Gerald Stöger TIM. Eine Initiative von WKO Oberösterreich und Land OÖ

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1 Chancen und Tücken bei Marken, Patenten und F&E Förderungen Gerald Stöger TIM TIM Technologie- und Innovations-Management TIM unterstützt oö. Unternehmen bei der Lösung von technologischen Fragestellungen unter Einbeziehung von externem Know-how (Keine fertige Lösung am kommerziellen Markt, Lösung ist nicht Stand der Technik) Kompetenzen F&E-Institutionen i Beratung von Unternehmen : Know-how Schutz (Sprechtage) Technologie F&E TT Förderungen Technische Entwicklungsaufgabe des Betriebes 1

2 F&E Förderprogramme Eckpunkte für F&E Förderungen Industrielle Forschung, vorwettbewerbliche Entwicklung Technologiesprung für Unternehmen; keine Subvention für leichteren Markteintritt Risiko reduziert das Risiko des Unternehmens; keine Belohnung für eine gute Idee Zeitpunkt Antragstellung vor Projektbeginn Planung Projekt- / Kostenplan (Personal, Material, Drittleistungen) Nicht förderwürdig i.a.: Ankauf gebrauchter Investitionsgüter Ersatzinvestitionen, Instandhaltung Herstellung Waffen / Munition Nicht jede gute Idee ist förderbar! 2

3 Förderungsarten Die Förderung eines Innovationsvorhabens kann auf verschiedene Weise erfolgen: Zuschuss, Barzuschuss, verlorener Zuschuss Zinsgünstiges Darlehen Haftung, Bürgschaft Förderquote Beteiligung Steuerliche Möglichkeiten Forschungsfreibetrag Forschungsprämie Förderquote Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft : Austria Wirtschaftsservice: 3

4 FFG Innovations-Scheck Mit dem Innovationsscheck können sich kleine und mittlere Unternehmen an Forschungseinrichtungen (Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen und Universitäten) wenden 100 % Förderung, bis zu Einfache Antragstellung (100 Worte Projektbeschreibung!) gefördert werden: Studien zur Umsetzung innovativer Ideen Vorbereitungsarbeiten für ein Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben Unterstützung bei der Prototypenentwicklung Analysen zum Innovationspotenzial nicht gefördert werden: u.a. Prüfaufträge ohne Forschungscharakter OÖ F&E Kleinprojekteförderung Achtung: noch keine Förderrichtlinien verfügbar! Vermutliche Eckpunkte: Schließt Förderlücke zw. Innovationsscheck und FFB Basisprogramm (rd tsd. Projekte) Nur KMU Förderquote bis 50%, Deckelung 20 tsd Voraussetzung: Kooperation mit Forschungseinrichtung Kosten: Personal, Versuchsmaterial, Dienstleister Voraussetzung: FFG Innovationsscheck, 4

5 Forschungsförderung durch steuerliche Maßnahmen Keine eigene Antragstellung; mit Steuererklärung In Projektkalkulation mit einbeziehen Entsprechender Aufbau und Dokumentation der Entwicklungsschritte Professionelle Unterstützung bei Steuererklärung (Steuerberater,..) Schutz geistigen Eigentums TIM = Techniker -> Wie erleben wir Schutzrechte im Projektumfeld pragmatischer Zugang 5

6 Arten der Schutzrechte Marke Urheberrecht Quelle: The Coca Cola Company Gebrauchsmuster Patent Geschmacks- Muster Quelle: Das Wichtigste Chancen durch kreative Ansätze und Unterscheidungen Zuerst recherchieren, dann erst entwickeln, investieren! tw. nationales Recht (kann in D, USA anders sein), wichtig auch bei Vertrieb über Internet! Eigene Rechte wohlüberlegt anmelden und verteidigen! Auf natürliche Person anmelden hat Vorteile 6

