Pflege - Orientierung geben. TU Bergakademie Freiberg 26. Oktober 2017

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Transkript:

Pflege - Orientierung geben TU Bergakademie Freiberg 26. Oktober 2017

Fragen aus dem Gremium 2 Pflege - Orientierung geben, FZPL DD, Anne Scheffler, 31. Mai 2017

Inhaltsverzeichnis Pflegebedürftigkeit Begriff - gesetzliche Regelung Worum ging es in der Pflegereform? Ermittlung der Pflegebedürftigkeit Leistungen für Pflegebedürftige Grundleistung Zusatzleistungen Leistungen für Angehörige Ersatz-/ Kurzzeitpflege Soziale Sicherung Pflegeunterstützungsgeld Antragstellung und Verfahrensweg Quellen/ Adressen 3 Pflege - Orientierung geben, FZPL DD, Anne Scheffler, 31. Mai 2017

Pflegebedürftigkeit 1.

Pflegebedürftigkeit Gesetzliche Regelung: 14 SGB XI Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitliche bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeit aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen Pflegebedürftig sind Personen, die körperliche, kognitiv und psych. Belastung oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder Bewältigen können Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate und mit mindestens der in 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen. Bewertung der Kriterien erfolgt nach Punktesystematik und Gewichtung der Wertigkeit der einzelnen Kriterien /Punkte 5 Pflege - Orientierung geben, FZPL DD, Anne Scheffler, 31. Mai 2017

Pflegebedürftigkeit Pflegereform Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) Bedürfnisse von Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen stärker berücksichtigen Menschen mit körperlichen, kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen gleich behandeln um Pflegebedürftigkeit zu bestimmen keine Minutenwerte mehr sondern Schwerpunkt darauf wie selbstständig ein Pflegebedürftiger trotz der Beeinträchtigung ist es gibt keine Pflegestufen (1-3) mit Alltagseinschränkung mehr sondern Pflegegrade (1-5) 6 Pflege - Orientierung geben, FZPL DD, Anne Scheffler, 31. Mai 2017

Pflegebedürftigkeit Module 7 Pflege - Orientierung geben, FZPL DD, Anne Scheffler, 31. Mai 2017

Pflegebedürftigkeit Gewichtung am Beispiel Modul 1 8 Pflege - Orientierung geben, FZPL DD, Anne Scheffler, 31. Mai 2017

Pflegebedürftigkeit Pflegegradzuordnung 9 Pflege - Orientierung geben, FZPL DD, Anne Scheffler, 31. Mai 2017

Pflegebedürftigkeit Besonderheiten bei den Modulen 1-6 Sonderregelung bei Kindern im Alter bis zu 18 Monaten Programmierung der altersabhängigen Grade der Selbstständigkeitsentwicklung (Module 1,4,6) bzw. der altersentsprechenden Ausprägung der Fähigkeiten (Modul 2) Modul 3 und 5 sind altersunabhängig Über 18 Monate bis 5 Jahre - altersabhängige Berücksichtigung von Bereichen bzw. Kriterien von Modulen ab 11 Jahren besteht in allen Kriterien altersgemäß Selbstständigkeit/ sind alle Fähigkeiten altersgemäß vorhanden Besondere Bedarfskonstellation Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine ist altersunabhängig immer zu bewerten 10 Pflege - Orientierung geben, FZPL DD, Anne Scheffler, 31. Mai 2017

Pflegebedürftigkeit Bestandsrecht und Überleitung 11 Pflege - Orientierung geben, FZPL DD, Anne Scheffler, 31. Mai 2017

Leistungen für Pflegebedürftige 2.

Leistungen für Pflegebedürftige ambulante Leistungen Pflegegeld ab dem Pflegegrad 2 erhalten Pflegebedürftige für die Pflege in der Häuslichkeit Pflegegeld damit die Qualität Ihrer privaten Pflege sichergestellt ist, müssen sie regelmäßig einen Beratungseinsatz vornehmen Pflegesachleistung zugelassene Pflegedienste, können frei gewählt werden es wird ein Vertag geschlossen (keine Kostenübernahme für Investitionsleistungen wie z.b. Essen auf Rädern) Kostenübernahme ab dem Pflegegrad 2 erfolgt direkt über den Pflegedienst (Leistungsnachweis erforderlich) Kombinationsleistungen Pflegegeld und Pflegesachleistungen können Kombiniert werden, wenn die Pflege sowohl von Angehörigen als auch vom Pflegedienst erbracht wird 13 Pflege - Orientierung geben, FZPL DD, Anne Scheffler, 31. Mai 2017

