Erweiterung RheinEnergieSportpark Köln-Sülz

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Erweiterung RheinEnergieSportpark Köln-Sülz Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 (1) BauGB im Rahmen der 209. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zum gleichnamigen Bebauungsplanverfahren 07. April 2016 Stadt Köln

Ablauf 1. Begrüßung durch Frau Bezirksbürgermeisterin Blömer-Frerker 2. Masterplan 1. FC Köln - RheinEnergieSportpark 3. Bauleitplanung Erweiterung RheinEnergieSportpark 4. Ihre Anregungen Folie 2

Masterplan RheinEnergieSportpark Alexander Wehrle, Geschäftsführer 1. FC Köln Folie 3

Luftbild RheinEnergieSportpark Folie 4

Bestandssituation Folie 5

Bestandssituation Sportplätze Folie 6

Grüngürtel: Impuls Köln 2012 - Sportband Folie 7

Geplante Sportplätze Folie 8

Simulation geplante Sportplätze Folie 9

Bestandssituation Gebäude (Geißbockheim) Folie 10

Geplante Gebäude, insbesondere Neubau Leistungszentrum Folie 11

Bestandssituation Baufeld Neubau Leistungszentrum Folie 12

Franz-Kremer-Stadion mit Neubau Leistungszentrum max. Gebäudehöhe (max. 8,50 m) max. Grenze Baufeld Franz-Kremer-Stadion 92,0 m 51,5 m Tribüne Franz-Kremer-Stadion Folie 13

Nutzungen innerhalb des Leistungszentrums Erdgeschoss 1. Obergeschoss ohne Maßstab Folie 14

Visualisierung Erweiterung RheinEnergieSportpark Visualisierung Gesamt Folie 15

Verkehrsoptimierung (außerhalb der Bauleitplanverfahren) Neue Bushaltestelle Aufwertung Fuß- und Radwege (kein Pkw- Fahrverkehr) Folie 16

Bauleitplanung Erweiterung RheinEnergieSportpark Stadtplanungsamt Folie 17

Planerische Vorgabe: Regionalplan Folie 18

Planerische Vorgabe: Landschaftsplan Landschaftsschutzgebiet L 17 Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge Folie 19

Planerische Vorgabe: Denkmalschutz - Grüngürtel Äußerer Grüngürtel von Ossendorf bis Rodenkirchen steht unter Denkmalschutz => Das Vorhaben wird vom Stadtkonservator als denkmalverträglich eingestuft. Folie 20

Anpassung des Masterplans des 1. FC Köln an städtische Vorgaben Folie 21

Flächennutzungsplan: aktuell (mit Geltungsbereich 209. Änderung) Folie 22

Flächennutzungsplan: geplant (mit Geltungsbereich 209. Änderung) 8,5 m Folie 23

Festsetzungen des Bebauungsplans Art der Nutzung: 1.) Öffentliche Grünfläche: Zweckbestimmung Sportanlage 2.) Sondergebiet: Zweckbestimmung Leistungszentrum Fußball Art der baulichen Nutzung: ausschließlich Gebäude mit Nutzungen zu sportlichen Zwecken (Fußball) sowie mit Nutzungen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit sportlichen Zwecken stehen, zulässig. Folie 24

Festsetzungen des Bebauungsplans: Gebäude maximale Gebäudehöhe (GH) der Neubauten GH: 4,5 m GH: 4,5 m GH: 4,5 m SO Leistungszentrum Fußball GH max: 8,5 m GR max: 4.500 m² GF max: 6.000 m² Folie 25

Umweltprüfung als Bestandteil der Bauleitplanverfahren Folgende Untersuchungen befinden sich derzeit in Bearbeitung: - Klimagutachten - Artenschutzgutachten - Lärmgutachten - Grünordnungsplan Insgesamt wird betrachtet: - Landschaft, Ortsbild, Landschaftsplan - Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Eingriff/Ausgleich - Erneuerbare Energien, Energieeffizienz - Boden - Wasser, Grundwasser - Klima - Lärm, Luftschadstoffe, Geruch und Licht - Altlasten, Gefahrenschutz - Kultur und sonstige Sachgüter (Denkmalschutz) - Wirkungsgefüge und Wechselwirkungen Die Ergebnisse werden zusammengefasst im Umweltbericht. Folie 26

Beschlusslage: 03.12.2015 (StEA) Einleitungs- bzw. Aufstellungsbeschluss für 209. FNP-Änderung bzw. Bebauungsplan inkl. Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Folgende Punkte sind gemäß diesem Beschluss umzusetzen: Ausgleichsmaßnahmen im Stadtbezirk Lindenthal Erhalt bestehender Wegebeziehungen, Einzäunung transparent, keine Werbung oder Plakate Sportplätze 8 und 9 als Rasenplätze ausführbar? angemessene Gestaltung der geplanten Gebäude, Mehrfachbeauftragung Abstimmung Parkraumkonzept mit Verkehrs- und Stadtentwicklungsausschuss Tiefgarage unter Leistungszentrum möglich? Beleuchtungsmasten unterhalb der Baumwipfel, sofern keine Einschränkung des Sportangebotes in Prüfung wird erfüllt in Prüfung wird erfüllt wird erfüllt in Prüfung wird erfüllt Folie 27

Verfahrensablauf Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans durch den Stadtentwicklungsausschuss Beginn der Umweltprüfung Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Beteiligung der Ämter und der Träger öffentlicher Belange Offenlage des Bebauungsplanentwurfs Prüfung der Anregungen durch die Verwaltung Abschluss der Umweltprüfung Beschluss des Rates über die Anregungen und Beschluss des Bebauungsplans als Satzung Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses, Rechtskraft Folie 28

Abgabe Ihrer Stellungnahme Schriftliche Stellungnahmen können bis zum 28. April 2016 an die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirkes Lindenthal Frau Blömer-Frerker Aachener Straße 220 50931 Köln Mail: helga.bloemer-frerker@stadt-koeln.de Fax: 0221/221-93306 gerichtet werden. Folie 29

Ihre Anregungen Folie 30

Masterplan zur Diskussion Folie 31