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Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Verwaltungs- und Bauausschusses Sitzung am 22. Juni 2015 Anwesend: Entschuldigt: Außerdem anwesend: Bürgermeister Seibold und 6 Gemeinderäte Gemeinderat Erich Schneider, Andreas Bezner Holger Schön, Monika Schweizer, zu TOP 21 Frau Müller Schriftführer: Andrea Fritz Öffentlich Beginn: 19:00 Uhr Ende: 19:50 Uhr Als Tagesordnung sind folgende Punkte vorgesehen: 20. Baugesuche 20.1. Errichtung eines Gartenhauses, Flst. Nr. 774/2, Friedenstraße 21 20.2. Erweiterung der Verkaufsfläche durch Auflösung des Non-Food Lagers, Flst. Nr. 5597, Kreidlerstraße 2 20.3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Garage, Flst. Nr. 2291/8, Im Talhof 6 20.4. Antrag auf Befreiung für die Errichtung eines Carports mit Geräteraum, Flst. Nr. 5533, Bertha-von-Suttner-Str. 24 20.5. Neubau eines Zweifamilienhauses mit 3 Stellplätzen und Fahrradschuppen, Flst. Nr. 476/2, Sandweg 1 21. Farbkonzept für die Gestaltung des Bahnhofs 22. Aktueller Stand Sanierung Gefängnisturm 23. Spenden an die Gemeinde Kirchheim am Neckar 24. Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Verwaltungs- und Bauausschuss 1

TOP 20 Baugesuche TOP 20.1 Errichtung eines Gartenhauses, Flst. Nr. 774/2, Friedenstraße 21 Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplan verlängerte Wilhelmstraße und Ehewiesen. Geplant ist die Errichtung eines Gartenhauses mit den Maßen 3.00 x 2,00 x 2,40 Meter. Gem. 50 LBO handelt es sich grundsätzlich um ein verfahrensfreies Vorhaben. Gebäude ohne Aufenthaltsräume sind im Innenbereich bis 40 m³ zulässig. Da das Gartenhaus außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (Bauverbotszone) errichtet werden soll, ist der eingereichte Antrag auf Befreiung nach 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Die Nachbaranhörung wurde durchgeführt und endet am 07. Juli 2015. Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 2

