Buchungen Personalbereich



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Transkript:

Buchungen Personalbereich* Nettolohn? * Das überlässt man besten dem Steuerberater! N. Leist, Steuerfachmann anno 2008! Buchungen Personalbereich Lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn Lohnsteuerfreier Arbeitslohn (Auszüge) Löhne und Gehälter Zulagen (z. B. Schmutzzulage) Zuschläge (z. B. Überstunden) Urlaubsgeld Weihnachtsgeld Fahrtkostenzuschuss (bis 4.050 EUR p.a.) Essenszuschuss (bis 15 * 5,83 EUR p.m.) Umzugskosten (Ledige 561 Euro, Eheleute 1.122 Euro, für jede weitere Person 247 Euro) Personalrabatte (bis 1.080 EUR p.a.) Die Aktualität der Beihilfen und der Sätze muss lfd. geprüft werden!! 2

Buchungen Personalbereich Entlohnung = Entgelt der Arbeitsleistung (Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit) Ermittlung des Nettogehaltes Bruttogehalt/-lohn - Steuern (Lohnsteuer entsprechend der Steuerklasse, Kirchensteuer i.d.r. 9% der Lohnsteuer (BW, BY 8%) Solidaritätszuschlag von 5,5% der Lohnsteuer) - AN-Anteil zur SV (RV 19,6%, KV 14,6% (+0,9%), PV 1,95% (+0,25%), AV 3,0%) Steuersätze 2010! = Nettogehalt/-lohn Kinderfreibetrag keine Berücksichtigung bei der Lohnsteuer Ausgleich durch das Kindergeld, jedoch bei der Kirchensteuer und beim Solidaritätszuschlag, je Kind 0,5 Kinderfreibeträge, bei verheirateten Arbeitnehmern erhöht sich der Kinderfreibetrag auf 1,0 je Kind (kann geteilt werden) Lohnsteuertabellen Für gegebene Gehälter/Löhne können die Lohnsteuer, Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag abgelesen werden. Sie berücksichtigen die jeweilige Steuerklasse, die Kinderfreibeträge und andere Freibeträge. 3 Buchungen Personalbereich I II III IV V VI Ledige, Geschiedene, Verheiratete, die dauernd getrennt leben sowie Verwitwete, Arbeitnehmer der Steuerklasse I bei denen mindestens ein Kind gemeldet ist, Steuerklasse III erhalten verheiratete Arbeitnehmer, wenn nur ein Ehegatte Arbeitslohn bezieht, oder der Ehegatte in die Steuerklasse V einzureihen ist. Gilt nur für Verheiratete, wenn beide Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig sind, Gilt für Verheiratete, die die Voraussetzungen für die Steuerklasse IV erfüllen, wenn der Ehegatte des Arbeitnehmers auf Antrag beider Ehegatten in die Steuerklasse III eingereiht wird. Ist auf der zweiten und jeder weiteren Lohnsteuerkarte bei Arbeitnehmern einzutragen, die nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn beziehen (KEINE Freibeträge) 4

Buchungen Personalbereich Versicherungszweig Beitragssatz Beitragsbemessungsgrenze * KV** + 0,5% Krankengeld + 0,4% Zahnersatz PV + Zuschlag kinderlose. 14,6% + 0,9% vom AN 1,95% (+ 0,25%) Sozialversicherung für 2010 3.825,00 EUR 3.825,00 EUR RV 19,96 ( 4.800,00 nl) 5.600,00 EUR AV 3,0% ( 4.800,00 nl) 5.600,00 EUR * Liegt das Bruttoeinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, so steigen die Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen nicht weiter. * * Hat der Arbeitnehmer ein Bruttoeinkommen, das über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, kann er sich zwischen einer Mitgliedschaft in einer privaten oder einem frei willigen Beitritt in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden Auf Besonderheiten im Rahmen der Sozialversicherung wird in ReWe aufgrund der Halbwertszeit der Gültigkeit nicht eingegangen!! 5 Buchungen Personalbereich Die verheiratete kaufmännische Angestellte Martha Müller hat einen Anspruch auf 1.457,00 EUR Monatsgehalt. Sie ist verheiratet (Steuerklasse IV) und auf ihrer Steuerkarte wurden 0,5 Kinderfreibeträge eingetragen. Sie ist bei der Barmerersatzkasse krankenversichert, Beitragssatz z.zt.14,90% Aufgabe: Erstellen Sie die Gehaltsabrechnung! Die einzubehaltenden Sozialabgaben sowie der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung müssen in voraussichtlicher Höhe bis spätestens zum drittletzten Bankarbeitstag von der jeweiligen Krankenkasse im Lastschriftverfahren vereinnahmt werden! Die abgebuchten SV_Vorauszahlungen werden bei der Buchung der Löhne und Gehälter verrechnet. Im folgendem Monat wird der dann am 27. d. M. geschätzte Sozialversicherungsbeitrag (der nicht mit dem tatsächlichen Sozialversicherungsbeitrag übereinstimmen muss -z.b. wegen zusätzlich geleisteter Überstunden) mit dem Restbeitrag (= Verbindlichkeit ggü. den Sozialversicherungsträgern) oder dem Erstattungsanspruch (=Forderung ggü. den Sozialversicherungsträgern) verrechnet. 6

