Aktuelles zum HGB-Abschluss

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Transkript:

Aktuelles zum HGB-Abschluss Schweitzer Sortiment WP StB Karl Petersen München, 30. Januar 2014

Agenda 1. Aktuelles zum Anhang und zum Lagebericht 2. Aktuelle Anwendungshinweise des IDW 3. Herausforderung latente Steuern

1. Aktuelles zum Anhang und zum Lagebericht Anhang Problematik der Auslegung des 286 Abs. 4 HGB zur Nichtangabe der Organbezüge Angabe der Organbezüge ( 285 Nr. 9 Buchst. a und b HGB) im Anhang darf grds. unterbleiben, wenn sich daraus die Bezüge eines Mitglieds dieser Organe feststellen lassen (Erleichterung des 286 Abs. 4 HGB) aber: Unsicherheit über die Interpretation dieser Schutzklausel verschiedene Interpretationen Schreiben des BMJ vom 06.03.1995 Beschluss des LG Köln vom 18.12.1996 (Az. 91 O 147/96) Beschluss des OLG Düsseldorf vom 26.06.1997 (Az. 19 W 2/97 AktGE) Schreiben des BMJ vom 20.04.2010 30.01.2014 Aktuelles zum HGB-Abschluss // WP StB Karl Petersen // Dr. Kleeberg & Partner GmbH 3

1. Aktuelles zum Anhang und zum Lagebericht Anhang Problematik der Auslegung des 286 Abs. 4 HGB zur Nichtangabe der Organbezüge Schreiben des BMJ vom 06.03.1995 dem bezweckten Datenschutz ist im Zweifel Vorrang einzuräumen schutzwürdiges Interesse schon beeinträchtigt, wenn die Größenordnung der Bezüge eines Mitglieds geschätzt werden kann (z.b. durch Division) Beschluss des LG Köln vom 18.12.1996 Ansicht des BMJ ist nicht mit Gesetz vereinbar à Schutzbedürftigkeit nur bei lediglich einem Mitglied gegeben, da ansonsten aus den Gesamtbezügen keine Einzelbezüge eindeutig feststellbar seien 30.01.2014 Aktuelles zum HGB-Abschluss // WP StB Karl Petersen // Dr. Kleeberg & Partner GmbH 4

1. Aktuelles zum Anhang und zum Lagebericht Anhang Problematik der Auslegung des 286 Abs. 4 HGB zur Nichtangabe der Organbezüge Beschluss des OLG Düsseldorf vom 26.06.1997 es kommt nicht darauf an, die Einzelbezüge auf Mark und Pfennig zu ermitteln Schutzklausel greift bereits, wenn sich die Bezüge der Organmitglieder nicht bedeutend voneinander unterscheiden, da dann die Einzelbezüge durch Division ermittelbar seien wegen Unsicherheit Anfrage des IDW beim BMJ à Schreiben des BMJ vom 20.04.2010 Ausführungen des BMJ vom 06.03.1995 weiterhin von Bedeutung aber: keine bindende Wirkung des BMJ verbindliche Gesetzesauslegung nur durch Gerichte zugleich verweist BMJ auf die zurückhaltendere Anwendung der Schutzklausel nach Auffassung der jüngeren Fachliteratur 30.01.2014 Aktuelles zum HGB-Abschluss // WP StB Karl Petersen // Dr. Kleeberg & Partner GmbH 5

1. Aktuelles zum Anhang und zum Lagebericht Anhang Problematik der Auslegung des 286 Abs. 4 HGB zur Nichtangabe der Organbezüge Auffassung des HFA des IDW (= Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer) Schutzklausel des 286 Abs. 4 HGB kein Freibrief Vorschrift ist grundsätzlich eng auszulegen setzt voraus, dass Bezüge einzelner Organmitglieder feststellbar oder in ihrer Größenordnung zutreffend schätzbar wären Zulässigkeit des Verzichts wird außer Frage stehen, wenn Organe aus zwei oder drei Mitgliedern bestehen, sonst Angabe der Organbezüge grundsätzlich geboten Ausnahme: individuelle Bezüge lassen sich feststellen keine Ausnahme: bei Durchschnittsbildung ergeben sich einzelne Bezüge mehr oder weniger zufällig 30.01.2014 Aktuelles zum HGB-Abschluss // WP StB Karl Petersen // Dr. Kleeberg & Partner GmbH 6