TOP 20.2 Erweiterung der Verkaufsfläche durch Auflösung des Non-Food Lagers, Flst. Nr. 5597, Kreidlerstraße 2 Die Firma Lidl beantragt die Erweiterung ihrer Verkaufsfläche durch Auflösung des nonfood-lagers an ihrem Standort Kreidlerstraße 2 in Kirchheim. Bei dieser Erweiterung handelt es sich um eine interne Nutzungsänderung, eine bauliche Änderung am Gebäude (insbesondere eine Erweiterung des Gebäudes) ist hierfür nicht erforderlich. Es würde lediglich die Innenwand zur Verkaufsfläche entfernt werden, um so die derzeitige Verkaufsfläche von knapp 800 m² auf eine künftige Verkaufsfläche von ca. 1035 m² zu erweitern. Die Erweiterung der Verkaufsfläche ist laut Aussage des Betreibers nicht mit einer Ausweitung des Sortiments verbunden. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Hellebarten, der in der Fassung seiner ersten Änderung noch nicht rechtskräftig ist. Der Bebauungsplan sagt aus, dass auf dem Grundstück die Ansiedlung und der Betrieb eines Supermarktes möglich sind soweit dieser nicht die derzeit rechtlich vorgegebene Grenze zur Großflächigkeit von 800 m² übersteigt. Diese Vorgabe, verbunden mit dem Einzelhandelsverbot für die gesamte Restfläche des Bebauungsplans, war bei Entstehen des Bebauungsplans eine behördliche Auflage, um insbesondere die Entstehung einer Einzelhandelsagglomeration im Gewerbegebiet Hellebarten zu unterbinden. Da das Gebiet zwischenzeitlich im Wesentlichen aufgesiedelt ist und aufgrund der Eigentumsverhältnisse bei den noch nicht bebauten Grundstücken bereits jetzt absehbar ist, dass hier kein Einzelhandel entstehen wird, ist zwischenzeitlich die damalige Befürchtung der Behörden (insbesondere Landratsamt, Regierungspräsidium und Region Stuttgart) durch die tatsächliche Situation Vorort ausgeräumt. Bei der beantragten Erweiterung der Verkaufsfläche handelt es sich aus Sicht der Verwaltung, die durch entsprechende Gespräche im Landratsamt Ludwigsburg, dem Regierungspräsidium Stuttgart und dem Verband Region Stuttgart bestätigt wurde, um einen Antrag von grundsätzlicher Bedeutung, der vor allen Dingen vor dem Hintergrund zu betrachten ist, dass die durchschnittliche Verkaufsfläche je Standort bei allen Betreibern im Laufe der Jahre deutlich angestiegen ist. Dies hängt zum einen mit dem über Jahre erfolgten grundsätzlichen Ausbau des Sortimentes zusammen, zum anderen aber auch damit, dass alle Betreiber von Einzelhandelsgeschäften aufgrund EU-Vorgaben angehalten sind, sogenannte diskriminierungsfreie Verkaufsflächen zu schaffen, die automatisch zu breiteren Verkehrswegen (für Rollstuhlfahrer, Rollatoren und Ähnliches) führen und gleichzeitig die Höhenentwicklung der Regale verändern, da es sonst kleineren oder kleinwüchsigen Personen nicht möglich ist, einzelne Artikel (die z. B. in Regalen über den Kühl- und Tiefkühlfächern gelagert sind) zu erreichen. Und zu guter Letzt spielen sicherlich auch Marketingaspekte bei der Erweiterung der Verkaufsflächen aller Anbieter ebenfalls eine sicher nicht unbedeutende Rolle. Diese umfangreiche Erläuterung ist deshalb von Nöten, weil hier vor allen Dingen die Frage zu beantworten ist, inwieweit die aktuelle Grenze der Großflächigkeit von 800 m² noch eine rechtlich haltbare Grenze darstellt und zum anderen ist es zu bewerten, ob die Lage des Lidl- Marktes in Kirchheim einen sogenannten integrierten Standort darstellt, weil für solche Standorte wiederum weniger strenge Maßstäbe bei der Auslegung der Großflächigkeitsgrenze 3

anzulegen sind, weil es grundsätzlich wünschenswert ist, dass im Sinne einer funktionierenden Nahversorgung solche Märkte ortskernnah oder wohnbebauungsnah vorhanden sind. Hier lässt sich zum Kirchheimer Standort feststellen, dass der Lidl-Markt in weiten Teilen mit Blick auf die Nähe zu Rosenpark und Ehewiesen und mit Blick auf die Nähe zur Wohnbebauung im Bereich von Hofener Straße, Goethestraße Uhlandstraße etc. einen solchen integrierten Standort aller Voraussicht nach darstellt. Die Vorgespräche bei den zuständigen Genehmigungs- und Raumordnungsbehörden haben hier ergeben, dass ein solcher Nachweis ggf. durch ein Gutachten zu führen wäre. Durch die Firma Lidl wurde daraufhin bei der Gesellschaft für Markt und Absatz Forschung in Ludwigsburg eine Auswirkungsanalyse zur Erweiterung eines Lidl-Lebensmitteldiscounters in Kirchheim in Auftrag gegeben. Das umfangreiche Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass durch die (aus Sicht des Gutachters moderate) Flächenerweiterung weder auf andere Einzelhandelsgeschäfte in Kirchheim noch auf Einzelhandelsgeschäfte in umgebenden Gemeinden eine negative Auswirkung ausgeht. Die Zusammenfassung des umfangreichen Gutachtens ist in der Anlage 1 beigefügt. Gemeinderat Deisinger ist gegen eine Erweiterung des Verkaufsraumes und schlägt deshalb vor, den Antrag im Gemeinderat zu beraten, auch im Hinblick auf die Bonus-Nachfolge. Gemeinderätin Riecker ist der Ansicht, die 800 m² Verkaufsfläche sind ausreichend und spricht sich deshalb gegen eine Erweiterung aus. Gemeinderätin Riecker stellt den Antrag, die Erweiterung der Verkaufsfläche abzulehnen. Bei zwei Gegenstimmen (Gemeinderätin Schemminger und Gemeinderätin Riecker) wird der Antrag abgelehnt. Bürgermeister Seibold schlägt vor, den Antrag in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung im Juli zu beraten. Bei 5-Ja-Stimmen wird dem Vorschlag mehrheitlich zugestimmt. 4

