Die fehlerhafte Gesellschaft und ihre Folgen



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Transkript:

Die fehlerhafte Gesellschaft und ihre Folgen Dr. Cornelius Weitbrecht Dr. Oliver Treptow Bild einfügen (Cover Small) zur Image Library München, 13. April 2013

Gliederung 01 > Gesellschaft bürgerlichen Rechts 02 > Partnerschaftsgesellschaft 03 > GmbH 04 > Rechtsprechung und Literatur 2

01 > Gesellschaft bürgerlichen Rechts 1. Ausgangsfälle 2. Grundlagen der fehlerhaften Gesellschaft, ähnliche Erscheinungsformen 3. Falllösung 4. Vertragsarztrechtliche Auswirkungen 5. Praktische Hinweise 3

01 > 1. Ausgangsfälle Fall 1: Die fehlende Gewinnabrede Der alteingesessene Radiologe A möchte den jungen Radiologen B zur gemeinschaftlichen Berufsausübung in eine GbR aufnehmen. Die Einigung über die Gewinnverteilung bereitet den beiden Schwierigkeiten. A stellt sich ein Verteilungsverhältnis von 70:30 vor, B ein Verteilungsverhältnis von 55:45. Da die Zeit drängt, beantragen A und B eine vertragsärztliche Zulassung als Gemeinschaftspraxis und legen dem Zulassungsausschuss einen (nicht unterschriebenen) Gesellschaftsvertrag vor, der über die Gewinnverteilung nichts enthält. Sie erhalten die Zulassung und führen die Gemeinschaftspraxis über zwei Jahre hinweg erfolgreich, wobei sie monatliche Entnahmen im Verhältnis 60:40 tätigen. Bei der Abgabe der Steuererklärung für das erste gemeinsame Berufsjahr kommt es zum Streit. 4

01 > 1. Ausgangsfälle Fall 2: Der nichtige Gesellschaftszweck Zytologe C und Onkologe D haben sich zur gemeinschaftlichen Berufsausübung unter der Bezeichnung Zytologisches Labor O Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammengeschlossen. Eine vertragsärztliche Gemeinschaftspraxis besteht zwischen den beiden nicht. Als C Einnahmen aus der zytologischen Tätigkeit des Labors auf eigenen Konten vereinnahmt, die nicht von der GbR unterhalten werden, beantragt D im Wege der einstweiligen Verfügung, dies zu unterlassen. C wendet u.a. ein, die Gesellschaft sei nichtig wegen Verstoßes gegen 15 Abs. 3 S. 3 BMV-Ä. (nach LG Arnsberg, Urt. v. 12.10.2007, MedR 2008, 746) 5

01 > 2. Grundlagen der fehlerhaften Gesellschaft, ähnliche Erscheinungsformen Voraussetzungen (1) Fehlerhafter Gesellschaftsvertrag > Irrtum ( 119 BGB) > Dissens > Arglistige Täuschung, Drohung ( 123 BGB) > Unmöglichkeit > Gesetzliches Verbot ( 134 BGB) > Sittenwidrigkeit ( 138 BGB) > Beteiligung Minderjähriger 6

01 > 2. Grundlagen der fehlerhaften Gesellschaft, ähnliche Erscheinungsformen Voraussetzungen (2) Invollzugsetzung > Tätigwerden nach außen > Registereintragung, Einholung von Genehmigungen? > Bildung von Gesamthandsvermögen > Rechtstatsachen geschaffen, an denen die Rechtsordnung nicht vorbeigehen kann Schuldverhältnis Organisation 7

01 > 2. Grundlagen der fehlerhaften Gesellschaft, ähnliche Erscheinungsformen Rechtsfolgen > Keine Nichtigkeit ex tunc > Mangel hat nur Bedeutung für die Zukunft > Gesellschaft wird als existent behandelt > Nach außen und nach innen (?) > Kündbarkeit aus wichtigem Grund > Nach Kündigung gesellschaftsrechtliche Liquidation 8

