AUSZUG AUS DER NIEDERSCHRIFT. über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Calden am im Rathaus Calden - Sitzungssaal -

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Transkript:

2. Sitzung der Leg.-Periode 2016/2021 AUSZUG AUS DER NIEDERSCHRIFT über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Calden am 30.05.2016 im Rathaus Calden - Sitzungssaal - Gesetzliche Mitgliederzahl der Gemeindevertretung 31 a.) Anwesende Mitglieder der Gemeindevertretung: 28 (stimmberechtigt) Die Mitglieder der Gemeindevertretung sind durch Einladung des Vorsitzenden vom 12.05.2016, die fristgerecht durch die Post zugestellt wurde, auf Montag, den 30.05.2016, in die Räumlichkeiten des Rathauses Calden (Holländische Straße 35 in Calden) unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsgemäß einberufen worden. Der Gemeindevorstand war ebenfalls eingeladen. Zwischen dem Zugang der Ladung und dem Sitzungstag lagen 14 Tage. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung wurden in der Bürgerzeitung der Gemeinde Calden Rund um den Flughafen veröffentlicht. Der Sitzung der Gemeindevertretung liegt folgende Tagesordnung zugrunde: 1. Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Calden 1. Finanzbericht nach 28 GemHVO 2. Haushaltswirtschaft der Gemeinde Calden hier: Entscheidung über die Dauer von Rechnungsperioden im Zusammenhang mit der Kalkulation von Abwassergebühren und Änderung der Entwässerungssatzung 3. Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung vom 01.01.2013 hier: Erschließungsanlagen im Bebauungsplan Nr. 16a (HLG) Waldstraße sowie Hohler Weg, OT Calden 4. Kommunalinvestitionsprogramm 5. Antrag der FWG-Fraktion zur Breitbandversorgung des Ortsteils Meimbressen 6. Antrag der FWG-Fraktion zu Baumängeln am Feuerwehrgerätehaus Calden 7. Antrag der CDU-Fraktion zum Dorfentwicklungsprogramm 8. Antrag der CDU-Fraktion auf Bildung einer Arbeitsgruppe (Kindergartengebühren) - 1 -

9. Anfragen der CDU-Fraktion zum Feuerwehrgerätehaus Calden, zu den BioWärmegenossenschaften und zum Haushalt 10. Mitteilungen des Gemeindevorstands Beginn der Sitzung: 19.30 Uhr Ende der Sitzung: 22.00 Uhr Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Er stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Vom Bürgermeister wird beantragt, einen Eilantrag zu Wasserleitungsarbeiten in der Waldstraße zusätzlich auf die Tagesordnung zu nehmen. Nach Prüfung der Eilbedürftigkeit beschließt die Gemeindevertretung einstimmig die Erweiterung der Tagesordnung um den neuen TOP 1. Sodann wird in die Tagesordnung eingetreten. TOP 1 Wasserleitungsarbeiten im Zuge der Straßenbauarbeiten in der Waldstraße hier: Überplanmäßiger Haushaltsmittelbedarf Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, die zu erwartenden Mehrkosten im Bereich der Wasserverteilung in der Waldstraße in Höhe von 115.000 Euro brutto als überplanmäßige Ausgabe in den Haushalt einzustellen. Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen, -- Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung TOP 2 Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Calden Nachdem Herr Norbert Ullrich den Sitzungssaal verlassen hat, fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss: Die Gemeindevertretung wählt Herrn Norbert Ullrich als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Calden und schlägt ihn dem Amtsgericht Kassel zur Bestätigung vor. Abstimmungsergebnis: einstimmig - 2 -

TOP 3 Finanzbericht nach 28 GemHVO Die Gemeindevertretung nimmt den vom Gemeindevorstand vorgelegten Finanzbericht zum 30.04.2016 zur Kenntnis. TOP 4 Haushaltswirtschaft der Gemeinde Calden hier: Entscheidung über die Dauer von Rechnungsperioden im Zusammenhang mit der Kalkulation von Abwassergebühren und Änderung der Entwässerungssatzung Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung nimmt den Sachvortrag des Gemeindevorstands zur Kenntnis und beschließt, dass der Kalkulationszeitraum bei der Bemessung der Benutzungsgebühren ( 10 Hess. KAG) auf einen Umfang von drei Jahren festgelegt wird. Im Bereich der Abwassergebühren beginnt der Bemessungszeitraum mit dem ersten Jahr der nächsten Gebührenkalkulation. 2. Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende 1. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Calden vom 18.11.2011. Die Satzung ist rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft zu setzen. Abstimmungsergebnis: einstimmig TOP 5 Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung vom 01.01.2013 hier: Erschließungsanlagen im Bebauungsplan Nr. 16 a (HLG) Waldstraße sowie Hohler Weg, OT Calden Nachdem der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Andreas Reichhardt, wegen Widerstreits der Interessen den Sitzungssaal verlassen hat, wird folgender Beschluss herbeigeführt: Um die satzungsgemäßen Herstellungsmerkmale abweichend zu regeln, beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung vom 01.01.2013 für die Erschließungsanlage Waldstraße (Einmündung Hohler Weg bis Ausbauende in Höhe Hausnummer 28) sowie für die Erschließungsanlage Hohler Weg (Einmündung Waldstraße bis Einmündung In der Schleifmühle samt unselbständigen Stichstraßen) im Ortsteil Calden. Die Satzung ist öffentlich bekanntzumachen. Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen, -- Nein-Stimme(n), -- Enthaltung(en) - 3 -

