2 Inhalt 1. Anlass und Planungsziel... 3 2. Planungsrechtliche Situation... 3 2.1 Landes- und Regionalplanung... 3 2.2 Ausgangssituation... 4 3. Lage und Größe des Planungsgebiets... 5 4. Bedarfsermittlung... Fehler! Textmarke nicht definiert. 4.1 Bevölkerungsentwicklung... Fehler! Textmarke nicht definiert. 4.2 Wohnungen... Fehler! Textmarke nicht definiert. 4.2 Flächenbedarf... Fehler! Textmarke nicht definiert. 4.3 Prognose... Fehler! Textmarke nicht definiert. 4.3.1 Positives Bevölkerungswachstum, nebst wachsender Anzahl der Bauanträge Fehler! Textmarke nicht definiert. 4.3.2 Richtwerte für Eigenbedarf in ländlichen Regionen... Fehler! Textmarke nicht definiert. 4.3.3 Bevölkerungszuwachs und Erhöhung des Wohnflächenanteils... Fehler! Textmarke nicht definiert. 4.3.4 Ergebnis... Fehler! Textmarke nicht definiert. 5. Erschließung... 5 5.1 Verkehrserschließung, ÖPNV, ruhender Verkehr... 5 5.2 Ver- und Entsorgung... 5 6. Bodendenkmäler... 6 7. Abwasser und Niederschlagswasser... 6 8. Umweltbericht und Eingriffsregelung... 6
3 BEGRÜNDUNG Geltungsbereich: Flächennutzungsplan der Stadt Landau a. d. Isar- Deckblatt Nr. 6 1. Anlass und Planungsziel Die Stadt Landau an der Isar beabsichtigt folgende Änderung im Flächennutzungsplan vorzunehmen: Darstellung einer am westlichen Stadtrand von Landau gelegenen Fläche als Gemeinbedarfsfläche. Hauptziel ist die bauleitplanerische Vorbereitung für die Umwandlung von derzeitigen landwirtschaftlichen Flächen in eine Fläche für Gemeinbedarf. Die bisher bestehende Lebenshilfe-Schule, ein Förderzentrum mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, wurde in drei Bauabschnitten in den Jahren 1973 (BA 1), 1979 (BA 2) und 2004 (BA 3) errichtet. Die Nutzung des Gebäudeteiles BA 1 wurde ab dem Schuljahr 2012/2013 vom Landratsamt Dingolfing-Landau aus brandschutztechnischen Gründen untersagt. Für die Gebäudeteile BA 1 und BA 2 besteht in Teilbereichen (z.b. Schwimmhalle, Turnhalle u. a.) erheblicher Sanierungsbedarf, insbesondere auch unter energetischen Gesichtspunkten. Um das von der Regierung von Niederbayern für das Förderzentrum genehmigte Raumprogramm und die Flächen für die von der Lebenshilfe Kreisvereinigung mit Eigenmitteln zu errichtende Tagesstätte unterbringen zu können, ist eine Erweiterung der bestehenden Einrichtung erforderlich. Die Fragestellung, ob der Gebäudeteil BA 1 saniert werden kann oder aus wirtschaftlichen Gründen abgebrochen und neu errichtet werden soll, wurde im Rahmen von Vorplanungen untersucht. Die Untersuchungen in verschiedenen Varianten zeigten, dass das derzeit aktuelle Raumprogramm sich auf dem bisher genutzten Grundstück nur schwer verwirklichen lässt. Hinzukommen die Schwierigkeit einer Sanierung im laufenden Betrieb und zukünftige Erweiterungsmöglichkeiten. Um eine Lösung für diese Fragestellungen zu finden, hat die Stadt Landau an der Isar Alternativstandorte geprüft und stellt nun auf den Flurstücken 1052 und 1059 der Gemarkung Landau an der Isar eine geeignete Fläche für eine Neuerrichtung der Anlage zur Verfügung. Der Bau- und Umweltausschuss hat deshalb dazu in der Sitzung vom 14.09.2017 den entsprechenden Änderungsbeschluss mit vorliegendem Deckblatt Nr. 6 getroffen. 2. Planungsrechtliche Situation 2.1 Landes- und Regionalplanung Die Stadt Landau an der Isar ist im Landesentwicklungsprogramm und im Regionalplan der Planungsregion Landshut (13) als Mittelzentrum eingestuft und liegt in einem ländlichen Teilraum, dessen Entwicklung in besonderem Maße gestärkt werden soll. In Landau kreuzen sich zwei überregionale Entwicklungsachsen (lt. derzeitig gültigem Regionalplan). Die von Südwesten nach Nordosten führende Entwicklungsachse, München (Oberzentrum) - Landshut (Oberzentrum) - Deggendorf/Plattling (Oberzentrum), die von der Autobahn A92 und der Bahnstrecke München - Plattling - Passau gebildet wird und die in nordsüdlicher Richtung verlaufende Entwicklungsachse Cham (Mittelzentrum) - Straubing (Oberzentrum) - Eggenfelden (Mittelzentrum), mit der Bundesstraße B 20. Weitere Verkehrsachsen sind die beiden Staatsstraßen St 2113 und St 2114. Die St 2114 verläuft direkt an der Nordgrenze des Plangebietes und verbindet Landau a.d. Isar mit Dingolfing.
