Seite 1 Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T der 52. Sitzung des Finanzausschusses vom 07. November 2017 im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses Tagesordnung öffentlich 1. Verlegung von Leerrohren für die Glasfaservernetzung von Dienstgebäuden; eteiligung an Maßnahmen der Vodafone GmbH; 2. Haushaltsvollzug 2017 einschließlich Sachentscheidung; auamt - Gemeindestraßen; Ausbau Dr. Wigger Straße; Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben; 3. Haushaltsvollzug 2017 einschließlich Sachentscheidung; auamt - Gemeindestraßen; Loisachstraße Ausbau; 1. und 2. auabschnitt; Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben; 4. W.V. Klinikum Garmisch-Partenkirchen GmbH und Eigenbetrieb Klinikum Garmisch-Partenkirchen; Erweiterung der Kindertageseinrichtung um zwei Krippengruppen - Festsetzung der aukostenbeteiligung des Marktes; eschlussempfehlung an den Gemeinderat 5. Förderung des Sports - Übersicht der aumaßnahme am undesstützpunkt Ski Alpin im Rahmen der Ski-WM 2011; Information V I
Seite 2 Frau 1. ürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer eröffnet die Sitzung, stellt fest, dass die Mitglieder des Finanzausschusses form- und fristgerecht geladen wurden und der Finanzausschuss beschlussfähig ist. mit 11 Stimmen Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben. Die Niederschrift der 51. Sitzung vom 5. September 2017 liegt aus. Da im Übrigen keine Einwendungen gegen die Niederschrift der 51. Sitzung vom 5. September 2017 eingegangen sind, ist die Genehmigung erteilt. Tagesordnung öffentlich TOP 1: Verlegung von Leerrohren für die Glasfaservernetzung von Dienstgebäuden; eteiligung an Maßnahmen der Vodafone GmbH; Die Vorlage der Hauptverwaltung, die an alle Ausschussmitglieder übermittelt wurde, dient zur Kenntnis. Frau 1. ürgermeisterin Dr. Meierhofer und Herr Küspert erläutern den Sachverhalt. Auf Grund der voranschreitenden Digitalisierung und der damit verbundenen, stetigen Steigerung der zu übertragenen Datenmengen, sowie aus Gründen der etriebs- und Datensicherheit verfolgt der Markt Garmisch-Partenkirchen bereits seit dem Jahr 1999 das Ziel, die einzelnen Dienststellen mit eigenen Datenleitungen zu vernetzen. Die bisher von den Gemeindewerken angemieteten Kupferleitungen können die heute erforderlichen andbreiten nicht liefern, auch zeitweise verwendete Richtfunkstrecken sind auf Grund der hohen Störeinflüsse keine brauchbare Alternative, so dass man seit knapp 5 Jahren im Zuge von Tiefbaumaßnahmen sukzessive versucht, diese durch leistungsstarke und zuverlässige Glasfaserleitungen zu ersetzen. Ende September erhielten wir Kenntnis, dass die Vodafone GmbH noch in diesem Jahr über größere Strecken Leitungsverlegungen durchführt und wir uns an dieser Maßnahme beteiligen könnten. aubeginn war für Oktober 2017 geplant. Zum einen liegen die Kosten hier bei rund einem Drittel derer, als wenn man selbst bauen würde und zum anderen ist es nicht im Sinne des Marktes, Straßen und Gehwege in kurzen Abständen mehrfach hintereinander aufgraben zu müssen.