1. Aktuelles zum Anhang und zum Lagebericht Lagebericht DRS 20 gilt für nach dem 31.12.2012 beginnende Geschäftsjahre (DRS 20.236) und damit i.d.r. erstmals für das Geschäftsjahr 2013 Anpassungen im Lagebericht aufgrund von DRS 20 Durchbrechung des Stetigkeitsgrundsatzes gilt für alle Mutterunternehmen, die einen Konzernlagebericht nach 315 HGB erstellen Empfehlung (wie bisher): Anwendung des Grundsatzes auch auf den Lagebericht zum Einzelabschluss (DRS 20.2) einzelne Regelungen gelten nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen (Kennzeichnung der Tz. mit K ) Grundsatz der Informationsabstufung (DRS 20.34 f.) Regelungen grds. branchenunabhängig, aber Besonderheiten für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (Anlage 1 zu DRS 20) sowie Versicherungsunternehmen (Anlage 2 zu DRS 20) 30.01.2014 Aktuelles zum HGB-Abschluss // WP StB Karl Petersen // Dr. Kleeberg & Partner GmbH 7

1. Aktuelles zum Anhang und zum Lagebericht Lagebericht DRS 20 Inhaltsübersicht worüber ist zu berichten? 1. Grundlagen des Konzerns 2. Wirtschaftsbericht 3. Nachtragsbericht 4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 5. Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess 6. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten 7. Übernahmerelevante Angaben 8. Erklärung zur Unternehmensführung ( 289a HGB) 9. Versicherung der gesetzlichen Vertreter 30.01.2014 Aktuelles zum HGB-Abschluss // WP StB Karl Petersen // Dr. Kleeberg & Partner GmbH 8

1. Aktuelles zum Anhang und zum Lagebericht Lagebericht DRS 20 Wesentliche Neuerungen auf einen Blick: Grundsatz der Ausgewogenheit (DRS 20.17 ff.) Grundsatz der Wesentlichkeit (DRS 20.31 f.) Grundsatz der Informationsabstufung (DRS 20.34 f.) Inhalt der Berichterstattung über Ziele und Strategien, sofern freiwillig hierüber informiert wird (DRS 20.39 ff.) Veränderung der Anforderungen an die Prognoseberichterstattung (DRS 20.118 ff.) Präzisierung der Begriffe Chance und Risiko (DRS 20.11) 30.01.2014 Aktuelles zum HGB-Abschluss // WP StB Karl Petersen // Dr. Kleeberg & Partner GmbH 9

1. Aktuelles zum Anhang und zum Lagebericht Lagebericht DRS 20 Grundsatz der Informationsabstufung: sieben Zusatzanforderungen bei Kapitalmarktorientierung 1. unternehmensinternes Steuerungssystem und Steuerungskennzahlen (DRS 20.K45-K47) 2. Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements (DRS 20.K79-K80) 3. Risikomanagementsystem (DRS 20.K137-K145) 4. Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess (DRS 20.K168-K178) 5. Übernahmerelevante Angaben (DRS 20.K188-K223) 6. Erklärung zur Unternehmensführung (DRS 20.K224-K231) 7. Versicherung der gesetzlichen Vertreter (DRS 20.K232-K235) 30.01.2014 Aktuelles zum HGB-Abschluss // WP StB Karl Petersen // Dr. Kleeberg & Partner GmbH 10

1. Aktuelles zum Anhang und zum Lagebericht Lagebericht DRS 20 Anforderungen an die Prognoseberichterstattung keine Differenzierung zwischen kapitalmarktorientierten und nichtkapitalmarktorientierten Unternehmen Prognosen basieren auf der Zusammensetzung des Konzerns im Prognosezeitraum basierend auf dem Management Approach Prognosen zu den wichtigsten finanziellen und nicht-finanziellen Leistungsindikatoren, die auch zur internen Steuerung verwendet werden 30.01.2014 Aktuelles zum HGB-Abschluss // WP StB Karl Petersen // Dr. Kleeberg & Partner GmbH 11

1. Aktuelles zum Anhang und zum Lagebericht Lagebericht DRS 20 Anforderungen an die Prognoseberichterstattung Verkürzung des Prognosezeitraums (DRS 20.B34-B35) mindestens ein Jahr nach diesem Prognosehorizont müssen absehbare Sondereinflüsse dargestellt und analysiert werden Verkürzung des Prognosezeitraums wurde ausführlich diskutiert (u.a. vor dem Hintergrund gemachter praktischer Erfahrungen) Entscheidung für einen kürzeren Prognosezeitraum ist zugunsten konkreterer Vorgaben zur Prognosegenauigkeit erfolgt (à Aussagen zur Richtung und Intensität der erwarteten Veränderung erforderlich) 30.01.2014 Aktuelles zum HGB-Abschluss // WP StB Karl Petersen // Dr. Kleeberg & Partner GmbH 12

