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Transkript:

Telefon: 233-20107 Telefax: 233-98920107 Sozialreferat Stadtjugendamt S - II - KT Kinderhaus Medienfabrik Ganghoferstr. 3 altersgemischte Gruppen, 48 Langzeitplätze 32 Krippenplätze, 16 Kindergartenplätze ÖPP Öffentlich-Private-Partnerschaften (Produkt 60 2.1.2) Betriebsträgerschaft Deutscher Kinderschutzbund Accumulata Immobilien Betriebskostenzuschuss an den Träger für den laufenden Betrieb in Höhe von 165.000 Euro Stadtbezirk 8 Schwanthalerhöhe Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 01054 3 Anlagen Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 11.11.2008 (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss hat am 18.06.2002 den Ausbau des Angebots an Kinderkrippenplätzen in Kooperation mit Münchner Firmen beschlossen. Mit Beschluss vom 30.01.2007 hat der Kinder- und Jugendhilfeausschuss den Ausbau von Kinderkrippenplätzen im Rahmen von Öffentlich-Privaten-Partnerschaften (ÖPP) bekräftigt. Der Deutsche Kinderschutzbund will am Standort des neuen Baugebiets Medienfabrik (Ridlerstr./Ganghoferstr./S-Bahntrasse, Grenze 6., 7. und 8. Stadtbezirk, siehe Anlage 1) gemeinsam mit der Firma Accumulata Immobilien ein dreigruppiges Kinderhaus mit 48 altersgemischten Plätzen für Kinder von 0-6 Jahren im Rahmen eines ÖPP-Projekts realisieren. Eine Entwicklung hin zu einem Kindertageszentrum soll möglich sein. Die Accumlata Development GmbH hat Ihren Sitz in München (Landsberger Straße 368). Im Rahmen des Tätigkeitsfeldes der Immobilien-Projektentwicklung wurde z. B. im Münchner Südosten (Neuperlach, Albert-Schweitzer-Straße) Europas erstes Miet-Bürogebäude nach den Prinzipien des Fen Shui konzipiert (Grundsteinlegung am 08.05.2008 mit Eröffnungsrede durch Herrn Oberbürgermeister Ude).

Seite 2 Der Standort befindet sich im Kinderkrippenplanungsbereich 08.0, der mit einem Kinderkrippenplatzversorgungsgrad von aktuell 36,9 % (Stand September 2008) in Priorität III eingestuft ist. Die Definition der Priorität III lautet gemäß Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung: "Auf rein städtische Projekte in diesen Planungsbereichen kann derzeit verzichtet werden, es sei denn, die Projekte können mit privater bzw. privatwirtschaftlicher Beteiligung realisiert werden (z.b. ÖPP). Ausnahmen sind zudem Projekte, die mit nichtstädtischen Mitteln (z.b. SOBON) ganz oder teilweise finanziert werden." Zur Kinderkrippenplatzversorgung im Planungsbereich siehe Anlage 2. Das Schul- und Kultusreferat teilt mit, dass im Kindergartenplanungsbereich 800 mit der Eröffnung des Kindergartens Hans-Fischer-Str. mit 100 Kindergartenplätzen im September 2008 nahezu Vollversorgung im Kindergartenbereich erreicht wird, jedoch wird die Ergänzung des Kinderhauses Medienfabrik um maximal eine Kindergartengruppe für sinnvoll gehalten. Aufgrund des einstimmig gefassten Beschlusses vom 30.01.2007 wurde bei dieser Vorlage ein kompaktes, beschleunigtes Verfahren gewählt. Objektbeschreibung Die Accumulata hat den Neubau mit der Abteilung Kindertagesbetreuung und dem Deutschen Kinderschutzbund abgestimmt und wird ihn gemäß den Vorgaben des aktuellen Raum- und Funktionsprogramms der Landeshauptstadt München umsetzen. Von den insgesamt 48 Plätzen stehen 24 Plätze (16 Kinderkrippen- und 8 Kindergartenplätze) der Accumulata als Belegplätze u.a. für deren Mieterinnen und Mieter zur Verfügung, die anderen 24 Plätze (16 Kinderkrippen- und 8 Kindergartenplätze) sind offen für Münchner Kinder. Der Deutsche Kinderschutzbund wird als Träger die Einrichtung von der Accumulata langfristig mieten, die Nettokaltmiete wird für die Mietdauer mit 13 Euro pro m² vereinbart. Der Baubeginn ist für Oktober 2008 geplant, die Einrichtung soll im Oktober 2009 baufertig gestellt sein. Die Anzahl der Plätze bei der Produktleistung 06 2.1.2.2 Plätze in Kinderhäusern erhöht sich durch die Maßnahme um + 48 Plätze, der städtische Versorgungsgrad mit Kinderkrippen- und Kindergartenplätzen wird gesteigert. Firmenbeitrag Investitionskosten Die Accumulata wird die gesamte Investition (Neubau sowie die Ersteinrichtung) auf ausdrücklichen eigenen Wunsch hin ohne jegliche Zuschussmittel für Investitionen realisieren. Es werden weder seitens der Accumulata noch seitens des Deutschen Kinderschutz-