01 > 2. Grundlagen der fehlerhaften Gesellschaft, ähnliche Erscheinungsformen Scheingesellschaft > Gemeinsamer Zweck fehlt > Willenserklärungen der Parteien sind nicht auf Gründung einer Gesellschaft gerichtet Beispiele > Bloße schuldrechtliche Bürogemeinschaft > Bloße Kooperationsvereinbarung > Bloßes Anstellungsverhältnis (Sonderthema Nullbeteiligung?) Rechtsfolgen > Es gilt das Gewollte > Keine Regeln über die fehlerhafte Gesellschaft 9

01 > 2. Grundlagen der fehlerhaften Gesellschaft, ähnliche Erscheinungsformen Nichtgesellschaft Voraussetzungen > Grundsätzlich wie fehlerhafte Gesellschaft > Jedoch: > Schutzwürdige Belange der Allgemeinheit betroffen > Höherrangige rechtlich geschützte Interessen > 138, 134 BGB, Minderjährigenschutz Rechtsfolgen > Regeln über die fehlerhafte Gesellschaft kommen nicht zur Anwendung > Rückabwicklung über Bereicherungsrecht 10

01 > 3. Falllösung Fall 1: Die fehlende Gewinnabrede Auslegung > Vertragsentwürfe > Verhalten der Parteien > Tatsächliche Übung über einen längeren Zeitraum hinweg Auslegung: Lückenfüllung nach Parteiwillen nicht möglich, dispositives Recht nicht gewollt - Dissens Fehlerhafte Gesellschaft, Kündbarkeit Verhalten gegenüber der KV Einigung 11

01 > 3. Falllösung Fall 2: Der nichtige Gesellschaftszweck Auslegung > Privatarztgesellschaft > Fehlerhafter Gesellschaftszweck Verstoß gegen gesetzliches Verbot? > 15 Abs. 3 S. 3 BMV-Ä i.v.m. 11 Abs. 1 BMV-Ä > 33 Ärzte-ZV > 134 BGB? Nichtiger Gesellschaftszweck Keine Regeln über die fehlerhafte Gesellschaft Einigung 12

01 > 4. Vertragsärztliche Auswirkungen > Behandlung der fehlerhaften Gesellschaft auch vertragsärztlich als wirksam? > Nichtgesellschaft und Scheingesellschaft führen zu Risiko der Rückforderungen der Honorare der (nichtzulassungsfähigen) Gemeinschaftspraxis > Nullbeteiligungen kein Fall der fehlerhaften Gesellschaft 13

01 > 5. Praktische Hinweise (1) Prüfungsschema Auslegung Scheingeschäft Gesellschaftsvertrag Auslegung Wesentlicher Mangel Unwesentlicher Mangel Erfolgreiche Lückenfüllung 134, 138 etc. BGB? 139 BGB? ja/nein ja/nein Schuldrecht (Nichtgesellschaft) Rechtsfolgen der fehlerhaften Gesellschaft Wirksamer Gesellschaftsvertrag 14

01 > 5. Praktische Hinweise > Auslegung als oberstes Gebot > Drohpotential dispositives Recht > Drohpotential KV > Drohpotential Rückabwicklung > Einigung 15

02 > Partnerschaftsgesellschaft > Besonderheiten der Partnerschaftsgesellschaft: Zusammenschluss von Angehörigen Freier Berufe Grundsätzlich persönliche Haftung im Umfang der 128 ff. HGB; waren jedoch nur einzelne Partner mit der Bearbeitung eines Auftrags befasst, so haften für berufliche Fehler nur diese persönlich ( 8 Abs. 2 PartGG) Registerpublizität > Im Grundsatz gelten im Hinblick auf die fehlerhafte Gesellschaft dieselben Regeln wir bei einer GbR > Ausnahmen: Schriftformerfordernis ( 3 Abs. 1 PartGG) kann zu Formnichtigkeit führen Auflösung nicht durch (außerordentliche) Kündigung, sondern durch Auflösungsklage ( 9 Abs. 1 PartGG i.v.m. 133 HBG) 16

