5.1 (1)
Normal-Arbeitsverhältnisse versus atypische Erwerbsformen Normal atypisch Formen Arbeitsbeziehungen nicht befristet/auf Dauer vorübergehend/befristet (vertragliche Flexibilität) befristete Beschäftigung/ Leiharbeit (oder: Zeitarbeit, AN-Überlassung) = temporäre Erwerbsformen Arbeitszeit Vollzeit, fixiert Teilzeit; flexible bzw. variable Arbeitszeit (zeitliche Flexibilität) zeitflexible Erwerbsformen(TZA, flexible TZA) Arbeitsort betriebsgebunden nicht betriebsgebunden (örtliche Flexibilität) örtlich flexible Erwerbsformen (Telearbeit...) Sozialversicherung Beiträge und Versicherungsschutz ohne Sozialversicherungsschutz geringfügige TZA, selbständige Beschäftigungsformen Entgelt gemäß Tarifvertrag unter Tarif-Bezahlung gering entlohnte Erwerbsarbeit ohne Tarifbindung 5.2(1a)
Differenzierung von atypischen Beschäftigungsformen im Folgenden atypische Beschäftigungsformen (Erwerbsformen) temporäre Beschäftigungsformen (vertragsflexible -) - befristete Beschäftigung - Leiharbeit (Zeit-) (reguläre Teilzeitbeschäftigung) geringfügige Teilzeitbeschäftigung (Selbständige EP/Mithelfende) Anmerkung: Vollzeitbeschäftigung = Regel-Wochen-AZ 35 Std./Woche 5.2(1b)
Abgrenzung des Normalarbeitsverhältnisses Quelle SVR, JG 2008/09 5.2(2a)
Abgrenzung des Stat. Bundesamtes (2008): Zu den atypischen Beschäftigungsverhältnissen zählen wir bei unseren folgenden Betrachtungen: Teilzeitbeschäftigung mit 20 oder weniger Stunden Arbeit pro Woche, geringfügige Beschäftigung, befristete Beschäftigung und Zeitarbeit, auch Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung genannt. Quelle: Strohm(Statistisches Bundesamt) 2008 5.2 (2b)
Wandel der Erwerbsformen, DE, 1997-2007 5.2 (3a)
5.2 (3b)
5.2 (3c)
5.2 (4)
"Atypische" Beschäftigung, 2006 in Mio (% der beschäftigten AN) 6 5 4 13,1% 4,530 14% 14,2% 4,849 4,921 3 2 1 1,7% 0 Sozialvers. TZA befristete Arbeitsverträge ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte 0,598 Überlassene Leiharbeitnehmer Quelle : Stat. Bundesamt 2008, Bundesagentur für Arbeit 2007 5.2 (5)
Arbeitsrechtliche Reformen befristeter Arbeitsverträge in D vor 1985 Befristete AVe nur mit sachlichem Grund möglich. 1985 BeschFG Befristete AVe ohne sachlichen Grund zulässig, Befristungsdauer 18 Monate, ab 1996 24 Monate, bis zu 3 Verlängerungen innerhalb der Höchstdauer möglich. 2001 TzBfG Befristung ohne sachlichen Grund bei Neueinstellungen zulässig, sachliche Gründe per Gesetz geregelt ( 14 TzBfG), Wegfall der Beschränkung für Befristungen für ältere 2003 AN Befristungshöchstdauer (ab 58 Jahren). bei neugeründeten Unternehmen 4 Jahre 2003 2007 Befristungshöchstdauer Befristungen für ältere ANer ab bei 52 Jahre neugegründeten bis zur Höchstdauer Untervon 5 Jahren möglich. nehmen 4 Jahre. 5.3.1(1)
Sachliche Befristungsgründe von Arbeitsverträgen gemäß 14 TzBfG (1) nur vorübergehender betrieblicher Personalbedarf, (2) im Anschluss an eine Ausbildung/ein Studium, um Übergang in eine Beschäftigung zu erleichtern, (3) Vertretung eines anderen AN, (4) durch Eigenart der Arbeitsleistung zu rechtfertigen, (5) Beschäftigung zur Probe, (6) Gründe, die in der Person des AN liegen, (7) haushaltsrechtliche Gründe für befristete Beschäftigung im ÖD, (8) basierend auf einem gerichtlichen Vergleich. 5.3.1 (1a)
