Die Städtische Galerie im Lenbachhaus erhält diverse Zuwendungen sowohl von privater Seite als auch von verschiedenen Institutionen.

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Telefon: 0 233-82635 Telefax: 0 233-32003 Kulturreferat Seite 1 von 6 Lenbachhaus-Direktion KULT-Lenbachhaus-D Städtische Galerie im Lenbachhaus und Kunstbau Annahme verschiedener Zuwendungen - Öffentlicher Teil - Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 09803 Beschluss des Kulturausschusses vom 05.10.2017 (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten: 1. Anlass für die Vorlage / Kompetenzen Die Städtische Galerie im Lenbachhaus erhält diverse Zuwendungen sowohl von privater Seite als auch von verschiedenen Institutionen. Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 18.12.2013 ist die Umsetzung der Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für kommunale / gemeinnützige Zwecke des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren beschlossen worden. Zuwendungsangebote, deren Gesamtwert 10.000 übersteigen, werden durch das Referat, das die Zuwendungen erhält, unter Angabe von Zweck, Umfang und Art des Zuwendungsangebots sowie Zuwendungsgeber, Begünstigter und etwaige rechtliche bzw. tatsächliche Beziehungen dem jeweiligen Fachausschuss zur Annahme vorgelegt. Ein Anhörungsrecht eines Bezirksausschusses besteht nicht. 2. Im Einzelnen 2.1 Herbert Schuchardt-Stiftung Die Herbert Schuchardt-Stiftung bedenkt die Städtische Galerie seit langem jedes Jahr und so auch 2017 mit einer Zuwendung. Die Herbert Schuchardt-Stiftung ist eine gemeinnützige, rechtlich selbstständige, privatrechtliche Stiftung bürgerlichen Rechts zur Förderung der Kunst. Ziel und Aufgabe der Herbert Schuchardt-Stiftung ist die Unterstützung der Kunst und Kultur, insbesondere der Malerei. Rechtliche Beziehungen der Herbert Schuchardt-Stiftung zur Stadt München über die Tätigkeit als gemeinnützige Stiftung mit Sitz und Eigentum in München hinaus sind dem Lenbachhaus nicht bekannt.

Seite 2 von 6 2.2 Förderverein Lenbachhaus e.v. Der Förderverein Lenbachhaus e.v. möchte sich an der Veranstaltung Symphonie 80 von Ari Benjamin Meyers finanziell beteiligen und bedenkt das Lenbachhaus daher mit einer Zuwendung. Zweck des Fördervereins Lenbachhaus e.v. ist die unmittelbare Förderung von Kunst und Kultur durch ideelle und materielle Unterstützung des Museums. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Der Annahme von Förderungen entgegenstehende rechtliche Beziehungen des Fördervereins zur Stadt München sind dem Lenbachhaus nicht bekannt. 2.3 Hans-Gerd und Doris Riemer Das Ehepaar Riemer unterstützt das Kunstmuseum Bonn und die Städtische Galerie im Lenbachhaus seit langem mit großzügigen Dauerleihgaben sowie einer zu Gunsten der beiden Institutionen gegründeten Stiftung namens Kico. Zur Ausstellung Mentales Gelb, einem Gemeinschaftsprojekt von Kunstmuseum Bonn und Lenbachhaus München, das einen großen Teil der Sammlung und Stiftung Kico von Hans-Gerd und Doris Riemer in beiden Museen präsentiert, beteiligt sich das Sammler-Ehepaar auch an den Kosten für die Ausstellung in München. Zwischen dem Sammler-Ehepaar und der Landeshauptsstadt München sind der Städtischen Galerie keine rechtlichen Beziehungen bekannt, die der Annahme einer Zuwendung im Wege stehen könnten. Hans-Gerd und Doris Riemer leben in Bonn. 2.4 Jubiläumsstiftung der Deutschen Bank AG Filiale München zugunsten des Lenbachhauses in München Die Jubiläums-Stiftung wurde 1992 als allgemeine (nicht kommunale) Stiftung des bürgerlichen Rechts gegründet, deren einziger Zweck die Förderung der Städtischen Galerie im Lenbachhaus München ist. Aus den Erträgen des Stiftungsvermögens bedenkt die Jubiläums-Stiftung das Lenbachhaus mit einem Betrag zum Ankauf eines Flügels, der Arbeit The New Empirical (840hz), 2013 von Ari Benjamin Meyers. Der Städtischen Galerie sind keine rechtlichen Beziehungen zwischen der Jubiläums-Stiftung der Deutschen Bank AG Filiale München zugunsten des Lenbachhauses in München und der Landehauptstadt München bekannt, die der Annahme der Zuwendung entgegenstünden.

