Gemeinde Malterdingen Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates am 6. März 2012 (Beginn 20:10 Uhr; Ende 21:00 Uhr) im Bürgersaal des Rathauses Malterdingen Vorsitzender: Zahl der anwesenden Mitglieder: Namen der nicht anwesenden Mitglieder: Schriftführer: Bürgermeister Bußhardt 12 (Normalzahl 13 Mitglieder) Gemeinderätin Krumm Hauptamtsleiter Leonhardt Sonstige Verhandlungsteilnehmer: Herr Weber, DRK Ortsverein Malterdingen (zu Tagesordnungspunkt 2) Rechnungsamtsleiter Schuler Nach der Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass 1. zu der Verhandlung durch Ladung vom 28. Februar 2012 ordnungsgemäß eingeladen worden ist, 2. die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am 1. März 2012 ortsüblich bekanntgemacht worden ist und 3. das Kollegium beschlussfähig ist, weil mindestens 7 Mitglieder anwesend sind.
Zur Beratung und Beschlussfassung kommen folgende Tagesordnungspunkte: 1. Fragen und Anregungen der Zuhörer 2. Ehrung von Blutspendern 3. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und über den Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2012 4. Genehmigung der angenommenen und vermittelten Spenden gemäß 78 Abs. 4 GemO 5. Gemeindewohnhaus Im Spötzinger 4" - Sanierung des Garagendaches, Vergabe der Arbeiten 6. Bauanträge; Entscheidungen über das gemeindliche Einvernehmen über Ausnahmen und Befreiungen a) Umbau eines Ladengeschäftes zu Praxisräumen, Flst.Nr. 281/2, Hauptstraße 19 b) Abbruch und Wiederaufbau eines bestehenden Schuppens, Flst.Nr. 5220/1, Schlüpfinger Hof c) Abbruch eines Containergebäudes sowie Neubau eines Bürogebäudes auf dem Grundstück Flst.Nr. 6756, Gewerbestraße 2, Malterdingen; hier Antrag auf Befreiung den Festsetzungen des Bebauungsplanes 7. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 7. Februar 2012 8. Bekanntgabe von Beschlüssen der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung 9. Bekanntgaben, Verschiedenes 10. Fragen und Anregungen der Gemeinderäte
1. Fragen und Anregungen der Zuhörer Es werden keine Fragen gestellt. 2. Ehrung von Blutspendern Nach einleitenden Worten, in denen Bürgermeister Bußhardt auch auf die Notwendigkeit der Blutspende eingeht, ehrt er folgende Blutspender: Bernd Broicher, Mathias Herrmann, Michael Herrmann, Andreas Huber, Dominik Martin, Ulrika Müller, Felix Müller und Walter Zipf (jeweils für 10 mal Blutspenden), Angelika Böcherer, Erika Dorstewitz, Rainer Dorstewitz, Heinrich Huber, Ute Ruf, Lothar Ruf und Silvio Schappacher (jeweils für 25 mal Blutspenden), Timo Schappacher und Detlef Semmler (jeweils für 50 mal Blutspenden), Walter Pfister (75 mal Blutspenden) und Fritz Zipse (100 mal Blutspenden). 3. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und über den Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2012 Rechnungsamtsleiter Schuler stellt den nach den vorangegangenen Beratungen überarbeiteten Haushaltsplan 2012 vor. Hierzu wird auf den Ausdruck seiner Präsentation und die Sitzungsvorlage 12/2012 verwiesen. Sie sind Bestandteil des Protokolls. Aufgrund der intensiven Vorberatungen im Gemeinderat werden von den Gemeinderäten keine Fragen zu Haushaltsplanentwurf gestellt. Nachdem Bürgermeister Bußhardt die Haushaltssatzung verlesen hat, fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2012 werden wie vorgelegt beschlossen. Anschließend dankt Bürgermeister Bußhardt den Gemeinderäten für die aktive Mitarbeit und auch Herrn Rechnungsamtsleiter Schuler für seine umfangreiche Arbeit im Zusammenhang mit der Erstellung des Haushaltsplanes. Gemeinderätin Schillinger gibt den Dank des Gemeinderates an die Verwaltung zurück. Insbesondere bedankt sie sich bei Rechnungsamtsleiter Schuler auch für seine umsichtige Verwaltung der Finanzen. Sie bittet den Dank auch an die Mitarbeiter des Rechnungsamtes weiter zu geben.