Buchungen Personalbereich eventuell 7 Buchungen Personalbereich Auszug aus der Lohnsteuertabelle (Kirchensteuer 9% *) Kinderfreibetrag 0.0 0.5 1 1.5 2 2.5 3 ab EURO StK Steuer SolZ KiStr SolZ KiStr SolZ KiStr SolZ KiStr SolZ KiStr SolZ KiStr SolZ KiStr 1452.00 I 135.00 7.42 12.15 0.00 6.69 0.00 1.65 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 II 86.08 1.01 7.74 0.00 2.59 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 III -steuerfrei - IV 135.00 7.42 12.15 4.56 9.34 0.00 6.69 0.00 4.14 0.00 1.65 0.00 0.00 0.00 0.00 V 369.00 20.29 33.21 - - - - - - - - - - - - VI 401.00 22.05 36.09 - - - - - - - - - - - - 1455.00 I 135.75 7.46 12.21 0.00 6.76 0.00 1.70 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 II 86.83 1.16 7.81 0.00 2.65 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 III -steuerfrei - IV 135.75 7.46 12.21 4.71 9.41 0.00 6.76 0.00 4.20 0.00 1.70 0.00 0.00 0.00 0.00 V 370.00 20.35 33.30 - - - - - - - - - - - - VI 402.00 22.11 36.18 - - - - - - - - - - - - 1458.00 * Der Kirchensteuersatz beträgt in Baden-Württemberg und Bayern 8%, in allen anderen Bundesländern 9%! 8

Buchungen Personalbereich Bruttoentgelt 1.457,00 LST lt. Tabelle 135,75 SolZ lt. Tabelle 4,71 KSt lt. Tabelle 9,41 Summe Steuern 149,87 KV (14,60% / 2 + 0,9%) 106,36 KV (AN 0,9%) 13,11 RV (19,60% / 2) 142,79 PV ( 1,95% / 2) 14,21 PV zu (ohne Kinder) 0,00 AV ( 3,00% / 2) 21,86 Summe SV 298,32 = Nettoentgelt 1.008,81 - - = Lohnaufwand für den Arbeitgeber: Bruttolohn + AG-Anteil zur SV 285,21 (= 1.475,00 + 287,39 ) 1.742,21 9 Buchungen Personalbereich Verbuchung der Martha Müller Abrechnung (s. o.) 2640 SV-Vorauszahlungen 583,53 an Bank 583,53 6300 Gehälter 1.457,00 an 2800 Bank 1.008,81 an 4830 FB-Verbindlichkeiten 149,87 an 2640 SV-Vorauszahlungen 298,32 = + 6400 AG-Anteil zur SV 285,21 an 2640 SV-Vorauszahlungen 285,21 10

Buchungen Personalbereich Verbuchung der Martha Müller Abrechnung (Fortsetzung) d) Überweisung der einbehaltenen Abzüge (10. des Folgemonats (FA) ) 4830 FB-Verbindlichkeiten 149,87 an 2800 Ba 149,87 e) Passivierung der einbehaltenen Abzüge am 31.12. 4830 FB-Verbindlichkeiten 149,87 an 8010 SBK 149,87 11 Buchungen Personalbereich Veränderung der Martha Müller Abrechnung: Annahme: Martha Müller hat im letzten Monat 250,00 EUR Gehaltsvorschuss erhalten, die mit der aktuellen Gehaltszahlung verrechnet werden: a) Buchung des Gehaltsvorschusses 2650 Ford. an Mitarbeiter 250,00 an 2800 Bank 250,00 b) Verrechnung mit der Gehaltszahlung 6300 Gehälter 1.457,00 an 2650 Ford. an Mitarbeiter 250,00 an 2800 Bank (1.008,81 250,00) 758,81 an 4830 FB-Verbindlichkeiten 149,87 an 2640 SV-Vorauszahlungen 298,32 Rwg 12

