Mitte des Jahres Leiharbeitskräfte in der Metall- und Elektroindustrie.

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 18/5689 18. Wahlperiode 31.07.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Jutta Krellmann, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 18/5591 Leiharbeit in einzelnen Branchen Vorbemerkung der Fragesteller In der Kleinen Anfrage Entwicklung der Leiharbeit (Bundestagsdrucksache 18/4619) wurde nach den Einsatzbranchen von Leiharbeitskräften gefragt. Die Bundesregierung hat daraufhin geantwortet, dass ihr darüber keine Daten vorliegen. In der Antwort auf eine Nachfrage zu dieser Kleinen Anfrage hat die Bundesregierung Daten zu Tätigkeitsfeldern von Leiharbeitskräften ausgewiesen, die in der Presse veröffentlicht worden sind (vgl. WELT ONLINE vom 11. Juni 2015: Linkspartei: Equal Pay schon ab dem ersten Tag, Abendzeitung München vom 11. Juni 2015: Metall-Arbeitgeber verteidigen Arbeitsmarkt ). Nach Auskunft der Bundesregierung sind demnach in der Berufshauptgruppe Metallerzeugung und -bearbeitung, Metallbauberufe 11,2 Prozent der Beschäftigten Leiharbeitskräfte. In der Gruppe Verkehr und Logistik (außer Fahrzeugführung) sind es 10,9 Prozent. Damit liegen die Anteile der Leiharbeitsbeschäftigten in diesen beiden Tätigkeitsfeldern bzw. Berufshauptgruppen deutlich über dem Durchschnitt von 2,6 Prozent. Der Arbeitgeberverband für Gesamtmetall die Metall- und Elektroindustrie hat in diesem Zusammenhang auf Zahlen zu Einsatzbranchen verwiesen, die auf Grundlage des IAB-Betriebspanels (IAB Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit) erhoben worden sind (vgl. www. gesamtmetall.de/aktuell/pressemitteilungen/beschaeftigungszahlen-vonzeitarbeit-bei-me-sind-eindeutig-falsch). Der Pressemeldung zufolge arbeiteten Mitte des Jahres 2014 180 000 Leiharbeitskräfte in der Metall- und Elektroindustrie. Daraus ergeben sich erneut Fragen zu den Einsatzbranchen von Leiharbeitskräften. Es wird gebeten, bei der Beantwortung der Fragen auf alle vorhandenen Datenquellen (IAB-Betriebspanel, Arbeitnehmerüberlassungsstatistik und Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit, Daten des Statistischen Bundesamtes über Einsatzbranchen von Leiharbeitskräften) zurückzugreifen. Wenn bei den einzelnen Fragen nicht alle abgefragten Daten ausgewiesen werden können, wird gebeten, trotzdem alle vorhandenen Daten darzustellen, soweit sie verfügbar sind. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 30. Juli 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 18/5689 2 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Vorbemerkung der Bundesregierung Die Statistik nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) wertet halbjährlich die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen der Erlaubnisinhaber aus ( 8 AÜG). Hierbei werden alle Verleihbetriebe erfasst, auch diejenigen Betriebe, deren Betriebszweck nicht ausschließlich oder überwiegend der Arbeitnehmerüberlassung gilt. Diese Daten beinhalten keine Angaben über die Branchenzugehörigkeit der Betriebe, in die die Leiharbeitskräfte überlassen werden. Auch im Rahmen der Beschäftigtenstatistik liegen gegenwärtig noch keine Angaben darüber vor, in welchen Branchen Leiharbeitskräfte eingesetzt werden. Es sind lediglich Angaben über die Beschäftigten in Betrieben, die ihren wirtschaftlichen Schwerpunkt in der Arbeitnehmerüberlassung haben, möglich. Die Arbeitnehmerüberlassung bildet eine eigene Branche (so genannte Wirtschaftsgruppe). Hierbei ist keine Aussage möglich, ob es sich bei dem einzelnen Beschäftigten um eine Leiharbeitnehmerin bzw. einen Leiharbeitnehmer oder um internes Personal des Zeitarbeitsunternehmens handelt. Soweit im Rahmen der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Entwicklung der Leiharbeit (Bundestagsdrucksache 18/5068) Aussagen zu Tätigkeitsfeldern (differenziert nach sogenannten Berufshauptgruppen) von Beschäftigten in jenen Betrieben, die ihren wirtschaftlichen Schwerpunkt in der Arbeitnehmerüberlassung haben, getroffen wurden, handelt