Seite 3 Die von Gemeindebauamt und IT-Abteilung gemeinsam empfohlene Maßnahme betrifft Strecke 1: von Friedhof Partenkirchen in der Verlängerung auhof über Hauptstraße mit Abzweig Hagenrainweg (Anbindungsmöglichkeit Schütteschule Haus 2) zum Rathaus und Strecke 2: von St.-Martin /Ecke Olympiastr. in der Verlängerung evtl. Anbindung zum neuen Z-ahnhof/ Tourist-Info über die Olympiastr., Kongresshaus und Zimmermeistergasse (Kurhaus) zur Loisachbrücke mit Verlängergunsmöglichkeiten zur Feuerwehr Garmisch, Schule an der urgstr. und späterer Weiterführung in Richtung Gröben und reitenau. Es könnten also wichtige Stammstrecken erschlossen werden, die eine spätere, schrittweise Weiterführung in den nächsten Jahren ermöglichen. Der Sachverhalt wurde in der Sitzung des auausschusses am 09.10.2017 behandelt und über die eteiligung an den Maßnahmen der Vodafone GmbH wie folgt beschlossen: Das Gemeindebauamt wird in Zusammenarbeit mit der IT-Abteilung beauftragt, für das IT- Netz der Marktgemeinde, im Zuge der noch im Oktober beginnenden aumaßnahmen der Vodafone GmbH, eigenen Leerrohre zur Glasfaservernetzung von Dienstgebäuden mit zu verlegen. Die Deckung der geschätzten Gesamtkosten i. H. v. ca. 175.000 EUR erfolgt durch Minderausgaben auf der HHSt. 1.6324.9500 (Tiefbaumaßnahmen Hagenrainweg) i. H. v. 70.000 EUR und auf der HHSt. 1.6300.9505 (Gemeindestraßen; Umsetzung Radwegekonzept - Radschnellweg) i. H. v. 105.000 EUR. Der Finanzausschuss hat beschlossen: Die außerplanmäßigen Kosten auf der HHSt. 1.6300.9502 (Gemeindestraßen; Tiefbaumaßnahme -Leerrohre für markteigene Netzwerke IT) i. H. von ca. 175.000 EUR werden genehmigt. Die Deckung der geschätzten Gesamtkosten erfolgt durch Minderausgaben auf der HHSt. 1.6324.9500 (Tiefbaumaßnahmen Hagenrainweg) i. H. v. 70.000 EUR und auf der HHSt. 1.6300.9505 (Gemeindestraßen; Umsetzung Radwegekonzept - Radschnellweg) i. H. v. 105.000 EUR. TOP 2: Haushaltsvollzug 2017 einschließlich Sachentscheidung; auamt - Gemeindestraßen; Ausbau Dr. Wigger Straße; Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben; Die Vorlage des auamtes, die an alle Ausschussmitglieder übermittelt wurde, dient zur Kenntnis. Frau 1. ürgermeisterin Dr. Meierhofer und Herr Hahn erläutern den Sachverhalt. Die Maßnahme wurde bereits in 2016 abgeschlossen. Aufgrund des Ausscheidens des verantwortlichen Sachbearbeiters/Abteilungsleiters, war zu eginn des Haushaltsjahres 2017 die Abschätzung der noch benötigten Mittel nicht genau möglich, da die Höhe der zu erwartenden Rechnungen nicht absehbar war. Die ursprünglich auf der HHSt. 1.6320.9500 (Gemeindestraßen; Ausbau Dr. Wigger-Str.) angesetzten 100.000 EUR reichen nicht aus. Um alle Schlussrechnungen zu begleichen werden zusätzliche Mittel i. H. von 42.000 EUR benötigt.