03 > GmbH 1. Stadien der GmbH-Gründung 2. Gescheiterte Gründung 3. Fehlerhafte Satzung 17

Rechtsform Beginn 03 > 1. Stadien der GmbH-Gründung Vorbereitungsphase Gründungsphase Bestandsphase >Gründungsentschluss und >Vorbereitungshandlungen >Beurkundung des Gesellschaftsvertrages >Eintragung im Handelsregister >GbR >Vor-GmbH > Rechtsform sui generis > Weitgehende Anwendung des GmbHG >GmbH 18

03 > 2. Gescheiterte Gründung Beispielsfall (berufsrechtswidrige Organisationsverfassung) > Satzung beurkundet > Unternehmensgegenstand: Erbringung ärztlicher Leistungen > Organisationsverfassung verstößt gegen kammergesetzliche Vorgaben (z.b. 29 Abs. 2 S. 4 HeilBerG-NRW *) ) > Registergericht lehnt Eintragung nach 9c Abs. 2 GmbHG (Verletzung von Vorschriften im öffentlichen Interesse; Nichtigkeit der Satzung) ab *) 29 Abs. 2 S. 4 HeilBerG-NRW: Die gemeinsame Führung einer Praxis ist nur zulässig, wenn die Beteiligten die Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen [ ] Berufs besitzen. 19

03 > 2. Gescheiterte Gründung Beispielsfall (berufsrechtswidrige Organisationsverfassung) > Nach Beurkundung: > Vor-GmbH > Nichtigkeit der Organisationsverfassung? > Gesamtnichtigkeit? > Nach Ablehnung der Eintragung: > Unmöglichkeit der Zweckerreichung > Bei Auflösung: > Liquidation grds. nach 60 ff. GmbHG > Bei Fortführung der Gesellschaft: > Unechte Vor-GmbH: GbR 20

03 > 3. Fehlerhafte Satzung Gründungsphase Bestandsphase > Unwirksamkeit > 116 ff. BGB (Willensmängel) > 134, 138 BGB > 125 BGB ( 2 Abs. 1 GmbHG) (Formnichtigkeit) > Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln > Gesamtnichtigkeit? > Entgegen 139 BGB (Auslegungsregel) im Zweifel Wirksamkeit > Bei Invollzugsetzung > Anwendung der Regeln über die fehlerhafte Gesellschaft > Grundsatz: > Heilung der Gründungsmängel durch Eintragung im Handelsregister > Sanktionsinstrumentarium: > Auflösungsklage ( 61 GmbHG) > Nichtigkeitsklage ( 75 GmbHG) > Amtsauflösung ( 399 FamFG) > Amtslöschung ( 395, 397 FamFG) > Rechtsfolge: Auflösung und Liquidation > Unwirksamkeit einzelner Satzungsbestimmungen? 21

03 > 3. Fehlerhafte Satzung Auflösungsklage Amtsauflösung > 61 GmbHG (1) Die Gesellschaft kann durch gerichtliches Urteil aufgelöst werden, wenn die Erreichung des Gesellschaftszweckes unmöglich wird, oder wenn andere, in den Verhältnissen der Gesellschaft liegende, wichtige Gründe für die Auflösung vorhanden sind. > 399 FamFG (1) 1 Enthält die Satzung einer [ ] hat das Registergericht die Gesellschaft von Amts wegen oder auf Antrag der berufsständischen Organe aufzufordern, [...] eine Satzungsänderung, die den Mangel der Satzung behebt, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden [ ] (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn der Gesellschaftsvertrag einer [ ] GmbH eine der nach 3 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 4 GmbHG wesentlichen Bestimmungen nicht enthält oder eine dieser Bestimmungen oder die Bestimmung nach 3 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG nichtig ist. 22