TOP 6 Kommunalinvestitionsprogramm Beschluss: Der Gemeindevertretung beschließt: 1. Die Gemeindevertretung nimmt die vorgelegte Zusammenstellung von Einzelmaßnahmen für das Kommunale Investitionsprogramm (KIP) zur Kenntnis und beschließt die Ziffern 2 4 der vom Gemeindevorstand zur Förderung vorgesehenen Projekte nach 51 Nr. 7 Alt. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), mit der Maßgabe, dass die Sportförderung (Ziffer 4) in einer Größenordnung von max. 50.000 Euro grundsätzlich nur für solche Sportstätten erfolgen darf, die sich im gemeindlichen Eigentum befinden. 2. Der Gemeindevorstand wird damit beauftragt, die vorgenannten Maßnahmen bis zum 30.06.2016 bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen anzumelden sowie im Nachgang zu der von dort ausgesprochenen Genehmigung umzusetzen und zu vergeben. Dabei sind die Bestimmungen des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zu beachten. 3. Der Gemeindevorstand wird weiterhin damit beauftragt, der Gemeindevertretung für die Verwendung der übrigen in Aussicht gestellten Mittel bis zur Obergrenze von 1,24 Mio. Euro einen Investitionsvorschlag zu unterbreiten, der sich schwerpunktmäßig auf energetische Maßnahmen zu beziehen hat. Die Parlamentsvorlage sollte möglichst im Ausschuss für Infrastruktur und Soziales vorbereitet werden. Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, -- Nein-Stimme(n), 10 Enthaltung(en) TOP 7 Antrag der FWG-Fraktion zur Breitbandversorgung des Ortsteils Meimbressen Der Antrag der FWG-Fraktion vom 18.04.2016 wird zurückgezogen; gleichzeitig wird zur Kenntnis genommen, dass der Ablaufplan der Breitband GmbH über das weitere Vorgehen im Landkreis Kassel voraussichtlich Mitte Juli vorliegen wird und sich Vertreter der vorgenannten Institution dazu bereit erklärt haben, in einer der nächsten Sitzungen der Gemeindevertretung zu erscheinen, um für Fragen der Breitbandversorgung zur Verfügung zu stehen. - 4 -

TOP 8 Antrag der FWG-Fraktion zu Baumängeln am Feuerwehrgerätehaus Calden Der Antrag der FWG-Fraktion vom 04.05.2016 wird zurückgestellt; es besteht Einvernehmen darüber, dass der Tagesordnungspunkt in der Juni-Sitzung der Gemeindevertretung bzw. des Ausschusses behandelt werden soll. Dann sollen anhand einer Mängelliste zu dem Bauvorhaben auch Vertreter des eingesetzten Planungsbüros und die Bauamtsleiterin für Fragen der Mandatsträger zur Verfügung stehen. TOP 9 Antrag der CDU-Fraktion zum Dorfentwicklungsprogramm Der Antrag der CDU-Fraktion vom 08.05.2016 wird zurückgezogen. TOP 10 Antrag der CDU-Fraktion auf Bildung einer Arbeitsgruppe (Kindergartengebühren) Beschluss: Die Gemeindevertretung verweist den Antrag der CDU-Fraktion vom 08.05.2016 an den Ausschuss für Infrastruktur und Soziales. Abstimmungsergebnis: einstimmig TOP 11 Anfragen der CDU-Fraktion zum Feuerwehrgerätehaus Calden, zu den BioWärmegenossenschaften und zum Haushalt Die Fragen der CDU-Fraktion werden vom Bürgermeister beantwortet. Zum Feuerwehrgerätehaus Calden in schriftlicher Form vorliegende Antworten werden diesem Protokoll als Anlage beigefügt. - 5 -

