SEPA Herausforderung und Chance

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1 SEPA Herausforderung und Chance Single Euro Payments Area August 2013 Vereinskundeninformationen

2 Allgemeine Informationen SEPA steht für Single Euro Payments Area Einführung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums als Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes Inlands- und grenzüberschreitender Euro-Zahlungsverkehr im SEPA-Raum verschmelzen Neue Zahlungsverkehrsprodukte SEPA-Überweisungen (SEPA Credit Transfer SCT) seit 28. Januar 2008 SEPA-Lastschriften (SEPA Direct Debit) seit 2. November 2009

3 Allgemeine Informationen Handlungsbedarf besteht für alle Vereine, die Überweisungen u. Lastschriften einreichen. Diese müssen auf den SEPA-Standard wechseln! Der Wechsel von Kontonummer und Bankleitzahl auf IBAN und BIC muss bis spätestens 01. Februar 2014 durch Banken, gewerbliche Kunden, Firmen und Vereine erfolgen. Alte Kontonummern können für nationale Zahlungen bis 01. Februar 2016 weitergenutzt werden. (Gilt nur für Verbraucher und Zahlungsverkehrsterminals) Die BIC entfällt für nationale Überweisungen ab 01. Februar 2014 und für grenzüberschreitende Zahlungen ab dem 01. Februar 2016.

4 Allgemeine Informationen Die Umstellung am betrifft die folgende Zahlverfahren:* Überweisungen Lastschriften mit Einzugsermächtigung Lastschriften mit Abbuchungsauftrag nicht die folgenden Zahlverfahren: Kreditkartenzahlungen Bankkartenzahlungen mit und ohne PIN (ELV / Girocard) Scheck- und Wechselzahlungen *unabhängig vom Einreichungsweg

5 SEPA Anwendungsraum Alle 17 Euro-Staaten plus 10 EU-Mitglieder (ohne Euro-Bargeld) plus Norwegen, Island, Liechtenstein, Monaco und Schweiz* nehmen an SEPA teil SEPA gilt somit insgesamt in 32 Staaten *Nicht alle Schweizer Banken sind SEPA fähig

6 IBAN und BIC Kontonummer und BLZ werden international und durch IBAN und BIC abgelöst. Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische Zeichen). Länge je Land unterschiedlich (Deutschland: 22 Stellen. Kürzere Kontonummern werden mit vorstehenden Nullen gefüllt) DE ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Bankleitzahl (8) Kontonummer (10) Der BIC ist der international standardisierte Bank-Code zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten. Entweder 8 oder 11 Stellen; Beispiel: VRBU DE51 oder GENO DEXX XXX Der IBAN-Konverter ist eine Software zur Umstellung von Stammdaten von Kontonummer/ Bankleitzahl auf IBAN/ BIC. Download von unserer Homepage Passwort: hjztf7fdj2

7 SEPA Überweisungen Die uro-überweisung (SEPA-Überweisung) als Beleg Neuer Name IBAN und BIC des Zahlungsempfängers Auch für Zahlungen innerhalb Deutschlands Wegfall der Betragsgrenze von Euro BIC wird mit neuen Formularen zum optionalen Feld IBAN des Kontoinhabers/ Zahlers Neuer Belegschlüssel 16 Umwandlung durch Beleglesesyststem / Dienstleister Erfassung durch Kunden im SB-Bereich oder via Internet-Baning

8 Die neuen Lastschriftverfahren SEPA Basislastschrift (Direct Debit Core) SEPA Firmenlastschrift (Business to Business) To Do s durch den Verein: Abschluss einer neuen Inkassovereinbarung erforderlich Einreichung nur noch über Online Banking möglich

9 SEPA-Lastschriften auf der Einreicherseite Der Einreicher benötigt zwingend eine Gläubiger-Identifikationsnummer Vergabe in Deutschland erfolgt über die Deutsche Bundesbank unter Einreicher erhält Rückinformation von Bundesbank und teilt Gläubiger- ID seiner Genossenschaftsbank mit Gläubiger-ID z.b. der vr bank Untertaunus eg: DE 31 ZZZ Aufbau der Gläubiger- Identifikationsnummer

