REACH REACH. Registration. Evaluation. Authorisation. CHemical substances. Oberstadtbaurat Dipl.-Ing. Dr.techn. Heinz Götz

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Transkript:

Oberstadtbaurat Dipl.-Ing. Dr.techn. Heinz Götz Magistrat der Stadt Wien Magistratsabteilung 36 Techn. Gewerbeangelegenheiten, behördliche Elektro- und Gasangelegenheiten, Feuerpolizei und Veranstaltungswesen Dresdner Straße 75 A 1200 Wien Tel.(+43 1) 40 00/36113 Fax (+43 1) 40 00-99-36110 E-mail:goe@m36.magwien.gv.at www.wien.at Registration Evaluation Authorisation CHemical substances Verordnung der EU Inkrafttreten 1. 6. 2007 1

Gilt nicht Gilt für Stoffe - als Stoffe - in Zubereitungen - in Erzeugnissen/Fertigwaren bei Freisetzung - radioaktive Stoffe - Stoffe unter zollamtlichem Verschluss - Transportvorgänge - nicht-isolierte Zwischenprodukte - Abfälle -Polymere - angemeldete Stoffe - Naturstoffe - Stoffe in Arzneimitteln, Lebensmitteln Medizinprodukten 2

Registrierungspflicht von Stoffen über 1 Tonne/Jahr und Hersteller/Importeur Altstoffbewertung ineffizient Beweislastumkehr unabhängig von Gefährlichkeit ohne Registrierung keine Vermarktung no data no market ein Stoff eine Registrierung EU-weit ca. 30.000 Registrierungen Österreichweit ca. 4.000 Registrierungen Europäische Chemikalienagentur ECHA Stoffbewertungen Je nach Menge verschiedene Fristen und Datentiefen osor 3

Zulassungspflicht ab 1. 6. 2009 Besorgniserregende Stoffe laut Anhang XIV -CMR -pbt -vpvb -Endokrine Keine Mengenschwelle Befristung Prüfung von Alternativen, Sozioökonomische Aspekte Beschränkungen (Verbote für Herstellung, Inverkehrsetzung, Verwendung) Anhang XVII Strengere nationale Regelungen bis 1. 6. 2013 Ausnahmen Meldepflicht für nachgeschaltete Anwender, die zulassungspflichtigen Stoff verwenden 4

Verpflichtungen Akteure der Lieferkette - Hersteller/Importeure - Händler - Nachgeschaltete Anwender - Doppelfunktionen möglich Hersteller/Importeur - Datensammlung,Registrierungs- Zulassungspflicht, Informationsweitergabe Händler - Informationsweitergabe Nachgeschaltete Anwender - Prüfung der Verwendung, Arbeitsschutzmaßnahmen, ggf. eigener Stoffsicherheitsbericht, Eigene Zulassung, Informationsweitergabe Aufbewahrung 10 Jahre 5

Registrierung Stoffe über 1 To/Jahr, Hersteller/Importeur - keine Vorregistrierung 1 Jahr, bis 31. 5. 2008 - Vorregistrierung 1. 6. 2008 bis 30. 11. 2008 -EINECS-Stoffe -Präpolymeren Vorregistrierung Längere Fristen - 3 Jahre über 1000 To/Jahr, Hersteller/Importeur über 100 To/Jahr, R 50/53 über 1 To/Jahr, CMR - 6 Jahre über 100 To - 11 Jahre über 1 To - Stoffe nicht in Verkehr 6

Vorregistrierung -Stoffdaten - Kontaktdaten - Daten über Mengen Vorregistrierung Informationsaustausch über Internetforum SIEF Gemeinsames Vorgehen erwünscht Ausnahme -Kostengründe -Vertraulichkeit -Unstimmigkeit ECHA führt Liste über vorregistrierte Stoffe 7

Registrierung Dossier - Technisches Dossier - Stoffsicherheitsbericht bei über 10 To/Jahr Technisches Dossier -Kontaktdaten -Stoffdaten -Mengen -Herstellung/Verwendung -Einstufung/Kennzeichnung -Leitlinien über Verwendung -Exposition -Studienzusammenfassungen Anhänge VII, VIII, IX, X 8

Stoffsicherheitsbericht Abklärung der gefährlichen Eigenschaften eines Stoffes über gesamten Lebenszyklus - Gefährlichkeit für die menschliche Gesundheit - physikalisch-chemische Gefährlichkeit - Umweltgefährlichkeit - pbt, vpvb-eigenschaften Wenn gefährlich oder pbt/vpvb - Expositionsbeurteilung - Risikobeschreibung Sicherheitsdatenblatt ab 1. 6. 2007, Anhang II - gefährliche Stoffe/Zubereitungen - pbt/vpvb-stoffe - zulassungspflichtig - Zubereitungen mit bestimmten Gehalten an gesundheitsgefährlichen Stoffen (bei Bedarf) Stoffsicherheitsbeurteilung als Anhang 9

Legistische Änderungen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis - registrierte Stoffe - gefährliche Stoffe Meldepflicht ab 1. 12. 2010 Reach ist Verordnung Aufhebung - Altstoffverordnung - Verbotsrichtlinie, Verbotsverordnungen - Richtlinie über Sicherheitsdatenblätter Novellierung - Chemikaliengesetz - Chemikalienverordnung Anhang I Stoffrichtlinie gilt weiter, wird um CMR-Stoffe ergänzt 10

Giftrecht Bleibt vorläufig Giftliste durch -Register abgelöst 2018 Auslaufen der Bewilligungspflicht Sachkunde Meldepflichten für Abgeber/ Bezieher von Giften Kooperation mit anderen Behörden - Gewerbebehörden - Arbeitsinspektorat - Wasserrechtsbehörde - Abfallbehörde 11

Helpdesk s Leitfäden: http://www.reachhelpdesk.at/hilfe/eu-leitfaeden-rips/ http://ecb.jrc.ist/reach/rip/ http://ec.europa.eu/echa/home_de.html D A N K E! 12