Leistungen für Pflegebedürftige teilstationäre Leistung Tages- und Nachtpflege wenn die Pflege zu Hause nicht in ausreichendem Umfang geleistet werden kann, gibt es Anspruch auf teilstationäre Pflege in zugelassenen Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege die Leistungen können im Pflegegrad 2-5 übernommen werden 14 Pflege - Orientierung geben, FZPL DD, Anne Scheffler, 31. Mai 2017

Leistungen für Pflegebedürftige stationäre Leistung Pflege im Heim wenn eine ambulante Pflege und Betreuung nicht mehr möglich ist, kann die Pflege im Heim sichergestellt werden für zugelassene Vertragseinrichtungen wird von der Pflegekasse ein pauschaler Betrag für die Kosten der pflegebedingten Aufwendung einschließlich der Betreuung und für medizinische Behandlungspflege übernommen Wohngruppen unter bestimmten Voraussetzungen zahlen die Pflegekassen einen pauschalen Zuschuss von 214 Euro für eine Person (unabhängig von der individuellen Pflege) 15 Pflege - Orientierung geben, FZPL DD, Anne Scheffler, 31. Mai 2017

Leistungen für Pflegebedürftige Zusatzleistungen Betreuungs- und Entlastungsleistungen wird in der Häuslichkeit gepflegt, können in den Pflegegraden 1 bis 5 bis zu 125 Euro monatliche abgerechnet werden Voraussetzung: Leistungen z.b. Reinigung der Wohnung, Gedächtnistraining o.ä. müssen durch einen zugelassenen Pflegedienst erbracht werden die Abrechnung erfolgt über Kostenerstattung (dazu Originalrechnung an die Pflegekasse senden) oder direkte Abrechnung mit dem Leistungserbringer bei Vorlage der Abtretungserklärung Pflegehilfsmittel diese sollen dazu beitragen, dass die Pflege in der Häuslichkeit erleichtert wird Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds tritt der Tatbestand der Pflegebedürftigkeit ein, kann es notwendig sein, dass Ihre Wohnung bzw. Ihr Haus umgebaut wird 16 Pflege - Orientierung geben, FZPL DD, Anne Scheffler, 31. Mai 2017

Leistungen für Pflegebedürftige Ersatzpflege/ Kurzzeitpflege wenn die Pflegeperson verhindert ist, kann in den Pflegegraden 2 bis 5 Ersatzpflege in Höhe von bis zu 1.612 Euro für maximal 42 Tage pro Kalenderjahr erstattet werden wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht sichergestellt ist, kann in den Pflegegraden 2 bis 5 eine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden; die Pflegekassen beteiligen sich an den Kosten mit bis zu 1.612 Euro für maximal 56 Tagen pro Kalenderjahr 17 Pflege - Orientierung geben, FZPL DD, Anne Scheffler, 31. Mai 2017

Leistungen für Pflegebedürftige in Euro 18 Pflege - Orientierung geben, FZPL DD, Anne Scheffler, 31. Mai 2017

Leistungen für Angehörige 3.

Leistungen für Angehörige Soziale Sicherung Renten- und Arbeitslosenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen können Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden Voraussetzung: Pflege findet zu Hause statt der Pflegebedürftige erhält Leistungen ab Pflegegrad 2 sie wenden mindestens an zehn stunden an mindestens zwei tagen pro Woche für Pflege (bei einem oder mehreren Pflegebedürftigen) auf auf Grund der Pflege arbeitet der Pflegende weniger als 30 Stunden 20 Pflege - Orientierung geben, FZPL DD, Anne Scheffler, 31. Mai 2017