1. Aktuelles zum Anhang und zum Lagebericht Lagebericht DRS 20 Anforderungen an die Prognoseberichterstattung Erhöhung der Prognosegenauigkeit konkrete Aussagen zur Richtung (z.b. steigen, fallen) und Intensität (z.b. stark, geringfügig, leicht) der erwarteten Veränderung erforderlich Verbot rein qualitativer oder komparativer Prognosen Ausnahme: bei außergewöhnlich hoher Unsicherheit hinsichtlich der voraussichtlichen Entwicklung und gleichzeitiger Beeinträchtigung der Prognosefähigkeit à komparative Prognosen erlaubt bereichsspezifische Angaben: nur erforderlich, wenn die Entwicklung eines für den Konzern wesentlichen Bereichs deutlich von der Entwicklung des Konzerns abweicht (z.b. auch: einzelne Bereiche entwickeln sich entgegengesetzt und kompensieren sich insgesamt) Pflicht zur Angabe von Richtung und Intensität von Veränderungen bedeutet nicht zwingend die Aufnahme quantitativer Angaben! 30.01.2014 Aktuelles zum HGB-Abschluss // WP StB Karl Petersen // Dr. Kleeberg & Partner GmbH 13

1. Aktuelles zum Anhang und zum Lagebericht Lagebericht Verwendung betriebswirtschaftlicher Kennzahlen Ausgangssituation: Probleme betreffend die Verwendung einer modifizierten EBITDA-Größe, ohne dass die Adjustments (deutlich) angegeben werden (z.b. Bereinigung der Ergebnisgröße um Sondereffekte aus Restrukturierungen o.ä.) Auswirkungen der Brutto- bzw. Nettomethode bei der Behandlung von Zuschüssen zu Investitionskosten nach IFRS auf die Ermittlung der EBITDA- Größe (z.b.: Korrektur der Abschreibungen der Investitionsgüter, nicht aber der Erträge aus den Investitionszuschüssen) Lösungsmöglichkeit: mangels gesetzlicher EBITDA-Definition kann die Verwendung des Begriffs auch bei Modifizierung nicht generell beanstandet werden, aber: Überleitung der als EBITDA verwendeten operativen Ergebnisgröße auf die Ergebnisgröße aus dem Konzernabschluss à es muss erkennbar sein, welche Bereinigungen vorgenommen wurden 30.01.2014 Aktuelles zum HGB-Abschluss // WP StB Karl Petersen // Dr. Kleeberg & Partner GmbH 14

Agenda 1. Aktuelles zum Anhang und zum Lagebericht 2. Aktuelle Anwendungshinweise des IDW 3. Herausforderung latente Steuern

2. Aktuelle Anwendungshinweise des IDW neue IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung aus 2013 Bezeichnung Titel Quelle IDW RS HFA 3 IDW RS HFA 5 IDW RS HFA 14 IDW RS HFA 47 Handelsrechtliche Bilanzierung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen vom 19.06.2013 Rechnungslegung von Stiftungen vom 06.12.2013 Rechnungslegung von Vereinen vom 06.12.2013 Einzelfragen zur Ermittlung des Fair Value nach IFRS 13 vom 06.12.2013 FN-IDW 7/2013, S. 309 ff. FN-IDW 1/2014, S. 61 ff. FN-IDW 1/2014, S. 75 ff. FN-IDW 1/2014, S. 84 ff. 30.01.2014 Aktuelles zum HGB-Abschluss // WP StB Karl Petersen // Dr. Kleeberg & Partner GmbH 16

2. Aktuelle Anwendungshinweise des IDW IDW RS HFA 3: Handelsrechtliche Bilanzierung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen (Stand 19.06.2013) Ausgestaltung von Altersteilzeitverhältnissen Klassifizierung der Aufstockungsbeträge nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt Bilanzierung der Verpflichtung zur Zahlung von Aufstockungsbeträgen Erstattungsbeträge der Bundesagentur für Arbeit Bilanzierung von Erfüllungsrückständen im Falle des Blockmodells Ausweis Die in der bisherigen Fassung enthaltenen Ausführungen zur Bilanzierung nach IFRS wurden ersatzlos gestrichen. 30.01.2014 Aktuelles zum HGB-Abschluss // WP StB Karl Petersen // Dr. Kleeberg & Partner GmbH 17