10 Schaffung einer Mandatsreferenz Die Mandatsreferenz ist ein vom Zahlungsempfänger individuell vergebenes Kennzeichen. kann bis zu 35 alphanumerische Stellen lang sein und dient der eindeutigen Zuordnung des durchgeführten Lastschrifteinzuges zu einem Mandat. darf nur einmalig vergeben werden. Als Mandatsreferenz empfiehlt es sich dem Zahlungspflichtigen die Mitgliedsnummer mitzuteilen. Bei mehreren Mandaten pro Kunde sind auch mehrere Mitgliedsnummern erforderlich. Beispiel: VRBANK/123.abz:5,7-09+(Z) Nicht zulässig sind Umlaute oder Leerzeichen

11 SEPA-Basis-Lastschrift (SDD Core) 4-Ecken-Modell der SEPA-Basis-Lastschrift 0. Mandatseinholung

12 SEPA-Basis-Lastschrift Unterschiede zwischen Einzugsermächtigung und SEPA-Basis-Lastschriften Einzugsermächtigung SEPA-Basis-Lastschrift Interbankenregelwerk ZKA-Lastschriftabkommen EPC-Regelwerk : SDD Core Ausführung / Buchung Bei Sicht (D) Due Day 6 Tage (Erstlastschriften) Due Day 3 Tage (Folgelastschriften) Rückgabefristen Interbank: Aus banktechnischen Gründen bis 6 Wochen Kunde: Innerhalb von 6 Wochen nach Zugang eines Rechnungsabschlusses Interbank: Aus banktechnischen Gründen bis 6 Tagen nach Due Day Kunde: Bis 8 Wochen nach Due Day für autorisierte und bis 13 Monate nach Due Day für unautorisierte Lastschriften Datenformat DTAUS : Kennzeichnung 05 XML: Kennzeichnung CORE Mandat Mandatsprüfung durch Zahlstelle Einzugsermächtigung Auftrag vom Zahlungspflichtigen an den Zahlungsempfänger Nicht Erforderlich SEPA-Basis-Lastschriftmandat Auftrag vom Zahlungspflichtigen an den Zahlungsempfänger Nicht Erforderlich Gläubiger ID (CI) Nicht notwendig Notwendig (Neu)

13 Das SEPA Basislastschriftmandat

14 Umdeutung Einzugsermächtigung Als Alternative zur Einholung eines neuen Mandats, gibt es eine Umdeutungslösung: Einzugsermächtigung in SEPA-Mandat Diese schafft die Möglichkeit Ihren Kunden per Brief über den Schwenk von Einzugsermächtigungslastschriften auf SEPA- Basis-Lastschriften zu informieren Briefinhalte sind zwingend: Nennung der Gläubiger ID (Erhalt durch Bundesbank) Mandatsreferenz Umstellungstermin Musterbriefe erhalten Sie bei Ihrem Kundenberater

15 Umdeutung Einzugsermächtigung Nach der Kundeninformation gilt eine vorhandene Einzugsermächtigung dann als Mandat, wenn der Kunde der Umdeutung nicht widerspricht: Keine Notwendigkeit zur Einholung eines Kombimandats in der Übergangszeit (bis zur Migration der LS) Das Unterschriftsdatum für das SEPA-Mandat (im SEPA-LS- Einzug ein Pflichtfeld) ist vom Einreicher selbst zu definieren (das Datum muss nach dem Gültigkeitstermin der Umdeutungslösung und nach dem Datum des Schreibens des Einreichers an den Zahlungspflichtigen liegen) Rechtlich beruht die Umdeutungslösung auf der Umsetzung des BGH-Urteils (XI ZR 236/07 vom ) wg. Insolvenzfestigkeit (Gültig ab )