Leistungen für Angehörige Pflegezeitgesetz Kurzfristige Arbeitsverhinderung von bis zu 10 Tagen ohne Ankündigungsfrist der Arbeit fernbleiben. Seit dem 1.Januar 2015 ist für diese Zeit eine Lohnersatzleistung - das Pflegeunterstützungsgeld - vorgesehen. Pflegezeit ist die Möglichkeit bis zu 6 Monaten teilweise oder ganz aus dem Beruf auszusteigen um Angehörige in der häuslichen Umgebung zu pflegen. Familienpflegezeit Wenn nahe Angehörige länger pflegebedürftig sind, haben Sie einen Anspruch darauf, bis zu 24 Monate Ihre Arbeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche zu reduzieren, um diese in häuslicher Umgebung zu pflegen. Der Unterschied zur Pflegezeit besteht darin, dass die Berufstätigkeit im Umfang von durchschnittlich 15 Stunden pro Woche ausgeübt werden muss; die 6- monatige Pflegezeit kann bei vollständiger Arbeitsbefreiung in Anspruch genommen werden. Die Pflegezeit wird aber auf die Familienpflegezeit angerechnet, d. h. die gesamte Zeit der Freistellung beträgt maximal 24 Monate. 21 Pflege - Orientierung geben, FZPL DD, Anne Scheffler, 31. Mai 2017

Leistungen für Angehörige Pflegezeitgesetz Voraussetzung für Leistung Pflegeunterstützungsgeld ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen und der Notwendigkeit der Unterstützung (Organisation, Sicherstellung und Versorgung in der Pflege) Beschäftigung des Pflegenden (auf 450 Euro-Job) seit 1. Januar 2015 ist es möglich ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu beantragen um Einkommensverlust abzufedern 22 Pflege - Orientierung geben, FZPL DD, Anne Scheffler, 31. Mai 2017

Leistungen für Angehörige Pflegeschulung/-kurs durchgeführt durch einen zugelassenen Pflegedienst befassen sich mit speziellen Anforderungen an die Pflegetätigkeit: z.b. Krankenbeobachtung Rückenschonendes Heben und Tragen Betten von Pflegebedürftigen spezielle Pflegekurse (auf das Krankheitsbild abgestimmt) wie Demenz, Parkinson, MS nicht immer können im Pflegekurs die individuellen Pflegesituationen ausreichend angesprochen werden - dazu gibt es die Möglichkeit der individuelle Schulungen zu Hause 23 Pflege - Orientierung geben, FZPL DD, Anne Scheffler, 31. Mai 2017

Leistungen für Angehörige Psychologische Online-Beratung Unser Service für Sie: Lassen Sie sich auch online beraten kostenfrei und durch speziell geschulte Psychologinnen und Psychologen. Unser Kooperationspartner Catania ggmbh unterstützt Pflegende auf der mehrfach ausgezeichneten Online-Plattform www.pflegen-und-leben.de: Schreiben Sie dort, was Sie beschäftigt, beunruhigt oder belastet. Anschließend erhalten Sie innerhalb weniger Tage ei-ne ausführliche und persönliche Beratungsantwort anonym über ein geschütztes Internet- Postfach. 24 Pflege - Orientierung geben, FZPL DD, Anne Scheffler, 31. Mai 2017

Antragstellung und Verfahrensweg 4.

Antragstellung Antrag kann schriftlich oder telefonisch erfolgen Beauftragung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) durch die Pflegekasse Hausbesuch/ Aktenlage durch den MDK Pflegegrad wird durch den Gutachten des MDK festgestellt und an die Pflegekasse weitergeleitet Pflegekasse erstellt Bescheid und sendet diesen an den Versicherten 26 Pflege - Orientierung geben, FZPL DD, Anne Scheffler, 31. Mai 2017

Quellen TK Broschüre Pflege www.tk.de/ Beratungsblätter der TK bitte anfordern Übersicht PSG II Leistungsanbieter www.kv-media.de/pflegereform www. pflegelotse.de Pflegeberatung Beratung auch in Englisch Rückruf! 27 Pflege - Orientierung geben, FZPL DD, Anne Scheffler, 31. Mai 2017

MDK SACHSEN Medizinischer Dienst der Krankenversicherung im Freistaat Sachsen e.v. Am Schießhaus 1 01067 Dresden Tel.: (0351) 4985-30 Fax: (0351) 4963157 E-Mail: info@mdk-sachsen.de 28 Pflege - Orientierung geben, FZPL DD, Anne Scheffler, 31. Mai 2017

Anne Scheffler Techniker Krankenkasse Tel. 040-46 06 61 60 00 pflege@@tk.de Falls Sie noch Fragen haben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.