Seite 3 bundes Investitionsmittel der Landeshauptstadt München bzw. des Freistaats Bayern gem. BayKiBiG abgerufen. Firmenbeitrag Betriebskosten Die Accumulata wird für die 24 Belegplätze mit dem Träger einen Vertrag schließen, in dem sich die Accumulata verpflichtet, eine Ausfallzahlung für nicht vergebene Firmenplätze an den Träger zu leisten. Die Höhe der Ausfallzahlung wird vom Träger kalkuliert. Die Dauer der Ausfallübernahme seitens der Accumulata wird mit dem Träger vertraglich geregelt. Finanzierung Der Träger wird die Betriebskostenförderung von der Landeshauptstadt München sowie vom Freistaat Bayern gemäß BayKiBiG abrufen. Zudem wird die Landeshauptstadt München jährlich einen Betriebskostenzuschuss in Höhe der Bruttokaltmiete (13 Euro/m² netto ohne MwSt, rd. 872 m² Fläche, = rd. 165.000 Euro brutto) leisten - vorausgesetzt die Aufrechterhaltung des Betriebes besteht fort -, um die Finanzierung der 24 öffentlichen Plätze und anteilig der 24 Belegplätze für Münchner Kinder zu sichern. Die 24 Belegplätze wird der Träger an (neue) Firmen vornehmlich in der Medienfabrik vergeben. Die Kostenbeiträge für diese Belegplätze werden vom Träger mit den Firmen individuell kalkuliert und vertraglich gesichert. Die Finanzierung der Einrichtung pro Jahr errechnet sich wie folgt: Kommunalmittel gem. BayKiBiG für 48 Plätze rd. Betriebskostenzuschuss der LHM Gesamtzuschuss der LHM Ø Bruttoplatzkosten für 48 Plätze rd. (bei rd. 11.900 Euro/Platz/Jahr) Landesmittel gem. BayKiGiB für 48 Plätze rd. Gebühreneinnahmen rd. Gesamtzuschuss der LHM ungedeckte Kosten für den Träger für 48 Plätze 116.000 Euro/Jahr + 165.000 Euro/Jahr = 281.000 Euro/Jahr 570.000 Euro/Jahr - 116.000 Euro/Jahr - 77.000 Euro/Jahr - 281.000 Euro/Jahr = 96.000 Euro/Jahr Der Betrag in Höhe von 96.000 Euro pro Jahr wird vom Träger durch die Vergabe der 24 Belegplätze an Firmen gedeckt (= rd. 4.000 Euro/Platz/Jahr bzw. rd. 330 Euro/ Platz/Monat). Damit werden von den Firmen dann die notwendigen 50 % an den Betriebskosten erbracht (ÖPP-Projekt gemäß Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 18.06.2002). Zudem werden von der Landeshauptstadt München keinerlei Zuo

