Markenanmeldung national praktische Tipps
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- Gerrit Günther
- vor 8 Jahren
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1 Markenanmeldung national praktische Tipps Business Breakfast Graz Mag. Gudrun Jeitler 16. Mai 2012
2 Markenarten Wortmarke MERCEDES Wort-Bild-Marke Bildmarke andere Arten z.b. körperliche Marken, Klangmarken 2
3 Was ist eine Marke? Ein graphisch darstellbares Zeichen Soll auf die unternehmerische Herkunft der Waren/Dienstleistungen hinweisen Soll den Konsumenten die Zuordnung der Ware/Dienstleistung zu einem Unternehmen bzw. Anbieter ermöglichen Steht für die Qualität und die Herkunft der Waren/Dienstleistungen eines Unternehmens/Anbieters Ein eigenständiges Vermögensrecht 3
4 Schutzwirkung: Ausschließungsrecht Der Markeninhaber kann die kennzeichenmäßige Verwendung eines identen oder verwechslungsfähig ähnlichen jüngeren Zeichens (Prioritätsdatum = Anmeldedatum) für idente oder ähnliche Waren und Dienstleistungen untersagen. 4
5 Gesetzmäßigkeitsprüfung Schutzfähigkeit - 4 MSchG Prüfung bezüglich der angemeldeten Waren und Dienstleistungen Nizza Klassifikation (10. Auflage): Waren und Dienstleistungen in 45 Klassen Die wichtigsten Registrierungshindernisse: Ein Zeichen ist rein beschreibend Bezeichnung der Art, Beschaffenheit, Menge, Bestimmung, des Wertes, der geographischen Herkunft, Zeit der Herstellung/Erbringung oder sonstiger Merkmale der Waren/Dienstleistungen (z.b. WIENER BROT für Backwaren) > Ein Zeichen hat keine Unterscheidungskraft (z.b. UNSER BROT IST DAS BESTE! für Backwaren) 5
6 Beispiele APPLE für Kl. 32: Getränke NEIN APPLE für Kl. 9: Computer JA (relativer Fantasiebegriff) GRÜNER VELTLINER für Kl. 33: Weine PEGASOS für Kl. 33: Weine NEIN JA (absoluter Fantasiebegriff) AUTOVERSICHERUNG für Kl. 36: Versicherungswesen NEIN JA 6
7 Informieren über ältere Rechte! schriftliche Anmeldung Verfahrensablauf Formalprüfung Gebühren, Waren/Dienstleistungen Ähnlichkeitsprüfung kein amtsseitiger Ausschluss identer od. verwechslungsfähiger Marken! Gesetzmäßigkeitsprüfung Ist das angemeldete Zeichen schutzfähig? Abweisung Registrierung Verfahrensdauer: ca. 3 Monate Beschwerde Widerspruch Löschungsantrag 7
8 Anmeldeformular Wer kann Anmelder sein? Natürliche Personen, juristische Personen Mehrere Anmelder Vertreter/Zustellbevollmächtigter Vorherige Zusendung Ähnlichkeitsprotokoll? Priorität 8
9 Anmeldeformular Wortmarke in Blockbuchstaben Abbildungen Max. 8x8 cm 5 identische Beilagen Nur 1 Marke pro Anmeldung! Marke kann nach Einreichung nicht mehr verändert werden! (färbige) Abbildungen nicht per Fax! 9
10 Anmeldeformular Waren- und Dienstleistungsverzeichnis Nizzaer Klassifikation: kenschutz/klassifikation_(ni zza)/ /pages/qplus/databases/e uroace.de.do (Euroace/Euronice - Klassifikationsmaschine des HABM) tions/nivilo/ (Nivilo WIPO) 10
11 Danke für die Aufmerksamkeit Fragen? Mag. Gudrun Jeitler Österreichisches Patentamt Rechtsabteilung Österreichische Marken Tel.: 01/
12 Ältere Rechte sind kein Registrierungshindernis können aber u.u. zur Löschung einer jüngeren Marke führen! Ältere Rechte können z.b. sein: Ältere Marken ( 30 MSchG) Anhang ältere Rechte Ältere Namen Ältere Firmennamen Ältere Unternehmenskennzeichen ( 32 MSchG) Ältere Domains ( 31 MSchG) 12
13 Einige Kontaktdaten/Adressen für die Recherche Internetrecherche (Onlinedatenbanken) (onlineauskunft ÖPA) (Gemeinschaftsmarken) (internationale Registrierungen) Allgemeiner Auskunftsdienst ÖPA (identische Marken) Mo-Fr Uhr, 01/ , Recherchen durch serv.ip (ältere ähnliche/identische Marken) 01/ , Konsultation eines beruflichen Parteienvertreters Nachfrage beim Firmenbuch (bzgl. älterer Firmennamen) Handelsgericht Wien bzw. Landesgerichte 13
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