Seite 3 von 6 2.5 Kulturstiftung des Bundes Die Kulturstiftung des Bundes ist eine vom damaligen Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Julian Nida-Rümelin, initiierte und am 21. März 2002 gegründete Stiftung der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Halle (Saale). Die Stiftung ist eine der größten von öffentlicher Hand geförderten Kulturstiftungen Europas. Mit einem regelmäßigen Jahresetat von 35 Millionen Euro aus dem Haushalt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien hat sie über 3.000 Projekte der Gegenwartskultur gefördert. Die Stiftung befasst sich u. a. mit der kulturellen Dimension von gesellschaftlichen Entwicklungen und konzipiert dazu eigene Programme und Veranstaltungen. Zurzeit fördert die Stiftung u. a. die Kultur der Vermittlung und hat ein Programm zur Initiierung von Volontariatsstellen im Bereich Kunstvermittlung aufgelegt, für das sich das Lenbachhaus beworben hat und auch ausgewählt wurde. Die Förderung besteht aus einer Kostenübername von 70 % der Vergütung für ein zweijähriges Volontariat im Bereich Vermittlung, sowie der Übernahme von Reisekosten im Rahmen des Vorlontärsprogramms lab.bode in Berlin für den Volontär/die Volontärin zur Entwicklung von Vermittlungsformaten. Zusätzlich werden Projektmittel in kleinem Rahmen gewährt. Eine weitere Förderung der Kulturstiftung des Bundes betrifft das Lenbachhaus in Hinblick auf das Programm Museum Global : Mit ihrem Programm Museum Global möchte die Kulturstiftung des Bundes Impulse für ein globales Umdenken und eine Neubestimmung von Sammlungen aus nicht-westlicher Perspektive, die in anderen internationalen Museen bereits praktiziert wird, auch in der deutschen Museumslandschaft verstärken. In unserer von Globalisierung, Migration und Transkulturalität bestimmten Gesellschaft ist es für Kunstmuseen von großer Bedeutung, diese Entwicklungen mitzugestalten und ihre Sammlungs-, Forschungs- und Ausstellungspraxis deutlicher als bisher zu internationalisieren. Die Kulturstiftung des Bundes fördert deshalb Projekte der Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, der Nationalgalerie, Staatliche Museen zu Berlin, des MMK, Frankfurt am Main und des Lenbachhaus München, die die Geschichte der modernen Kunst in eine globale Perspektive rücken. Hierbei geht es nicht so sehr darum, Versäumnisse in der Sammlungsgeschichte der Häuser aufzuzeigen, sondern vielmehr ein neues und komplexes Bild der jeweiligen Sammlungen zu entwerfen sowie einen Ausblick auf die Zukunft der Museumseinrichtungen zu unternehmen. Die Ergebnisse der über drei Jahre laufenden Arbeits- und Forschungsprozesse sollen ab dem Jahr 2017 in Neupräsentationen der Sammlungen münden, die in den drei Häusern Dauer- und Sonderausstellungsbereiche gleichermaßen einbeziehen. Gemeinsam ist den drei Ausstellungsvorhaben, dass die eigenen Sammlungen im Vordergrund stehen

Seite 4 von 6 und auf dieser Grundlage nach Anschlussmöglichkeiten mit nicht-westlicher künstlerischer Produktion gesucht wird. Im Lenbachhaus wird das große Ausstellungsvorhaben 2021 präsentiert werden. Dem Lenbachhaus sind keine rechtlichen Beziehungen der Kulturstiftung des Bundes zur Landeshauptstadt München bekannt, die einer Annahme der Zuwendungen entgegenstünden. 3. Würdigung Als Maßstab für die Annahme gilt nach den Handlungsempfehlungen: Eine Zuwendung darf nur angenommen werden, wenn für einen objektiven, unvoreinge-nommenen Beobachter nicht der Eindruck entsteht, die Gemeinde ließe sich durch die Zuwendung bei der Aufgabenwahrnehmung beeinflussen. Ein solcher Eindruck droht vor allem in den Situationen, in denen zwischen dem Zuwendungsgeber und der LHM rechtliche Beziehungen bestehen. Lässt sich ein hinreichend begründeter Verdacht einer Beeinflussung plausibel ausräumen, kann die Zuwendung angenommen werden. Die Zuwendungen dürfen daher sämtlich angenommen werden, da für einen objektiven, unvoreingenommenen Beobachter nicht der Eindruck entstehen kann, die Gemeinde ließe sich durch Zuwendungen der genannten Institutionen oder Privatpersonen bei der Aufgabenwahrnehmung beeinflussen. 4. Abstimmungen Die Stadtkämmerei erhebt keine Einwendungen gegen die Vorlage und die Beschlussvorlage ist mit der Antikorruptionsstelle abgestimmt. Der Korreferent des Kulturreferats, Herr Stadtrat Quaas, die Verwaltungsbeirätin für Bildende Kunst, Städtische Galerie im Lenbachhaus, Artothek, Frau Stadträtin Krieger, haben Kenntnis von der Vorlage.

Seite 5 von 6 II. Antrag des Referenten: 1. Die Annahme der Zuwendung unter 2.1 wird genehmigt. 2. Die Annahme der Zuwendung unter 2.2 wird genehmigt. 3. Die Annahme der Zuwendung unter 2.3 wird genehmigt. 4. Die Annahme der Zuwendung unter 2.4 wird genehmigt. 5. Die Annahme der Zuwendung unter 2.5 wird genehmigt. 6. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss: nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende: Der Referent: Josef Schmid Dr. Hans-Georg Küppers 2. Bürgermeister Berufsm. Stadtrat IV. Abdruck von I., II. und III. über D-II-V/SP an die Stadtkämmerei an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Revisionsamt mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. Wv. Kulturreferat (Vollzug) -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Seite 6 von 6 Zu V. (Vollzug nach Beschlussfassung): 1. Übereinstimmung vorstehender Ausfertigung mit dem Originalbeschluss wird bestätigt. 2. Abdruck von I. mit V. an StD an GL-2 (4x) an die Direktion der Städtischen Galerie im Lenbachhaus (2x) an das Personal- und Organisationsreferat - Antikorruptionsstelle mit der Bitte um Kenntnisnahme bzw. weitere Veranlassung. 3. Zum Akt München, den... Kulturreferat