2. Aktuelle Anwendungshinweise des IDW Altersteilzeitverpflichtungen Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ( 249 Abs. 1 S. 1 HGB) für zwei Sachverhalte Erfüllungsrückstand (für Leistungen in Beschäftigungsphase) Aufstockungsbeträge (für Zusatzleistungen während Freistellung) Hinweis: gem. 8a AltTZG ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Wertguthaben der Arbeitnehmer insolvenzsicher anzulegen à damit wird 246 Abs. 2 HGB erfüllt Bewertung der Aufstockungsbeträge nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit Barwert (= konstante monatliche Renten -Zahlungen) gem. 253 Abs. 1 S. 2 HGB Bewertung des Erfüllungsrückstands stichtagsbezogen unter Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen 30.01.2014 Aktuelles zum HGB-Abschluss // WP StB Karl Petersen // Dr. Kleeberg & Partner GmbH 18

2. Aktuelle Anwendungshinweise des IDW Altersteilzeitverpflichtungen Differenzierung IDW RS HFA 3 Zeitpunkt des Abschlusses der Altersteilzeitvereinbarung Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses Im Verlauf des Arbeitsverhältnisses zum Ausgleich entsprechender Leistungen Tendenziell zum Ende des Arbeitsverhältnisses im Zusammenhang mit dem Übergang in den Ruhestand Aufstockungsbetrag als Entlohnung Arbeitsrechtliches Synallagma Aufstockungsbetrag als Abfindung Eigenständige Abfindungsleistung Bilanzrechtliches Synallagma (Ausgeglichenheitsvermutung) Keine bilanzrechtliche Ausgeglichenheit ratierliche Aufwandserfassung (i.d.r. Personalaufwand) sofortige Aufwandserfassung (i.d.r. sonstiger betrieblicher Aufwand) 30.01.2014 Aktuelles zum HGB-Abschluss // WP StB Karl Petersen // Dr. Kleeberg & Partner GmbH 19

2. Aktuelle Anwendungshinweise des IDW neue IDW Rechnungslegungshinweise aus 2013 Bezeichnung Titel Quelle IDW RH HFA 1.018 IDW RH HFA 1.019 Einheitliche Bilanzierung und Bewertung im handelsrechtlichen Konzernabschluss vom 13.03.2013 Handelsrechtliche Konzernrechnungslegung bei unterschiedlichen Abschlussstichtagen vom 13.03.2013 FN-IDW 4/2013, S. 214 ff. FN-IDW 4/2013, S. 217 ff. 30.01.2014 Aktuelles zum HGB-Abschluss // WP StB Karl Petersen // Dr. Kleeberg & Partner GmbH 20

2. Aktuelle Anwendungshinweise des IDW IDW RH HFA 1.018: Einheitliche Bilanzierung und Bewertung im handelsrechtlichen Konzernabschluss (Stand 13.03.2013) Grundsatz konzerneinheitlicher Bilanzierung und Bewertung Ausnahmen vom Grundsatz einheitlicher Bilanzierung und Bewertung Spezifische Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen Verzicht auf Bilanzierungs- und Bewertungsanpassungen von untergeordneter Bedeutung Verzicht auf Bewertungsanpassungen in Ausnahmefällen Konzernabschluss nach PublG 30.01.2014 Aktuelles zum HGB-Abschluss // WP StB Karl Petersen // Dr. Kleeberg & Partner GmbH 21

2. Aktuelle Anwendungshinweise des IDW IDW RH HFA 1.019: Handelsrechtliche Konzernrechnungslegung bei unterschiedlichen Abschlussstichtagen (Stand 13.03.2013) Stichtag des Konzernabschlusses Aufstellung von Zwischenabschlüssen durch Tochterunternehmen Anteilsmäßig konsolidierte Gemeinschaftsunternehmen Assoziierte Unternehmen 30.01.2014 Aktuelles zum HGB-Abschluss // WP StB Karl Petersen // Dr. Kleeberg & Partner GmbH 22

