Die schriftliche Steuerberaterprüfung 2013/2014 Klausurtechnik und Klausurtaktik

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Transkript:

Die schriftliche Steuerberaterprüfung 2013/2014 Klausurtechnik und Klausurtaktik Bearbeitet von Günter Endlich, Thomas Fränznick 4., überarbeitete und aktualisierte Auflage 2013. Buch. 312 S. Kartoniert ISBN 978 3 941480 77 3 Format (B x L): 24 x 17 cm Wirtschaft > Betriebswirtschaft > Management, Consulting, Planung, Organisation, Steuern Zu Inhaltsverzeichnis schnell und portofrei erhältlich bei Die Online-Fachbuchhandlung beck-shop.de ist spezialisiert auf Fachbücher, insbesondere Recht, Steuern und Wirtschaft. Im Sortiment finden Sie alle Medien (Bücher, Zeitschriften, CDs, ebooks, etc.) aller Verlage. Ergänzt wird das Programm durch Services wie Neuerscheinungsdienst oder Zusammenstellungen von Büchern zu Sonderpreisen. Der Shop führt mehr als 8 Millionen Produkte.

2.3 Konkrete Bearbeitungshinweise 63 2.3 Konkrete Bearbeitungshinweise 2.3.1 Standardaufgaben und Standardfragestellungen 2.3.1.1 Allgemeine Angaben Verlangt die Aufgabenstellung, die nachfolgenden Klausursachverhalte umsatzsteuerlich zu würdigen, sind zunächst allgemeine Angaben erforderlich, die andernfalls bei der Bearbeitung der einzelnen Geschäftsvorfälle wiederholt werden müssten. Bitte beachten Sie dabei die Aufgabenstellung. Insbesondere bei mehreren voneinander unabhängigen Sachverhalten sind allgemeine Angaben nicht immer bei jedem Sachverhalt gefordert. Werden in der Aufgabenstellung die allgemeinen Angaben nicht ausdrücklich ausgeschlossen, sind somit zwingend Angaben zur Unternehmereigenschaft, dem Rahmen des Unternehmens, der grundsätzlichen Berechtigung zum Vorsteuerabzug, der Steuerschuld, der Entstehung der Steuer und der Besteuerungsart erforderlich. Sachverhaltswiederholungen aus der Klausuraufgabe sind grundsätzlich zu vermeiden. Klausurangaben wie Der Steuerpflichtige A ist kein Kleinunternehmer und versteuert seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften und nach vereinbarten Entgelten sollten Sie aus Zeitgründen nicht wiederholen, da der Klausurverfasser hierzu keine Angaben erwartet. Zu beachten ist, dass sich der Umfang des Unternehmens häufig in einer späteren Textziffer der Klausur noch erweitern kann. Die Angaben im allgemeinen Teil werden somit oft durch nachfolgende Aufgabenteile ergänzt. Soweit sich das Unternehmen des Steuerpflichtigen im Laufe der Klausur noch erweitert, müssen diese Erweiterungen bereits im Vorspann beim Umfang des Unternehmens berücksichtigt werden. Die wichtigsten zu beachtenden Punkte sind: 1. Unternehmer Ist der umsatzsteuerliche Unternehmerbegriff des 2 UStG erfüllt (Steuerfähigkeit, Selbständigkeit, gewerbliche oder berufliche Tätigkeit)? Besonderheiten: Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern (Leistungsaustausch und Sonderentgelt), Umsatzsteuerliche Organschaft (Beschränkung der Wirkung auf Inlandsumsätze), Innengesellschaften (typisch und atypisch stille Gesellschaft, Metaverbindung, Gewinnpoolung, schlichte Rechtsgemeinschaft). 2. Rahmen des Unternehmens Merksatz: Highlanderprinzip Es kann nur einen geben. Ein Unternehmer hat ein Unternehmen aber ggf. mehrere Betriebe bzw. Unternehmensbereiche. Die verschiedenen Unternehmensbereiche des Unternehmers sind anzugeben. 3. Besteuerungsart Es gibt drei Besteuerungsarten: 1. Sollbesteuerung; das ist die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten gem. 16 UStG, 2. Istbesteuerung; das ist die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten unter den Voraussetzungen des 20 UStG, 3. Anzahlungsversteuerung in den Fällen des 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG (auch Mindest-Ist-Versteuerung genannt).

