Niederschrift. über die öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen. am um 18.
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- Christin Winkler
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1 Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen am um Uhr 1. Vorsitzender: Bürgermeister Martin Büchner 2. Gemeinderäte: Frank Baumann, Thomas Böllinger, Norbert Horn, Tatjana Lindemann, Heinz Nagel, Karl Riegel, Margit Zieger 3. Beamte, Beschäftigte usw.: Melanie Horn, Ute Zeller Dominic Sievert als Protokollführer Nach Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass zu der Verhandlung durch Ladung vom ordnungsgemäß eingeladen worden ist; Zeit, Ort und Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am ortsüblich bekannt gegeben worden sind; Das Kollegium beschlussfähig ist, weil 8 Mitglieder anwesend sind. Es fehlten als beurlaubt: Werner Most, Thomas Zieger nicht beurlaubt oder aus anderen Gründen: -- als Urkundspersonen wurden ernannt: Frank Baumann, Heinz Nagel Hierauf wurde in die Beratung der auf der Tagesordnung stehenden Punkte eingetreten und folgendes beschlossen: -1-
2 Protokoll zur Sitzungsvorlage der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen Gremium: Technischer Ausschuss Sitzungstag: TOP Nr.: 1 öffentlich DS-Nr. TA3/2012 Fachamt: Bauamt zur Beschlussfassung Antrag der Bauherren Stefanie und Alexander Heimsch auf Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Drosselweg 9a, Flst.-Nr. 3145/2, OT Oberhausen Beratung: Bürgermeister Büchner erläutert zunächst den Sachverhalt der Sitzungsvorlage und merk an, dass sich auf dem 426 qm großen, neu gebildeten Grundstück derzeit keine baulichen Anlagen befinden. Das Anwesen Drosselweg 9a entstand aus der Teilung des Eckgrundstücks Drosselweg 11 / Ecke Josefstraße und soll nun mit einem Einfamilienhaus und einer Garage bebaut werden. Das zweigeschossige Wohngebäude ist mit einer Grundfläche von 10,24 m x 9,94 m geplant. Als Dachneigung des Satteldaches sind 33 Grad versehen. Das Dach erhält zum Drosselweg und zum Garten hin zwei Flachdachgauben. Außerdem ist zum Garten hin eine 3,23 qm große Terrasse geplant. Die Wohnfläche beträgt 156,42 qm (1 Wohneinheit). Das Wohngebäude wird in offener Bauweise errichtet und orientiert sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung an der Bebauung des Drosselwegs. Dieser liegt bis zur Hausnummer 9 im Bebauungsplangebiet Messemergewann, Lange Gewann, Heiligengewann. Die erforderlichen Stellplätze werden auf dem Grundstück selbst nachgewiesen. An der Grundstücksgrenze zum Anwesen Drosselweg 11 und als Anbau an das Wohngebäude soll eine 7,00 m lange und 5,09 m breite Garage errichtet werden mit einem zusätzlichen Stellplatz in der Zufahrt. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich nach 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die zulässige Art der Nutzung ergibt sich aus 34 Abs. 2 BauGB. Die umgebende Bebauung weist die Merkmale eines allgemeinen Wohngebiets entsprechend der Baunutzungsverordnung (BauNVO) auf. Diese Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen. Der Neubau eines Wohnhauses, das ausschließlich den Wohnzwecken dienen soll, wäre hier somit gemäß 4 BauNVO allgemein zulässig. Das Maß der baulichen Nutzung und die Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, orientiert sich an der Bebauung des Drosselwegs und an den Festsetzungen des benachbarten Bebauungsplans Messemergewann, Lange Gewann, Heiligengewann. Auch die Bebauungstiefe wird von den benachbarten Anwesen Drosselweg 9, 7, 5 und 1 abgeleitet, so dass sich der Wohnhausneubau im Sinne des 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügt. Die Erschließung des Bauvorhabens ist gesichert. Die Anschlüsse und der Zugang erfolgen über den Drosselweg. Nach seinen Ausführungen bittet Bürgermeister Büchner die Fraktionen um deren Stellungnahmen. -2-