Befristet Beschäftigte / Beschäftigte, D, 1990-2006 (Quelle: EU-Kommission, Employment in Europe, 2007 und versch. Jgge.) 16,0 14,0 12,0 10,0 10,5 10,1 10,5 10,3 10,4 10,5 11,2 11,8 12,4 13,1 12,7 12,4 12,0 12,2 12,4 14,2 14,5 14,6 Prozent 8,0 6,0 4,0 2,0 0,0 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Befrist.Beschäftigte/Beschäftigte 5.3.1 (2)
5.3.1 (3)
5.3.1 (4)
Gründe befristeter Beschäftigungsverträge aus betrieblicher Sicht Anpassungsfunktion bei regelmäßigen Schwankungen des Personalbedarfs Funktion verlängerter Probezeiten bei Einstellungen Reduktion von Arbeitskosten, insbesondere der Fluktuationskosten von Freisetzungen und Anpassungsflexibilität des Personaleinsatzes vgl. Boockmann/Hagen 2005, S. 305 ff. 5.3.1 (5)
Vertragliche Strukturen der Zeitarbeit Verleiher Überlassungsvertrag Entleiher Beschäftigung Arbeitsvertrag nach W eisungen des Entleihers Arbeitnehmer 5.3.2 (1)
5.3.2 (2)
Quelle: SVR, JG 2008/09, S. 444 5.3.2 (3)
5.3.2 (4)
5.3.2 (5)
Kreuztabelle zwischen befristeter Beschäftigung und Zeitarbeit, D, 2006 (a) Wie häufig waren temporäre Arbeitsbeziehungen in D (in 2006) verknüpft? (b) Wie häufig waren befristete Beschäftigungen zugleich Zeitarbeit-Beschäftigungsformen? (c) Wie häufig waren Zeitarbeits-Beschäftigungen befristet? Zeitarbeit ja nein Gesamt befristete Beschäftigung (1) 13,1 % (2) 49,7 % (1) 85,9 % (2) 10,3 % N = 1429 unbefristete Beschäftigung (1) 1,6 % (2) 37,5 % (1) 98,3 % (2) 73,3 % N = 8879 nicht zuzuordnen (1) 2,4 % (2) 12,8 % (1) 96,7 % (2) 16,4 % N=2018 Gesamt N=376 N=11.909 N=12.332 (1) Zeilenparameter (2) Spaltenparameter Quelle: SOEP, Welle 2006 5.3.2 (6)
Angebotseitige Motive zur Übernahme einer Zeitarbeit-Beschäftigung? Alternativen: ZA-Beschäftigung versus Normal-Arbeits-Verhältnis (NAV) versus Nicht-Erwerbsarbeit Wahl temporärer Zeitarbeit-Beschäftigung mangels Chancen auf NAV Präferenz vor Nicht- Erwerbsarbeit 5.3.2 (7a)
Angebotseitige Motive zur Übernahme einer Zeitarbeits-Beschäftigung (1) Sprungbrett zu permanenten Jobs - Verbesserung individueller Job-Chancen durch subjektives Arbeitsverhalten/Leistungsfähigkeit (Signaleffekte an potentiellen AG) - Kontakte zu potentiellen AG - Kontakte zu internen TAM von Unternehmen, soziale Kontakte (2) Chancen zur Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit - Qualifikationseffekte durch Arbeitserfahrung, learning by doing (3) Kennenlernen verschiedener Arbeitsbedingungen, -aufgaben bei verschiedenen AG (4) Erzielung von (kurzfristigem) Erwerbseinkommen (5) Präferenzen für zeitflexible Erwerbsarbeit - z. B. hohes Arbeitsvolumen bei Saisonarbeit oder zeitflexible Teilzeitarbeit zur Vereinbarkeit mit anderen Aktivitäten 5.3.2 (7b)
Nachfrageseitige Motive von Entleiherfirmen zur Nutzung von Zeitarbeit Alternativen: Arbeitszeitanpassung (zeitlich quantitative Flexibilität) versus Einstellungen neuer Mitarbeiter (befristet?) versus Einsatz von Zeitarbeit Flexibilitätsmotiv Senkung der Arbeitskosten Wahl/Einsatz von Zeit-AN potentielle Rekrutierung: Probebeschäftigung Auslagerung von Funktionen des Personalmanagements 5.3.2 (8a)