7 Marke Marke Registrierter Nachahmungsschutz: Firmennamen, Produktnamen, Logos Schutzvoraussetzung: Unterscheidungskraft zu Zeichen von Waren und Dienstleistungen anderer Unternehmen Nizza Verzeichnis: 34 Waren- und 11 Dienstleistungsklassen Antrag -> Eintragung in Markenregister, Ähnlichkeitsrecherche durch Anmelder überprüfen! Kein amtsseitiger Ausschluss identer oder verwechslungsfähiger Marken! Schutzdauer 10 Jahre

8 Marke 3 Ebenen: National: Österr. Patentamt, Gemeinschaftsmarke: e a e Harmonisierungsamt Alicante, 27 Ländern der EU (CH), (GM, CTM Community Trade Mark) (ab ca. 3-4 Staaten günstiger als mehrere Staaten einzeln) Internationale Marke: WIPO in Genf, 84 Teilnehmer von Armenien bis zur EU, aber nicht z.b. Canada, (IR Marke) Wie in Bündel nationaler Marken aber zentrale Abwicklung über Genf, es gilt jeweils das nationale Recht (regelt zb Details wie Nutzungszwang, in EU ziemlich einheitlich itli h durch Marken RL) Einreichsprachen Englisch, Französisch, Spanisch Marke Wortmarke Unterscheidungskraft gefordert ( Das gute Brot ), keine beschreibenden Angaben ( Fussel weg ), keine geografischen Angaben (Wachauer Marillen ist geschützte Ursprungsbezeichnung, g, keine Marke) Beispiel: Unternehmen: Saturn (GM ) Slogan: GEIZ IST GEIL (GM ) (Inh: Media-Saturn-Holding GmbH) Ähnlichkeitsrecherche: Wortbild /-klang /-sinn hinsichtlich verwechslungsfähig ähnlich überprüfen Marke <-> Domain 8

9 Marke Wort- Bildmarke Logo! Kombination von Wort- und graphischen Bestandteilen (graphischer Bestandteil unterscheidungsfähig) Ausweg, wenn Wortmarke nicht möglich Beispiel: DE Bildmarke DE (Inh: Media-Saturn-Holding GmbH) Körperliche Marke (3D) Beispiel: JOKA Männchen Bacardi Apple (GM ) Marke Markenverletzung? 1. Gleiche Marke bei gleichen Waren und Dienstleistungen: Markenverletzung 2. Gleiche oder ähnliche Zeichen bei ähnlichen oder gleichen Waren / Dienstleistungen: i t Erst Markenverletzung bei Verwechslungsgefahr 3. Gleiche oder ähnliche Zeichen bei unterschiedlichen Waren / Dienstleistungen: Problem bei bekannten Marken Achtung!! Unternehmen verwendet Bezeichnung, ist aber nicht als Marke angemeldet -> Jemand anderer meldet später die Marke an -> Erster Benutzer darf diese Marke NICHT mehr verwenden Ausweg: Beweis der Verkehrsgeltung (Gutachten, Marktbefragung ), Firmenbuch 9

10 Marke Gebühren (Anmeldung für 3 Klassen) 1. Österreichische Marke: 330 Einreichung: ÖPA 2. Gemeinschaftsmarke: seit billiger! 1050 (e-filing 900 ) Einreichung Gemeinschaftsmarkenamt HABM(ÖPA reicht nur weiter) 3. Internationale Marke: Fee Calculator auf int/madrid/en/fees/calculator Einreichung: ÖPA, Weiterleitung zur WIPO (Weiterleitung an benannte Vertragsstaaten) Patent / Gebrauchsmuster 10

