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S T A D T B A D K I S S I N G E N B E R I C H T ü b e r d i e 3 3. S i t z u n g d e s Stadtrates a m 2 4. M a i 2 0 1 7 1. Bekanntgaben Oberbürgermeister Blankenburg gab dem Vorsitzenden des Seniorenbeirates, Herrn Helmut Beck, die Gelegenheit, den Stadtrat über den Innovationspreis Zu Hause daheim des Bayer. Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration zu informieren, den der Seniorenbeirat der Stadt Bad Kissingen von der Bayer. Staatsregierung für das Projekt Senioren helfen Senioren verliehen bekam (3. Platz im Regierungsbezirk Unterfranken). 2. Weltkulturerbe Bad Kissingen Property und Bufferzone Bad Kissingen Vorstellung des aktuellen Vorschlags der Bewerbergruppe Great Spas of Europe Der Vorsitzende berichtete über den Sachstand der Bewerbung von Bad Kissingen um die Aufnahme auf die UNESCO-Weltkulturerbeliste im Rahmen einer seriellen, transnationalen Bewerbung zusammen mit 10 weiteren historischen Badeorten aus Europa. Er informiert den Stadtrat über den bisherigen Verlauf und die abgehaltenen Besprechungen, Meetings und erfolgten Maßnahmen. Er erläutert die Schwerpunkte der inhaltlichen Arbeit im Rahmen der Antragsvorbereitung und zeigt die nächsten Schritte auf. Kulturreferent Peter Weidisch stellt als Projektleiter für die Bewerbung von Bad Kissingen zur Aufnahme auf die UNESCO-Weltkulturerbe-Liste den aktuellen Vorschlag der Bewerbergruppe von Property und Bufferzone von Bad Kissingen vor. Er erläutert die für die Bewerbung maßgeblichen Themenfelder, die für Bad Kissingen im Property beinhaltet sind, skizziert die Entwicklung des Propertyvorschlags vor dem Hintergrund der seriellen UNESCO-Bewerbung und in der Feinabstimmung innerhalb der Projektpartner. Herr Weidisch geht auf die Sichtbeziehungen und Referenzpunkte im Property Bad Kissingen ein. 1

Der Stadtrat beschloss, die Property (Kernzone) und Bufferzone wie vorgetragen festzusetzen. Abstimmungsergebnis: 26 : 0 3. Stadt- und Verkehrsplanung 3.1. 20. Änderung des Flächennutzungsplanes Ergänzung des Einleitungsbeschlusses Frühzeitige Behördenbeteiligung Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung STR-TOP Nr. 8.2 vom 26.10.2016 Sondergebiet für Kur, Erholung und Gesundheit, Gemarkung Garitz In seiner Sitzung am 05.04.2017 hat der Bauausschuss beschlossen, den Bebauungsplan Heilbadelandschaft, Gemarkung Garitz zu ändern. Dabei wurde auch der Geltungsbereich des Bebauungsplanes für die Schaffung von Flächen für Stellplätze, einen Wohnmobilparkplatz und Ausgleichsflächen erweitert. Für diese Erweiterung des Bebauungsplanes ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Das Sondergebiet für Kur, Erholung und Gesundheit wird nach Südwesten hin um die zusätzlichen Flächen für den Wohnmobilparkplatz und die Ausgleichsflächen erweitert. Die Abgrenzung im Flächennutzungsplan wird etwas größer gewählt, da der genaue Bedarf des Ausgleichs noch nicht exakt feststeht. Folgende Grundstücke werden in den Umgriff der Sondergebietsfläche für Kur, Erholung und Gesundheit ganz oder in Teilflächen aufgenommen: Fl.Nrn. 3000, 3001, 3002, 3003, 3004, 3005, 3006, 3007, 3008, 3009, 3010, 3081, 3082, 3082/2, 3083, 3109, 3111, 3111/2, Gemarkung Garitz. Gleichzeitig wird die im Flächennutzungsplan festgesetzte öffentliche Parkplatzfläche der tatsächlichen Abgrenzung angepasst. Wechselnde Nutzungen (Sondergebiet Einzelhandel und Mischgebiet) im Bereich "Ehemalige Kaserne", Gemarkung Bad Kissingen Ebenfalls in der Sitzung am 05.04.2017 hat der Bauausschuss die 7. Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Ehemalige Kaserne, Gemarkung Bad Kissingen, beschlossen. Gegenstand der Änderung ist die Umwandlung der Grundstücke Fl.Nrn. 1067/3 und 1067/4 von einem Mischgebiet in ein Sondergebiet Einzelhandel für einen Elektrofachmarkt. Im Gegenzug werden die Grundstücke Fl.Nrn. 1067/48 und 1067/50 von einem Sondergebiet für Einzelhandel in ein Mischgebiet umgewandelt. Diese wechselnden Gebietsfestlegungen bedürfen einer Flächennutzungsplanänderung. In seiner Sitzung am 26.10.2016 hat der Stadtrat beschlossen, die 20. Änderung des Flächennutzungsplans einzuleiten und eine Sondergebietsfläche Windkraft auf dem Beilberg, Gemarkung Reiterswiesen, darzustellen. 2

