Einkommensteuer betriebliche Steuern private Steuern Steuer Körperschaftsteuer Einkommensteuer Person juristische Personen natürliche Personen Rechtsformen AG, GmbH, reg. Genossenschaft KG, OG, Einzelunternehmer, Staatsbürger Die Einkommensteuer regelt die Steuerpflicht natürlicher Personen. Sie ist eine Individualsteuer, eine höchstpersönliche Steuer. Sie ist progressiv, also gestaffelt und daher eine sehr soziale Steuer. Derjenige, der mehr verdient, zahlt auch mehr. Einkünfte + Land und Forstwirtschaft + Selbständige Arbeit + Gewerbebetrieb + Nicht selbständige Arbeit + Kapitalvermögen + Vermietung und Verpackung + Sonstige Einkünfte Gesamtbetrag der Einkünfte (nach Verlustausgleich und Freibetrag 41 (3)) Sonderausgaben außergewöhnliche Belastungen Freibeträge nach 104, 105 Einkommen gemäß 2 (2) Einkommen gemäß 2 (2) = Bemessungsgrundlage für den Tarif Anwendung des Tarifs Einkommensteuer nach 33 (1) Absetzbeträge Einkommensteuerschuld entrichtete Lohnsteuer entrichtete Kapitalertragsteuer veranlagte Einkommensteuer Vorauszahlungen Schlusszahlung/Gutschrift Erhebungsformen der Einkommensteuer 1. Einkommensteuer im Veranlagungswege 2. Lohnsteuer (vom Dienstgeber einbehalten) 3. Kapitalertragsteuer (vom Schuldner einbehalten)
Haupt und Nebeneinkunftsarten betrieblich o 21 Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft o 22 Einkünfte aus selbständiger Arbeit o 23 Einkünfte aus Gewerbebetrieb o 25 Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit außerbetrieblich o o o 27 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 28 Einkünfte aus Kapitalvermögen 29 31 Übrige sonstige Einkünfte Keine Einkünfte laut EStG Wenn diese unter keine der 7 Einkunftsarten fallen, z. B. Erbschaften Schenkungen Spiel und Lotteriegewinne Finderlohn Preise von Preisausschreiben Gewinne aus Veräußerung von Privatvermögen Wenn diese von der Einkommensteuer befreit sind (vgl. 3 EStG), z. B. Wochengeld, Arbeitslosengeld, Zuschüsse,... Einkünfte aus selbständiger Arbeit selbständiges Ausüben der Tätigkeit Weisungsfreiheit Werkschuld Künstler, Journalisten, Rechtsanwälte, Wirtschaftstreuhänder, Ärzte keine Rechnung, sondern eine Honorarnote Einkünfte aus Gewerbebetrieb Ein Gewerbebetrieb muss sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligen. Gewinnerzielungsabsicht Liebhaberei! Non Profit Organisations NPO Licht ins Dunkel Caritas Amnesty International WWF Greenpeace
Einkünfte aus Kapitalvermögen Dividendenzahlungen an juristische Personen Übrige sonstige Einkünfte veräußere ich Privatvermögen, ist es steuerfrei, außer: Wertpapiere, die weniger als ein Jahr mir gehören (Spekulationsgeschäfte) Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden (Frist = 7 Jahre) Gewinnermittlungsarten Sie sind in der BAO (Bundesabgabenordnung) und dem EStG (Einkommensteuergesetz) geregelt. Wer im Firmenbuch eingetragen ist muss eine Gewinnermittlung machen. Wer nicht im Firmenbuch eingetragen ist und über dem BAO Betrag liegt muss auch eine Gewinnermittlung machen. Wer unter dem BAO Wert liegt kann eine vereinfachte Gewinnermittlung machen (EAR). 5 (1) EStG Bilanzierung für protokollierte Gewerbetreibende, die nach Handelsrecht buchführungspflichtig sind, d. h. Erstellung Handels und Steuerbilanz 4(1) EStG Bilanzierung Bei Überschreiten der Buchführungsgrenzen des 125 BAO, rein steuerliche Gewinnermittlung (keine Handelsbilanz) 4 (3) EStG Einnahmen Ausgaben Rechnung (EAR) Bei Unterschreiten der Buchführungsgrenzen 17 EStG Basispauschalierung Betriebsvermögensvergleich 4 (1) Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres. Der Gewinn wird durch Entnahmen nicht gekürzt und durch Einlagen nicht erhöht. zentrale Bedeutung hat die Inventur (Bestandsaufnahme des Vermögens) EK 1.1. + Gewinn d. lfd. Jahres Verlust + Einlagen Entnahmen EK 31.12.
