Was bringst das neue Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf? 12. Januar 2015 Pflegestärkungsgesetz I - Was verbessert sich für pflegende Angehörige ab 1. Januar 2015? Angelika Tumuschat-Bruhn Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Gliederung Die wichtigsten Änderungen ab Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz I Gesetz zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Dazu haben Sie schon einen Vortrag gehört.) Ausblick auf das Pflegestärkungsgesetz II (voraussichtlich ab Januar 2017) Ein Tipp zum Schluss: Kompetente Beratung durch Pflegestützpunkte
Pflegestärkungsgesetz I Pauschale Erhöhung der Leistungssätze um 4% für Sachleistungen, Pflegegeld Verhinderungspflege Kurzeitpflege Teilstationäre Tages- und Nachtpflege Stationäre Pflege Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen Zusätzliche Betreuungsleistungen Erhöhung der Leistungen, die mit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz 2013 eingeführt wurden, um 2,67% Anlegen eines Pflegevorsorgefonds zur Stabilisierung zukünftiger Beiträge Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte ab Januar 2015 und um weitere 0,2 Prozentpunkte ab 2017
Pflegegeld und Pflegesachleistung Pflegegeld (bei selbstorganisierter Pflege, z.b. durch einen Angehörigen) Sachleistungen (bei professioneller Pflege durch einen amb. Pflegedienst) Pflegestufe I 244 /Monat (vorher 235 /Monat) 468 /Monat (vorher 450 /Monat) Pflegestufe II 458 /Monat (vorher 440 /Monat) 1.144 /Monat (vorher 1100 /Monat) Pflegestufe III 728 /Monat (vorher 700 /Monat) 1.612 /Monat (vorher 1550 /Monat)
Leistungen für Menschen mit Demenz Pflegestufe 0 mit Demenz* Pflegegeld (bei selbstorganisierter Pflege, z.b. durch einen Angehörigen) 123 /Monat (vorher 120 /Monat) Sachleistungen (bei professioneller Pflege durch einen amb. Pflegedienst) 231 /Monat (vorher 225 /Monat) Pflegestufe I mit Demenz* Pflegestufe II mit Demenz* Pflegestufe III mit Demenz* 316 /Monat (vorher 305 /Monat) 545 /Monat (vorher 525 /Monat) 728 /Monat (vorher 700 /Monat) 689 /Monat (vorher 665 /Monat) 1.298 /Monat (vorher 1250 /Monat) 1.612 /Monat (vorher 1550 /Monat) *Für Personen mit dauerhaft eingeschränkter Alltagskompetenz ( 45a SGB XI), wie z.b. die große Gruppe der dementiell erkrankten Menschen.
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen Pflegestufe Leistungen ab Januar 2015 im Monat Pflegestufe I,II oder III (ohne eingeschränkte Alltagskompetenz) Pflegestufe 0, I, II oder III (mit eingeschränkter Alltagskompetenz; Grundbetrag) 104 (vorher 0 ) 104 (vorher 100 ) Pflegestufe 0, I, II oder III (mit eingeschränkter Alltagskompetenz; erhöhter Betrag) 208 (vorher 200 )
Leistungen für Menschen mit Demenz Ausweitung der Leistungen für Menschen mit erheblichen Betreuungsbedarf ohne Pflegestufe (PS 0): Neben Leistungen der Verhinderungspflege, den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen und den zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln besteht auch Anspruch auf Kurzzeitpflege Tages- und Nachtpflege Zuschlag für BewohnerInnen in ambulant betreuten Wohngruppen
Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege Verhinderungspflege 1.612 für bis zu 6 Wochen im Jahr 50% des Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege (max. 806 ) kann zusätzlich für Verhinderungspflege eingesetzt werden Kurzeitpflege 1.612 für bis zu 4 Wochen im Jahr 100% des Leistungsbetrages für Verhinderungspflege kann zusätzlich für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden (max. 3.224 für max. 8 Wochen im Jahr)
Leistungen der stationären Pflege Pflegestufe Leistungen ab Januar 2015 im Monat Pflegestufe 0 0 Pflegestufe I 1064 (vorher 1023 ) Pflegestufe II 1.330 (vorher 1279 ) Pflegestufe III 1.612 (vorher 1550 ) Pflegestufe III mit Härtefall 1.995 (vorher 1918 ) Zusätzliche Betreuungsleistungen stehen allen BewohnerInnen zur Verfügung Die Zahl der Betreuungskräfte steigt bundesweit von ca. 25.000 auf ca. 45.000; Betreuungsschlüssel 1:20 (vorher 1:24 BewohnerInnen mit erheblichen Betreuungsbedarf)
Leistungen der Tages- und Nachtpflege Pflegestufe Leistungen ab Januar 2015 im Monat Pflegestufe 0 231 (vorher 0 ) Pflegestufe I 468 (vorher 450 ) Pflegestufe I mit Demenz* 689 (vorher 450 ) Pflegestufe II 1.144 (vorher 1100 ) Pflegestufe II mit Demenz* 1.298 (vorher 1100 ) Pflegestufe III 1.612 (vorher 1550 ) Pflegestufe III mit Demenz* 1.612 (vorher 1550 ) *Für Personen mit dauerhaft eingeschränkter Alltagskompetenz ( 45a SGB XI), wie z.b. die große Gruppe der dementiell erkrankten Menschen.