03 > 3. Fehlerhafte Satzung Nichtigkeitsklage Löschung > 75 GmbHG (1) Enthält der Gesellschaftsvertrag keine Bestimmungen über die Höhe des Stammkapitals oder über den Gegenstand des Unternehmens oder sind die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags über den Gegenstand des Unternehmens nichtig, so kann jeder Gesellschafter, jeder Geschäftsführer [ ] im Wege der Klage beantragen, daß die Gesellschaft für nichtig erklärt werde. > 395 FamFG (1) 1 Ist eine Eintragung im Register wegen des Mangels einer wesentlichen Voraussetzung unzulässig, kann das Registergericht sie von Amts wegen oder auf Antrag der berufsständischen Organe löschen. [ ] > 397 FamFG 1 Eine [ ] kann nach 395 als nichtig gelöscht werden, wenn [ ]. 2 Das Gleiche gilt für eine [...] GmbH, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach den 75 und 76 des GmbHG die Nichtigkeitsklage erhoben werden kann [ ]. 23

03 > 3. Fehlerhafte Satzung Beispielsfall 1 (side letter) > Satzung mit ordnungsgemäßer Gewinnverteilungsregel beurkundet > Nebenvereinbarung über Gewinnverteilung verstößt gegen 73 Abs. 7 SGB V, 31 BO (Verbot der Zuweisung gegen Entgelt) > Vor Eintragung: > Nebenvereinbarung nach 134 BGB nichtig > Satzungsregelung nach 117 BGB nichtig > Gesamtnichtigkeit der Satzung? > Nach Eintragung: > Willensmängel grds. geheilt: Nichtigkeit der Gewinnverteilungsregel kann nicht (mehr) isoliert geltend gemacht werden > Führt die Nichtigkeit der Gewinnverteilungsregel zur Gesamtnichtigkeit: Nichtigkeits- oder Auflösungsklage, Amtslöschung oder -auflösung 24

03 > 3. Fehlerhafte Satzung Beispielsfall 2 (kick back) > Satzung beurkundet > Gewinnverteilungsregel der Satzung verstößt gegen 73 Abs. 7 SGB V, 31 BO (Verbot der Zuweisung gegen Entgelt) > Vor Eintragung: > Satzungsregelung nach 134 BGB nichtig > Gesamtnichtigkeit der Satzung? > Nach Eintragung: > Gesetzesverstoß einzelner Regelungen steht Anerkennung der GmbH nicht entgegen (hm) > Gewinnverteilungsregelung: unwirksam; ergänzende Vertragsauslegung; hilfsweise dispositives Recht ( 29 Abs. 3 S.1 GmbHG) > Führt die Nichtigkeit der Gewinnverteilungsregel zur Gesamtnichtigkeit: Nichtigkeits- oder Auflösungsklage, Amtslöschung oder -auflösung 25

04 > Rechtsprechung und Literatur Rechtsprechung Literatur > BGH, Beschl. v. 28.9.1995 (II ZR 257/94), DStR 1995, 1722 (Kurzwiedergabe) > OLG Schleswig-Holstein, Urt. v. 10.9.2002 (3 U 10/01), MedR 2004, 56 > OLG Hamm, Urt. v. 23.11.2004 (27 U 211/03), GesR 2005, 177 > OLG München, Urt. v. 12.9.2005 (21 U 2982/05), MedR 2006, 172 > OLG Düsseldorf, Urt. v. 3.5.2006 (15 U 86/05), MedR 2007, 428 > LG Arnsberg, Urt. v. 12.10.2007 (2 O 380/07), MedR 2008, 746 > OLG Köln, Urt. v. 21.11.2008 (19 Sch 12/08), MedR 2010, 264 > Dahm, Die fehlerhafte Gesellschaft der Gemeinschaftspraxis, in: Schriftenreihe der Arge Medizinrecht im DAV, Band 2, 2000, S. 39 ff. > Goette, Anm. zu BGH, Beschl. v. 28.9.1995 (II ZR 257/94), DStR 1995, 1722; hierzu auch ders., Fehlerhafte Personengesellschaftsverhältnisse in der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, DStR 1996, 266 > Treptow, Die Mitgliedschaft in der als MVZ zugelassenen Ärzte-GmbH, 2011 (zu Satzungsmängeln insb. S. 123 ff.) 26

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