Buchungen Personalbereich Veränderung der Martha Müller Abrechnung: Annahme: Martha Müller wohnt in einer werkseigenen Wohnung, der Mietzins in Höhe von 300,00 EUR wird mit der monatlichen Gehaltszahlung verrechnet werden; a) Verrechnung mit der Gehaltszahlung 6300 Gehälter 1.457,00 an 5710 Mieterträge 300,00 an 2800 Bank (1.008,81 300,00) 708,81 an 4830 FB-Verbindlichkeiten 149,87 an 2640 SV-Vorauszahlungen 298,32 Rwg 13 Buchungen Personalbereich -Übungen Toben Sie sich aus, das Halbjahr dauert an: Lösen Sie die Aufgabe 200 auf der Seite 177 Lösen Sie die Aufgabe 201 auf der Seite 177 Lösen Sie die Aufgabe 202 auf der Seite 177 Lösen Sie die Aufgabe 204 auf der Seite 182 Lösen Sie die Aufgabe 205 auf der Seite 182 Lösen Sie die Aufgabe 206 auf der Seite 182 Lösen Sie die Aufgabe 207 auf der Seite 182 Lösen Sie die Aufgabe 208 auf der Seite 183 Lösen Sie die Aufgabe 209 auf der Seite 183 Kerger 14

Ermittlung des Nettolohns Aufgabe 199/200 Beyer St.-Kl.:III Kinder: 1,0 Arbeitsentgelt 2.990,00 = Bruttoentgelt 2.990,00 - LSt 243,83 - SoliZ 0,00 - KiSt 8% 8,58 = Summe Steuerabzüge 252,41 - KV 14,60% 436,54 218,27 - KV AN 0,90% 26,91 26,91 - PV 1,95% 58,31 29,15 - RV 19,60% 586,04 293,02 - AV 3,00% 89,70 44,85 = Summe Sozialversicherung 612,20 = Nettoentgelt 2.125,39 0,00 = Auszahlungsbetrag 2.125,39 AG-Beitrag Sozialversicherung 585,29 SV-Vorauszahlung 1.197,50 15 Buchungen Personalbereich Aufgabe 200 B 2640 SV-Vorauszahlungen 1.212,51 an Bank 1.212,51 6300 Gehälter 2.990,00 an 2800 Bank 2.120,90 an 4830 FB-Verbindlichkeiten 252,41 an 2640 SV-Vorauszahlungen 619,69 6400 AG-Anteil zur SV 589,78 an 2640 SV-Vorauszahlungen 589,78 d) 4830 FB-Verbindlichkeiten 251,41 an 2800 Bank 251,41 16

Ermittlung des Nettolohns Aufgabe 199/200 A. Fellner St.-Kl.:I Kinder: 0,0 Arbeitsentgelt 2.970,00 = Bruttoentgelt 2.970,00 - LSt 475,08 - SoliZ 26,12 - KiSt 8% 38,00 = Summe Steuerabzüge 539,20 - KV 14,60% 433,62 216,81 - KV AN 0,90% 26,73 26,73 - PV 1,95% 57,92 28,96 - RV 19,90% 591,03 295,52 - AV 3,00% 89,10 44,55 = Summe Sozialversicherung 612,56 = Nettoentgelt 1.818,24 0,00 = Auszahlungsbetrag 1.818,24 AG-Beitrag Sozialversicherung 585,83 SV-Vorauszahlung 1.198,40 17 Buchungen Personalbereich Aufgabe 200 - F 2640 SV-Vorauszahlungen 1.212,51 an Bank 1.212,51 6300 Gehälter 2.970,00 an 2800 Bank 1.818,24 an 4830 FB-Verbindlichkeiten 539,20 an 2640 SV-Vorauszahlungen 612,56 6400 AG-Anteil zur SV 585,83 an 2640 SV-Vorauszahlungen 585,83 d) 4830 FB-Verbindlichkeiten 539,20 an 2800 Bank 539,20 18

Ermittlung des Nettolohns Aufgabe 201 Hemmerle St.-Kl.:III Kinder: 1,0 Arbeitsentgelt 2.975,00 Treueprämie 30,00 = Bruttoentgelt 3.005,00 - LSt 247,00 - SoliZ 0,00 - KiSt 9% 9,90 = Summe Steuerabzüge 256,90 - KV 14,60% 438,73 219,37 - KV AN 0,90% 27,05 27,05 - PV 1,95% 58,60 29,30 - RV 19,90% 598,00 299,00 - AV 3,00% 90,15 45,08 = Summe Sozialversicherung 619,78 = Nettoentgelt 2.128,32 0,00 = Auszahlungsbetrag 2.128,32 AG-Beitrag Sozialversicherung 592,74 SV-Vorauszahlung 1.212,52 Gesamter Lohnaufwand 3.597,74 19 Buchungen Personalbereich Aufgabe 201 2640 SV-Vorauszahlungen 1.212,52 an Bank 1.212,52 6300 Gehälter 3.005,00 an 2800 Bank 2.128,38 an 4830 FB-Verbindlichkeiten 256,90 an 2640 SV-Vorauszahlungen 619,78 6400 AG-Anteil zur SV 592,74 an 2640 SV-Vorauszahlungen 592,74 d) 4830 FB-Verbindlichkeiten 256,90 an 2800 Bank 256,90 20

