollgeschoße (ohne DG). siehe 3.1.1 Punkt 3.3 Die Geschoßflächenzahl beträgt 0,62. Festgesetzt im Bebauungsplan ist die Geschoßflächenzahl mit 0,60. - 14 -

Die geplante Geschoßflächenzahl von 0,62 liegt nur geringfügig über der zulässigen GFZ und deutlich im Rahmen von üblichen Wohnbaugebieten. Punkt 4.2 Das Gebäude liegt mit 193,76 m² außerhalb der Baugrenzen beider Grundstücke. Statt 2 Einzelhäusern auf 2 Grundstücken ist ein gemeinsames Mehrfamilienwohnhaus geplant. Dadurch wird der Zwischenraum zwischen den beiden Häusern geschlossen und die Baugrenze stark überschritten. Andererseits wird zu den seitlichen Nachbargrundstücken der Abstand erheblich vergrößert und die Baugrenzüberschreitung kompensiert. Die GRZ wird eingehalten. Punkt 4.3 Es ist ein Pultdach mit 5 Grad Dachneigung geplant. Festgesetzt im Bebauungsplan ist ein Satteldach mit max. 35 Grad und minimal 28 Grad. Siehe 3.1.1 Punkt 4.4 Auf der FlStNr. 118/14, Gemarkung Bayerbach verläuft die Firstrichtung entgegen der Festsetzung. Der gemeinsame Baukörper auf den beiden Grundstücken soll zur Wahrung eines ruhigen Baukörpers die gleiche Firstrichtung haben. Punkt 6.1 Die Carports liegen teilweise außerhalb der für Garagen festgesetzten Flächen. Die Lage der Carports ergibt sich aus der Lage des Hauptbaukörpers. Punkt 3.2 Der Carport mit Stpl. 1-4 liegt zum größten Teil innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Die restlichen Carports liegen außerhalb. Im Bebauungsplan ist festgesetzt, dass Nebenanlagen, Garagen und Carports nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig sind. siehe 6.1 Punkt 5.2-15 -

Das 1. OG wird als DG betrachtet. Das 1. OG. (DG) ist ein Vollgeschoß. Im Bebauungsplan ist festgesetzt, dass der Ausbau des DG mit einem Kniestock von max. 0,40m zulässig ist. Der Ausbau als Vollgeschoß ist unzulässig. Punkt 5.3 Es ist eine Blech-Stehfalzdeckung geplant. Lt. Bebauungsplan hat die Dacheindeckung der Wohnhäuser mit Pfannen zu erfolgen. Wegen der flachen Dachneigung ist eine Blechdacheindeckung vorgesehen. Punkt 5.5 Die Gestaltung unterscheidet sich von der Nachbarbebauung. Lt. Bebauungsplan hat sich die Gestaltung dem vorhandenen Dorfcharakter und der Nachbarbebauung anzupassen. Als direktes Nachbargebäude wird derzeit das Gebäude auf FlStNr. 118, Gemarkung Bayerbach errichtet. Hier unterscheidet sich das geplante Gebäude bezüglich der Dachform und Vollgeschoße. Auf FlStNr. 118, Gemarkung Bayerbach wird ein Gebäude mit U+E+D errichtet. Die Firsthöhe des Gebäudes liegt höher als die des geplanten Gebäudes. Weitere Grundstücke mit Bebauung grenzen derzeit nicht an. Im weiteren Umgebungsbereich befindet sich auf FlStNr. 118/8, Gemarkung Bayerbach ein Wohngebäude mit einer Achslängenausrichtung von ca. 40 m. Auf den FlStNrn. 117/1 und 117/3, Gemarkung Bayerbach befinden sich zusammengebaute Wohn- und Nebengebäude mit einer Gesamtlänge von ca. 43,50 m. Die geplante Anlage hat zwei deutliche Abweichungen von dem bereits vor ca. 25 Jahren alten Bebauungsplan, besonders bezüglich der Dachform und der Vollgeschoße. Andererseits entspricht sowohl die Bauform als auch die intensive Nutzung der Baugrundstücke, dem Wandel der Architektur als auch der sparsame Umgang mit Bauland. Insgesamt kann man die geplante Anlage mit den Grundzügen des Bebauungsplanes verträglich erklären, da die max. Firsthöhe der gepl. Bebauung die lt. Bebauungsplan mögliche Firsthöhe nicht überschreitet/ausschöpft. die mit 16 + 14 = 30 m lange Wohnhauskörperlänge auf den beiden Baugrundstücken nicht ausgeschöpft wird. - 16 -