Beispiel zur Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte Der Steuerpflichtige Dr. Hans Huber hatte im Jahr 2002 folgende Einkünfte: 1. Herr Dr. Huber ist Tierarzt und erzielte Einnahmen in Höhe von 71.100, denen folgende Ausgaben gegenüberstehen: SV Beiträge 10.900, Miete der Praxis 8.000, Abschreibung der Praxiseinrichtung 4.600, Sonstige Kosten 4.000. Einkünfte aus selbständiger Arbeit 71.100,00 SV Betrag 2. Herr Dr. Huber betreibt gemeinsam mit seiner Frau eine Entenzucht in Form einer GesbR. Sein Gewinnanteil aus dieser Tätigkeit beträgt 7.200. 3. Außerdem ist Herr Dr. Huber mit 75 % an einer GmbH beteiligt, die Wurstwaren produziert. Als Geschäftsführer dieser GmbH bezog er im Jahr 2002 ein Entgelt in der Höhe von 36.000. (Für diese Einkünfte hat Herr Dr. Huber keine SV Beiträge zu entrichten, da er bereits auf Basis der Höchstbeitragsgrundlage Beiträge einbezahlt.) 4. Daneben hat Herr Dr. Huber einen Gewinnanteil aus einer echten stillen Beteiligung in Höhe von 9.000 (nach Abzug von 25 % KESt) erhalten. 5. Für seine (inländischen) Sparguthaben erhielt er im Jahr 2002 Zinsen in der Höhe von 5.000 (brutto, vor Abzug der KESt). endbesteuert wird mit 25% angesetzt, wenn die 25% bezahlt sind ist man der Verpflichtung nachgekommen, wenn man den Betrag noch mal ansetzt würde man ja doppelt zahlen. 6. Herr Dr. Huber ist weiters externer Lehrbeauftragter an der Veterenärmedizinischen Fakultät. Steuerpflichtige Bezüge gem. KZ 245 des Lohnzettels: 2.846. Herr Dr. Huber hat Ausgaben in Höhe von 146, (Fachliteratur, Unterrichtsmaterial, Fahrtkosten) Nicht Selbständige Arbeit, Werbungskosten (abziehen) 7. Herr Dr. Huber vermietet das Haus seiner verstorbenen Eltern. Mieteinnahmen 2002: 9.600,, Anschaffungskosten des Gebäudes 150.000, div. Ausgaben (Grundsteuer, Rauchfangkehrer etc.) 450,, Ausgaben für Austausch der Fenster 15.000. Vermietung und Verpachtung, Gebäude wird immer über 40 Jahre abgeschrieben, 15.000 ansetzen, 3750 Afa Aufgaben: a) Ordnen Sie die angeführten Einkünfte den Einkunftsarten gem. 2 (3) EStG zu. b) Ermitteln Sie den Gesamtbetrag der Einkünfte und nehmen Sie dabei alle möglichen steuerlichen Begünstigungen in Anspruch! Gesamtbetrag der Einkünfte ausrechnen
Beispiel zur Behandlung von Verlusten Laufender Verlust Gewerbebetrieb A 50.000 Übergangsgewinn Gewerbebetrieb A (Wechsel Gew.erm.art) + 120.000 Laufender Gewinn Gewerbebetrieb B + 150.000 Verlust aus V+V 10.000 Verlust aus Aktienspekulation 80.000 Sonderausgabenviertel 1.450 Vortragsfähiger Verlust aus Vorjahr a) 60.000 b) 200.000
Einkommensteuer (40 Punkte) Klausur vom 28. 6. 2002 Die Steuerpflichtige Mag. Bettina Mayerhofer (ledig, keine Kinder) hatte im Jahr 2002 folgende Einkünfte: Frau Mag. Mayerhofer ist seit 1.3.2001 selbständiger Coach und ermittelt den Gewinn gem. 4(3) EStG. Aus dem Vorjahr ist ein Verlustvortrag von 700 offen. Im Jahr 2002 erzielte sie als Coach Einnahmen im Wert von 32.000, denen folgende Ausgaben gegenüberstehen: SV Beiträge 1.690, Büromiete 6.000, Abschreibung der Büroeinrichtung 410, Steuerberatungskosten 1000,, übrige Kosten 5.800. (Bei den angeführten Kosten handelt es sich um Nettobeträge.) Einnahmen 32.000 Ausgaben 14.900 17.100 Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit Lohnzettel für 2002 der Universität Wien (externer Lehrauftrag): Steuerpflichtige Bezüge gem. KZ 245: 4.424,, sonstige Bezüge (nach Abzug der SV Beiträge) 702,57, anrechenbare Lohnsteuer 340,48. An Kosten für Unterrichtsmaterial, Fachliteratur etc. fielen im Jahr 2002 202, an. Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit Einkommen 4424 Da Frau Mag. Mayerhofer im Februar 2002 zu ihrem Freund übersiedelt ist, hat sie ihre Wohnung ab 1. Mai 2002 vermietet: Monatliche Mieteinnahmen 300,, Abschreibung 1.630,, laufende Ausgaben (Grundsteuer, Rauchfangkehrer, etc.) 320,, Austausch der Therme im April 2002 um 3.500,, ND 10 Jahre. Mieteinnahmen 2400 1630 lfnd 320 350 100 Daneben betreibt Fr. Mag. Mayerhofer gemeinsam mit ihrem Bruder ein Bierlokal in Form einer KEG. Ihr Gewinnanteil als Kommanditistin für 2002 beträgt 15.200.