11 Patent / Gebrauchsmuster Voraussetzungen: Schützen technische Lösungen, keine bloßen Ideen Neuheit Erfindungshöhe (Patent) erfinderischer Schritt (Gebrauchsmuster) Wirkung: Ausschließungsrecht: Erfindung darf grundsätzlich von niemand anderem als dem Patentinhaber selbst gewerblich benutzt werden Offenbarung: Offenlegung nach 18 Monaten Territoriales Recht Priorität (1 Jahr ab Erstanmeldung) Schützbar: Produkte, Verfahren, Vorrichtungen (Maschinen, chemische Substanzen, Schaltungen, ) Patent / Gebrauchsmuster Neuheit: Jährlich gehen in Europa 60 Mrd. durch Doppelerfindungen verloren! -> rechtzeitige Recherche zum Stand der Technik! o durch Professionisten o Eigenrecherche: Neuheitsschädlich: Andere Patente, Publikationen in Zeitschriften Durch Anmelder selbst: Beschreibung in Prospekten, Homepage, Auslieferung vom Produkt, Messepräsentation -> zuerst anmelden, dann veröffentlichen!! 11

12 Erfindung Patent Entwicklung Gebrauchsmuster Laufzeit 20 Jahre (je 1 Jahr) AT..B mind. 380 Amtsgebühren Summe Jahresgeb. (bis 10.J.): 1800 Europäisches Patent ( ) Bis zur Erteilung in 7 Staaten : rd 5500 ( für erste 5 Jahre mit Übersetzungen - > Londoner Übereinkommen) Zerfällt nach Erteilung in Bündel nationaler Patente! PCT Anmeldung ( ) Nur Anmeldung und Prüfung! Keine reinen Software Patente Verfahrensdauer: Schnitt 3 Jahre Neuheit und Erfindungshöhe geprüft Halber Steuersatz für Erfinder bei Patentverwertung durch Dritte; Forschungsfreibetrag; Gewerbeberechtigung Laufzeit 10 Jahre (je 1 Jahr) AT.U mind. 180 Amtsgebühren Summe Jahresgeb. (bis 10.J.): 1710 Programmlogik schützbar Rd. 11 Monate 6 Monate Neuheitsschonfrist Neuheit und Erfindungshöhe ungeprüft Patentanwalt (AT): ab Patent / Gebrauchsmuster Ist eine Patentierung sinnvoll? Erfindung am fertigen Produkt feststellbar: ja/nein? Langelebigkeit des Produkts: ja/nein? Patentanmeldung bedeutet Offenlegung Welche Staaten sind sinnvoll? Leistbarkeit, Schutzrechtsstrategie zur Abhaltung von Mitbewerbern. Unterstützung: o TIM Patent-Sprechtage ( ) o o Innovationsschutzprogramm IPP der AWS in asiatischen Wachstumsländern ( ) Verwertung Selbst nutzen o Eigenfertigung und verwertung o Fremdfertigung mit eigenem Vertrieb Lizenz vergeben Patent verkaufen 12

13 (Geschmacks)-Muster Das (Geschmacks)-Muster Schutz von Design Schutzvoraussetzungen: Neuheit + Eigenart Österreich / Gemeinschaftsgeschmacksmuster / (Internationale Registrierung) Locarno Klassifikation: 32 Klassen (245 Seiten!) Schutzdauer: 25 Jahre, jeweils für 5 Jahre, Einreichung mit Foto (max. 7 Fotos pro Muster, ideal von mehreren Seiten) Amtsgebühren: AT: 90 EU: 350 Nicht eingetragene Gemeinschafts-Geschmacksmuster (Textil, Mode), Verkehrsgeltung nötig, Frage der Beweisbarkeit, 3 Jahre Schutz 13

14 Strom Wärme Kälte effizienter nutzen MEHR aus WENIGER Energieeffizienz Themenfeld Strom und Mechanik Energieeffiziente i Systeme (Antriebe) Rückspeisung und Speicherung von Strom Reibungsminderung Themenfeld Wärme und Kälte Energiemanagement Wärmespeicher Kühlen mit Wärme Auslegen von Wärmetauscher Themenfeld Förderung Förderung für F&E Förderung von Investitionen 14

15 Danke für Ihr Interesse! 15

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