Unternehmensnachflge im Handwerk 5. Mai 2015 Unternehmensnachflge und Steuern Dipl.-Kfm. Hendrik Sebastian, Steuerberater, Chemnitz
Vrstellung Persn Dipl.-Kfm. Hendrik Sebastian, Steuerberater Lützwstraße 12, 09116 Chemnitz Tel.: 0371 36 90 60 Mbil: 0176 314 799 42 Internet: www.sebastian-kanzlei.de E-Mail: hendrik@sebastian-kanzlei.de Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte Gründung, Wachstum, Nachflge (Steuerliche) Optimierung der Unternehmensstruktur Strategische Begleitung vn Unternehmen Branchen: Handwerk, Handel, Industrie, freie Berufe, Land- und Frstwirtschaft Dipl.-Kfm. Hendrik Sebastian, Steuerberater 1
Agenda 1 2 3 4 5 Wege der Unternehmensnachflge Übertragung im Wege der vrweggenmmenen Erbflge Unentgeltliche Übertragung Ohne Versrgungsleistungen Mit Versrgungsleistungen Teilentgeltliche Übertragung Vllentgeltliche Übertragung Unternehmensverkauf (Übertragung außerhalb der Familie) Fallstricke und Bedeutung der rechtzeitigen Vrsrge Erbschaftsteuergesetz und Verfassungsmäßigkeit 2
Wege der Unternehmensnachflge Unternehmensnachflge vll unentgeltlich teilentgeltlich vll entgeltlich mit Versrgungsleistungen Persnenunternehmen Kapitalgesellschaften hne Versrgungsleistungen (EU, GbR, HG, KG) 3
Vll unentgeltliche Übertragung Unentgeltliche Übertragung Kein Vrbehaltsnießbrauch Gleichstellungsgeld Abstandszahlung Vermeidung der Aufdeckung vn stillen Reserven (Vrteil: Vermeidung Steuerzahlung hne entsprechender Liquidität) Fußstapfentherie 4
Unentgeltliche Übertragung hne Versrgungsleistungen Übertragung erflgt als Schenkung Einkmmen-, Umsatz-, Grunderwerbsteuer: keine Einkmmensteuer, da kein Verkauf keine Umsatzsteuer, Übernehmer tritt in die Fußstapfen keine Grunderwerbsteuer bei Verwandten gerader Linie Erbschaft-/Schenkungsteuer Schenkung Begünstigung vn: und a) Betriebsvermögen (Land- und Frstwirtschaft, Gewerbe, Freie Berufe) b) GmbH-Anteilen (> 25 % unmittelbare Beteiligung) 5
Unentgeltliche Übertragung hne Versrgungsleistungen Verschnungsregelungen Regelverschnung Optinsverschnung Abschlag vm begünstigten Betriebsvermögen Lhnsummenregelung nach 5 Jahren min. 400% der Ausgangslhnsumme (ⵁ Lhnsumme letzte 5 J.) Lhnsummenregelung nicht anzuwenden, wenn 85% 100% max. Arbeitnehmer der Ausgangslhnsumme 0 nach 7 Jahren min. 700% der Ausgangslhnsumme (ⵁ Lhnsumme letzte 5 J.) max. 20 Arbeitnehmer der Ausgangslhnsumme 0 Behaltensfrist 5 Jahre 7 Jahre Verwaltungsvermögen (nicht betriebsntwendiges Vermögen) 50% 10% Abzugsbetrag gleitend 150.000 entfällt, da 100% Abschlag 6
Unentgeltliche Übertragung hne Versrgungsleistungen Beziehung zum Erblasser/Schenker Steuerklasse Freibetrag Ehegatte, Lebenspartner LPartG I 500.000 Kinder (eheliche, nichteheliche, adptierte) und Stiefkinder I 400.000 Enkel, Urenkel I 200.000 (wenn Enkel Ersatzerbe für Kind(er) 400 T ) Eltern und Vreltern (Grßeltern etc.) bei Erwerb vn Tdes wegen Eltern und Vreltern (sweit nicht Steuerklasse I), Geschwister, Neffen und Nichten, Stiefeltern, Schwiegereltern und kinder, geschied. Ehegatte, Partner aufgehb. Lebenspartnerschaft Alle übrigen Erwerber (z.b. Verlbte, Pflegekinder, Pflegeeltern) I 100.000 II 20.000 III 20.000 7
Unentgeltliche Übertragung mit Versrgungsleistungen Versrgungsvertrag = Vertrag unter nahen Angehörigen (rechtswirksame, klare, eindeutige Vereinbarung, tatsächliche Durchführung) 8
Unentgeltliche Übertragung mit Versrgungsleistungen Versrgungsleistungen (Sach-, Geld-, Natural-, Dienstleistungen) Zusage auf die Lebenszeit Existenzsicherung (Abdeckung Grundbedürfnisse wie Whnen, Ernährung, snstiger Lebensbedarf) Einkmmensteuer: Übertragungsvrgang: gilt als Schenkung Berechtigter: vlle Besteuerung der Leistungen (individueller Steuersatz) Verpflichteter: vller Snderausgabenabzug (individueller Steuersatz) Ausnutzung Prgressinsgefälle Übernehmer / Übergeber 9
