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Gemeinde Emmerting Seite 1133 Niederschrift über die 63. öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 07.01.2014 im Besprechungszimmer der Verwaltungsgemeinschaft Emmerting Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, erschienen sind nachstehende Mitglieder, also mehr als die Hälfte. Vorsitzender: 1. Bgm Maier 2.Bgm Stefan Kammergruber 3.Bgm. Siegfried Ribesmeier GR Erwin Frank ab TOP 3.1 GR Franz Kastenhuber GR Florian Ott GR Helmut Radecker i. V. für GR Maier GR Josef Fellner Die Beschlussfähigkeit war damit hergestellt. Entschuldigt fehlten GR Schaffer, GR Maier Unentschuldigt fehlten GR Dr. Lößel Wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) haben die Gemeinderatmitglieder an der Beratung und Beschlußfassung - des Gegenstandes - der Gegenstände - Nr.: nicht teilgenommen Die Gemeinderatsmitglieder waren bei der Beratung und Beschlußfassung über Gegendstand Nr. nicht anwesend. Zur Sitzung waren außerdem geladen und erschienen: Vorsitzender: Schriftführer: 1. Bgm Josef Maier Bauamtsleiter Joschko

1134 A. Öffentlicher Teil 1. Eröffnung und Begrüßung; Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 03.12.2013 3. Bauanträge/Vermessungen 3.1 Huber Walter und Hedwig GmbH & Co. Immobilien KG, Winkelmühle 2, 84367 Tann Neubau eines 4-Familienhauses mit Garagen Änderung zum Vorbescheid bzgl. Dachform und Dachneigung Bauort: Mühlbachstraße 102, 84547 Emmerting 3.2 Erbay Murat, S.-Pittner-Ring 16, 84547 Emmerting Errichtung eines Carports 4. Erweiterung Baugebiet Nr. 6 West; Erörterung der Entwurfsplanung (Straße(Kanal); Festlegung des Ausschreibungsmodus; Referent: Herr Gerber Ing.-Büro ingaltötting 5. Neuinstallierung einer Straßenbeleuchtungslampe am Einmündungsbereich Adalbert-Stifter-Str. / Karrerweg 6. Verschiedenes 6.1 Straßenbeleuchtung Knoglerstraße LED 6.2 Standorte Straßenbeleuchtung 6.3 Umweltmarkt 2014 6.4 Kabel Deutschland - Leerrohrverlegung 6.5 Änderungsverfahren von Bebauungsplänen Sachstand 6.6 Kinderkrippe Emmerting Außenanlagen/Spielgeräte 6.7 Ortszentrumsumgestaltung; Anschaffung von Sitzbänken 6.8 Anton Schütz, R.-Koch-Str. 24, 84489 Burghausen; Antrag auf Genehmigung nach 4 und 19 BImSchG; Neugenehmigung für die Anlage zum Schmelzen von tierischen Fetten mit einer Produktionskapazität von max. 500 kg Fertigerzeugnisse je Tag auf dem Grundstück Flst. Nr. ½ der Gemarkung Emmerting 7. Wünsche und Anträge 7.1 Verordnung Überschwemmungsgebiet Untere Alz 7.2 Vermessung Teilstück Brucker Straße 7.3 Schließanlage Kinderkrippe 7.4 Aufzeichnung von verlegten Leerrohren

1135 A. Öffentlicher Teil 1. Eröffnung und Begrüßung; Feststellung der Beschlussfähigkeit 1. Bgm. Maier begrüßt die anwesenden Mitglieder des Bauausschusses. Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis. Der Pressevertreter Mike Fuchs wird ebenfalls begrüßt. Für die heutige Sitzung entschuldigt sind GR Schaffer und GR Maier. Der Vertreter von GR Schaffer GR Dr. Lößel fehlt unentschuldigt. 2. Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 03.12.2013 Beschluss: Das öffentliche Sitzungsprotokoll vom 03.12.2013 wird in der bestehenden Form genehmigt. Beschlussfassung: einstimmig 3. Bauanträge / Vermessungen - GR Frank erscheint zur Sitzung 3.1 Huber Walter und Hedwig GmbH & Co. Immobilien KG, Winkelmühle 2, 84367 Tann Neubau eines 4-Familienhauses mit Garagen Änderung zum Vorbescheid bzgl. Dachform und Dachneigung Bauort: Mühlbachstraße 102, 84547 Emmerting Entgegen dem vom LRA Altötting erteilten Vorbescheid V 2013/0245 v. 10.06.2013 wird nun eine Änderung der Dachform von Sattel- auf Pultdach, sowie die dadurch veränderte Dachneigung von 26 Grad auf 5 Grad beantragt. 1. Bgm. Maier lässt über die vorliegenden, geänderten Pläne abstimmen. Abstimmungsergebnis: 3 : 5 (Eine Zustimmung von Seiten der Gemeinde Emmerting wird somit nicht erteilt). 3.2 Erbay Murat, S.-Pittner-Ring 16, 84547 Emmerting Errichtung eines Carports Mit Schreiben v. 15.10.2013 ist die Gemeinde Emmerting an H. Heigl (LRA Altötting) mit der Bitte herangetreten, ob das eingereichte Bauvorhaben Erbay den baurechtlichen Vorschriften entspricht und eine Genehmigung erteilt werden kann. Das Antwortschreiben v. 10.12.2013 lautet wie folgt:

