Willkommen zur Themeninsel V. SGB IX Integrationsprojekte in der Region Hannover

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Transkript:

Willkommen zur Themeninsel V SGB IX Integrationsprojekte

Referenten: Renate Conrad, Beauftragte der Region Hannover für Menschen mit Behinderungen Ute Wrede, GF des Cafès Anna Blume am Stöckener Friedhof in Hannover Uwe Rump-Kahl, Deutsches Rotes Kreuz Solferino ggmbh Moderation: Renate Conrad, Region Hannover Inga Lücking, Region Hannover Folie 2 05.12.2016_Inklusion am Arbeits- und Ausbildungsmarkt

Was sind Integrationsbetriebe bzw. Integrationsprojekte? Integrationsbetriebe,überschrieben in Kap.11 des SGB IX als Integrationsprojekte, deren Aufgaben und finanzielle Förderungen werden in 132 ff. Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) beschrieben Danach sind Integrationsprojekte rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen (Integrationsbetriebe) auf dem allgemeinen/1. Arbeitsmarkt sie dienen als Instrument mit besonderen Fördermöglichkeiten zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt Folie 3 05.12.2016_Inklusion am Arbeits- und Ausbildungsmarkt

Welcher Personenkreis kommt für eine Beschäftigung in einem Integrationsprojekt in Frage? schwerbehinderte Menschen mit geistiger oder psychischer Behinderung oder mit einer schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung, die sich im Arbeits- oder Berufsleben besonders nachteilig auswirkt und allein oder zusammen mit weiteren vermittlungshemmenden Umständen die Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt außerhalb eines Integrationsprojekts erschwert oder verhindert, schwerbehinderte Menschen, die nach zielgerichteter Vorbereitung in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder einer psychiatrischen Einrichtung für den Übergang in einen Betrieb oder einer Dienststelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Betracht kommen und auf diesen Übergang vorbereitet werden sollen sowie schwerbehinderte Schulabgänger, die nur dann Aussicht auf eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben, wenn sie zuvor in einem Integrationsprojekt an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen teilnehmen und dort beschäftigt und weiterqualifiziert werden. Folie 4 05.12.2016_Inklusion am Arbeits- und Ausbildungsmarkt

Aufgaben der Integrationsprojekte (133 SGB IX) : Sie bieten den schwerbehinderten Menschen Beschäftigung und arbeitsbegleitende Betreuung an, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen. Sie unterstützen die schwerbehinderten Mitarbeiter bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und bieten vorbereitende Maßnahmen für eine Beschäftigung in einem Integrationsprojekt Folie 5 05.12.2016_Inklusion am Arbeits- und Ausbildungsmarkt

Sie bieten Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen, die ohne eine besondere Unterstützung oder einen besonderen Rahmen nicht in der Lage wären, sich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu behaupten. Integrationsbetriebe bieten reguläre Arbeitsplätze zu gängigen Bedingungen wie ortsüblicher oder tariflicher Lohn für AN sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Sie stehen im wirtschaftlichen Wettbewerb mit anderen Firmen der Branche Deshalb: Die Arbeitsleistung des behinderten AN muss zu 60 bis 70% der eines nicht behinderten AN betragen Folie 6 05.12.2016_Inklusion am Arbeits- und Ausbildungsmarkt

Bei den Integrationsprojekten ist zu unterscheiden zwischen: Integrationsunternehmen Integrationsbetrieben Integrationsabteilungen sie sind beschrieben in 132 SGB IX Was macht diese Integrationsprojekte aus? rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Organisationen auf Dauer angelegt mit erwerbswirtschaftlicher Zwecksetzung Betrieb in der Rechtsform der Einzelkaufleute, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften Buchführungspflicht nach den Regeln des Handels- und Gesellschaftsrechts Folie 7 05.12.2016_Inklusion am Arbeits- und Ausbildungsmarkt

Ausweispflicht der Gewinne und Verluste Beschäftigung von mindestens 25 % schwerbehinderter Menschen der eingangs genannten Zielgruppe Der Anteil der Schwerbehinderten soll in der Regel 50 % nicht übersteigen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Betrieben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Reduzierter Umsatzsteuersatz von 7% Folie 8 05.12.2016_Inklusion am Arbeits- und Ausbildungsmarkt

