Abt. 9 - Kompetenzzentrum Straßen und Brücken FLÄCHENDECKENDE MAUT FÜR FAHRZEUGE ÜBER 3,5 T. Positionspapier

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1 Abt. 9 - Kompetenzzentrum Straßen und Brücken FLÄCHENDECKENDE MAUT FÜR FAHRZEUGE ÜBER 3,5 T Positionspapier

2 2 Arbeitsgruppe: Stmk/Kntn DI Tropper / DI Bidmon unter ständiger Begleitung NÖ/Slbg Univ.Prof DI Dr. Zibuschka / DI Nagl 1 STUDIEN Um den am beauftragte Beschluss der Verkehrsreferenten der Auswirkungen einer Ausweitung der LKW- Maut abzuarbeiten, haben die Bundesländer nachstehende Studien durchgeführt und beauftragt: Univ. Prof. DI Dr. Johann Litzka Studie über den Bedarf der baulichen Erhaltung der Landesstraßen Herry Consult GmbH mit Univ. Prof. Dr. Karl Steininger Flächendeckende Maut für Fahrzeuge über 3,5 t verkehrliche und wirtschaftliche Auswirkungen WIFO Volks- und regionalwirtschaftliche Bedeutung von Verkehrsinfrastruktur Schwerpunkt niederrangigeres Straßennetz ÖIR GmbH Regionalwirtschaftliche Auswirkungen einer flächendeckenden Maut für KFZ > 3,5 t Rapp Trans AG Memo Maut auf Bundesstraßen Europas Begleitung und Konzeptentwicklung Maut der Bundesländer

3 3 Arbeitsgruppe: Stmk/Kntn DI Tropper / DI Bidmon unter ständiger Begleitung NÖ/Slbg Univ.Prof DI Dr. Zibuschka / DI Nagl 2 ERHALTUNGSBEDARF STRASSENOBERBAU LANDESSTRASSEN Warum wird über flächendeckende Maut nachgedacht? Erhaltungsbedarf bei Landesstraßen sehr hoch (Erhaltungsrückstand bereits rd. 22 %, steigt stark) Erhaltungsaufwand heute Erhaltungsaufwand zusätzlich Gesamterhaltungsaufwand rd. 280,- Mio./Jahr rd. 320,- Mio./Jahr rd. 600,- Mio./Jahr lt. Gutachten DZT. AUFWAND (MIO /JAHR) TATS. BEDARF ZUSÄTZLICHER BEDARF ca km Landesstraßen 195,5 319,9 124,4 (63,6%) Bauwerke 81,7 175,4 93,7 (114.7%) Gesamt (Prof. Litzka)** 277,2 495,3 218,1 (78,7%) Sonderbauwerke* mind. 100 mind. 100 Summe Landesstraßen 318,1 Ca km Gemeindestraßen Mehr als das Doppelte Netzlänge mind. gleicher Bedarf *) In der Studie Prof. Litzka sind der Bedarf der betriebliche Erhaltung, Sonderbauwerke, Straßenausrüstung, Verkehrszeichen und Verkehrsleitsystem und der besonders aufwendige Erhaltungsbedarf von Tunnel- und Ampelanlagen nicht enthalten. **) Die Studie enthält auch den Errichtungsbedarf und Erhaltungsbedarf des Radwegenetzes und den Gemeindestraßenbedarf der weiteren ca km Gemeindestraßen nicht. Bei Beibehaltung des derzeitigen Erhaltungsaufwandes wird der Erhaltungsrückstand von derzeit 22% auf 30% bis zum Jahr 2024 ansteigen und käme es dadurch zu einem riesigen Substanzwertverlust. Der tatsächliche zusätzliche Bedarf liegt für die Landesstraßen über 318,1 Mio/Jahr. Zusätzliche Investitionen in den Öffentlichen Verkehr unbedingt erforderlich (Taktverdichtungen, regionale Erschließung im Busverkehr, etc.)

4 4 Arbeitsgruppe: Stmk/Kntn DI Tropper / DI Bidmon unter ständiger Begleitung NÖ/Slbg Univ.Prof DI Dr. Zibuschka / DI Nagl 3 MAUTHÖHE A Wie auf ASFINAG-Strecken - allerdings ohne MWSt. da Einhebung als Gebühr; d.h. keine zusätzliche Haftung der Straßenerhalter B Einhebung der Gebühr: - flächendeckende Erfassung über GPS-System - ein Erfassungsgerät im Fahrzeug für das gesamte Straßennetz (inklusive ASFINAG); d.h. für reinen Transitverkehr auf ASFINAG-Netz bleibt derzeitiges Gerät C Für Fahrzeuge mit geringer Fahrleistung im Netz zusätzliche Alternativen: - Einbuchungssystem mit vorgängiger Deklaration der Fahrtstrecke - Smartphone Maut-App (einloggen) D Kontrolle - Eigene Mautaufsichtsorgane der Bundesländer oder Vergabe an - private Wachdienste System EU-Konform