2. Aktuelle Anwendungshinweise des IDW neue IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung betreffend Umwandlungsvorgänge Bezeichnung Titel Quelle IDW RS HFA 41 IDW RS HFA 42 IDW RS HFA 43 Auswirkungen eines Formwechsels auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss vom 06.09.2012 Auswirkungen einer Verschmelzung auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss vom 29.10.2012 Auswirkungen einer Spaltung auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss 06.09.2012 FN-IDW 10/2012, S. 539 ff. FN-IDW 12/2012, S. 701 ff. FN-IDW 12/2012, S. 714 ff. 30.01.2014 Aktuelles zum HGB-Abschluss // WP StB Karl Petersen // Dr. Kleeberg & Partner GmbH 23

2. Aktuelle Anwendungshinweise des IDW wesentliche Inhalte dieser Stellungnahmen bei allen Umwandlungsvorgängen: Vorgaben zur Rechnungslegung der beteiligten Rechtsträger Formwechsel Kapitalfestsetzung und -aufbringung à Nachweis/Werthaltigkeit Verschmelzung Vermögens- und Ergebniszuordnung zwischen Abschluss des Verschmelzungsvertrags und Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister Bilanzierung bei grenzüberschreitender Verschmelzung Spaltung bilanzielle Berücksichtigung der Haftung nach 133 f. UmwG à Schutz der Gläubiger und Inhaber von Sonderrechten 30.01.2014 Aktuelles zum HGB-Abschluss // WP StB Karl Petersen // Dr. Kleeberg & Partner GmbH 24

Agenda 1. Aktuelles zum Anhang und zum Lagebericht 2. Aktuelle Anwendungshinweise des IDW 3. Herausforderung latente Steuern

3. Herausforderung latente Steuern Größenabhängige Problemstellungen Normadressaten Unternehmen Einzelkaufleute gemäß 241a HGB Nicht haftungsbeschränkte PersG KapG und PersG i.s.d. 264a HGB Nicht-Anwendung von 274 HGB klein: 274, 274a Nr. 5 HGB Wahlrecht Freiwillige Anwendung von... mittelgroß/groß Pflicht zur Anwendung von 274 HGB 30.01.2014 Aktuelles zum HGB-Abschluss // WP StB Karl Petersen // Dr. Kleeberg & Partner GmbH 26

3. Herausforderung latente Steuern Größenabhängige Problemstellungen Bildung latenter Steuern (Differenzierung nach Rechtsform und Größenklassen) Anwendung von 274 HGB Anhangangabe nach 285 Nr. 29 HGB bei Anwendung von 274 HGB KapG sowie KapCo groß mittel klein Pflicht Pflicht Befreiung 274a Nr. 5 HGB à KANN Pflicht Erleichterung 288 Abs. 2 HGB Erleichterung 288 Abs. 1 HGB Sonstige PersG i.s.v. 1 PublG i.v.m. 5 PublG Pflicht kein Anhang verpflichtend 30.01.2014 Aktuelles zum HGB-Abschluss // WP StB Karl Petersen // Dr. Kleeberg & Partner GmbH 27

3. Herausforderung latente Steuern Größenabhängige Problemstellungen Passivierungspflicht einer Rückstellung für latente Steuern nach 249 Abs. 1 HGB wird in der Fachliteratur kontrovers diskutiert Diskussion der Passivierungspflicht einer Rückstellung für latente Steuern nach 249 Abs. 1 HGB umfasst folgende Fragestellungen Grundlegendes Erfordernis der Bildung latenter Steuern außerhalb von 274 HGB Abgrenzung, welche Differenzen latente Steuern bewirken, die den Charakter von Verbindlichkeitsrückstellungen haben und welche aktivischen Differenzen zur Kompensation solcher latenter Steuern herangezogen werden sollen/dürfen Bewertung dieser latenten Steuern Ausweis dieser latenten Steuern 30.01.2014 Aktuelles zum HGB-Abschluss // WP StB Karl Petersen // Dr. Kleeberg & Partner GmbH 28

3. Herausforderung latente Steuern Größenabhängige Problemstellungen Übergang Übergang auf 274 HGB, wenn KapG nicht mehr klein ist Art. 67 EGHGB regelt erfolgsneutrale Erfassung der latenten Steuern aus der erstmaligen Anwendung des Temporary-Konzepts Bezieht sich auf die erstmalige Anwendung der 274 und 306 HGB i.d.f. des BilMoG, kein explizites Abstellen auf den Übergangszeitpunkt auf das BilMoG Größenklassenwechsel bedingt erstmalige Anwendung der mittelgroßen bzw. großen KapG zu beachtenden Regeln à erfolgsneutrale Erfassung aufgrund Art. 67 EGHGB möglich 30.01.2014 Aktuelles zum HGB-Abschluss // WP StB Karl Petersen // Dr. Kleeberg & Partner GmbH 29