Wesentliche Unterscheidungsmerkmale zwischen einem Integrationsprojekt und einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen WfbM`s sind Sondereinrichtungen auf dem Arbeitsmarkt Beschäftigung von MmB, die ein Mindestmaß an verwertbarer Arbeitsleistung erbringen Finanzierung eines Arbeitsplatzes in der WfbM durch den Sozialhilfeträger (monatlich 1.034,94 Hilfebedarfsstufe I bis 2.318,88 Hilfebedarfsstufe V) je schwerbehindertem AN kein Anspruch der schwerbehinderten AN auf den gesetzlichen Mindestlohn, sondern monatliches Entgelt von 159,- (Durchschnitt Zahlen von 2008) Folie 9 05.12.2016_Inklusion am Arbeits- und Ausbildungsmarkt

Förderung von Integrationsprojekten Integrationsprojekte werden gefördert von Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Integrationsamt- die Fördermittel stehen aus der Ausgleichsabgabe zur Verfügung Gefördert wird die Neugründung oder die Erweiterung eines bestehenden Unternehmens Gefördert wird jeder Arbeitsplatz eines MmB mit einem Investitionskostenzuschuss von bis zu 50.000 für die Arbeitsplatzausstattung Die getätigten Investitionen sind nachzuweisen und müssen mit der Schaffung der Arbeitsplätze für MmB im Zusammenhang stehen durch einen Personalkostenzuschuss von maximal 30% des Arbeitgeberbruttolohns der schwerbehinderten Beschäftigten Durch eine monatliche Pauschale für den besonderen Aufwand von 210,-- je AN Folie 10 05.12.2016_Inklusion am Arbeits- und Ausbildungsmarkt

Zusätzliche Förderung möglich über Eingliederungszuschüsse durch die Bundesagentur für Arbeit, wenn schwerbehinderte Menschen eingestellt werden Aber: Bewilligung ist einzelfallabhängig und befristet. Wie ist der Ablauf? Der Antrag auf Förderung ist vor Betriebsbeginn beim Integrationsamt zu stellen Ein formloser Antrag mit Kurzbeschreibung genügt zunächst Kein vorheriger Beginn des Integrationsprojektes Kein Eingehen von Verpflichtungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen, bevor ein entsprechender Bewilligungsbescheid des Integrationsamtes vorliegt. 05.12.2016_Inklusion am Arbeits- und Ausbildungsmarkt Folie 11

Das war aber nicht alles: Für die Bearbeitung des Vorhabens wir ein aussagefähiges Unternehmenskonzept benötigt Betätigung der Integrationsprojekte in wirtschaftlich Erfolg versprechendem Marktsegment dadurch dauerhafte Existenzfähigkeit vorrangige Deckung des überwiegenden Teils der laufenden Kosten des Betriebs durch Erzielung von Erlösen am Markt und nur nachrangig durch laufende öffentliche Zuschüsse Vorlage eines betriebswirtschaftlichen Gutachtens beim Integrationsamt Erteilung einer prognostischen Auskunft über voraussichtliche wirtschaftliche Tragfähigkeit des Projekts durch Einschaltung anderer geeigneter sachverständiger Stellen an das Integrationsamt 05.12.2016_Inklusion am Arbeits- und Ausbildungsmarkt Folie 12

Voraussetzung für eine Leistungsgewährung ist weiterhin: Gründungsberatung laufende betriebswirtschaftliche Beratung Beratung in Krisenphasen für den Antragsteller des Integrationsprojektes kostenlos, aber verpflichtend, durch die NBank Verpflichtende Teilnahme im Fall einer Förderung am Management- Informations-System durch die N-Bank gegen Entgelt 05.12.2016_Inklusion am Arbeits- und Ausbildungsmarkt Folie 13

Haben Sie noch Interesse? Die Kolleginnen und Kollegen des Integrationsamtes beraten Sie gern. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!!!!!! 05.12.2016_Inklusion am Arbeits- und Ausbildungsmarkt Folie 14

Vielen Dank für Ihr Interesse! Auf Wiedersehen!