5 5 Arbeitsgruppe: Stmk/Kntn DI Tropper / DI Bidmon unter ständiger Begleitung NÖ/Slbg Univ.Prof DI Dr. Zibuschka / DI Nagl 4 ZU ERWARTENDE EINNAHMEN UND DEREN VERWENDUNGSVORSCHLAG A Einnahmen (rd. 650,- Mio./Jahr, davon) Landesstraßen = 410,- Mio./Jahr Städte- und Gemeindestraßen = 240,- Mio./Jahr Wobei die Aufteilung auf Basis der KM-Leistung erfolgt. B Vorschlag Aufteilung Länderanteil: 75 % Straßenerhaltung 25 % Öffentlicher Verkehr Einnahmenerwartung 2019 Erwartete jährliche Kosten (Betrieb und Abschreibung) Verbleibende Einnahmen 651 Mio Euro 74 Mio Euro 577 Mio Euro Länder Städte & Gemeinden Vorschlag Einnahmenverteilung *) 63 % 37 % 364 Mio Euro 213 Mio Euro ***) Straßenerhaltung ÖV Einnamenverwendung 75 % **) 25 % **) 273 Mio Euro 91 Mio Euro *) Basierend auf Fahrleistungs- und Infrastrukturkostenverteilung der Landes- und Gemeindestraßen. **) Aufteilung zwischen Straßenerhaltung und ÖV obliegt den Ländern. ***) Aufteilung zwischen Straßenerhaltung und ÖV obliegt den Städten und Gemeinden.

6 6 Arbeitsgruppe: Stmk/Kntn DI Tropper / DI Bidmon unter ständiger Begleitung NÖ/Slbg Univ.Prof DI Dr. Zibuschka / DI Nagl 5 MEHRBEDARF ÖV A Die österreichweit ausgearbeiteten Angebotsstandards (Mindestangebot) im ÖV sind in den Bundesländern umzusetzen C Zumindest die Indexsteigerungen der Verkehrsdienstebestellungen müssen zusätzlich finanziert werden, um das derzeitige Angebot zu halten B Der Schienenverkehr ist in Abstimmung mit dem inte- grierten Taktfahrplan der ÖBB 2025 auch im Regional- und S-Bahnverkehr um 10% zu steigern D Die Rückgänge der FLAF Mittel aufgrund geringerer Schülerzahlen sind zur Aufrechterhaltung des Regional- verkehrs zu kompensieren 6 WELCHE STRASSEN WERDEN BEMAUTET A Alle Landes- und Gemeindestraßen inkl. Privatstraßen der Länder und der Gemeinden B Ausnahmen - Forststraßen, ländliches Wegenetz - Eisenbahnzufahrtsstraßen - bereits bemautete Privatstraßen (z.b. Glockner HA-Straßen) - Privatareale, private Siedlungsstraßen, Wegegenossenschaften, usw. Das Netz ist in der Graphenintegrations-Plattform (GIP) vollständig und korrekt sowie in der nötigen Genauigkeit erfasst. 7 GEBÜHRENKONZEPT MAUTPFLICHTIGE FAHRZEUGE A Mehrspurige Kraftfahrzeuge - mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht (hzgg) > 3,5 Tonnen B Mautschuldner - wie bei der GO-Maut (vgl. BStMG, 5) - Zusätzlich: Fahrzeuge bestimmt zur Verwendung im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (sog. lof-fahrzeuge) (eindeutige Abgrenzung anhand der Zulassungsbescheinigung möglich) C Keine Ausnahmen für - Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs; und Fahrzeuge der Gebietskörperschaften D Tarife wie auf Autobahnen und Schnellstraßen (GO-Maut)

7 7 Arbeitsgruppe: Stmk/Kntn DI Tropper / DI Bidmon unter ständiger Begleitung NÖ/Slbg Univ.Prof DI Dr. Zibuschka / DI Nagl 8 KOSTENSCHÄTZUNG - ERRICHTUNGSKOSTEN A Errichtungskosten Errichtungskosten von rd. 100,- Mio. davon 75,- Mio. Erfassungsgeräte und Zentralsystem (inkl. Abschreibung) Mauteinhebung (Errichtung und Betrieb) durch eigene Gesellschaft der Länder (Art 15a Vereinbarung) ERRICHTUNGSKOSTEN (EXKL. UST) MIO [EUR] ANTEIL BEMERKUNGEN Projektkosten 5 5 % Mauterfassung (inkl. Zentralsystem) % Kosten pro OBU: 140 Euro Infrastruktur für Kontrolle % Infrastruktur für Vertrieb 5 5 % inkl. Kosten für Migration GO-Box Total 105 Alle Angaben ohne Umsatzsteuer (USt), Finanzierungskosten sind nicht berücksichtigt B Jährliche Betriebskosten JÄHRLICHE BETRIEBSKOSTEN (EXKL. UST) MIO [EUR] ANTEIL BEMERKUNGEN Mautbetreiber Personal und Overhead Mauterhebung GNSS/CN OBU und alternativer Systemzugang Betrieb und Unterhalt Mautsystem inkl. Nutzerbetreuung, Veranlagung & Abrechnung Kontrolle Betrieb und Unterhalt des Kontrollsystems; Personal für manuelle Nacherhebung bzw. Mautaufsicht Entschädigungen Dritte Kommissionen Zahlungsmittelherausgeber und Renumeration Service Anbieter Mautbetreiber Personal und Overhead 5 7 % Kosten der Betriebsorganisation % Kostentreiber: - OBUs - Kosten sinken: 120 Euro - Nachführung digitale Karte - Nutzerbetreuung 8 11 % Kostentreiber: - Personalkosten - Betrieb, Wartung und Erneuerung der Kontrollinfrastruktur % Tank- und Kreditkartenkommissionen: ca. 1 bis 2 % des Umsatzes % Durchschnitt pro Jahr 75 Alle Angaben ohne Umsatzsteuer (USt), durchschnittlichen jährlichen Betriebskosten über 15 Jahre