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen Zusätzliche Betreuungsleistungen werden um niedrigschwellige Entlastungsleistungen ergänzt. Neben Leistungen der Verhinderungs-, Kurzzeit-, Tagesund Nachtpflege sowie Betreuungsleistungen können auch nach Landesrecht anerkannte niedrigschwellige Angebote finanziert werden, wie z.b. anerkannte Haushalts- und Serviceangebote Alltagsbegleitung Bei Nicht-Ausschöpfung des ambulanten Sachleistungsbetrages kann dieser bis zu max. 40% für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote eingesetzt werden.
Weitere Leistungen Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Leistungen ab 2015 pro Maßnahme bis zu.. Pflegestufe 0 mit Demenz* Pflegestufe I, II und III 4.000 (vorher 2.557 Euro) bis 16.000 Euro, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen 4.000 (vorher 2.557 Euro) bis 16.000 Euro, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen *Für Personen mit dauerhaft eingeschränkter Alltagskompetenz ( 45a SGB XI), wie z.b. die große Gruppe der dementiell erkrankten Menschen.
Weitere Leistungen Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen Leistungen ab 2015 pro Monat Pflegestufe 0 mit Demenz* Pflegestufe I, II und III 205 (vorher kein Anspruch) 205 (vorher 200 ) *Für Personen mit dauerhaft eingeschränkter Alltagskompetenz ( 45a SGB XI), wie z.b. die große Gruppe der dementiell erkrankten Menschen.
Ausblick Pflegestärkungsgesetz II Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes (5 Pflegegrade anstelle von 3 Pflegestufen) zur individuelleren Einstufung und gleichberechtigten Berücksichtigung von kognitiven Einschränkungen Zurzeit läuft praktische Erprobungsphase Auswertung Anfang 2015 Bund-Länder-Arbeitsgruppe will bis Mai 2015 Umsetzungsvorschläge erarbeiten. Einführung für 2017geplant
Was sind Pflegestützpunkte? Beratungsstellen für Hilfe- und Pflegebedürftige sowie deren Angehörige zu allen Fragen rund um die Themen Pflege und Hilfen im Alltag beraten und begleiten: unabhängig vertraulich und kostenlos auch zu Fragen im Vorfeld von Pflege (z.b. Haushaltshilfe oder Wohn- und Betreuungsmöglichkeiten), für gesetzlich Versicherte (Privatversicherte = COMPASS)
Aufgaben der Pflegestützpunkte Hilfe aus einer Hand (Lotsenfunktion) Konkrete Unterstützung, z.b. beim Ausfüllen von Anträgen Individuelle und umfassende Pflegeberatung, d.h. Hilfe bei der Koordination einzelner Schritte über einen längeren Zeitraum (Fallmanagement) Bei Bedarf erfolgt die Beratung auch in der Häuslichkeit
Pflegestützpunkte Hamburg Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Aktuelle Informationen zu Pflegestützpunkten und die Kontaktdaten finden Sie unter: http://www.hamburg.de/pflegestuetzpunkte Angelika Tumuschat-Bruhn Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Angelika.Tumuschat-Bruhn@bgv.hamburg.de