16 SEPA-Firmen-Lastschrift Unterschiede zwischen Abbuchungsauftrag und SEPA-Firmen-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften Abbuchungsauftrag Unterschiede SEPA zum Firmen-Lastschrift Abbuchungsauftrag Interbankenregelwerk ZKA-Lastschriftabkommen EPC-Regelwerk : SDD B2B + LS Abkommen Beteiligte Einzüge erfolgen zwischen Verbrauchern und Nicht-Verbrauchern / Firmen Ausführung / Buchung Bei Sicht Due Day 2 Tage Rückgabefristen Interbank: Aus banktechnischen Gründen bis 2 Tage Kunde: Keine Widerspruchsmöglichkeit durch den Kunden Einzüge erfolgen zwischen Nicht-Verbrauchern / Firmen Datenformat DTAUS : Kennzeichnung 04 XML: Kennzeichnung B2B Mandat Mandatsprüfung durch Zahlstelle Abbuchungsauftrag Auftrag vom Zahlungspflichtigen an die Bank des Zahlungspflichtigen Erforderlich, Abbuchungsauftrag muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und wird geprüft. Gläubiger ID (CI) Nicht notwendig Notwendig (Neu) Interbank: Aus banktechnischen Gründen bis 2 Tage nach Due Day Kunde: Keine Widerspruchsmöglichkeit durch den Kunden bei autorisierter Zahlung SEPA-Firmen-Lastschriftmandat Auftrag vom Zahlungspflichtigen an den Zahlungsempfänger und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) Erforderlich, SEPA-Firmen-Lastschriftmandat muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und wird geprüft.

17 Umgang mit Lastschriftmandaten Mandatshandling Der Gläubiger erstellt einen Mandatsvordruck mit seinen Angaben und lässt den Zahlungspflichtigen unterschreiben (händische Unterschrift) Der Mandatstext muss zwingend in der Sprache des Zahlungspflichtigen oder zweisprachig (zusätzlich in Englisch) verfasst sein Mandatstexte (für SEPA-Basis- und SEPA-Firmen-Lastschriften) in allen Sprachen des SEPA-Raums finden Sie auf der Internetseite des EPC _debit_mandate Der Zahlungspflichtige behält eine Kopie des Mandats für seine Unterlagen Das Mandat wird dann beim Gläubiger erfasst oder gescannt (Mandatsverwaltung) Bei der SEPA-Firmen-Lastschrift muss der Zahlungspflichtige seiner Bank eine Kopie des Mandats einreichen

18 Aufbewahrungspflicht von Mandaten Der Gläubiger ist verpflichtet aufgrund der Auskunftspflicht bei Mandatsanforderung, das vom Zahler erteilte SEPA-Lastschrift-Mandat - einschließlich Änderungen - im Original aufzubewahren und zwar noch mind. 14 Monate nach dem letzten Einzug Wenn der Zahlungspflichtige Zweifel an dem Mandat hat, kann er über seine Bank das Mandat anfordern (innerhalb von 13 Monaten)

19 Aufbewahrungspflicht von Mandaten Die Gültigkeitsfrist eines SEPA-Lastschriftmandates beträgt 36 Monate ohne erfolgten Lastschrifteinzug. Nach jedem Lastschrifteinzug gilt diese Frist aufs Neue Kombimandat der erste SEPA-Einzug muss innerhalb von 36 Monate nach der Unterschrift des Kombimandats erfolgt sein, ein Einzug einer Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren gilt noch nicht als Inanspruchnahme des SEPA-Mandats

20 Pre-Notification (Vorabankündigung) Die Pre-Notification ist die verpflichtende Information des Gläubigers an den Zahler über die anstehende Lastschrift Der Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit, für eine ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen Wenn zwischen Gläubiger und Zahler nichts anderes vereinbart, muss der Gläubiger die Pre-Notification spätestens 14 Kalendertage vor der Fälligkeit der SEPA-Lastschrift an den Zahler geschickt haben Der Zeitraum von 14 Kalendertagen (2 Wochen) Vorlauf kann abweichend in den Vertragsbedingungen (AGB) zwischen Gläubiger und Zahler vereinbart und dort verkürzt werden Z. B. auf den Tag der Einreichung vor Fälligkeit Die 14 Tage für die Pre-Notification werden gerechnet zum Fälligkeitstag Der Betrag und der/die Belastungstermin(e) sind dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Des Weiteren sollten die Gläubiger- Identifikationsnummer (CI) und die Mandatsreferenz genannt werden