1136 Ob die Gemeinde Emmerting für den geplanten Carport eine isolierte Befreiung erteilen kann, kann von uns nicht beantwortet werden. Die Entscheidung muss die Gemeinde in eigener Zuständigkeit im Rahmen pflichtgemäßer Ermessensentscheidung treffen. Wie in der Sitzung des Bauausschusses am 05.11.2013 beschlossen, erfolgt die Bearbeitung des Antrages jetzt nach Eingang des Antwortschreibens durch das LRA Altötting. Auf Anfrage teilt Bgm. Maier mit, dass eine Besprechung zwischen Wiesmayer und Erbay bzgl. der Problematik Rückbau Wiesmayer Thomas nicht stattgefunden hat. Beschluss: Dem Antrag auf isolierte Befreiung wegen Errichtung eines Carports wird zugestimmt. Eine Befreiung erfolgt hinsichtlich der Baugrenzen, der Dachform, der Dachneigung und der Dacheindeckung. Beschlussfassung: 8 : 0 4. Erweiterung Baugebiet Nr. 6 West; Erörterung der Entwurfsplanung (Straße/Kanal); Festlegung des Ausschreibungsmodus; Referent: Herr Gerber Ing.-Büro ingaltötting Zu diesem TOP begrüßt 1. Bgm. Maier Herrn Gerber vom Ing.-Büro ingaltötting und bittet diesen um nähere Ausführungen zum Straßen- und Kanalbau im Bereich Ertl. Lt. H. Gerber sind 5,0 m Fahrbahnbreite (wie Bebauungsplan) vorgesehen, wobei Richtung Zeilbeck / Ertl ein Granit 1-Zeiler bzw. gegenüber eine Granit 2-Zeiler mit Absetzschächten und Sickerrigolen eingeplant wurde. Der geplante Schmutzwasserkanal soll sowohl in der öffentlichen, als auch in den beiden Privatstraßen in PP / DN 200 ausgeführt werden; die Hausanschlüsse mit DN 150. Hier liegt dem Ing. Büro eine Mitteilung von H. Ertl vom heutigen Tag vor, wonach dieser für sein Gebäude Alte Poststraße 9 a und die Parz. 11 derzeit noch keinen Kanalanschluss benötigt. Allgemein wird die Meinung vertreten, dass eine komplette Kanalbaumaßnahme - einschließlich Parz. 11 - sinnvoll ist. Bauamtsleiter Joschko führt in diesem Zusammenhang aus, dass H. Ertl mit seinem Wohngebäude nach Durchführung der kompletten Kanalbaumaßnahme dem Anschluss- und Benutzungszwang unterliegt und einen entsprechenden Antrag auf Befreiung hiervon bei der Gemeinde Emmerting stellen müsste. Ebenso werden Grunddienstbarkeiten notwendig. Die Beitragserhebung erfolgt nach der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Auf Anfrage bzgl. der Löschwasserversorgung sichert H. Gerber die Übersendung der Planung an GR Fellner zu.