64 2. Klausur Umsatzsteuer Welche Pflichten ergeben sich daraus für den Unternehmer (Steuerschuldnerschaft, Entstehung der Steuer, Steuerberechnung, Besteuerungszeitraum, Voranmeldungszeitraum, Zusammenfassende Meldung)? Erörtern Sie die bestehenden Optionsmöglichkeiten. 2.3.1.2 Ausführungen zu den Einzelsachverhalten Bei der Bearbeitung der einzelnen Aufgabenteile der Klausur ist die Einhaltung der gesetzlichen Reihenfolge von erheblicher Bedeutung. Die gesetzliche Reihenfolge der Prüfung stellt zugleich einen Lösungsalgorithmus von umsatzsteuerlichen Problemstellungen dar, der die Bearbeitung der Umsatzsteuerklausuren erleichtert. Häufig wird das Problem der einzelnen Textziffern zwar richtig erkannt und auch das korrekte zahlenmäßige Ergebnis dargestellt. Es werden jedoch unzählige Begründungspunkte verschenkt, weil die Begründungen unvollständig sind bzw. nicht in der gesetzlichen Reihenfolge dargelegt werden. Ein typisches Beispiel ist das Unterlassen von Angaben zur Steuerbarkeit bei Lieferungen und sonstigen Leistungen nach 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Einen leichteren Punkt kann man in Umsatzsteuerklausuren nicht bekommen. Tipp! Halten Sie sich bitte an die Systematik des Umsatzsteuergesetzes. Das Prüfungsschema für Aufgaben aus dem Umsatzsteuerrecht Beachte! Dem Besteuerungssystem der Umsatzsteuer entsprechend regelt das Gesetz zunächst in den 1-13 UStG die Ausgangsumsatzsteuer, in 14, 14a-c UStG den Rechnungsbegriff und daraus folgende Fragen sowie in 15 und 15a UStG die Vorsteuer. Da gem. 15 Abs. 2 UStG Fragen der Umsatzsteuer des Ausgangsumsatzes für den Vorsteuerabzug von Bedeutung sind, bietet es sich an, zunächst die Ausgangsumsätze zu prüfen, ehe man sich der Vorsteuerproblematik zuwendet: I. Steuerbarkeit ( 1 UStG) Ist der Handelnde Unternehmer ( 2 UStG)? als natürliche Person, als juristische Person, als Personenzusammenschluss, der nach außen als Einheit auftritt, als Privatperson bei Lieferung eines neuen Fahrzeugs ( 2a UStG). Besteht die Leistung des Unternehmers in einer Lieferung ( 3 Abs. 1 UStG) oder sonstigen Leistung ( 3 Abs. 9 UStG)? Beachten Sie Sonderfälle bei Lieferungen Kommissionsgeschäfte ( 3 Abs. 3 UStG) Werklieferungen ( 3 Abs. 4 UStG) Gehaltslieferungen ( 3 Abs. 5 UStG) Reihengeschäfte ( 3 Abs. 6 S. 5 UStG) Tausch ( 3 Abs. 12 S. 1 UStG)

2.3 Konkrete Bearbeitungshinweise 65 und bei sonstigen Leistungen Werkleistung ( 3 Abs. 4 UStG) Umkehrschluss Umtauschmüllerei ( 3 Abs. 10 UStG) Dienstleistungskommission ( 3 Abs. 11 UStG) Wenn nicht, dann Ersatztatbestände prüfen Unentgeltliche Wertabgaben der Lieferung gleichgestellt ( 3 Abs. 1b UStG), der sonstigen Leistung gleichgestellt ( 3 Abs. 9a UStG). Einfuhr ( 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG). Innergemeinschaftlicher Erwerb ( 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG). Anzahlungen gem. 13 Abs. 1 Nr. 1a UStG. Erfolgt der Umsatz im Inland ( 1 Abs. 2 UStG)? Ortsbestimmungen prüfen 3; 3a; 3b; 3c; 3d; 3e; 3f; 3g UStG Lieferungen Sonstige Leistungen Unentgeltliche Wertabgaben Einfuhr Innergemeinschaftlicher Erwerb 3 Abs. 5a i.v.m. 3c, 3e, 3f, 3g und 3 Abs. 6 8 UStG 3b, 3e, 3f und 3a UStG 3f UStG 3 Abs. 8 UStG 3d UStG Inland ( 1 Abs. 2 Satz 1 UStG) steuerbar Sind die Tatbestandsmerkmale des 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 oder 5 UStG erfüllt, ist der Umsatz steuerbar. Bitte vergessen Sie diesen Punkt nicht in Ihren Lösungen. Beachten Sie auch den Sonderfall der nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen nach 1 Abs. 1a UStG. Umsatz ausgeführt im Ausland ( 1 Abs. 2 Satz 2 UStG) nicht steuerbar