21 Pre-Notification (Vorabankündigung) Eine vertragliche Abbedingung der Pre-Notification-Pflicht sieht das Rulebook nicht vor Die Bank ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob eine Pre-Notification vorliegt, da dieses rein das Verhältnis zwischen Gläubiger und Zahlungspflichtigen betrifft Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen genügt eine einmalige Unterrichtung (pro Jahr) des Zahlungspflichtigen vor dem ersten Lastschrifteinzug und die Angabe der Fälligkeitstermine Das Medium für die Pre-Notification ist nicht vorgeschrieben, möglich sind z. B. Brief, Vertrag, Rechnung SMS, Telefon, Mail Fax, Internet

22 Einreichungsfristen Einreichungsfristen bei SEPA-Lastschriften bzgl. der Vorlage bei der Bank des Zahlungspflichtigen sind durch den Einreicher sicherzustellen Art Erst-Lastschrift und Einmal-Lastschriften Folge- und letztmalige Lastschrift SEPA-Basis-Lastschrift (CORE) Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Einreichung: 6 TARGET-Tage vor Fälligkeit Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Einreichung: 3 TARGET-Tage vor Fälligkeit SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B) Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Einreichung: 2 TARGET-Tage vor Fälligkeit Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Einreichung: 2 TARGET-Tage vor Fälligkeit

23 Berechnung von Target-Tagen Im SEPA Zahlungsverkehr muss eine feste Einreichungszeit (Cut Off Time) beachtet werden. Diese ist für alle SEPA Zahlungsarten 15:00 Uhr. Das heißt alle SEPA Lastschriften die von Ihnen nach 15:00 eingereicht werden, können erst am nächsten Tag verarbeitet werden. Beispiel: Lastschrifteinreichungen haben den Ausführungstermin (Due Day) an diesem Tag wird sowohl beim Empfänger als auch beim Auftraggeber die Zahlung verbucht. Von diesem Tag müssen 6 Target" Tage (Bei Erst- und Einmallastschriften) Einreichungsfrist abgezogen werden. (Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, 25./26. Dezember, Samstag und Sonntag sind keine Target Tage) August 2013 Kalenderbeispiel: Mo Di Mi Do Fr Sa So Die Lastschriften müssen bei uns am bis 14:59 vorliegen!

24 Zusammenfassung 1. Beantragen Sie Ihre Gläubiger-ID bei der Deutschen Bundesbank. ( 2. Schließen Sie eine neue Inkassovereinbarung für SEPA Lastschriften mit der vr bank Untertaunus ab. 3. Überprüfen Sie Ihre Zahlungsverkehrssoftware auf SEPA-Fähigkeit. Im Zweifel sprechen Sie den Hersteller bezüglich Updates an. (Profi Cash ist ab Version 10.0 SEPA fähig) 4. Erstellen Sie eine Mandatsreferenz für alle vorhandenen Mandate / Lastschriftvereinbarungen.

25 Zusammenfassung 5. Versenden Sie an alle Kunden mit gültiger Lastschriftvereinbarung einen Brief zwecks Umdeutung in ein SEPA-Mandat. 6. Passen Sie bei Bedarf Ihre AGB s bezüglich der Pre Notification Fristen an und denken Sie vor Einzug an die Kundeninformation. 7. Passen Sie Ihre Zahlungsverkehrsgewohnheiten an die neuen Einreichungsfristen an. 8. Beachten Sie, dass aufgrund der Einreichungsfristen keine Wechseldatenträger angenommen werden. 9. Passen Sie Ihre Vordrucke auf die neuen Mandatstexte an.

26 Diese Präsentation finden Sie auch unter:

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