Erweiterung RheinEnergieSportpark Köln-Sülz Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 (1) BauGB im Rahmen der 209. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zum gleichnamigen Bebauungsplanverfahren 07. April 2016 Stadt Köln
Ablauf 1. Begrüßung durch Frau Bezirksbürgermeisterin Blömer-Frerker 2. Masterplan 1. FC Köln - RheinEnergieSportpark 3. Bauleitplanung Erweiterung RheinEnergieSportpark 4. Ihre Anregungen Folie 2
Masterplan RheinEnergieSportpark Alexander Wehrle, Geschäftsführer 1. FC Köln Folie 3
Luftbild RheinEnergieSportpark Folie 4
Bestandssituation Folie 5
Bestandssituation Sportplätze Folie 6
Grüngürtel: Impuls Köln 2012 - Sportband Folie 7
Geplante Sportplätze Folie 8
Simulation geplante Sportplätze Folie 9
Bestandssituation Gebäude (Geißbockheim) Folie 10
Geplante Gebäude, insbesondere Neubau Leistungszentrum Folie 11
Bestandssituation Baufeld Neubau Leistungszentrum Folie 12
Franz-Kremer-Stadion mit Neubau Leistungszentrum max. Gebäudehöhe (max. 8,50 m) max. Grenze Baufeld Franz-Kremer-Stadion 92,0 m 51,5 m Tribüne Franz-Kremer-Stadion Folie 13
Nutzungen innerhalb des Leistungszentrums Erdgeschoss 1. Obergeschoss ohne Maßstab Folie 14
Visualisierung Erweiterung RheinEnergieSportpark Visualisierung Gesamt Folie 15
Verkehrsoptimierung (außerhalb der Bauleitplanverfahren) Neue Bushaltestelle Aufwertung Fuß- und Radwege (kein Pkw- Fahrverkehr) Folie 16
Bauleitplanung Erweiterung RheinEnergieSportpark Stadtplanungsamt Folie 17
Planerische Vorgabe: Regionalplan Folie 18
Planerische Vorgabe: Landschaftsplan Landschaftsschutzgebiet L 17 Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge Folie 19
Planerische Vorgabe: Denkmalschutz - Grüngürtel Äußerer Grüngürtel von Ossendorf bis Rodenkirchen steht unter Denkmalschutz => Das Vorhaben wird vom Stadtkonservator als denkmalverträglich eingestuft. Folie 20
Anpassung des Masterplans des 1. FC Köln an städtische Vorgaben Folie 21
Flächennutzungsplan: aktuell (mit Geltungsbereich 209. Änderung) Folie 22
Flächennutzungsplan: geplant (mit Geltungsbereich 209. Änderung) 8,5 m Folie 23
Festsetzungen des Bebauungsplans Art der Nutzung: 1.) Öffentliche Grünfläche: Zweckbestimmung Sportanlage 2.) Sondergebiet: Zweckbestimmung Leistungszentrum Fußball Art der baulichen Nutzung: ausschließlich Gebäude mit Nutzungen zu sportlichen Zwecken (Fußball) sowie mit Nutzungen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit sportlichen Zwecken stehen, zulässig. Folie 24
Festsetzungen des Bebauungsplans: Gebäude maximale Gebäudehöhe (GH) der Neubauten GH: 4,5 m GH: 4,5 m GH: 4,5 m SO Leistungszentrum Fußball GH max: 8,5 m GR max: 4.500 m² GF max: 6.000 m² Folie 25
Umweltprüfung als Bestandteil der Bauleitplanverfahren Folgende Untersuchungen befinden sich derzeit in Bearbeitung: - Klimagutachten - Artenschutzgutachten - Lärmgutachten - Grünordnungsplan Insgesamt wird betrachtet: - Landschaft, Ortsbild, Landschaftsplan - Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Eingriff/Ausgleich - Erneuerbare Energien, Energieeffizienz - Boden - Wasser, Grundwasser - Klima - Lärm, Luftschadstoffe, Geruch und Licht - Altlasten, Gefahrenschutz - Kultur und sonstige Sachgüter (Denkmalschutz) - Wirkungsgefüge und Wechselwirkungen Die Ergebnisse werden zusammengefasst im Umweltbericht. Folie 26
Beschlusslage: 03.12.2015 (StEA) Einleitungs- bzw. Aufstellungsbeschluss für 209. FNP-Änderung bzw. Bebauungsplan inkl. Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Folgende Punkte sind gemäß diesem Beschluss umzusetzen: Ausgleichsmaßnahmen im Stadtbezirk Lindenthal Erhalt bestehender Wegebeziehungen, Einzäunung transparent, keine Werbung oder Plakate Sportplätze 8 und 9 als Rasenplätze ausführbar? angemessene Gestaltung der geplanten Gebäude, Mehrfachbeauftragung Abstimmung Parkraumkonzept mit Verkehrs- und Stadtentwicklungsausschuss Tiefgarage unter Leistungszentrum möglich? Beleuchtungsmasten unterhalb der Baumwipfel, sofern keine Einschränkung des Sportangebotes in Prüfung wird erfüllt in Prüfung wird erfüllt wird erfüllt in Prüfung wird erfüllt Folie 27
Verfahrensablauf Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans durch den Stadtentwicklungsausschuss Beginn der Umweltprüfung Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Beteiligung der Ämter und der Träger öffentlicher Belange Offenlage des Bebauungsplanentwurfs Prüfung der Anregungen durch die Verwaltung Abschluss der Umweltprüfung Beschluss des Rates über die Anregungen und Beschluss des Bebauungsplans als Satzung Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses, Rechtskraft Folie 28
Abgabe Ihrer Stellungnahme Schriftliche Stellungnahmen können bis zum 28. April 2016 an die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirkes Lindenthal Frau Blömer-Frerker Aachener Straße 220 50931 Köln Mail: helga.bloemer-frerker@stadt-koeln.de Fax: 0221/221-93306 gerichtet werden. Folie 29
Ihre Anregungen Folie 30
Masterplan zur Diskussion Folie 31