3. Herausforderung latente Steuern Größenabhängige Problemstellungen Übergang Übergang auf 274a Nr. 5 HGB bei Wechsel von großer oder mittelgroßer KapG zu kleiner KapG Alternativen der Behandlung Erfolgsneutrale Ausbuchung der zuvor gebildeten latenten Steuern bis auf einen evtl. Passivüberhang temporärer Differenzen? Umkehrschluss aus Art. 67 EGHGB; überzeugt nicht mangels expliziter Vorschrift Ausbuchung der zuvor gebildeten latenten Steuern korrespondierend zur Erfolgswirkung ihrer Bildung? mit Blick auf Ergebniseffekt neutrale Beendigung der Anwendung von 274 HGB; überzeugt zwar mit Blick auf Neutralität, jedoch nicht durchgängig korrespondierende Behandlung von Bildung und Auflösung latenter Steuern (erfolgsneutrale Einbuchung im Übergang auf BilMoG, aber erfolgswirksame Fortschreibung); zudem in der Praxis kaum möglich aufgrund von Informationsproblemen 30.01.2014 Aktuelles zum HGB-Abschluss // WP StB Karl Petersen // Dr. Kleeberg & Partner GmbH 30

3. Herausforderung latente Steuern Größenabhängige Problemstellungen Übergang Übergang auf 274a Nr. 5 HGB bei Wechsel von großer oder mittelgroßer KapG zu kleiner KapG Alternativen der Behandlung Erfolgswirksame Ausbuchung der zuvor gebildeten latenten Steuern bis auf einen evtl. Passivüberhang temporärer Differenzen? Vorgehensweise analog zur Behandlung von Steuersatzänderungen; überzeugt nicht vollumfänglich, da allein der Größenklassenwechsel eine Erfolgsrealisierung (Ergebniswirkung) zur Folge hat, die keine Umkehrung einer Buchung der Vergangenheit darstellt 30.01.2014 Aktuelles zum HGB-Abschluss // WP StB Karl Petersen // Dr. Kleeberg & Partner GmbH 31

3. Herausforderung latente Steuern Größenabhängige Problemstellungen Übergang Mögliche Lösung in der Praxis: nach Anwendung des Temporary-Konzepts auch als kleine KapG weiterhin freiwillige Anwendung und Verzicht auf die Inanspruchnahme der Erleichterungsmöglichkeit in 274a Nr. 5 HGB Ebenfalls unklar: Wie stellt sich der erneute Übergang auf das Temporary-Konzept dar, wenn bspw. eine mittelgroße Gesellschaft dieses anwendet, dann als kleine Gesellschaft 274a Nr. 5 HGB in Anspruch nimmt und danach wieder mittelgroß wird? 30.01.2014 Aktuelles zum HGB-Abschluss // WP StB Karl Petersen // Dr. Kleeberg & Partner GmbH 32

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie noch Fragen? 30.01.2014 Aktuelles zum HGB-Abschluss // WP StB Karl Petersen // Dr. Kleeberg & Partner GmbH 33

Kontakt Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie noch Fragen? Karl Petersen, Dipl.-Kfm., WP, StB karl.petersen@kleeberg.de Telefon: 089 55 983-238 Telefax: 089 55 983-280 Weitere Informationen unter: www.kleeberg.de 30.01.2014 Aktuelles zum HGB-Abschluss // WP StB Karl Petersen // Dr. Kleeberg & Partner GmbH 34

Münchner Bilanzgespräche 2014 Termine und Themen unter www.muenchner-bilanzgespraeche.de 13. März 2014, 19.00 Uhr Thema: IFRS 05. Juni 2014, 12.00 Uhr Thema: Umsatzsteuer 17. Juli 2014, 19.00 Uhr Thema: Rückstellungen 16. Oktober 2014, 19.00 Uhr Thema: Konzernrechnungslegung 27. November 2014, 19.00 Uhr Bilanzsteuerrecht und Steuerbilanzpolitik 30.01.2014 Aktuelles zum HGB-Abschluss // WP StB Karl Petersen // Dr. Kleeberg & Partner GmbH 35

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