3 Gemeinderat Böllinger (CDU) erteilt die Zustimmung seiner Fraktion zum Beschlussvorschlag. Gemeinderat Riegel (FÖDL) stimmt ebenfalls zu. Gemeinderat Horn (SPD) und die SPD-Fraktion erteilen ebenfalls ihre Zustimmung. Gemeinderat Nagel (FW) hat keine Bedenken und stimmt daher abschließend ebenfalls zu. Beschluss: Der Technische Ausschuss erteilt einstimmig dem Antrag der Bauherren Stefanie und Alexander Heimsch auf Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück, Drosselweg 9a, Flst.-Nr. 3145/2, OT Oberhausen gem. 34, 36 BauGB sein Einvernehmen. -3-
4 Protokoll zur Sitzungsvorlage der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen Gremium: Technischer Ausschuss Sitzungstag: TOP Nr.: 2 öffentlich DS-Nr. TA4/2012 Fachamt: Bauamt zur Beschlussfassung Antrag der TEMK Aktiv Freizeit GmbH vertreten durch Eva-Maria Feuerstein und Kerstin Fleck auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans 'Freizeitzentrum Erlichsee' für das Bauvorhaben Adlerstraße 74, Flst.-Nr. 3793, OT Oberhausen Beratung: Bürgermeister Büchner geht kurz auf den Sachverhalt ein und merkt an, dass der Gemeinderat und zugleich die Mitglieder des Technischen Ausschusses im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans Freizeitzentrum Erlichsee informiert wurden, dass die Betreiber des Freizeitzentrums Erlichsee beabsichtigen ein Kiosk neu zu errichten. Das beantragte Vorhaben soll das im Juli 2011 abgebrannte Kioskgebäude ersetzen und an die Fläche Nichtschwimmerbecken angebaut werden. Die Fläche Nichtschwimmerbecken wurde aufgrund erheblicher Schäden am Schwimmbecken bereits zur Badesaison 2006 geschlossen, verfüllt, mit Pflasterbelag befestigt und wird seitdem für Außenbestuhlung genutzt. Die Bebauungsplanänderung soll u.a. diese Nutzung legalisieren sowie eine Fläche für Kiosk in diesem Bereich ausweisen. Die vorgelegten Bauantragsunterlagen sehen nun den Neubau eines 65,49 qm großen Kiosk vor. Die unmittelbare Nähe des Kiosk zu der Fläche für Außenbewirtung und Grillplatz bietet sowohl dem Betreiber als auch den Besuchern des Freizeitzentrums optimale Bewirtungsmöglichkeiten. Das Kiosk ist 5,50 m x 9,51 m groß und besteht neben dem 16,48 qm großen Verkaufsbereich aus einer Küche, einem Kühlraum, einem Lagerraum, einem WC und einem Flur (siehe beigefügte Planunterlagen). Die Eröffnung des Kiosk ist zum Beginn der Badesaison geplant. Der Betreiber möchte daher mit den Bauarbeiten unverzüglich beginnen. Dem steht jedoch der bisherige Bebauungsplan entgegen. Die 1. Änderung wird erst in der Märzsitzung beschlossen werden können. Zur Genehmigung der eingereichten Baupläne ist daher eine Befreiung von den Festsetzungen des derzeitigen Bebauungsplans erforderlich. Einer Befreiung kann im vorliegenden Fall zugestimmt werden, da das Vorhaben dem neuen Bebauungsplan entspricht, das Bebauungsplanverfahren inzwischen sehr weit vorangeschritten und daraus der Planungswille der Gemeinde klar ersichtlich ist. Ein entsprechender Befreiungsantrag liegt sowohl der Gemeinde als auch dem Baurechtsamt vor. Die beantragte Befreiung richtet sich nach 31 Abs. 2 BauGB. Demnach kann von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und -4-
5 wenn die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interesse mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.diese Tatbestandsvoraussetzungen des 31 Abs. 2 BauGB werden vom Baurechtsamt im vorliegenden Fall bejaht. Eine Angrenzerzustimmung zum Bau eines Kiosk mit Außenbewirtschaftung liegt bereits vor. Gemeinderat Baumann (CDU) hat keine Einwendungen und erteilt die Zustimmung der CDU-Fraktion. Gemeinderat Riegel (FÖDL) stimmt ebenfalls zu. Gemeinderat Horn (SPD) erteilt die Zustimmung der SPD-Fraktion zum Beschlussvorschlag. Gemeinderat Nagel (FW) stimmt abschließend ebenfalls zu. Beschluss: Der Technische Ausschuss erteilt einstimmig dem Antrag der TEMK Aktiv Freizeit GmbH vertreten durch Eva-Maria Feuerstein und Kerstin Fleck auf Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Freizeitzentrum Erlichsee für den Neubau eines Kiosk mit Außenbewirtschaftung auf dem Grundstück Adlerstraße 74, Flst.-Nr. 3793, OT Oberhausen gem. 31 Abs. 2, 36 BauGB sein Einvernehmen. -5-
6 Der Protokollführer: Der Bürgermeister: Der Technische Ausschuss: -6-
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