4. Genehmigung der angenommenen und vermittelten Spenden gemäß 78 Abs. 4 GemO Bezüglich des Sachverhaltes wird auf die Sitzungsvorlage 13/2012 ö verwiesen. Sie ist Bestandteil des Protokolls. Der Gemeinderat fasst folgenden einstimmigen Die Annahme und Vermittlung von Spenden laut Anlage wird genehmigt. 5. Gemeindewohnhaus Im Spötzinger 4" - Sanierung des Garagendaches, Vergabe der Arbeiten Bezüglich des Sachverhaltes wird auf die Sitzungsvorlage 14/2012 ö verwiesen. Sie ist Bestandteil des Protokolls. Gemeinderat Schuh befürchtet Probleme bei der beabsichtigten Versickerung des Regenwassers. Bürgermeister Bußhardt will prüfen lassen, ob das anfallende Regenwasser vom Garagendach an die Hofentwässerung angeschlossen werden kann. Der Gemeinderat fasst folgenden einstimmigen Die Gemeinde Malterdingen vergibt die Arbeiten zur Sanierung des Garagendaches an die Firma Engler aus Malterdingen zum Angebotspreis von 6.878,20 Euro. Die Dachentwässerung der Garage soll an die Hofentwässerung angeschlossen werden. 6. Bauanträge; Entscheidungen über das gemeindliche Einvernehmen über Ausnahmen und Befreiungen a) Umbau eines Ladengeschäftes zu Praxisräumen, Flst.Nr. 281/2, Hauptstraße 19 Das Grundstück befindet sich im nicht qualifizierten Teilbereich des am 19. Juni 2008 in Kraft getretenen Bebauungsplanes Ortsmitte. Als Art der Nutzung ist dort MD Dorfgebiet vorgeschrieben. Die vorgesehene Umnutzung eines Ladengeschäftes zu Praxisräumen ist auf dem Grundstück nach 5 BauNVO planungsrechtlich zulässig. Die weitere planungsrechtliche Zulässigkeit der Maßnahme richtet sich nach 34 BauGB. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben insbesondere dann zulässig, wenn es sich nach dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die
Erschließung gesichert ist. Um einen barrierefreien Zugang zu schaffen, soll die vorhandene Treppe umgebaut und seitlich ein Plattformlift angebaut werden. Die Treppe ragt künftig 2,00 m (statt bisher 0,50 m) in den Straßenraum und ist 3,20 m (mit Plattform 4,20 m) breit. Der Bau einer Rampe ist nicht vorgesehen. An der Außenhülle des Gebäudes werden sonst keine wesentlichen Veränderungen vorgenommen. Nach den vorliegenden Bauvorlagen fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Da für die Gemeinderäte bezüglich der künftig zwei Meter in den Straßenraum ragenden Treppe Klärungs- und Diskussionsbedarf besteht, wird dieser Bauantrag aufgrund einstimmigen Beschlusses des Gemeinderates auf die nächste Gemeinderatsitzung vertagt. b) Abbruch und Wiederaufbau eines bestehenden Schuppens, Flst.Nr. 5220/1, Schlüpfinger Hof, Malterdingen Der Bauherr beabsichtigt, den auf dem Grundstück bereits vorhandenen Schuppen mit Garage abzubrechen und an gleicher Stelle neu aufzubauen. Während die Garage wieder mit einem Flachdach versehen wird, soll das Pultdach des Schuppens durch ein einhüftiges Satteldach ersetzt werden. Das von dem Vorhaben betroffene Grundstück befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich. Im Außenbereich sind Vorhaben unter anderem nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und sie im übrigen zum Beispiel einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen und nur einen untergeodneten Teil der Betriebsfläche einnehmen. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt. Nach 36 BauGB ist für Vorhaben, die im Außenbereich nach 35 BauGB liegen, das gemeindliche Einvernehmen erforderlich. Seitens der Verwaltung sind keine Gründe ersichtlich, die gegen die Erteilung des Einvernehmens sprechen würden. Der Gemeinderat fast folgenden einstimmigen Die Gemeinde Malterdingen erteilt ihr Einvernehmen nach 36 BauGB für den Abbruch und Wiederaufbau eines bestehenden Schuppens, Flst.Nr. 5220/1, Schlüpfinger Hof, Malterdingen. c) Abbruch eines Containergebäudes sowie Neubau eines Bürogebäudes auf dem Grundstück Flst.Nr. 6756, Gewerbestraße 2, Malterdingen; hier: Antrag auf Befreiung den Festsetzungen des Bebauungsplanes Die Bauherren beabsichtigen, das vorhandene freistehende Bürogebäude abzubrechen und statt dessen ein neues Bürogebäude an die auf dem Grundstück bestehende Lagerhalle anzubauen.