es sich um Angaben über die überwiegend ausgeübte Tätigkeit der Beschäftigten. Insoweit ist das Tätigkeitsfeld ein Attribut des einzelnen Beschäftigten und erlaubt keine Rückschlüsse auf die Branchenzugehörigkeit seines Arbeitgebers oder auf die Branche des entleihenden Betriebes. Hierauf ist die Bundesregierung in ihren methodischen Vorbemerkungen zur Antwort auf die entsprechende Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/5068) ausführlich eingegangen. Grundsätzlich stützt sich die Bundesregierung bei ihren Angaben vorzugsweise auf Ergebnisse aus der amtlichen Statistik, soweit diese den Bereich der Frage abdeckt. Dieser Weg ist in der Regel am ehesten geeignet, eine konsistente, widerspruchfreie Darstellung von Entwicklungen auf einer gesamtwirtschaftlichen Ebene einerseits und auf der Ebene struktureller Differenzierungen andererseits zu gewährleisten. Bei dem IAB-Betriebspanel handelt es sich um eine jährliche Wiederholungsbefragung bei stets denselben Betrieben in Deutschland. Für die Stichprobenziehung werden die Wirtschaftszweige aktuell zu 19 Branchengruppen und die Betriebsgrößen zu zehn Klassen zusammengefasst. Jährlich werden knapp 16 000 Betriebe in Deutschland befragt und entsprechende Hochrechnungen vorgenommen. In diesem Rahmen machen die befragten Arbeitgeber Angaben zur Gesamtzahl der im Betrieb beschäftigten Leiharbeitskräfte. Angaben zu den Verdiensten der einzelnen Mitarbeiter werden im Rahmen der Studie nicht erhoben; daher sind auf Basis des IAB-Betriebspanels keine Angaben zu Bruttoverdiensten oder zur Anzahl der Niedriglohnbeziehenden möglich. 1. Kann die Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller ausgewiesenen Angaben von Gesamtmetall über die Zahl und den Anteil von Leiharbeitskräften in der Metall- und Elektroindustrie auf Grundlage einer Auswertung des IAB-Betriebspanels für Mitte des Jahres 2014 bestätigen? Wenn ja, wie viele Leiharbeitskräfte gibt es nach dieser Auswertung insgesamt in der Metall- und Elektroindustrie (bitte sowohl absolute Zahlen als auch den Anteil der Leiharbeitskräfte an allen Beschäftigten in der Metallund Elektroindustrie angeben und, falls möglich, diese Daten bitte auch in der zeitlichen Entwicklung darstellen)?

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3 Drucksache 18/5689 Nach Angaben des IAB-Betriebspanels lag die Zahl der Leiharbeitskräfte in der Metall- und Elektroindustrie zum Stichtag 30. Juni 2014 bei 180 000. Die Metall- und Elektroindustrie umfasst dabei die folgenden Subbranchen, für die sich jeweils die in der Tabelle dargestellten absoluten Zahlen und Anteile von Leiharbeitskräften ergeben (Stichtag: 30. Juni 2014): Tabelle 1: Anzahl von Leiharbeitskräften in den einzelnen Branchen der Metallund Elektroindustrie und ihr Anteil an der Gesamtbeschäftigung in der jeweiligen Branche (30. Juni 2014) Anzahl Leiharbeitskräfte (gerundet auf 1 000) Anzahl Beschäftigte (gerundet auf 1 000) Danach entfielen zur Jahresmitte 2014 zahlenmäßig die meisten Leiharbeitskräfte auf den Bereich Maschinenbau, der zugleich auch die beschäftigungsstärkste Branche der Metall- und Elektroindustrie darstellt. Bezieht man die Leiharbeitskräfte auf die Beschäftigten, so lag dieser Anteil im Maschinenbau im Jahr 2014 bei 5 Prozent. Auch im Durchschnitt der Metall- und Elektroindustrie lag der Anteil der Leiharbeitskräfte an allen Beschäftigten bei 5 Prozent. Unterdurchschnittliche Anteile sind im Bereich Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und Herstellung von elektrischen Ausrüstungen zu finden, wo die Leiharbeitskräfte 3 beziehungsweise 4 Prozent der Beschäftigten stellten. Die zeitliche Entwicklung ergibt sich aus Tabelle 2. Anteil der Leiharbeitskräfte an den Beschäftigten Herstellung von Metallerzeugnissen, 42 000 880 000 5 % Stahl- und Leichtmetallbau Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten 13 000 375 000 3 % Herstellung von elektrischen Ausrüstungen 14 000 397 000 4 % Maschinenbau 62 000 1 244 000 5 % Herstellung von Kraftwagen, sonstiger 50 000 1 064 000 5 % Fahrzeugbau Insgesamt 180 000 3 969 000 5 % Quelle: IAB-Betriebspanel 2014