Nachfrageorientierte Motive zur Nutzung von Zeitarbeit (1) Flexibilitätsmotiv 1.1 - kurzfristiger Ersatz für abwesende Mitarbeiter - keine Einstellungs- und Kündigungsprozesse erforderlich - sehr kurzfristiger Personaleinsatz möglich 1.2 Temporäre Personalanpassungen - zur Ergänzung des betrieblichen Stammpersonals bzw. - bei kurzfristigen Schwankungen des Personalbedarfs - als strukturelle Personalreserve bei Reduktion des Stammpersonals (2) Senkung der Arbeitskosten (3) Probebeschäftigung potentieller neuer Mitarbeiter - Unsicherheit bzgl. künftigen Personalbedarf - Unsicherheiten bzgl. Qualifikationen/Leistungen von potentiellen Mitarbeitern (4) Auslagerung von AG-Funktionen des Personalmanagements 5.3.2 (8b)
5.3.2 (9a)
Quelle: DIW, 2008 5.3.2 (9b)
Abb.: Beschäftigungsdynamik (Fluktuation)der Zeitarbeit, DE, 2004 Arbeitsmarktökonomie Zustrom Abgangsstrom 646 Tsd. jahresdurchschnittliche Bestandsgröße 385 Tsd. Zeit-AN 646 Tsd. neue ZA-Beschäftigungsverhältnisse aufgelöste ZA-Beschäftigungsverhältnisse Quelle: Burda/Kvasnicka, 2006, S. 213 5.3.2 (10a)
Bestands- und Bewegungsgrößen der Zeit-ANer, DE, 2004, 2007 (in Tsd.) Bestands- und Bewegungsgrößen der Leiharbeit, DE, 2004, 2007 (Angaben in Tsd.) Jahr 2004 2007 Bestandsgrößen Leih-AN 385 715 Bewegungsgrößen Zugänge 646 1056 Abgange 648 1086 Umschlagsrate/Jahr 1,68 1,52 mittlere Dauer in Monaten 7,13 7,90 Quelle: SVR 2008/09 5.3.2 (10 b)
5.3.2 (11)
5.3.2 (12)
Arbeitsmarktpolitische Integrationschancen von Zeit-AN zur Übernahme in reguläre Beschäftigungsverhältnisse (1) Klebeeffekt? gleich direkte Übernahme von Zeit-AN in reguläre Beschäftigung in Entleihbetriebe Größenordung: lt. Zeitarbeit-Verbände: ca. 30 % lt. IAB-Betriebspanel 2003: ca. 12 % - 15 % (2) arbeitsmarktpolitische Brückenfunktion Übergänge lt. IAB-Betriebspanel 2003 (-effekte)? Übergänge in reguläre Beschäftigungsformen 21,2 % Übergänge in weitere Zeitarbeit 25,5 % Übergänge in AL 34 % Übergänge zu Nicht-EP 19,4 % (3) Langfristige Integrationschancen in reguläre Beschäftigung durch Zeitarbeit für vorher Arbeitslose (Kvasnicka, 2008) mit Zeitarbeit Arbeitslose 1994-96 Ohne Zeitarbeit Übernahmewahrscheinlichkeiten in regulären Beschäftigungsverhältnissen im Verlauf der folgenden 4 Jahre? 5.3.2 (13a)
Arbeitsmarktpolitische Sprungbrettfunktion der Zeitarbeit? Quelle: SVR, JG 2008/09, TZ 774, S.446 5.3.2 (13b)
Quelle: Institut Arbeit und Qualifikation, Uni Duisburg/Essen 5.3.2 (14a)
Anteile der (monatl.) Bruttoverdienste von Zeit-AN in Relation zu sozialvers.pfl. beschäftigten AN (Vollzeit und Teilzeit), DE, 2006 0,8 73% 0,7 65% 0,6 57% 0,5 51% 50% 49% 0,4 0,3 0,2 0,1 0 Bruttoverdienst insgesamt Quelle: SOEP 2006 Bruttoverdienst Männer Bruttoverdienst Frauen Ungelernte Arbeiter Angelernte Arbeiter Gelernte u. Facharb. 5.3.2 (14b)
Kalkulation effektiver Stundensätze für Zeitarbeitspersonal Bruttoentgelt je Std.. plus Zuschläge für SV-Beiträge. plus Zuschläge für sonstige PZK. plus Zuschläge für Nicht-Einsatzzeiten. plus Zuschläge für Ertragsanteile. des Zeitarbeit-Unternehmens plus Mehrwertsteuer des Zeitarbeit-Unternehmens effektiver Stundensatz je Personaleinsatzstunde. versus Personalkosten eines Mitarbeiters im Entleih-Unternehmen Bruttoentgelt je effektiver AZ plus Personalzusatzkosten (Industriebetrieb) Summe: ca. 200 Prozent des Bruttoentgelts je effektiver AZ 5.3.2 (15)