Seite 4 Die Gegenfinanzierung erfolgt über Minderausgaben i. H. v. 42.000 EUR von der HHSt. 1.6600.9500 (undesstraßen -Ortsdurchfahrt-; eteiligtenleistung Radwegekonzept), da die Maßnahme durch das Straßenbauamt Weilheim auf 2018 verschoben wurde. Der Finanzausschuss hat beschlossen: Die überplanmäßigen Ausgaben auf der Haushaltstelle 1.6320.9500 (Gemeindestraße Dr.-Wigger-Str. Ausbau) i. H. v. 42.000 EUR werden genehmigt. Die Gegenfinanzierung erfolgt vollumfänglich über Minderausgaben auf der Hauhaltstelle 1.6600.9500 (undesstraßen -Ortsdurchfahrt-; eteiligtenleistung Radwegekonzept). TOP 3: Haushaltsvollzug 2017 einschließlich Sachentscheidung; auamt - Gemeindestraßen; Loisachstraße Ausbau; 1. und 2. auabschnitt; Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben; Die Vorlage des auamtes, die an alle Ausschussmitglieder übermittelt wurde, dient zur Kenntnis. Frau 1. ürgermeisterin Dr. Meierhofer und Herr Hahn erläutern den Sachverhalt. Die Planungsleistungen sind bereits so weit vorangeschritten, dass noch dieses Jahr die Ausschreibung der auleistungen erfolgen kann. Hierfür fallen voraussichtlich bis Ende des Jahres noch zusätzliche Kosten in Höhe von 65.000 Euro für Planungsleistungen und Vorarbeiten an. Die Gegenfinanzierung erfolgt über Minderausgaben auf der Hauhaltstelle 1.6333.9500 (Walter-Sigfried-Straße; Erstmalige Herstellung) i. H. v. 40.000 EUR und auf der Hauhaltstelle 1.6300.9501(Gemeindestraße; Straßenentwässerungsanteil) i. H. v. 25.000 EUR. Der Finanzausschuss hat beschlossen: Die überplanmäßigen Ausgaben auf der Haushaltstelle 1.6309.9500 (Gemeindestraßen; Loisachstraße Ausbau; 1. und 2. auabschnitt) i. H. v. 65.000 EUR werden genehmigt. Die Gegenfinanzierung erfolgt über Minderausgaben auf der Hauhaltstelle 1.6333.9500 (Walter-Sigfried-Straße; Erstmalige Herstellung) i. H. v. 40.000 EUR und auf der Hauhaltstelle 1.6300.9501(Gemeindestraße; Straßenentwässerungsanteil) i. H. v. 25.000 EUR. TOP 4: W.V. Klinikum Garmisch-Partenkirchen GmbH und Eigenbetrieb Klinikum Garmisch-Partenkirchen; Erweiterung der Kindertageseinrichtung um zwei Krippengruppen - Festsetzung der aukostenbeteiligung des Marktes; eschlussempfehlung an den Gemeinderat V
Seite 5 Die Vorlage der Finanzverwaltung, die an alle Ausschussmitglieder übermittelt wurde, dient zur Kenntnis. Frau 1. ürgermeisterin Dr. Meierhofer und Herr Dengg erläutern den Sachverhalt. In der Sitzung des Marktgemeinderates am 19.09.2012 wurde der Abschluss des Vertrages mit der Klinikum Garmisch-Partenkirchen GmbH und dem Eigenbetrieb Klinikum Garmisch-Partenkirchen bezüglich des aukostenzuschusses des Marktes für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung um zwei Krippengruppen mit folgender Finanzierung beschlossen: aukosten 416.000 EUR/brutto Anteil Markt 16.600 EUR/brutto Weiterleitung der Fördermittel 250.000 EUR/brutto Anteil Klinikum 149.400 EUR/brutto Kosten der Ausstattung 36.700 EUR/brutto Weiterleitung der Fördermittel 31.250 EUR/brutto Anteil Klinikum 5.450 EUR/brutto Mit ewilligungsbescheid der Regierung von Oberbayern wurden für die Maßnahme folgende Zuwendungen aus der Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2014 gewährt: für aukosten 261.700 EUR für Ausstattungskosten 31.250 EUR Nach Abschluss des Projekts legte das Klinikum den Verwendungsnachweis mit den Gesamtkosten vor aukosten 584.319 EUR/brutto Ausstattungskosten 29.857 EUR/brutto Kostensteigerungen wurden seitens des Marktes nicht anerkannt und waren vertragsgemäß vom Klinikum abzudecken. Die Regierung von Oberbayern teilte dem Markt mit, dass sich der aukostenzuschuss folgendermaßen