Drucksache 18/5689 4 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Tabelle 2: Anzahl von Leiharbeitskräften in der Metall- und Elektroindustrie und ihr Anteil an der Gesamtbeschäftigung in dieser Branche, 2010 bis 2014 (jeweils zum 30. Juni eines Jahres) Anzahl Leiharbeitskräfte (gerundet auf 1 000) Anteil der Leiharbeitskräfte an den Beschäftigten 2010 154 000 4 % 2011 231 000 6 % 2012 193 000 5 % 2013 197 000 5 % 2014 180 000 5 % Quelle: IAB-Betriebspanel 2010 bis 2014 2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung auf Basis der Auswertung des IAB-Betriebspanels der Anteil der Leiharbeitskräfte, die in der Metallund Elektroindustrie tätig sind, an allen Leiharbeitskräften (bitte die aktuellsten verfügbaren Zahlen ausweisen und bitte die Gesamtzahl der Leiharbeitskräfte auf Grundlage der Auswertung des IAB-Betriebspanels als absolute Zahl gesondert ausweisen)? Nach Angaben des IAB-Betriebspanels lag der Anteil der Leiharbeitskräfte in der Metall- und Elektroindustrie an allen Leiharbeitskräften zur Jahresmitte 2014 bei 34 Prozent. In der Gesamtwirtschaft betrug die absolute Anzahl der Leiharbeitskräfte am 30. Juni 2014 dem IAB-Betriebspanel zufolge rund 531 000. 3. Welche fünf Einsatzbranchen sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf Grundlage der Auswertung des IAB-Betriebspanels die mit den zahlenmäßig sowie anteilig meisten eingesetzten Leiharbeitskräften, und wie hoch sind jeweils die Zahl und der Anteil (bitte die fünf Branchen mit den zahlenmäßig meisten Leiharbeitskräften gesondert von den fünf Branchen mit den höchsten Anteilen von Leiharbeitskräften ausweisen)? Nach den Daten des IAB-Betriebspanels beschäftigten zum Stichtag 30. Juni 2014 folgende fünf Branchen die meisten Leiharbeitskräfte: Tabelle 3: Branchen der Gesamtwirtschaft mit den meisten Leiharbeitskräften (Stichtag: 30. Juni 2014); gerundet auf 1 000 Wirtschaftszweig Anzahl der Leiharbeitskräfte Maschinenbau 62 000 Herstellung von Kraftwagen, sonstiger Fahrzeugbau Herstellung von Metallerzeugnissen, Stahl- und Leichtmetallbau 50 000 42 000 Bauinstallation 39 000 Verkehr/Lagerei 36 000 Quelle: IAB-Betriebspanel 2014 Insgesamt beschäftigten diese fünf Branchen zum Stichtag 30. Juni 2014 229 000 Leiharbeitskräfte. Dies entspricht einem Anteil an allen Leiharbeits-

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5 Drucksache 18/5689 kräften von 43 Prozent. Setzt man die Anzahl der Leiharbeitskräfte in einer Branche ins Verhältnis zu den Beschäftigten der Branche, so ergeben sich die höchsten Anteile von Leiharbeitskräften in den folgenden sechs Branchen: Tabelle 4: Branchen der Gesamtwirtschaft mit den höchsten Anteilen von Leiharbeitskräften an der Gesamtbeschäftigung in der jeweiligen Branche (Stichtag: 30. Juni 2014) Wirtschaftszweig Herstellung von Gummi und Kunststoffwaren Anteil von Leiharbeitskräften an allen Beschäftigten 6 % Metallerzeugung und -bearbeitung 6 % Reparatur und Installation von Maschinen 6 % Maschinenbau 5 % Herstellung von Metallerzeugnissen, Stahl- und Leichtmetallbau Herstellung von Kraftwagen, sonstiger Fahrzeugbau Quelle: IAB-Betriebspanel 2014 5 % 5 % 4. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst für vollzeitbeschäftigte Leiharbeitskräfte in den zu Frage 3 genannten führenden Einsatzbranchen? Die Frage kann nicht beantwortet werden. Auf Basis des IAB-Betriebspanels sind keine Angaben zu Bruttoverdiensten oder zur Anzahl der Niedriglohnbeziehenden möglich. Auf Basis der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit liegen keine Informationen zu Leiharbeitskräften nach Branchen vor. 5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Vergleich zu Frage 4 der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst für sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte in den zu Frage 3 genannten Branchen? Auf Basis des IAB-Betriebspanels sind keine Angaben zu Bruttoverdiensten oder zur Anzahl der Niedriglohnbeziehenden