Seite 4 schussmittel für die Investition geleistet, die gesamte Investition wird von der Accumulata übernommen. Ø Bruttoplatzkosten für 24 Belegplätze rd. Landesmittel gem. BayKiGiB für 24 Plätze rd. Gebühreneinnahmen rd. Nettoplatzkosten für 24 Belegplätze rechnerischer Firmenanteil 50 % 285.000 Euro/Jahr - 58.000 Euro/Jahr - 39.000 Euro/Jahr = 188.000 Euro/Jahr = 94.000 Euro/Jahr Ein detailliertes Konzept für ein Kinderhaus wird vom Deutschen Kinderschutzbund vorgelegt. Darin verpflichtet sich der Träger u.a. dazu, für alle 48 Plätze die geltende Kindertageseinrichtungsgebührensatzung analog anzuwenden. Alle 48 Plätze dürfen ausschließlich von Kindern mit Hauptwohnsitz München in Anspruch genommen werden. Der Betriebskostenzuschuss in Höhe von 165.000 Euro soll für fünf Jahre geleistet werden. In dieser Zeit kann der Träger am Standort den dort ansässigen Firmen ein verlässliches Angebot bieten und sich für die Zukunft etablieren. Um sowohl dem Träger wie auch der Accumulata Planungssicherheit zu geben, wurde der Fünfjahreszeitraum zwischen dem Kinderschutzbund und der Landeshauptstadt München ausgehandelt. Entsprechend der Baufertigstellung wird in 2009 ein anteiliger Betriebskostenzuschuss in Höhe von 42.000, ab dem Jahr 2010 der volle Beitrag über 165.000 ausgereicht. Die jeweils erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2009 zusätzlich bereit zu stellen bzw. im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2010 zusätzlich anzumelden. Anhörung des Bezirksausschusses In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses vorgeschrieben (vgl. Nr. 2.1 Anlage 1 der BA-Satzung für den Bereich des Sozialreferates). Das Gremium wurde um eine Stellungnahme gebeten. Diese lag zum Zeitpunkt der Drucklegung noch nicht vor. Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Benker, der Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Zurek, dem Verwaltungsbeitat, Herrn Stadtrat Müller, der Gleichstellungsstelle für Frauen, der Stadtkämmerei, dem Schul- und Kultusreferat, dem Baureferat, dem Kommunalreferat, dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung, dem Personal- und Organisationsreferat, dem Vorsitzenden, den Fraktionssprecherinnen und Fraktionssprechern sowie der/dem Kinderbeauftragten des Bezirksausschusses des 8. Stadtbezirks und dem Sozialreferat / Stelle für interkulturelle Arbeit ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.

Seite 5 II. Antrag des Referenten 1. Das Sozialreferat wird beauftragt, jährlich einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 165.000 Euro an den Deutschen Kinderschutzbund für das Kinderhaus Medienfabrik Ganghoferstr. (dreigruppiges Kinderhaus mit 48 Langzeitplätzen) auszuzahlen solange der Betrieb der Einrichtung gesichert ist, höchstens aber für die Dauer von 5 Jahren ab Inbetriebnahme. Danach wird der Träger nach dem dann gültigen Finanzierungsmodell für Kinderbetreuungseinrichtungen bezuschusst. 2. Das Produktausgabenbudget des Produktes 60 2.1.2 (Finanzposition 4642.701.0000.9) erhöht sich im Jahr 2009 um 42.000, davon sind 42.000 zahlungswirksam. Das Sozialreferat wird beauftragt zu veranlassen, dass die erforderlichen Haushaltsmittel ensprechend der Baufertigstellung im Haushaltsplan 2009 zusätzlich bereit gestellt werden. Ab dem Jahr 2010 erhöht sich das Produktausgabenbudget des Produkts 60 2.1.2 (Finanzposition 4642.701.000.0) um 123.000 auf insgesamt 165.000, davon sind 165.000 zahlungswirksam. Das Sozialreferat wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2010 zusätzlich anzumelden. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Kinder- und Jugendhilfeausschuss Die Vorsitzende Der Referent Christine Strobl Bürgermeisterin Friedrich Graffe Berufsm. Stadtrat o

Seite 6 IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei II/2 an die Stadtkämmerei II/12 an die Stadtkämmerei II/13 an das Kassen- und Steueramt II, BWA an die Gleichstellungsstelle für Frauen z. K. V. Wv. Sozialreferat 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Schul- und Kultusreferat An das Baureferat An das Kommunalreferat An das Personal- und Organisationsreferat An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung An das Referat für Arbeit und Wirtschaft, RAW-FB2-SG2 An das Sozialreferat, S-Z-SP An das Sozialreferat, S-Z-F/RW An das Sozialreferat, S-Z-F/H-AV An das Sozialreferat, S-Z-F/H-PV An das Sozialreferat, S-Z-P An das Sozialreferat, S-III-M An den Vorsitzenden, die Fraktionssprecherinnen und Fraktionssprecher sowie die Kinderbeauftragte des Bezirksausschusses des 8. Stadtbezirks (6-fach) z. K. Am I.A.