66 2. Klausur Umsatzsteuer II. Steuerpflicht Steuerpflichtig Steuerpflichtig ja Steuerfrei Greift eine Steuerbefreiungsvorschrift der 4, 4b oder 5 UStG? Ist auf die Befreiung wirksam verzichtet worden (Option) ( 9 Abs. 1 3 UStG)? nein Steuerfrei (Entgelt brutto = netto) Bestimmung der Bemessungsgrundlage gem. 10, 11 UStG. Geben Sie die Bemessungsgrundlage und die jeweilige Umsatzsteuerschuld immer genau an. Centbeträge werden nur abgerundet, wenn die Aufgabenstellung dies zulässt. Auch bei steuerfreien Umsätzen ist die Bemessungsgrundlage zwingend anzugeben. Bemessungsgrundlage bei Lieferungen, sonstigen Leistungen und innergemeinschaftlichen Erwerben ( 10 Abs. 1 UStG) tatsächlich aufgewendetes Entgelt des Leistungsempfängers Höhe des Entgelts genau angeben Entgeltsminderungen (Skonti, Boni, Rabatte) oder Entgeltserhöhungen beachten ggf. Mindestbemessungsgrundlage prüfen ( 10 Abs. 5 UStG) ggf. Entgelt von dritter Seite berücksichtigen Bemessungsgrundlage beim Tausch oder tauschähnlichen Umsätzen ( 10 Abs. 2 UStG) gemeiner Wert ( 9 Abs. 1 BewG) des anderen Umsatzes bei Tausch mit Baraufgabe gilt als Entgelt für die geringerwertige Sachleistung der um die Baraufgabe gekürzte Wert der höherwertigen Sachleistung Bemessungsgrundlage bei unentgeltlichen Wertabgaben und beim innergemeinschaftlichen Verbringen ( 10 Abs. 4 UStG) Einkaufspreis zuzüglich Nebenkosten bzw. Selbstkosten, jeweils zum Zeitpunkt des Umsatzes ( 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG) vorsteuerbehaftete Ausgaben ( 10 Abs. 4 Nr. 2 UStG) anteilige Ausgaben ( 10 Abs. 4 Nr. 3 UStG) Bemessungsgrundlage bei der Einfuhr ( 11 UStG) Zollwert (der Zollwert der eingeführten Waren ist in erster Linie der Transaktionswert, das heißt, der für die Waren tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, der ggf. um Kosten, Werte und Gebühren berichtigt werden muss)

2.3 Konkrete Bearbeitungshinweise 67 Sondertatbestände Besteuerung von Reiseleistungen (Margenbesteuerung), 25 UStG Differenzbesteuerung ( 25a UStG) Bemessungsgrundlage für bestimmte Beförderungsleistungen (Durchschnittsbeförderungsentgelt), 10 Abs. 6 UStG Ermittlung des zutreffenden Steuersatzes Regelsteuersatz ( 12 Abs. 1 UStG) ermäßigter Steuersatz ( 12 Abs. 2 UStG) eventuell besonderer Steuersatz (vgl. 24 UStG). Je nach Aufgabenstellung Stellungnahme zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld ( 13, 20 UStG), Steuerschuldner ( 13a, 13b UStG), Besteuerungsverfahren ( 16, 18, 18a und 18b UStG) und Berichtigung der Umsatzsteuer und Vorsteuer ( 17 UStG) sowie Aufzeichnungspflichten ( 22 UStG). III. Vorsteuerabzug Ermittlung der abziehbaren Vorsteuer gem. 15 Abs. 1 UStG Eingangsleistung an das Unternehmen ( 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG) Rechnung gem. 14, 14a UStG ( 15 Abs. 1 Satz 2 UStG) Einfuhr für das Unternehmen ( 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG) innergemeinschaftlicher Erwerb ( 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG) Leistungen i.s.d. 13a Abs. 1 Nr. 6 und 13b Abs. 1 und Abs. 2 UStG ( 15 Abs. 1 Nr. 4 und 5 UStG) Besteht ein Vorsteuerabzugsverbot ( 15 Abs. 1a, Abs. 1b UStG)? Beachte! Bei gemischt genutzten Gebäuden Übergangsregelung in 27 Abs. 16 UStG. Besteht ein Vorsteuerabzugsverbot aufgrund der getätigten Ausgangsumsätze? Vorsteuerausschluss nach 15 Abs. 2 UStG Einschränkung des Ausschlusse nach 15 Abs. 3 UStG Stehen die Vorsteuerbeträge im Zusammenhang mit Abzugs- bzw. Ausschlussumsätzen? Vorsteueraufteilung nach 15 Abs. 4 UStG Haben sich Änderungen in den nachfolgenden Zeiträumen ergeben? Berichtigung des Vorsteuerabzuges nach 15a UStG