möglich. Die Fragen 5 und 7 können auf Basis der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit beantwortet werden, da hier Angaben zu den Entgelten der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Branchen vorliegen. Die Auswahl der Branchen erfolgt nach den Ergebnissen der Antwort zu Frage 3 auf Basis des IAB-Betriebspanels; hierbei ist zu beachten, dass Beschäftigte in jenen Betrieben, die ihren wirtschaftlichen Schwerpunkt in der Arbeitnehmerüberlassung haben, nicht Betrieben in diesen Branchen zugeordnet werden können. Das Merkmal Entgelt wird aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit herangezogen. Auswertungen liegen bis zum Jahr 2013 vor. Das im Rahmen der Beschäftigungsstatistik abgebildete sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt umfasst alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus der Hauptbeschäftigung bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Auswertungen zu den Entgelten werden jeweils nur für Beschäftigte am 31. Dezember eines Jahres durchgeführt. Die Angaben über das

Drucksache 18/5689 6 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt beziehen sich immer auf einen spezifischen Beschäftigungszeitraum, der das gesamte Kalenderjahr, im Extremfall aber auch nur einen Tag umfassen kann. Um vergleichbare Angaben zu erhalten, werden die Entgeltangaben deshalb auf einen einheitlichen Zeitraum normiert. Ergebnisse zu den Bruttomonatsentgelten liegen klassiert in 100-Euro-Schritten vor. Aus den klassierten Daten kann approximativ der Median und darauf aufbauend der untere Entgeltbereich ermittelt werden. Der Median teilt eine nach der Höhe der Entgelte sortierte Häufigkeitsverteilung in zwei gleich große Teile und steht damit in der Mitte der Verteilung. Die Auswertungen sind auf sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte (ohne Auszubildende) eingeschränkt, weil auf diese Weise Vergleiche durchgeführt werden können, etwa zwischen Branchen, die in ihrer Aussagekraft nicht durch unterschiedliche Anteile von Teilzeitbeschäftigten oder Auszubildenden beeinträchtigt sind. Um den in Frage 7 erfragten unteren Entgeltbereich abzugrenzen, muss zunächst definiert werden, wer als Geringverdiener zählt. In Anlehnung an die Definition der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gilt hier als Beschäftigter im unteren Entgeltbereich, wer als sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter (ohne Auszubildende) weniger als zwei Drittel des Medianentgelts aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) erzielt. Dabei können sowohl ein bundeseinheitlicher Schwellenwert als auch unterschiedliche Schwellenwerte für West- und Ostdeutschland genutzt werden. Der bundeseinheitliche Schwellenwert liegt für den Stichtag 31. Dezember 2013 bei 1 973 Euro. Sowohl zu Frage 5 als auch zu Frage 7 wurden Auswertungen zum Merkmal Entgelt für folgende Branchen (nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008) vorgenommen: Wirtschaftsabteilung 22 Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren Wirtschaftsabteilung 24 Metallerzeugung und -bearbeitung Wirtschaftsabteilung 25 Herstellung von Metallerzeugnissen Wirtschaftsabteilung 28 Maschinenbau Aggregat der Wirtschaftsabteilungen 29 und 30 Herstellung von Kraftwagen, sonstiger Fahrzeugbau Wirtschaftsabteilung 43 Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe Wirtschaftsabteilung 33 Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen Wirtschaftsabschnitt H Verkehr und Lagerei Im Jahr 2013 lag das mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) bundesweit bei 2 960 Euro. In der Differenzierung nach den oben genannten Branchen zeigen sich voneinander abweichende Ergebnisse. Die Spanne der Medianentgelte reicht von 2 481 Euro in der Wirtschaftsabteilung Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe bis zu 4 397 Euro in der Wirtschaftsabteilung Herstellung von Kraftwagen, sonstiger Fahrzeugbau. Die Angaben zu den einzelnen Branchen können der Tabelle 5 zu Frage 7 entnommen werden.