Ermittlung des Nettolohns Aufgabe 202 Wagner St.-Kl.:I Kinder: 0,0 Arbeitsentgelt 2.735,00 Kleidungszuschuss 50,00 Mietwohnung kostenlos 195,00 = Bruttoentgelt 2.980,00 - LSt 477,58 - SoliZ 26,26 - KiSt 9% 42,98 = Summe Steuerabzüge 546,82 - KV 14,60% 435,08 217,54 - KV AN 0,90% 26,82 26,82 - PV 1,95% 58,11 29,06 - PV ZU 0,25% 7,45 7,45 - RV 19,90% 593,02 296,51 - AV 3,00% 89,40 44,70 = Summe Sozialversicherung 622,08 = Nettoentgelt 1.811,11 - Sachbezug 195,00 = Auszahlungsbetrag 1.616,11 AG-Beitrag Sozialversicherung 587,81 SV-Vorauszahlung 1.209,88 21 Buchungen Personalbereich Aufgabe 202 W 2640 SV-Vorauszahlungen 1.209,88 an Bank 1.209,88 6300 Gehälter ( 2.735,00 + 50,00 + 195,00 ) 2.980,00 an 2800 Bank 1.611,11 an 4830 FB-Verbindlichkeiten 546,16 an 2640 SV-Vorauszahlungen 622,08 an 5400 Mieterträge 195,00 6400 AG-Anteil zur SV 587,81 an 2640 SV-Vorauszahlungen 587,81 d) Abführen der Steuerverbindlichkeiten 4830 FB-Verbindlichkeiten 546,16 an 2800 Bank 546,16 22

Buchungen Personalbereich Aufgabe 204 2640 SV-Vorauszahlungen 3.806,11 an Bank 3.806,11 6300 Gehälter 9.606,00 an 2800 Bank 6.013,06 an 4830 FB-Verbindlichkeiten 1.643,20 an 2640 SV-Vorauszahlungen 1.949,74 6400 AG-Anteil zur SV 1.856,37 an 2640 SV-Vorauszahlungen 1.856,37 d) 4830 FB-Verbindlichkeiten 1.643,20 an 2800 Bank 1.643,20 23 Buchungen Personalbereich Aufgabe 205 a) 2650 Ford. geg. Mitarbeiter 4.000,00 an 2800 Bank 4.0000,00 b) Buchung des Bankeinzugs 2640 SV-Vorauszahlungen 3.200,00 an Bank 3.200,00 6200 Löhne 7.800,00 an 2800 Bank 5.060,00 an 2650 Ford. geg. Mitarbeiter 250,00 an 4830 FB-Verbindlichkeiten 860,00 an 2640 SV-Vorauszahlungen 1.630,00 6400 AG-Anteil zur SV 1.570,00 an 2640 SV-Vorauszahlungen 1.570,00 d) 4830 FB-Verbindlichkeiten 860,00 an 2800 Bank 860,00 24

Buchungen Personalbereich Aufgabe 206 2640 SV-Vorauszahlungen 23.010, 00 an Bank 23.010,00 6300 Gehälter 55.800,00 an 2800 Bank 31.485,00 an 4830 FB-Verbindlichkeiten 10.050,00 an 2640 SV-Vorauszahlungen 11.765,00 an 2650 Fo geg. Mitarbeitern 2.500,00 6400 AG-Anteil zur SV 11.245,00 an 2640 SV-Vorauszahlungen 11.245,00 d) 4830 FB-Verbindlichkeiten 10.050,00 an 2800 Bank 10.050,00 25 Buchungen Personalbereich Aufgabe 208 2640 SV-Vorauszahlungen 24.550, 00 an Bank 24.550,00 6300 Gehälter 66.300,00 an 2800 Bank 38.800,00 an 4830 FB-Verbindlichkeiten 11.300,00 an 2640 SV-Vorauszahlungen 12.600,00 an 5400 Mieterträge 3.600,00 6400 AG-Anteil zur SV 11.245,00 an 2640 SV-Vorauszahlungen 11.245,00 d) 4830 FB-Verbindlichkeiten 11.300,00 an 2800 Bank 11.300,00 26