Als echte stille Beteiligte an der Brauerei ihrer Eltern erhielt sie einen Gewinnanteil in der Höhe von (netto) 6.000. Frau Mag. Mayerhofer hat im September 2001 Libro Aktien im Wert von 3.000, erworben und diese im Februar 2002 um 500, verkauft. Sonderausgaben: Bezahlte Kirchenbeiträge in Höhe von 900,. Aussergewöhnliche Belastung: Bezahlte Zahnbehandlungskosten 2.500,. Im Rahmen einer privaten Krankenversicherung wurden 500, vergütet. Einkommensteuer Vorauszahlungen für 2002: 7.000, Aufgabe: Berechnen Sie das zu versteuernde Einkommen und die Einkommensteuer für 2002 unter Berücksichtigung sämtlicher steuerlicher Begünstigungen. Geben Sie bei den Einkünften auch jeweils die Einkunftsart an!
Einkommensteuer (40 Punkte) Klausur vom 4. 10. 2002 Die Steuerpflichtige Mag. Ursula Leitner (ledig, keine Kinder) hatte im Jahr 2002 folgende Einkünfte: 1. Frau Mag. Leitner ist seit 1.11.2000 selbständige Wirtschafts und Vermögensberaterin und ermittelt den Gewinn gem. 4(3) EStG. Aus dem Vorjahr ist ein Verlustvortrag von 700 offen. Im Jahr 2002 erzielte sie aus dieser Tätigkeit Einnahmen in der Höhe von 39.000, denen folgende Ausgaben gegenüberstehen: SV Beiträge 1.050, Büromiete 5.000, Abschreibung der Büroeinrichtung 520, übrige Kosten 3.100. (Bei den angeführten Kosten handelt es sich um Nettobeträge.) Weiters ist zu berücksichtigen (in der Position übrige Kosten nicht enthalten): Am 18.12.2002 erhielt sie die Honorarnote ihres Steuerberaters über 1.100,, die sie am 30.12.2002 überwiesen hat. Die Abbuchung vom Bankkonto erfolgte am 3.01.2003 (Valuta 2.01.2003). Die Steuerberatungskosten sind nicht in den sonstigen Kosten enthalten. Ab September 2001 wurde ein Skoda Octavia als Firmenauto (keine private Nutzung) geleast. Monatliche Leasingrate 500,, Kaufpreis 24.000,, 48 Monatsraten, Restwert 6.000,. 2. Frau Mag. Leitner besitzt einen Gewerbeschein für Handel und ist als gewerberechtliche Geschäftsführerin eines Handelsbetriebes angemeldet. Auszug aus dem Lohnzettel 2002: Steuerpflichtige Bezüge gem. KZ 245: 4.866,40 sonstige Bezüge (nach Abzug der SV Beiträge) 772,83, anrechenbare Lohnsteuer 374,53. 3. Daneben betreibt Fr. Mag. Leitner gemeinsam mit ihrem Bruder ein Kaffeehaus in Form einer KEG. Ihr Verlustanteil als Kommanditistin für 2002 beträgt 1.900. 4. Frau Mag. Leitner hat im Februar 2002 die Eigentumswohnung ihrer Großmutter geerbt, die sie seit 1. April 2002 vermietet: Monatliche Mieteinnahmen 650,, Abschreibung 1.630, laufende Ausgaben (Grundsteuer, Rauchfangkehrer, etc.) 350,, Kreditrückzahlung Wohnungssanierung im Jahr 2002 1.350, (Zinsanteil 90, ). 5. Als echte stille Beteiligte an der Brauerei ihrer Eltern erhielt sie einen Gewinnanteil in der Höhe von (netto) 15.000. Sonderausgaben: Lebensversicherung: Beiträge laut Bestätigung der Versicherung für 2002 1368, Bezahlte Kirchenbeiträge in Höhe von 90,. Einkommensteuer Vorauszahlungen für 2002: 8.000, Aufgabe: Berechnen Sie das zu versteuernde Einkommen und die Einkommensteuer für 2002 unter Berücksichtigung sämtlicher steuerlicher Begünstigungen. Geben Sie bei den Einkünften auch jeweils die Einkunftsart an!