Die Änderungsverfahren Sondergebietsfläche Windkraft auf dem Beilberg, Gemarkung Reiterswiesen, die Erweiterung der Sondergebiets für Kur, Erholung und Gesundheit, Gemarkung Garitz sowie die wechselnden Nutzungsfestlegungen im Rahmen der 7. Änderung der Bebauungsplanes Ehemalige Kaserne werden in der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes zusammengefasst. Der Stadtrat beschloss den Flächennutzungsplan wie folgt zu ändern: - Das Sondergebiet für Kur, Erholung und Gesundheit, Gemarkung Garitz wird nach Südwesten hin um die zusätzlichen Flächen für einen Wohnmobilparkplatz und die Ausgleichsflächen erweitert. Folgende Grundstücke werden in den Umgriff der Sondergebietsfläche für Kur, Erholung und Gesundheit ganz oder in Teilflächen aufgenommen: Fl.Nrn. 3000, 3001, 3002, 3003, 3004, 3005, 3006, 3007, 3008, 3009, 3010, 3081, 3082, 3082/2, 3083, 3109, 3111, 3111/2, Gemarkung Garitz. Außerdem wird die im Flächennutzungsplan festgesetzte öffentliche Parkplatzfläche der tatsächlichen Abgrenzung angepasst. - Die Grundstücke Fl.Nrn. 1067/3 und 1067/4 werden von einem Mischgebiet in ein Sondergebiet Einzelhandel für einen Elektrofachmarkt und die Grundstücke Fl.Nr. 1067/48 und 1067/50 von einem Sondergebiet Einzelhandel für einen Elektrofachmarkt in ein Mischgebiet umgewandelt. Das Verfahren zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes, welches die bereits beschlossene Änderung der Sondergebietsfläche Windkraft auf dem Beilberg, Gemarkung Reiterswiesen beinhaltet, wird durch die Änderungen bezüglich der Erweiterung des Sondergebiets für Kur, Erholung und Gesundheit, Gemarkung Garitz und die wechselnden Nutzungsfestlegungen im Rahmen der 7. Änderung der Bebauungsplanes Ehemalige Kaserne, Gemarkung Bad Kissingen ergänzt. Weiterhin beauftragte der Stadtrat die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Abstimmungsergebnis: 26 : 0 3

3.2. 8. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Burkardroth 2. Änderung des Bebauungsplans "Am Endweg", Gemarkung Zahlbach Stellungnahme der Stadt Bad Kissingen im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß 4 Abs. 1 BauGB Mit Schreiben vom 20.04.2017 hat das Büro Hahn, Architekten und Ingenieure, der Stadt Bad Kissingen die 8. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Burkardroth und die 2. Änderung des Bebauungsplans Am Endweg, Gemarkung Zahlbach, im Rahmen der Behördenbeteiligung zur Stellungnahme gemäß 4 Abs. 1 BauGB übersandt. Der Markt Burkardroth beabsichtigt den Flächennutzungsplan zu ändern, indem das auf dem Grundstück Fl.Nr. 466, Gemarkung Zahlbach, dargestellte Gewerbegebiet in eine Sondergebietsfläche für großflächigen Einzelhandel umgewandelt werden soll. Der Hintergrund der Planung ist die Vergrößerung der Verkaufsfläche des bestehenden NORMA-Marktes von 780 m² auf 1200 m². Parallel zur Flächennutzungsplanänderung wurde das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplans Am Endweg, Gemarkung Zahlbach, mit gleichem Planungsinhalt eingeleitet. Bebauungsplan- und Flächennutzungsplanänderung werden innerhalb des jeweiligen Verfahrens aufeinander abgestimmt. Die Änderungsverfahren ermöglichen die Erweiterung eines bereits bestehenden Supermarktes. Neue Flächenausweisungen für Einzelhandelseinrichtungen sind damit nicht verbunden. Der Stadtrat erhob gegen die 8. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Burkardroth und die 2. Änderung des Bebauungsplans Am Endweg, Gemarkung Zahlbach, keine Einwände. Abstimmungsergebnis: 26 : 0 4. Vergaben 4.1. Erneuerung Mühlbach im Bereich Hartmannstraße von der Stadtpfarrkirche bis zum Liebfrauensee Vergabe Tiefbauarbeiten Für die Erneuerung Mühlbach im Bereich Hartmannstraße von der Stadtpfarrkirche bis zum Liebfrauensee wurde eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Es wurde von 12 Firmen ein Leistungsverzeichnis angefordert. Hiervon haben 3 Bieter ein Angebot abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Bietergemeinschaft Adam Bau GmbH aus Salz / Aarsleff Rohrsanierung GmbH aus Röthenbach abgegeben. Dieses liegt bei 723.211,69 brutto. 4