Buchungen im Personalbereich Firmenwagen & Sachbezüge 27 Buchungen Personalbereich Der PKW und die Ein-Prozent-Regelung Das Unternehmen kauft beispielsweise ein Firmenfahrzeug für Mitarbeiter mit einem Listenpreis von 17.850,00 (brutto). Dabei spielt es keine Rolle, wie teuer der Wagen tatsächlich war, ob Rabatt ausgehandelt wurde, ob das Fahrzeug günstig gebraucht oder als reimportierter Neuwagen auf den Hof gekommen ist. Entscheidend bleibt der Listenpreis + Sonderausstattung + MwSt des Fahrzeugs. Nach der Ein-Prozent-Regelung muss der Mitarbeiter, in unserem Beispiel dann 178,00 EUR (auf volle Hundert abgerundet) pro Monat für seine Privatnutzung bei der Einkommensteuer und auch bei den Sozialversicherungsbeiträgen berücksichtigen. Voraussetzung für die Anwendung der 1% Regelung ist der glaubhafte Nachweis, dass das Fahrzeug zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird (seit 2006). Zusätzlich müssen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz pro Kilometer 0,03 % des Listenpreises + als Geldwerter Vorteil angesetzt werden! Vorteil: alle für das Fahrzeug anfallenden laufenden Kosten werden als Betriebsausgabe in der Buchführung berücksichtigt, der geldwerte Vorteil in Höhe von 178,00 EUR gilt als betrieblicher Ertrag und somit ist die darin enthaltene Umsatzsteuer abzuführen. Quelle: http://www.steuerlinks.de/ls-sachbezuege.html 28

Buchungen Personalbereich Statt der Ein-Prozent-Pauschalmethode kann der Geschäftswagen-Nutzer ein Fahrtenbuch führen. Der Bundesfinanzhof hat jedoch die formalen Anforderungen an das Führen eines Fahrtenbuches verschärft. "Dieser Anforderung wird nur die fortlaufende und zeitnahe Erfassung der Fahrten in einem geschlossenen Verzeichnis gerecht, das auf Grund seiner äußeren Gestaltung geeignet ist, jedenfalls im Regelfall, nachträgliche Abänderungen, Streichungen oder Ergänzungen als solche kenntlich werden zu lassen" (BFH Aktenzeichen VI R 27/05) Welches Modell die 1%-Regelung oder das Fahrtenbuch das günstigere ist, hängt vom Wert des betreffenden Wagens und dem Anteil der Privatnutzung ab und ist im Einzelfall zu entscheiden. Als Faustregel gilt jedoch: Wird ein Fahrzeug zu einem hohen Anteil privat genutzt, so wird auch die Anwendung der pauschalen 1%-Regelung meist günstiger sein. Man muss zudem beachten, dass die Führung eines Fahrtenbuches i.d.r. sehr zeitaufwendig sein kann. Jahresbezogenes Wahlrecht Quelle: Ernest & Young, Unternehmensberatung 29 Buchungen Personalbereich Beispiel: Die A-GmbH erwirbt für den Gesellschafter & Geschäftsführer A einen 1 Jahre alten (gebrauchten) Mercedes für 45.000 EUR, Listenpreis 2010 Brennpunkte Jahren 50.000 bei der Dienstwagenbesteuerung EUR (Grundausstattung), einschl. Sonderausstattung 60.000 EUR zzgl. USt. Lösung: Ansatz eines geldwerten Vorteils von 1 % x 71.400,00 EUR (60.000,00 EUR zzgl. 19 % USt) 714,00 x 12 = 8.568,00 EUR/Jahr. Beispiel: A darf das Fahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb nutzen. Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beträgt 28 km. Die A-GmbH übernimmt auch die Kosten für den von A angemieteten Stellplatz (100 EUR/Monat) sowie ADAC-Schutzbrief (80 EUR/Jahr). + = + Geldwerter Vorteil für eigentliche Privatfahrten (1 % von 71.400 EUR), Ansatz ohne Stellplatz* Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (0,03 % x 71.400 EUR x 28 km) lohnsteuerpflichtiger Sachbezug Firmenwagen monatlich in 2011 1.313 EUR x 12 Monate = ADAC-Schutzbrief (80 EUR) 714 EUR + 599 EUR 1.313 EUR 15.756 EUR 15.836 EUR * Nächste Folie 30