berechnet: Der Markt hat 10 % der nicht durch die Zuweisung gedeckten Kosten zu tragen, d.h. 10 % der Gesamtkosten abzüglich der Förderung. Nach den Angaben des Verwendungsnachweises errechnet sich folgender aukostenzuschuss: Gesamtkosten (584.319 EUR) abzüglich Fördermittel (261.700 EUR) = nicht gedeckte Kosten (322.619 EUR), hiervon 10 % = 32.262 EUR. Nach Prüfung des Verwendungsnachweises durch die Regierung von Oberbayern wurde mit Schreiben vom 16.09.2016 die Zuwendung für die Ausstattung auf 29.800 EUR reduziert. Des Weiteren erhält der Markt laut Vertrag mit dem Klinikum bei einer Zuwendung über 281.250 EUR einen Anteil von 10% des Differenzbetrages (1.025 EUR). Die Fördermittel des Freistaats ayern in Höhe von insgesamt 291.500 EUR sind beim Markt Garmisch-Partenkirchen eingegangen und wurden entsprechend den nachfolgenden Anteilen an das Klinikum weitergeleitet. Zusammenfassung (nach Verwendungsnachweisprüfung)
Seite 6 aukosten 584.319 EUR/brutto Anteil Markt (aukostenzuschuss) 32.262 EUR/brutto Weiterleitung der Fördermittel 260.675 EUR/brutto Anteil Klinikum (aukosten) 291.382 EUR/brutto Ausstattungskosten 29.857 EUR/brutto Weiterleitung der Fördermittel 29.800 EUR/brutto Anteil Klinikum (Ausstattung) 57 EUR/brutto Zur Sicherung des Zuwendungszweckes wurde mit Notarvertrag vom 31.01.2013 eine uchgrundschuld am Grundstück des Landkreises Garmisch-Partenkirchen (Fl.Nr. 2429/6 Gemarkung Partenkirchen) für die Dauer der Zweckbindung (25 Jahre) eingetragen. eschlussempfehlung an den Gemeinderat: Der aukostenzuschuss des Marktes für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung um zwei Krippengruppen wird aufgrund des geprüften Verwendungsnachweises auf 32.262 EUR festgesetzt. TOP 5: Förderung des Sports - Übersicht der aumaßnahme am undesstützpunkt Ski Alpin im Rahmen der Ski-WM 2011; Information I Für diverse Maßnahmen am undesstützpunkt Ski alpin wurden im Rahmen der alpinen Ski-WM Zuwendungen aus den Mitteln des undes und des Landes gewährt. Die Verwendungsnachweise sind seitens der Regierung von Oberbayern abschließend geprüft. Die Ergebnisse der einzelnen Maßnahmen wurden bereits im Finanzausschuss/Gemeinderat bekannt gegeben. Die beigefügte Übersicht zeigt eine Zusammenfassung der gewährten Zuwendungen, die in den Zeitraum rund um die alpine Ski-WM 2011 fallen. Das Land gewährte zur Finanzierung der baulichen Maßnahmen im Rahmen der alpinen Ski-WM Sondermittel in Höhe von 9 Mio. EUR. Für die Mehrkosten an der Kandahar- Abfahrt und am Gudiberg wurden weitere 400.000 EUR bewilligt. Der und billigte Sondermittel in Höhe von 4,5 Mio. EUR (zuzüglich Dreh- und Hornabfahrt mit 3,416 Mio. EUR) und förderte Mehrkosten in Höhe von 317.402 EUR. Für weitere Maßnahmen wurden Förderungen mit einem Regelfördersatz in Höhe von 20 % für Landesmittel bzw. 40 % für undesmittel gewährt. Der Regelfördersatz des undes beträgt mittlerweile 30 %. Teilweise wurden die Förderhöhen aber auch pauschal festgesetzt. Der Kandahar-Express wurde aus Mitteln der Z AG finanziert. Die pauschalen Zuwendungen wurden vom Markt an die Z AG weitergeleitet. Der gesamte Pistendienst (ohne Gudiberg) wurde mit eschluss des Marktgemeinderates vom 22.12.2010 auf die Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen übertragen. Der
Seite 7 Kaufpreis für die Sachanlagen betrug 4 Mio. EUR. Die Gemeindewerke haben das Anlagevermögen als Sacheinlage in das Kapital der Z AG eingebracht. Sämtliche Verpflichtungen aus den ewilligungsbescheiden wurden ebenfalls auf die Z AG übertragen. Der Sachverhalt wird von den Mitgliedern des Finanzausschusses zur Kenntnis genommen.