Der Stadtrat beauftragte die Verwaltung, den Zuschlag für die Tiefbauarbeiten an die Bietergemeinschaft Adam Bau GmbH aus Salz / Aarsleff Rohrsanierung GmbH aus Röthenbach zu erteilen. Abstimmungsergebnis: 25 : 0 4.2. Ausbau Maria-Ward-Weg Vergabe Tief- und Straßenbauarbeiten Für den Ausbau Maria-Ward-Weg wurde eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Es wurde von 17 Firmen ein Leistungsverzeichnis angefordert. Hiervon haben 2 Bieter ein Angebot abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma August Ullrich GmbH aus Elfershausen abgegeben. Dieses liegt bei 792.569,63 brutto. Der Stadtrat beauftragte die Verwaltung, den Zuschlag für die Tief- und Straßenbauarbeiten an die Firma August Ullrich GmbH aus Elfershausen zu erteilen. Abstimmungsergebnis: 25 : 0 4.3. Infrastrukturerneuerungsmaßnahme Erhardstraße Vergabe Tief- und Straßenbauarbeiten Für die Infrastrukturerneuerungsmaßnahme Erhardstraße wurde eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Es wurde von 16 Firmen ein Leistungsverzeichnis angefordert. Hiervon haben 4 Bieter ein Angebot abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma Burger Bau GmbH & Co KG aus Bad Kissingen abgegeben. Dieses liegt bei 4.426.300,63 brutto. Der Stadtrat beauftragte die Verwaltung, den Zuschlag für die Tief- und Straßenbauarbeiten an die Firma Fa. Burger Bau GmbH & Co KG aus Bad Kissingen, vorbehaltlich der Förderzusage der Regierung, zu erteilen. Abstimmungsergebnis: 25 : 0 5

5. Terrassenschwimmbad - Sanierung der Schwimmbecken, BA I Vorstellung der Ausführungsvariante 3 (ohne Aktionsbecken) Um die Baukosten für die Sanierung der Schwimmbecken, BA I betreffend zu reduzieren, wurde das Ingenieurbüro plafog, Kulmbach mit Stadtratsbeschluss vom 27.07.2016 beauftragt, verschiedene Einsparvarianten zu erarbeiten und in einer der nächsten Sitzungen dem Stadtrat vorzulegen. Am 21.09.2016 wurde diesem vier Varianten plus der Nullvariante mit dem jeweiligen Kostenansatz vorgestellt. Im Zuge der Haushaltsberatungen erfolgte die Einstellung der Kosten nach der Kostenschätzung vom August 2016, Variante 3 - Wegfall des Aktionsbeckens mit Anhebung des umlaufenden Bereiches um ca. 20 cm am Nichtschwimmerbecken - in Höhe von 2,27 Mio netto. Die voraussichtlichen Kosten für den ersten Bauabschnitt, den Nichtschwimmerbereich werden anhand der Kostenberechnung nach DIN 276 des Ingenieurbüros plafog vom 24.04.17 auf Grundlage des Baupreisindex (2016 2017) mit 2,34 Mio netto festgestellt. In der Beratung wurde die Anregung formuliert, zusätzliche Attraktionen (z. B. Wasserdüsen im Nichtschwimmerbecken) als Vorbereitung einzuplanen. Der Stadtrat beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der Variante 3 (ohne Aktionsbecken) auf Basis der Kostenfortschreibung des Ingenieurbüros vom 24.04.2017 in Höhe von 2,34 Mio netto. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel wurden für das Haushaltsjahr 2017 und 2018 in ausreichender Höhe eingestellt. Abstimmungsergebnis: 23 : 3 6