4 Das Landesentwicklungsprogramm legt fest, dass der gehobene Bedarf an zentralörtlichen Einrichtungen von den Mittel- und Oberzentren gedeckt werden soll. Zentralörtliche Einrichtungen des gehobenen Bedarfs sind z.b. Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung: weiterführende Schulen (wie etwa Gymnasien, Realschulen, Sonderpädagogische Förderzentren als Kompetenzzentren für Inklusion, Berufsschulen), 2.2 Ausgangssituation Das Areal ist nördlich vom historischen Stadtkern und der Isar gelegen. Es ist bestens erschlossen und ermöglicht es auf kurzem Wege sogar fußläufig den Bahnhof zu erreichen. Diese ist im bisherigen Flächennutzungsplan als geplante gliedernde Grünfläche mit Zweckbestimmung Sportplatz dargestellt. Die Planung greift in geringem Umfang in die gliedernde Grünfläche ein und erscheint somit vertretbar. Das Gebiet wird auf der östlichen Seite von einem allgemeinen Wohngebiet (WA) auf der westlichen Seite setzt sich die geplante gliedernde Grünfläche fort.
5 3. Lage und Größe des Planungsgebiets Der neu überplante Bereich liegt im Stadtteil links der Isar im nördlichen Stadtgebiet von Landau und grenzt westlich an ein bestehendes, locker bebautes Wohngebiet an. Für dieses Gebiet liegt ein rechtskräftiger Bebauungsplan vor. Im Norden wird die neue Bebauung von einem kleinen Bach einschließlich seines Uferrandstreifens begrenzt. Im Süden wird das Gebiet von der Bahntrasse München-Passau begrenzt. Der Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplanes hat eine Größe von 2,6757 ha. Im Planungsgebiet befinden sich die kartierten Flachlandbiotope 7342-1193 und 7342-1192, welche am nordwestlichen Rand bzw. am südwestlichen Rand des Plangebietes verortet sind. Die Einbindung des Biotops in die konkrete Entwicklungsplanung wird auf Ebene des Bebauungsplans bewältigt. 4. Erschließung 4.1 Verkehrserschließung, ÖPNV, ruhender Verkehr Die Verkehrserschließung erfolgt über das vorhandene Straßennetz. Das Grundstück wird über den bestehenden Wendeplatz einer vorhandenen Stichstraße angebunden. 4.2 Ver- und Entsorgung Die entstehende Bebauung wird an die vorhandenen Ver- und Entsorgungseinrichtungen angeschlossen.
6 5. Bodendenkmäler Nach derzeitigem Kenntnisstand sind im Geltungsbereich keine Bodendenkmäler vorhanden und bekannt. Es kann jedoch nicht vorweg ausgeschlossen werden, dass sich in dem Gebiet oberirdisch nicht mehr sichtbare und daher bislang unbekannte Bodendenkmäler befinden. Es wird deshalb darauf hingewiesen, dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder der Unteren Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2 DSchG unterliegen. 6. Abwasser und Niederschlagswasser Das Planungsgebiet wird im Trennsystem entwässert. Das heißt, dass das anfallende Schmutzwasser an die bestehende Mischwasserkanalisation angeschlossen wird. Sämtliches Oberflächenwasser soll in den nördlich verlaufenden Graben eingeleitet werden. Hierzu wird parallel zur Bebauungsplanaufstellung ein Wasserrechtsverfahren durchgeführt. Eine Einleitung in den Graben erfüllt neben der Oberflächenentwässerung die Aufgabe, dem ursprünglich vorhandenen Feuchtbiotop, das derzeit vom Austrocknen bedroht ist, wieder genügend Wasser zur Verfügung zu stellen. 7. Umweltbericht und Eingriffsregelung Nach dem neuen BauGB 2004 ist eine Umweltprüfung durchzuführen und in einem Umweltbericht zu beschreiben. Der Umweltbericht ist als separater Bestandteil der Begründung als Anlage beigefügt. Landau, den 28.11.2017 Dr. Steininger Erster Bürgermeister