TOP 20.3 Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Garage, Flst. Nr. 2291/8, Im Talhof 6 Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Bachrain II, Abschnitt Talhof und war bereits Bestandteil der letzten Sitzung des Verwaltungs- und Bauausschusses. Dem Neubau eines Einfamilienhauses wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Befreiung der Bebauung des Pflanzgebotes mit Garage und Carport wurde nicht zugestimmt. Die Bebauung muss vom Grundstücksstreifen abrücken. Der Bauherr hat nun das Vorhaben weiter nach vorne verlagert. Hier wird das Baufenster jedoch überschritten. Gem. Bebauungsplan dürfen An- und Vorbauten sowie verfahrensfreie Gebäude nicht in festgesetzten Grünflächen oder mit Pflanzgebot bzw. Pflanzbindung belegten Flächen errichtet werden. In jedem Fall muss zur öffentlichen Verkehrsfläche ein Abstand von mind. 2,5 m eingehalten werden. Garagen, überdachte Stellplätze und offene Stellplätze sind gem. Ziff. 1.6.1 innerhalb der im Plan festgesetzten Flächen (Ga/Cp) oder innerhalb der Baufenster zu errichten bzw. anzulegen. Hier wäre für die Überschreitung des Baufensters eine Befreiung erforderlich. Der betroffene Grundstücksnachbar wurde erneut angehört und hat erklärt, dass er gegen das Bauvorhaben nichts einzuwenden hat. Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige Dem Bauvorhaben wird zugestimmt und an die Eigentümer wird der Wunsch geäußert ein elektrisches Tor anzubringen. 5

TOP 20.4 Antrag auf Befreiung für die Errichtung eines Carports mit Geräteraum, Flst. Nr. 5533, Bertha-von-Suttner-Str. 24 Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Bachrain II Abschnitt westlich des Talhofs, 1. Änderung, der noch nicht rechtskräftig ist. Geplant ist die Errichtung eines Carports. Der Carport überschreitet das Baufenster. Gem. Bebauungsplan sind Garagen und Carports innerhalb der im Plan festgesetzten Flächen (Ca/Cp) oder innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baufenster) zu errichten bzw. anzulegen. Der Mindestabstand zur öffentlichen Verkehrsfläche muss beim Carport 2,0 Meter betragen. Hier wäre eine Befreiung nach 31 Abs. 2 für die Überschreitung des Baufensters erforderlich. Die Mindestbreite zum Zufahrtsbereich des Carports beträgt, 2,75m. In diesem Bereich ist ein Baum im Pflanzgebot gepflanzt. Dieser wäre umzupflanzen. Die Erschließungskosten richten sich nach dem Aufwand, die der Verursacher zu tragen hat. Hier wäre eine Befreiung vom Pflanzgebot erforderlich. Vorhandene Leitungen sind zu beachten. Auf dem Grundstück liegt ein Leitungsrecht für Nahwärme, Wasser und Kanal. Die öffentlichen Versorger sind noch anzuhören. Die Nachbaranhörung wurde vom Bauherrn selbst durchgeführt. Die Zustimmungserklärung der Nachbarn liegt vor. Nach kurzer Aussprache ergeht bei zwei Enthaltungen (Gemeinderätin Riecker und Gemeinderätin Schemminger) der Dem Antrag auf Befreiung für die Errichtung eines Carports mit Geräteraum wird zugestimmt. 6