TOP 12 Mitteilungen des Gemeindevorstands Es erfolgen noch ergänzende Informationen zu folgenden Themenbereichen: - Immobilienmanagement der Gemeinde Calden am Beispiel verschiedener kommunaler Liegenschaften - Feierlicher Spatenstich zum Neubau der Ortsumfahrung Calden (B 7) am 03.06.2016 - Aktuelle und erwartete künftige Belegungszahlen der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) am alten Flugplatz - Info-Veranstaltung zur EAE in der Johanneskirche Calden am 01.06.2016 - Beginn der Erschließungsarbeiten (inkl. Breitbandversorgung) am Baugebiet Mäckelsberg (OT Obermeiser) gez. Reichhardt gez. Neumeyer ------------------------------------------------ -------------------------------------------- (Reichhardt, Vorsitzender) (Neumeyer, Schriftführer) - 6 -

Anlage 1 Top 11 der Gemeindevertretersitzung am 30.05.2016 Anfrage der CDU- Fraktion zur Gemeindevertretersitzung Feuerwehrgerätehaus Calden 1. Wie und wann werden die Probleme hinsichtlich der Drainage behoben? Antwort: Das Ergebnis des Gutachtes über den Zustand der Außenanlagen der Feuerwehr Calden wird zeitnah erwartet. Ob und wie weit sich die Entwässerung der Flächen über fehlende Drainagen definitiv als Problem herausstellt, ist derzeit noch nicht bekannt. 2. Wer trägt die Kosten der Problembeseitigung? Antwort: Da das genaue Schadensbild erst mit Übermittlung des Gutachtens bekannt ist, kann auch der Verursacher der Schäden erst nach Bekanntwerden des Gutachtens ermittelt werden. Ziel der Schadensabwicklung ist - unabhängig vom Verursacher - eine möglichst kostenneutrale Problembeseitigung für den Steuerzahler der Gemeinde Calden. In wie weit durch die Problembeseitigung so genannte Sowieso-Kosten entstehen, die auch schon bei vorherigem Bekanntwerden zu einer Budgetüberschreitung geführt hätten, ist derzeit noch nicht bekannt. 3. Verzögert sich durch dieses Problem die Fertigstellung bzw. wird die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr eingeschränkt? Antwort: Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme verzögert sich durch die Probleme beim Bau der Außenanlagen. Je nach festgestelltem Schadensumfang muss die Bauzeit für die Behebung der Schäden ermittelt werden. Die Fertigstellung des Um- und Anbaus schreitet zügig voran und ist in den nächsten Wochen zu erwarten. Die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr war während der gesamten Bauzeit gegeben und wird durch die Schadensbehebung an den Außenanlagen soweit wie möglich ebenfalls nicht eingeschränkt. 4. Sind weitere Probleme bekannt, die u.u. auch zu Kostenerhöhungen führen können? -8- - 7 -

Antwort: Aufgrund von sehr guten Ausschreibungskonditionen konnten unvorhergesehene Mehrausgaben bislang durch das Gesamtbaubudget aufgefangen werden. So konnte zum Beispiel die Wartungsfirma der Ausfahrtstore die Betriebssicherheit des Öffnungsmechanismus nach der Wartung im Sommer 2015 nicht mehr garantieren. Da die Tore ein einsatz- und somit sicherheitsrelevantes Bauteil sind, war eine Ersatzbeschaffung für die 5 alten Tore unumgänglich. Der Mehraufwand in Höhe von 35.000 brutto war unvorhersehbar, konnte aber bislang aus dem Gesamtbaubudget mitfinanziert werden. Ebenso unvorhersehbar war die mangelhafte Ausführung des bisherigen Pflasterunterbaus vor den Hallen. So konnte entgegen der Planungen die alte Frostschutzschicht nicht wiederverwandt werden, da sie seinerzeit schon nicht entsprechend der Regeln der Technik eingebaut wurde. Somit musste der alte Pflasterunterbau entsorgt und ein neuer Unterbau eingebracht werden. Die ungewöhnlichen geologischen Verhältnisse im Baufeld haben ebenfalls zu unvorhersehbaren Mehrkosten geführt. Dies bringt für die Außenanlagen auf der einen Seite einen erhöhten Aufwand des Bodenabtransportes und auf der anderen Seite einen erhöhten Aufwand zur Schaffung eines belastbaren Baugrundes mit sich. Da diese Kosten vor Beginn der Baumaßnahmen ebenfalls nicht ersichtlich waren, ergeben sich hieraus Massenmehrungen, beziehungsweise Nachträge des beauftragten Außenanlagenbauers. Die Beauftragungen waren für den Fortgang der Baumaßnahme alternativlos, konnten jedoch bislang ebenfalls aus dem Gesamtbaubudget mitgetragen werden. Zusammenfassend ist die Umsetzung der Baumaßnahme trotz unvorhergesehener Mehrausgaben bislang im Kostenrahmen geblieben. Im Bereich des Hochbaus sind so kurz vor der Fertigstellung keine Kostensteigerungen mehr zu erwarten. Ob Mehrkosten im Bereich der Außenanlagen entstehen bleibt nach der Schadensermittlung abzuwarten. - 8 -