Buchungen Personalbereich Parkplatzüberlassung Die Vfg. der OFD Münster vom 25.6.2007 (Kurzinformation ESt Nr. 17/2007, DStR 2007, 1677) stellt klar, dass die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Parkraum/Stellplätzen nicht zu besteuern ist. Auch die Entscheidung des FG Köln vom 15.3.2006 (11 K 5680/04, DStRE 2006, 1053), nach der die Parkraumgestellung seitens des ArbG an seine ArbN als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln sei, ändert an der bisherigen Rechtsauffassung nichts. Das Urteil des FG Köln ist über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden). Quelle: http://www.konzsteuertipps.de/konz/lexikon/s/sachbezuege.html 31 Buchungen Personalbereich Veränderung der Martha Müller Abrechnung: Annahme: Martha Müller steht kostenlos ein firmeneigenes Fahrzeug zur Verfügung, Listenpreis 17.850,00 (brutto). Dies gilt als Sachbezug, der mit 1% des auf volle 100,00 EUR abgerundeten Bruttolistenpreises monatlich dem Gehalt hinzuzurechnen ist, also 178,00 EUR. Der Arbeitgeber hat die darin enthaltene USt in Höhe von 28,42 EUR abzuführen. Buchung der Gehaltszahlung 6300 Gehälter (1.457,00 + 178,00 ) 1.635,00 an 2800 Bank 985,70 an 4830 FB-Verbindlichkeiten (Annahme) 152,90 an 2640 SV-Vorauszahlungen (Annahme) 318,40 an 5430 andere sonstige betriebliche Erträge 149,58 an 4800 USt 28,42 Rwg 32

Buchungen Personalbereich Sachbezüge A) Sachbezüge, die der Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses erhält, sind bis zu einem Betrag von 1.080,00 (ab 2004) im Jahr steuerfrei. Als Sachbezüge gelten Waren oder Dienstleistungen, die der Arbeitgeber nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer hergestellt, vertrieben oder erbracht hat und die nicht pauschal versteuert werden. Die Sachbezüge sind mit 96 Prozent des üblichen Endpreises zu bewerten. Werden verbilligte Flüge von einem Luftfahrtunternehmen gewährt, können für die Bewertung Durchschnittwerte zum Ansatz kommen. Bei der Bestimmung der Durchschnittswerte ist das BMF-Schreiben vom 7.12.2000 zu beachten. B) Betragen die Sachbezüge außer A) nicht mehr als 44,00 im Kalendermonat, so muss der Sachbezug nicht berücksichtigt werden. Er bleibt damit außer Ansatz. Übersteigen die Sachbezüge monatlich einen Betrag von 44,00, muss der gesamte Sachbezug steuerlich berücksichtigt werden und nicht nur der die 44,00 übersteigende Betrag. Quelle: http://www.steuerlinks.de/ls-sachbezuege.html 33 Buchungen Personalbereich Sachbezüge Ein geldwerter Vorteil entsteht immer dann, wenn die Einnahme oder der Sachbezug eine gewisse Gegenleistung des Arbeitgebers für die erbrachten Leistungen des Arbeitnehmers ist. Somit werden alle freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers, die als Gegenleistung für geleistete Arbeit erbracht werden, als steuerpflichtig betrachtet, und sind entsprechend zu versteuern. Das ist nicht immer leicht zu verstehen. Wenn beispielsweise der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zum Geburtstag Karten für ein Musical schenkt, dann ist das keine Einnahme, die als geldwerter Vorteil zu betrachten ist, weil ein persönlicher Bezug vorliegt. Anders wird der Sachverhalt, wenn selbige Musicalkarten für eine außergewöhnliche Leistung des Arbeitnehmers verschenkt werden. Ausgenommen von der Steuerpflicht und als geldwerter Vorteil sind Sachbezüge, die im Wert 44,00 Euro nicht übersteigen. Quelle: http://www.nettolohn.de/lexikon/geldwerter-vorteil-199.html 34

Buchungen Personalbereich Sachbezüge Beispiel: Hans, der Noch-Automobilfacharbeiter bei Opel, hat die Möglichkeit pro Jahr zu besonderen Konditionen ein Neufahrzeug seines noch existierenden Arbeitgebers zu erwerben. Im Jahr 2011 erhält er einen Opel Insignia, zum Listepreis von 31.250,00, er muss davon 80% bezahlen! Zusätzlich erhält er monatlich einen Tankgutschein von Opel in Höhe von 40,00 Steuerlicher Ansatz: Listenpreis 31.250,00 davon 96% (vgl. Folie 29) 30.000,00 bezahlt 80% 24.000,00 = Sachbezug 6.000,00 - Freibetrag 1.080,00 = Erhöhung des Bruttoentgelt p.a. 4.920,00 = Erhöhung des Bruttoentgelt p.m. 410,00 Da das Fahrzeug den Freibetrag von 1.080 bereits ausschöpft, erhöht der Bezug des Tankgutscheins das monatliche Bruttoentgelts, um 40,00! 35 Buchungen Personalbereich Sachbezüge Veränderung der Martha Müller Abrechnung: Annahme: Martha Müller erhält von ihrem Arbeitgeber aus dem firmeneigenen Fertigerzeugnissortiment einen mexikanischen Terrakotta- Terrassen-Ofen im Bruttowert von 119,00 EUR ( 96% des Bruttolistenpreises, der jährliche Freibetrag ist bereits erschöpft). Buchung der Gehaltszahlung 6300 Gehälter (1.457,00 + 119,00 ) 1.576,00 an 2800 Bank 1016,13 an 4830 FB-Verbindlichkeiten (Annahme) 143,75 an 2640 SV-Vorauszahlungen (Annahme) 297,12 an 5000 Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse 100,00 an 4800 Ust 19,00 Rwg Entspricht einem Verkauf an Außenstehenden! 36