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 7 Drucksache 18/5689 6. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der niedriglohnbeziehenden Leiharbeitskräfte in den zu Frage 3 genannten Einsatzbranchen? Die Frage kann nicht beantwortet werden. Auf Basis des IAB-Betriebspanels sind keine Angaben zu Bruttoverdiensten oder zur Anzahl der Niedriglohnbeziehenden möglich. Auf Basis der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit liegen keine Informationen zu Leiharbeitskräften nach Branchen vor. 7. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der Niedriglohnbeziehenden bezogen auf die Gesamtbeschäftigung in den zu Frage 3 genannten Einsatzbranchen? Tabelle 5: Vollzeitbeschäftigte (ohne Auszubildende) mit Angabe zum Entgelt bezogen auf die bundeseinheitliche Schwelle des unteren Entgeltbereichs und den Median (Stichtag: 31. Dezember 2013) WZ 2008 Im Jahr 2013 arbeiteten bundesweit 4 105 000 oder 20 Prozent der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) im unteren Entgeltbereich (ermittelt mit bundeseinheitlichem Schwellenwert). In der Differenzierung nach den oben genannten Branchen zeigen sich voneinander abweichende Ergebnisse. Mit Abstand die geringsten Anteile von Vollzeitbeschäftigten im unteren Entgeltbereich weisen die Branche Herstellung von Kraftwagen, sonstiger Fahrzeugbau mit 3 Prozent, die Wirtschaftsabteilung Maschinenbau mit 4 Prozent und die Wirtschaftsabteilung Metallerzeugung und -bearbeitung mit 5 Prozent auf. Der höchste Wert in den ausgewählten Branchen wird mit 27 Prozent in dem Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei gemessen. Die Angaben zu den einzelnen Branchen sind in der folgenden Tabelle enthalten. bundeseinheitliche Schwelle des unteren Entgeltbereichs in Euro Insgesamt mit Angabe zum Entgelt Personen im unteren Entgeltbereich Anteil im unteren Entgeltbereich Median Insgesamt 1 973 20 281 713 20 101 659 4 105 457 20,4 2 960 Herstellung von Gummi und Kunststoffwaren 1 973 329 229 327 698 52 018 15,9 2 912 Metallerzeugung und -bearbeitung 1 973 273 582 272 472 14 787 5,4 3 498 Herstellung von Metallerzeugnissen, Stahl- und Leichtmetallbau 1 973 679 167 675 329 101 944 15,1 2 900 Maschinenbau 1 973 888 213 885 043 38 715 4,4 3 781 Herstellung von Kraftwagen, sonstiger Fahrzeugbau Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe Reparatur und Installation von Maschinen 1 973 916 294 913 734 25 989 2,8 4 397 1 973 934 393 920 797 213 078 23,1 2 481 1 973 127 649 126 696 17 435 13,8 3 071 Verkehr und Lagerei 1 973 1 186 606 1 171 766 317 326 27,1 2 453 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Drucksache 18/5689 8 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 8. Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Einsatzdauer von Leiharbeitskräften in den zu Frage 3 genannten Einsatzbranchen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 9. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil von Leiharbeitskräften in den zu Frage 3 genannten Einsatzbrachen differenziert nach den einzelnen Zeitabschnitten ihrer Einsatzdauer (bitte nach drei, neun und 18 Monaten differenzieren)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung für die zu Frage 3 genannten Branchen über den Anteil der Leiharbeitskräfte vor, die von dem Entleihbetrieb, in dem sie bis dahin tätig waren, in ein reguläres Arbeitsverhältnis übernommen werden (bitte zum Vergleich diese Übernahmequote auch für die Leiharbeit insgesamt ausweisen)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333