Übertragung im Wege der vrweggenmmenen Erbflge - Unentgeltliche Übertragung mit Versrgungsleistungen Spezialfall GmbH : dies gilt nur, sfern - GmbH-Anteil mind. 50 % - Übergeber war Geschäftsführer und Übernehmer wird Geschäftsführer - Versrgungsempfänger ist Übergeber, Ehegatte der erbberechtigter Abkömmling - Übergeber muss Geschäftsführung aufgeben - Vermögen ist ausreichend ertragbringend Erbschaftsteuer: Schenkung unter Leistungsauflage = gemischte Schenkung Regelverschnung (85%) Optinsverschnung (100 %) Vrauss.: Lhnsummen- und Behaltensregelungen 10
Bewertung des Betriebsvermögens/ der GmbH-Anteile GmbH: vrrangig Ableitung aus zeitnahen Verkäufen (liegen i.d.r. nicht vr) vereinfachtes Ertragswertverfahren - gilt auch für übriges Betriebsvermögen! Wert des Betriebsvermögens/der GmbH-Anteile = (nachhaltig erzielbarer) Jahresertrag x Kapitalisierungsfaktr Ausgangspunkt: Durchschnitt der (steuerlichen) Betriebsergebnisse der letzten drei Jahre vr dem Bewertungsstichtag Betriebsergebnisse sind um Snder- und Einmaleffekte zu bereinigen (z.b. Investitinsabzugsbeträge, Snderabschreibungen, Zuführung in steuerfreie Rücklage, einmalige Gewinne/Verluste ) angemessener Unternehmerlhn ist in Abzug zu bringen Steuern werden pauschal mit 30 % berücksichtigt 11
Bewertung des Betriebsvermögen/der GmbH-Anteile Beispiel: Herr D ist Inhaber eines Handwerksbetriebs in der Rechtsfrm eines Einzelunternehmens. Er überträgt am 1.7.2015 den Betrieb auf seinen Shn. Mit welcher Schenkungsteuerbelastung muss sein Shn rechnen? Lösung: Wirtschaftsjahre 2012 2013 2014 Gewinn 100.000 110.000 120.000 + Ertragsteueraufwand = Gewerbesteuer 16.000 17.600 19.200 - angemessener Unternehmerlhn 48.000 50.000 52.000 = Betriebsergebnis vr Ertragsteueraufwand 68.000 77.600 87.200 - Abgeltung Ertragsteueraufwand (30%) 20.400 23.280 26.160 = Betriebsergebnis 47.600 54.320 61.040 Summe der Jahre 2012 bis 2014 162.960 12
Bewertung des Betriebsvermögen/der GmbH-Anteile Lösung: Summe der Jahre 2012-2014 162.960 = Durchschnittsertrag 54.320 Kapitalisierungszinssatz = 5,49% (Basinszinssatz 1.1.15 = 0,99% zzgl. Zuschlag 4,50%) Kapitalisierungsfaktr = 1/5,49% 18,21 = Steuerwert des Betriebsvermögens 989.167 Abzgl. Verschnungsabschlag vn 85% (Grundmdell) 840.792 Zwischensumme 148.375 abzgl. Freibetrag Shn 400.000 13
Teilentgeltliche Übertragung Verpflichtung zur Zahlung Geldbetrages an andere Angehörige des Übergebers der Dritte (Gleichstellungsgelder) der Abstandszahlung an Übergeber Übertragung Vermögen gegen wiederkehrende Leistung, wbei Buchwert Vermögen < Barwert Leistungen < Verkehrswert Vermögen Übernahme vn (privaten) Verbindlichkeiten des Übergebers FOLGE: Einkmmensteuer: Teilentgeltlicher Erwerb Veräußerungs- und Anschaffungsvrgang swie Schenkung Aufteilung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil Versteuerung entgeltlicher Anteil Freibetrag (über 55 Jahre der dauerhaft berufsunfähig = 45 T, Abschmelzung ab Gewinnen vn 136.000 = kein Freibetrag ab Gewinn i.h.v. 181.000 )) Erbschaftsteuer gemischte Schenkung (teils Kauf, teils Schenkung) sfern der GmbH-Anteil > 25 % ist, Begünstigung (Regel- und Optinsverschnung) 14
Unternehmensverkauf (Übertragung außerhalb der Familie) Alternative zur Familiennachflge, sfern kein geeigneter Nachflger vrhanden ist nicht privilegierte Übertragung vn Betriebsvermögen Veräußerungstatbestand Veräußerungserlös./. Veräußerungsksten (z.b. Ntar, Rechtsanwalt )./. Buchwert Eigenkapital / Anschaffungsksten der Anteile Veräußerungsgewinn Management- Buy- Out (MBO) durch vrhandenes Management Management- Buy- In (MBI) durch vn außen kmmendes Management 15