Buchungen Personalbereich Toben Sie sich aus, das Halbjahr dauert an: Lösen Sie die Aufgabe 211 auf der Seite 183 Lösen Sie die Aufgabe 212 auf der Seite 183 Lösen Sie die Aufgabe 213 auf der Seite 183 Lösen Sie die Aufgabe 215 auf der Seite 186 Lösen Sie die Aufgabe 216 auf der Seite 186 Rechnen! 37 Ermittlung des Nettolohns Aufgabe 211 Ohne Name Arbeitsentgelt 2.850,00 Sachbezug 238,00 = Bruttoentgelt 3.088,00 - LSt 310,84 - SoliZ 0,00 - KiSt 0% 0,00 = Summe Steuerabzüge 310,84 - KV 14,60% - KV AN 0,90% - PV 1,95% - RV 19,90% - AV 3,00% = Summe Sozialversicherung 624,55 = Nettoentgelt 2.152,61 - Sachbezug 238,00 = Auszahlungsbetrag 1.914,61 AG-Beitrag Sozialversicherung 596,76 SV-Vorauszahlung 1.221,31 Gesamter Lohnaufwand 3.684,76 38

Buchungen Personalbereich Aufgabe 211 2640 SV-Vorauszahlungen 1.221,31 an Bank 1.221,31 6300 Gehälter (2.850,00 + 238,00) 3.088,00 an 2800 Bank 1.914,61 an 4830 FB-Verbindlichkeiten 310,84 an 2640 SV-Vorauszahlungen 624,55 an 5430 Sonstige Erträge 200,00 an 4800 USt 38,00 6400 AG-Anteil zur SV 596,76 an 2640 SV-Vorauszahlungen 596,76 39 Ermittlung des Nettolohns Aufgabe 212 Ohne Name Arbeitsentgelt 2.780,00 Sachbezug 0,00 = Bruttoentgelt 2.780,00 - LSt 0,00 - SoliZ 0,00 - KiSt 0% 0,00 = Summe Steuerabzüge 215,44 - KV 14,60% - KV AN 0,90% - PV 1,95% - RV 19,90% - AV 3,00% = Summe Sozialversicherung 562,26 = Nettoentgelt 2.002,30 - Verrechnung Anzug 178,50 = Auszahlungsbetrag 1.823,80 AG-Beitrag Sozialversicherung 537,24 SV-Vorauszahlung 1.099,50 Gesamter Lohnaufwand 3.317,24 40

Buchungen Personalbereich Aufgabe 212 2640 SV-Vorauszahlungen 1.099,50 an Bank 1.099,50 6300 Gehälter 2.780,00 an 2800 Bank 1.823,50 an 4830 FB-Verbindlichkeiten 215,44 an 2640 SV-Vorauszahlungen 562,26 an 5430 Umsatzerlöse 150,00 an 4800 USt 28,50 6400 AG-Anteil zur SV 537,24 an 2640 SV-Vorauszahlungen 537,24 41 Ermittlung des Nettolohns Aufgabe 213 Ohne Name Arbeitsentgelt 2.980,00 Sachbezug 238,00 = Bruttoentgelt 3.218,00 = Summe Steuerabzüge 351,43 = Summe Sozialversicherung 650,84 = Nettoentgelt 2.215,73 - Sachbezug 238,00 - Erworbene Erzeugnisse 357,00 = Auszahlungsbetrag 1.620,73 AG-Beitrag Sozialversicherung 621,88 SV-Vorauszahlung 1.272,72 Gesamter Lohnaufwand 3.839,88 42

Buchungen Personalbereich Aufgabe 211 2640 SV-Vorauszahlungen 1.272,72 an Bank 1.272,721 6300 Gehälter (2.850,00 + 238,00) 3.218,00 an 2800 Bank 1.620,73 an 4830 FB-Verbindlichkeiten 310,84 an 2640 SV-Vorauszahlungen 650,84 an 5430 Sonstige Erträge 200,00 an 5000 Umsatzerlöse 300,00 an 4800 USt 95,00 6400 AG-Anteil zur SV 621,88 an 2640 SV-Vorauszahlungen 621,88 43 Buchungen Personalbereich vermögenswl Einkommensgrenzen: Ledige: Verheiratete 17.900,00 EUR 35.800,00 EUR Höhe der staatlichen Zulage: Bausparverträge Beteiligungen (beides kombiniert möglich) 9% von max. 470,00 EUR, also 42,30 EUR 18% von max. 400,00 EUR, also 72,00 EUR Beiträge werden: ausschließlich vom Arbeitgeber entrichtet (erhöhen das stpfl. Bruttogehalt) ausschließlich vom Arbeitnehmer entrichtet von beiden gemeinsam aufgebracht (erhöhen anteilig das stpfl. Bruttogehalt) 44