Mit 11 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Vom Antrag auf Vorbescheid von Herrn Ludwig Bindhammer auf Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 9 Wohneinheiten und Carports auf den Grundstücken, FlStNr. 118/7, 118/14 und 118/16 (Tfl.), Gemarkung Bayerbach, Erlenweg 23, wurde Kenntnis genommen und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Wegen der geplanten Abweichung im Punkt 3.1.1 (geplant, bergseitig 3 Vollgeschoße), der Abweichung im Punkt 3.1.2 (geplant, talseitig 3 Vollgeschoße), der Überschreitung der GFZ im Punkt 3.3 um 0,02, der Überschreitung der Baugrenzen im Punkt 4.2 um 193,76 m², der Abweichung bei der Dachform im Punkt 4.3 (geplant, Pultdach), der Änderung der Firstrichtung im Punkt 4.4, der Überschreitung der für Nebenanlagen festgesetzten Flächen mit den Carports im Punkt 6.1 i.v.m. Punkt 3.2, dem Ausbau des Dachgeschoßes zum Vollgeschoß im Punkt 5.2, der Abweichung bei der Dacheindeckung im Punkt 5.3 (geplant Blechdacheindeckung) und der im Punkt 5.5 abweichenden Gestaltung zur Nachbarbebauung wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 Erlenweg gemäß 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt. Herr Bürgermeister Bindhammer und Herr GR Florian Bindhammer haben wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen. - 17 -

P. 6 Mitteilungen, Berichte und Anfragen Herr Bürgermeister Bindhammer teilte mit, dass der Kauf des Feuerwehrmannschaftsfahrzeugs für die FFW Bayerbach vollzogen wurde. Herr 2. Bürgermeister Eisgruber sagte, dass das Fahrzeug in einem sehr guten Zustand ist und nun mit den weiteren technischen Geräten ausgerüstet wird. ENDE DER ÖFFENTLICHEN SITZUNG! - 18 -

P. 10 Veröffentlichung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse Mit 13 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Zu TOP 8 wird veröffentlicht, dass der Verkaufspreis für die Baugrundstücke im Baugebiet Prücklfeld wird auf 43,00 /m² festgelegt wurde. Der Verkaufspreis für die Bauparzellen 1 und 23 wurde auf 33,00 /m² festgelegt. Pro Baugrundstück sind die voraussichtlichen Straßenerschließungskosten als Anzahlung auf die tatsächlichen Straßenerschließungskosten zu bezahlen. Nach Fertigstellung der Straßenerschließungsanlagen werden diese Kosten nach der gültigen Erschließungsbeitragssatzung abgerechnet und mit den geleisteten Anzahlungen verrechnet. Ebenso sind die vorab fiktiv errechneten Kanalherstellungsbeiträge als Anzahlung auf die tatsächlichen Kanalherstellungsbeiträge, die geschätzten Kosten für den Schmutzwasserhausanschluss mit Kontrollschacht und die geschätzten Kosten für die Regenrückhaltungen, zu bezahlen. Beim Kauf eines Baugrundstückes vor Beginn der Erschließungsarbeiten kann die Option für die Erstellung einer kombinierten Regenrückhaltung mit Zisterne zur Verfügung gestellt werden. Sämtliche weitere Kosten, wie z. B. Wasserleitungsherstellungsbeiträge, Grunderwerbsteuer, Notarkosten, sind ebenfalls vom Käufer zu bezahlen. Für die Baugrundstücke wird eine Bauverpflichtung von 5 Jahren ab Baufreigabe der Bauplätze, bzw. bei Kauf nach der Baufreigabe, ab Datum der Beurkundung vereinbart. Sollte der Käufer, gleichgültig aus welchem Grunde, das Vertragsgrundstück nicht innerhalb der Bauverpflichtung von 5 Jahren mit einem Wohnhaus oder mindestens einem Wohnhaus-Rohbau bebaut haben, so ist die Gemeinde Bayerbach b. Ergoldsbach berechtigt, das Vertragsgrundstück zum gleichen Preis zurückzukaufen, zu dem sie es an den Verkäufer veräußert hat. Der Kaufpreis wird nicht verzinst. Die Kosten des Wiederkaufs hat der Käufer zu übernehmen. Der Gemeinde steht dieses allgemeine Wiederkaufsrecht auch zu, wenn der Käufer, ohne auf dem Baugrundstück ein Wohnhaus oder mindestens einen Wohnhaus- Rohbau errichtet zu haben, an einen Dritten, ausgenommen an einen Ehegatten oder an Abkömmlinge veräußert. Eine Selbstbezugspflicht für die Käufer wird nicht festgelegt. Die Vergabe der Baugrundstücke erfolgt in der Reihenfolge, wie sich die Kaufinteressenten zeitlich in die Interessentenliste eintragen ließen. Für Familien die erstmals in der Gemeinde Bayerbach b. Ergoldsbach ein Eigenheim errichten und sich verpflichten mindestens 5 Jahre eine Wohnung selbst zu beziehen, gilt eine Vergünstigung auf den Kaufpreis von pauschal 2.000,00 für jedes Kind, das bis zu 5 Jahre vor dem Kauf des Grundstückes (es zählt das Datum der Beurkundung) und bis 5 Jahre nach der Baufreigabe (Straßenabnahme), bzw. späterem Kauf, 5 Jahre nach der Beurkundung, geboren wurde. Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt frühestens beim Bezug des Eigenheimes. - 19 -