1137 Bezüglich einer Planungsänderung Straßentrassenverlagerung nach Westen - entgegnet der Bürgermeister, dass diese von Herrn Ertl Josef nicht in Frage kommt. GR Radecker erinnert an die Beschlussfassung, wonach bei Baumaßnahmen im Straßenbereich generell ein Leerrohr mit zu verlegen ist. Beschlussempfehlung an den Gemeinderat: Den vorliegenden Planungen bzgl. Straßen- und Kanalbau im Bereich Erweiterung des Baugebietes Nr. 6 West wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 8 : 0 Anmerkung: Thematik Ablösevertrag usw. s. nichtöffentlicher Teil 5. Neuinstallierung einer Straßenbeleuchtungslampe am Einmündungsbereich Adalbert-Stifter-Str. / Karrerweg Durch das geplante Bauvorhaben Dr. Margraf wird das Entfernen einer Straßenlampe bzw. die Neuinstallation im Bereich des gdl. Grundstücks (unmittelbar in der Nähe der Eiche) notwendig. 1. Bgm. Maier bezieht sich hier auf eine Besprechung und einen Ortstermin v. 27.12.2013 mit H. Mitteregger (Bayernweg AG) bzw. Herrn Dr. Margraf. Lt. heute eingegangenen Angebot betragen die Kosten hierfür Ausführung LPH 5 m mit Siteco Laterne LED 27W Plus 2.699,59 Euro brutto. GR Radecker meldet Bedenken hinsichtlich der 27W an. Bgm. Maier sichert zu, sich umgehend mit H. Mitteregger in Verbindung zu setzen. GR Kastenhuber hält den vorgesehenen Standort der Straßenbeleuchtung nicht für günstig. Beschluss: Mit dem Neubau einer Straßenlampe im Kreuzungsbereich A.-Stifter- Straße / Karrerweg besteht Einverständnis. Grundlage hierfür ist das Angebot vom 07.01.2014 mit einer Angebotssumme von 2.699,62 Euro brutto. Die Angelegenheit 27W ist vor Auftragserteilung abzuklären. Beschlussfassung: 6 : 1 (2. Bgm. Kammergruber bei der Abstimmung nicht anwesend) 6. Verschiedenes 6.1 Straßenbeleuchtung Knoglerstraße LED Nach Rückfrage bei H. Mitteregger wurde mitgeteilt, dass zwar von Seiten der Gde. Emmerting der Auftrag für die Straßenbeleuchtung Knoglerstraße LED bei der Bayernwerk AG eingegangen ist, dieser jedoch unbearbeitet blieb.

1138 Eine unverzügliche Erledigung der noch ausstehenden Arbeiten im Januar wurde zugesichert. z. Information 6.2 Standorte Straßenbeleuchtung / Zentrumsbereich Im Zusammenhang mit der Zentrumsplanung soll zusammen mit einem Mitarbeiter der Fa. Siteco, Herrn Mitteregger von den Bayernwerken und der Gemeinde Emmerting der Punkt Straßenbeleuchtung vor Ort besprochen werden. Bgm. Maier schlägt vor, dies im Rahmen einer BA-Sitzung vorzunehmen und dafür den Sitzungsbeginn auf 16.00 Uhr vorzuverlegen. 6.3 Umweltmarkt 2014 Mit Schreiben v. 02.01.2014 bittet Frau Rita Müller als Verantwortliche des Veranstaltungsteams des Umweltmarktes um Unterstützung des diesjährigen Umweltmarktes am 03.05.2014. Beschluss: Der Arbeitskreis Agenda 21 Soziales Leben wird bei der Durchführung des Umweltmarktes entsprechend dem Antrag vom 02.01.2014 unterstützt. Leihgebühren für die 8 offenen Marktstände an die Stadt Burghausen; Abholung der Marktstände am Freitag, 02.05.2014 in Burghausen und Rücktransport am Montag, 05.05.2014 nach Burghausen; Abschluss einer Versicherung für diese Veranstaltung. Beschlussfassung: 8 : 0 6.4 Kabel Deutschland - Leerrohrverlegung Die Fa. Kabel Deutschland hat heute Unterlagen vorgelegt, wonach zwischen der Alzbrücke in Hohenwart entlang der St 2108 bis Gemeindegebiet Mehring (Baderstraße bei Grundstück Eichinger Hubert/Heidi) das bestehende Glasfasernetz erweitert werden soll. 1. Bgm. Maier stellt zur Diskussion, ob es nicht sinnvoll wäre, von Seiten der Gde. Emmerting in diesem Bereich ein Leerrohr mit verlegen zu lassen. GR Radecker führt hierzu aus, dass die bestehende Versorgung im Gemeindebereich Emmerting mehr als ausreichend ist. Beschluss: Grundsätzlich besteht mit der Mitverlegung eines Leerrohres für die Gemeinde Emmerting in dem Bereich von der Alzbrücke in Hohenwart bis Gemeindegebiet Mehring (Baderstraße) Einverständnis.