Buchungen Personalbereich Veränderung der Martha Müller Abrechnung: Annahme: Martha Müller erhält von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe von 50% zu ihrem abgeschlossen Sparplan (Investmentfond). Sie hat die eine Sparrate in Höhe von 600,00 EUR pro Jahr vereinbart, 50,00 EUR p.m. Buchung der Gehaltszahlung 6300 Gehälter (1.457,00) 1.457,00 6320 Sonstige tarifl. oder vertragl. Aufwend. 25,00 an 2800 Bank 1.010,00!* an 4830 FB-Verbindlichkeiten (Annahme) 150,00 an 2640 SV-Vorauszahlungen (Annahme) 290,00 an 4860 Verbindlichkeiten aus VL 50,00 Das Konto 4860 wird wie das Konto 4830 behandelt (Überweisung im Folgemonat bzw. Passivierung am Jahresende) Obacht! 45 Buchungen Personalbereich Toben Sie sich aus, das Halbjahr dauert an: Lösen Sie die Aufgabe 220 auf der Seite 190 Lösen Sie die Aufgabe 221 auf der Seite 190 Lösen Sie die Aufgabe 222 auf der Seite 190 Das wars! 46

Ermittlung des Nettolohns Aufgabe 220 Ohne Name Arbeitsentgelt 2.650,00 + vwl AG 30,00 = Bruttoentgelt 2.680,00 = Summe Steuerabzüge 185,55 = Summe Sozialversicherung 542,03 = Nettoentgelt 1.952,42 - vwl AN 39,00 '- vwl AG 30,00 = Auszahlungsbetrag 1.883,42 AG-Beitrag Sozialversicherung 517,42 SV-Vorauszahlung 1.059,45 Gesamter Lohnaufwand 3.197,42 47 Buchungen Personalbereich Aufgabe 220 2640 SV-Vorauszahlungen 1.059,94 an Bank 1.059,94 6300 Gehälter 2.650,00 6320 Sonstige tarifliche Leiszungen 30,00 an 2800 Bank 1.883,42 an 4830 FB-Verbindlichkeiten 185,55 an 2640 SV-Vorauszahlungen 542,03 6400 AG-Anteil zur SV 517,91 an 2640 SV-Vorauszahlungen 517,91 48

Ermittlung des Nettolohns Aufgabe 221 Ohne Name Arbeitsentgelt 2.580,00 + vwl AG 19,50 = Bruttoentgelt 2.599,50 = Summe Steuerabzüge 483,47 = Summe Sozialversicherung 532,24 = Nettoentgelt 1.583,79 - vwl AN 19,50 '- vwl AG 19,50 = Auszahlungsbetrag 1.544,79 AG-Beitrag Sozialversicherung 502,36 SV-Vorauszahlung 1.034,60 Gesamter Lohnaufwand 3.101,86 49 Buchungen Personalbereich Aufgabe 220 2640 SV-Vorauszahlungen 1.034,60 an Bank 1.034,60 6300 Gehälter 2.650,00 6320 Sonstige tarifliche Leiszungen 19,50 an 2800 Bank 1.544,79 an 4830 FB-Verbindlichkeiten 483,47 an 2640 SV-Vorauszahlungen 532,01 6400 AG-Anteil zur SV 502,36 an 2640 SV-Vorauszahlungen 502,36 50

Ermittlung des Nettolohns Aufgabe 222 Ohne Name Arbeitsentgelt 2.466,00 + vwl AG 33,00 = Bruttoentgelt 2.499,00 = Summe Steuerabzüge 450,06 = Summe Sozialversicherung 511,67 = Nettoentgelt 1.537,27 - vwl AN '- vwl AG 33,00 = Auszahlungsbetrag 1.504,27 AG-Beitrag Sozialversicherung 482,94 SV-Vorauszahlung 994,61 Gesamter Lohnaufwand 2.981,94 51 Buchungen Personalbereich Aufgabe 220 2640 SV-Vorauszahlungen 994,61 an Bank 994,61 6300 Gehälter 2.466,00 6320 Sonstige tarifliche Leiszungen 33,00 an 2800 Bank 1.504,27 an 4830 FB-Verbindlichkeiten 450,06 an 2640 SV-Vorauszahlungen 511,67 6400 AG-Anteil zur SV 482,94 an 2640 SV-Vorauszahlungen 482,94 52