Nachdem der Gemeinderat bereits am 25. Oktober 2011 das gemeindliche Einvernehmen für eine Überschreitung der Baugrenze entlang der Elzstraße um 2,00 m erteilt hatte, wurde vom Landratsamt Emmendingen eine Baugenehmigung erteilt. Bei der Einmessung des Schnurgerüstes wurde nun festgestellt, dass die vorhandene Lagerhalle um 0,28 m von den Maßen des Liegenschaftskatasters und den Bauantragsplänen abweicht. Da die Planung des neuen Bürogebäudes in direktem Zusammenhang mit der bestehenden Halle und den dort vorhandenen Tor- und Türöffnungen steht, müssten an der Halle sehr kostenintensive Änderungen vorgenommen werden. Daher beantragt der Bauherr eine Überschreitung der Baugrenze um weitere 0,50 m. Das Grundstück liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Stöck. Der geltende Bebauungsplan sieht entlang der westlichen Grundstücksgrenze eine Baugrenze mit einem Abstand von 8,00 m zur Grundstücksgrenze vor. Das neue Bürogebäude soll nun nur noch mit einem Abstand von 5,50 m zur westlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. Damit wird die Baugrenze auf einer Länge von 13,49 m um nunmehr 2,50 m überschritten. Allerdings befindet sich das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Stöck - Neufassung 2012" mittlerweile in der öffentlichen Auslegung. Die Neufassung des Bebauungsplanes sieht für fast das gesamte Plangebiet einen reduzierten Abstand der Baugrenze zur Straße von lediglich noch 5,00 m vor (statt bisher zwischen 6,00 und 8,00 m). Danach wird das Bürogebäude künftig (nach Rechtskraft des neuen Bebauungsplanes) trotz nochmaliger Verschiebung immer noch innerhalb des Baufensters liegen. Das gemeindliche Einvernehmen zu einer weiteren Befreiung kann daher ohne Bedenken erteilt werden. Der Gemeinderat fasst folgenden einstimmigen Die Gemeinde Malterdingen erteilt ihr Einvernehmen nach 36 BauGB zu der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Stöck (Überschreitung der westlichen Baugrenze um weitere 0,50 m) für den Abbruch eines Containergebäudes sowie den Neubau eines Bürogebäudes auf dem Grundstück Flst.Nr. 6756, Gewerbestr. 2, Malterdingen. 7. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 7. Februar 2012 Die Gemeinderäte haben mit der Sitzungseinladung eine Mehrfertigung des Protokolls erhalten. Nachdem keine Einwendungen erhoben werden, gilt das Protokoll als genehmigt.
8. Bekanntgabe von Beschlüssen der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung a) Verpachtung der Jagd im Jagdbezirk I (Feldjagd) ab 1. April 2012 Die Jagdnutzung auf den zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Malterdingen I gehörenden Grundstücken wird an Stefan Roser, Emmendingen, verpachtet. Das Pachtverhältnis wird auf neun Jagdjahre festgesetzt. b) Kostenbeteiligung an der Teilrenovierung der Jakobskirche Die Gemeinde Malterdingen gewährt der Evangelischen Kirchengemeinde einen Zuschuss als Kostenbeteiligung an der Teilrenovierung der Jakobskirche in Höhe von 10.000 Euro. 9. Bekanntgaben, Verschiedenes a) Restlicher Ausbau der Ortsdurchfahrt der L113 im Bereich Riedhofstraße Bürgermeister Bußhardt informiert die Gemeinderäte, dass die Plangenehmigung vom Regierungspräsidium Freiburg nun erteilt worden sei. Nun hänge ein Beginn der Arbeiten nur noch von der Bereitstellung der Finanzmittel durch das Land Baden-Württemberg ab. 10. Fragen und Anregungen der Gemeinderäte a) Hochwasserrückhaltebecken im Fernecker Tal Gemeinderat Mundinger fragt nach dem Fertigstellungsdatum. Hierzu berichtet Bürgermeister Bußhardt, dass nur noch der Humus für die Dammbegrünung fehle. Er rechnet mit einer Dauer von 4 Wochen bis zur Fertigstellung. Ausgefertigt, Malterdingen, den Bußhardt, Bürgermeister Leonhardt, Schriftführer Gemeinderat Gemeinderat