1139 Bevor eine endgültige Entscheidung hierüber getroffen wird, sind die Kosten für diese Maßnahme zu ermitteln. Beschlussfassung: 8 : 0 6.5 Änderungsverfahren von Bebauungsplänen - Sachstand Im Zusammenhang mit der Bebauungsplanänderung Nr. 14 an der St 2108 teilt 1. Bgm. Maier mit, dass die Fa. natureconsult das in diesem Zusammenhang notwendige sap-gutachten bis zur nächsten BA-Sitzung erstellt; d. h. im Februar kann die Angelegenheit wieder behandelt werden. Bei den ebenfalls derzeit laufenden Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 Südost Vorgang Hager und Bebauungsplan Nr. 19 Am Bergmannweg Vorgang Zick ist die Frist für die öffentliche Auslegung noch nicht abgelaufen; d. h. auch hier erfolgt die Behandlung im Februar 2014. z. Kenntnis 6.6 Kinderkrippe Emmerting Außenanlagen/Spielgeräte GR Ott berichtet von einem gemeinsamen Gespräch am 19.12.2013 mit Frau Niedermeier (Kindergarten St. Elisabeth), Frau Limbeck (Kinderkrippe) und Herrn Meyer von der Fa. Maier Spielgeräte bzgl. Außenanlagen bzw. Spielgeräte. Hierbei wurden verschiedene Varianten besprochen. Herr Meyer hat zum Abschluss zugesichert, bis zum 14.01.2014 ein diesbezügliches Angebot zu erstellen. GR Ott wird dieses heute noch nicht vorliegende Angebot im Gemeinderat näher erläutern. Eine Beschlussfassung soll dann erfolgen. 6.7 Ortszentrumsumgestaltung; Anschaffung von Sitzbänken GR Ott legt im Zusammenhang mit der Ortszentrumsumgestaltung Fotos von bereits aufgestellten Bänken in Burghausen vor. Da die Fundamenterstellung für die Bänke bereits im Zuge der Baumaßnahme erfolgen soll, hält er eine Entscheidung welche Bänke aufgestellt werden, jetzt für notwendig und angebracht. Nach eingehender Diskussion bzgl. durchgeführter Nivellierung des vorhandenen Bereiches (2. Bgm. Kammergruber), fest montierte oder freie Bänke, Zeltaufbau usw. wird festgestellt, dass heute keine Entscheidung getroffen wird. 6.8 Anton Schütz, R.-Koch-Str. 24, 84489 Burghausen; Antrag auf Genehmigung nach 4 und 19 BImSchG; Neugenehmigung für die Anlage zum Schmelzen von tierischen Fetten mit einer Produktionskapazität von max. 500 kg Fertigerzeugnisse je Tag auf dem Grundstück Flst. Nr. ½ der Gemarkung Emmerting

1140 Der von Seiten der Gemeinde Emmerting beantragte Terminaufschub in der Angelegenheit Schütz wurde vom LRA Altötting (Frau Huber) mit mail v. 20.12.2013 bewilligt. Frau Huber bittet jedoch vorab um Stellungnahme zur bauplanungsrechtlichen Situation. GR Ott führt an, dass er stichpunktartig eine Vorortüberprüfung durch Befragung einzelner Bewohner durchgeführt hat. Hierbei wurde keine Geruchsbelästigung festgestellt. GR Frank widerspricht dem und spricht von massiver Geruchsbelästigung. Nach eingehender Besprechung wird zur bauplanungsrechtlichen Situation folgendes beschlossen: Beschluss: Das geplante Bauvorhaben Schütz befindet sich im Zusammenhang bebauter Ortsteile ( 34 BauGB). Die Eigenart der näheren Umgebung stellt sich für die Gemeinde Emmerting aufgrund der vorhandenen, umliegenden Bebauung bzw. Bebauungspläne als allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet sowie Gewerbegebiet dar. Beschlussfassung: 5 : 3 Unabhängig davon wird die Vorlage eines entsprechenden Gutachtens abgewartet. 7. Wünsche und Anträge 7.1 Verordnung Überschwemmungsgebiet Untere Alz GR Kastenhuber erkundigt sich, ob eine neue Verordnung bzgl. Überschwemmungsgebiet Untere Alz eingegangen ist. Bgm. Maier verneint dies. Abklärung der Angelegenheit wird bis zur GR-Sitzung durch GL Schmidhammer zugesichert. 7.2 Vermessung Teilstück Brucker Straße 2. Bgm. Kammergruber berichtet von einer durchgeführten Vermessung im Bereich seines Grundstücks an der Brucker Straße mit insgesamt (Fahrbahn und Bankett) 5,50 m Breite. Einigkeit besteht darüber, die Brucker Straße entlang des Grundstücks Kammergruber auf eine Länge von ca. 40 m im Rahmen des Straßenunterhalts herzurichten. 1. Bgm. Maier schlägt vor, die notwendigen Arbeiten durch den Straßen- und Wasserzweckverband Perach ausführen zu lassen. 7.3 Schließanlage Kinderkrippe GR Fellner erkundigt sich nach dem Sachstand bzgl. Schließanlage Kinderkrippe.

1141 Bgm. Maier sichert Klärung und Information zu. 7.4 Aufzeichnung von verlegten Leerrohren GR Radecker fragt nach, ob Unterlagen bzgl. durchgeführter Leerrohrverlegung z. B. in der Hauptstraße von der Alzbrücke bis Knoglerstraße und der Knoglerstraße vorliegen. Dies wird bestätigt. Geplant ist, diese Angaben in das GIS im Rahmen der laufenden Pflege durch das Ing. Büro ingaltötting mit einzuarbeiten. Ende des öffentlichen Teils.