8 8 Arbeitsgruppe: Stmk/Kntn DI Tropper / DI Bidmon unter ständiger Begleitung NÖ/Slbg Univ.Prof DI Dr. Zibuschka / DI Nagl 9 KOSTENSCHÄTZUNG - ECKDATEN A Einnahmen - Planfall 2019: 651 Millionen Euro im Jahr - 15 Jahre Projektdauer: > 10 Milliarden Euro B Errichtung - Mauterheber: 4-5 Millionen Euro Projektkosten - Mautbetreiber: ~105 Millionen Euro Errichtungskosten C Betrieb/Verlauf der 15-jährigen Projektdauer abgeschrieben - Betriebskosten durchschnittlich 75 Millionen Euro pro Jahr - ~10 bis 12% der erwarteten Einnahmen pro Jahr - 15 Jahre Vertragsdauer: ~1 Milliarde Euro (Betriebs-, Wartungs- und Erneuerungskosten) - ~10% der erwarteten Einnahmen 10 DAS PRÄSENTIERTE LKW-MAUTSYSTEM HAT FOLGENDE WIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN A Eine durchschnittliche Preissteigerung (des VPI-Warenkorbs) um ca. 0,15% B Eine Erhöhung des Anteils der Transportkosten an der regionalen Wertschöpfung zwischen 0,05% (Wien) und 0,8% (Jennersdorf) C In peripheren Regionen erhöht sich der Anteil der Transportkosten an der regionalen Wertschöpfung um durchschnittlich 0,4% - insbesondere betrifft dies die Regionen Waldviertel, Teile des Mühlviertels, Jennersdorf, Liezen, Südoststeiermark, Völkermarkt, St.Veit und Feldkirchen D Eine Erhöhung der Produktionskosten transportintensiver Branchen (Bergbau +1,4%, Bau +0,3%, Handel +0,2%)

9 9 Arbeitsgruppe: Stmk/Kntn DI Tropper / DI Bidmon unter ständiger Begleitung NÖ/Slbg Univ.Prof DI Dr. Zibuschka / DI Nagl 11 VORTEILE DURCH DIE LKW-MAUT: A Erhöhung und Verbesserung des ÖV B Erhöhung des Produktionsniveaus in der Bauwirtschaft C Ordnungsgemäße Erhaltung des Straßenzustandes auch in peripheren Gebieten D Reduzierung des LKW-Fahrleistung um 2% und damit Unfallreduktion, Schadstoffreduktion und Transport-verlagerung auf die Schiene E Reduzierung der Mautflüchtlinge von der Autobahn auf das niederrangige Netz 12 BESCHLUSSVORSCHLAG A Die Landesverkehrsreferentenkonferenz nimmt den vorgetragenen Bericht des Länderarbeitskreises Flächendeckende Maut für Fahrzeuge über 3,5 t zur Kenntnis. B Dem Länderarbeitskreis Flächendeckende Maut für Fahrzeuge über 3,5 t wird der Auftrag erteilt, bis zur nächsten Tagung der Landesverkehrsreferentenkonferenz die Vorbereitungen hinsichtlich einer möglichen Einführung eines Mautsystems auf Landes- und Gemeindestraßen unter Beachtung der europarechtlichen Rahmenbedingungen (allfällige Wegekosten-RL-Neu ) bis zur Entscheidungsreife in nachstehenden Bereichen fortzuführen: - Rechtlichen Rahmenbedingungen (Art. 15a B-VG Vereinbarung) - Systemkonzeptausarbeitung (Detailplanung und Implementierungsreife)

10 Abt. 9 - Kompetenzzentrum Straßen und Brücken Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 9 Kompetenzzentrum Straßen und Brücken Flatschacher Straße Klagenfurt am Wörthersee Tel.: 050 / Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 16 Verkehr und Landeshochbau Stempfergasse Graz Tel.: 0316 /

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