Unternehmensverkauf (Übertragung außerhalb der Familie) Beispiel: Handwerksmeister (62 Jahre) veräußert seinen Betrieb (Einzelunternehmen) für 300 T. Buchwert des Eigenkapitals beträgt 100 T. Veräußerungsksten betragen 5 T. Lösung: Verkaufspreis 300.000 Veräußerungsksten./. 5.000 Buchwert Eigenkapital./. 100.000 Veräußerungsgewinn = 195.000 Freibetrag = 0 (195.000./. 136.000 = 59.000 > 45.000 ) durchschnittlicher Steuersatz = 35% (= 68.250 ) anzuwendender Steuersatz = 19,6% (35% x 56% = 19,6%) Einkmmensteuer = 38.220 16
Unternehmensverkauf (Übertragung außerhalb der Familie) Beispiel: Handwerksmeister betreibt seinen Handwerksbetrieb in der Rechtsfrm der GmbH. Er veräußert die 100%igen GmbH-Anteil für 225 T. Anschaffungsksten waren 25 T. Veräußerungsksten 5 T. Lösung: Verkaufspreis 225.000 Veräußerungsksten./. 5.000 Anschaffungsksten./. 25.000 Veräußerungsgewinn = 195.000 Freibetrag = 0 (195.000./. 36.100 = 158.900 > 9.060 ) zu versteuern 60% = 117.000 Steuersatz = 35% Einkmmensteuer = 40.950 17
Fallstricke und Bedeutung der rechtzeitigen Vrsrge Art der Übertragung, Persnenkreis, Zeitpunkt der Übergabe bieten Gestaltungsspielräume (u.a. schrittweise Schenkung) frühzeitige Planung kann steuerliche Belastungen reduzieren (Betriebsübergabe i.d.r. 3 5 Jahre) Steuerptimale Übertragung immer einzelfallbezgen (Analyse Unternehmens-, Vermögenssituatin, rechtliche Ausgangs- swie Nachflgesituatin) Fallstricke: Sind mehrere Erbberechtigte vrhanden? Pflichtteilsansprüche vn durch Testament ausgeschlssenen Erbberechtigten (1/2 gesetzlicher Anteil, Geldschuld) Beträgt der GmbH-Anteil weniger als 25%? Dann entfällt die erbschaftsteuerliche Begünstigung Empfehlung: Bündelung vn Anteilen durch Plvereinbarungen Kann die Lhnsummenregelung nicht eingehalten werden? Rückwirkender (przentualer) Wegfall der Begünstigung Bsp.: 300% statt 400% Lhnsumme 25% des Verschnungsabschlages entfallen 18
Fallstricke und Bedeutung der rechtzeitigen Vrsrge besteht eine Betriebsaufspaltung? gleichmäßige Übertragung vn Besitz- und Betriebsunternehmen ansnsten u.u. Betriebsaufgabe unter Aufdeckung sämtlicher stillen Reserven und Versteuerung des Aufgabegewinns!!! sind Verlustvrträge vrhanden (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)? diese gehen bei teilentgeltlicher der vllentgeltlicher Übertragung verlren, ganz, wenn innerhalb vn 5 Jahren Mehrheitswechsel > 50 % stattfindet anteilig, wenn innerhalb vn 5 Jahren mehr als 25 % bis zu 50 % der Anteile übergehen Ausnahme: es sind ausreichend stille Reserven vrhanden 19
Erbschaftsteuergesetz und Verfassungsmäßigkeit Verfassungsmäßigkeit Regel- und Optinsverschnung vereinbar mit Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 des Grundgesetzes? Entscheidung durch das BVerfG am 17.12.2014: Prüfung des Bedürfnisses einer Verschnung bei Grßunternehmen Lhnsummenregelung (nicht anzuwenden bei Betrieben bis 20 MA), Regel nicht Ausnahme (90% der deutschen Unternehmen bis zu 20 MA) hher Anteil an nicht betriebsntwendigen Vermögen (Verwaltungsvermögen) möglich - bis zu 50% Gesetzgeber muss bis 30.6.2016 eine neue Regelung gefunden haben Rückwirkung bis 18.12.2014 möglich geplante Regelungen: Lhnsummenregelung sll für Unternehmen bis 1 Mi Steuerwert nicht gelten nur nch zu mehr als 50% betrieblich genutztes Vermögen begünstigt Bedürfnisprüfung ab 20 Mi Erwerb in 10 Jahren 50% des übrigen Vermögens sll für Erbschaft-/Schenkungsteuer verwendet werden 20
Erbschaftsteuergesetz und Verfassungsmäßigkeit Handlungsempfehlung: nicht übereilt Handeln wegen anstehender Gesetzesänderung Unternehmensnachflgeplanung frühzeitig angehen bei Übertragung nach derzeitigem Rechtsstand Steuerklausel in Vertrag Widerrufsmöglichkeit des Schenkers nach 29 ErbStG rückwirkender Entfall der Schenkungsteuer Beratung in Anspruch nehmen = gute Investitin 21
Vielen Dank. sebastian Steuerkanzlei Dipl.-Kfm. Hendrik Sebastian Steuerberater Lützwstraße 12 09116 Chemnitz Tel.: 0371 369060 Mbil: 0176 31479942 hendrik@sebastian-kanzlei.de www.sebastian-kanzlei.de 22