TOP 20.5 Neubau eines Zweifamilienhauses mit 3 Stellplätzen und Fahrradschuppen, Flst. Nr. 476/2, Sandweg 1 Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, deshalb ist es nach 34 BauGB zu beurteilen. Entlang der Lissenstraße und des Sandwegs verläuft eine genehmigte Baulinie vom 10.03.1920. Ursprünglich sollte hier die Christofstraße von der Uhlandstraße bis zur Walheimer Straße verbreitert ausgebaut werden. Über das Vorhaben wurde bereits in der letzten Sitzung des Verwaltungs- und Bauausschusses beraten. Dem Bauvorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen verweigert, da das Maß der baulichen Nutzung in Frage gestellt worden ist. Das Bauvorhaben wurde eindeutig als zu groß und zu wuchtig beurteilt. Der Bauherr hat nun geänderte Planunterlagen eingereicht. Die Terrasse zum Sandweg überschreit die Baulinie nun um 50 cm. Es verbleibt ein Abstand zum Sandweg von 50 cm. Der Besucherstellplatz überschreitet die Baulinie nach wie vor um ca.1m und die Überschreitung des Dachvorsprungs beträgt ca. 0,5 Meter. Die Garage soll nun abgerissen werden. Dafür wird ein Fahrradschuppen errichtet und 2 Pkw- Stellplätze angelegt. Durch die Umplanung beträgt die GRZ jetzt 0,56, bei der alten Planung betrug die GRZ 0,72. Eine erneute Nachbaranhörung muss noch durchgeführt werden. Nach intensiver Aussprache ergeht der einstimmige Das Einvernehmen wird verweigert, da das Maß der baulichen Nutzung immer noch zu groß ist. 7

TOP 21 Farbkonzept für die Gestaltung des Bahnhofs - Hierzu begrüßt Bürgermeister Seibold Frau Müller. - Die Sanierung des Bahnhofsgebäudes soll wie besprochen mit dem Einbau der Pedelec- Station beginnen. Da die Ausführung und Gestaltung der Pedelec-Station in ihrem Außenbereich (Fenster, Türe, Fassade und Dach) eng mit der Gesamtgestaltung des neuen Bahnhofs verbunden ist, ist es erforderlich, sich schon zu diesem aus Sicht der gesamten Sanierungsmaßnahme sehr frühen Zeitpunkt mit der äußeren Gestaltung und der Farbkonzeption des sanierten Bahnhofs zu beschäftigen. Das Gestaltungskonzept wurde von Architektin Gabriele Müller in enger Zusammenarbeit mit Stadtplaner Ruprecht Neulinger entwickelt. Anhand einer Powerpointpräsentation (Anlage 2) geht Frau Müller auf die einzelnen Farbkonzepte und die Gestaltung des Bahnhofes ein. Bürgermeister Seibold ergänzt, die Wohnungen im Bahnhofsgebäude bleiben baurechtlich weiterhin im Bestand. Deshalb wird der Raum im Erdgeschoss nicht notwendig sein. Bürgermeister Seibold schlägt eine helle Fensterfarbe und die Variante 2 vor. Gemeinderätin Bohnenstingl und Gemeinderat Bröllos sehen dies ebenso. Gemeinderätin Riecker hat folgende Fragen an Frau Müller: 1. Wie ist die Haltbarkeit bei Kunststoff- und Holzfenstern? 2. Gibt es einen Unterschied bezüglich des Lärmschutzes? 3. Gibt es keine Rollläden? 4. Die Dachfarbe sollte nicht dunkelbraun sein. Frau Müller geht ausführlich auf die Fragen von Gemeinderätin Riecker ein. Sie teilt mit, Rollläden passen nicht an das Gebäude. Deshalb muss der Sonnenschutz in den Innenbereich verlagert werden. Die Fensterpreise zwischen Holz- und Kunststofffenster sind sehr ähnlich und bei der Haltbarkeit gibt es keine großen Unterschiede. Der Lärmschutz wird nur über das Fenster und nicht über den Rahmen reguliert. Nach intensiver Aussprache ergeht der einstimmige Die Fensterrahmen werden in Holz ausgeführt. Für die äußere Farbgestaltung wird die Farbe Lichtgrau ausgewählt. Alle weiteren Farbmuster an dem Gebäude werden zu einem späteren Zeitpunkt diskutiert und beschlossen. - Bürgermeister Seibold bedankt sich bei Frau Müller und verabschiedet sie. - 8

TOP 22 Aktueller Stand Sanierung Gefängnisturm Nach der Beratung in der Aprilsitzung des Gemeinderats bzw. des Verwaltungs- und Bauausschusses hat sich das Ingenieurbüro Grau Wurst Wisotzki GbR aus Bietigheim-Bissingen zwischenzeitlich noch intensiver mit der Sanierung und mit den mutmaßlichen Kosten beschäftigt. Auf der Grundlage der derzeit vorliegenden Kostenberechnung belaufen sich die mutmaßlichen Sanierungskosten auf rund 90.000 Euro, was insbesondere auf die besonderen Anforderungen im Denkmalschutz zurückzuführen sei. Leider ist es Herrn Ingenieur Wurst aus terminlichen Gründen nicht möglich, an der Sitzung teilzunehmen, die Kostenberechnung (Anlage3) und der aktuelle Stand wird daher von der Verwaltung erläutert. Sollte die (aus Sicht der Verwaltung unumgängliche) Maßnahme die Zustimmung des Gremiums finden, wird das Ingenieurbüro eine Ausschreibung veranlassen, sodass eine Auftragsvergabe noch vor den Sommerferien in der Juli-Sitzung des Gemeinderats erfolgen kann. Gemeinderätin Riecker fragt nach, gibt es einen Zuschuss vom Denkmalamt? Dies wird von Bürgermeister Seibold verneint, da das Türmle bereits zu früheren Zeiten eine Förderung erhalten hat. Eine Doppelförderung ist nicht möglich. Derzeit wird geprüft, ob im Rahmen der Sanierung ein Zuschuss möglich ist. Gemeinderätin Bohnenstingl schlägt vor, für Radfahrer eine Übernachtungsmöglichkeit im Türmle bereit zu stellen. Grundsätzlich ist die Idee nicht abwegig. Es ist zu bedenken, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Infrastruktur außer Strom im Gefängnistürmle vorhanden ist. Nach intensiver Aussprache ergeht der einstimmige Der Umsetzung der Maßnahme (Anlage 3) und der Ausschreibung der Arbeiten durch das Ingenieurbüro wird zugestimmt. 9

TOP 23 Spenden an die Gemeinde Kirchheim am Neckar Die Gemeinde Kirchheim am Neckar erhielt vom 19.05.2015 20.05.2015 folgende Spenden: a) Der Elternbeirat spendete für das Kinderhaus Arche 500,- Euro b) Das Steuerberaterbüro Kähler und Partner spendete für das Kinderhaus Arche 1.000,- Euro Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige Der Annahme der Spenden a) und b) wird zugestimmt. 10

TOP 24 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Verwaltungs- und Bauausschuss a) Mitgliedsbeiträge des Kraichgau Stromberg Tourismus e.v. Die Umlage soll um rund 20 ct pro Einwohner erhöht werden. Für die Mitgliedskommunen des Landkreises Ludwigsburg bedeutet dies 85 ct pro Einwohner. Das sind für die Gemeinde Kirchheim am Neckar rund 1.000 Mehrkosten. Anfragen aus dem Verwaltungs- und Bauausschuss lagen keine vor. Zur Beurkundung: Verwaltungs- und Bauausschuss: Vorsitzender: Schriftführer: 11